[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3950
18. Wahlperiode 05.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Harald Ebner, Nicole
Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3688 –
Sicherung ländlicher Nahversorgung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Begriff der „ländlichen Nahversorgung“ beschreibt die Versorgung der
Menschen auf dem Land mit wohnortnahen Waren und Dienstleistungen. Im
engeren Sinne umfasst Nahversorgung hauptsächlich den Lebensmittelhandel,
der zu Fuß gut zu erreichen ist. Im weiteren Sinne gehören zur Nahversorgung
auch Waren des mittel- bis langfristigen Bedarfs, wie Drogerie-Artikel oder
Haushaltswaren, oder private und öffentliche Dienstleistungen, also Post,
Bank, ärztliche Versorgung oder Gastronomie, die bequem und schnell mit
privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Träger der
Nahversorgung sind der Lebensmittelhandel, Direktvermarkter oder Geschäfte des
regionalen Lebensmittelhandwerks wie Bäckereien und Metzgereien.
Die Studie des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und des Thünen-Instituts „Nahversorgung in ländlichen Räumen“
(2013) hat auf der Angebotsseite festgestellt, dass sich die Lebensmittelmärkte
aus kleineren Orten des ländlichen Raums (unter 5 000 Einwohnern) immer
weiter zurückziehen. Ebenso wird konstatiert, dass die bestehende und weiter
zunehmende Konzentration im Lebensmittelhandel dazu führt, dass sich dieser
„in einem stagnierenden, umkämpften Markt mit oligopolistischer Struktur“
befindet, der den Wettbewerbsdruck für den Bestand erhöht und einen
Markteintritt erschwert. Darüber hinaus seien die Kriterien zur Untersuchung des
Wettbewerbs und der Konzentration im Einzelhandel durch das
Bundeskartellamt im Hinblick auf die Nahversorgung „kontraproduktiv“. Sie untersuchen
lediglich den preislichen Wettbewerb im Einzelhandel im Rahmen einer
Entfernung von bis zu 20 km und 20 bis 30 Fahrminuten. Die Erreichbarkeit und
Qualität werden als weitere Kriterien nicht herangezogen. Im Hinblick auf die
Nachfrageseite kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Kaufkraft wegen
zunehmender Mobilität, steigenden Ansprüchen an das Angebot und aufgrund
des demografischen Wandels zurückgehe. Diese Befunde spiegeln sich auch in
den statistischen Erhebungen wider: Durch die Konzentration im Einzelhandel,
seinem Rückzug aus der Fläche und rückläufiger ländlicher Kaufkraft sank die
Zahl der Verkaufsstellen von 1966 bis 2005 so bundesweit von 150 000 auf
55 000. Insbesondere kleinere Verkaufsstellen verlassen zugunsten weiter
entfernter Discounter den Ortskern.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 3. Februar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3950 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMangelnde Nahversorgung wird wegen hoher Pkw-Mobilität unter der
ländlichen Bevölkerung derzeit nicht als gravierender Verlust wahrgenommen.
Aufgrund der Zunahme Hochbetagter durch den demografischen Wandel und
die Abwanderung junger Menschen in die Städte wird der Bedarf an
Nahversorgungskonzepten jedoch zunehmen. Bereits 2005 kam die Studie
„Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs im ländlichen Raum“ des Instituts für
ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag des Verbraucherzentrale
Bundesverbandes zu dem Schluss, dass die Verschlechterung der Nahversorgung
vor allem auch ein soziales Problem sei. Folge der Entwicklung sei es nämlich,
dass mobile Verbraucherinnen und Verbraucher zwar von Preis- und
Qualitätsvorteilen profitieren könnten, die weniger mobilen Menschen jedoch nicht. Sie
seien verstärkt auf Unterstützung angewiesen. Die Sicherung der
Nahversorgung richtet sich somit auch gegen gesellschaftliche Diskriminierung Älterer,
von Menschen mit Behinderung oder Menschen mit geringerem Einkommen.
Mangelnde ländliche Nahversorgung stellt die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse in allen Landesteilen in Deutschland infrage. Die Sicherung der
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist Aufgabe des Bundes. Insofern ist
die Sicherstellung der Nahversorgung auch Auftrag an die Bundespolitik.
Innerhalb der kommunalen und regionalen räumlichen Planung steht als
Steuerungsinstrument die Flächenausweisung zur Verfügung, welches aufgrund
häufig gegenläufiger kommunaler Interessen nicht konsequent genutzt wird. Der
Regionalpolitik des Bundes und der Länder stehen wenige Maßnahmen der
Steuerung zur Verfügung. Entsprechend fehlt öffentliche Aufmerksamkeit für
das Thema.
Die Länder und der Bund können über unverbindliche Empfehlungen aber
auch über Planungsinstrumente Einfluss auf die Nahversorgung nehmen, wie
beispielsweise die Erleichterung interkommunaler Zusammenarbeit,
Existenzförderprogramme und Anschubfinanzierungen lokalen, stationären Handels
und der ländlichen Mobilität. So konnten beispielsweise in der ELER-
Förderperiode (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums – ELER) 2009 bis 2013 über die Maßnahme 321
„Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft“ und
322 „Dorferneuerung“ Investitionen in Nahversorgungsstrukturen gefördert
werden. Die Umsetzung erfolgt in einer Nationalen Rahmenrichtlinie, die
wiederum auf Länderebene programmiert wird. In einigen Ländern waren
Gemeinschaftseinrichtungen oder Dienstleistungen zur Grundversorgung
förderwürdig, teilweise im Rahmen regionaler Entwicklungskonzepte. Auch die
Gewerbeförderung, die Städtebauförderung, die Förderung der Integration
benachteiligter Menschen und die Förderung von Genossenschaften sind
Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die Nahversorgungsstruktur.
Innovative Vertriebs- und Vermarktungsmodelle versuchen regionale
Wertschöpfungsprozesse der landwirtschaftlichen Produktion mit der Sicherung der
Nahversorgung zu verbinden. Direktverarbeitung und Direktvermarktung
können die Wettbewerbsfähigkeit einer ganzen Region stärken, da sie qualifizierte
Arbeitsplätze und somit Kaufkraft schaffen. Durch neue Vertriebs- und
Finanzierungsmöglichkeiten schaffen Geschäfte des regionalen Lebensmittelhandels
eine Basis für die ländliche Nahversorgung.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgungsstruktur
mit Verkaufsstellen des Einzelhandels im ländlichen Raum in den
vergangenen 40 Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach
Die Entwicklung der Versorgung mit Verkaufsstellen des Einzelhandels in
ländlichen Räumen in den vergangenen 40 Jahren lässt sich – mangels
entsprechender statistischer Datengrundlagen – mit Hilfe vorliegender Daten zur
Entwicklung der Handelsstrukturen sowie Ergebnissen von regionalen Fallstudien nur
eingeschränkt einschätzen.
In Deutschland ging die Zahl der Verkaufsstellen im Lebensmitteleinzelhandel,
der vorrangig die Versorgungsfunktion mit Waren des täglichen Bedarfs über-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3950nimmt, zurück. Zwischen 1966 und 2013 sank die Zahl nach Angaben des
Eurohandelsinstituts (EHI) um fast 75 Prozent von ca. 150 000 auf 38 600.
Gleichzeitig nahm die durchschnittliche Verkaufsfläche dieser Geschäfte erheblich zu.
Dieser Strukturwandel im Einzelhandel verlief vor allem zu Lasten der
kleinflächigen Ladengeschäfte (bis 400 m2 Verkaufsfläche) und zu Gunsten
großflächiger Formate und Discounter.
Mit diesem Prozess ging auch eine Filialisierung des Marktes einher. Zusammen
mit der zunehmenden Unternehmenskonzentration im Lebensmittelhandel
wirkte sich diese Entwicklung nicht nur auf die Anzahl der Standorte, sondern
auch auf die Lage und Erreichbarkeit der Versorgungseinrichtungen aus.
Die erhöhten Flächenansprüche der einzelnen Verkaufsstellen sowie deren
Ausrichtung auf den Einkauf mit dem Pkw bewirkten in der Vergangenheit oftmals
eine Ansiedlung größerer Einkaufsstätten in Gewerbegebieten oder am Ortsrand
„auf der grünen Wiese“.
Die Bevölkerungsbefragung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) zeigt, dass der Anteil der Befragten in Kleinstädten,
Landstädten und ländlichen Gemeinden, die eine stationäre Einkaufsmöglichkeit des
täglichen Bedarfs fußläufig erreichen können, von 93 Prozent (1990) auf 75
Prozent (2010) gesunken ist.
Aus einer aktuellen Erreichbarkeitsanalyse des Thünen-Instituts für Ländliche
Räume geht hervor, dass in Deutschland etwa die Hälfte der Bevölkerung (ca.
