[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3958
18. Wahlperiode 03.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu,
Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3758 –
Fortführung und Weiterentwicklung der Wissenschaftspakte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mitte Dezember 2014 haben Bund und Länder die Fortsetzung der drei
Wissenschaftspakte – Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation,
Exzellenzinitiative – beschlossen. Für die Interpretation und Umsetzung der
Vereinbarungen ergeben sich Fragen an die Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der
erweiterten Kooperationsmöglichkeiten durch die zum 1. Januar 2015 in Kraft
getretene Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes (GG) stellt sich die
Frage, inwieweit sie sich auf die Wissenschaftspakte auswirken und welche
Konsequenzen die Bundesregierung mit den Ländern aus der neuen
Verfassungsrealität für die Wissenschaftsfinanzierung in dieser Wahlperiode zu
ziehen gedenkt.
Hochschulpakt
1. Warum wird der Bund maximal 760 033 zusätzliche Studienanfänger
mittels des Hochschulpakts finanzieren und damit keine Anpassungen
vornehmen, selbst wenn erneut mehr Studienanfängerinnen und Studienanfänger
als prognostiziert an die Hochschulen kommen sollten?
2. Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, vom Konzept des
Hochschulpakts als „atmendes System“ abzugehen, das sich in den beiden ersten
Programmphasen dadurch auszeichnete, nicht von einer maximal zu
finanzierenden Anfängerzahl auszugehen (vgl. Rede der ehemaligen
Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, vom 24.
November 2011 im Deutschen Bundestag, Plenarprotokoll 17/143)?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder setzen mit dem
Hochschulpakt ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung der Wissenschaft
fort. Das Ziel, die Studienplatzkapazität für die sich aus der KMK-
Vorausberechnung (KMK – Kultusministerkonferenz) vom 8. Mai 2014 gegenüber Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
29. Januar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3958 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedem Referenzjahr 2005 ergebenden zusätzlichen Studienanfänger bis 2020
gemeinsam von Bund und Ländern zu finanzieren, gibt Bund und Ländern
Planungssicherheit. Mit der Zugrundelegung der aktuellen KMK-
Vorausberechnung für die dritte und abschließende Programmphase haben Bund und Länder
erneut ihre Haushaltsplanungen angepasst, um ein ausreichendes
Studienangebot zu ermöglichen. Die Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020
sieht einen Ausgleich von Ansprüchen zwischen den Ländern vor, die aus einer
Abweichung zwischen den auf Basis der KMK-Vorausberechnung 2014
erwarteten Zahlen und den statistisch nachgewiesenen Zahlen zusätzlicher
Studienanfänger resultiert. Damit wird im Rahmen des von Bund und Ländern gemeinsam
zu finanzierenden Studienangebots die nötige Flexibilität sichergestellt.
3. Wie erfolgt der Nachweis der zweckgerechten Verwendung von Bundes-
und Landeshaushaltsmitteln, „um mehr Studierende qualitätsgesichert zu
einem erfolgreichen Abschluss zu führen“, wie es die neue Bund-Länder-
Vereinbarung zum Hochschulpakt III vorsieht?
Der Entwurf der Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 sieht
vor, dass die Länder dem Bund die zweckentsprechende Verwendung im
Rahmen ihrer Berichtspflicht belegen. Dabei sind jeweils die Verausgabung und
Verwendung der Bundesmittel und der zusätzlich bereitgestellten eigenen Mittel
sowie die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Hochschulpakts darzulegen.
4. Um welche absolute und prozentuale Größenordnung soll der Zugang von
beruflich Qualifizierten zu den Hochschulen in den Jahren 2016 bis 2020
jeweils steigen (siehe § 1 Absatz 3 des Entwurfs der
Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020, in der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz am 30. Oktober 2014 beschlossen)?
Der Entwurf der Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 sieht
vor, dass die Länder im Rahmen des Hochschulpakts mehr beruflich
Qualifizierten den Zugang zu den Hochschulen eröffnen. Die Vorgabe starrer Zielgrößen ist
nicht Bestandteil des Vereinbarungsentwurfs.
5. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in der bisherigen Laufzeit des
Hochschulpakts seit dem Jahr 2007 nur die Zahl der Lehrbeauftragten
Schritt gehalten hat mit der Zahl der Studienanfänger und Studierenden,
während die Steigerung der Zahl der Professorinnen und Professoren und
des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals
hinter dem Anstieg der Zahl der Studienanfänger und Studierenden
zurückgeblieben ist (vgl. Hochschulpakt 2020, Bericht zur Umsetzung im Jahr
2012)?
6. Wird aus Sicht der Bundesregierung mit der Einstellung von
Lehrbeauftragten die Hochschulpakt-Verwaltungsvereinbarung erfüllt, wonach die
Länder Schwerpunkte in der Einstellung zusätzlichen Personals setzen – auch
vor dem Hintergrund, dass Lehrbeauftragte als selbstständige oder freie
Mitarbeiter tätig oder gar nur mit Werkverträgen ausgestattet sind?
Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit der Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger ist seit Beginn des
Hochschulpaktes auch das Hochschulpersonal ausgebaut worden, sodass insgesamt die
Betreuungsrelation seit 2005 an Universitäten und Fachhochschulen relativ
konstant gehalten werden konnte.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3958Lehrbeauftragte gehören zum nebenberuflich tätigen Personal an Hochschulen,
die außerhalb der Hochschule gesammelte Erfahrungen per Lehrauftrag
ergänzend zum regulären Lehrangebot in die Hochschule einbringen. Die
Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, dass der Anstieg der Zahl der
Lehrbeauftragten die Qualität des Hochschulstudiums negativ beeinflusst hätte.
7. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen
der Wissenschaftspakte die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages
zwischen CDU, CSU und SPD umsetzen, wonach der Bund „im Rahmen seiner
Förderung und bei Vereinbarungen zu neuen Instrumenten auf angemessene
Laufzeiten der Anstellungsverträge achten“ wird?
In der Exzellenzinitiative zählt die Nachhaltigkeit der geförderten Projekte zu
den ausdrücklichen Auswahlkriterien in der Begutachtung. In der Begutachtung
zur 3. Förderrunde hat sich gezeigt, dass für die neu eingerichteten Professuren
die Universitäten die Übernahme in den Haushalt nach 2017 garantieren.
Juniorbzw. W1-Professuren haben in der Regel Tenure-Optionen. Es werden Mittel für
die Startförderung von Postdoktorandinnen und Postdoktoranden vergeben, um
eine frühe wissenschaftliche Selbständigkeit der
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu unterstützen. Ein zentrales Element ist
die Schaffung und Finanzierung von eigenständigen Nachwuchsgruppen. Den
jungen Forscherinnen und Forschern werden zum Teil gleiche Rechte (und
Pflichten) wie den Professoren eingeräumt. Die konkrete Ausgestaltung einer
neuen Bund-Länder-Vereinbarung soll 2016 den Regierungschefs von Bund und
Ländern unter Einbeziehung der Ergebnisse der Evaluation der
Exzellenzinitiative durch eine internationale Expertenkommission zum Beschluss vorgelegt
werden.
Zum Pakt für Forschung und Innovation wird auf die Antwort zu Frage 31
verwiesen.
8. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit der Änderung des Artikels 91b GG
der dauerhafte Einstieg des Bundes in die Finanzierung von Studienplätzen
möglich, und hält die Bundesregierung es auch mit Blick auf langfristige
Studienanfängerprojektionen u. a. des CHE Centrums für
Hochschulentwicklung gGmbH, die auch nach dem Jahr 2020 eine weitere hohe
Nachfrage nach Studienplätzen erwartet, für sinnvoll und richtig, dass der Bund
auch nach Auslaufen des Hochschulpakts 2020 in Studienplätze investiert?
