Zivil-militärische Atomforschung am Karlsruher Institut für Technologie
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) wurde am 1. Oktober 2009 als ein Zusammenschluss aus dem Forschungszentrum Karlsruhe (FZK) und der Universität Karlsruhe gegründet. Es verbindet die Aufgaben einer Forschungseinrichtung der Helmholtz-Gemeinschaft mit denen einer Universität des Landes Baden-Württemberg. Schwerpunkt des früheren Forschungszentrums, das im Jahr 1956 durch den Bundesminister für Atomfragen als Reaktorbau- und Betriebsgesellschaft mbH gegründet und später zunächst in „Gesellschaft für Kernforschung mbH“ und später in „Kernforschungszentrum Karlsruhe GmbH“ (KfK) umbenannt wurde, war die Atomforschung. Diese wird auch heute noch am KIT betrieben.
In § 2 (Aufgaben) Absatz 3 des Gesetzes über das Karlsruher Institut für Technologie (KIT-Gesetz – KITG) vom 14. Juli 2009 wird festgelegt, dass das KIT „zur Wahrung der Großforschungsaufgabe im Interesse der Allgemeinheit Forschung und Entwicklung zu friedlichen Zwecken vorwiegend auf dem Gebiet der Technik und ihrer Grundlagen“ betreibt.
Anti-Atom-Initiativen kritisieren, dass an einigen Instituten des KIT an bestimmten Technologien geforscht wird, die auch zu anderen – vor allem militärischen – Zwecken genutzt werden können. So würden am Institut für Kern- und Energietechnik (IKET) neben kleinen modularen Atomreaktoren (SMR) u. a. Technologien zur Flüssigmetallkühlung erforscht, die zur Kühlung großer Atomreaktoren verwendet werden und auch besonders für die Geräuschlosigkeit und erschwerte Ortung von Atom-U-Booten geeignet seien (www.neckarwestheim. antiatom.net/blog/1106-atomforschung-in-karlsruhe).
Die Bundesregierung finanziert die Forschung am KIT über Fördermittel, die an die Helmholtz-Gemeinschaft vergeben werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bereits bestehende U-Bootoder SMR-relevante Forschungsprojekte am KIT (auch im Sinne von „Dual Use“, bitte detailliert nach den folgenden Bereichen aufschlüsseln:
– Elektromobilität: Batteriespeicher, Antriebstechnik,
– Wasserstofftechnologie: Antriebstechnik, Lagerung,
Explosionsprävention bei kleinen, kompakten Reaktoren,
– Reaktortechnik, Flüssigmetallkühlung,
– numerische Simulationen,
– Materialwissenschaften)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende oder geplante Lizenzen, Patente oder Firmen-Ausgründungen des KIT, die für atom- oder wasserstoffangetriebene U-Boote entsprechende Technologien zum Gegenstand haben (auch im Sinne von „Dual Use“, bitte detailliert aufschlüsseln)?
Inwiefern verstößt nach Auffassung der Bundesregierung diese Forschung, wenn sie für Atom-U-Boote geeignet ist, gegen § 2 Absatz 3 des KIT-Gesetzes (bitte mit Begründung)?