[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3766
18. Wahlperiode 16.01.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth,
Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3619 –
Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im Jahr 2014
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit erhalten die EU-Grenzagentur
und die EU-Polizeiagentur EUROPOL immer mehr Kompetenzen.
Arbeitsabkommen und andere Kooperationen werden auch mit „Drittstaaten“ verhandelt.
Die Anstrengungen von EUROPOL richten sich auch gegen
grenzüberschreitende linke Protestformen (Bundestagsdrucksachen 17/9756 und 18/498). Zu
sogenanntem Euroanarchismus betreibt das Bundeskriminalamt (BKA) einen
„Informationsaustausch“ mit Behörden Frankreichs, Großbritanniens, Italiens,
Griechenlands und der Schweiz. Entsprechende Erkenntnisse werden in der
Analysearbeitsdatei „Dolphin“ gespeichert. Zwar arbeitet das BKA auch im EU-
Projekt „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ mit, an dem auch
Österreich, Schweden und die Schweiz teilnehmen. Die internationale
Zusammenarbeit gegen Rechtsextremismus ist indes schwach ausgeprägt. Bekanntlich
befassen sich auch die „European Cooperation Group on Undercover Activities
(ECG)“ und die „International Working Group on Undercover Policing (IWG)“,
in denen sich die Führer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler organisieren,
mit der Infiltration internationaler linker Zusammenhänge
(Bundestagsdrucksache 17/9844). Eine „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW)
vernetzt mobile Einsatzkommandos aus zwölf EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-
Polizeiagentur EUROPOL zu grenzüberschreitenden Observationstechniken
(Bundestagsdrucksache 17/5677). Mit ähnlichem Ziel treffen sich Angehörige
von Polizeien mehrerer EU-Regierungen im Projekt „International Specialist
Law Enforcement“ (ISLE). Von im Jahr 2009 begonnenen Vorhaben wird der
Austausch und die Vermittlung von Kenntnissen zum heimlichen Eindringen in
Räume, Fahrzeuge und elektronische Geräte vorangetrieben
(Bundestagsdrucksache 17/10713). Das BKA nimmt immer noch an der „Police Working Group
on Terrorism“ (PWGT) teil, die im Jahr 1979 zum „Informationsaustausch bei
terroristischen Anschlägen“ gegründet wurde, seit dem Jahr 2000 aber auch
helfen soll, „politische gewalttätige Aktivitäten“ zu verhindern
(Bundestagsdrucksache 17/13440). Obschon der Name der PWGT einen Fokus auf „Terrorismus“
nahelegt, tauschen deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Informationen
zu „Extremismus“ oder allgemeiner Kriminalität aus. Neben der quasi
geheimdienstlichen Aufklärung gilt die Zusammenarbeit aber auch der Erleichterung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Januar 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3766 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodevon operativen Maßnahmen. Zu den Kooperationspartnern gehört auch EURO-
POL, obwohl die Einrichtung von EUROPOL Zusammenarbeitsformen wie die
PWGT überflüssig machen. Die Zusammenarbeit in Netzwerken wie der PWGT
ist schwer zu kontrollieren. Durch ihren intergouvernementalen Charakter ist zu
vermuten, dass sich einzelne Mitgliedstaaten in bestimmten Belangen besser
durchsetzen können als andere.
In früheren Antworten auf Parlamentarische Anfragen zu den aufgeführten
Kooperationen betont die Bundesregierung häufig, Treffen dienten lediglich einem
„Gedankenaustausch“. Dabei würden lediglich Rahmenbedingungen erörtert
und keine operativen Maßnahmen verabredet. Die Zusammenarbeitsformen
dürften nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aber von
grundlegender Bedeutung für spätere grenzüberschreitende Maßnahmen sein. Die
Bundesregierung ist dazu übergegangen, große Teile der Fragen zur Praxis der
Polizeinetzwerke nicht öffentlich zu beantworten. Demgegenüber sind die
Fragestellerinnen und Fragesteller der Ansicht, dass über deren Agieren eine
größtmögliche öffentliche Auseinandersetzung geführt werden muss.
1. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Die „European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) tagte vom
20. bis 23. Mai 2014 in Bukarest. Im Zeitraum vom 6. bis 9. Oktober 2014 fand
in Marburg der 3. Workshop der ECG zum Thema „Undercover in Internet“
statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
ECG: Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch Deutschland
(Zollkriminalamt – ZKA, Vorsitz der ECG) vorbereitet und versandt. Die
Organisation der Tagung erfolgte durch Rumänien.
Workshop: Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch
Deutschland (ZKA, Vorsitz der ECG) vorbereitet und versandt. Die Organisation der
Tagung erfolgte durch Deutschland (Bundeskriminalamt – BKA).
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
ECG: Im Vorfeld der Tagung wurden die Einladung sowie die Tagesordnung
verteilt.
Workshop: Im Vorfeld der Tagung wurde die Einladung verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als
„VS – Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden.1
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3766Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung der
Bundesregierung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame
Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit
einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im Rahmen
eines Untersuchungsausschusses: vgl. BVerfGE 124, 78 [128 f.]). Hierzu zählt
auch die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages. Zwar ist der
parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung
gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]). Die
Einstufung als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das
Staatswohl aus folgenden Gründen erforderlich und geeignet, das
Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen
der Bundesregierung zu befriedigen.
Im Rahmen der Treffen wurden u. a. taktisch-operative Maßnahmen im Rahmen
polizeilicher verdeckter Ermittlungen, z. B. im Internet, behandelt. Darüber
hinaus wurden gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen in einem bestimmten
Phänomenbereich thematisiert. Die Preisgabe von Informationen zu solchen
konkreten Einsatzmitteln gegenüber der Öffentlichkeit würde das schützenswerte
Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bekämpfung von
Kriminalität und Terrorismus und damit das Staatswohl erheblich
beeinträchtigen.
Zum einen würde die Veröffentlichung dieser internen Vorgänge die
Offenlegung sensibler polizeilicher Vorgehensweisen und Taktiken in einem äußerst
gefährdungsrelevanten Bereich bedeuten. Die hier in Rede stehenden verdeckten
Maßnahmen werden nur in Kriminalitätsfeldern angewandt, bei denen von
einem besonderen Maß an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und
Gewaltbereitschaft ausgegangen werden muss.
Die Kenntnisnahme von Informationen aus dem angeforderten Bereich durch
kriminelle oder terroristische Kreise würde sich sowohl auf die staatliche
Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich als auch auf die Durchsetzung
des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig
auswirken. Hinzu kommt zum anderen, dass eine Veröffentlichung entsprechender
konkreter Inhalte von Erörterungen bestimmter Einsatzmittel mit ausländischen
Polizeibehörden, wie sie in dem hier gegenständlichen Treffen behandelt
wurden, das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der
deutschen Polizeiarbeit nachhaltig erschüttern und die weitere Zusammenarbeit
im verdeckten Polizeibereich wesentlich erschweren würde.
Mit der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages wurde ein
Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Deutschen Bundestages
ermöglicht, die entsprechenden Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen
Kontrollrecht wird damit im Ergebnis Rechnung getragen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
ECG: In enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten wurde durch das ZKA die
Tagesordnung entworfen. Der Tagesordnungspunkt „Case Presentation
Germany“ wurde durch das BKA eingebracht.
Workshop: In enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und dem ZKA wurde
durch das BKA die Tagesordnung entworfen. Die Tagesordnungspunkte
„Presentation Germany“ sowie „Working Groups“ wurden durch das BKA
eingebracht.
Drucksache 18/3766 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodef) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
ECG: Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender
Staaten teil:
● Albanien (Central Criminal Police),
● Belgien (Federal Police),
● Bulgarien (Staatliche Agentur für Nationale Sicherheit),
● Dänemark (Danisch National Police),
● Deutschland (BKA, ZKA),
● Estland (Central Criminal Police),
● Finnland (National Bureau of Investigation),
● Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department),
● Italien (Carabinieri),
● Kroatien (Criminal Police Direktorate),
● Lettland (Criminal Police Department),
● Litauen (Criminal Police Bureau),
● Mazedonien (Amt für öffentliche Sicherheit),
● Niederlande (National Police Agency),
● Norwegen (Oslo Police Department),
● Österreich (Bundeskriminalamt Wien),
● Polen (Polish National Police),
● Portugal (Policia Judiciária),
● Rumänien (Romanian National Police),
● Russland (Federal Drugs Control Service),
● Schweiz (Federal Criminal Police),
● Slowakei (Slovakian National Police),
● Slowenien (General Police Directorate),
● Spanien (Spanish National Police),
● Tschechische Republik (Czech National Police),
● Türkei (National Police),
● Ungarn (Hungarian National Police und Hungarian Customs) und
● Vereinigtes Königreich (National Crime Agency und Metropolitan Police).
