[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3777
18. Wahlperiode 20.01.2015
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 16. Januar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3599 –
Suche nach dem Kriegsverbrecher Alois Brunner
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Simon Wiesenthal Center Jerusalem hat den als Kriegsverbrecher
gesuchten Alois Brunner mit der Begründung, Alois Brunner sei seit dem Jahr 2009 tot,
von seiner Suchliste genommen. Damit endet eine der längsten Suchen nach
einem Täter der NS-Vernichtungspolitik ohne den Täter zur Rechenschaft
gezogen zu haben.
Alois Brunner war ab dem Jahr 1938 Mitarbeiter der Zentralstelle für jüdische
Auswanderung in Wien und hier Stellvertreter des Leiters Adolf Eichmann. In
dieser Funktion und später auch aus der Berliner Zentrale des Eichmannreferats
heraus organisierte Alois Brunner die Verdrängung, später Deportation,
Ghettoisierung und Vernichtung der Juden aus Wien, Berlin, Saloniki, Paris und
anderen Gebieten Frankreichs. Alois Brunner perfektionierte das System der
Entrechtung, Ausbeutung und Deportation der Juden und gilt neben Eichmann als
einer der wichtigsten Organisatoren des Vernichtungsprozesses. Das Simon
Wiesenthal Center macht Alois Brunner für die Ermordung von ca. 130 000
Jüdinnen und Juden verantwortlich.
Nach dem Jahr 1945 soll Alois Brunner bis 1954 unter dem Namen Alois
Schmaldienst in Essen gelebt haben und dann nach Syrien gegangen sein.
Unklar ist, warum Alois Brunner in der Bundesrepublik Deutschland bis 1954 nicht
gefunden und festgenommen werden konnte bzw. mit welcher Intensität nach
ihm gefahndet wurde. In Syrien soll Alois Brunner für den dortigen
Geheimdienst gearbeitet haben. In den achtziger Jahren hat Alois Brunner sich in
mehreren Interviews mit deutschsprachigen Zeitungen ohne jede Reue zu seiner
Vergangenheit und seiner Beteiligung am Holocaust geäußert.
Im Jahr 1989 soll durch Vermittlung von Beate und Serge Klarsfeld von
syrischer Seite erwogen worden sein, Alois Brunner an die DDR zu überstellen, um
ihm dort den Prozess zu machen. Durch das Ende der DDR im Jahr 1990 ist es
dazu nicht gekommen und es ist nicht bekannt, ob die Bundesregierung sich in
diesem Zusammenhang um eine Überstellung bemüht hat.
Immer wieder gab es Gerüchte, Alois Brunner hätte nach 1945 Kontakte zu
westlichen Nachrichtendiensten und auch zur Organisation Gehlen bzw. ihrem
Nachfolger, dem Bundesnachrichtendienst (BND), gehabt. Vonseiten der
Bundesregierung wurden diese Kontakte bzw. eine Mitarbeit von Alois Brunner im
BND immer bestritten. Umfangreiche Akten zur Person Alois Brunners wurden
im BND laut Aktenlage zwischen 1994 und 1997 gelöscht (vgl. Neues
Deutschland vom 23. Juli 2011). In der Rest-BND-Akte zu Alois Brunner findet sich
dennoch u. a. der Hinweis, dass der ehemalige BND-Vizepräsident Volker
Foertsch „persönliches Wissen“ habe, dass Alois Brunner „ehemaliger MA“
(Mitarbeiter) in Damaskus gewesen sei.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Der Fall Alois Brunner und die damit verbundenen Gerüchte, Spekulationen
und Hinweise aus den verschiedensten Quellen waren in den vergangenen
Jahren mehrfach Gegenstand Parlamentarischer Anfragen
(Bundestagsdrucksache 17/7451 und Plenarprotokoll 17/138). Im bisherigen Ergebnis
konnten aus den vorhandenen Unterlagen zahlreiche der kolportierten
Behauptungen weder bestätigt noch widerlegt werden. Die Bundesregierung
geht davon aus, dass die vom Bundesnachrichtendienst (BND) berufene
Unabhängige Historikerkommission zur Erforschung seiner Frühgeschichte
(UHK) sich auch des Falls Alois Brunner annehmen wird. Deren
Forschungsergebnisse bleiben abzuwarten. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung
die vorliegende Kleine Anfrage nachstehend auf Grund der erschlossenen
Akten beantwortet.
Der BND verfügte bis mindestens 1994 über Unterlagen, die fast
ausschließlich aus den Jahren 1957 bis 1964 stammten. In diesen waren Informationen
zu Alois Brunner, dessen persönlichem Umfeld und zu dessen Leben,
Verbindungen und Geschäften in Damaskus enthalten, die der BND von
Verbindungsleuten und Gesprächspartnern erhalten hatte. Der BND selbst unterhielt
zu keiner Zeit direkte Verbindungen zu Alois Brunner. Im Jahr 1994 wurde
im BND eine Löschungsüberprüfung der Unterlagen vorgesehen. Der genaue
Zeitpunkt der hierauf erfolgten Vernichtung der Unterlagen ist indes mangels
aussagefähiger Nachweise nicht mehr bestimmbar.