Die dritte und abschließende Phase des Hochschulpakts 2020 gibt Bund und
Ländern Planungssicherheit bis ins Jahr 2023. Mit der Änderung des Artikels 91b
GG wird eine langfristige Förderung von Hochschulen, einzelnen Instituten oder
Institutsverbünden durch Bundesmittel ermöglicht, während dies bisher nur
über befristete Programme wie den Hochschulpakt 2020 oder die
Exzellenzinitiative möglich ist. Die föderale Grundordnung wird durch die
Grundgesetzänderung jedoch nicht berührt. Wie bisher verbleibt die Zuständigkeit für das
Hochschulwesen und damit die Verantwortung für die Finanzierung von
Studienplätzen bei den Ländern.
Drucksache 18/3958 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeProgrammpauschale
9. Hält die Bundesregierung die vereinbarte Erhöhung der
Programmpauschale auf 22 Prozent angesichts der eigenen Studie „Wissenschaftliche
Untersuchung und Analyse der Auswirkungen der Einführung von
Projektpauschalen in die BMBF-Forschungsförderung auf die Hochschulen
in Deutschland“, die von durchschnittlichen Kosten in fast doppelter Höhe
ausgeht, für ausreichend?
Bund und Länder haben sich auf eine Erhöhung um 10 Prozent auf insgesamt
22 Prozent für alle ab 2016 neu bewilligten Projekte der Deutschen
Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) geeinigt.
10. Wie hat sich zwischen den Jahren 2007 und heute die Programmpauschale
auf die einzelnen Länder verteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Eine entsprechende Übersicht findet sich jährlich in der Veröffentlichung der
Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) „Gemeinsame
Forschungsförderung des Bundes und der Länder“.
Ist-Ausgaben der DFG für Programmpauschalen aufgeteilt auf die Länder in
Tausend Euro
11. Plant die Bundesregierung, in ihren Förderprogrammen zur Forschung an
Fachhochschulen einen Overhead zu etablieren, um forschungsaktiven
Fachhochschulen zusätzliche strategische Spielräume zu eröffnen, wie es
der Wissenschaftsrat 2010 in seinen „Empfehlungen zur Rolle der
Fachhochschulen im Hochschulsystem“ vorgeschlagen hat?
Wenn nein, warum nicht?
Overhead-Ausgaben von FuE-Projekten (FuE – Forschung und Entwicklung),
die im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert werden,
werden seit 2011 durch die Gewährung der BMBF-Projektpauschale in Höhe von
10 Prozent und seit 2012 von 20 Prozent der jeweiligen Zuwendungssumme bei
der Förderung berücksichtigt.
12. Plant die Bundesregierung, die Projektpauschale für die so genannte
hochschulfreie Forschung in dieser Wahlperiode anzuheben?
Wenn nein, warum nicht?
13. Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um
wissenschaftlichen Institutionen Nebenkosten für Drittmittelprojekte zu
ersetzen?
Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH ohneZuord. Summe
2007 17.684 14.236 10.825 387 3.371 2.270 7.711 1.152 7.728 21.809 3.471 929 3.997 1.065 1.599 1.966 0 100.200
2008 21.621 21.289 14.987 1.052 4.762 3.305 10.386 1.517 14.286 26.731 4.069 1.153 6.945 1.840 2.455 2.484 19 138.900
2009 31.176 30.165 19.655 1.885 5.779 3.999 14.590 2.546 18.403 37.937 4.916 1.788 11.266 2.521 3.741 4.484 141 194.990
2010 37.869 35.247 25.341 2.800 7.249 6.076 17.309 3.235 21.788 45.619 6.478 2.045 13.063 3.898 5.279 5.913 341 239.548
2011 44.311 44.553 26.836 4.339 7.196 7.245 20.293 3.439 26.196 54.729 6.507 1.925 15.572 4.994 5.631 5.976 291 280.033
2012 45.910 43.264 29.415 4.596 7.656 8.032 21.142 3.679 26.826 52.723 8.592 2.733 22.370 5.670 6.433 7.632 444 297.116
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3958Einige Weiterentwicklungsmöglichkeiten ergeben sich aus der
wissenschaftlichen Untersuchung der Auswirkungen der Einführung von Projektpauschalen
(als Teil der BMBF-Forschungsförderung) auf die Hochschulen in Deutschland.
