[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3664
18. Wahlperiode 29.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Luise Amtsberg, Omid
Nouripour, Uwe Kekeritz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3470 –
Menschenrechte und politische Situation in Nigeria
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Anfang des Jahres 2014 haben die Gewaltakte durch die Terrorgruppe
Boko Haram im Norden Nigerias wieder stark zugenommen. Allein in den
ersten sechs Monaten dieses Jahres kamen laut Human Rights Watch 2 053
Menschen durch Kampfhandlungen und Attentate ums Leben. In mehreren Staaten
im Nordosten Nigerias wurde im Mai 2013 der Ausnahmezustand ausgerufen
und seitdem nicht mehr aufgehoben. Die 276 Mädchen, die im April 2014
entführt wurden, bleiben weiterhin verschwunden. Boko Haram hat ihre Macht in
den nördlichen Regionen des Landes konsolidiert; ihr Anführer Abubakar
Shekau rief in einem Video am 24. August 2014 ein Kalifat aus. Regelmäßig
verübt Boko Haram trotz des am 17. Oktober 2014 verkündeten
Waffenstillstands weitere Anschläge und Entführungen. Ungeklärt scheint nach wie vor,
wie Boko Haram sich finanziert, wer ihre Unterstützerinnen und Unterstützer
sind und wie ihre strategischen Ziele aussehen.
Der Konflikt hat auch regionale Auswirkungen, insbesondere auf die
Nachbarstaaten Niger und Kamerun. Die beiden Staaten haben allein in diesem Jahr
mehr als 25 000 Flüchtlinge aus Nigeria aufgenommen, zusätzlich zu den
50 000 Flüchtlingen, die seit April 2013 an der nigerischen Grenze Zuflucht
gesucht haben. Zudem werden sie vermehrt zum Aktionsgebiet der
Terrororganisation, die dort auch Kämpferinnen und Kämpfer rekrutiert. Der United
Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) und
Partnerorganisationen haben für die Versorgung der 75 000 nigerianischen Flüchtlinge in
Kamerun, Tschad und Niger auf einen dringenden Finanzbedarf von 34 Mio. US-
Dollar hingewiesen (UNHCR Briefing Note,
www.unhcr.org/54180ff39.html).
Die Aufständischen von Boko Haram haben mittlerweile die Kontrolle über
mehrere Grenzstädte und Grenzorte übernommen und von dort aus wiederholt
Angriffe auf den Norden Kameruns verübt. Aufgrund dieser Lage im
Grenzgebiet ist es äußerst schwierig und gefährlich für Flüchtlinge, nach Kamerun zu
gelangen. Auch der UNHCR ist nicht in der Lage, Flüchtlinge aus den
unsicheren Grenzgebieten in das ca. 120 Kilometer von der Grenze in Kamerun
befindliche Minawao-Camp zu bringen (UNHCR-Pressemitteilung, 31. Oktober
2014). Die Krise hat außerdem zur Vertreibung von 650 000 Menschen
innerhalb Nigerias geführt.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Dezember 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3664 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Terrorakte von Boko Haram wurden von der nigerianischen Regierung
bisher vor allem militärisch bekämpft, trotz der Ankündigung eines flankierenden
„soft approach“ durch den Nationalen Sicherheitsberater Mohammed Sambo
Dasuki im März 2014. Dabei wird immer wieder von
Menschenrechtsverletzungen seitens der nigerianischen Sicherheitskräfte berichtet, darunter
extralegale Tötungen, Folter und Verschwindenlassen. Laut
Menschenrechtsorganisationen werden unter Terrorismusverdacht stehende Personen regelmäßig
ohne Gerichtsverfahren und unter menschenunwürdigen Bedingungen
festgehalten, misshandelt und in manchen Fällen sogar getötet. Ein Bericht von
Amnesty International von September 2014 beschreibt die routinemäßige Folter
durch nigerianische Sicherheitskräfte. Die Gefängnisse sind überbelegt, das
Justizwesen überlastet, Angeklagte verbringen manchmal Jahre in
Untersuchungshaft. Der EU-Menschenrechtsbericht 2013 zu der Lage in Nigeria
betont die Notwendigkeit, das Justiz- und Sicherheitssystem zu reformieren und
den Fokus auf Bekämpfung von Folter, Misshandlungen, extralegalen Tötungen,
Straflosigkeit, Gewalt gegen Kinder und Frauen sowie auf die Bekämpfung der
Todesstrafe zu legen.
