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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt

Abstimmung, Präsentation und weitergehende Beratung des Konzepts; psychosoziale Prozessbegleitung, Kooperation von Ermittlungsbehörden und Jugendämtern, Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen, Schutzkonzepte in Einrichtungen, Lehrer- und Erzieherausbildung, Bundeskoordination der Beratungsstellen, Gesundheitsversorgung und Opferentschädigung, Medienkompetenz, Überprüfung der Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz, Umsetzung der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch bzgl. Strafprozessordnung, Vorlage von Führungszeugnissen, Datenschutz, therapeutische Versorgung; Finanzierung<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

09.01.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/347103.12.2014

Umsetzung des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt

der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 22. September 2014 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, in Anwesenheit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, auf einer Presseveranstaltung ein Gesamtkonzept gegen sexuelle Gewalt von Kindern und Jugendlichen vorgestellt (das Gesamtkonzept wurde auf der Veranstaltung ausgelegt). Am 14. November 2014 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht (Bundestagsdrucksache 18/2954) verabschiedet. In ihrem Gesamtkonzept gegen sexuelle Gewalt von Kindern und Jugendlichen stellt die Bundesfamilienministerin zutreffend fest: „Allerdings knüpfen strafrechtliche Verfolgung und Sanktionen immer an die Straftat an und haben den Täter im Blick. Unser Ziel muss es deshalb sein, darüber hinaus zu gehen und den Schutz vor sexueller Gewalt noch stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Wichtig sind Maßnahmen, die ansetzen, bevor etwas passiert. Wir müssen dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu sexueller Gewalt kommt. In einem Gesamtkonzept für den Kinderschutz muss daher neben den strafrechtlichen Komponenten der Fokus auch auf Verbesserungen bei der Prävention vor Gewalt und bei Hilfen und Beratung liegen.“

Einen in der Zielsetzung ähnlichen Antrag hatte die fragenstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag „Kinder schützen – Prävention stärken“ (Bundestagsdrucksache 18/2619) am 24. September 2014 in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

In welcher Form wurde das auf der Presseveranstaltung am 22. September 2014 ausgelegte „Gesamtkonzept für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ bisher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, bzw. soll dieses künftig zugänglich gemacht werden, und inwieweit wird dies dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zur Verfügung gestellt?

2

Wann und in welcher Form wurde das ausgelegte „Gesamtkonzept für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ mit anderen Bundesministerien abgestimmt?

3

Wann wurden welche Beratungen in den Folgewochen nach der Vorstellung des Gesamtkonzepts, wie angekündigt, mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, den Bundesressorts, Bundesländern, Verbänden und den Betroffenen aufgenommen, und zu welchem Ergebnis sind diese bisher gekommen?

4

Wann wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur dritten Opferrechtsreform in den Deutschen Bundestag einbringen, um die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer im Strafprozess zu stärken?

Durch welche gesetzlichen Regelungen will die Bundesregierung den Minderjährigen qualifizierte Fachkräfte im Strafverfahren zur Seite stellen?

5

Durch welche gesetzlichen Regelungen will die Bundesregierung sicherstellen, dass Ermittlungsbehörden und Jugendämter künftig enger kooperieren?

6

Wann und wie wird die Bundesregierung eine Diskussion über die angemessene Ausstattung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden mit den Bundesländern anstoßen?

7

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, um Kindern und Jugendlichen einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe auch ohne Kenntnis ihrer Eltern einzuräumen?

8

Wie gedenkt die Bundesregierung, den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs darin zu unterstützen, die Entwicklung von Schutzkonzepten in Einrichtungen weiter voranzutreiben?

Wird die Bundesregierung vergleichbare Regelungen für ähnliche Einrichtungen und Angebote für Kinder und Jugendliche außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe schaffen?

Wenn ja, bis wann sollen entsprechende Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag eingebracht werden?

Wenn nein, warum nicht?

9

Welchen Beitrag wird die Bundesregierung leisten, um das Thema sexuelle Gewalt neben der Sexualerziehung systematisch in die Ausbildungsgänge der Lehrerinnen und Lehrer und der Erzieherinnen und Erzieher zu integrieren?