Bereits nach den bestehenden zuwendungsrechtlichen Regeln ist eine
pauschalierte Zuwendungsgewährung, z. B. für Nebenkosten, möglich. Ein verstärkter
Einsatz dieser Handlungsoption wird geprüft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
sich die Gruppe dieser Einrichtungen u. a. hinsichtlich ihrer Größe, ihres
Aufgabenspektrums, ihrer institutionellen Verankerung sowie ihrer
Finanzstrukturen (einschließlich Grundfinanzierungsanteile) sehr heterogen darstellt und
insoweit von unterschiedlichen Rahmenbedingungen auszugehen ist.
Exzellenzinitiative
14. Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Ergebnisse der
internationalen Expertenkommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative in
den Prozess der Erarbeitung der Nachfolgeinitiative eingearbeitet werden?
Welche Rolle soll in diesem Prozess der Deutsche Bundestag einnehmen?
15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Vorschläge aus Kreisen der
Regierungsfraktionen, bereits bis Mitte des Jahres 2015 „detaillierte
Vorstellungen“ zur Ausgestaltung des nächsten Exzellenzwettbewerbs zu
präsentieren, obwohl der Bericht der Internationalen Expertenkommission
zur Evaluation der Exzellenzinitiative erst Anfang des Jahres 2016
vorliegen wird?
16. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die internationale
Kommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative die Ankündigung
aufgenommen, dass zeitlich deutlich vor Abschluss der Evaluation die
Ausgestaltung der Exzellenzinitiative vorgestellt werden soll, und wie will die
Bundesregierung dem Eindruck entgegenwirken, dass die internationale
Kommission zu einer Feigenblatt-Veranstaltung wird?
Die Fragen 14, 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zur noch bis 2017 laufenden
Exzellenzinitiative werden die DFG und der Wissenschaftsrat im Juni 2015 der GWK
einen datengestützten Bericht über deren Verlauf vorlegen, den die
internationale Expertenkommission in ihre Beratungen mit einbeziehen wird. Die
Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dieter Imboden wird ihre
Evaluationsergebnisse Bund und Ländern im Januar 2016 präsentieren.
Gemäß dem Grundsatzbeschluss der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Dezember 2014 wird die GWK
eine neue Bund-Länder-Vereinbarung erarbeiten, die die Ergebnisse der
Evaluation der Exzellenzinitiative durch die internationale Expertenkommission
berücksichtigt, und den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und
Ländern im Juni 2016 zur Entscheidung vorlegen. Über den
Verhandlungsprozess wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag informieren.
17. Wie sollen sich die Mittel für die Nachfolge der Exzellenzinitiative, für die
laut Entwurf des Grundsatzbeschlusses Mittel „mindestens im selben
Umfang“ wie für die bisherige Exzellenzinitiative zur Verfügung stehen
sollen, auf die einzelnen Jahre verteilen (vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften)?
Drucksache 18/3958 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Welcher Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Ländern soll für die
Nachfolge der Exzellenzinitiative gelten?
Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet.
Bund und Länder streben an, dass die bisher gemeinsam für die
Exzellenzinitiative bereitgestellten Mittel mindestens im selben Umfang auch künftig für die
Förderung exzellenter Spitzenforschung an Hochschulen zur Verfügung stehen.
Die Verteilung auf künftige Haushaltsjahre ist noch offen.
19. Inwiefern werden für die Nachfolge der Exzellenzinitiative die neuen
verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume genutzt?
Soll die Nachfolge-Initiative auf Dauer gestellt werden?