Nigeria ist einer der Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in
Afrika. Schwerpunkte sind u. a. Armutsbekämpfung, nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung und Energiepolitik. Im Rahmen einer fokussierten thematischen
Zusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) kooperiert die Bundesregierung mit der
nigerianischen Regierung unter anderem in Form eines bilateralen Programms zur Aus-
und Fortbildung von Sicherheitskräften für Missionen der Vereinten Nationen
und zur Terrorismusbekämpfung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Kooperation des BMZ mit
der nigerianischen Regierung unter anderem in Form eines bilateralen
Programms zur Aus- und Fortbildung von Sicherheitskräften für VN-Missionen
(VN – Vereinte Nationen) und zur Terrorismusbekämpfung existiert in dieser
Form nicht. Mit Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) leistet die
Bundesregierung Aus- und Trainingsunterstützung für afrikanische Polizisten und zivile
Kräfte zur Vorbereitung ihres Einsatzes in von der Afrikanischen Union oder
den Vereinten Nationen geführten Missionen in Einrichtungen wie dem Kofi
Annan International Peacekeeping Training Centre (KAIPTC) in Accra und der
École de Maintien de la Paix (EMP) in Bamako.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation in
Nigeria, insbesondere im Hinblick auf die Praxis der Todesstrafe und
extralegalen Tötungen, Folterungen in Gefängnissen und Einschränkungen von
Presse- und Meinungsfreiheit?
Die nigerianische Regierung bekennt sich zu Rechtsstaat und Menschenrechten;
bei der Umsetzung internationaler Verpflichtungen kommt es aber zu
Verzögerungen. Die Todesstrafe wird weiter verhängt und wurde seit dem Jahr 2013 u. a.
in das neue Antiterrorgesetz aufgenommen. Das de facto herrschende
Moratorium bei der Vollstreckung der Todesstrafe wurde Ende Juni 2013 mit der
Hinrichtung von vier Verurteilten in Benin City durchbrochen. In Anwendung der
Sharia werden in den zwölf nördlichen Bundesstaaten von den Gerichten
Körperstrafen verhängt. Todesstrafen und Amputationen werden dort aber nicht
vollstreckt.
In den Großstädten sind Meinungs- und Pressefreiheit, Religions-,
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weitgehend gewährleistet.
Menschenrechtsverletzungen werden von der Zivilgesellschaft und den Medien regelmäßig
kritisiert. Die Arbeitsbedingungen für Journalisten sind jedoch außerhalb urbaner
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3664Zentren oft schwierig. Ihre Arbeit wird auch von den Sicherheitskräften
behindert.
Die Unabhängigkeit der nigerianischen Menschenrechtskommission ist deutlich
gestärkt worden. Sie verfügt über ein eigenes Budget und wird von einem
geachteten Menschenrechtsverteidiger geführt.
Die Religionsfreiheit wird von der Verfassung gewährleistet. Allerdings ist sie
de facto durch den terroristischen Islamismus wesentlich beeinträchtigt. In den
von „Boko Haram“ eingenommenen Gebieten im Nordosten berichten
Augenzeugen und Repräsentanten der verschiedenen christlichen Denominationen von
systematischen Zerstörungen von Kirchen, Zwangsislamisierung, Tötung oder
Vertreibung von Christen.
Die Haftbedingungen in den überfüllten Gefängnissen sind unzureichend.
Untersuchungshäftlinge warten oft jahrelang auf ihren Prozess. Folter ist gemäß
Artikel 34 der nigerianischen Verfassung verboten. Dies wurde aber bisher nicht
mit Durchführungsgesetzen umgesetzt. Ein Gesetzesentwurf für ein
Folterverbot wurde vor zwei Jahren zur parlamentarischen Beratung eingebracht, aber
noch nicht endgültig verabschiedet. Im Bundesstaat Lagos hat ein Gesetz, das
bei allen Todesfällen in Polizeigewahrsam eine Autopsie vorschreibt, zu einem
deutlichen Rückgang der Zahl extralegaler Tötungen geführt.
Frauen und Kinder erfahren vielfältige Formen von Diskriminierung und
Gewalt. Weibliche Genitalverstümmelung ist verbreitet; das gesetzliche Verbot der
weiblichen Genitalverstümmelung wird nicht durchgesetzt. Homosexuelle
Handlungen können mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. Die
strafrechtlichen Bestimmungen gegen Homosexuelle sind seit Januar 2014 weiter
verschärft worden und betreffen auch Menschenrechtsorganisationen, die sich für
die Rechte Homosexueller einsetzen.