52 Prozent) den nächsten Lebensmittelmarkt (Supermarkt oder Discounter)
fußläufig in einer Entfernung von weniger als 1 000 m erreichen kann. In den
ländlichen Kreisen gilt dies nur für etwa ein Drittel der Bevölkerung. Die
Erreichbarkeit mit dem Pkw gilt hingegen als weitgehend gesichert: Lediglich ein
Promille der Bevölkerung in Stadt und Land benötigt länger als 15 Minuten
Fahrtzeit zum nächsten Lebensmittelmarkt. Zur Erreichbarkeit mit dem
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind keine Daten bekannt.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in einem Teil der dünn besiedelten
ländlichen Regionen mobile Versorger dazu beitragen, die Grundversorgung mit
Gütern des täglichen Bedarfs mit abzudecken. Zudem ist die wachsende Bedeutung
des Online-Handels zu berücksichtigen, der derzeit noch eine untergeordnete
Rolle spielt (siehe auch Antwort zu Frage 13).
a) durchschnittlicher Entfernung eines Haushalts zur nächstgelegenen
stationären Verkaufsstelle,
b) Erreichbarkeit mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat bundesweit
aus Standortinformationen zu Supermärkten und Discountern kleinräumig die
Luftliniendistanzen der Einwohner ermittelt. Die mittlere Luftliniendistanz im
ländlichen Raum ist mit rund 1 800 m rund 50 Prozent höher als im
Bundesdurchschnitt (1 200 m); in den kleinen Landgemeinden ist die Entfernung mit
rund 2 700 m mehr als zweimal so groß wie im Bundesmittel. Das BBSR stuft
eine Luftliniendistanz von weniger als 1 000 m Entfernung als fußläufig
erreichbar ein. In dieser Auswertung sind jedoch kleinflächige Supermärkte (unter
500 m2 Verkaufsfläche) und damit typische Dorfläden etc. deutlich
unterrepräsentiert. Die Ergebnisse stellen daher kein vollständiges Bild der Nahversorgung
dar; bei einer vollständigen Erfassung auch der kleineren Verkaufsstellen wären
die ausgewiesenen durchschnittlichen Entfernungen kleiner.
Drucksache 18/3950 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNach dem Deutschen Mobilitätspanel dauert im Mittel über alle Einkaufswege
– also nicht nur zur Deckung des täglichen Bedarfs – in den ländlichen Kreisen
wie im Bundesdurchschnitt und in den Großstädten ein Weg zum Einkaufen/
Versorgen rund eine Viertelstunde. Allerdings ist die durchschnittliche
Wegelänge in den ländlichen Kreisen mit 7 bis 8 km etwa 3 km weiter als in
Großstädten. Gegenüber Mitte der 90er-Jahre hat sich die Länge der Wege in den
ländlichen Kreisen nicht verändert; die Fahrzeit hat sich sogar leicht um rund eine
Minute verkürzt. Dabei werden rund 70 bis 75 Prozent der Einkaufs- und
Versorgungswege in ländlichen Kreisen mit dem Auto zurückgelegt. Auch die
Einkaufs- und Versorgungswege der Haushalte ohne eigenen Pkw dauern rund
eine Viertelstunde; mehr als drei Viertel der Wege erfolgen zu Fuß oder mit dem
Fahrrad, nur rund 6 Prozent mit dem öffentlichen Verkehr.
c) Anzahl der Generalisten bzw. Vollsortimenter und der Spezialgeschäfte,
d) kleinbetrieblich organisierten Geschäften und Großbetrieben,
e) Art des Einzelhandels (Discounter, Supermärkte, Verbrauchermärkte,
SB-Warenhäuser, Fachmarkt, Fachgeschäft, Spezialgeschäft,
Gemischtwarenladen, Versandhaus, E-Commerce),
Die Fragen 1c bis 1e werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen aus der amtlichen Statistik keine regional
differenzierten Daten zur Entwicklung der Angebotsstruktur im Einzelhandel vor. Daten
unterschiedlicher Quellen für Deutschland lassen aber deutliche
Verschiebungen in der Versorgungsstruktur erkennen.
f) Verfügbarkeit von Frischwaren, Tiefkühlkost und Trockensortiment,
g) Verfügbarkeit von regionalen Produkten,
Die Fragen 1f und 1g werden gemeinsam beantwortet.
Zur Verfügbarkeit von Frischwaren, Tiefkühlkost und Trockensortiment sowie
von regionalen Produkten liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Supermärkte und
Discounter
mittlere
Luftliniendistanz
(einwohnergewichtet,
mit Barriere)
Anteil Bevölkerung
mit
Supermarkt/Discounter
in weniger als 1000 m
Entfernung
Regionstyp/Stadttyp je 100 km²
je 100.000
Einwohner in m in v.H.
Städtische Regionen 20 33 787 79,6
Regionen mit Verdichtungsansätzen 8 40 1.415 60,4
Ländliche Regionen 5 48 1.808 53,5
Großstädte 61 33 487 91,8
Mittelstädte 16 38 980 72,3
Größere Kleinstädte 9 43 1.489 55,9
Kleine Kleinstädte 5 46 1.985 44,4
Landgemeinden 2 34 2.701 29,8
Deutschland 9 38 1.204 67,9
Tabelle: Stand November 2013
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3950h) Lage innerhalb des Ortskerns und außerhalb des Ortskerns)?
Der Bundesregierung liegen aus der amtlichen Statistik keine flächendeckenden
Daten zur kleinräumigen Lage von Verkaufsstationen vor. Gleichwohl geht sie
davon aus, dass bei Vollsortimentern und großflächigen Angeboten in der Regel
eine Tendenz zu Standorten mit guter Erreichbarkeit im motorisierten
Individualverkehr besteht. Zusammen mit den Flächenansprüchen für Parkplätze
dürfte dies die Konzentration von Standorten außerhalb der Ortskerne
wesentlich bestimmen. Allerdings führen nach Ergebnissen der Erhebung „Mobilität in
Deutschland“ aus dem Jahr 2008 in ländlichen Kreisen noch immer rund 70
Prozent der Einkaufswege für den täglichen Bedarf zu Standorten im unmittelbaren
Wohnumfeld oder in den Orts-/Stadtkern.
2. Stellt die Bundesregierung aufgrund der ländlichen Versorgungsstruktur
mit Verkaufsstellen und Produkten des Einzelhandels eine
Konzentrationstendenz fest?
a) Wenn ja, welchen Einfluss hat sie auf die Nahversorgung (Entfernung,
Auswahl, besonders betroffene Regionen)?
b) Welche besonderen Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf ältere
und einkommensschwächere Menschen und Menschen mit
Behinderung durch diese Konzentrationstendenz?
Im Einzelhandel, insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel, ist seit längerem
eine Konzentrationstendenz zu beobachten. Diese zeigt sich sowohl in
ländlichen wie in städtischen Gebieten. Das Bundeskartellamt geht bspw. davon aus,
dass 70 bis 90 Prozent des Umsatzes im Lebensmitteleinzelhandel durch vier
große Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen erzielt wird. Zahlen über die
Auswirkungen der Konzentration auf die Nahversorgung (Entfernung und
Auswahl) in bestimmten Regionen und deren Einwohner liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Konzentrationstendenzen können Auswirkungen auf die Lebenssituation und
den Lebensalltag von mobilitätseingeschränkten, insbesondere älteren und
behinderten Menschen haben. Um dem entgegen zu wirken und Lösungen für ein
weiterhin selbständiges und selbstbestimmtes Leben aufzuzeigen, fördert die
Bundesregierung eine Reihe innovativer Maßnahmen und Projekte. So wird in
den Programmen „Nachbarschaftshilfe und soziale Dienstleistungen“ und
„Anlaufstellen für ältere Menschen“ beispielsweise erprobt, wie auch in ländlichen
Regionen eine Teilhabe älterer oder behinderter Menschen am alltäglichen
Leben erreicht werden kann. Ein Ansatz sind etwa ehrenamtlich gestaltete Hol-
und Bringdienste, die gemeinsam mit den betroffenen Menschen auch Fahrten
zum Einkaufen unternehmen und dadurch eine eigenständige Lebensführung
unterstützen.
3. Sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Konzentration im
Lebensmitteleinzelhandel vor dem Hintergrund der Sicherung der ländlichen
Nahversorgung Handlungsbedarf, beispielsweise im Hinblick auf die Definition der
untersuchten Kriterien des Wettbewerbs (Entfernung und Erreichbarkeit),
rückwirkende Instrumente der Entflechtung oder neuer Instrumente für die
Überwachung zukünftiger Fusionen durch das Bundeskartellamt?
Die Nahversorgung ist im Grundsatz Aufgabe der Länder und Kommunen. Die
Bundesregierung hält die Regeln des geltenden Wettbewerbsrechts in Bezug auf
die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel für ausreichend. Sie erachtet
das Wettbewerbsrecht nicht als geeignetes Mittel zur Absicherung der
ländlichen Nahversorgung.