10

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, um im Rahmen der Regelungen zur Betriebserlaubnis für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich klarzustellen, dass Schutzkonzepte nicht nur in neuen, sondern auch in bestehenden Einrichtungen Anwendung finden müssen?

11

Bis wann wird die Bundesregierung gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und den verantwortlichen Bundesländern und Kommunen ein Konzept erarbeiten, wie die vorhandenen Kompetenzen der spezialisierten Fachberatung für Betroffene und ihre Angehörigen vor Ort besser genutzt, die Vernetzung der Beratungsstellen durch eine Bundeskoordination unterstützt und dadurch Versorgungslücken geschlossen werden können?

12

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, um die Regelsysteme im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Opferentschädigung für Betroffene sexueller Gewalt zu verbessern?

Wenn nicht, warum nicht?

13

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, um mit einer Informationsverpflichtung sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche und ihre Eltern über Risiken beim Umgang mit digitalen Medien umfassend informiert und aufgeklärt sind?

14

Zu welchen Ergebnissen ist die Überprüfung der Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz gekommen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Aktuelle Fragen zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes“, Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/911)?

Sollten noch keine Ergebnisse vorliegen, warum nicht, bzw. bis wann werden diese vorliegen?

15

Welches Ressort ist zuständig für das Jugendschutzgesetz (JuSchG)?

16

Aus welchem Grund sollte das JuSchG bei der angekündigten Überprüfung der Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz nicht überprüft werden (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/911)?

17

Erwägt die Bundesregierung zur weiteren Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (ETS 201, sog. Lanzarote-Konvention) Änderungen in der Strafprozessordnung, um minderjährige Opfer im Strafprozess stärker zu schützen?

Wenn ja, bis wann sind welche Änderungen geplant?

Wenn nein, warum nicht (Frage bitte getrennt beantworten)?

18

Erwägt die Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der Lanzarote-Konvention, die Regelungen zur Vorlage eines (erweiterten) polizeilichen Führungszeugnisses auf Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie Anbieter von Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche auszuweiten (Kinderbetreuung im Bereich des Tourismus, der Kinder- und Jugendreiseunternehmen, der Kinderkliniken oder ähnliche medizinische Einrichtungen)?

Wenn ja, bis wann?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung das unterschiedliche Schutzniveau bei Tätigkeiten, die in vergleichbarer Weise geeignet sind, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen (Frage bitte getrennt beantworten)?

19

Erwägt die Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der Lanzarote-Konvention die bereichsspezifischen gesetzlichen Regelungen, wie privacy by design als Grundeinstellung, zu ändern, um damit höhere Datenschutzstandards festzulegen, um damit missbräuchlichen Zugriff und die Veröffentlichung von Bilddaten in der digitalen Welt (insbesondere durch soziale Netzwerke) zu verhindern?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

20

Hat sich die Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der Lanzarote-Konvention bei den Zulassungsgremien der gemeinsamen Selbstverwaltung dafür eingesetzt, dass in den Regionen, in denen alle Kassensitze für Ärzte und Psychotherapeuten besetzt sind und der therapeutische Bedarf für traumatisierte Kinder und Jugendliche nicht gedeckt werden kann, ausreichende Sonderbedarfszulassungen ermöglicht werden?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

21

Hat sich die Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der Lanzarote-Konvention bei den zuständigen Ärzte- und Psychotherapeutenkammern dafür eingesetzt, dass vermehrt Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der Traumatherapie angeboten werden, um unter ärztlichen und psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Bereitschaft zu steigern, von sexuellem Missbrauch Betroffene als Patientinnen und Patienten anzunehmen?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

22

Aus welchen Mitteln werden die im Gesamtkonzept gegen sexuelle Gewalt von Kindern und Jugendlichen erwähnten Maßnahmen – so sie Kosten verursachen – finanziert (bitte einzeln auflisten), und wurde der Mittelansatz zur Umsetzung der angekündigten Maßnahmen für die Jahre 2015 und Folgejahre (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Aktuelle Fragen zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes“, Antworten zu den Fragen 13 und 14 auf Bundestagsdrucksache 18/911) dazu erhöht?

Berlin, den 2. Dezember 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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