Menschenrechte und politische Situation in Nigeria
der Abgeordneten Tom Koenigs, Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Uwe Kekeritz und der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Anfang des Jahres 2014 haben die Gewaltakte durch die Terrorgruppe Boko Haram im Norden Nigerias wieder stark zugenommen. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres kamen laut Human Rights Watch 2 053 Menschen durch Kampfhandlungen und Attentate ums Leben. In mehreren Staaten im Nordosten Nigerias wurde im Mai 2013 der Ausnahmezustand ausgerufen und seitdem nicht mehr aufgehoben. Die 276 Mädchen, die im April 2014 entführt wurden, bleiben weiterhin verschwunden. Boko Haram hat ihre Macht in den nördlichen Regionen des Landes konsolidiert; ihr Anführer Abubakar Shekau rief in einem Video am 24. August 2014 ein Kalifat aus. Regelmäßig verübt Boko Haram trotz des am 17. Oktober 2014 verkündeten Waffenstillstands weitere Anschläge und Entführungen. Ungeklärt scheint nach wie vor, wie Boko Haram sich finanziert, wer ihre Unterstützerinnen und Unterstützer sind und wie ihre strategischen Ziele aussehen.
Der Konflikt hat auch regionale Auswirkungen, insbesondere auf die Nachbarstaaten Niger und Kamerun. Die beiden Staaten haben allein in diesem Jahr mehr als 25 000 Flüchtlinge aus Nigeria aufgenommen, zusätzlich zu den 50 000 Flüchtlingen, die seit April 2013 an der nigerianischen Grenze Zuflucht gesucht haben. Zudem werden sie vermehrt zum Aktionsgebiet der Terrororganisation, die dort auch Kämpferinnen und Kämpfer rekrutiert. Der United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) und Partnerorganisationen haben für die Versorgung der 75 000 nigerianischen Flüchtlinge in Kamerun, Tschad und Niger auf einen dringenden Finanzbedarf von 34 Mio. US-Dollar hingewiesen (UNHCR Briefing Note, www.unhcr.org/54180ff39.html). Die Aufständischen von Boko Haram haben mittlerweile die Kontrolle über mehrere Grenzstädte und Grenzorte übernommen und von dort aus wiederholt Angriffe auf den Norden Kameruns verübt. Aufgrund dieser Lage im Grenzgebiet ist es äußerst schwierig und gefährlich für Flüchtlinge, nach Kamerun zu gelangen. Auch der UNHCR ist nicht in der Lage, Flüchtlinge aus den unsicheren Grenzgebieten in das ca. 120 Kilometer von der Grenze in Kamerun befindliche Minawao-Camp zu bringen (UNHCR-Pressemitteilung, 31. Oktober 2014). Die Krise hat außerdem zur Vertreibung von 650 000 Menschen innerhalb Nigerias geführt.
Die Terrorakte von Boko Haram wurden von der nigerianischen Regierung bisher vor allem militärisch bekämpft, trotz der Ankündigung eines flankierenden „soft approach“ durch den Nationalen Sicherheitsberater Mohammed Sambo Dasuki im März 2014. Dabei wird immer wieder von Menschenrechtsverletzungen seitens der nigerianischen Sicherheitskräfte berichtet, darunter extralegale Tötungen, Folter und Verschwindenlassen. Laut Menschenrechtsorganisationen werden unter Terrorismusverdacht stehende Personen regelmäßig ohne Gerichtsverfahren und unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten, misshandelt und in manchen Fällen sogar getötet. Ein Bericht von Amnesty International von September 2014 beschreibt die routinemäßige Folter durch nigerianische Sicherheitskräfte. Die Gefängnisse sind überbelegt, das Justizwesen überlastet, Angeklagte verbringen manchmal Jahre in Untersuchungshaft. Der EU-Menschenrechtsbericht 2013 zu der Lage in Nigeria betont die Notwendigkeit, das Justiz- und Sicherheitssystem zu reformieren und den Fokus auf Bekämpfung von Folter, Misshandlungen, extralegalen Tötungen, Straflosigkeit, Gewalt gegen Kinder und Frauen sowie auf die Bekämpfung der Todesstrafe zu legen.
Nigeria ist einer der Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afrika. Schwerpunkte sind u. a. Armutsbekämpfung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Energiepolitik. Im Rahmen einer fokussierten thematischen Zusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kooperiert die Bundesregierung mit der nigerianischen Regierung unter anderem in Form eines bilateralen Programms zur Aus- und Fortbildung von Sicherheitskräften für Missionen der Vereinten Nationen und zur Terrorismusbekämpfung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation in Nigeria, insbesondere im Hinblick auf die Praxis der Todesstrafe und extralegalen Tötungen, Folterungen in Gefängnissen und Einschränkungen von Presse- und Meinungsfreiheit?
Wie reagiert die Entwicklungszusammenarbeit auf die derzeitige Lage im Land? Gedenkt die Bundesregierung ihre Schwerpunkte in der Entwicklungszusammenarbeit auf eine Stärkung des Justizsystems und die Förderung demokratischer Partizipation, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung von Frauenrechten, auszuweiten?