Workshop: Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden
folgender Staaten teil:
● Belgien (Federal Police),
● Deutschland (BKA, ZKA),
● Finnland (National Bureau of Investigation),
● Italien (Carabinieri),
● Kanada (Royal Canadian Mounted Police),
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3766● Lettland (Criminal Police Department),
● Litauen (Criminal Police Bureau),
● Niederlande (National Police Agency),
● Norwegen (Oslo Police Department),
● Österreich (Bundeskriminalamt Wien),
● Polen (Polish National Police),
● Schweiz (Federal Criminal Police),
● Slowenien (General Police Directorate),
● Ungarn (Hungarian National Police) und
● Vereinigtes Königreich (National Crime Agency und Metropolitan Police).
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Die Fragen 1g und 1h werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als „VS –
Vertraulich“ eingestuft werden.
Diese Teilantwort kann in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.2 Zur Begründung
wird auf die Ausführungen zu Frage 1d verwiesen.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Es wurden keine konkreten Vereinbarungen getroffen.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als „VS –
Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.3 Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 1d verwiesen.
2. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„International Working Group on Undercover Policing“ (IWG) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die korrekte Bezeichnung der IWG
„International Working Group on Police Undercover Activities“ lautet.
2, 3 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/3766 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Wo wurden diese abgehalten?
Vom 21. bis 24. Oktober 2014 fand in Warschau die 45. Sitzung der IWG statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch Deutschland (BKA)
vorbereitet und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte durch Polen.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Tagung wurden die Einladung sowie die Tagesordnung verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als „VS –
Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.4 Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 1d verwiesen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
In enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten wurde durch das BKA die
Tagesordnung entworfen. Der Tagesordnungspunkt „Project SELEC“ wurde durch
das ZKA eingebracht.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender
Staaten teil:
● Australien (Australian Federal Police),
● Belgien (Federal Police),
● Dänemark (Danish National Police),
● Deutschland (BKA und ZKA),
● Finnland (National Bureau of Investigation),
● Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department),
● Italien (Carbinieri),
● Kanada (Royal Canadian Mounted Police),
● Litauen (Criminal Police Bureau),
● Niederlande (National Police Agency),
● Norwegen (Oslo Police Department),
4 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3766● Österreich (Bundeskriminalamt Wien),
● Polen (Polish National Police),
● Spanien (Spanish National Police),
● Schweden (National Bureau of Investigation),
● Schweiz (Federal Criminal Police),
● Slowenien (Criminal Police Directorate),
● Tschechische Republik (Czech National Police),
● Ungarn (Hungarian National Police),
● USA (Federal Bureau of Investigation) und
● Vereinigtes Königreich (National Crime Agency und Metropolitan Police).
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Die Fragen 2g und 2h werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als „VS –
Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.5 Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 1d verwiesen.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Es wurden keine konkreten Vereinbarungen getroffen.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als „VS –
Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.6 Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 1d verwiesen.
3. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„International Business Secretariat“ (IBS) der IWG haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Vom 10. bis 13. Juni 2014 fand in Oslo die 16. Sitzung der IBS statt.
5, 6 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/3766 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch das Vereinigte
Königreich vorbereitet und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte durch
Norwegen.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Tagung wurden die Einladung sowie die Tagesordnung verteilt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als „VS –
Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.7 Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 1d verwiesen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Der Tagesordnungspunkt „Biometrics“ wurde durch das BKA eingebracht.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender
Staaten teil:
● Belgien (Federal Police),
● Dänemark (Danish National Police),
● Deutschland (BKA und ZKA),
● Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department),
● Kanada (Royal Canadian Mounted Police),
● Niederlande (National Police Agency),
● Norwegen (Oslo Police Department),
● Polen (Polish National Police),
● Spanien (Spanish National Police),
● Schweden (National Bureau of Investigation),
● Schweiz (Federal Criminal Police),
● Vereinigtes Königreich (National Crime Agency und Metropolitan Police).
7 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3766g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Die Fragen 3g und 3h werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als „VS –
Vertraulich“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.8 Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 1d verwiesen.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Es wurden keine konkreten Vereinbarungen getroffen.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als „VS –
Vertraulich“ eingestuft werden.9 Diese Teilantwort kann in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.9 Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 1d verwiesen.
4. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Vom 7. bis 9. Mai 2014 fand in Rom ein Treffen der CSW und am 16./17.
Oktober 2014 in Den Haag ein Treffen der Steuerungsgruppe der CSW am statt. Vom
26. bis 28. November 2014 folgte die „Assembly of Regional Groups on
Surveillance (ARGOS)“-Konferenz in Den Haag, an der die CSW teilnimmt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Das Treffen der CSW in Rom wurde von Italien organisiert. Die
Tagesordnungen für das Treffen der Steuerungsgruppe wurden von der Steuerungsgruppe
erstellt. Die Organisation der ARGOS-Konferenz oblag EUROPOL.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Treffen wurden die Tagesordnungen sowie organisatorische
Informationen an die Teilnehmer versandt.
8, 9 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/3766 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Beim Treffen der CSW wurde die polizeiliche Organisation der R.O.S
Carabinieri sowie ein Fallbeispiel zu einem Entführungsfall vorgestellt. Die
Tagesordnung des Treffens beinhaltete darüber hinaus folgende Punkte:
● Sachstand und Ausblick zum European Tracking System (ETS) und
European Law
● Enforcement Technology Services (ENLETS)
● Darstellung der Gesetzeslage in Belgien und anderer Mitgliedstaaten
● Nutzung von diversen Kennzeichen in den jeweiligen Mitgliedstaaten
● Darstellung von täterseitigen Aktivitäten und technischen Möglichkeiten zur
Erkennung polizeilicher Maßnahmen
● Luftunterstützte Observation im Vereinigten Königreich
● Herausforderungen und Möglichkeiten des Technikeinsatzes in der
Verbrechensbekämpfung
● Gesetzesnovellierung und Vorstellung der polizeilichen Organisation und
● Einsatzmöglichkeiten in Frankreich
● Darstellung der verschiedenen Rechtsgrundlagen und Nutzung von
Einsatzmitteln für das Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes in den
Teilnehmerländern
● Überblick und Vorstellung eines EU-Framework-Programms.
Das Treffen der Steuerungsgruppe der CSW diente ablauforganisatorischen
Erörterungen.
Des Weiteren wurde die vergangene Versammlung in Rom thematisiert und ein
Ausblick auf die ARGOS-Konferenz im November 2014 gegeben.
Bei der ARGOS-Konferenz wurden die Organisationen CSW und SENSEE und
deren Aktivitäten vorgestellt.
Die Tagesordnung beinhaltete des Weiteren folgende Punkte:
● Darstellung eines Fallbeispiels zur Kooperation in der Observation (SENSEE)
● Sachstand und Ausblick zum European Tracking System (ETS) und
European Law
● Enforcement Technology Services (ENLETS)
● Vorstellung der EUROPOL Liaison Officers „Working Group on Controlled
Delivery“
● Vortrag zu möglichen Auswirkungen der Europäischen
Ermittlungsanordnung auf grenzüberschreitende Observationen
● Vorteile von ressortübergreifender Observation und Verwaltung.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Das BKA hat sich bei der Erstellung der jeweiligen Tagesordnungen als
Mitglied der Steuerungsgruppe eingebracht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3766f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Beim Treffen der CSW trafen sich Vertreter der Mobilen Einsatzkommandos
bzw. vergleichbarer Einheiten aus Belgien, den Niederlanden, dem Vereinigten
Königreich, Frankreich, Spanien, Dänemark, Österreich, Italien, Finnland,
Irland, Luxemburg, Schweden, Norwegen und Deutschland (BKA). Darüber
hinaus nahm ein Vertreter von EUROPOL am Treffen teil. Beim Treffen der
Steuerungsgruppe nahmen Vertreter aus Deutschland (BKA), dem Vereinigten
Königreich, Frankreich, den Niederlanden und EUROPOL teil. An der ARGOS-
Konferenz nahmen Vertreter aus 37 Staaten teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die ergebnisoffenen Erörterungen bezogen sich auf den Austausch von
praxisbezogenen Optimierungsmöglichkeiten zu den oben angegebenen
Tagesordnungspunkten.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Die Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher Behörden haben keinen Beitrag
eingebracht.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Fragen 4i und 4j werden gemeinsam beantwortet.
