Braunkohlelieferungen in die Tschechische Republik
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Hubertus Zdebel, Caren Lay, Heidrun Bluhm, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) hat bislang pro Jahr knapp 20 Millionen Tonnen (Mt/a) Braunkohle in den Tagebauen Profen und Vereinigtes Schleenhain zur Versorgung von Kraftwerksanlagen in Sachsen-Anhalt und in Sachsen abgebaut (www.mibrag.de). Inzwischen sind jedoch auch Schienenferntransporte für Braunkohle vom Umschlagplatz Profen nach Niedersachsen an das MIBRAG-Kraftwerk Buschhaus (bis zu 2,4 Mt/a) sowie in die Tschechische Republik aufgenommen worden („Braunkohle auf Reisen“, www.neues-deutschland.de vom 25. November 2014). Der ROMONTA-Unternehmensverbund in Sachsen-Anhalt wird ebenfalls mit bis zu 0,5 Mt/a MIBRAG-Braunkohle beliefert (Sächsischer Landtag DS/40). Zu den insgesamt gelieferten Mengen gehören inzwischen ca. 9 Prozent der im Tagebau Vereinigtes Schleenhain geförderten Braunkohle, die zunächst per Lastkraftwagen über eine Entfernung von ca. 30 Kilometern (km) zum Kohleumschlagplatz Profen und an den ROMONTA-Standort Amsdorf (70 km) transportiert werden.
Aufgrund aller zusätzlichen Braunkohlelieferungen sowie im Hinblick auf die geplante Errichtung eines Kraftwerks in Profen mit Braunkohlebedarf von bis zu 4 Mt/a könnten die Braunkohlevorkommen in den beiden MIBRAG-Tagebauen, die ursprünglich für Brennstofflieferungen bis 2035 bzw. 2040 vorgesehen waren, nunmehr zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt vollständig abgebaut worden sein.
Alleinige Gesellschafterin der MIBRAG ist die tschechische EP Energy, a.s., eine hundertprozentige Tochter der tschechischen Energetický a Průmyslový Holding a.s. (EPH) für das Deutschlandgeschäft des Unternehmens (Wikipedia „EPH“). EPH gehört den tschechischen Unternehmern Daniel Kretinsky und Patrik Tkac sowie der Investmentgruppe J&T. Bei der Eigentumsübertragung der MIBRAG im Jahr 2009 auf das Vorgängerkonsortium aus der ČEZ-Tochter Severočeské doly und der J&T Group wurde auf Braunkohlereserven von insgesamt 530 Millionen Tonnen sowie auf „signifikante Expansionsoptionen“ verwiesen (Erklärung von ČEZ vom 25. Februar 2009 unter www.cez.de „MIBRAG acquisition contract signed by Severočeské doly and J&T Group“).
Die von der schwedischen Vattenfall AB beabsichtigte Veräußerung ihrer deutschen Braunkohlebetriebe macht überdies die Fortsetzung des bestehenden Abbaus im Lausitzer Revier sowie in dem für das Vattenfall-Kraftwerk Lippendorf betriebenen MIBRAG-Tagebau Vereinigtes Schleenhain wahrscheinlich. Denn eine Reduzierung der Braunkohleförderung würde sich negativ auf den Verkaufserlös auswirken. Gleichzeitig prüft die MIBRAG nach Presseinformationen ein Gebot für die Übernahme des gesamten Braunkohlegeschäfts von Vattenfall in der Lausitz. Das Unternehmen würde bei einem Kauf die Tagebaue und Kraftwerke in eigenständigen Gesellschaften fortführen, so die Mitteldeutsche Zeitung vom 25. November 2014 mit Berufung auf Unternehmenskreise in ihrer Online-Ausgabe www.mz-web.de unter der Überschrift „Tschechischer Unternehmer plant große Übernahme“. Der tschechische MIBRAG-Eigner EPH würde die Übernahme finanzieren, so der Artikel.
Wie aus www.euracoal.org, aus der Erläuterung „Brown coal mining limits in North Bohemia“ bei Wikipedia sowie aus weiteren Quellen hervorgeht, dürfte nach dem Jahr 2022 die Nutzung von Braunkohle in der Tschechischen Republik nahezu vollständig auf Einfuhren angewiesen sein. Diese Aussicht beruht auf zwei wesentlichen Entwicklungen.