Wie hoch sind die Barmittelzusagen der Bundesregierung für die Entwicklungszusammenarbeit mit Nigeria für das Jahr 2015?
Inwiefern werden menschenrechtliche Aspekte in die Kooperationsprogramme des BMZ im Wirtschafts- und Energiesektor einbezogen?
Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung für eine Stärkung des nigerianischen Bildungswesens, insbesondere im Norden des Landes?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der nigerianischen Menschenrechtskommission?
Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung für eine Reform des Justizsektors, insbesondere im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte?
Gibt es bilaterale Vereinbarungen zum Schutz von Menschenrechten? Welche Zusagen hat die nigerianische Regierung gegenüber der Bundesregierung zum Schutz der Menschenrechte gemacht?
In welcher Form plant die Bundesregierung, Nigeria beim Kampf gegen Boko Haram, wie vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, während seines Besuchs im Oktober 2014 angekündigt, zu unterstützen?
Welche Hilfsmaßnahmen sollen dabei den Opfern von Boko Haram zugutekommen, insbesondere den Dörfern der im April 2014 entführten Mädchen?
In welcher Weise soll – wie von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier angekündigt – die Zusammenarbeit mit Nigeria im Sicherheits- und Polizeisektor ausgebaut werden?
a) Welche Polizei- und Armeeeinheiten werden ausgebildet bzw. beraten? Wo?
b) Welche Maßnahmen bei der Ausbildung sind für das Jahr 2015 geplant?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu vermeiden, dass die mit deutscher Unterstützung ausgebildeten Sicherheitskräfte im Rahmen der Terrorismusbekämpfung menschenrechtswidrige Handlungen begehen?
Welche Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Menschenrechtsbildung der Sicherheitskräfte wurden bereits mit deutscher Unterstützung durchgeführt?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Angehörige der nigerianischen Streitkräfte, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, dafür juristisch zur Rechenschaft gezogen werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die regionale Gefahr, die von Boko Haram ausgeht?
a) Ist die Bundesregierung in internationale Bemühungen zur verbesserten Grenzsicherung in der Region involviert?
b) Welche Maßnahmen ergeben sich aus den Vereinbarungen, die die binationale Kommission während des Besuches von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier am 21. Oktober 2014 in Abuja bezüglich einer intensivierten Zusammenarbeit in den Bereichen Forensik und Grenzsicherung traf?
c) Welche Rollen spielt Menschenrechtsbildung dabei?
Hat die derzeitige Lage im Land Auswirkungen auf die deutsch-nigerianische Rüstungskooperation?
Inwiefern thematisiert die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen mit der nigerianischen Regierung die Notwendigkeit, Konfliktursachen, wie soziale Ungleichheit, ein sozial diskriminierendes Bildungssystem, Benachteiligung des Nordens und Korruption, zu bekämpfen und eine politische Lösung des Konflikts anzustreben? Wie schätzt die Bundesregierung die Umsetzung des von Sambo Dasuki im März 2014 angekündigten „soft approach“ ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausrufung eines „Kalifats“ durch den Anführer von Boko Haram?
a) Wie bewertet die Bundesregierung Berichte über Verbindungen Boko Harams mit anderen Terrorgruppen, wie IS und Al-Shabab?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung von Boko Haram?
Wie wirken sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Vorbereitungen für die im Februar 2015 anstehenden Wahlen auf die Menschenrechtslage aus?
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Gesetz, das gleichgeschlechtliche Beziehungen verbietet?
Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Menschenrechtslage und Flucht vor der Gewalt von Boko Haram in Nigeria ihre asyl- und abschiebungsrelevante Lageeinschätzung verändert?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wird die Bundesregierung angesichts der sich immer stärker ausbreitenden Flüchtlingskrise in Nigeria, gegenüber den Bundesländern einen Abschiebestopp nach § 60a AufenthG anregen, und wenn nein, mit welcher Begründung?
Plant die Bundesregierung die Unterstützung für den UNHCR und Partnerorganisationen – wie am 16. September 2014 gefordert – zu erhöhen, um die Flüchtlinge zu versorgen, die in die Nachbarländer Kamerun, Tschad und Niger geflohen sind?
a) Wenn ja, in welcher finanziellen Höhe?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Flucht nigerianischer Flüchtlinge in die Nachbarländer Nigerias Kamerun, Tschad und Niger auf diese Länder, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, um sie gezielt zu unterstützen, insbesondere bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Sicherheitslage im Grenzgebiet zwischen Nigeria und Kamerun, und welche Maßnahmen werden im internationalen Rahmen nach Kenntnis der Bundesregierung diskutiert und ergriffen, um die Flüchtlinge im Grenzgebiet zu schützen und Kamerun gegen die Angriffe von Boko Haram zu unterstützen?
Hat die Bundesregierung sich im Vorfeld des Beschlusses des Strategischen Ausschusses Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen (SCIFA) am 13. und 14. November 2014 gegen die Einbeziehung Nigerias in das EU-Pilotprojekt einer gemeinsamer Rückführungspolitik eingesetzt, und wie beurteilt sie die Umsetzung dieses Projekts mit Nigeria angesichts der dortigen Flüchtlingskrise, insbesondere aus menschenrechtlicher Perspektive?