Die Treffen dienten dem Austausch von Erfahrungen der verschiedenen
Mobilen Einsatzkommandos und der damit zusammenhängenden Optimierung der
Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Observationen. Konkrete
Vereinbarung und Absprachen wurden nicht getroffen.
5. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Gruppe TC LI“ des „European Telecommunications Standards Institute“
(ETSI) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014
stattgefunden?
Im Jahr 2014 fanden drei reguläre Arbeitsgruppentreffen (Plenary) und drei so
genannte Rapporteur-Sitzungen der Gruppe TC LI statt.
a) Wo wurden diese abgehalten?
ETSI TC LI hielt im angefragten Zeitraum in Mailand (#35), Bad Homburg
(#36) und Lecce (#37) Plenary-Sitzungen sowie in Den Haag (Rap#31),
Stockholm (Rap#32) und Mainz (Rap#33) Rapporteur-Sitzungen ab.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Tagungen wurden von Mitgliedern von TC LI organisiert und inhaltlich
vorbereitet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Drucksache 18/3766 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/498 zu
Frage 33b verwiesen.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Die Listen der jeweils verteilten Dokumente finden sich in den Anlagen 1 bis 6.10
Unabhängig davon weist die Bundesregierung erneut darauf hin, dass das
parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf Übersendung von Dokumenten
verleiht und die Übersendung im vorliegenden Fall nur aus
arbeitsökonomischen Gründen erfolgt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die jeweiligen Tagesordnungen finden sich in den Anlagen 7 bis 12.11 Zu
Anlage 11 ist anzumerken, dass sie inhaltlich die vorgeschlagene Agenda
wiedergibt, das Dokument selbst aber kein offizielles ETSI-Papier darstellt.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Die Tagesordnung wurde durch Behörden der Bundesregierung nicht
beeinflusst.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Zu den in der Antwort zu Frage 5a benannten Sitzungen waren Teilnehmer von
Behörden, Einrichtungen oder Firmen gemäß Aufstellungen in den Anlagen 13
bis 1812 angemeldet.
Zu allen Sitzungen ist anzumerken, dass zwar in der Regel die angemeldeten
Teilnehmer auch zu den Arbeitsgruppensitzungen anreisen. Es kann jedoch
vorkommen, dass zusätzlich Teilnehmer dort erscheinen, die sich nicht vorab
registriert haben bzw. dass registrierte Teilnehmer fernbleiben, ohne ihre
Registrierung aufzuheben. Diesbezüglich liegen der Bundesregierung jedoch keine
weiteren Informationen vor.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/498 zu Frage 33g verwiesen.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Im angefragten Zeitraum hat der Vertreter des Bundesamtes für
Verfassungsschutz in seiner Funktion als Verbindungsperson zu ILETS im Rahmen der
TC LI-Tagungen in Mailand und Bad Homburg jeweils vorangegangenen
ILETS-Sitzungen vorgetragen (TOP 3.9 STC/ILETS der Anlagen 7 und 8).
10, 11, 12 Von einer Drucklegung der Anlagen wurde abgesehen. Diese sind als Anlagen auf
Bundestagsdrucksache 18/3766 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3766i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Fragen 5i und 5j werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/498 zu den Fragen 33i und 33j
verwiesen.
6. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte des
„International Specalist Law Enforcement“ (ISLE) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Vom 20. bis 22. Oktober 2014 fand ein Treffen des ISLE in Rom statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Das BKA hat das ISLE-Treffen gemeinsam mit EUROPOL vorbereitet und die
Tagesordnung erstellt.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld des Treffens wurde die Tagesordnung versandt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Auf der Tagesordnung standen neben organisatorischen Informationen zum
Treffen folgende Punkte:
● Zukünftige Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit im ISLE
● Diskussion über die Möglichkeiten der EUROPOL Platform for Experts
(EPE)
● Workshops zum Umgang mit der EUROPOL Platform for Experts (EPE).
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Neben Vertretern des BKA nahmen Angehörige von Mobilen
Einsatzkommandos aus 16 weiteren EU-Mitgliedstaaten am ISLE-Treffen teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Schwerpunkt der Diskussionen waren die zukünftige Entwicklung der ISLE-
Zusammenarbeit sowie der Umgang mit der EUROPOL Platform for Experts
(EPE).
Drucksache 18/3766 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeh) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Vertreter des BKA haben die Organisation und Moderation der Veranstaltung
übernommen.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Neben der Nutzung der EPE verständigte man sich auf den Ausbau der
technischen Zusammenarbeit im ISLE. Ferner sollen weitere Dienststellen aus EU-
Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit im ISLE gewonnen werden.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Es handelte sich bei dem Treffen nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
7. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der
„Remote Forensic Software User Group“ (bzw. nach deren möglicher
Auflösung eingerichtete, ähnliche Zusammenschlüsse) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der „Remote Forensic Software User
Group“ im Jahr 2014 vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3766 8. Welche grenzüberschreitenden Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen
Zusammenkünfte zu „Euroanarchismus“, Tierrechtsaktivismus,
Widerstand gegen Großprojekte oder ähnlichen Protestformen
(Bundestagsdrucksache 17/9756), an denen Behörden der Bundesregierung teilnahmen,
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu grenzüberschreitenden
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte zu
„Euroanarchismus“, Tierrechtsaktivismus, Widerstand gegen Großprojekte oder ähnlichen
Protestformen im Jahr 2014 vor.
9. Welchen weiteren „Informationsaustausch“ bzw. welche „anlassbezogene
Besprechungen“ hatten Behörden der Bundesregierung zum Thema
„Euroanarchismus“ im Jahr 2014 mit welchen Behörden welcher Länder
(bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/9756 ausführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Informationsaustausche
oder anlassbezogene Besprechungen zum Thema „Euroanarchismus“ im Jahr
2014 vor.
10. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
EU-Projekts „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Vom 19. bis 22. Mai 2014 fand in Bonn eine EMRE-Tagung statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Vorbereitung erfolgte durch das BKA in Kooperation mit den
Projektpartnern Tschechische Republik und Ungarn.
Drucksache 18/3766 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Zu Beginn der Tagung wurde eine aktualisierte Agenda ausgehändigt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Tagesordnung umfasste einen Impulsvortrag sowie die Vorstellung der
Diensteinheit „Counter Terrorism Centre“ in Ungarn, eines
Ermittlungskomplexes durch die Tschechische Republik, des Gemeinsamen Abwehrzentrums
gegen Rechtsextremismus durch das BKA sowie des behördlichen
Aussteigerprogramms in Nordrhein-Westfalen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Das BKA hat die Vorbereitung der Tagung inhaltlich mitgeprägt/mitbestimmt.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Insgesamt waren Vertreter aus 25 EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz sowie von
unterschiedlichen deutschen Bundesbehörden (Bundesanwaltschaft, Bundesamt
für Verfassungsschutz und Bundesministerium des Innern) anwesend.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Schwerpunkt der Veranstaltung war der Informationsaustausch zu
rechtsextremistischen und rechtsterroristischen Strukturen, rechten Veranstaltungen und
Internetaktivitäten und deren Auswirkungen auf die Sicherheitslage in allen
Staaten Europas.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Durch Vertreter des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes
Nordrhein-Westfalen wurde ein Impulsvortrag zum Thema
„Rechtsextremismus“ gehalten und das dortige behördliche Aussteigerprogramm vorgestellt.
Das BKA hat den nationalen Lagebeitrag für den Bereich der Politisch
Motivierten Kriminalität – rechts – erstellt und vorgetragen und gemeinsam mit dem
Bundesamt für Verfassungsschutz das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen
Rechtsextremismus vorgestellt.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Fragen 10i und 10j werden gemeinsam beantwortet.
Die Veranstaltung förderte den europaweiten Erfahrungsaustausch mit der
Zielrichtung, neue Phänomenentwicklungen zu identifizieren und erfolgreiche
Bekämpfungsansätze kennen zu lernen. Gesonderte Absprachen oder
Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/376611. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte im
Rahmen des „Focal Point“ DOLPHIN innerhalb des „Analysis Workfile“
Counterterrorism (CT) bei EUROPOL haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Am 15. April 2014 fand ein Operational Meeting zur Target Group BAZAAR
(Finanzierung der PKK) statt. Anlässlich des Counter Terrorism Events vom
12. bis 14. November 2014 wurden Themen des „Focal Point (FP) Dolphin“ in
die Agenda aufgenommen. Beide Treffen fanden bei EUROPOL in Den Haag
statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Vorbereitung und die Erstellung der Tagesordnung erfolgten durch EURO-
POL.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Für das Operational Meeting wurde eine Aktualisierung der jeweils in den
Teilnehmerstaaten laufenden Ermittlungsverfahren verteilt.