2. Wie bereits mehrfach anlässlich anderer Parlamentarischer Anfragen zu
historischen Themen (u. a. Bundestagsdrucksache 18/1942, Nummer 7 der
Vorbemerkung der Bundesregierung) erwähnt, ist das Archiv des BND weiterhin
nicht vollständig erschlossen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass im
Verlauf der weiter laufenden Erschließungsarbeiten bislang nicht bekannte
Dokumente zum Anfragegegenstand gefunden werden könnten.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den mutmaßlichen
Tod von Alois Brunner vor, und auf welche Quellen stützt sich die
Bundesregierung bei diesen Erkenntnissen?
2. Wann und wo ist Alois Brunner nach Erkenntnissen der Bundesregierung
gestorben?
3. Wann hat die Bundesregierung erstmals vom Tod Alois Brunners erfahren?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegt keine offizielle Bestätigung des Todes von Alois
Brunner vor. Hinweise auf seinen möglichen Tod und entsprechende Gerüchte
gab es bereits in der Vergangenheit. Beispielsweise hatte das Auswärtige Amt
im Dezember 1992 aufgrund einer Meldung der Deutschen Welle über den
mutmaßlichen Tod Alois Brunners in Damaskus (Syrien) berichtet. Dem BND lag
ebenfalls eine Pressemeldung von Dezember 1992 dazu vor. Diese Meldungen
konnten jedoch nicht bestätigt werden. Wann die Bundesregierung erstmals
Informationen über den angeblichen Tod Alois Brunners erhalten hat, ist nicht
mehr feststellbar.
4. Haben bundesdeutsche Behörden bzw. Ämter Auslieferungsersuchen für
Alois Brunner an die syrische Regierung gestellt?
Wenn ja, wann erstmals und wann zuletzt?
Die Bundesregierung hat die syrische Regierung am 18. Dezember 1984 um
Auslieferung ersucht. Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
5. Lagen der Bundesregierung seit dem Jahr 1949 Kenntnisse, Hinweise oder
Informationen zum Aufenthaltsort des gesuchten Kriegsverbrechers Alois
Brunner vor, und wenn ja, welche Kenntnisse, Hinweise oder
Informationen lagen ihr wann vor, und wie wurden sie im Sinne der Ergreifung von
Alois Brunner genutzt?
Seit dem Jahr 1961 gab es immer wieder Hinweise auf mögliche Aufenthaltsorte
von Alois Brunner, u. a. auch auf Damaskus in Syrien. In diesem
Zusammenhang standen deutsche Sicherheitsbehörden mit verschiedenen nationalen und
internationalen Sicherheitsbehörden im Austausch.
Spätestens seit dem Jahr 1961 ist Alois Brunner auch Gegenstand von
Ermittlungsmaßnahmen deutscher Strafverfolgungsbehörden mit dem Ziel der
Festnahme und Überstellung nach Deutschland. Zuständig für die Verfahren gegen
Alois Brunner sind die Länder-Staatsanwaltschaften in Köln und Frankfurt am
Main. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat keine eigenen strafrechtlichen
Ermittlungen im Auftrag einer Staatsanwaltschaft gegen Alois Brunner geführt,
sondern die Länderverfahren u. a. im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion und als
zuständige Stelle für die internationale Zusammenarbeit in
kriminalpolizeilichen Angelegenheiten unterstützt (vgl. hierzu im Einzelnen die Antwort zu
Frage 11).
6. Wann und wie oft konferierte nach Kenntnis der Bundesregierung Reinhard
Gehlen, der Leiter der Organisation Gehlen und erster Präsident des BND,
mit Konrad Adenauers Kanzleramtschef Hans Globke über Alois Brunner,
und welchen Inhalt hatten diese Gespräche konkret?
Unterlagen über Gespräche mit entsprechenden Inhalten konnten nicht
festgestellt werden.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle Reinhard
Gehlens oder anderer Mitarbeiter der Organisation Gehlen bzw. des BND
im Fall Alois Brunner, insbesondere bei dessen Flucht nach Syrien?
Aus den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Akten ist nicht
ersichtlich, dass Reinhard Gehlen oder andere Mitarbeiter der Organisation Gehlen
bzw. des BND im Fall Alois Brunner, insbesondere im Hinblick auf dessen
Flucht nach Syrien, eine Rolle gespielt haben.
8. Ist Alois Brunner 1954 zuerst nach Saudi Arabien geflüchtet oder nach
Ägypten, und wann kam er nach Kenntnis der Bundesregierung auf
welchen Wegen und mit wessen Wissen und Unterstützung genau nach Syrien?
Einem Bericht des Generalkonsulats Damaskus (Syrien) vom April 1964
zufolge kam Alois Brunner ca. 1953/1954 über Kairo (Ägypten) nach Damaskus.
Zum zweiten Teil der Frage liegen keine Erkenntnisse vor.
9. Hatte Alois Brunner nach Kenntnis der Bundesregierung noch andere
Aliasnamen als Alois Schmaldienst und Georg Fischer, und wenn ja, welche
waren dies?
Neben den in der Frage angegebenen Alias-Namen Alois Schmaldienst und
(Dr.) Georg (Waldemar) Fischer wird aktuell nach Alois Brunner mit folgenden,
über die in der Fragestellung hinausgehenden Alias-Namen gefahndet: Alois
Fescoer; Klaus Fischer und Franz Kolar. Darüber hinaus ist der Bundesregierung
noch der Alias-Name „Linden“ bekannt geworden.
10. Welche deutschen Sicherheitsbehörden haben zu welchem Zeitpunkt nach
Alois Brunner gefahndet bzw. versucht, Erkenntnisse über ihn zu erlangen?
