Sicherung ländlicher Nahversorgung
der Abgeordneten Markus Tressel, Harald Ebner, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Begriff der „ländlichen Nahversorgung“ beschreibt die Versorgung der Menschen auf dem Land mit wohnortnahen Waren und Dienstleistungen. Im engeren Sinne umfasst Nahversorgung hauptsächlich den Lebensmittelhandel, der zu Fuß gut zu erreichen ist. Im weiteren Sinne gehören zur Nahversorgung auch Waren des mittel- bis langfristigen Bedarfs, wie Drogerie-Artikel oder Haushaltswaren, oder private und öffentliche Dienstleistungen, also Post, Bank, ärztliche Versorgung oder Gastronomie, die bequem und schnell mit privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Träger der Nahversorgung sind der Lebensmittelhandel, Direktvermarkter oder Geschäfte des regionalen Lebensmittelhandwerks wie Bäckereien und Metzgereien.
Die Studie des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Thünen-Instituts „Nahversorgung in ländlichen Räumen“ (2013) hat auf der Angebotsseite festgestellt, dass sich die Lebensmittelmärkte aus kleineren Orten des ländlichen Raums (unter 5 000 Einwohnern) immer weiter zurückziehen. Ebenso wird konstatiert, dass die bestehende und weiter zunehmende Konzentration im Lebensmittelhandel dazu führt, dass sich dieser „in einem stagnierenden, umkämpften Markt mit oligopolistischer Struktur“ befindet, der den Wettbewerbsdruck für den Bestand erhöht und einen Markteintritt erschwert. Darüber hinaus seien die Kriterien zur Untersuchung des Wettbewerbs und der Konzentration im Einzelhandel durch das Bundeskartellamt im Hinblick auf die Nahversorgung „kontraproduktiv“. Sie untersuchen lediglich den preislichen Wettbewerb im Einzelhandel im Rahmen einer Entfernung von bis zu 20 km und 20 bis 30 Fahrminuten. Die Erreichbarkeit und Qualität werden als weitere Kriterien nicht herangezogen. Im Hinblick auf die Nachfrageseite kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Kaufkraft wegen zunehmender Mobilität, steigenden Ansprüchen an das Angebot und aufgrund des demografischen Wandels zurückgehe. Diese Befunde spiegeln sich auch in den statistischen Erhebungen wider: Durch die Konzentration im Einzelhandel, seinem Rückzug aus der Fläche und rückläufiger ländlicher Kaufkraft sank die Zahl der Verkaufsstellen von 1966 bis 2005 so bundesweit von 150 000 auf 55 000. Insbesondere kleinere Verkaufsstellen verlassen zugunsten weiter entfernter Discounter den Ortskern.
Mangelnde Nahversorgung wird wegen hoher Pkw-Mobilität unter der ländlichen Bevölkerung derzeit nicht als gravierender Verlust wahrgenommen. Aufgrund der Zunahme Hochbetagter durch den demografischen Wandel und die Abwanderung junger Menschen in die Städte wird der Bedarf an Nahversorgungskonzepten jedoch zunehmen. Bereits 2005 kam die Studie „Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs im ländlichen Raum“ des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zu dem Schluss, dass die Verschlechterung der Nahversorgung vor allem auch ein soziales Problem sei. Folge der Entwicklung sei es nämlich, dass mobile Verbraucherinnen und Verbraucher zwar von Preis- und Qualitätsvorteilen profitieren könnten, die weniger mobilen Menschen jedoch nicht. Sie seien verstärkt auf Unterstützung angewiesen. Die Sicherung der Nahversorgung richtet sich somit auch gegen gesellschaftliche Diskriminierung Älterer, von Menschen mit Behinderung oder Menschen mit geringerem Einkommen.
Mangelnde ländliche Nahversorgung stellt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen in Deutschland infrage. Die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist Aufgabe des Bundes. Insofern ist die Sicherstellung der Nahversorgung auch Auftrag an die Bundespolitik.
Innerhalb der kommunalen und regionalen räumlichen Planung steht als Steuerungsinstrument die Flächenausweisung zur Verfügung, welches aufgrund häufig gegenläufiger kommunaler Interessen nicht konsequent genutzt wird. Der Regionalpolitik des Bundes und der Länder stehen wenige Maßnahmen der Steuerung zur Verfügung. Entsprechend fehlt öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema.
Die Länder und der Bund können über unverbindliche Empfehlungen aber auch über Planungsinstrumente Einfluss auf die Nahversorgung nehmen, wie beispielsweise die Erleichterung interkommunaler Zusammenarbeit, Existenzförderprogramme und Anschubfinanzierungen lokalen, stationären Handels und der ländlichen Mobilität. So konnten beispielsweise in der ELER-Förderperiode (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER) 2009 bis 2013 über die Maßnahme 321 „Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft“ und 322 „Dorferneuerung“ Investitionen in Nahversorgungsstrukturen gefördert werden. Die Umsetzung erfolgt in einer Nationalen Rahmenrichtlinie, die wiederum auf Länderebene programmiert wird. In einigen Ländern waren Gemeinschaftseinrichtungen oder Dienstleistungen zur Grundversorgung förderwürdig, teilweise im Rahmen regionaler Entwicklungskonzepte. Auch die Gewerbeförderung, die Städtebauförderung, die Förderung der Integration benachteiligter Menschen und die Förderung von Genossenschaften sind Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die Nahversorgungsstruktur.