Die Menschenrechtssituation in Nigeria ist insbesondere im Norden und in
Folge der Übergriffe der islamistischen Terrorgruppe „Boko Haram“ aber auch
der Sicherheitskräfte angespannt und verschlechtert sich. Seit Erklärung des
Ausnahmezustands in drei Bundesstaaten, in denen die „Boko Haram“ vor allem
agiert, gehen die Sicherheitskräfte mit großer Härte gegen diese vor.
Menschenrechtsverletzungen durch exzessive Gewalt, insbesondere durch „Boko Haram“,
sind dabei verbreitet. Übergriffe der Sicherheitskräfte werden bisher nur selten
strafrechtlich verfolgt. Die Zahl extralegaler Tötungen durch Sicherheitskräfte
im ganzen Land wird von der Nigerianischen Menschenrechtskommission auf
2 500 im Jahr geschätzt.
2. Wie reagiert die Entwicklungszusammenarbeit auf die derzeitige Lage im
Land?
Gedenkt die Bundesregierung ihre Schwerpunkte in der
Entwicklungszusammenarbeit auf eine Stärkung des Justizsystems und die Förderung
demokratischer Partizipation, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung von
Frauenrechten, auszuweiten?
Die Bundesregierung unterstützt den Governance-Sektor in Nigeria über den
11. Europäischen Entwicklungsfonds, der in den Jahren 2014 bis 2020 diesen
Bereich mit 90 Mio. Euro unterstützt. Diese Unterstützung zielt auf die
Konsolidierung von Rechtsstaatlichkeit, Frieden und Sicherheit sowie auf die Stärkung
demokratischer Prozesse, wie z. B. Wahlen ab und umfasst Maßnahmen zur
Unterstützung der Zivilgesellschaft. Für die bilaterale Zusammenarbeit haben
Nigeria und Deutschland im Jahr 2012 gemeinsam die Schwerpunkte
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und erneuerbare Energien bzw. Energieeffizienz
vereinbart.
Drucksache 18/3664 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Wie hoch sind die Barmittelzusagen der Bundesregierung für die
Entwicklungszusammenarbeit mit Nigeria für das Jahr 2015?
Aufgrund der in der Regel mehrjährigen Laufzeit der Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit erfolgen die Zusagen der Bundesregierung im Rahmen
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in der Regel auf der Grundlage
von Verpflichtungsermächtigungen (VE). Für das Jahr 2015 ist gemäß der
„Vertraulichen Erläuterungen für die Bilaterale Technische und Finanzielle
Zusammenarbeit“ eine Zusage an Nigeria in Höhe von 15 Mio. Euro (VE) für die
Finanzielle Zusammenarbeit und 2 Mio. Euro (VE) für die Technische
Zusammenarbeit geplant. Diese Ansätze werden während der Haushaltsführung 2015
darauf geprüft, ob die zum Planungszeitpunkt zu Grunde gelegten Annahmen
weiterhin zutreffen und eine Zusage gerechtfertigt erscheint.
4. Inwiefern werden menschenrechtliche Aspekte in die
Kooperationsprogramme des BMZ im Wirtschafts- und Energiesektor einbezogen?
Im Jahr 2012 wurde mit den nigerianischen Partnern eine Fokussierung der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit beschlossen, die darauf abzielt, Nigeria bei
den besonderen Herausforderungen der Armutsbekämpfung, des breiten
Wirtschaftswachstums und des Klimaschutzes zu unterstützen. Dies soll durch die
gemeinsam vereinbarten Schwerpunkte Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und
erneuerbare Energien bzw. Energieeffizienz erreicht werden.
Menschenrechtliche Aspekte und die Nichtdiskriminierung von Frauen bei der Umsetzung von
Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Nigeria werden als
Querschnittsthema berücksichtigt. Zudem sollen die Vorhaben der finanziellen
Zusammenarbeit zur wirtschaftlichen Entwicklung im Norden Nigerias
beitragen und dem Nord-Süd-Gefälle entgegenwirken.
5. Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung für eine Stärkung des
nigerianischen Bildungswesens, insbesondere im Norden des Landes?