Bei der Fahndung nach Alois Brunner handelt es sich um Länderverfahren in der
Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften in Frankfurt am Main und in Köln. Das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das BKA haben diese
Länderverfahren im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten unterstützt. Auf die Antwort
zu den Fragen 5 und 11 wird verwiesen. Hinsichtlich des BND wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche nationalen und internationalen Haftbefehle gegen Alois Brunner
existierten, und in welcher Form unterstützten die Bundesregierung oder
deutsche Sicherheitsbehörden die jeweiligen Justizbehörden (bitte nach
Datum des Haftbefehls, ausstellender Justizbehörde, Art der
Unterstützung aufschlüsseln)?
Gegen Alois Brunner bestehen auf nationaler Ebene Haftbefehle des
Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Februar 1987 (ersetzte einen Haftbefehl des
Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 1. August 1961) sowie vom Amtsgericht
Köln vom 10. Oktober 1984.
Am 19. Januar 1987 leitete das BKA auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Köln
vom selben Tag weltweit die internationale Fahndung nach Alois Brunner zur
Festnahme zum Zwecke der Auslieferung ein. Das Ersuchen enthielt wegen des
mutmaßlichen Aufenthalts in Syrien einen expliziten Hinweis an INTERPOL
Damaskus zu einem möglichen Aufenthaltsort Alois Brunners in Damaskus.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaften Köln und Frankfurt am Main
veröffentlichte das INTERPOL-Generalsekretariat (IPSG) in Paris (jetzt Lyon) am
1. August 1987 ein internationales Fahndungszirkular Rot („Rotecke“). Dieser
Rotecke liegen die zuvor genannten Haftbefehle der Amtsgerichte Köln und
Frankfurt am Main zugrunde. Das BKA unterstützte die zuständigen
Justizbehörden im Rahmen der internationalen Fahndung in der Folgezeit bei der
Abklärung von Hinweisen und Spuren in Australien, Südafrika sowie mehreren
Staaten in Südamerika, darunter u. a. Argentinien, Brasilien, Peru, Uruguay und
Venezuela.
Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaften in Köln und Frankfurt am
Main wurde die von IPSG veröffentlichte Rotecke im März 1996 um den
Hinweis ergänzt, dass die vorgenannten Staatsanwaltschaften für die Ergreifung
Alois Brunners eine Belohnung in Höhe von 500 000 DM ausgelobt hatten.
Der Bundesregierung liegen keine vollständigen Erkenntnisse über Haftbefehle
vor, die in anderen Staaten ergangen sind. In Österreich sind ein Strafbefehl des
Landgerichts für Strafsachen in Wien aus dem Jahr 1961 sowie ein Europäischer
Haftbefehl des Landgerichtes Wien vom 24. Februar 2005 erlassen worden.
Der Bundesregierung bekannt ist darüber hinaus eine österreichische
Fahndungsnotierung vom 26. Juli 1990, aktualisiert am 25. März 2014. Außerdem ist
der Bundesregierung eine französische Fahndungsnotierung vom 12. August
1988 bekannt, aktualisiert am 3. September 2008 und zurückgenommen am
4. August 2014.
Ein Europäischer Haftbefehl des Gerichtshofes in Paris vom 3. September 2008
ist nicht mehr existent, da das Ersuchen am 4. August 2014 zurückgenommen
und zwischenzeitlich aufgehoben wurde. Die französischen und die
österreichischen Justizbehörden wurden bei den internationalen Fahndungsmaßnahmen
nach Alois Brunner von deutschen Stellen unterstützt. In diesem
Zusammenhang bestanden auf Grundlage eines französischen Ersuchens vom 12. August
1988 sowie eines österreichischen Ersuchens vom 26. Juli 1990 nationale
Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung.
12. Gab es Bitten anderer Staaten an die Bundesregierung, bei der Suche nach
Alois Brunner behilflich zu sein, wann gab es solche Bitten, und wenn ja,
von wem und wie ist die Bundesregierung mit diesen Bitten jeweils aus
welchen Gründen umgegangen?
Die Regierungen in Österreich, Frankreich und den USA haben sich regelmäßig
nach dem Sachstand des deutschen Auslieferungsersuchens erkundigt, ohne an
das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) konkrete
Unterstützungsbitten zu richten.
13. Welche in- und ausländischen Auslieferungsgesuche im Falle Alois
Brunner existierten nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Staatsanwaltschaft Köln hat auf der Grundlage des Haftbefehls des
Amtsgerichts Köln vom 10. Oktober 1984 wegen des Verdachts des Mordes die
Auslieferung betrieben. Die Bundesregierung hat die Arabische Republik Syrien am
28. November 1984 um Auslieferung ersucht.
Darüber hinaus ist der Bundesregierung bekannt, dass die DDR Alois Brunner
Ende 1986 zur Fahndung ausgeschrieben und am 17. Mai 1990 ein
Auslieferungsersuchen an Syrien gestellt hat. Auch Israel und Österreich sollen bereits
im Jahr 1961 Auslieferungsersuchen gestellt haben.
14. Gab es seitens der Bundesregierung Gespräche mit der syrischen
Regierung, nachdem bekannt wurde, dass sich Alois Brunner möglicherweise in
Syrien aufhalte, wann wurden diese Gespräche gegebenenfalls geführt,
und welches Ergebnis hatten sie?
