Verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Omid Nouripour, Tom Koenigs, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Dieter Janecek, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Dr. Thomas Gambke, Anja Hajduk, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 5. März 2014 veröffentlichte die Handelskommission der Europäischen Union einen Regulierungsentwurf zur verantwortungsvollen Beschaffung von Rohstoffen aus den Konfliktgebieten. Der Entwurf sieht eine freiwillige Selbstverpflichtung für eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung für die Schmelzerei, die Raffinerien und die Händler vor, die die Rohstoffe Wolfram, Tantal, Zinn und Gold aus den Konfliktregionen in die Europäische Union (EU) importieren. Diese können eine Selbstzertifizierung entlang der Wertschöpfungskette veranlassen und berichten, wie sie ihre gebotene Sorgfaltspflicht gemäß der OECD Due Diligence Guidelines (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) erfüllen. Als Anreiz für die Unternehmen zur freiwilligen Selbstzertifizierung veröffentlicht die EU eine Liste mit den Unternehmen, die bereits nachweisen können, dass sie verantwortungsvoll ihre Rohstoffe beziehen und nicht zur Konfliktfinanzierung beitragen oder an gravierenden Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind.
Der EU-Handelskommissionsvorschlag bleibt in seinen Forderungen an die Unternehmen weit hinter anderen Regulierungen, wie beispielsweise dem Dodd Frank Act in den USA, zurück. Auch die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Standards (OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas) stellen weitreichendere Anforderungen an Unternehmen als die Initiative der Kommission. Denn der EU-Handelskommissionsentwurf basiert lediglich auf der freiwilligen Teilnahme der Unternehmen zur Beschaffung und Verarbeitung von Rohstoffen aus Konfliktregionen.
Eine Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Europa, der Demokratischen Republik Kongo und anderen Regionen sehen den Entwurf – auch in Gesprächen mit den Fragestellern – sehr kritisch. Sie kritisieren die fehlende Verbindlichkeit, die Fokussierung auf den „Upstream-Bereich“ (von der Mine bis zur Schmelze bzw. Raffinerie), die mangelnde Einbindung des „Downstream-Sektors“ (von der Schmelze zum Endkonsumenten), die intransparente Berichterstattung und den eingeschränkten Umfang an betroffenen Rohstoffen. Die bereits bestehenden Abkommen und Regulierungen, wie die UN-Leitprinzipien oder die OECD Due Diligence Guidance, umfassen jedoch die gesamte Lieferkette und gehen damit über den EU-Entwurf hinaus.
Drucksache 18/3391 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Europäischen Kommission zum verantwortungsvollen Handel mit Mineralien aus Konfliktgebieten vom 5. März 2014?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswahl der unter die Verordnung fallenden vier Rohstoffe?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Abbau von und der Handel mit anderen Rohstoffen in vielen Regionen der Welt (z. B. Kohleabbau in Kolumbien, Diamanten in Myanmar oder Simbabwe) auch als Finanzierungsquelle für Konfliktparteien und Gewaltakteuren dient, für die Erfassung weiterer Rohstoffe und Abbaugebiete durch die EU-Regelung ein?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die Erfassung von Erdöl ein? Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Ausweitung der Richtlinie auf den Downstream-Bereich ein? Wenn sie dies nicht tut, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer verbindlichen Berichtspflicht nach drei Jahren, wie sie – laut eines Berichts von „Report München“ im April 2014 – der Entwurf des EU-Handelskommissionsvorschlags vom Januar 2014 noch vorsah? Anhand welcher Indikatoren soll über die Notwendigkeit verbindlicher Regelungen entschieden werden?
Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Passus, der in einer älteren Fassung des Richtlinienentwurfs vorsah, dass bei einem nicht erfolgreich evaluierten freiwilligen Regulierungsansatz verbindliche Maßnahmen einer Nachweispflicht implementiert werden, aus dem vorliegenden Entwurf gestrichen?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, warum die Version des Entwurfs des EU-Handelskommissionsvorschlags vom Januar 2014 nicht weiterverfolgt wurde? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Was versteht die Bundesregierung unter Konflikt- und Hochrisikogebieten?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Definition vonseiten der Europäischen Kommission? Wenn ja, welche?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass neben dem Aspekt „konfliktfrei“ auch menschenrechtliche und ökologische Standards bei dem Abbau und Handel mit Rohstoffen aus Konfliktregionen eingehalten werden?