Deutschland unterstützt die „Initiative Sichere Schule“ („Safe Schools
Initiative“ – SSI) durch einen Beitrag in Höhe von 2 Mio. Euro. Durch die SSI sollen
Schutz und Sicherheit für Schülerinnen und Schüler, Familienangehörige sowie
Lehrerinnen und Lehrer in den drei am stärksten vom „Boko-Haram“-Terror
betroffenen Bundesstaaten Borno, Yobe und Adamawa verbessert werden, um
einen kontinuierlichen Zugang zu Bildung zu gewährleisten. Die SSI wurde aus
Anlass der Massenentführung von Schülerinnen in Chibok (Borno) von der
nigerianischen Regierung, gemeinsam mit dem Sondergesandten für Globale
Bildung der Vereinten Nationen, dem ehemaligen Premierminister
Großbritanniens Gordon Brown und einem Zusammenschluss nigerianischer
Wirtschaftsvertreter ins Leben gerufen. Zudem hat Deutschland im Jahr 2014 einen Beitrag
in Höhe von 3 Mio. Euro zur Förderung des nigerianischen
Berufsbildungssektors zu gesagt.
6. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der
nigerianischen Menschenrechtskommission?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2014 einen von einer nigerianischen
Nichtregierungsorganisation in Zusammenarbeit mit der Nigerianischen
Menschenrechtskommission organisierten Workshop zum Stand der Umsetzung der 2014
an Nigeria gegebenen Empfehlungen des Universal Periodic Review (UPR)
finanziert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3664 7. Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung für eine Reform des
Justizsektors, insbesondere im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte?
Die Bundesregierung führt keine Projekte mit Bezug zur Reform des
Justizsektors durch. Hier sind andere Geber aus dem angelsächsischen Rechtskreis aktiv.
Sie verfügen über bessere Voraussetzungen, da auch Nigeria in dieser
Rechtstradition steht. Die Bundesregierung unterstützte allerdings im Jahr 2014 ein
dreimonatiges Projekt einer Nichtregierungsorganisation im Bundesstaat Niger,
bei dem es um die rechtliche Unterstützung und Begleitung von ca. 300 Insassen
von verschiedenen Gefängnissen des genannten Bundestaates ging.
8. Gibt es bilaterale Vereinbarungen zum Schutz von Menschenrechten?
Welche Zusagen hat die nigerianische Regierung gegenüber der
Bundesregierung zum Schutz der Menschenrechte gemacht?
Die Bundesregierung hat keine bilateralen Vereinbarungen zum Schutz von
Menschenrechten mit Nigeria getroffen. Nigeria ist, wie Deutschland,
zahlreichen multilateralen Konventionen zum Menschenrechtsschutz beigetreten. Der
Lage der Menschenrechte wird in bilateralen Gesprächen regelmäßig
thematisiert, wie z. B. in der Arbeitsgruppe Politik der Binationalen Kommission, die
zuletzt am 10. Juli 2014 tagte. Nigeria hat dort die Bedeutung des Schutzes von
Minderheiten betont.
9. In welcher Form plant die Bundesregierung, Nigeria beim Kampf gegen
Boko Haram, wie vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter
Steinmeier, während seines Besuchs im Oktober 2014 angekündigt, zu
unterstützen?
Die Bundesregierung plant, Nigeria durch Kooperation im Bereich
Polizeizusammenarbeit (u. a. Tatortsicherung, Forensik, Menschenrechtsschulung) und
Grenzverwaltung im Kampf gegen „Boko Haram“ zu unterstützen. Der Beginn
eines entsprechenden Projekts im Bereich Grenzverwaltung ist im Frühjahr
2015 geplant.
10. Welche Hilfsmaßnahmen sollen dabei den Opfern von Boko Haram
zugutekommen, insbesondere den Dörfern der im April 2014 entführten
Mädchen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, ab Anfang 2015 ein Projekt zur psycho-
sozialen Betreuung von Opfern von „Boko Haram“ zu unterstützen. Die Betreuung
soll rund 10 000 Personen zugute kommen, die in Vertriebenenlagern leben.
Außerdem sollen nigerianische Kräfte in der psychosozialen Betreuung von
Opfern ausgebildet werden, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu sichern.
11. In welcher Weise soll – wie von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter
Steinmeier angekündigt – die Zusammenarbeit mit Nigeria im Sicherheits-
und Polizeisektor ausgebaut werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Außerdem wird die bereits
bestehende Zusammenarbeit im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der
Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) fortgeführt werden. Das AH-P
fördert Partnerstaaten in Afrika beim Aufbau einer afrikanischen Friedens- und
Sicherheitsarchitektur. Die Kooperation soll im Schwerpunkt die Fähigkeit des
nigerianischen Partners zur Konfliktlösung und Friedenserhaltung verbessern
Drucksache 18/3664 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund auf eine Teilnahme an international mandatierten Peacekeeping-Einsätzen
vorbereiten.