Die auf allen Ebenen geführten Gespräche mit syrischen Stellen führten durch
eine gezielte Blockadehaltung der syrischen Gesprächspartner nicht zur
Festnahme Alois Brunners oder der Bestätigung dessen Aufenthalts in Syrien. Auch
nach Gerüchten über Alois Brunners Tod bzw. seinen angeblichen Aufenthalt in
Südamerika (1984/1985) wurden wiederholt Gespräche geführt, ohne
Ergebnisse zu liefern. Eine neuerlich intern diskutierte Initiative zu Gesprächen mit
syrischen Stellen über eine Feststellung des Aufenthaltsorts Alois Brunners im
Jahr 2000 wurde unter Hinweis auf die bisherigen Erfahrungen und im Hinblick
auf die von Experten prognostizierte Erfolgslosigkeit nicht weiter verfolgt.
15. War es der damaligen Bundesregierung bekannt, dass 1989 über eine
Auslieferung Alois Brunners von Syrien in die DDR verhandelt wurde, und
hat die Bundesregierung an diese Verhandlungen nach dem 3. Oktober
1990 in irgendeiner Art angeknüpft?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung wird die Fahndung der DDR nach Alois Brunner von 1986
bzw. das Auslieferungsersuchen vom Mai 1990 spätestens im Zusammenhang
mit der Überleitung von DDR-Verträgen mit Syrien (hier: Vertrag über
Rechtshilfe aus dem Jahr 1970) im Rahmen der Wiedervereinigung bekannt geworden
sein. Akten der Generalstaatsanwaltschaft der DDR wurden 1992 von der
Staatsanwaltschaft Berlin zur Auswertung übernommen. Verhandlungen über
die später erfolgte Außerkraftsetzung des Vertrages im Jahr 1970 wurden wegen
der Angelegenheit Alois Brunner verzögert.
16. Gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung einen Kontakt bzw. eine
Arbeitsbeziehung von Alois Brunner zu einem deutschen
Nachrichtendienst, oder hat es vonseiten deutscher Nachrichtendienste eine
Schutzfunktion gegenüber der Person Alois Brunner gegeben, die eine
Ergreifung und Anklage Alois Brunners als Kriegsverbrecher verhinderte?
In den vorhandenen Unterlagen lassen sich keine direkten Kontakte von
Mitarbeitern der Nachrichtendienste des Bundes zu Alois Brunner erkennen. Auch
enthalten sie keine Hinweise auf entsprechende Arbeitsbeziehungen oder gar
durch Nachrichtendienste des Bundes wahrgenommene Schutzfunktionen für
Alois Brunner. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
17. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte ausländischer
Nachrichtendienste zu Alois Brunner, die diesen möglicherweise vor einer
Enttarnung und Festnahme geschützt haben, und welche Dienste hatten nach
Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zu Alois Brunner?
Wie in der Antwort zu Frage 38c ausgeführt, soll Alois Brunner durch syrische
Stellen geschützt worden sein. Es besteht daher eine gewisse
Wahrscheinlichkeit, dass dies auch Kontakte zu syrischen Nachrichtendiensten umfasst hat.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Identität eines
ehemaligen deutschen Geheimagenten im Nahen Osten, der laut „SPIEGEL
ONLINE“ vom 1. Dezember 2014 (
www.spiegel.de/politik/ausland/
naziverbrechen-alois-brunner-stellvertreter-eichmanns-ist-tot-a-1005980.html#)
die Information gegeben haben soll, dass Alois Brunner seit 2009 tot ist?
Die Bundesregierung hat zur Identität der angefragten Person keine
Erkenntnisse.
19. Für welche deutsche Behörde hat nach Kenntnis der Bundesregierung der
ehemalige deutsche Geheimagent im Nahen Osten (
www.spiegel.de/politik/
ausland/nazi-verbrechen-alois-brunner-stellvertreter-eichmanns-ist-tot-a-
1005980.html#) gearbeitet (bitte unter Angabe der Dienstorte und
Dienstzeiträume)?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
20. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Bericht des „FOCUS“ vom
6. Dezember 2014 zu (
www.focus.de/politik/deutschland/begraben-
insyrien-deutscher-ex-polizist-klaerte-tod-des-ns-verbrechers-alois-brunner-
auf_id_4326640.html), nach dem es sich nicht um einen
Geheimdienstmitarbeiter, sondern um einen ehemaligen Mitarbeiter des
Bundeskriminalamtes (BKA) handeln soll?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
21. Hatte besagter deutscher Geheimagent bzw. der ehemalige BKA-
Mitarbeiter nach Kenntnissen der Bundesregierung Kontakte zu Alois Brunner,
und waren diese Kontakte dienstlicher Art?
Auf die Antwort zu den Fragen 16 und 18 wird verwiesen.
22. Bei welcher Bundesbehörde liegen nach Kenntnis der Bundesregierung
Meldungen des besagten Geheimagenten bzw. BKA-Beamten zu Alois
Brunner vor (bitte unter Angabe der Behörde und der Daten der
Meldungen)?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
23. Hat der deutsche Geheimagent bzw. der ehemalige BKA-Mitarbeiter sich
nach Kenntnis der Bundesregierung mit seinem Wissen an seine
Dienststelle gewandt, und welche Maßnahmen wurden von dieser
gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt daraufhin unternommen (bitte unter Angabe
des jeweiligen Datums)?