Drucksache 18/3950 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAufgabe der Zusammenschlusskontrolle des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist es, den Wettbewerb zu schützen, jedoch nicht, eine
bestimmte Anzahl an Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften in einem Gebiet zu
erhalten. In welchem regionalen Absatzradius Lebensmitteleinzelhändler
Niederlassungen/Filialen errichten, beibehalten oder aufgeben ist eine autonome
unternehmerische Entscheidung, die von den Ertragserwartungen der
Unternehmen bestimmt wird.
Die Zusammenschlusskontrolle soll verhindern, dass es auf den jeweils
betroffenen Märkten zu wettbewerblichen Problemen, insbesondere zur Entstehung
oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen von Unternehmen, kommt.
Die Kriterien der Entfernung und Erreichbarkeit sind Teil der räumlichen
Marktabgrenzung aus Sicht der Nachfrager und werden in den zu prüfenden
Fällen vom Bundeskartellamt jeweils den regionalen Gegebenheiten angepasst. Bei
der Prüfung der Wettbewerbsintensität auf den betroffenen Märkten und deren
Veränderung durch einen Zusammenschluss durch das Bundeskartellamt fließen
auch qualitative Aspekte des Angebots ein.
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufkraft und das
Konsumverhalten im Lebensmittelbereich im ländlichen Raum in den
letzten 40 Jahren entwickelt (bitte mit Begründung)?
Daten zur zeitlichen Entwicklung der Kaufkraft im ländlichen Raum in den
letzten 40 Jahren stehen nicht zur Verfügung. Zwar werden in regionaler Gliederung
bis auf Kreisebene insbesondere nominale Daten zur Wirtschaftskraft
(Bruttoinlandsprodukt je Einwohner) sowie zum verfügbaren Einkommen der privaten
Haushalte ermittelt. Eine Zeitreihe der realen, also von Preisentwicklungen
bereinigten, Kenngröße „Kaufkraft“ müsste jedoch zugleich kleinräumige
Unterschiede in der Entwicklung der Verbraucherpreise berücksichtigen. Dafür
besteht keine flächendeckende Datenbasis.
Das Konsumverhalten im Lebensmittelbereich hat sich in den letzten 40 Jahren
wesentlich verändert, was auch mit Änderungen im Lebensmittelangebot und
der Struktur der Einkaufsstätten zusammenhängt. Bis vor etwa zehn Jahren sank
der auf die Ernährung entfallende Anteil an den Konsumausgaben der privaten
Haushalte. In den jüngeren Jahren sind zum nach wie vor vorhandenen hohen
Preisbewusstsein der Konsumenten andere Motive hinzugekommen, die das
Kaufverhalten beeinflussen, unter anderem eine stärkere Berücksichtigung von
Gesundheits- und Nachhaltigkeitsaspekten des Konsums und teilweise eine
Präferenz für Produkte aus regionaler Erzeugung. Das Konsumverhalten hat sich
auch als Folge von Veränderungen in der Arbeitswelt, der demografischen
Entwicklung, veränderter Familienstrukturen und eines geringeren Zeitaufwands
für die häusliche Zubereitung von Lebensmitteln gewandelt. Innerhalb eines
insgesamt mengenmäßig gesättigten Nahrungsmittelmarktes entstanden
Wachstumssegmente wie etwa convenience food und ethnic food. Zudem war
einerseits eine zunehmende Individualisierung von Konsummustern in Abhängigkeit
von der persönlichen Lebenssituation und dem Lebensstil festzustellen,
andererseits gab es einen Trend zur Internationalisierung von Konsummustern und
Ernährungsweisen. Besonders bei dem letztgenannten Trend
(Internationalisierung) waren im Hinblick auf dessen zeitlichen Verlauf Unterschiede zwischen
ländlichen und städtischen Gebieten festzustellen. Insgesamt werden aber keine
grundsätzlichen Unterschiede im Konsumverhalten zwischen ländlichen und
städtischen Gebieten gesehen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/39505. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mobilität der
ländlichen Bevölkerung in den letzten 40 Jahren entwickelt (bitte Aufteilung
nach Alter und Region), und welchen Einfluss hat die Entwicklung auf das
Kaufverhalten und die ländliche Nahversorgung?
Die Bundesregierung lässt seit den 70er-Jahren in mehrjährigen Abständen
mittels großer repräsentativer Mobilitätsstudien die Alltagsmobilität der
Bevölkerung ermitteln. Die letzte Erhebung wurde 2008 unter dem Titel „Mobilität in
Deutschland (MiD)“ durchgeführt. Seit 1993 wird ergänzend jährlich das
Deutsche Mobilitätspanel (MOP) durchgeführt. Beide Erhebungen lassen, wie auch
nahezu alle amtlichen Haushaltsbefragungen, aufgrund der geringen
Stichprobengrößen keine belastbaren Auswertungen auf regionaler Ebene zu.
Auswertungen für verschiedene Raumtypen sind möglich. Eine Auswertung des
Deutschen Mobilitätspanels nach Altersgruppen zeigt für die Jahre 2012/2013
im Mittel folgendes Bild für ländliche Kreise:
Weitere systematische Auswertungen zur Verkehrsmittelwahl auf Basis des
Deutschen Mobilitätspanels für die vorherigen Jahre liegen für die ländlichen
Kreise nur insgesamt, nicht jedoch differenziert nach dem Alter vor.
Die Jahresergebnisse können aufgrund der Stichprobengröße und der Einflüsse
des Wetters in den Erhebungszeiträumen von den tatsächlichen Jahreswerten
etwas abweichen.
Mobilitätskennziffern in ländlichen Kreisen 2012/2013
bis unter
18
18 bis
unter 45
45 bis
unter 60
60 und
älter
Anzahl Wege pro Tag 3,0 3,6 3,6 2,9 3,3
Tagesstrecke pro Person (in km) 36 57 58 36 48
Verkehrsmittelwahl (bezogen auf die Anzahl der Wege - ohne sonst. Verkehrsmittel)
zu Fuß 19% 20% 13% 22% 18%
Fahrrad 26% 10% 14% 15% 14%
MIV 33% 63% 70% 60% 63%
ÖV 22% 8% 3% 2% 6%
Summe 100% 100% 100% 100% 100%
Datenbas is : Deutsches Mobi l i tätspanel ; Berechnungen des BMVI
Bevölkerung im Alter von …
Insgesamt
Entwicklung der Verkehrsmittelwahl in ländlichen Kreisen 1996-2013*
zu Fuß
Fahrrad,
Inliner,
Kickboard
u.ä.
Motorisierter
Individualverkehr
Öffentlicher
Verkehr
Sonstige
s Gesamt
1996 21% 10% 64% 4% 0% 100%
2000 19% 10% 65% 5% 0% 100%
2005 20% 13% 61% 6% 1% 100%
2010 20% 12% 62% 6% 0% 100%
2013 18% 14% 62% 5% 0% 100%
* berechnet als gleitende Mittelwerte von jeweils drei Jahren
Datenbas is : Deutsches Mobi l i tätspanel ; Berechnungen des BMVI
Drucksache 18/3950 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAus den Mobilitätsstudien MiD 2002 und MiD 2008 ergibt sich die in
nachstehender Tabelle aufgeführte Entwicklung der Mobilitätskennwerte der
Bevölkerung ländlicher Räume. Eine weitere Differenzierung nach Altersgruppen liegt
nicht vor. Aktuelle Kennwerte, insbesondere auch zum demografischen Wandel,
sollen mit der in Vorbereitung befindlichen MiD 2016 ermittelt werden.
Die zunehmende Motorisierung der ländlichen Bevölkerung in der zweiten
Hälfte des 20. Jahrhunderts hat wesentlich dazu beigetragen, die Struktur des
Lebensmitteleinzelhandels zu verändern. Durch die gewachsene Mobilität und
die damit einhergehende größere Freiheit zur Wahl der Einkaufsstätte mussten
kleine Einzelhändler entweder schließen oder ihr eigenes Angebot attraktiver
gestalten, was in der Regel mit größeren Verkaufsflächen und Einzugsgebieten
verbunden war. Da sich die größeren Märkte nicht nur in den zentralen Orten,
sondern oftmals auch wegen verkehrsgünstiger Lage und den verfügbaren
Flächen für ein entsprechendes Parkplatzangebot am Ortsrand ansiedelten, hat dies
vermutlich wiederum die Verkehrsmittelnutzung beeinflusst, indem die
fußläufige Erreichbarkeit für immer mehr Menschen nicht mehr gegeben ist. Auf diese
Weise beeinflussen sich die Mobilität der Verbraucher und die
Standortentscheidungen der Handelsunternehmen wechselseitig. Das Ergebnis ist ein stark
ausdifferenziertes System von Angebot und Nachfrage, das von den individuellen
Präferenzen, den Formaten der Einzelhändler, der Siedlungsstruktur und den
regionalisierten Lebensräumen der Verbraucher vor Ort geprägt ist.