Innovative Vertriebs- und Vermarktungsmodelle versuchen regionale Wertschöpfungsprozesse der landwirtschaftlichen Produktion mit der Sicherung der Nahversorgung zu verbinden. Direktverarbeitung und Direktvermarktung können die Wettbewerbsfähigkeit einer ganzen Region stärken, da sie qualifizierte Arbeitsplätze und somit Kaufkraft schaffen. Durch neue Vertriebs- und Finanzierungsmöglichkeiten schaffen Geschäfte des regionalen Lebensmittelhandels eine Basis für die ländliche Nahversorgung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgungsstruktur mit Verkaufsstellen des Einzelhandels im ländlichen Raum in den vergangenen 40 Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach a) durchschnittlicher Entfernung eines Haushalts zur nächstgelegenen stationären Verkaufsstelle, b) Erreichbarkeit mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, c) Anzahl der Generalisten bzw. Vollsortimenter und der Spezialgeschäfte, d) kleinbetrieblich organisierten Geschäften und Großbetrieben, e) Art des Einzelhandels (Discounter, Supermärkte, Verbrauchermärkte, SB-Warenhäuser, Fachmarkt, Fachgeschäft, Spezialgeschäft, Gemischtwarenladen, Versandhaus, E-Commerce), f) Verfügbarkeit von Frischwaren, Tiefkühlkost und Trockensortiment, g) Verfügbarkeit von regionalen Produkten, h) Lage innerhalb des Ortskerns und außerhalb des Ortskerns)?
Stellt die Bundesregierung aufgrund der ländlichen Versorgungsstruktur mit Verkaufsstellen und Produkten des Einzelhandels eine Konzentrationstendenz fest?
a) Wenn ja, welchen Einfluss hat sie auf die Nahversorgung (Entfernung, Auswahl, besonders betroffene Regionen)?
b) Welche besonderen Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf ältere und einkommensschwächere Menschen und Menschen mit Behinderung durch diese Konzentrationstendenz?
Sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel vor dem Hintergrund der Sicherung der ländlichen Nahversorgung Handlungsbedarf, beispielsweise im Hinblick auf die Definition der untersuchten Kriterien des Wettbewerbs (Entfernung und Erreichbarkeit), rückwirkende Instrumente der Entflechtung oder neuer Instrumente für die Überwachung zukünftiger Fusionen durch das Bundeskartellamt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufkraft und das Konsumverhalten im Lebensmittelbereich im ländlichen Raum in den letzten 40 Jahren entwickelt (bitte mit Begründung)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mobilität der ländlichen Bevölkerung in den letzten 40 Jahren entwickelt (bitte Aufteilung nach Alter und Region), und welchen Einfluss hat die Entwicklung auf das Kaufverhalten und die ländliche Nahversorgung?
Ist eine umfassende Erhebung der Versorgungssituation, inklusive Erreichbarkeit und Angebot, im ländlichen Raum vorgesehen?
Hält die Bundesregierung am Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen Deutschlands fest?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Sicherung der Nahversorgung im ländlichen Raum zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen Deutschlands dient (bitte mit Begründung)?
Welche Zielformulierung verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die Sicherung der Nahversorgung, wie definiert sie ausreichende Nahversorgung, und liegt dieser Definition das Zentrale-Orte-Konzept zugrunde (bitte mit Begründung)?
Wie viele Menschen im ländlichen Raum sind nach dieser Definition nach Kenntnis der Bundesregierung nur unzureichend nahversorgt?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Hinblick auf die Sicherung der ländlichen Nahversorgung (bitte mit Begründung und Handlungsoptionen)?
Welche Maßnahmen zur Sicherung der Nahversorgung und Belebung der Dorfzentren plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode umzusetzen, beispielsweise in der Förderpolitik oder der Erleichterung interkommunaler Kooperation?
Wie beurteilt die Bundesregierung alternative Modelle zum stationären, lokalen Einzelhandel für die ländliche Nahversorgung im Hinblick auf Rechtssicherheit, dauerhafte Wirtschaftlichkeit und regionale Wertschöpfung, und wie werden sie von der Bundesregierung gefördert (bitte aufschlüsseln nach a) mobilem Handel, b) Nachbarschaftsläden auf Basis bürgerschaftlichen Engagements, c) sozialen Diensten, d) Internethandel, E-Commerce und Lieferdiensten, e) Tiefkühldiensten, f) Wochen- und Bauernmärkten, die auf Verkäufergesellschaften beruhen, g) Modellen solidarischer Landwirtschaft, h) genossenschaftlichen Dorfladenkonzepten, i) multifunktionalen Dorfzentren, Kombi-Angeboten mit anderen öffentlichen und privaten Dienstleistungen, j) Nachbarschaftshilfen und Fahrgemeinschaften, k) Aktiengesellschaften für Ansässige, die in regionale Wirtschaftskreisläufe investieren, l) Tauschringen, m) Crowdfunding-Projekten, n) Integrationsläden)?