In der laufende Tranche 2013 bis 2016 (1,4 Mio. Euro) werden in Nigeria drei
Teilprojekte unterstützt:
– Der Aufbau einer Instandsetzungseinrichtung im Armed Forces Electrical
and Mechanical Engineering (AFEME) Workshop in Abuja;
– der Aufbau eines Ausbildungszentrums, in welchem – angelehnt an den
AFEME-Workshop – die Ausbildung von nigerianischen Soldaten zum
Mechatroniker nach deutschen IHK-Bestimmungen (IHK – Industrie- und
Handelskammer) durchgeführt werden kann und
– der Aufbau einer mobilen Instandsetzungseinrichtung am Nigerian Army
Peacekeeping Centre (NAKPC) in Jaji sowie der Aufbau einer Fachambulanz
am NAKPC in Jaji.
a) Welche Polizei- und Armeeeinheiten werden ausgebildet bzw. beraten?
Wo?
Das Bundeskriminalamt bildete 2014 drei Beamte der Analytical and Tracking
Unit (ATIC) sowie der Special Task Force on Heinous Crimes (beide sind
Untereinheiten der Nigeria Police Force – NPF) in Berlin aus. Des Weiteren fand
ein Informationsbesuch des Leiters des Kriminallabors der NPF in Wiesbaden
statt. In Abuja wurden 20 Beamte der Economic und Financial Crimes
Commission (EFCC) ausgebildet.
Nigeria ist ein Partnerland für die Militärische Ausbildungshilfe, die vom
Bundesministerium der Verteidigung durchgeführt wird. Die Militärische
Ausbildungshilfe umfasst die kostenfreie Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen
ausländischer Streitkräfte aus Nicht-NATO bzw. Nicht-EU-Staaten an
Ausbildungseinrichtungen und in Truppenteilen der Bundeswehr. Militärische
Ausbildungshilfe unterstützt die Entwicklung von Streitkräften in Staaten und
Regionen, deren Stabilisierung im besonderen deutschen Interesse liegt und dient der
Festigung vertrauensvoller Beziehungen zu den Kooperationspartnern. Für das
Jahr 2014 wurde die Durchführung von sieben Maßnahmen vereinbart, die sich
auf die Bereiche technische Ausbildung und sprachliche Weiterbildung
konzentrieren.
Im Rahmen des bilateralen Jahresprogramms mit Nigeria werden darüber hinaus
seit 2012 jährlich bis zu fünf Maßnahmen von gegenseitigem Interesse geplant
und gesteuert. Inhalte waren Stabsoffiziersausbildung, Ausbildung
Fahrzeugtechnik und vorbereitende Ausbildung zur Teilnahme an Missionen der
Vereinten Natio-nen (VN-Ausbildung). Die beiden für 2014 vorgesehenen
Maßnahmen zur Stabsoffiziersausbildung und VN-Ausbildung konnten seitens Nigerias
aus administrativen Gründen nicht realisiert werden.
Wichtiger Bestandteil der Lehrinhalte bzw. Kooperationsmaßnahmen ist auch
die Vermittlung der Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung, der außen- und sicherheitspolitischen Positionen Deutschlands sowie
unserer Führungskultur „Innere Führung“ und des Leitbildes „Staatsbürger in
Uniform“. Menschenrechtsaspekte spielen hierbei ebenfalls eine Rolle.
Es werden keine Armeeeinheiten ausgebildet oder beraten.
b) Welche Maßnahmen bei der Ausbildung sind für das Jahr 2015
geplant?
Die Planung für die polizeiliche Aufbauhilfe 2015 ist noch nicht abgeschlossen.
Eine Unterstützung der nigerianischen Sicherheitsbehörden ist nach gegenwär-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3664tigem Stand möglich. Für das Jahr 2015 wurden seitens des Bundesministeriums
der Verteidigung elf Ausbildungsmaßnahmen vereinbart, die sich auf die
Bereiche technische Ausbildung und Offiziersausbildung konzentrieren. Die beiden
im Jahr 2014 ausgefallenen Maßnahmen des bilateralen Jahresprogramms
werden von Deutschland für 2015 neu angeboten.
Im Rahmen des AH-P werden Ausbildungsmaßnahmen in den oben
dargestellten Teilprojekten durchgeführt.