Für das Counter Terrorism Event wurde im Vorfeld lediglich die Tagesordnung
verteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11f verwiesen.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Tagesordnung für das Operational Meeting beinhaltete die Abstimmung und
den Abgleich der in Europa vorliegenden Informationen zur Finanzierung der
PKK. Beim Counter Terrorism Event standen für den FP Dolphin nachfolgende
Punkte auf der Tagesordnung: Overview, EIS in CT work, ERWED/RWE
Ukraine, TG BAZAAR status und Ops MED status.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Das Operational Meeting fand auf Initiative des BKA statt und wurde inhaltlich
durch das BKA mitgestaltet. Beim Counter Terrorism Event hatten Behörden
der Bundesregierung keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Am Operational Meeting nahmen Vertreter des BKA sowie Vertreter aus
Österreich, Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Spanien, der Schweiz, dem
Vereinigten Königreich sowie von EUROPOL teil. Zum Counter Terrorism Event
liegen mangels deutscher Teilnahme keine Informationen über die Teilnehmer vor.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Beim Operational Meeting wurden operative Erkenntnisse im Zusammenhang
mit der Finanzierung der PKK ausgetauscht sowie Kommunikationswege und
technische Standards festgelegt. Zum Counter Terrorism Event liegen
diesbezüglich keine Informationen vor. Auf die Antwort zu Frage 11f wird verwiesen.
Drucksache 18/3766 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeh) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Der Beitrag des BKA zum Operational Meeting der Target Group BAZAAR
umfasste eine Aktualisierung der in Deutschland im Sachzusammenhang
stehenden Ermittlungsverfahren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11f
verwiesen.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Fragen 11i und 11j werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 11g verwiesen.
12. Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden im
Jahr 2014 an DOLPHIN geliefert?
Deutsche Behörden haben im Jahr 2014 24 Datenlieferungen an den FP Dolphin
übermittelt.
13. Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden im
Jahr 2014 von DOLPHIN abgefragt?
Der Bundesregierung ist hierzu keine statistische Auswertung möglich, da eine
Erfassung der Abfragen nicht erfolgt.
14. Wie haben sich die Quantität und Qualität von Datenlieferungen deutscher
Behörden an EUROPOL in den letzten zwei Jahren entwickelt?
Ausgehend von der aktuellsten statistischen Erfassung EUROPOLS (Stand:
September 2014) hat sich der deutsche Datenbestand in den letzten zwei Jahren
wie folgt entwickelt:
● Stand 4. Oktober 2012: 24 199 erfasste Daten im EIS
● Stand 18. Oktober 2013: 36 047 erfasste Daten im EIS
● Stand 30. September 2014: 49 449 erfasste Daten im EIS.
15. Wie viele Einträge (Objekte und Personen) hatte nach Kenntnis der
Bundesregierung das „EUROPOL Information System“ (EIS) im ersten und
zweiten Halbjahr 2014, wie teilen sich diese nach Kriminalitätsbereichen
auf, wer hat die Daten jeweils eingestellt, wie viele Daten wurden von
welchem Mitgliedstaat gelöscht, und welche Mitgliedstaaten haben wie viele
Abfragen vorgenommen (sofern die Daten für das zweite Halbjahr 2014
noch nicht vorliegen, bitte den letztmöglichen Stand angeben)?
Die Teilfragen werden wie folgt beantwortet:
● Objekt und Personen gesamt im EIS: 259 359
● Aufteilung nach Deliktsbereichen: Die Hauptnutzung des EIS findet in den
EUROPOL-Mandatsbereichen Drogenhandel (28 Prozent), Raub (19 Pro-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3766zent), Illegale Einwanderung (11 Prozent), Geldfälschung (8 Prozent) und
Betrug (6 Prozent) statt.
● Datenbesitzer: Deutschland ist zweitstärkster Nutzer des EIS. Das
Nutzungsverhalten durch andere Mitgliedstaaten kann bei EUROPOL angefragt
werden.
● Löschung von Daten pro Mitgliedstaat: Eine konkrete aktuelle Einzelstatistik
zur Löschung von Daten im EIS ist hier nicht bekannt. Löschungen werden
in Deutschland automatisiert durch die Nutzung des so genannten Dataloader
generiert, sobald der Datenbestand in der nationalen Datenbank gelöscht
wird.
● Datenabfragen pro Mitgliedstaat: Deutschland hat im vierten Quartal 2014
insgesamt 20 331 Suchen im EIS durchgeführt. Abfragedetails zu anderen
Mitgliedstaaten können bei EUROPOL erfragt werden.
16. Welche Länder benutzen nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile
den „data loader“ für Informationssysteme von EUROPOL?
Neben Deutschland nutzen nachfolgende Mitgliedstaaten einen so genannten
Dataloader, um Informationen aus ihren jeweiligen nationalen Datenbeständen
an das EIS zuzuliefern: Niederlande, Dänemark, Spanien, Belgien, Schweden,
Frankreich, Italien, Portugal, Slowakei, Polen, Vereinigtes Königreich, Litauen,
Finnland und Slowenien.
17. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„Southeast European Law Enforcement Center“ (SELEC) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben im Jahr 2014 folgende SELEC-
Treffen stattgefunden:
● 11. Treffen der Stolen Vehicles Task Force am 27. März 2014 in Banja Luca,
Bosnien-Herzegowina.
● 4. Treffen der Environmental and Nature Related Crimes Task Force am
13. Mai 2014 in Bukarest.
● 20. Treffen der Anti-Drug Trafficking Task Force am 20./21. Mai 2014 in
Bukarest.
● 8. Treffen des SELEC Council am 29. Mai 2014 in Bukarest.
● 14. Treffen der Anti-Fraud and Anti-Smuggling Task Force am 11./12. Juli
2014 in Bukarest.
● 21. Treffen der Countering Trafficking in Human Beings and Illegal
Migration Task-Force am 19. Juni 2014 in Bukarest.
● SELEC/UNODC-Konferenz zu illegalen Finanzströmen am 27./28.
November 2014 in Bukarest.
Das BKA hat nur am ersten Tag des 20. Treffens der Anti-Drug Trafficking Task
Force am 20./21. Mai 2014 in Bukarest teilgenommen. Die Antworten zu den
nachfolgenden Fragen gelten nur für dieses Treffen. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Informationen zu den Treffen vor.
Drucksache 18/3766 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen. Für die Organisation,
Vorbereitung und Durchführung der Treffen ist SELEC zuständig.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen. Mit der Einladung wurde eine
Tagesordnung verschickt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen. Die im Rahmen der Einladung
übermittelten Tagesordnungspunkte sind im Folgenden aufgeführt:
● Presentation of the 2013 SEE Draft Annual Drug Report – Mr. Robert
Patrancus,
● Assistant Criminal Analyst
● Discussions on the 2013 SEE Annual Drug Report
● Presentation on 2013 ADT TF activities
● Presentations on the anti-drug joint investigations, awarded by SELEC
Biannual Rewarding Committee in 2013
● Presentations on other substantial anti-drug joint investigations in SEE
region, new modus operandi and smuggling routes
● Presentation of the Project on Cross-Border Deployment of Undercover
Officers and Informants – Implementation and results
● The Illicit Drug Trade through South Eastern Europe and drug trafficking
with a specific focus on Southeast Europe – UNODC expert
● Afghan Opiate Trade Monitoring Project’s global update report – UNODC
expert
● CARICC presentation on 2013 drug trafficking situation in Central Asian
region: specific cases, new trend & modus operandi
● Presentations by SELEC Partners, such as: INTERPOL, EUROPOL,
EMCDDA, EUBAM, WCO
● Recommendations on future ADT TF activities
● Conclusions
● Informal meetings among SELEC member countries & partners on ongoing
joint drug investigations (upon request)
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen. Die Tagesordnung wurde durch
Behörden der Bundesregierung nicht beeinflusst.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/3766f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen. Am 20. Treffen der Anti-Drug
Trafficking Task Force hat von deutscher Seite ein Vertreter des BKA und ein
Vertreter des Zolls teilgenommen.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen. Gemäß Tagesordnung wurde der
Jahresbericht 2013 zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und einzelne
Verfahren aus Mitgliedsländern u. a. mit Bezug zu Deutschland vorgestellt.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen. Von deutscher Seite wurde kein
Beitrag eingebracht.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen. Der Bundesregierung sind keine
konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse bekannt.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen. Es handelte sich bei dem Treffen
nicht um einen informellen Gedankenaustausch.
18. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
Plattform von Polizeien aus Südosteuropa „Police Equal Performance“
(PEP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014
stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Drucksache 18/3766 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodej) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
k) Welche „Defizite in der polizeilichen Arbeit“ wurden im PEP bislang
bezeichnet und bewertet?
l) Inwiefern sind im PEP erfasste Kriminalitätsbereiche mittlerweile
festgelegt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der Plattform von Polizeien aus
Südosteuropa „Police Equal Performance“ (PEP) im Jahr 2014 vor.
19. Welche „EU-Twinning-Projekte“ wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung unter deutscher Beteiligung im Jahr 2014 begonnen und/oder
abgeschlossen, und welches Bundesland bzw. welche Bundesbehörde ist mit
deren Leitung („forerunners“) bzw. Sekretariatsaufgaben betraut?
Am 13. Januar 2014 begann das EU-Twinning-Projekt „Strengthening criminal
investigation capacities against organized crime and corruption“ im Kosovo.
Das Projekt wird von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg
mit Ungarn und Litauen als Juniorpartner durchgeführt.
Darüber hinaus erhielt Deutschland am 7. Juli 2014 den Zuschlag für das
Twinning-Light-Projekt „Strengthening capacities of the Ministry of Interior for
using IMSI Catcher“ zugunsten Kroatiens. Die Leitung des Projekts obliegt dem
BKA. Der Vertrag zum Projekt wurde kürzlich unterzeichnet, die Notifizierung
steht noch aus. Insoweit hat die Umsetzung des Projekts im Sinne der Anfrage
noch nicht begonnen.
20. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Baltic Sea Region Border Control Cooperation“ (BSRBCC) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
Die Aktivitäten der BSRBCC haben sich im Jahr 2014 am vereinbarten
Aktionsplan der BSRBCC-Präsidentschaft Estlands orientiert. Konkret fanden zehn
Seminare und Workshops, eine maritime Einsatzoperation, drei Treffen des
BSRBCC-Sekretariats, zwei Besprechungen des BBC (Baltic Border
Committee) sowie die jährliche Behördenleitertagung statt.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Die Treffen der BSRBCC fanden 2014 mit einer Ausnahme in Tallinn/Estland
statt. Eine Tagung fand auf der Fähre Tallinn–Stockholm–Tallinn statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Für die Vorbereitung und Organisation der BSRBCC-Aktivitäten 2014 war
Estland im Rahmen seiner BSRBCC-Präsidentschaft 2014 zuständig.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld wurden Entwürfe des jeweiligen Programms bzw. der Tagesordnung
verteilt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/3766d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die jeweiligen Tagesordnungen der aufgeführten Maßnahmen orientierten sich
an der jeweiligen Ausrichtung. Insbesondere wiederkehrende Themen wie
Jahresberichte oder die strategische Ausrichtung der weiteren Präsidentschaften
und deren Abfolge bildeten die Schwerpunkte der Besprechungen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Behörden der Bundesregierung haben keinen Einfluss auf die Tagesordnung
genommen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
An den Zusammenkünften nahmen jeweils Vertreter der mit grenzpolizeilichen
Aufgaben befassten Behörden der Ostseeanrainerstaaten teil. Weiterhin nahmen
anlassbezogen Vertreter der Europäischen Agentur für die operative
Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(FRONTEX) an einzelnen Maßnahmen teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die Diskussionen der Tagesordnungspunkte orientierten sich an den operativen
Planungen der BSRBCC sowie der konzeptionellen Weiterentwicklung dieser
Organisationsform sowie der Erörterung von Möglichkeiten der Beteiligung am
„Joint Study Module for European Police Cooperation“.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Die deutschen Vertreter waren bestrebt, die weitere Entwicklung der BSRBCC
im Rahmen der vereinbarten Vision und Mission der BSRBCC konstruktiv zu
beeinflussen. Danach soll, neben dem maritimen Fokus der BSRBCC, auch
die Bekämpfung grenzüberschreitender sachbezogener
Verbringungskriminalität – insbesondere aus Skandinavien in Richtung Osteuropa – Gegenstand der
operativen Ausrichtung sein.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Die BSRBCC als Modell für eine operativ ausgerichtete Form
grenzüberschreitender Kooperation im Ostseeraum soll fortlaufend weiter entwickelt werden.
Dabei sind die Kooperationsfelder geprägt durch die behördenübergreifende
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und des
Umweltschutzes im Ostseeraum.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die BSRBCC ist eine operativ ausgerichtet Kooperationsform, welche über
einen informellen Gedankenaustausch hinaus ihre grenzüberschreitenden
Einsatzmaßnahmen aufgrund fundierter Lageerkenntnisse bewertet und beschließt.
Drucksache 18/3766 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte von
Arbeitsgruppen zu einem „Common Pre-Frontier Intelligence Picture“
(CPIP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte von Arbeitsgruppen zu einem „Common
Pre-Frontier Intelligence Picture“ (CPIP) vor.
22. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU-
Polizeiagentur EUROPOL nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
strategischen, operativen oder sonstigen Abkommen zur Zusammenarbeit?
Eine aktuelle Liste der Drittstaaten und -stellen, mit denen EUROPOL ein
Zusammenarbeitsabkommen geschlossen hat, kann auf der Internetseite www.
europol.europa.eu eingesehen werden.
a) In welche „Drittstaaten“ hat EUROPOL Verbindungsbeamte entsandt?
EUROPOL hat Verbindungsbeamte nach Lyon/Frankreich zur IKPO-INTER-
POL und nach Washington D. C./USA entsandt.
b) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im Jahr 2014
Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen bzw. Verhandlungen
aufgenommen?
Es wurden operative Abkommen zwischen EUROPOL und den Drittstaaten
Kolumbien (in Kraft seit 25. Februar 2014), Albanien (in Kraft seit 6. Juni 2014)
und Serbien (in Kraft seit 18. Juni 2014) geschlossen. Ein operatives Abkommen
mit dem Drittstaat Montenegro wurde am 29. September 2014 unterzeichnet; die
Ratifikation dauert an. Mit den Drittstaaten Moldau, Bosnien und Herzegowina
und der EU-Agentur FRONTEX wurden Verhandlungen zum Abschluss eines
operativen Abkommens aufgenommen.
Mit der EU-Agentur ENISA wurde ein strategisches Abkommen geschlossen,
welches seit dem 26. Juni 2014 in Kraft ist.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/3766c) Welchen konkreten Inhalt haben diese Abkommen?
Die geschlossenen Abkommen können unter
www.europol.europa.eu bzw.
www.consilium.europa.eu abgerufen werden.
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ermöglicht der
Abschluss eines operativen Abkommens den Austausch von
personenbezogenen Daten zwischen EUROPOL und Drittstaaten bzw. -stellen. Zudem enthält es
Regelungen für die Einrichtung eines Verbindungsbüros bei EUROPOL.
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ermöglicht der
Abschluss eines strategischen Abkommens im Allgemeinen lediglich den
Austausch von technischen und strategischen Informationen (z. B. neue Modi
Operandi, Trends, Situationsberichte, neue Ermittlungstechniken, Forensik- und
Analysemethoden) – nicht jedoch den Austausch von personenbezogenen Daten.
d) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von EUROPOL oder
ein anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und
worin lagen etwaige Gründe?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurden im Jahr
2014 keine Abkommen zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten und -stellen
geschlossen bzw. Verhandlungen aufgenommen, zu denen der Verwaltungsrat von
EUROPOL oder ein anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht
erteilt hat.
23. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU-
Grenzagentur FRONTEX nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
strategischen, operativen oder sonstigen Abkommen zur Zusammenarbeit?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen Kooperationsabkommen
zwischen der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX und folgenden Drittstaaten:
Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina,
Burundi, Kanada, Kap Verde, Georgien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro,
Nigeria, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Ukraine und USA.
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen Kooperationsabkommen
zwischen der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX und folgenden Institutionen:
EUROJUST, European Agency for the operational management of large-scale
IT systems in the area of freedom, security and justice (eu-LISA), International
Center for Migration Policy Development (ICMPD), International Organization
for Migration (IOM), United Nations High Commissioner for Refugees
(UNHCR), International Criminal Police Organization (INTERPOL), Geneva
Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) und United
Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).
a) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im Jahr 2014
Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen bzw. Verhandlungen
aufgenommen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Jahr 2014 Arbeitsabkommen
zwischen FRONTEX und EUROJUST sowie FRONTEX und eu-LISA
abgeschlossen. Mit dem „European External Action Service“ (EEAS) wurden 2014
Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen aufgenommen.
b) Welchen konkreten Inhalt haben diese Abkommen?
Inhaltlich zielen diese Ankommen auf eine Optimierung der Zusammenarbeit
zwischen den Agenturen/Institutionen ab.