Gemäß dem Grundsatzbeschluss der Regierungschefs können Bund und Länder
die neuen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume nutzen und eine neue
gemeinsame Förderinitiative mit nach Zielen und Förderformaten
differenzierten Fördermöglichkeiten vereinbaren.
20. Zu welchen Anteilen sollen sich aus Sicht der Bundesregierung die Mittel
für die Nachfolge der Exzellenzinitiative auf „neuartige Projekte und
Initiativen“ sowie auf bereits jetzt im Rahmen der Exzellenzinitiative
geförderten Projekte verteilen?
21. Wird es getrennte Ausschreibungsrunden für „neuartige Projekte und
Initiativen“ sowie bereits jetzt im Rahmen der Exzellenzinitiative geförderte
Projekte geben?
Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung sollten derzeit keine Vorfestlegungen dieser Art
getroffen werden.
22. Was versteht die Bundesregierung darunter, „die Hochschulen in der
Ausbildung fachlicher und strategischer Profile zu unterstützen, die sich auf
alle Leistungsbereiche der Hochschulen beziehen können“ (siehe Entwurf
eines Grundsatzbeschlusses für eine neue Bund-Länder-Initiative –
Nachfolge der Exzellenzinitiative)?
Ist damit auch die Konzeptentwicklung gemeint?
Entsprechend der Definition des Wissenschaftsrates zählen zu den
Leistungsbereichen der Hochschulen Lehre, Forschung, Weiterbildung sowie Wissens-
und Technologietransfer. In diesem Zusammenhang soll auch die strategische
Profilbildung von Hochschulen unterstützt werden.
23. Welche konzeptionellen und strategischen Vorüberlegungen sowie
wissenschaftspolitischen Potenziale und Konsequenzen verbindet die
Bundesregierung mit der in der Vereinbarung erstmals verankerten
Exzellenzdimension der „regionalen Kooperation“?
Laut Grundsatzbeschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von
Bund und Ländern soll eine neue gemeinsame Initiative in der Nachfolge der
Exzellenzinitiative u. a. das Ziel verfolgen, die Kooperation von Hochschulen
untereinander und mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der
Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in regionalen Verbünden,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3958Netzwerken oder neuen institutionellen Formen strategisch auszurichten und zu
stärken.
24. Mit welchen „gesellschaftlichen Akteuren“ über die Wirtschaft hinaus
sollten die Hochschulen aus Sicht der Bundesregierung eine strategische
Kooperation eingehen?
Aus Sicht der Bundesregierung sollte die jeweilige Hochschule festlegen, mit
welchen gesellschaftlichen Akteuren sich ihr strategisches Profil erfolgreich
umsetzen lässt.
25. Inwieweit plant die Bundesregierung, in der Neuauflage der
Exzellenzinitiative die Förderung und Prämierung von herausragender Lehre zu
integrieren und zu berücksichtigen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
26. Sollte aus Sicht der Bundesregierung die Exzellenzinitiative mit einem
„Ligasystem“ aus drei Hochschulgruppen verbunden werden
(„Spitzenunis“, „Profilstandorten“, „forschungsstarke Fachhochschulen“, siehe
DER TAGESSPIEGEL vom 17. Dezember 2014 „Der Bund gewinnt
Macht über die Unis“)?
Die Exzellenzinitiative ist aus Sicht der Bundesregierung nicht mit einem
„Ligasystem“ verbunden.
Pakt für Forschung und Innovation
27. In welchem Umfang werden die Länder entlastet, dadurch dass der Bund
die Aufwüchse für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen im
Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation künftig alleine
aufbringt?
28. Inwiefern kann von einer Länderentlastung beim Pakt für Forschung und
Innovation überhaupt die Rede sein, wenn mehrere Länder im Vorfeld
darauf hingewiesen haben, dass sie kein Geld für eine Fortsetzung und auch
keine Vorsorge in ihren Haushaltsplanungen getroffen haben, und somit
auch keine Entlastungswirkung eintritt?
Die Fragen 27 und 28 werden im Zusammenhang beantwortet.