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu vermeiden, dass
die mit deutscher Unterstützung ausgebildeten Sicherheitskräfte im
Rahmen der Terrorismusbekämpfung menschenrechtswidrige Handlungen
begehen?
Die Relevanz von Menschenrechten wird generell im Rahmen von
Trainingskursen thematisiert, in denen afrikanische Sicherheitskräfte für Einsätze in
Friedensmissionen der VN oder der AU vorbereitet und die durch das Auswärtige
Amt gefördert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
13. Welche Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Menschenrechtsbildung der
Sicherheitskräfte wurden bereits mit deutscher Unterstützung
durchgeführt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11a verwiesen.
14. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Angehörige der
nigerianischen Streitkräfte, die Menschenrechtsverletzungen begangen
haben, dafür juristisch zur Rechenschaft gezogen werden?
Die Bundesregierung thematisiert die Frage der strafrechtlichen Verfolgung von
Menschenrechtsverletzungen in ihren bilateralen Gesprächen, und setzt sich im
Rahmen der Europäischen Union (EU) für die juristische Verfolgung von
Menschenrechtsverletzungen, begangen von Angehörigen der nigerianischen
Streitkräfte, ein.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die regionale Gefahr, die von Boko
Haram ausgeht?
Der Schwerpunkt der Aktivitäten der „Boko Haram“ liegt in Nigeria. In den
vergangenen Monaten führte „Boko Haram“ aber auch Angriffe und Entführungen
im Norden Kameruns durch. Daneben ist „Boko Haram“ im Süden Nigers
präsent und nutzt diesen als Rückzugs- und Rekrutierungsraum. Dort kam es auch,
ebenso wie in Kamerun und Tschad, wiederholt zu gewaltsamen Übergriffen.
Das Gebiet des Tschadsees wird von der „Boko Haram“ für
Schmuggelaktivitäten genutzt.
a) Ist die Bundesregierung in internationale Bemühungen zur
verbesserten Grenzsicherung in der Region involviert?
Grenzsicherung soll einer der Schwerpunkte des geplanten Aufbaus von
Kapazitäten der nigerianischen Polizei durch das Auswärtige Amt werden. Es wird
auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Zudem unterstützt das Auswärtige Amt über das Projekt „Grenzmanagement in
Afrika“ das Grenzprogramm der Afrikanischen Union, das in der Region u. a.
Drucksache 18/3664 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebereits Burkina Faso und künftig Niger bezüglich Grenzkooperation
unterstützen soll.
b) Welche Maßnahmen ergeben sich aus den Vereinbarungen, die die
binationale Kommission während des Besuches von
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier am 21. Oktober 2014 in Abuja
bezüglich einer intensivierten Zusammenarbeit in den Bereichen Forensik
und Grenzsicherung traf?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
c) Welche Rollen spielt Menschenrechtsbildung dabei?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
16. Hat die derzeitige Lage im Land Auswirkungen auf die deutsch-
nigerianische Rüstungskooperation?
Zwischen Deutschland und Nigeria besteht keine formalisierte
Rüstungskooperation. Ankäufe von militärischem Material durch Nigeria unterliegen der
Rüstungsexportkontrolle und werden im Lichte der Situation im Land beschieden.
17. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen mit
der nigerianischen Regierung die Notwendigkeit, Konfliktursachen, wie
soziale Ungleichheit, ein sozial diskriminierendes Bildungssystem,
Benachteiligung des Nordens und Korruption, zu bekämpfen und eine
politische Lösung des Konflikts anzustreben?
Wie schätzt die Bundesregierung die Umsetzung des von Sambo Dasuki
im März 2014 angekündigten „soft approach“ ein?
Die Bundesregierung weist in allen bilateralen Gesprächen, die Sicherheits- und
Menschenrechtsfragen berühren, darauf hin, dass der Terrorismus von „Boko
Haram“ mit einem ganzheitlichen Ansatz bekämpft werden muss, und dass die
nigerianische Regierung neben der rein militärischen Bekämpfung Programme
entwickeln und umsetzen muss, die auch die wirtschaftlichen, sozialen und
interreligiösen Probleme und die grundlegenden Probleme des nigerianischen
Bildungssystems angehen.