- Nach dem Parlamentsbeschluss 444 der Tschechischen Republik aus dem Jahr 1991 ist der Abbau von Braunkohle im Hauptfördergebiet Nordböhmen nur innerhalb der bestehenden Tagebaugrenzen und damit auf das Jahr 2022 begrenzt.
- Nach Änderung des tschechischen Berggesetzes im Jahr 2012 („Parliament removes expropriation clause from Mining Act“) sind keine unfreiwilligen bergbaulichen Grundabtretungen mehr zulässig (Wikipedia „Brown coal mining limits in North Bohemia“).
Die Mehrheit der nordböhmischen Bevölkerung ist den jüngsten kommunalen Wahlergebnissen zufolge gegen die Auflösung der im Jahr 1991 beschlossenen Bergbaugrenzen (www.greenpeace.org bzw. www.nevolteuhli.cz vom 11. Oktober 2014: „Voliči v Horním Jiřetíně i Litvínově prolomení limitů odmítli“). Es besteht deshalb keine begründete Aussicht auf ein erfolgreiches Referendum zur Aufhebung dieser Festlegung („Support for breaching the mining limits“).
Diese Vorhaben korrespondieren mit der Entscheidung des Unternehmens, das Atomkraftwerk Temelin nicht durch die früher geplanten Blöcke 3 und 4 bis zum Jahr 2026 zu erweitern, wie einer Erklärung des Konzerns vom 10. April 2014 unter der Überschrift „Today ČEZ decided to cancel procurement procedure for construction of Temelin nuclear power plant“ (www.cez.cz) zu entnehmen ist.
Nach dem Jahr 2022 wird demnach die nordböhmische Braunkohle nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine anschließende Ersatzversorgung der darauf abgestimmten Kraftwerke mit Braunkohle aus Deutschland erscheint unter diesem Umstand naheliegend.
Der derzeitige Transport von MIBRAG-Braunkohle in die Tschechische Republik könnte also in Zukunft von einem wesentlich höheren grenzüberschreitenden Lieferbedarf übertroffen werden, der die vorhandenen Förderkapazitäten in Mitteldeutschland bedeutend übersteigen würde und ggf. nur durch die zusätzliche Belieferung aus dem Lausitzer Revier zu decken wäre. Die Jahresförderung im tschechischen Braunkohlebergbau beträgt gegenwärtig zwischen 44 und 49 Mt/a (www.euracoal.org). In der Lausitz wurden 63,6 Mt Braunkohle im Jahr 2013 abgebaut (www.kohlenstatistik.de). Damit wurde die Förderung bei der MIBRAG von zuletzt 19,1 Mt (www.mibrag.de) um gut das Dreifache übertroffen.
Bürgerinnen und Bürger in von Umsiedlung für neue Tagebaue betroffenen Regionen der Lausitz könnten sich also in Zukunft vor die Situation gestellt sehen, in der ihre Heimat noch bis in die Mitte des Jahrhunderts abgebaggert werden soll, auch um Kraftwerke in Tschechien zu beliefern, wo bereits seit dem Jahr 2012 unfreiwillige bergbauliche Grundabtretungen nicht mehr zulässig sind, und wo offensichtlich spätestens im Jahr 2022 der Betrieb von Tagebauen eingestellt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie viel MIBRAG-Braunkohle ist nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in die Tschechische Republik geliefert worden?
Wie viel Braunkohle im MIBRAG-Tagebau Vereinigtes Schleenhain ist nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aufgrund von Lieferungen an andere Bestimmungsorte einer Verbrennung durch das grubennahe Kraftwerk Lippendorf entzogen worden?
Aus welchem Grund sind nach Kenntnis der Bundesregierung Braunkohletransporte aus dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain an den Kohleumschlagplatz Profen erfolgt?
Welche Menge Braunkohle aus dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain ist nach Kenntnis der Bundesregierung bislang über den Kohleumschlagplatz Profen in die Tschechische Republik geliefert worden?