6. Ist eine umfassende Erhebung der Versorgungssituation, inklusive
Erreichbarkeit und Angebot, im ländlichen Raum vorgesehen?
Eine umfassende Erhebung der Versorgungssituation im ländlichen Raum ist
nicht vorgesehen. Es liegen aus unterschiedlichen Datenquellen Informationen
dazu vor oder sie können näherungsweise aus diesen abgeleitet werden.
7. Hält die Bundesregierung am Grundsatz der Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse in allen Landesteilen Deutschlands fest?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben sich die
Regierungsparteien klar zum Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse
ausgesprochen. Ein konkreter Schritt zur Erreichung dieses Ziels ist die bereits voll-
Erhebung MiD
Jahr 2002 2008
Regionstyp ländliche
Räume
höherer
Dichte
ländliche
Räume
geringerer
Dichte
ländliche
Räume
höherer
Dichte
ländliche
Räume
geringerer
Dichte
Anteil mobiler Personen % 84 85 90 90
Wege pro Person und Tag Anzahl 3,2 3,4 3,5 3,3
Wege pro mobiler Person und Tag Anzahl 3,8 4,0 3,9 3,7
Tagesstrecke pro Person und Tag km ./. ./. 40 47
Tagesstrecke pro mobiler Person und Tag km 38 44 44 52
durchschnittliche Wegelänge km 10,5 11,8 11,3 13,9
Modal Split - Basis Wege
Zu Fuß % 25 22 22 22
Fahrrad % 9 12 10 10
MIV-Fahrer % 41 41 47 47
MIV-Mitfahrer % 19 20 16 15
ÖV % 5 5 5 6
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3950zogene Aufstockung der Bundesmittel für die Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Sicherung der
Nahversorgung im ländlichen Raum zur Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse in allen Landesteilen Deutschlands dient (bitte mit
Begründung)?
Eine sichere Nahversorgung ist ein wichtiger Aspekt der Lebensqualität. Wie
konkret die Bundesregierung die Nahversorgung fördert, kann den Antworten
zu den Fragen 13 und 26 entnommen werden.
9. Welche Zielformulierung verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf
die Sicherung der Nahversorgung, wie definiert sie ausreichende
Nahversorgung, und liegt dieser Definition das Zentrale-Orte-Konzept zugrunde
(bitte mit Begründung)?
10. Wie viele Menschen im ländlichen Raum sind nach dieser Definition nach
Kenntnis der Bundesregierung nur unzureichend nahversorgt?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Unter dem Begriff „Nahversorgung“ wird allgemein „die orts- und zeitnahe
Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs“, in der Regel
als fußläufige Erreichbarkeit in zehn Gehminuten oder weniger als 1 000 m
Entfernung verstanden.
Die Bundesregierung orientiert sich an den Grundsätzen gemäß § 2 Absatz 2
Nummer 3 des Raumordnungsgesetzes: „Die Versorgung mit Dienstleistungen
und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, insbesondere die Erreichbarkeit von
Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle
Bevölkerungsgruppen, ist zur Sicherung von Chancengerechtigkeit in den Teilräumen in
angemessener Weise zu gewährleisten; dies gilt auch in dünn besiedelten Regionen.“
Die Umsetzung obliegt der Landes- und Regionalplanung im Rahmen ihrer
jeweiligen Steuerungskonzepte des Zentrale-Orte-Systems. Überwiegend
definieren dortige zentralörtliche Ausstattungskataloge als langfristige Orientierung
die anzustrebende Normversorgung zur Deckung des Grundbedarfs, die von der
öffentlichen und der privaten Hand in zentralen Orten angeboten werden sollen.
Die konkrete planungsrechtliche Steuerung der Nahversorgung erfolgt jedoch
auf der kommunalen Ebene. Da zudem die Nahversorgung in der Praxis vor
allem von unternehmerischen Entscheidungen und dem Verbraucherverhalten
abhängt, was beides einem ständigen Wandel unterliegt, kann eine reale dauerhaft
unzureichende Nahversorgung seitens der Bundesregierung nicht ermittelt
werden.
Das Thünen-Institut berechnet die Erreichbarkeit zum nächsten
Lebensmittelmarkt mit dem Ergebnis, dass in Deutschland ca. 48 Prozent der Bevölkerung
weiter als 1 000 m zum nächsten Lebensmittelmarkt zurücklegen müssen. In den
ländlichen Kreistypen liegt der Anteil demnach häufig sogar bei ca. zwei
Dritteln der Bevölkerung. Allerdings sind in dem dabei genutzten Adressdatensatz
nicht alle Märkte enthalten.
Verbraucherbefragungen zeigen allerdings, dass die subjektive Zufriedenheit
mit der Versorgungssituation am Wohnort trotz der Jahrzehnte andauernden
Ausdünnungsprozesse sehr hoch ist. Selbst in ländlichen Gebieten mit geringer
Versorgungsdichte oder fehlenden Angeboten sind lediglich 7 bis 15 Prozent der
Drucksache 18/3950 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBefragten unzufrieden. Eine aktuelle Untersuchung aus Brandenburg kommt zu
dem Ergebnis, dass keine Zusammenhänge zwischen der tatsächlichen
Versorgungssituation vor Ort und der subjektiven Zufriedenheit auch von älteren
Einwohnern bestehen. Diese relativ positive Bewertung ist zurückzuführen auf
einen sehr hohen Motorisierungsgrad gerade in ländlichen Räumen und den damit
einhergehenden Bedeutungsverlust des Faktors „Nähe“ bei der Wahl des
Einkaufsortes insbesondere gegenüber dem Preisniveau und der Angebotsvielfalt.
Da der Ausdünnungsprozess bereits seit langem stattfindet, haben sich die
Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten an die Situation angepasst. So sorgt eine
ausgeprägte Familien- und Nachbarschaftshilfe in den ländlichen Räumen dafür,
dass auch weniger mobile Personen weiter entfernte Versorgungsmöglichkeiten
nutzen können.
11. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Hinblick auf die
Sicherung der ländlichen Nahversorgung (bitte mit Begründung und
Handlungsoptionen)?
Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages arbeitet die Bundesregierung daran, die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung
weiterzuentwickeln.
Parallel dazu unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft über das Modul „Modell- und Demonstrationsvorhaben in zentralen
Zukunftsfeldern ländlicher Entwicklung“ des Bundesprogramms ländliche
Entwicklung ländliche Entwicklungsmaßnahmen und Initiativen zur Sicherung der
ländlichen Nahversorgung und macht beispielhafte Lösungen bekannt. Damit
werden auch Beiträge zum Umgang mit dem fortschreitenden demografischen
Wandel in den Regionen geleistet. Das können beispielsweise innovative
Lösungen in Gemeinschaftseinrichtungen, der Aufbau von Nahversorgungsinitiativen
oder Maßnahmen der Innenentwicklung von Dörfern sein.
12. Welche Maßnahmen zur Sicherung der Nahversorgung und Belebung der
Dorfzentren plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode
umzusetzen, beispielsweise in der Förderpolitik oder der Erleichterung
interkommunaler Kooperation?
In Umsetzung des Koalitionsvertrages hat die Bundesregierung die Arbeiten
aufgenommen, um in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für ein
integriertes gesamtdeutsches System zur Förderung strukturschwacher Regionen für die
Zeit nach dem Auslaufen des Solidarpaktes nach 2019 zu entwickeln. Von einer
Stärkung der strukturschwachen Regionen profitiert auch die Nahversorgung. In
diesem Zusammenhang wird auch geprüft, wie die interkommunale
Zusammenarbeit noch besser gefördert werden kann. Die ebenfalls im Koalitionsvertrag
vereinbarte Weiterentwicklung der GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe
ländliche Entwicklung soll die Verbesserung der Förderung der Nahversorgung
ermöglichen.