Bund und Länder streben – vorbehaltlich der jährlichen
Haushaltsverhandlungen mit den Einrichtungen und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch
die gesetzgebenden Körperschaften – an, den einzelnen
Wissenschaftsorganisationen in den Jahren 2016 bis 2020 jährlich einen Aufwuchs der Zuwendung um
3 Prozent, entsprechend kumuliert 3,9 Mrd. Euro zu gewähren. Durch die
alleinige Finanzierung dieses Betrages durch den Bund werden die Länder von der
schlüsselgerechten Mitfinanzierung dieses Betrages entlastet. Über
Entlastungswirkungen in Relation zu länderinternen Mittelplanungen liegen dem Bund
keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/3958 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Was sind (pro Jahr in Euro bzw. Prozent ausgedrückt) aus Sicht der
Bundesregierung adäquate Steigerungen der Mittelausstattung, welche die
Länder nach Erwartung des Bundes den Hochschulen zur Verfügung
stellen soll- ten – auch vor dem Hintergrund, dass die außeruniversitären
Forschungseinrichtungen jährlich 3 Prozent mehr Geld erhalten?
Der Wissenschaftsrat empfiehlt in seiner Stellungnahme zu den „Perspektiven
des deutschen Wissenschaftssystems“ (Drucksache 3228-13, Juli 2013), dass die
jährlichen Aufwüchse in der Grundfinanzierung der Hochschulen angesichts des
weiter wachsenden Aufgabenspektrums der Hochschulen um mindestens einen
Prozentpunkt oberhalb der erwartbaren wissenschaftsspezifischen Tarif- und
Kostensteigerungen liegen sollten.
30. In welcher Form ist bezüglich der Vereinbarung über die „adäquaten
Steigerungen der Mittelausstattung“ für die Hochschulen ein Monitoring
geplant?
Die im Pakt für Forschung und Innovation formulierte Erwartung ist im Kontext
des Gesamtpakets mit Hochschulpakt, Programmpauschale und der vollen
Übernahme der Geldleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) durch den Bund zu sehen. Allerdings liegt auch nach der
Grundgesetzänderung die auskömmliche Grundausstattung einer Hochschule im alleinigen
Verantwortungsbereich des jeweiligen Sitzlandes.
31. Wie soll das formulierte Ziel des Pakts für Forschung und Innovation,
wonach die Wissenschaftsorganisationen den wissenschaftlichen Nachwuchs
fördern, künftig umgesetzt und überprüft werden?
Bund und Länder erwarten, dass die Wissenschaftsorganisationen zusätzliche
Anstrengungen bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen unternehmen, um
exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen oder zu
halten. Sie sollen attraktive, international wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen
und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten gewährleisten und
organisationsspezifische Personalentwicklungskonzepte einschließlich der Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses etablieren; das umfasst unter anderem die
Aspekte früher wissenschaftlicher Selbständigkeit, Tenure Track,
verantwortlicher Umgang mit Befristungen, diversity management und Ausbildung
nichtwissenschaftlichen Personals. Zur Gewinnung der Besten und zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses sollen die Wissenschaftsorganisationen die
Kooperation untereinander und mit Hochschulen weiter ausbauen. Sie sollen der
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung und der sich verschärfenden internationalen
Konkurrenzsituation Priorität einräumen. Dabei sollen sie auch spezifische
Angebote an den wissenschaftlichen Nachwuchs aus dem Ausland richten, um in
hinreichendem Umfange talentierten und gut qualifizierten Nachwuchs zu
gewinnen.