In den zur Verfügung stehenden Akten zu Alois Brunner konnten entsprechende
Informationen nicht festgestellt werden. Da der Bundesregierung die Identität
des in der Frage genannten anonymen Hinweisgebers nicht bekannt ist, sind
weitere gezielte Recherchen in anderen Akten nicht möglich (vgl. die Antwort
zu Frage 18).
24. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit der ehemalige
SS-Sturmbannführer Dr. Wilhelm Beisner, der als Waffenhändler in
Damaskus tätig war, Kontakte zu Alois Brunner pflegte, und wenn ja, welche sind
dies?
Einer dem BKA aus dem Jahr 1962 vorliegenden Information zufolge soll
zwischen Alois Brunner und einem „Dr. Beissner“ (sic) eine enge geschäftliche
Verbindung bestanden haben. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
nicht vor.
25. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der ehemalige SS-
Sturmbannführer Dr. Wilhelm Beisner für den BND tätig war?
Wenn ja, in welchem Zeitraum war Dr. Wilhelm Beisner in welcher
Funktion und mit welchen Aufgaben für den BND tätig?
Trifft es zu, dass Dr. Wilhelm Beisner als V-Mann unter dem Decknamen
Bertram für den BND aktiv war?
Im Interesse der Funktions- und Arbeitsfähigkeit des BND äußert dieser sich
grundsätzlich aus Gründen des Staatswohls nicht zu seinen
nachrichtendienstlichen Verbindungen. Der BND ist für eine effektive Erfüllung seines
gesetzlichen Auftrags darauf angewiesen, dass er Informationen, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, von
Dritten erhält. Dies ist nur möglich, wenn er diesen Personen absolute
Vertraulichkeit zusagt und für Einhaltung dieser Vertraulichkeit Sorge trägt.
Grundsätzlich ist die Offenlegung der Identität von Quellen geeignet, die künftige
Anwerbung von Quellen und damit auch die Möglichkeit der Informationsgewinnung
zu erschweren.
Nur in wohl begründeten Ausnahmefällen äußert sich der BND zu
nachrichtendienstlichen Verbindungen. Eine derartige Ausnahme wird angenommen bei
Personen, die als NS-belastet gelten können, und soweit das historische
Aufklärungsinteresse die Belange des Quellenschutzes überwiegt. Die Offenlegung
von nachrichtendienstlichen Verbindungen mit vorhandener NS-Belastung
erfolgt in diesen Fällen im Interesse des Staatswohls, um Forschung,
wissenschaftliche Auseinandersetzung und Geschichtsaufarbeitung zu ermöglichen
(Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes – GG) sowie dem Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten gegenüber
der Bundesregierung aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2
Satz 2 GG Rechnung zu tragen.
Bei Dr. Wilhelm Beisner überwiegt das historische Aufklärungsinteresse die
Belange des Quellenschutzes. Dr. Wilhelm Beisner ist aufgrund seines Ranges als
SS-Sturmbannführer und Mitarbeiter des SD im Reichssicherheitshauptamt als
NS-belastet im Sinne der Kontrollratsdirektive Nr. 38 anzusehen. Aufgrund
seines Geburtsjahrganges (1911) ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen, dass Dr. Wilhelm Beisner verstorben ist und daher keine
Persönlichkeitsrechte mehr zu berücksichtigen sind. Dr. Wilhelm Beisner wurde von 1957
bis zu einem hier nicht mehr bestimmbaren Zeitpunkt und dann erneut von 1981
bis 1994 als nachrichtendienstliche Verbindung des BND genutzt. Dabei trug er
den Decknamen Bertram. Dr. Wilhelm Beisner war zur Aufklärung politischer
und wirtschaftlicher Sachverhalte in verschiedenen nordafrikanischen Staaten
eingesetzt.
26. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die engen geschäftlichen
Kontakte von Alois Brunner mit Franz Rademacher (DIE WELT vom 21.
August 2011 „Warum tilgte der BND die Akte des Eichmann-Helfers?“), dem
ehemaligen SS-Obersturmführer und Judenreferenten des Auswärtigen
Amtes, und wenn ja, welche sind dies?
In den derzeit zur Verfügung stehenden einschlägigen Akten konnten keine
entsprechenden Erkenntnisse festgestellt werden.
27. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der ehemalige SS-
Obersturmbannführer Franz Rademacher für den BND tätig war?
Wenn ja, in welchem Zeitraum war Franz Rademacher in welcher
Funktion und mit welchen Aufgaben für den BND tätig?
Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
28. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Hans-Joachim Rechenberg, der
ehemalige Pressereferent in Joseph Goebbels’ Reichsministerium für
Volksaufklärung und Propaganda, in der Nachkriegszeit in seiner Funktion als
V-Mann des BND in Syrien Kontakt zu Alois Brunner gehabt hat oder
Kenntnis über dessen Aufenthaltsort hatte und inwieweit er diese
Informationen im BND weitergab?
Wie in der Antwort zu Frage 25 ausgeführt, äußert sich der BND nur in wohl
begründeten Ausnahmefällen zu seinen nachrichtendienstlichen Verbindungen.
Bei Hans-Joachim Rechenberg wird eine derartige Ausnahme gemacht. Hans-
Joachim Rechenberg ist aufgrund seiner herausgehobenen Stellung während der
NS-Zeit als Pressereferent im Reichsministerium für Volksaufklärung und
Propaganda als NS-belastet eingestuft worden. Aufgrund seines Todes im Jahr
2007 stehen der Offenlegung keine Persönlichkeitsrechte des Hans-Joachim
Rechenberg entgegen. Den bislang erschlossenen Unterlagen im BND-Archiv
ist nicht zu entnehmen, dass es einen Kontakt zwischen Hans-Joachim
Rechenberg und Alois Brunner gegeben hat. Aus weiteren Unterlagen geht
jedoch hervor, dass Hans-Joachim Rechenberg spätestens seit Anfang 1961
darüber unterrichtet war, dass sich Alois Brunner in Damaskus (Syrien) aufhielt.