Sind bislang zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik energiestrategische Koordinierungsgespräche begleitend zu den Braunkohlelieferungen aus Deutschland erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Sind bislang zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik energiestrategische Koordinierungsgespräche im Hinblick auf die voraussichtliche Beendigung des nordböhmischen Braunkohleabbaus im Jahr 2022 erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Sind bislang zwischen der Bundesregierung und einzelnen in Deutschland eingetragenen Unternehmen irgendwelche Unterredungen über die zukünftigen Absatzbedingungen für Brennstoffe, elektrischen Strom oder energietechnische Erzeugnisse (einschließlich erneuerbare Energie-Anlagen) in der Tschechischen Republik erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Sind bislang zwischen der Bundesregierung und einzelnen in der Tschechischen Republik eingetragenen Unternehmen irgendwelche Unterredungen über die dortigen zukünftigen Absatzbedingungen für Braunkohle, elektrischen Strom oder energietechnische Erzeugnisse (einschließlich erneuerbare Energie-Anlagen) aus Deutschland erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Sind bislang zwischen der Bundesregierung und der Regierung Polens energiestrategische Koordinierungsgespräche im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Verkauf der Vattenfall-Braunkohlebetriebe erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Sind bislang zwischen der Bundesregierung und einzelnen in Deutschland eingetragenen Unternehmen irgendwelche Unterredungen über die zukünftigen Absatzbedingungen für Brennstoffe, elektrischen Strom oder energietechnische Erzeugnisse (einschließlich erneuerbare Energie-Anlagen) in Polen im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Verkauf der Vattenfall-Braunkohlebetriebe erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Sind bislang zwischen der Bundesregierung und einzelnen in Polen eingetragenen Unternehmen irgendwelche Unterredungen über die dortigen zukünftigen Absatzbedingungen für Braunkohle, elektrischen Strom oder energietechnische Erzeugnisse aus Deutschland (einschließlich erneuerbare Energie-Anlagen) im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Verkauf der Vattenfall-Braunkohlebetriebe erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Sind bislang zwischen der Bundesregierung und der Regierung Schwedens energiestrategische Koordinierungsgespräche im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Verkauf der Vattenfall-Braunkohlebetriebe erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Sind bislang zwischen der Bundesregierung und einzelnen in Schweden eingetragenen Unternehmen irgendwelche Unterredungen über die möglichen zukünftigen Absatzbedingungen für deutsche Braunkohle in der Tschechischen Republik erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Bis zu welchem Jahr sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Tschechischen Republik die Kraftwerke an den Standorten Prunéřov, Počerady, Ledvice, Trmice, Tušimice, Tisová, Chvaletice, Dětmarovice, Mělník, Hodonín, Poříčí, Opatovice, Most-Komořany und Vřesová jeweils weiterbetrieben werden?
Reicht nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohlevorrat im MIBRAG-Tagebau Profen wie ursprünglich vorgesehen bis zum Jahr 2035 für das Kraftwerk Schkopau und für alle sonstigen bislang von dort belieferten Kraftwerke aus, seitdem auch zusätzliche Braunkohlelieferungen aus diesem Tagebau an weiter entfernte Abnehmer im In- und Ausland durchgeführt werden?
Ist es mit § 13 des Bundesberggesetzes (BBergG) im Sinne „einer wirtschaftlichen Gewinnung im gesamten beantragten Feld“ vereinbar, die Braunkohle in einzelnen Tagebauen wie derzeit Vereinigtes Schleenhain und Profen zum neu hinzugekommenen Zwecke von Fernlieferungen abzubauen, wenn dadurch die Versorgung der grubennahen Kraftwerke (Lippendorf, Schkopau) entsprechend eingeschränkt und indes eventuell von der zukünftigen Entwicklung des überregionalen Brennstoffwettbewerbs abhängig gemacht wird?
Sind bergbauliche Grundabtretungen nach §§ 77 bis 79 BBergG auch dann mit der Beteiligung des Betreiberunternehmens am überregionalen Brennstoffwettbewerb vereinbar, wenn zugleich andere Brennstoffe und Ersatztechnologien marktgerecht und ohne Grundabtretungen zur Verfügung stehen?