Die Wissenschaftsorganisationen haben in ihren Erklärungen zum Pakt für
Forschung und Innovation organisationsspezifisch dargelegt, mit welchen
Maßnahmen sie dieses Ziel umsetzen werden. Sie berichten im Rahmen des jährlichen
Pakt-Monitorings über ihre Maßnahmen und deren Resultate.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/395832. Wie ist der Anteil befristet Beschäftigter sowie unbefristet Beschäftigter
unter den hauptberuflich Beschäftigten bei der
a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.,
b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.,
c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.,
d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung
e. V. (bitte nach Personalkategorie, dem Geschlecht sowie nach
Vergütungsgruppe aufschlüsseln und, wenn möglich, auf Personen, nicht
Vollzeitäquivalente beziehen. Sollten einzelne abgefragte Kategorien
nicht vorliegen, bitte trotzdem die anderen Kategorien darstellen)?
33. Wie ist der Anteil von Teilzeitbeschäftigten sowie Vollzeitbeschäftigten in
den Instituten der
a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.,
b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.,
c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.,
d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung
e. V. (bitte nach Personalkategorien, dem Geschlecht und
Vergütungsgruppe aufschlüsseln und, wenn möglich, auf Personen, nicht
Vollzeitäquivalente beziehen. Sollten einzelne abgefragte Kategorien nicht
vorliegen, bitte trotzdem die anderen Kategorien darstellen)?
35. Plant die Bundesregierung künftig eine Abfrage über das befristete und
unbefristete Personal bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen in
den Einzelmerkmalen Fächergruppen auch nach Personalkategorie sowie
Geschlecht und Teilzeit/Vollzeit bzw. eine Abfrage einzelner der hier
verknüpften Merkmale?
Wenn ja, wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
36. Plant die Bundesregierung künftig eine Abfrage des Stellenumfangs bei
Teilzeitbeschäftigten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
aufgeschlüsselt nach Personalkategorie, befristet/unbefristet und Geschlecht
bzw. einzelner der hier verknüpften Merkmale durchzuführen?
Wenn ja, wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 32, 33, 35 und 36 werden im Zusammenhang beantwortet.
Personaldaten zur Befristung, Personalkategorie, Geschlecht und Teilzeit bzw.
Vollzeit werden bereits heute personenbezogen an das Statistische Bundesamt
gemeldet. Die dem Statistischen Bundesamt vorliegenden Daten werden in
Auszügen und in aggregierter Form in der Fachserie 14, Reihe 3.6 publiziert
(„Finanzen und Steuern, Ausgaben, Einnahmen und Personal der öffentlichen,
und öffentlich geförderten Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und
Entwicklung“).
Die Beantwortung der Fragen 32 und 33 basiert auf einer so genannten
Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes, der Erhebungen der Fachserie 14
Reihe 3.6 mit Berichtsjahr 2012.
Drucksache 18/3958 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSonderauswertungen werden nicht regelmäßig erstellt, sondern nur auf Anfrage
beim Statistischen Bundesamt. Eine routinemäßige Durchführung und
Veröffentlichung entspricht nicht dem Auftrag des Bundes an das Statistische
Bundesamt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben angesichts
unterschiedlicher Aufgaben- und Fächerprofile nur sehr eingeschränkt miteinander
verglichen werden können.
34. Welche Merkmale in der Personalstatistik der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen (Fachserie 14, Reihe 3.6), die nach Aussage der
Bundesregierung an die Personalstatistiken der Hochschulen (Fachserie 11,
Reihe 4.4) angeglichen wurde, werden nun neu abgefragt (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN „Anteil befristet Beschäftigter an außeruniversitären
Forschungseinrichtungen“ auf Bundestagsdrucksache 18/2924)?
Das Finanz- und Personalstatistikgesetz wurde zuletzt am 22. Mai 2013
geändert. Künftig wird in der Erhebung der Beschäftigten der öffentlichen und
öffentlich geförderten Einrichtungen für Forschung und Entwicklung für jeden
einzelnen Beschäftigten das Wissenschaftsgebiet erfasst, in dem sie bzw. er
schwerpunktmäßig tätig ist. Zuvor wurde auf Grundlage der Erhebung der
Einnahmen und Ausgaben die Verteilung der Ausgaben der Einrichtung auf die
Wissenschaftsgebiete genutzt und auf die Gesamtheit der Beschäftigten der
entsprechenden Einrichtung übertragen.