Welche Modelle zur Steigerung ländlicher Mobilität fördert die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Sicherung ländlicher Nahversorgung?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Nahversorgungsabgabe für den Lebensmitteleinzelhandel?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Selbstverpflichtung zur Nahversorgung der Lebensmittelbranche?
In welcher Höhe sind Gelder in welche Maßnahmen des Bundesprogramms LandZukunft geflossen, die der Sicherung der Nahversorgung dienen (bitte mit Angabe der Modellregion und des Zeitraums auflisten)?
Welche dieser im Programm LandZukunft geförderten Projekte der ländlichen Nahversorgung sind nach Kenntnis der Bundesregierung über die Förderphase hinaus eigenständig wirtschaftlich tragfähig (bitte mit Angabe der Modellregion und des Projektes auflisten)?
Wann ist eine umfassende Evaluation der in LandZukunft geförderten Modellregionen nach Ende der Förderphase angesetzt, und über welchen Zeitraum sollen die Modellregionen nach Beendigung der Förderung unter Berücksichtigung welcher Faktoren evaluiert werden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in der Projektphase Land Zukunft über die Sicherung der ländlichen Nahversorgung gewinnen können, und was schlussfolgert sie daraus?
Welche Erkenntnisse aus dem Programm LandZukunft sind in welcher Art in die Konzeption des Programms Land(auf)Schwung eingeflossen im Hinblick auf a) Höhe der Fördermittel, b) Auswahl der geförderten Regionen, c) Dauer der Förderung, d) Förderansatz (Regionalbudgets), e) geförderte Maßnahmen, insbesondere Sicherung der Nahversorgung?
Welche zusätzlichen Erkenntnisse erwartet die Bundesregierung von der Modellförderung innerhalb des Programms Land(auf)Schwung, und wie sollen diese Erkenntnisse in eine strukturelle, flächendeckende und dauerhafte Förderung übergehen?
Welche Projekte zur Sicherung der ländlichen Nahversorgung bewerben sich um die Modellförderung Land(auf)Schwung, und nach welchen Kriterien werden die Förderregionen ausgewählt?
In welcher Höhe standen den Maßnahmen 321 und 322 in der ELER-Förderperiode 2009 bis 2013 Mittel zur Verfügung, und in welcher Höhe sind sie abgeflossen (bitte nach Bundesland, Art und Gegenstand der Förderung und kleineren und mittleren Unternehmen – KMUs – bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)?
Welche Fördermöglichkeiten bestanden darüber hinaus im Bereich der Beratung, der investiven Maßnahmen, der Existenzgründung und der Netzwerkbildung in der ELER-Förderperiode 2009 bis 2013 für den Bereich der ländlichen Nahversorgung und in welcher Höhe sind Mittel abgeflossen (bitte nach Bundesland, Art und Gegenstand der Förderung und KMUs bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)?
In welcher Höhe standen Bundesprogrammen im Bereich der Gewerbeförderung, der Städtebauförderung, der Förderung benachteiligter Menschen und der Förderung von Nahversorgungsgenossenschaften von 2009 bis 2014 Mittel zur Sicherung der ländlichen Nahversorgung zur Verfügung und in welcher Höhe sind sie abgeflossen (bitte nach Bundesland, Art und Gegenstand der Förderung und KMUs bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen der laufenden ELER-Förderperiode 2014 bis 2020 ermöglichen die Förderung ländlicher Nahversorgung in welcher Höhe (bitte nach Programm, Art und Gegenstand der Förderung und KMUs bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)?
Welche Programme im Bundeshaushalt 2014 und 2015 ermöglichen die Förderung ländlicher Nahversorgung in welcher Höhe (bitte nach Programm, Art und Gegenstand der Förderung und KMUs bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen der vergangenen und gegenwärtigen ELER-Förderperiode fördern regionale Wertschöpfungsketten, insbesondere handwerkliche Direktverarbeitung und Direktvermarktung, und in welcher Höhe sind Mittel abgeflossen (bitte nach Bundesland, Art und Gegenstand der Förderung und KMUs bzw. Großbetrieben aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe über das Förderangebot der landwirtschaftlichen Rentenbank als Investitionen regionaler Initiativen in die Nahversorgung ländlicher Gebiete gefördert worden (bitte aufschlüsseln nach Maßnahme und Region aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung eine strukturelle, flächendeckende und dauerhafte Förderung zur Sicherung der Nahversorgung auf Bundesebene, beispielsweise im Rahmen einer weiterentwickelten GAK (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) und GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) und der Konzeption der Förderpolitik nach dem Jahr 2020 (bitte mit Begründung und mit Angabe der Art und Höhe der Förderung angeben)?