Welche menschenrechtlichen Implikationen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus dem Entwurf der Europäischen Kommission?
Auf Grundlage welcher Annahme vermutet die Bundesregierung, dass eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung in den Abbaugebieten herbeigeführt wird?
Wie viele deutsche Unternehmen aus welchen Sektoren werden voraussichtlich von der EU-Regulierung betroffen sein (bitte nach Sektoren auflisten)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Konfliktmineralien nicht über die Importe von Halbfertig- und Zwischenprodukten an deutsche Endproduzenten verkauft werden und so in Deutschland auf den Markt kommen?
Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission vorsieht, über die öffentliche Beschaffung auf EU-Ebene Anreize zu schaffen, damit Unternehmen freiwillig die Sorgfaltsprüfungen vornehmen, durch eine Änderung des Gesetzes zur Öffentlichen Beschaffung sicherstellen, dass auch die Bundesregierung keine Konfliktmineralien in ihren Computern, Dienstfahrzeugen etc. nutzt?
Welche Einrichtungen sind nach Einschätzung der Bundesregierung die „zuständigen Mitgliedstaatsbehörden“, die für die Auditierung der betroffenen Unternehmen zuständig sein werden?
Wieso hält die Bundesregierung diese Einrichtung für besonders geeignet? Wie sollen die zuständigen Mitgliedstaatsbehörden die Anforderungen der Richtlinie konkret umsetzen?
Wie schätzt die Bundesregierung den finanziellen Aufwand für die Einrichtung der Behörde ein?
Wie werden die Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit in den Prozess und später in die Arbeit der zuständigen Mitgliedstaatsbehörden eingebunden, um Transparenz zu gewährleisten?
Welche Anreize gibt es für produzierende Unternehmen, die sich nicht an Ausschreibungen für öffentliche Beschaffung beteiligen, ihre gebotenen Sorgfaltspflichten umzusetzen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sie über ihr Explorationsförderprogramm keine Explorationen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten fördert?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die Aktivitäten der KfW-Tochter DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH nicht Institutionen gefördert werden, die mit Konfliktmineralien handeln oder ihr Einkommen verdienen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Rahmen der Hermes-Garantie-Vergabe Unternehmen unterstützt werden, die mit Konfliktrohstoffen handeln oder ihr Einkommen verdienen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit Ungebundenen Finanzkrediten (UFK) keine Rohstoffbeschaffung aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten finanziert wird?
Welche Überprüfungsmechanismen nutzt die Bundesregierung, um das auszuschließen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des US-amerikanischen Dodd Frank Acts 1502 (DFA 1502) für deutsche (und europäische) Unternehmen?
Wie viele deutsche Unternehmen sind vom DFA 1502 direkt oder indirekt über die Berichtspflichten als Teil einer Lieferkette betroffen?
Sieht die Bundesregierung durch den DFA eine wirtschaftliche Benachteiligung bei den betroffenen deutschen Unternehmen?
Sind der Bundesregierung die Auswirkungen von DFA 1502 in der Demokratischen Republik Kongo und in den neun Nachbarländern bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in einer Studie der niederländischen Organisation SOMO (November 2013) festgestellten Sachlage, dass 79 Prozent der europäischen Unternehmen, die vom US-amerikanischen DFA betroffen sind, bereits im Jahr 2013 Maßnahmen zur gebotenen Sorgfaltspflicht durchführten, aber gleichzeitig nur 13 Prozent der Unternehmen, die nicht dem verbindlichen DFA unterstehen, entsprechende Bemühungen anstellten, auf nationaler und europäischer Ebene für eine verbindliche Regulierung ein?
Wenn nicht, was veranlasst die Bundesregierung zu der Überzeugung, dass ein weiterer freiwilliger Ansatz wirksam sein wird?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Zertifizierung von Rohstoffen aus Konfliktregionen, beispielsweise mit dem BGR-Zertifizierungsprojekt (BGR: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) in der Region der Großen Seen, gemacht? Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesem Projekt lokale Entwicklungsprozesse angestoßen?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob deutsche und europäische Unternehmen statt Konfliktrohstoffe nun diese zertifizierten Rohstoffe nutzen? Wenn ja, in welchem Umfang? Und in Bezug auf welche Rohstoffe (bitte jeweils nach Unternehmen auflisten)?