Ob diese Informationen durch ihn an den BND weitergegeben wurden, ist den
bislang erschlossenen Unterlagen nicht zu entnehmen.
29. Wie viele Akten liegen nach Kenntnis der Bundesregierung beim BND
und/oder beim Bundesarchiv zur Person Alois Brunner noch vor, und
wurden bzw. werden diese Akten auch von der Unabhängigen
Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des BND bzw. der Organisation
Gehlen gesichtet?
Beim Bundesarchiv liegen im Bestand B 162 (Zentrale Stelle der
Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen) zwölf Akten
mit Unterlagen zu Alois Brunner vor. Darüber hinaus sind zwei Akten im
Bestand DP 3 (Generalstaatsanwalt der DDR) sowie eine Akte im Bestand B 453
(Bundesamt für Justiz – BfJ) vorhanden. Die Auswertung dieser Akten durch die
UHK zur Aufarbeitung der Geschichte des BND ist geplant.
Bezüglich der BND-Akten wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Darüber hinaus qualifizieren sich noch acht Sachakten zu anderen
Themen, die fragmentarische Informationen zu Alois Brunner enthalten. Der
UHK sind sämtliche Unterlagen, die für das Forschungsvorhaben von Relevanz
sind, zugänglich.
30. Haben sich durch Recherchen im Zusammenhang der Arbeit der
Unabhängigen Historikerkommission neue Erkenntnisse oder Akten zur Person
Alois Brunner oder mit seiner Person im Zusammenhang stehenden
Vorgängen gefunden, und was ist gegebenenfalls der Inhalt dieser Akten?
Die Ergebnisse der Kommission liegen noch nicht vor, und können im Rahmen
der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nicht vorweggenommen werden. Die
Arbeit der UHK dauert noch an. Im Übrigen wird auf die in der Antwort zu
Frage 29 erwähnten acht Sachakten verwiesen.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktennotiz in der Rest-BND-Akte
zu Alois Brunner, wonach der ehemalige BND-Vizepräsident Volker
Foertsch „persönliches Wissen“ habe, dass Alois Brunner „ehemaliger
MA“ in Damaskus gewesen sei?
Auf der Grundlage der bislang bekannten Unterlagen geht die Bundesregierung
weiterhin davon aus, dass Alois Brunner kein Mitarbeiter des BND war. Im
Übrigen verweist die Bundesregierung auf die im Plenarprotokoll 17/138 des
Deutschen Bundestages vom 9. November 2011, S. 16442, Anlage 19
wiedergegebene Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Mündliche
Frage 42 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bundestagsdrucksache 17/7583).
32. Wurde dem Hinweis über das „persönliche Wissen“ des ehemaligen BND-
Vizepräsidenten Volker Foertsch entsprechend nachgegangen?
Wenn ja, wann ist dies in welcher Form und mit welchem Ergebnis
geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
In den Unterlagen ist kein Hinweis darauf enthalten, dass der Aktenvermerk,
Volker Foertsch verfüge über „persönliches Wissen“, wonach Alois Brunner
ehemaligen BND-Mitarbeitern in Damaskus bekannt gewesen sei,
Folgemaßnahmen nach sich gezogen hätte. Die Gründe hierfür sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
33. Befindet sich im BND-Archiv noch das Tonband über ein Gespräch
Reinhard Gehlens mit dem ehemaligen Abgeordneten Dr. Rudolf Vogel
(CDU), das am 12. September 1960 stattfand (Neues Deutschland vom
23. Juli 2011), und konnte dessen Inhalt mittlerweile geprüft werden?
Wenn ja, welchen Inhalt hatte das Gespräch?
Wenn nein, was ist aus welchen Gründen wann mit dem Tonband
geschehen, und wer trägt dafür die Verantwortung?
Das in der Frage beschriebene Tonband ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Es sind auch keine Unterlagen vorhanden, die über den Verbleib oder die
Umstände der Vernichtung diese Tonbands Auskunft geben könnten.
34. Konnten auch die Filmaufnahmen aus der BND-Akte zu Alois Brunner
ausgewertet werden, und wenn ja, welche Erkenntnisse, insbesondere über
Dr. Rudolf Vogel und über dessen mutmaßliche Rolle als Fluchthelfer von
Alois Brunner (FAZ.net vom 9. Februar 2013, ZEIT ONLINE vom 6. April
2006), ließen sich daraus gewinnen?
Die in der Frage beschriebenen Filmaufnahmen sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
35. Trifft es zu, dass der Waffenhändler K.-H. S., mit dem Alois Brunner auf
einem Foto in Damaskus zu sehen ist, für den BND tätig war (ARD vom
7. Oktober 2013 „Nazis im BND. Neuer Dienst und alte Kameraden“) und
dass seine BND-Akte angeblich bis zum Jahr 2035 geschlossen bleibt?
Wenn ja,
a) in welchem Zeitraum war K.-H. S. in welcher Form für den BND tätig,
b) warum bleibt die Akte bis zum Jahr 2035 verschlossen?