Die Abfragen wurden 2014 zum ersten Mal nach den modifizierten Vorgaben für
das Bezugsjahr 2014 durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im
Frühjahr 2016 veröffentlicht werden.
2012
Personal
auf Dauer und befristet
(„gesamt“)
Personal auf Dauer befristet beschäftigtes
Personal
Teilzeit
und
Vollzeit
Teilzeit Teilzeit
und
Vollzeit
Teilzeit Teilzeit
und
Vollzeit
Teilzeit
Anzahl
Gesamt
in % von
gesamt
% von
gesamt
% des
Personals
auf Dauer
% von
gesamt
% der
befristet
Beschäftigten
Helmholtz-
Gemeinschaft
männl. und weibl. 33 763 25,8 % 54,9 % 18,9 % 45,1 % 34,3 %
weibl. 13 035 38,5 % 55,2 % 36,2 % 44,8 % 41,3 %
Max-Planck-
Gesellschaft
männl. und weibl. 14 619 25,8 % 46,5 % 22,8 % 53,5 % 28,4 %
weibl. 6 614 37,0 % 50,4 % 38,5 % 49,6 % 35,5 %
Fraunhofer-
Gesellschaft
männl. und weibl. 19 281 41,1 % 36,7 % 23,7 % 63,3 % 51,2 %
weibl. 5 913 53,6 % 42,1 % 46,7 % 57,9 % 58,6 %
Leibniz-
Gemeinschaft
männl. und weibl. 15 578 40,0 % 52,3 % 28,9 % 47,7 % 52,2 %
weibl. 8 381 50,3 % 53,5 % 42,5 % 46,5 % 59,3 %
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3958Struktur der Wissenschaftsfinanzierung
37. Welche konkreten Konsequenzen – über die davon unabhängige
Fortsetzung der Wissenschaftspakte hinaus – plant die Bundesregierung
gemeinsam mit den Ländern aus den erweiterten Kooperationsmöglichkeiten
durch die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Änderung des Artikels
91b GG für die künftige Wissenschaftsfinanzierung zu ziehen?
Die konkreten Konsequenzen aus den erweiterten Kooperationsmöglichkeiten
sind Ergebnisse der noch zu führenden Bund-Länder-Gespräche.
38. Plant die Bundesregierung weitere Pakte oder Vereinbarungen zur
Wissenschaftsfinanzierung in diesem Jahr auf den Weg zu bringen?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Im Dezember 2014 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von
Bund und Ländern Maßnahmen beschlossen, die alleine vonseiten des Bundes
knapp 16 Mrd. Euro für den Wissenschaftsbereich erfordern. Darüber hinaus
sind für 2015 keine weiteren Vereinbarungen geplant.
39. Welches Verhältnis von Erst-, Zweit- und Drittmitteln ist aus Sicht der
Bundesregierung für das Hochschulsystem angemessen – auch vor dem
Hintergrund, dass sich zwischen den Jahren 1995 und 2011 das Verhältnis
von Drittmitteln zu Grundmitteln von etwa eins zu sieben (1995) auf fast
eins zu drei (2011) verschoben hat?
Das Verhältnis zwischen Grund- und Drittmitteln war und ist von Hochschule zu
Hochschule sehr unterschiedlich. Es hängt stark vom Hochschultyp,
Forschungsschwerpunkten und -disziplinen etc. ab. Die Festlegung eines allgemein
gültigen, idealtypischen Verhältnisses würde der Vielfalt im Hochschulsystem
nicht gerecht werden. Der Bund leistet seinen Beitrag, in dem er sich für
Veränderungen in den Förderbedingungen wie z. B. die Einführung der
Overheadfinanzierung in den staatlichen Drittmitteln einsetzt.
Eine auskömmliche Grundausstattung der Hochschule obliegt dem jeweiligen
Sitzland.
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