Drucksache 18/3766 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von FRONTEX oder
ein anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und
worin lagen etwaige Gründe?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat weder der Verwaltungsrat von
FRONTEX noch ein anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung zu einem
Abkommen verweigert.
24. Wie viele Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
welchen Tätigkeitsbereichen für das „EU Intelligence Analysis Centre“
(EU INTCEN) und das „Intelligence Directorate“ (EUMS INT)?
a) Welche Bundesbehörden haben wie viele Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter welcher Abteilungen hierzu in die Einrichtungen entsandt, bzw.
wie viele übernehmen entsprechende Aufgaben innerhalb ihrer
eigenen Behörden?
Deutschland ist derzeit mit insgesamt drei Mitarbeitern in den genannten
Einrichtungen vertreten (INTCEN: Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes,
EUMS INT: Zwei Angehörige der Bundeswehr). Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/498 vom 12. Februar 2014 verwiesen.
b) Welche Lageberichte wurden vom INTCEN und dem EUMS INT in
2014 erstellt, und wie haben Behörden der Bundesregierung hierzu
beigetragen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21b der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/498 vom 12. Februar
2014 verwiesen.
25. Welche Anstrengungen unternehmen Einrichtungen der Europäischen
Union nach Kenntnis der Bundesregierung zur Durchführung weiterer
Maßnahmen wie die früheren „European Police Force Trainings“ (EUPFT),
„European Union Police Services Trainings“ (EUPST) oder die „Europe’s
New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi)?
EUPST.
a) Wo wurden bzw. werden derartige Übungen bzw. Konferenzen,
Seminare oder andere Ausbildungsformen abgehalten?
Vom 1. bis 3. Dezember 2014 fand in Brüssel/Belgien ein initialisierender
Workshop zum European Union Police Services Training statt.
b) Welchen Inhalt sollen die jeweiligen Maßnahmen haben?
Die Maßnahmen umfassen die Neuausrichtung bzw. Fortführung der „European
Union Police Services Trainings“.
c) Wer bereitet diese jeweils vor und ist für die Planung sowie die
Organisation zuständig?
Die Planung und Organisation des Workshops erfolgte durch den „Service for
Foreign Policy Instruments“ der Europäischen Kommission.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/3766d) Inwieweit bestimmen Behörden der Bundesregierung die Planung
sowie die Organisation der Operationen mit?
Vertreter der Bundespolizei und der Landespolizeien nahmen konsultierend an
dem initialisierenden Workshop in Brüssel/Belgien teil.
e) Welche Rolle übernehmen EU-Ratsarbeitsgruppen für die
Vorbereitung der Maßnahmen?
Die Europäische Kommission informierte die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen
der Sitzung des „Committee for Civilian Aspects of Crisis Management“
(CivCom) am 5. November 2014 und im Rahmen der Sitzung des „Standing
Committee on operational cooperation on internal security“ (COSI) am 11.
November 2014 über die Absicht der Ausrichtung eines Workshops zur
zukünftigen Ausrichtung des EUPST in der Zeit vom 1. bis 3. Dezember 2014.
f) Welche Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder
Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger Institutionen nehmen daran
teil bzw. beobachteten diese?
Am Workshop in Brüssel/Belgien nahmen nachfolgende Nationen/
Organisationen mit Vertretern teil: Niederländische königliche Marechaussee, italienische
Carabinieri, französisches Innenministerium, spanische Guardia Civil und
spanische Polizei, rumänisches Innenministerium, bulgarisches Innenministerium,
estnische Polizei und estnischer Grenzschutz, belgische Polizei, zypriotische
Polizei, tschechische Polizei, Polizei des Königreiches Großbritannien,
slowakisches Polizeipräsidium, portugiesische Nationalgarde und die polnische
Nationalpolizei.
Des Weiteren nahmen Vertreter des „Civilian Planning and Conduct Capability“
(CPCC), des „europäischen Polizei College“ (CEPOL), des „European Union
Defence College Rom“ (ESDC) sowie des deutschen „Zentrums für
internationale Friedenseinsätze“ (ZiF) teil.
g) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder
(soweit der Bundesregierung bekannt) Länder nehmen mit welchen
Kapazitäten daran teil bzw. beobachteten diese?
Beim Workshop in Brüssel/Belgien waren Vertreter der Landespolizei
Nordrhein-Westfalen, der Landespolizei Baden-Württemberg sowie der
Bundespolizei anwesend.
h) Wie wurden bzw. werden die Maßnahmen finanziert?
Die Maßnahmen werden durch das Projektbudget der Europäischen
Kommission, verwaltet vom „Service for Foreign Policy Instruments“ finanziert.
26. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung
Drucksache 18/3766 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(UNODC), an denen Behörden der Bundesregierung teilnahmen, haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Bundesregierung hält Kontakt zum Büro der Vereinten Nationen für
Drogenbekämpfung und Verbrechensverhütung (UNODC) mit seinem Hauptsitz in
Wien im Wesentlichen im Rahmen seines Projektengagements und seiner
Fachkonferenzen. Hierzu werden regelmäßige Kontakte auf Arbeitsebene seitens der
Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen und anderen Internationalen
Organisationen in Wien sowie des Auswärtigen Amtes unterhalten. Deutschland
ist auch regelmäßig mit Delegationen bei Veranstaltungen von UNODC
vertreten, insbesondere bei den jährlichen Sitzungen der VN-
Verbrechensverhütungskommission und der VN-Suchtstoffkommission.
UNODC tauscht sich weiterhin im Rahmen von Arbeitsgruppensitzungen sowie
Veranstaltungen zu Kernthemen der Organisation (Drogen- und
Verbrechensverhütung und -bekämpfung, Terrorismus- und Korruptionsbekämpfung) mit
seinen Mitgliedstaaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland, aus. Die
Einladung hierzu erfolgt seitens UNODC, welches auch die Tagesordnung
vorschlägt. Die Treffen finden in der Regel in Wien statt. Telefonkonferenzen mit
UNODC haben 2014 nicht stattgefunden.
UNODC ist direkt dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen untergeordnet
und versteht sich als weltweit führend im Vorgehen gegen illegale Drogen und
internationales Verbrechen. Deutschland war 2014 zehntgrößter Beitragszahler
an UNODC. Schwerpunkt des Projektengagements bilden finanzielle
Zuwendungen an UNODC zur Einhaltung und Umsetzung der internationalen
Drogenkonventionen und zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung. Im Februar
2014 führte ein Team des projektmittelverwaltenden Referates des Auswärtigen
Amts in Wien Gespräche zur Ausgestaltung der Projektzusammenarbeit mit
UNODC. Dabei wurde sowohl das bestehende Projektmanagement der
Bundesregierung mit UNODC besprochen als auch weitere mögliche
Projektkooperationen thematisiert. Weiterer Gegenstand der Gespräche waren die thematischen
sowie regionalen Schwerpunkte der Projektzusammenarbeit.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/3766Darüber hinaus haben Arbeitskontakte mit UNODC im Rahmen folgender
Veranstaltungen bestanden:
Expertenkonsultationen zum Thema neue psychoaktive Substanzen
Zu a
Vom 9. bis 11. Dezember 2014 fanden in Wien Expertenkonsultationen zur
Thematik der neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) statt.
Zu b
UNODC hat die Tagung zusammen mit der WHO vorbereitet und organisiert
sowie die Tagesordnung festgelegt.
Zu c
Im Vorfeld wurden eine Einladung und eine Tagesordnung mit ergänzenden
Informationen übersandt.
Zu d
Die Tagesordnung gliederte sich in die Schwerpunkte „Challenges for the
International drug control system“, „Processes and experiences for selecting NPS for
scheduling at the national and regional level“, „Working groups on indicators,
tools, data collection systems and methods for prioritization and evaluation of
NPS“, „Developing tools for NPS prioritization and outlining minimum criteria
for NPS evaluation“ und „The way forward for prioritization and evaluation of
NPS in the framework of the international drug control system“.
Zu e
Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
Zu f
An den Konsultationen beteiligten sich Vertreter von Gesundheits- und
Strafverfolgungsbehörden, von anderen internationalen Organisationen (UNODC,
INCB) sowie Sachverständige folgender Staaten: Australien, Deutschland,
Frankreich, Ghana, Vereinigtes Königreich, Japan, Kanada, Kolumbien,
Lettland, Niederlande, Österreich, Russland, Schweden, Ungarn und der USA.
Darüber hinaus waren verschiedene internationale Gremien und Organisationen
anwesend. Aus Deutschland waren Vertreter des Bundesministeriums für
Gesundheit in Wien anwesend.