Wenn nein, was stimmt dann?
Zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste nimmt die
Bundesregierung in der Regel weder zu nachrichtendienstlichen Verbindungen ihrer
Nachrichtendienste noch zu ihren Mitarbeitern und deren
nachrichtendienstlichen Aktivitäten öffentlich Stellung. Dies gilt auch dann, wenn die betreffende
Person keine nachrichtendienstliche Verbindung ist oder war oder der Vorgang
zeitlich weit zurückliegt, weil sonst in allen übrigen Fällen aus der
Verweigerung der Antwort auf die Tätigkeit als nachrichtendienstliche Verbindung im
Wege des Umkehrschlusses geschlossen werden könnte (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/3259, Antwort der Bundesregierung zu Frage 2a).
Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen
überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität
von Quellen gegenüber Unbefugten würde sowohl die staatliche Fürsorgepflicht
gegenüber den Betroffenen als auch deren Persönlichkeitsrechte verletzen. Der
BND ist für eine effektive Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags darauf
angewiesen, dass er Informationen, die von außen- und sicherheitspolitischer
Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, von Dritten erhält. Dies ist nur
möglich, wenn er diesen Personen absolute Vertraulichkeit zusagt und für die
Einhaltung dieser Vertraulichkeit und den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte
Sorge trägt. Gleichzeitig ist die Offenlegung der Identität von Quellen geeignet,
die künftige Anwerbung von Quellen und damit auch die Möglichkeit der
Informationsgewinnung zu erschweren. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte
würde daher für die Auftragserfüllung des BND erhebliche Nachteile zur Folge
haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein. Nur in wohl begründeten Ausnahmefällen weicht die Bundesregierung von
diesem Grundsatz ab. Insoweit wird auf die Antwort zu den Fragen 25 und 28
verwiesen.
Nach sorgfältiger Abwägung dieses Einzelfalls der verfassungsrechtlich
garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten
einerseits, dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen andererseits
und den Interessen der Nachrichtendienste ist die Bundesregierung zu der
Auffassung gelangt, dass die Beantwortung zu Frage 35 nicht offen geschehen kann.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort hinterlegt wird, weder als Bestätigung
noch als Verneinung des angesprochenen Sachverhaltes zu werten. Die Antwort
ist als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern (BMI) zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Verschlussgrad
„VS-Vertraulich“ eingestuft. Sie wird in dieser Form an die Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages übermittelt.*
* Das Bundeskanzleramt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
36. War Alois Brunner nach Kenntnis der Bundesregierung in Waffengeschäfte
verwickelt?
Wenn ja, in welcher Form?
Dazu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
37. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Akten beim Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) zur Person Alois Brunner vor, und wenn ja, wie
viele sind dies, und wurden bzw. werden diese Akten auch von der
Unabhängigen Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des
BfV gesichtet?
Beim BfV wurden Informationen zu Alois Brunner im Umfang eines
Aktenordners veraktet. Die Inhalte dieser Akte sind nicht Gegenstand des
Untersuchungsauftrages der Unabhängigen Historikerkommission des BfV. Eine Sichtung
durch die UHK des BfV fand deshalb nicht statt.
38. Existieren Akten zu Alois Brunner oder Hinweise auf ihn in Akten des
Auswärtigen Amtes oder anderer Ministerien und Behörden, und wenn ja,
a) wo in jeweils welchem Umfang (bitte nach laufenden Metern
angeben),
Im Auswärtigen Amt liegen Akten zu Alois Brunner alias Dr. Georg Fischer im
Umfang von ca. 0,4 lfm vor, im BMJV und im BMI existieren einzelne Blätter,
der Umfang im BfJ beträgt ca. 0,16 lfm. Im BKA liegen zur Person Alois
Brunner umfangreiche Aktenbestände vor. Da die Fahndung nach ihm bis heute
nicht offiziell eingestellt ist, ergibt sich allein aus seiner in elektronischer Form
vorliegenden Kriminalakte ein Datenbestand von mehr als 700 Blatt, dies
entspräche bei einem möglichen Papierausdruck einem Umfang von ca. vier
Aktenordnern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 29 und 37 verwiesen.
b) wurden diese Akten bereits von Historikern oder Mitarbeitern der
jeweiligen Ministerien und Behörden ausgewertet oder ist dies
zumindest geplant,
Die im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts archivierten Akten wurden
bereits ausgewertet. Sie stehen zur wissenschaftlichen Ausarbeitung offen. Die
Akten des BMJV wurden dem Bundesarchiv zur Verfügung gestellt, der
Vorgang des BfJ wurde nicht ausgewertet. Die im BKA vorliegenden
Aktenbestände wurden bislang nicht wissenschaftlich ausgewertet. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu den Fragen 29
und 37 verwiesen.
c) welchen Inhalt haben die Akten, und geht aus ihnen hervor, seit wann
die Bundesregierung Kenntnis von Alois Brunners Aufenthaltsort
hatte?
Die im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts verwahrten Akten befassen
sich u. a. mit den Maßnahmen deutscher Regierungs- und Justizbehörden,
Nachrichten über den Aufenthalt Alois Brunners – insbesondere in Syrien – zu
verifizieren und seine Auslieferung nach Deutschland zu erwirken sowie
Bemühungen Deutschlands im Ausland zur Unterstützung des deutschen Anliegens, Alois
Brunners habhaft zu werden.