Die Bundesregierung begrüßt, dass die nigerianische Regierung mit dem
„Nigerian Soft Approach to Countering Terrorism“ ein ganzheitliches Konzept zur
Bekämpfung von „Boko Haram“ entwickelt hat. Der genaue Wortlaut des
Konzepts ist der Bundesregierung nicht bekannt. Auch über die Umsetzung ist nichts
bekannt. Deshalb lässt sie sich im Einzelnen nicht beurteilen.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausrufung eines „Kalifats“ durch
den Anführer von Boko Haram?
Durch die Ausrufung eines „Kalifats“ versucht „Boko Haram“ seinen
Einflussraum zu konsolidieren, sich staatliche Funktionen anzumaßen und seine
Terrorherrschaft religiös zu legitimieren. Die Ausrufung eines „Kalifats“ könnte
erfolgt sein, um die Fiktion eines Staates zu untermauern.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3664a) Wie bewertet die Bundesregierung Berichte über Verbindungen Boko
Harams mit anderen Terrorgruppen, wie IS und Al-Shabab?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung
von Boko Haram?
Die Fragen 18a und 18b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In ihrer Propaganda hat die „Boko Haram“ wiederholt Bezug auf den IS
genommen. Einen Anschluss oder Treueschwur hat es bisher jedoch nicht gegeben.
Informationen zu Beziehungen zur somalischen Al-Schabab liegen hier nicht vor.
„Boko Haram“ finanziert sich vornehmlich durch kriminelle Aktivitäten, z. B.
Lösegeldzahlungen und Überfälle. Eine Finanzierung durch andere
Terrorgruppen ist hier nicht bekannt.
19. Wie wirken sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Vorbereitungen für die im Februar 2015 anstehenden Wahlen auf die
Menschenrechtslage aus?
Wahlen in Nigeria führen erfahrungsgemäß zu einem Anstieg des Konflikt- und
Gewaltpotentials. Überzogene Maßnahmen der Sicherheitskräfte sind in diesem
Zusammenhang nicht ausgeschlossen.
20. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung das
am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Gesetz, das gleichgeschlechtliche
Beziehungen verbietet?
Das Gesetz hat bisher nicht zu einer spürbar verschärften Strafverfolgung
geführt, auch weil die Strafgesetzbücher der einzelnen nigerianischen
Bundesstaaten noch nicht entsprechend geändert worden sind.
21. Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Menschenrechtslage und
Flucht vor der Gewalt von Boko Haram in Nigeria ihre asyl- und
abschiebungsrelevante Lageeinschätzung verändert?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Fragen 21, 21a und 21b werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der jährlich aktualisierte Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage
in der Bundesrepublik Nigeria (letzte Fassung: November 2014) betrachtet
sowohl die Tätigkeit der „Boko Haram“ wie auch das Vorgehen der nigerianischen
Sicherheitskräfte. Wertungen und rechtliche Schlussfolgerungen aus dieser
Lage haben die zuständigen Behörden und Gerichte selbst vorzunehmen.
22. Wird die Bundesregierung angesichts der sich immer stärker
ausbreitenden Flüchtlingskrise in Nigeria, gegenüber den Bundesländern einen
Abschiebestopp nach § 60a AufenthG anregen, und wenn nein, mit welcher
Begründung?
Die Ausländerbehörden haben unabhängig vom Bestehen eines generellen
Abschiebungsstopps jeden einzelnen Fall einer möglichen Abschiebung individuell
zu prüfen und das Bestehen etwaiger Abschiebungshindernisse zu berücksichti-
Drucksache 18/3664 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegen. Diese bestehenden aufenthaltsrechtlichen Instrumentarien werden derzeit
als ausreichend erachtet, um im Einzelfall – wenn notwendig – Rückführungen
nach Nigeria auszusetzen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher derzeit nicht,
sich gegenüber den Ländern für einen Abschiebungsstopp nach Nigeria
einzusetzen.
23. Plant die Bundesregierung die Unterstützung für den UNHCR und
Partnerorganisationen – wie am 16. September 2014 gefordert – zu erhöhen,
um die Flüchtlinge zu versorgen, die in die Nachbarländer Kamerun,
Tschad und Niger geflohen sind?
a) Wenn ja, in welcher finanziellen Höhe?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Fragen 23, 23a und 23b werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Auswärtige Amt hat aus Mitteln der humanitären Hilfe im Jahr 2014
Maßnahmen des UNHCR, die sich an Flüchtlinge in Kamerun, Tschad und Niger
richten, darunter auch nigerianische Flüchtlinge, mit 2 Mio. Euro gefördert.