Auch die Programme zur Förderung des Städtebaus leisten einen wichtigen
Beitrag zur Stärkung der Stadt- und Ortszentren und zur Sicherung der
Nahversorgung (vgl. hierzu auch die Antworten zu den Fragen 26 und 28). Insbesondere
das Städtebauförderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden bietet geeignete
Ansätze, im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung auch die ländliche
Nahversorgung zu unterstützen. Mit dem Programm wird die Zusammenarbeit der
Kommunen bei der Entwicklung der Infrastruktur aktiv unterstützt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/395013. Wie beurteilt die Bundesregierung alternative Modelle zum stationären,
lokalen Einzelhandel für die ländliche Nahversorgung im Hinblick auf
Rechtssicherheit, dauerhafte Wirtschaftlichkeit und regionale
Wertschöpfung, und wie werden sie von der Bundesregierung gefördert (bitte
aufschlüsseln nach
a) mobilem Handel,
b) Nachbarschaftsläden auf Basis bürgerschaftlichen Engagements,
c) sozialen Diensten,
d) Internethandel, E-Commerce und Lieferdiensten,
e) Tiefkühldiensten,
f) Wochen- und Bauernmärkten, die auf Verkäufergesellschaften
beruhen,
g) Modellen solidarischer Landwirtschaft,
h) genossenschaftlichen Dorfladenkonzepten,
i) multifunktionalen Dorfzentren, Kombi-Angeboten mit anderen
öffentlichen und privaten Dienstleistungen,
j) Nachbarschaftshilfen und Fahrgemeinschaften,
k) Aktiengesellschaften für Ansässige, die in regionale
Wirtschaftskreisläufe investieren,
l) Tauschringen,
m) Crowdfunding-Projekten,
n) Integrationsläden)?
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die ländliche Nahversorgung wird neben dem klassischen, stationären
Einzelhandel in vielen Orten auch durch lokal angepasste Formen der Nahversorgung
gewährleistet. Die Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit dieser individuellen,
von lokalen und persönlichen Einflüssen geprägten Organisationsformen und
Geschäftsmodelle der Nahversorgung können aufgrund ihrer großen Vielfalt
und aufgrund der auf Bundesebene fehlenden Kenntnisse der spezifischen,
lokalen Strukturen und Rahmenbedingungen seitens der Bundesregierung weder
generell noch im Einzelnen beurteilt werden. Auch der Anteil regionaler
Erzeugungsstufen lässt sich für die Vielfalt der Produkte und Geschäftsmodelle nicht
ermitteln, sodass seitens der Bundesregierung auch die regionale Wertschöpfung
nicht pauschal und für die genannten Modelle beurteilt werden kann.
Vor diesem Hintergrund sind auch die nachfolgenden Hinweise und
Einschätzungen der Nahversorgungsmodelle zu sehen, die auf Forschungsprojekten
basieren, die das Institut für Ländliche Räume im Thünen-Institut,
Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, im Themenbereich Nahversorgung
durchgeführt hat. Die in der Frage genannten Modelle c) Soziale Dienste, f) Wochen-
und Bauernmärkte, die auf Verkäufergesellschaften beruhen, g) Modelle
solidarischer Landwirtschaft und l) Tauschringe wurden im Rahmen der
Forschungsprojekte nicht untersucht.
Die Fragen 13a und 13e werden gemeinsam beantwortet.
Der mobile Handel spielt für die Versorgung weniger mobiler
Bevölkerungsgruppen in ländlichen Räumen eine wichtige Rolle. Dabei ist zu unterscheiden
zwischen mobilen Fachhändlern, wie Fleischern, Bäckern oder
Tiefkühldiensten, und den sogenannten rollenden Supermärkten. Die mobilen Fachhändler
bieten ein Ergänzungsangebot zum lokalen Einzelhandel an, während rollende
Supermärkte mit bis zu ca. 2 000 Artikeln ergänzt um vorbestellte Waren
durchaus ein umfassendes Angebot bieten können. Der Vorteil des mobilen Handels
Drucksache 18/3950 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebesteht darin, dass er sich flexibel an die bestehende Nachfrage anpassen und in
die unmittelbare Nähe der Wohnungen der Kunden fahren kann. Damit können
sich auch wenig mobile Personen, für die der Pkw, der ÖPNV oder weitere
Fußwege zum lokalen Versorger nicht möglich sind, selbstständig versorgen.
Nachteile sind die etwas höheren Preise als in den stationären Lebensmittelmärkten,
das beschränkte Angebot und die zeitlich begrenzte Verfügbarkeit, so dass der
Tagesablauf auf den Zeitplan des mobilen Händlers abgestimmt werden muss.
Ein Halt lohnt sich oftmals bereits bei ein bis zwei Kunden. Wenn die Nachfrage
wegbricht, können die Fahrtrouten flexibel angepasst werden. Für Fachhändler
kann der mobile Handel eine gute Ergänzung zum stationären Ladengeschäft
sein, so dass das Einzugsgebiet erweitert und die Wirtschaftlichkeit auch in sehr
kleinen Orten gesichert werden kann. In der Regel wird jedes Dorf von mehreren
mobilen Fachhändlern – oft für die gleichen Produkte – angefahren. Für rollende
Supermärkte wird davon ausgegangen, dass mehrere Verkaufsfahrzeuge für die
dauerhafte Wirtschaftlichkeit notwendig sind. Dies schafft eine gewisse
Markteintrittsbarriere, weshalb es Regionen gibt, in denen kein entsprechendes
Angebot vorhanden ist.
Die Fragen 13b, 13h, 13k und 13m werden gemeinsam beantwortet.
Bürgerschaftliches Engagement kann bei stationären Nahversorgungsangeboten
in mehrfacher Weise eine Rolle spielen. Bürger können sich für die Gründung
eines Ladens einsetzen, Gründungskapital bereitstellen, ehrenamtlich im
Betrieb und Management mitarbeiten oder beim Bau oder bei der Renovierung des
Ladengebäudes unentgeltlich mitwirken. Die Grundidee der Bürgerläden
besteht darin, dass sich die Bürger stärker mit „ihrem“ Laden identifizieren und
dort verstärkt einkaufen, so dass ein solcher Laden auch in kleineren Orten mit
geringem Einzugsgebiet wirtschaftlich betrieben werden kann. Zudem zielen
diese Ladenkonzepte in der Regel nicht auf Gewinne, sondern auf die
Nahversorgung ab. Damit können solche Ladenkonzepte auch an Standorten
wirtschaftlich betrieben werden, die für kommerzielle Anbieter uninteressant sind.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Läden
jedes Jahr aufs Neue gesichert werden muss. Dies liegt nicht nur an dem kleinen
Einzugsgebiet, sondern auch an dem im Vergleich zu den größeren
Supermärkten und Discountern beschränkten und teureren Angebot.
Antwort zu Frage 13d:
Der Internethandel spielt im Lebensmitteleinzelhandel immer noch eine nur
marginale Rolle. Der Anteil liegt nach Angaben des Handelsverbands
Deutschland – HDE e. V. deutlich unter einem Prozent. Dabei ist davon auszugehen,
dass der Internethandel insbesondere für Spezialangebote, die nicht im lokalen
Einzelhandel verfügbar sind, interessant ist. Für den täglichen Einkauf, bei dem
die Kühlkette eingehalten werden muss, scheint diese Form sowohl aus
wirtschaftlichen als auch aus praktischen und ökologischen Gründen wenig
geeignet.
Sowohl kleine Lebensmittelgeschäfte als auch Supermärkte bieten vermehrt
einen Lieferservice an. Dadurch können sie ihr Einzugsgebiet ausdehnen und
Kunden, die weniger mobil geworden sind, an sich binden. Auf Grund der hohen
Investitionskosten für Fahrzeug und Ausstattung und des hohen
Personalaufwandes sowie der geringen Nachfrage lohnt sich das Angebot für die Händler
wirtschaftlich häufig nicht direkt. Vielmehr werden solche Dienste angeboten,
um den Service-Charakter zu betonen und weil die Einzelhändler darauf hoffen,
dass mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung die Nachfrage ansteigen
wird.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3950Antwort zu Frage 13i:
Die Einrichtung von Multifunktionszentren soll den Kunden ähnlich wie in
zentralen Orten die Möglichkeit zur Kopplung des Einkaufs mit der
Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen bieten. Gerade kleinere Geschäfte bieten in der
Regel weitere Dienstleistungen wie Post- und Bankdienstleistungen sowie
Kaffee-Ecken an. Aus wirtschaftlicher Sicht lohnen sich solche
Zusatzdienstleistungen an sich kaum. Es geht den Einzelhändlern eher darum, zusätzliche Anlässe
zu schaffen, den Laden aufzusuchen und den Service-Charakter zu betonen.
Geeignet sind vor allem solche Dienste, die mit dem bestehenden Personal in den
verfügbaren Räumlichkeiten angeboten werden können. Probleme entstehen bei
der Integration öffentlicher Dienstleistungen in das privatwirtschaftliche
Angebot. Da der Eindruck einer unzulässigen Subvention des privaten Angebotes
vermieden werden muss, ist eine getrennte Buchführung erforderlich. Dieser
Aufwand übersteigt häufig den potentiellen Nutzen.
Antwort zu Frage 13j:
Die Mitnahme bzw. Versorgung durch Familienangehörige und Nachbarn ist
vermutlich die wichtigste Alternative für in ihrer Mobilität eingeschränkte
Personen. Hierbei werden ohnehin stattfindende Besorgungsfahrten genutzt. Dies
funktioniert bei Personen, die ins Dorfleben integriert sind oder deren
Familienangehörige in der Nähe leben relativ gut.