Welche „signifikanten Expansionsoptionen“ bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der MIBRAG für den Abbau von Braunkohle?
Wird nach Auffassung der Bundesregierung der bergbauliche Landschaftsverbrauch in Nordböhmen durch die Belieferung von Braunkohle aus Mitteldeutschland begrenzt, während in der Folge der Landschaftsverbrauch in Sachsen und in Sachsen-Anhalt, und später ggf. auch in Brandenburg, erhöht wird?
Sind bergbauliche Grundabtretungen nach §§ 77 bis 79 BBergG mit Lieferungen von Braunkohle in einen anderen EU-Staat vereinbar, obwohl diese nicht der heimischen Versorgungssicherheit dienen?
Welche Abwägungen wären durch welche Instanzen durchzuführen, um ein überwiegendes öffentliches Interesse nach § 11 Nummer 10 BBergG an der Durchsetzung von bergbaulichen Eigentumsansprüchen für Braunkohlelieferungen in die Tschechische Republik sicherzustellen?
Hält die Bundesregierung Braunkohlelieferungen aus der Lausitz in die Tschechische Republik in einem großen Umfang für technisch möglich?
Hält die Bundesregierung Braunkohlelieferungen aus der Lausitz in die Tschechische Republik im großem Umfang für wirtschaftlich möglich?
Hält die Bundesregierung den Verkehrsaufwand und die damit verbundenen zusätzlichen Emissionen von Treibhausgasen, Lärm und Staub von möglichen zukünftigen Braunkohlelieferungen aus der Lausitz in die Tschechische Republik für vertretbar?
Sind beim Braunkohlebergbau die Bestimmungen von §§ 77 bis 79 BBergG mit der Zielsetzung von UVP-Richtlinie RL 2014/52/EU über eine gesteigerte Ressourceneffizienz noch vereinbar, sobald die Braunkohle per Straßen- und Schienenferntransport befördert wird?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach Parlamentsbeschluss 444 der Tschechischen Republik von 1991 der Abbau von Braunkohle im Hauptfördergebiet Nordböhmen nur innerhalb der bestehenden Tagebaugrenzen und damit auf das Jahr 2022 begrenzt ist, und wenn nein, wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung hier die Rechtslage?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach der Änderung des tschechischen Berggesetzes im Jahr 2012 keine unfreiwilligen bergbaulichen Grundabtretungen mehr zulässig sind, und wenn nein, wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung hier die Rechtslage?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Entwicklung, nach der Braunkohle in Deutschland für Lieferungen in einen anderen EU-Staat abgebaut wird, in dem Grundabtretungen gesetzlich untersagt worden sind?
Sind die Bestimmungen von §§ 77 bis 79 BBergG mit der UVP-Richtlinie RL 2014/52/EU vereinbar, wenn dadurch Braunkohle für Lieferungen in einen anderen EU-Staat abgebaut wird, in dem aufgrund vergleichbarer UVP-Kriterien bergbauliche Grundabtretungen gesetzlich untersagt worden sind?
Sind die Bestimmungen von §§ 77 bis 79 BBergG mit der UVP-Richtlinie RL 2014/52/EU vereinbar, wenn dadurch Braunkohle für Lieferungen in einen anderen EU-Staat abgebaut wird, in dem aufgrund vergleichbarer UVP-Kriterien der Braunkohleabbau beendet werden soll?
Hielte es die Bundesregierung für Umweltdumping seitens Deutschlands, wenn unter den Bestimmungen des BBergG heimische Braunkohle für Lieferungen in einen anderen EU-Staat mit diesbezüglich strengeren Umweltauflagen abgebaut würde?
Hielte es die Bundesregierung für Sozialdumping seitens Deutschlands, wenn unter den Bestimmungen des BBergG heimische Braunkohle für Lieferungen in einen anderen EU-Staat mit diesbezüglich strengeren Sozialauflagen abgebaut wird?
Welche staatlichen Kontroll- und Berufungsverfahren sind gesetzlich vorgeschrieben, um unter § 78 BBergG eine Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft durch die Bergbauunternehmen zu verhindern?