Diese Unterstützung umfasst die Bereiche Wasser- und Sanitärversorgung,
medizinische Versorgung sowie den Schutz und Erwerb von Lebensgrundlagen.
Angesichts der anhaltenden humanitären Notlage dieser Zielgruppe wird diese
Unterstützung im kommenden Jahr bedarfsgerecht und nach Maßgabe der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel fortgesetzt.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Flucht
nigerianischer Flüchtlinge in die Nachbarländer Nigerias Kamerun, Tschad und
Niger auf diese Länder, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, um sie gezielt zu
unterstützen, insbesondere bei der Aufnahme und Versorgung von
Flüchtlingen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Für Kamerun, Tschad und Niger ist die Betreuung der Flüchtlinge aus Nigeria
eine Belastung. Kamerun hat für die Betreuung von derzeit ca. 40 000
Flüchtlingen aus Nigeria mit Unterstützung von UNHCR Flüchtlingslager eingerichtet.
Niger setzt auf Betreuung der Flüchtlinge durch die Einwohner der Grenzregion.
Der UNHCR ist um Unterstützung bemüht. Durch die dezentrale Unterbringung
der Flüchtlinge ist die Betreuungsarbeit allerdings erschwert. Die Einrichtung
von Flüchtlingslagern wird mittelfristig ins Auge gefasst. Tschad befürchtet
neben der Infiltration von „Boko Haram“ eine größere Flüchtlingswelle. Tschad
leidet schon jetzt unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise: die über
Kamerun in den Tschad führende Hauptachse für den nigerianisch-tschadischen
Handel ist immer wieder unterbrochen.
Aus der bilateralen Zusammenarbeit werden noch in diesem Jahr 6 Mio. Euro an
Kamerun zur Unterstützung von Maßnahmen für Flüchtlinge aus Nigeria und
der Zentralafrikanischen Republik sowie Binnenflüchtlinge in Kamerun
zugesagt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/366425. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Sicherheitslage im
Grenzgebiet zwischen Nigeria und Kamerun, und welche Maßnahmen
werden im internationalen Rahmen nach Kenntnis der Bundesregierung
diskutiert und ergriffen, um die Flüchtlinge im Grenzgebiet zu schützen
und Kamerun gegen die Angriffe von Boko Haram zu unterstützen?
„Boko Haram“ kontrolliert Teile der nordöstlichen Bundesstaaten Nigerias,
bewegt sich ungehindert zwischen Nigeria und Kamerun und führt auch in
Kamerun Überfälle durch. Der nigerianischen Armee ist es trotz vereinzelter
Teilerfolge nicht gelungen, „Boko Haram“ aus dem Nordosten Nigerias zu
vertreiben. Nigeria, Kamerun, Tschad und Niger haben schon vor einigen Jahren eine
Multi-National Joint Task Force (MNJTF) gebildet, um grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität und terroristische Aktivitäten im Raum
Tschadseebecken zu bekämpfen. Diese Task Force hat jedoch nicht den Auftrag,
Flüchtlinge und Flüchtlingslager auf kamerunischem Territorium zu beschützen. Die
Flüchtlingslager in Kamerun werden von UNHCR betreut und von
kamerunischen Sicherheitskräften bewacht. Über darüber hinausgehende
internationale Maßnahmen im Kampf gegen „Boko Haram“ im Raum Tschadseebecken
liegen hier gegenwärtig keine Erkenntnisse vor.
26. Hat die Bundesregierung sich im Vorfeld des Beschlusses des
Strategischen Ausschusses Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen (SCIFA) am
13. und 14. November 2014 gegen die Einbeziehung Nigerias in das EU-
Pilotprojekt einer gemeinsamer Rückführungspolitik eingesetzt, und wie
beurteilt sie die Umsetzung dieses Projekts mit Nigeria angesichts der
dortigen Flüchtlingskrise, insbesondere aus menschenrechtlicher
Perspektive?
Auf EU-Ebene wird gegenwärtig ein Pilotprojekt zur Verbesserung der
Zusammenarbeit mit Drittstaaten – darunter auch Nigeria – im Bereich der Rückkehr
erarbeitet, an dem sich die Mitgliedstaaten beteiligen können. Die
Bundesregierung prüft derzeit, ob und inwieweit Deutschland an dem Projekt teilnehmen
wird. Da über die Art der Umsetzung des Projekts derzeit auf EU-Ebene noch
nicht entschieden ist, ist eine Bewertung der Umsetzung noch nicht möglich.
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ISSN 0722-8333]