Neben dieser eher spontanen Hilfe durch soziale Netze können auch
Fahrgemeinschaften organisiert werden. Zum einen kann sich die Gemeinde darum
kümmern, dass interessierte Personen sich zusammenschließen und
gemeinsame Fahrten organisieren. Zum anderen tun dies aber auch Taxiunternehmen
oder lokale Einzelhändler, die Einkaufstaxis oder einen Fahrdienst organisieren.
Die Kosten werden dann entweder von den Einzelhändlern getragen oder auf die
gefahrenen Personen aufgeteilt.
Antwort zu Frage 13n:
Integrationsläden zielen nicht in erster Linie darauf ab, Gewinne zu
erwirtschaften, sondern benachteiligte Menschen, wie Menschen mit körperlicher oder
geistiger Behinderung, Langzeit- oder Jugendarbeitslose, ins Arbeitsleben und
gesellschaftlich zu integrieren. Dazu erhalten solche Läden Zuschüsse bzw.
Steuervergünstigungen, wie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
Eingliederungszuschüsse oder den reduzierten Umsatzsteuersatz. Zudem gehören die
Integrationsläden oftmals zu größeren Netzwerken, die mit Zulieferern
besondere Konditionen ausgehandelt haben, so dass sie ein relativ breites und
preiswertes Sortiment anbieten können. Auf diese Weise können Integrationsläden
auch in kleineren Orten mit geringem Einzugsgebiet langfristig wirtschaftlich
sein.
Voraussetzung ist ein sozialer Träger vor Ort, der Erfahrung mit der Betreuung
benachteiligter Gruppen hat. Da die Betreuung relativ arbeitsintensiv ist, sind in
diesen Märkten relativ viele Personen beschäftigt. Konflikte können dann
entstehen, wenn durch die Gründung eines Integrationsladens privatwirtschaftliche
Angebote in der Nähe beeinträchtigt werden. Außerdem können Vorbehalte in
der lokalen Bevölkerung bestehen, die zunächst abgebaut werden müssen.
Förderung:
Alternative Modelle der ländlichen Nahversorgung können grundsätzlich durch
den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER) gefördert werden. Nahversorgungsprojekte, Dorferneuerung
und -entwicklung sind eingebettet in die Nationale Rahmenrichtlinie.
Eine finanzielle Beteiligung des Bundes über die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist dann möglich, wenn
Drucksache 18/3950 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedie Maßnahme gleichzeitig der Verbesserung der Agrarstruktur dient. Unter
dieser Bedingung kann im Rahmen des Förderungsgrundsatzes „Integrierte
ländliche Entwicklung“ eine Förderung von dorfgemäßen
Gemeinschaftseinrichtungen im Rahmen der Dorferneuerung und -entwicklung erfolgen. In diesem
Zusammenhang können Konzepte entwickelt, Beteiligungsprozesse organisiert
und investive Maßnahmen umgesetzt werden.
Die enge Bindung der Bundesförderung an die Agrarstruktur schränkt die
Handlungsmöglichkeiten der GAK bereits heute stark ein und wird zukünftig wegen
der abnehmenden Bedeutung der Landwirtschaft und dem anhaltenden
Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe immer mehr dazu führen, dass die GAK
als Förderinstrument von den Ländern für Fördermaßnahmen im Bereich der
Nahversorgung nicht mehr genutzt werden kann.
Die Länder entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie im Rahmen ihrer
Entwicklungsprogramme entsprechende Maßnahmen vorsehen, die mit EU-,
Bundes- oder Landesmitteln gefördert werden können. Sie sind auch für die
Abwicklung der Fördergelder zuständig.
14. Welche Modelle zur Steigerung ländlicher Mobilität fördert die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der Sicherung ländlicher Nahversorgung?
Die Bundesregierung unterstützt in Modellprojekten die Entwicklung und
Umsetzung von neuen, insbesondere flexiblen Ansätzen zur Verbesserung der
Mobilität in ländlichen Räumen.
Ergebnisse aus dem aktuellen Aktionsprogramm Regionale Daseinsvorsorge
zeigen zur Mobilität in ländlichen Räumen, dass die Erreichbarkeiten von
Einrichtungen der Nahversorgung im Wechselspiel von Mobilisierung,
Dezentralisierung und Zentralisierung von allgemeinen Leistungen der Daseinsvorsorge
stehen. Aus regionaler Sicht werden nicht weitere klassische ÖPNV-Formen
benötigt, sondern neue Modelle und Vernetzungen, um den sich verändernden
Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund demografischer Einschnitte gerecht
zu werden.
In einem weiteren, im Jahr 2015 startenden Modellvorhaben „Langfristige
Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“, sollen in, vom
demografischen Wandel besonders betroffenen Regionen, regional- und
verkehrsplanerische Ansätze strategisch zusammengeführt werden. Ziel ist,
mittelbis langfristig Angebote der Daseinsvorsorge und Nahversorgung gemeinde-
und ortsteilübergreifend an möglichst zentralen Standorten zu bündeln und deren
Erreichbarkeit durch ein hierauf abgestimmtes integriertes Mobilitätskonzept zu
sichern. Das Konzept soll herkömmliche Mobilitätsangebote mit flexiblen
Angeboten kombinieren, öffentliche und private Akteure einbinden sowie innovative
Technologien einsetzen. Bis zu 15 Landkreise/Kreisfreie Städte sollen bis Ende
2017 Unterstützung erhalten, ihre Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung eine Nahversorgungsabgabe für den
Lebensmitteleinzelhandel?
Die Bundesregierung hält eine Nahversorgungsabgabe im
Lebensmitteleinzelhandel nicht für ein geeignetes Mittel zur Unterstützung der Nahversorgung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/395016. Wie beurteilt die Bundesregierung eine Selbstverpflichtung zur
Nahversorgung der Lebensmittelbranche?
Zur Versorgung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs ist eine
Selbstverpflichtung nicht erforderlich. Dort, wo sich der stationäre Einzelhandel aus
ländlichen Gebieten zurückzieht, können alternative Angebots- und
Versorgungsformen wie z. B. mobile Händler, der klassische Versandhandel, E-Commerce und
Märkte genutzt werden. Darüber hinaus ist das Entstehen von bürgerschaftlich
organisierten Dorfläden bis hin zu dörflichen Dienstleistungszentren zu
beobachten, die neben der Versorgung mit Lebensmitteln auch weitere Leistungen
und soziale Dienste anbieten und somit auch die dörfliche Gemeinschaft stärken.
17. In welcher Höhe sind Gelder in welche Maßnahmen des
Bundesprogramms LandZukunft geflossen, die der Sicherung der Nahversorgung
dienen (bitte mit Angabe der Modellregion und des Zeitraums auflisten)?
Die Modellregionen haben in eigener Verantwortung Projekte gefördert, die
durch die selbstgesteckten strategischen Ziele des Entwicklungsvertrages
abgedeckt waren. Es haben folgende Förderregionen Projekte der Nahversorgung
gefördert:
Region Projekt Zeitraum Bundesmittel
Dithmarschen Leuchtturm der Innenentwicklung in
Lunden
von 10/2013 bis 06/2014 285.900 Euro
Uckermark Lebensqualität für Stadt und Land -
Aufbau eines regionalen Netzwerkes
"Produktion, Versorgung und
Logistik" in und aus dem Landkreis
Uckermark
Dorfladen Klockow
Einrichtung eines Cafés am Wallpfad
mit integrierter vor Ort Vermarktung
von 07/2012 bis 11/2013
von 12/2013 bis 09/2014
von 07/2014 bis 12/2014
150.800 Euro
14.450 Euro
16.812 Euro
Drucksache 18/3950 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Welche dieser im Programm LandZukunft geförderten Projekte der
ländlichen Nahversorgung sind nach Kenntnis der Bundesregierung über die
Förderphase hinaus eigenständig wirtschaftlich tragfähig (bitte mit
Angabe der Modellregion und des Projektes auflisten)?
19. Wann ist eine umfassende Evaluation der in LandZukunft geförderten
Modellregionen nach Ende der Förderphase angesetzt, und über welchen
Zeitraum sollen die Modellregionen nach Beendigung der Förderung
unter Berücksichtigung welcher Faktoren evaluiert werden?
Der Endbericht der Begleitforschung zu dem Modellvorhaben LandZukunft
erscheint im Frühjahr 2016. Inhaltlich orientiert sich die Begleitforschung an den
sogenannten innovativen Elementen des Modellvorhabens, also der Beteiligung
neuer Akteure, neuen Finanzierungs- und Organisationsformen und dem
Steuern über Ziele in Prozessen der ländlichen Entwicklung.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in der Projektphase Land-
Zukunft über die Sicherung der ländlichen Nahversorgung gewinnen
können, und was schlussfolgert sie daraus?