Zu g
Es wurden die Hintergründe und Ziele der Konsultationen vorgetragen und
darauf aufbauend die im Rahmen der in der Antwort zu Frage 26d genannten
Themen behandelt.
Zu h
Die von deutscher Seite eingebrachten Beiträge betrafen im Wesentlichen die
Erfahrungen mit den Datensammlungssystemen von UNODC und WHO sowie
dem europäischen Frühwarnsystem für NPS.
Zu i und j
Konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen oder weitere Maßnahmen
wurden im Rahmen der Konsultationen nicht beschlossen. Aufgrund der
Erfahrungen der 36. Sitzung des WHO Expert Committee on Drug Dependence (ECDD)
waren Schwerpunktthemen der Expertenkonsultation in Wien, wie zukünftig die
Datensammlung, die Priorisierung der zu unterstellenden NPS und die Kriterien
für die Bewertung von NPS verbessert werden können.
Drucksache 18/3766 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeInternational Expert Group Meeting – Management, Use and Disposal of
Frozen, Seized and Confiscated Assets
Zu a
Die Konferenz fand vom 2. bis 4. April 2014 in Reggio Calabria, Italien statt.
Zu b
Für die Vorbereitung und die Erstellung der Tagesordnung war UNODC
zuständig.
Zu c
Alle Sitzungsdokumente wurden von UNODC im Vorfeld und vor Ort zirkuliert
bzw. waren auf einer Homepage abrufbar.
Zu d
Im Schwerpunkt wurden die Besonderheiten und Erfordernisse der
Vermögensabschöpfung aufgrund der verschiedenen Rechtssysteme der Staaten diskutiert.
Die Vertreter der Länder stellten ihre Erfahrungen und Erfolge im Bereich Asset
Recovery vor.
Zu e
Behörden der Bundesregierung haben keinen eigenen Tagesordnungspunkt
angemeldet und auch sonst keinen Einfluss auf die Tagesordnung genommen.
Zu f
Die Bundesregierung hat keinen vollständigen Überblick über die Teilnahme
von Vertreterinnen und Vertretern von anderen Staaten oder von nationalen oder
internationalen Organisationen. Hierzu müsste UNODC befragt werden, das
Teilnehmerlisten führt und Kenntnis von den tatsächlich erfolgten
Einschreibungen hat. Die Bundesrepublik Deutschland wurde durch einen Vertreter des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz repräsentiert.
Zu g
Auf die Antwort zu Buchstabe d wird verwiesen.
Zu h
Der deutsche Vertreter hat das deutsche Rechtssystem hinsichtlich der
Vermögensabschöpfung vorgestellt und sich auf der Grundlage der deutschen
Rechtslage und -praxis im Bereich Vermögenabschöpfung an der Diskussion beteiligt.
Zu i
Es wurden Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Vermögensabschöpfung
festgehalten, welche weiter diskutiert werden sollen.
Zu j
Auf die Antwort zu Buchstabe i wird verwiesen.
Vertragsstaaten-Konferenz der UN Convention against Transnational Organized
Crime
Zu a
Die Konferenz fand vom 6. bis 10. Oktober 2014 in Wien statt.
Zu b
Für die Vorbereitung und die Erstellung der Tagesordnung war UNODC
zuständig.
Zu c
Alle Sitzungsdokumente wurden von UNODC im Vorfeld zirkuliert bzw. waren
elektronisch über die Homepage abrufbar.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/3766Zu d
Deutlicher Schwerpunkt der Vertragsstaatenkonferenz war – wie bereits bei der
Vertragsstaatenkonferenz von 2012 – die Frage, ob ein
Evaluierungsmechanismus eingeführt werden soll und wie dieser auszugestalten ist.
Zu e
Behörden der Bundesregierung haben keinen eigenen Tagesordnungspunkt
angemeldet und auch sonst keinen Einfluss auf die Tagesordnung genommen.
Zu f
Die Bundesregierung hat keinen vollständigen Überblick über die Teilnahme
von Vertreterinnen und Vertretern von anderen Vertragsstaaten oder von
nationalen oder internationalen Organisationen. Hierzu müsste UNODC befragt
werden, das Teilnehmerlisten führt und Kenntnis von den tatsächlich erfolgten
Einschreibungen hat. Die Bundesrepublik Deutschland wurde bei der
Vertragsstaatenkonferenz durch einen Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz sowie von Mitarbeitern der Ständigen Vertretung von
Deutschland bei den Vereinten Nationen in Wien repräsentiert.
Zu g
Auf die Antwort zu Buchstabe d wird verwiesen.
Zu h
Da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei Vertragsstaatenkonferenzen
auf Ebene der Vereinten Nationen mit einer Stimme sprechen, hat vor allem die
im zweiten Halbjahr 2014 amtierende Ratspräsidentschaft ein gemeinsames
Statement für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgegeben. Darin
wurde die Einführung eines UNTOC-Evaluierungsmechanismus unterstützt.
Diese Position haben die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland unterstützt.
Zu i
Die Vertragsstaatenkonferenz hat beschlossen, die Frage, wie ein sachgerechter
UNTOC-Evaluierungsmechanismus aussehen kann, in den kommenden
Monaten in einer Arbeitsgruppe weiter zu erörtern. Damit soll die UNTOC-
Vertragsstaatenkonferenz von 2016 vorbereitet werden, auf der erneut über die
Einführung eines UNTOC-Evaluierungsmechanismus beraten wird.
Zu j
Auf die Antwort zu Buchstabe i wird verwiesen.
27. Inwieweit hat die Bundesregierung im Jahr 2014 innerhalb der „Working
Group on Countering the Use of the Internet for Terrorist Purposes“ des
UNODC mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche
Details kann sie hierzu mitteilen?
Diese Arbeitsgruppe hat im Oktober 2012 ein Kompendium zur Nutzung des
Internets für terroristische Zwecke vorgelegt. Seitdem haben keine Sitzungen
der Arbeitsgruppe mehr stattgefunden.
28. Inwieweit hat die Bundesregierung im Jahr 2014 innerhalb der „UNODC
Terrorism Prevention Branch“ mitgearbeitet oder von dieser Berichte
erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen?
Die Bundesregierung ist über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland bei den Vereinten Nationen und anderen Internationalen
Organisationen in regelmäßigem Kontakt mit der UNODC Terrorism Prevention Branch
Drucksache 18/3766 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund hat 2014 ein UNODC-Projekt im Bereich Terrorismusprävention in Afrika
unterstützt. Berichte von UNODC werden auf der Homepage der Organisation
eingestellt und sind dort abrufbar.
29. Inwieweit hat die Bundesregierung im Jahr 2014 innerhalb der „Counter
Terrorism Implementation Task Force“ (CTITF) des UNODC
mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu
mitteilen?
Das Mandat der 2005 seitens des Generalsekretariats der Vereinten Nationen
gegründeten Counter-Terrorism Implementation Task Force (CTITF) ist die
Koordinierung der Anti-Terrorismusanstrengungen innerhalb des Systems der
Vereinten Nationen. UNODC stellt dabei nur eine der 35 Organisationen dar, deren
Aktivitäten seitens CTITF koordiniert werden. Die Ständige Vertretung bei den
Vereinten Nationen in New York steht im regelmäßigen Arbeitskontakt mit
CTITF. CTITF bereitet federführend den zweijährigen Bericht des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Umsetzung der Anti-Terrorismus-Strategie
der Vereinten Nationen („Activities of the United Nations system in
implementing the United Nations Global Counter-Terrorism Strategy“) vor. Der letzte
Bericht ist unter dem VN-Geschäftszeichen „A/68/841“ öffentlich zugänglich.
30. Inwieweit hat die Bundesregierung im Jahr 2014 innerhalb der „Open-
ended intergovernmental expert group“ des UNODC mitgearbeitet oder von
dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen?
Die Bundesregierung arbeitet in diversen UNODC-Arbeitsgruppen mit, die den
Titel „open-ended intergovernmental expert group“ tragen. Ohne Spezifizierung
ist keine Antwort möglich.
31. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden (Bundestagsdrucksache 17/
13440)?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Konferenzen der PWGT im Jahr 2014 fanden am 11./12. Juni 2014 in Genf,
Schweiz, und am 19./20. November 2014 auf Malta statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Konferenzen wurden jeweils vom Gastgeberland vorbereitet, welches auch
die Tagesordnung festgelegt hat und für die Organisation zuständig war.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Konferenzen wurden jeweils aktuelle Berichte zur Lage in den
PWGT-Mitgliedstaaten übermittelt. Im Rahmen der Konferenzen wurden
Unterlagen zu den gehaltenen Vorträgen übergeben.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Neben der Darstellung der Lageentwicklungen im Bereich der Politisch
Motivierten Kriminalität in den Mitgliedstaaten wurde zu ausgewählten Themen vor-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/3766getragen: im Juni 2014 zur Militärintervention in Mali und zu den
Reisebewegungen von potenziellen Terroristen nach Syrien; bei der Konferenz im
November 2014 standen neben den Reisebewegungen von potentiellen Terroristen nach
Syrien auch die damit zusammenhängenden Aktivitäten von EUROPOL zur
Bekämpfung des Phänomens der Foreign Terrorist Fighters auf der Agenda.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
An den Sitzungen nahmen Vertreter der PWGT-Mitgliedstaaten teil. Hierbei
handelt es sich um Angehörige der dortigen Sicherheitsbehörden, die für die
Bekämpfung der Politisch Motivierten Kriminalität zuständig sind. Deutschland
wird hierbei durch das BKA vertreten.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Es gab bei beiden Konferenzen keine über die angegebenen Themen und evtl.
Rückfragen hinausgehende Diskussionsinhalte.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Bei der Konferenz in Genf gab es keinen deutschen Beitrag. Bei der Konferenz
auf Malta wurde vom BKA zu aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf die
Ablösung des im PWGT-Verbund genutzten kryptierten Kommunikationssystems
vorgetragen.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die Fragen 31i und 31j werden gemeinsam beantwortet.
Es wurden keine konkreten Absprachen oder Vereinbarungen getroffen. Darüber
hinaus handelte es sich bei den Treffen nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
32. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„Global Counterterrorism Forum“ (GCTF) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Drucksache 18/3766 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Das GCTF organisiert sich im Koordinierungsausschuss als strategischem
Leitungsorgan und sechs Arbeitsgruppen. Im Jahr 2014 hat der
Koordinierungsausschuss zwei Mal getagt, am 2./3. April in Rabat und am 22. September in New
York. An das September-Treffen schloss sich am 23. September ein GCTF-
Ministertreffen an.
Im Rahmen der Arbeitsgruppen haben 2014 unterschiedliche Veranstaltungen
– Plenartreffen, Workshops, Seminare oder Konferenzen – stattgefunden. Eine
Übersicht über die Arbeitsgruppen und ihre Veranstaltungen inkl. Angaben zu
Zeit und Ort sowie zusammenfassende Berichte und Grundlagendokumente
findet sich im Internet unter
www.thegctf.org/web/guest/working-groups.
Plenartreffen werden in der Regel vom Vorsitz der jeweiligen Arbeitsgruppe, sonstige
Veranstaltungen in der Regel von den einladenden Staaten organisiert, jeweils in
Zusammenarbeit mit der so genannten Administrative Unit des GCTF. Der
Arbeitsgruppenvorsitz bzw. die einladenden Staaten legen in der Regel auch die
Tagesordnungen fest. Deutschland hat keinen Arbeitsgruppenvorsitz inne.
Bei den Treffen des Koordinierungsausschusses des GCTF ist die
Bundesregierung in der Regel durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des
Innern vertreten, die sich im Vorfeld eng mit allen inhaltlich betroffenen Ressorts
abstimmen. Die Ressorts entsenden je nach inhaltlichem Schwerpunkt Vertreter
zu Treffen und Veranstaltungen der einzelnen Arbeitsgruppen.
Telefonkonferenzen sind im Rahmen des GCTF keine gängige Arbeitsmethode,
die Bundesregierung hat 2014 an keiner Telefonkonferenz teilgenommen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Die Tagesordnung für die Treffen des Koordinierungsausschusses wird unter
den Mitgliedern des GCTF abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 32 bis 32d verwiesen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die Fragen 32f und 32g werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 32 bis 32d wird verwiesen.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Das GCTF dient als Forum für den Austausch von Erfahrungen, Expertise,
Strategien und Kapazitätsaufbau im Bereich der Terrorismusbekämpfung, unter
Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, und bietet eine
Plattform, nationale Projekte in diesem Bereich abzustimmen. Die Vertreterinnen
und Vertreter deutscher Behörden lassen sich bei den Treffen oder sonstigen
Zusammenkünften des GCTF auf dieser Linie ein.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Die Mitglieder des GCTF fassen keine bindenden Beschlüsse, sondern geben
unverbindliche Empfehlungen ab bzw. entwickeln unverbindliche „good practi-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/3766ces“, deren Umsetzung auf freiwilliger Basis erfolgt. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 32 bis 32d verwiesen.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Auf die Antwort zu Frage 32h wird verwiesen.
33. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„European Expert Network on Terrorism Issues“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Die Jahreskonferenz des EENeT fand vom 12. bis 14. November 2014 in Ávila,
Spanien, statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Konferenz wurde von der Geschäftsstelle im BKA, den Mitgliedern des
Steuerungskomitees sowie der spanischen Nationalpolizei vorbereitet. Die
Tagesordnung ergab sich aus den Beiträgen der Mitglieder, die im Vorfeld im
Rahmen eines Call for Paper bei der Geschäftsstelle eingingen.
Themenschwerpunkt waren Fragen zur Radikalisierung.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Im Vorfeld der Tagung wurden eine Agenda sowie kurze Einführungen zu den
einzelnen Vortragsthemen zur Verfügung gestellt.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Im Rahmen von Plenumsveranstaltungen und Workshops wurden vier große
Themenfelder behandelt: Radicalisation – Deradicalisation, Methodical
Approaches, Phenomenological Changes in Terrorism and Extremism, Counter-
Terrorism/Prevention.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Auf die Antwort zu Frage 33b wird verwiesen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
An der Konferenz nahmen Experten aus Sicherheitsbehörden, von Universitäten
und anderen, mit Extremismusforschung befassten Einrichtungen aus Belgien,
Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
den Niederlanden, Portugal, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Spanien,
Schweden, der Schweiz, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten
Königreich sowie von EU-Institutionen und der OSZE teil.
Drucksache 18/3766 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeg) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die Veranstaltung diente dazu, die Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis über
aktuelle Entwicklungen der Terrorismusforschung – phänomenologischer Art
wie auch methodischer Art – zu informieren. Diskutierte aktuelle
phänomenologische Erscheinungen betrafen überwiegend die Thematik „Foreign Terrorist
Fighters“ und hier insbesondere den Erkenntnisaustausch zu Fragen der
Radikalisierung sowie praktische Erfahrungen zur De-Radikalisierung. Methodische
Beiträge beschäftigten sich häufig mit der näheren Untersuchung der
Organisationsformen von terroristischen/extremistischen Organisationen und den hieraus
abzuleitenden Gefährdungspotenzialen, die von diesen Gruppierungen
ausgehen. Beiträge von Autoren, die einer Veröffentlichung zustimmen, sind in den
Working Paper Series auf der Homepage des EENeT nachzulesen. Die
Veröffentlichung von Beiträgen der Jahrestagung 2014 wird voraussichtlich im Mai
2015 realisiert werden können.
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
Vertreter des BKA haben neben der Vorbereitung der Veranstaltung in diese
eingeführt sowie einen Fachvortrag zum Thema „Co-terrorism Thesis – a Tool to
Shape Counterterrorism?“ gehalten.
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Zentrales Anliegen ist grundsätzlich der informelle Austausch auf
wissenschaftlich-analytischer Ebene zu Fragen des aktuellen Forschungsstandes in den
Bereichen Extremismus und Terrorismus. Insofern werden in der Regel keine
verpflichtenden Vereinbarungen getroffen. Allerdings wurden mit den
Konferenzteilnehmern Vorabsprachen getroffen, welche Themen zur vertiefenden
Diskussion im Rahmen der für März 2015 vorgesehenen Unterarbeitsgruppentreffen
vorgesehen werden sollten. Die Abstimmung hierzu ist aktuell noch im Gange.
Das EENeT verfolgt keine (sicherheits-)politische Agenda – es handelt sich um
ein unabhängiges, informelles Expertennetzwerk.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die wichtigsten Punkte des Treffens spiegeln sich in der Tagesordnung wider.
Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 33b verwiesen. Von zentraler
Bedeutung bei dem mittlerweile 140 Mitglieder (aus 22 europäischen Ländern)
zählenden Netzwerk des EENeT ist, sich gegenseitig über aktuelle
Entwicklungen der Terrorismusforschung – phänomenologischer Art wie auch
methodischer Art – umfassend auf den neuesten Stand zu bringen. Die weitgehende
inhaltliche Offenheit der Treffen erscheinen in besonderem Maße dazu geeignet,
auch kurzfristig aktuelle Entwicklungen aufzugreifen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]