Im Jahr 1962 erachtet das Generalkonsulat Damaskus (Syrien) den vermuteten
Aufenthalt Alois Brunners in Syrien für ca. 1953/1954 als wahrscheinlich. Da
Alois Brunner nicht im Besitz eines deutschen Passes war, hatte er bis dahin
keinen Grund, sich bei der deutschen Auslandsvertretung wegen einer
Passverlängerung zu melden.
In den Akten des BMJV sind einzelne Hinweise auf Alois Brunner zur
Fortgeltung des Rechtshilfeabkommens zwischen der DDR und Syrien nach dem Jahr
1990 enthalten. Der Vorgang des BfJ beinhaltet die Koordination zwischen den
deutschen Landesjustizbehörden und dem Auswärtigen Amt im Zusammenhang
mit der Stellung des Aushilfeersuchens vom 18. Dezember 1984.
Die Akten des BKA enthalten polizeilich relevante Informationen bzw.
Maßnahmen, die im Rahmen der Zentralstellenfunktion und als zuständige Stelle für
die internationale Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
zur Unterstützung der Länderermittlungsverfahren angefallen sind.
In den Akten des BMI und des BfV sind u. a. Schreiben ausländischer Dienste,
Quellenmeldungen, Presseberichte erfasst.
Hierzu wird im Übrigen auf die Antworten zu den Fragen 5, 9, 10, 11, 13, 17
und 24 verwiesen.
Das Auswärtige Amt und deutsche Auslandsvertretungen sind laufend
Hinweisen über angebliche Aufenthalte Alois Brunners nachgegangen oder haben bei
syrischen Behörden demarchiert. Für den Zeitraum zwischen 1964 und Anfang
der 80er-Jahre sind allerdings entsprechende Aktivitäten nicht dokumentiert.
Syrische Stellen negierten stets die Identität Alois Brunners als Dr. Georg
Fischer und hielten dessen Aufenthalt in Syrien für einen „Mythos der Presse“.
Die Botschaft Damaskus berichtete demgegenüber von persönlichem Schutz für
Alois Brunner durch syrische Stellen, insbesondere nach dem zweiten Anschlag
auf Alois Brunner im Jahr 1980. Eine offizielle Bestätigung für den Aufenthalt
von Alois Brunner in Syrien konnte nicht erlangt werden. Im Übrigen wird auf
die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 sowie 10 bis 14 verwiesen.
39. Existierten Akten zu Alois Brunner oder Hinweise auf ihn in Akten des
Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, und wenn ja,
a) in welchem Umfang (bitte nach laufenden Metern angeben),
b) wurden sie bereits ausgewertet,
c) welchen Inhalt haben die Akten?
Beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik existieren Unterlagen des
Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) zu Alois Brunner. Sie haben einen Umfang
von ca. 1 800 Seiten (ca. 0,70 lfm). Auswertungen der Unterlagen erfolgten
durch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main, das
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, das BKA, acht Medienvertreter sowie zehn
Forscher. Der überwiegende Teil der Unterlagen besteht aus Materialien
(Kopien) aus der Zeit vor 1945, welche die Verbrechen von Alois Brunner
dokumentieren bzw. belegen.
Weiter enthalten sind Dokumente vom Nürnberger Prozess gegen NS-
Verbrecher, eine Auswertung des Eichmann-Prozesses durch das MfS hinsichtlich
neuer Anhaltspunkte für Verbrechen Alois Brunners, zahlreiche
Zeitungsausschnitte über Alois Brunner, u. a. über seinen Aufenthalt in Syrien, Kenntnisse
über das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik und deren
Versuche vor 1962, den Aufenthaltsort von Alois Brunner zu ermitteln mit dem
Ziel den Haftbefehl durchzusetzen sowie Bemühungen von Serge und Beate
Klarsfeld um Auslieferung von Alois Brunner aus Syrien an die DDR.
Alois Brunner ist in weiteren Unterlagen (insgesamt sechs Signaturen) des MfS
enthalten. Hier handelt es sich jedoch nur um jeweils wenige Seiten, die Alois
Brunner betreffen und auch nur um Durchschriften von Unterlagen, welche
bereits im o. g. Vorgang vorhanden sind.
40. Haben die Bundesregierung oder deutsche Sicherheitsbehörden bzw.
damit von deutschen Stellen Beauftragte mit Alois Brunner im Rahmen
des Eichmann-Prozesses Kontakt aufgenommen oder wurden von Alois
Brunner kontaktiert?
Wenn ja, durch wen geschah eine solche Kontaktaufnahme, zu welchem
Zeitpunkt, auf welche Art und mit welchem Ziel und Ergebnis?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
41. Kann die Bundesregierung den Inhalt von MfS-Akten bestätigen, aus denen
hervorgeht, dass Alois Brunner angeboten habe, in die Bundesrepublik
Deutschland zu kommen, um sich dort zu stellen und zugunsten seines
ehemaligen Vorgesetzten und Freundes Adolf Eichmann auszusagen, die
Bundesregierung dies jedoch abgelehnt habe (ARD vom 7. Oktober 2013)?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies aus heutiger Sicht?
In den MfS-Unterlagen finden sich Kopien von westlichen
Zeitungsausschnitten, in denen gemeldet wird, dass Alois Brunner angeboten habe, sich in der
Bundesrepublik zu stellen. Das MfS hatte über diesen Sachverhalt keine
Kenntnisse (oder hat diese jedenfalls nicht dokumentiert).
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ISSN 0722-8333]