Es sind nur wenige Projekte zur Nahversorgung durchgeführt worden. Es wurde
dabei aber schon deutlich, dass dieses Thema stärker bearbeitet werden muss.
Aus diesem Grund ist im Modul I des Bundesprogramms Ländliche
Entwicklung der Schwerpunkt Regionalität aufgelistet. Hier soll der Aufbau von
Nahversorgungsinitiativen sowie von Netzwerken regionaler Akteure weiter
untersucht und gefördert werden.
21. Welche Erkenntnisse aus dem Programm LandZukunft sind in welcher Art
in die Konzeption des Programms Land(auf)Schwung eingeflossen im
Hinblick auf
a) Höhe der Fördermittel,
b) Auswahl der geförderten Regionen,
c) Dauer der Förderung,
Region Projekt Weiterer Verlauf nach LandZukunft
Dithmarschen Leuchtturm der Innenentwicklung
in Lunden
Die Förderung erfolgte als investitionsvorbereitende
Maßnahme, d.h. erster Schritt im Rahmen der
Umsetzung eines Gesamtkonzeptes.
Uckermark Netzwerk "Produktion,
Versorgung und Logistik"
Dorfladen Klockow
Café am Wallpfad
Es ist bisher noch eine weitere Querfinanzierung des
KombiBus Transports notwendig.
Die Vorbereitungen zum Start des Betriebs des
Dorfladens sind abgeschlossen. Momentan laufen
Stellenausschreibungen für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Dorfladens.
Das Café ist in Betrieb.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3950d) Förderansatz (Regionalbudgets),
e) geförderte Maßnahmen, insbesondere Sicherung der Nahversorgung?
Durch den Entwicklungsvertrag, der zwischen BMEL, der Förderregion und
dem Land geschlossen wurde, war eine regelmäßige fachliche und finanzielle
Begleitung gesichert. Während des Förderzeitraums konnten damit der
sinnvolle Einsatz eines Regionalbudgets, der Förderdauer und der zur Verfügung
gestellten Finanzmittel beurteilt werden. Aufgrund der positiven Erfahrungen
wurden daher die dreijährige Förderung − bis zu 1,5 Mio. Euro Finanzmittel (je nach
Anzahl Förderregionen) − und die Regionalbudgets in das neue Modellvorhaben
Land(auf)Schwung übernommen.
Die Auswahl strukturschwacher ländlicher Regionen wurde erneut festgelegt,
aber auf alle Flächenländer des Bundesgebiets ausgedehnt.
Über die Förderung einzelner Maßnahmen entscheiden die Förderregionen
eigenständig.
22. Welche zusätzlichen Erkenntnisse erwartet die Bundesregierung von der
Modellförderung innerhalb des Programms Land(auf)Schwung, und wie
sollen diese Erkenntnisse in eine strukturelle, flächendeckende und
dauerhafte Förderung übergehen?
Die Herausforderungen in den Landkreisen sind unterschiedlich, aber es gibt
bestimmte grundsätzliche Typen der Herausforderungen. Diesen typischen
Herausforderungen kann möglicherweise mit unterschiedlichen, regional
angepassten Lösungen begegnet werden, woraus sich für die Arbeit des BMEL
wichtige Hinweise ergeben, die dann in einem Abstimmungsprozess mit den Ländern
in die Regelförderung übernommen werden sollen.
23. Welche Projekte zur Sicherung der ländlichen Nahversorgung bewerben
sich um die Modellförderung Land(auf)Schwung, und nach welchen
Kriterien werden die Förderregionen ausgewählt?
Da sich die ausgewählten Landkreise in der Start- und Qualifizierungsphase
befinden, sind noch keine Projekte bekannt. Die Schwerpunktthemen der
Förderung sind Daseinsvorsorge und regionale Wirtschaftskraft.
24. In welcher Höhe standen den Maßnahmen 321 und 322 in der ELER-
Förderperiode 2009 bis 2013 Mittel zur Verfügung, und in welcher Höhe sind
sie abgeflossen (bitte nach Bundesland, Art und Gegenstand der
Förderung und kleineren und mittleren Unternehmen – KMUs – bzw.
Großbetrieben aufschlüsseln)?
Bei den Maßnahmen 321 und 322 handelt es sich um die Förderung von
Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und
Bevölkerung bzw. um die Förderung im Rahmen der Dorferneuerung.
Die Bundesländer setzten im Rahmen ihrer Entwicklungsprogramme für den
ländlichen Raum 2007 bis 2013 diese Maßnahmen um. Sie haben auf Basis einer
Bedarfsanalyse entschieden, welche Maßnahmen und in welchem Umfang die
einzelnen Maßnahmen gefördert werden. Entsprechend der ELER Verordnung
können die Länder diese Mittel noch bis zum 31. Dezember 2015 einsetzen.
Drucksache 18/3950 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer Bundesregierung liegen Informationen für den Einsatz der ELER-Mittel mit
Stand Oktober 2014 nur auf Ebene der Maßnahmen und nicht in der erfragten
Aufschlüsselung vor:
25. Welche Fördermöglichkeiten bestanden darüber hinaus im Bereich der
Beratung, der investiven Maßnahmen, der Existenzgründung und der
Netzwerkbildung in der ELER-Förderperiode 2009 bis 2013 für den
Bereich der ländlichen Nahversorgung und in welcher Höhe sind Mittel
abgeflossen (bitte nach Bundesland, Art und Gegenstand der Förderung und
KMUs bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)?
Fördermöglichkeiten in der Förderperiode 2007 bis 2013 mit Bezug zu
Aspekten der ländlichen Nahversorgung sind zusätzlich zu den in Frage 24
angesprochenen Maßnahmen insbesondere in folgenden ELER-Maßnahmen möglich:
● Inanspruchnahme von Beratungsdiensten durch Landwirte und Waldbesitzer
(ELER-Code 114),
● Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (ELER-Code 121),
● Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen
Erzeugnisse (ELER-Code 123),
● Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (ELER-Code
311),
● Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen (ELER-Code 312),
Programm Code 321
(in Mio. €)
Auszahlung
(in %)
Code 322
(in Mio. €)
Auszahlung
(in %)
BW
BY 90,8 Mio. € 90 %
BB / BE 83,0 Mio. € 90 % 40,1 Mio. € 77 %
HH
HE 0,9 Mio. € 100 % 7,7 Mio. € 62 %
MV 91,3 Mio. € 87 % 23,4 Mio. € 85 %
NI /HB 3,3 Mio. € 55 % 86,0 Mio. € 83 %
NW 8,4 Mio. € 66 % 16,3 Mio. € 93 %
RP 4,9 Mio. € 42 %
SL 0,2 Mio. € 100 % 3,6 Mio. € 84 %
SN 124,3 Mio. € 92 % 203,3 Mio. € 88 %
ST 119,7 Mio. € 66 % 54,0 Mio. € 74 %
SH 11,5 Mio. € 99 % 9,0 Mio. € 96 %
TH 22,7 Mio. € 89 % 66,9 Mio. € 77 %
D 470,2 Mio. € 81 % 601,1 Mio. € 84 %
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3950● Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für die Wirtschaftsakteure in
den unter Schwerpunkt 3 fallenden Bereichen (ELER-Code 331),
● Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahmen von Leader (ELER-
Code 41).
Die Bundesländer haben in eigener Zuständigkeit entschieden, diese
Maßnahmen anzubieten. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ob
mittels dieser ELER-Maßnahmen auch Vorhaben mit Bezug zu Aspekten der
öffentlichen Nahversorgung gefördert werden.
26. In welcher Höhe standen Bundesprogrammen im Bereich der
Gewerbeförderung, der Städtebauförderung, der Förderung benachteiligter
Menschen und der Förderung von Nahversorgungsgenossenschaften von 2009
bis 2014 Mittel zur Sicherung der ländlichen Nahversorgung zur
Verfügung und in welcher Höhe sind sie abgeflossen (bitte nach Bundesland,
Art und Gegenstand der Förderung und KMUs bzw. Großbetrieben
aufschlüsseln)?
Grundsätzlich können die allgemeinen Programme der Gründungs- und
Wachstumsförderung auch für Maßnahmen zur Sicherung der ländlichen
Nahversorgung in Anspruch genommen werden. Konkrete Angaben zur Höhe solcher
Förderungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
In den Programmen zur Förderung des Städtebaus standen in den Jahren 2009
bis 2014 folgende Bundesmittel zur Verfügung und wurden auch von den
Bundesländern vollständig eingesetzt:
2009: 569,793 Mio. Euro
2010: 534,537 Mio. Euro
2011: 455,000 Mio. Euro
2012: 455,000 Mio. Euro
2013: 455,000 Mio. Euro
2014: 700,000 Mio. Euro.
Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind grundsätzlich auch
bauliche Maßnahmen zur Sicherung der ländlichen Nahversorgung möglich und
förderfähig. Zum konkreten Mitteleinsatz für diese Fördermöglichkeit in den
Ländern liegen dem Bund jedoch keine Zahlen vor.
In der noch nicht abgerechneten Förderperiode 2007 bis 2013 des Europäischen
Sozialfonds auf Bundesebene standen den Prioritätsachsen C1/C2
„Beschäftigung und soziale Integration“ insgesamt indikative Finanzmittel in Höhe von
ca. 2,6 Mrd. Euro mit einem ESF-Anteil von ca. 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung.
Die ESF-Bundesprogramme innerhalb dieser Prioritätsachsen leisten u. a. einen
Beitrag zum „Nationalen Aktionsplan soziale Integration“, zum „Nationalen
Integrationsplan“ und zur „Strategie der Integrierten Stadt- und
Sozialraumentwicklung“. Neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden in
dieser Förderperiode alle ESF-Förderungen in der Verantwortung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in diesen
Prioritätsachsen gebündelt. Die Förderung zielt einerseits ab auf die Verbesserung des
Arbeitsmarktzugangs von Personen (Langzeitarbeitslose, Migranten) mit
besonderen Integrationsproblemen komplementär zur nationalen Arbeitsmarktpolitik
des Dritten und Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB II) und
andererseits auf die soziale Eingliederung benachteiligter Menschen. Spezifische
ESF-Bundesprogramme zur Förderung benachteiligter Menschen wurden nicht
etabliert. In der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 beträgt das indikative ESF-
Drucksache 18/3950 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVolumen in der hier relevanten Prioritätsachse B „Förderung der sozialen
Inklusion, Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ etwas mehr als 1
Mrd. Euro. Zu einer detaillierten Differenzierung der Förderung nach
Kategorien wie Ländlicher Raum oder Benachteiligte liegen aktuell keine Angaben vor.
27. Welche Maßnahmen der laufenden ELER-Förderperiode 2014 bis 2020
ermöglichen die Förderung ländlicher Nahversorgung in welcher Höhe
(bitte nach Programm, Art und Gegenstand der Förderung und KMUs
bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)?
Fördermöglichkeiten mit Bezug zu Aspekten der ländlichen Nahversorgung
sind in der ELER-Förderperiode 2014 bis 2020 insbesondere in folgenden
ELER-Maßnahmen möglich:
● Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste (M2; vgl. u. a. mit
ELER-Code 114);
● Investitionen in materielle Vermögenswerte (M4; vgl. u. a. mit ELER-Codes
121 und 123);
● Entwicklung landwirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Unternehmen
(M6; vgl. u. a. mit ELER-Codes 311 und 312);
● Basisdienstleistungen und Dorferneuerung (M7, vgl. u. a. mit ELER-Codes
321 und 322);
● Zusammenarbeit (M16; neu);
● Förderung für von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur
lokalen Entwicklung im Rahmen von Leader (M19; vgl. mit ELER-Code 41).
Die ersten ELER-Programme der Bundesländer für die Förderperiode 2014 bis
2020 sind im Dezember 2014 von der Kommission genehmigt worden. Die
anderen Programme befinden sich noch im Prüfungs- und Genehmigungsprozess
der Kommission. In allen Fällen ist es Aufgabe der Bundesländer zu entscheiden,
ob mittels dieser ELER-Maßnahmen auch Vorhaben mit Bezug zu Aspekten der
ländlichen Nahversorgung gefördert werden können und ob bei der zukünftigen
Umsetzung auch entsprechende Vorhaben aus den insgesamt eingegangenen
Anträgen für eine Förderung ausgewählt werden. Die der Bundesregierung
vorliegenden Informationen aus den Programmen und Programmentwürfen
ermöglichen keine Aussagen, welcher Beitrag zu Aspekten der ländlichen
Nahversorgung geleistet werden wird.
28. Welche Programme im Bundeshaushalt 2014 und 2015 ermöglichen die
Förderung ländlicher Nahversorgung in welcher Höhe (bitte nach
Programm, Art und Gegenstand der Förderung und KMUs bzw.
Großbetrieben aufschlüsseln)?
In den Jahren 2014 und 2015 stellt der Bund jeweils 700 Mio. Euro zur
Förderung des Städtebaus zur Verfügung. In den Programmen der Städtebauförderung
ist die Sicherung der ländlichen Nahversorgung im Rahmen städtebaulicher
Gesamtmaßnahmen grundsätzlich förderfähig (vgl. auch Antwort zu Frage 26).
Insbesondere das jeweils mit 70 Mio. Euro unterlegte Städtebauförderprogramm
Kleinere Städte und Gemeinden bietet geeignete Ansätze, im Rahmen der
städtebaulichen Erneuerung auch die ländliche Nahversorgung zu unterstützen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert unterschiedliche
Vorhaben, mit denen die regionalen Entwicklungen im Bereich Bildung und
Forschung sowie in Bezug auf gesellschaftliche Herausforderungen
(Demografie, Fachkräftesicherung) gefördert werden. Dazu zählen u. a. die Transferini-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/3950tiative Kommunales Bildungsmanagement sowie der Innovationswettbewerb
InnovaKom. Da die ländliche Nahversorgung dabei jeweils nicht das Hauptziel
ist, sondern lediglich einen impliziten Teil dieser Förderungen darstellt, lässt
sich eine konkrete Fördersumme nicht beziffern.
Speziell für die ländliche Nahversorgung lässt sich keine konkrete Fördersumme
beziffern hinsichtlich einer Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ (vgl. Antwort zu
Frage 13) und einer Förderung über das Bundesprogramm Ländliche
Entwicklung (vgl. Antworten zu den Fragen 11 und 20).
29. Welche Maßnahmen der vergangenen und gegenwärtigen ELER-
Förderperiode fördern regionale Wertschöpfungsketten, insbesondere
handwerkliche Direktverarbeitung und Direktvermarktung, und in welcher Höhe
sind Mittel abgeflossen (bitte nach Bundesland, Art und Gegenstand der
Förderung und KMUs bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)?
Die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten ist im ELER insbesondere über
folgende Maßnahmen möglich:
a) Förderperiode 2007 bis 2013
● Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und
Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft (ELER-Code 124);
● Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahmen von Leader
(ELER-Code 41).
b) Förderperiode 2014 bis 2020
● Zusammenarbeit (M16; neu);
● Förderung für von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur
lokalen Entwicklung im Rahmen von Leader (M19; vgl. mit ELER-Code
41).
Es ist Aufgabe der Bundesländer zu entscheiden, ob mittels dieser ELER-
Maßnahmen auch Vorhaben mit Bezug zu Aspekten regionaler
Wertschöpfungsketten gefördert werden und ob bei der Umsetzung auch entsprechende Vorhaben
aus den insgesamt eingegangenen Anträgen für eine Förderung ausgewählt
werden. Die auf der Bundesebene vorliegenden Informationen ermöglichen keine
Aussagen, welcher Beitrag durch diese Maßnahmen zu Aspekten regionaler
Wertschöpfungsketten geleistet wird.
30. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher
Höhe über das Förderangebot der landwirtschaftlichen Rentenbank als
Investitionen regionaler Initiativen in die Nahversorgung ländlicher Gebiete
gefördert worden (bitte aufschlüsseln nach Maßnahme und Region
aufschlüsseln)?
Investitionen in die Nahversorgung ländlicher Gebiete sind seit Januar 2014
explizit über das Rentenbank-Programm „Leben auf dem Land“ förderbar. Bereits
im Jahr 2014 wurde aus dem Programm „Leben auf dem Land“ ein Darlehen in
Höhe von 142 000 Euro für die Anschaffung eines Verkaufswagens im
Landkreis Borken (Nordrhein-Westfalen) zugesagt.
93 Darlehen in Höhe von insgesamt 18,3 Mio. Euro wurden bundesweit von der
Landwirtschaftlichen Rentenbank im Jahr 2014 für Investitionen in die
Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse über das Programm „Umwelt
und Verbraucherschutz“ gewährt.
Drucksache 18/3950 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDirektvermarktungsaktivitäten von Landwirten dürften überwiegend in örtlicher
Nähe zu Städten stattfinden, können aber in Einzelfällen auch eine wichtige
Säule der ländlichen Nahversorgung darstellen.
31. Plant die Bundesregierung eine strukturelle, flächendeckende und
dauerhafte Förderung zur Sicherung der Nahversorgung auf Bundesebene,
beispielsweise im Rahmen einer weiterentwickelten GAK
(Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) und
GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“) und der Konzeption der Förderpolitik nach dem Jahr 2020 (bitte
mit Begründung und mit Angabe der Art und Höhe der Förderung
angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333]