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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fortführung und Weiterentwicklung der Wissenschaftspakte

Hochschulpakt: Finanzierung von Studienanfängern und Studienplätzen, zweckgerechte Verwendung von Bundes- und Landesmitteln, Zugang beruflich Qualifizierter, Einstellung von Lehrbeauftragten, Koalitionsvertragsumsetzung; Programmpauschale: Entwicklung sowie Verteilung auf die Länder, Rolle der Fachhochschulen; Exzellenzinitiative: Evaluation, Nachfolgeinitiative, Mittelverteilung, Finanzierungsschlüssel, Ausschreibung, Konzeptentwicklung; Pakt für Forschung und Innovation: Länderentlastung, Steigerung der Mittelausstattung, Personalausstattung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (Nachfrage zu BT-Drs 18/2924); Struktur der Wissenschaftsfinanzierung<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

03.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/375814.01.2015

Fortführung und Weiterentwicklung der Wissenschaftspakte

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3758 18. Wahlperiode 14.01.2015Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Sylvia Kotting-Uhl, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fortführung und Weiterentwicklung der Wissenschaftspakte Mitte Dezember 2014 haben Bund und Länder die Fortsetzung der drei Wissenschaftspakte – Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation, Exzellenzinitiative – beschlossen. Für die Interpretation und Umsetzung der Vereinbarungen ergeben sich Fragen an die Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der erweiterten Kooperationsmöglichkeiten durch die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes (GG) stellt sich die Frage, inwieweit sie sich auf die Wissenschaftspakte auswirken und welche Konsequenzen die Bundesregierung mit den Ländern aus der neuen Verfassungsrealität für die Wissenschaftsfinanzierung in dieser Wahlperiode zu ziehen gedenkt. Wir fragen die Bundesregierung: Hochschulpakt 1. Warum wird der Bund maximal 760 033 zusätzliche Studienanfänger mittels des Hochschulpakts finanzieren und damit keine Anpassungen vornehmen, selbst wenn erneut mehr Studienanfängerinnen und Studienanfänger als prognostiziert an die Hochschulen kommen sollten? 2. Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, vom Konzept des Hochschulpakts als „atmendes System“ abzugehen, das sich in den beiden ersten Programmphasen dadurch auszeichnete, nicht von einer maximal zu finanzierenden Anfängerzahl auszugehen (vgl. Rede der ehemaligen Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, vom 24. November 2011 im Deutschen Bundestag, Plenarprotokoll 17/143)? 3. Wie erfolgt der Nachweis der zweckgerechten Verwendung von Bundes- und Landeshaushaltsmitteln, „um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen“, wie es die neue Bund-Länder- Vereinbarung zum Hochschulpakt III vorsieht? 4. Um welche absolute und prozentuale Größenordnung soll der Zugang von beruflich Qualifizierten zu den Hochschulen in den Jahren 2016 bis 2020 jeweils steigen (siehe § 1 Absatz 3 des Entwurfs der Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020, in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 30. Oktober 2014 beschlossen)? Drucksache 18/3758 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in der bisherigen Laufzeit des Hochschulpakts seit dem Jahr 2007 nur die Zahl der Lehrbeauftragten Schritt gehalten hat mit der Zahl der Studienanfänger und Studierenden, während die Steigerung der Zahl der Professorinnen und Professoren und des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals hinter dem Anstieg der Zahl der Studienanfänger und Studierenden zurückgeblieben ist (vgl. Hochschulpakt 2020, Bericht zur Umsetzung im Jahr 2012)? 6. Wird aus Sicht der Bundesregierung mit der Einstellung von Lehrbeauftragten die Hochschulpakt-Verwaltungsvereinbarung erfüllt, wonach die Länder Schwerpunkte in der Einstellung zusätzlichen Personals setzen – auch vor dem Hintergrund, dass Lehrbeauftragte als selbstständige oder freie Mitarbeiter tätig oder gar nur mit Werkverträgen ausgestattet sind? 7. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen der Wissenschaftspakte die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD umsetzen, wonach der Bund „im Rahmen seiner Förderung und bei Vereinbarungen zu neuen Instrumenten auf angemessene Laufzeiten der Anstellungsverträge achten“ wird? 8. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit der Änderung des Artikels 91b GG der dauerhafte Einstieg des Bundes in die Finanzierung von Studienplätzen möglich, und hält die Bundesregierung es auch mit Blick auf langfristige Studienanfängerprojektionen u. a. des CHE Centrums für Hochschulentwicklung gGmbH, die auch nach dem Jahr 2020 eine weitere hohe Nachfrage nach Studienplätzen erwartet, für sinnvoll und richtig, dass der Bund auch nach Auslaufen des Hochschulpakts 2020 in Studienplätze investiert? Programmpauschale 9. Hält die Bundesregierung die vereinbarte Erhöhung der Programmpauschale auf 22 Prozent angesichts der eigenen Studie „Wissenschaftliche Untersuchung und Analyse der Auswirkungen der Einführung von Projektpauschalen in die BABF-Forschungsförderung auf die Hochschulen in Deutschland“, die von durchschnittlichen Kosten in fast doppelter Höhe ausgeht, für ausreichend? 10. Wie hat sich zwischen den Jahren 2007 und heute die Programmpauschale auf die einzelnen Länder verteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 11. Plant die Bundesregierung, in ihren Förderprogrammen zur Forschung an Fachhochschulen einen Overhead zu etablieren, um forschungsaktiven Fachhochschulen zusätzliche strategische Spielräume zu eröffnen, wie es der Wissenschaftsrat 2010 in seinen „Empfehlungen zur Rolle der Fachhochschulen im Hochschulsystem“ vorgeschlagen hat? Wenn nein, warum nicht? 12. Plant die Bundesregierung, die Projektpauschale für die so genannte hochschulfreie Forschung in dieser Wahlperiode anzuheben? Wenn nein, warum nicht? 13. Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um wissenschaftlichen Institutionen Nebenkosten für Drittmittelprojekte zu ersetzen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3758Exzellenzinitiative 14. Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Ergebnisse der internationalen Expertenkommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative in den Prozess der Erarbeitung der Nachfolgeinitiative eingearbeitet werden? Welche Rolle soll in diesem Prozess der Deutsche Bundestag einnehmen? 15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Vorschläge aus Kreisen der Regierungsfraktionen, bereits bis Mitte des Jahres 2015 „detaillierte Vorstellungen“ zur Ausgestaltung des nächsten Exzellenzwettbewerbs zu präsentieren, obwohl der Bericht der Internationalen Expertenkommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative erst Anfang des Jahres 2016 vorliegen wird? 16. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die internationale Kommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative die Ankündigung aufgenommen, dass zeitlich deutlich vor Abschluss der Evaluation die Ausgestaltung der Exzellenzinitiative vorgestellt werden soll, und wie will die Bundesregierung dem Eindruck entgegenwirken, dass die internationale Kommission zu einer Feigenblatt-Veranstaltung wird? 17. Wie sollen sich die Mittel für die Nachfolge der Exzellenzinitiative, für die laut Entwurf des Grundsatzbeschlusses Mittel „mindestens im selben Umfang“ wie für die bisherige Exzellenzinitiative zur Verfügung stehen sollen, auf die einzelnen Jahre verteilen (vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften)? 18. Welcher Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Ländern soll für die Nachfolge der Exzellenzinitiative gelten? 19. Inwiefern werden für die Nachfolge der Exzellenzinitiative die neuen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume genutzt? Soll die Nachfolge-Initiative auf Dauer gestellt werden? 20. Zu welchen Anteilen sollen sich aus Sicht der Bundesregierung die Mittel für die Nachfolge der Exzellenzinitiative auf „neuartige Projekte und Initiativen“ sowie auf bereits jetzt im Rahmen der Exzellenzinitiative geförderten Projekte verteilen? 21. Wird es getrennte Ausschreibungsrunden für „neuartige Projekte und Initiativen“ sowie bereits jetzt im Rahmen der Exzellenzinitiative geförderte Projekte geben? 22. Was versteht die Bundesregierung darunter, „die Hochschulen in der Ausbildung fachlicher und strategischer Profile zu unterstützen, die sich auf alle Leistungsbereiche der Hochschulen beziehen können“ (siehe Entwurf eines Grundsatzbeschlusses für eine neue Bund-Länder-Initiative – Nachfolge der Exzellenzinitiative)? Ist damit auch die Konzeptentwicklung gemeint? 23. Welche konzeptionellen und strategischen Vorüberlegungen sowie wissenschaftspolitischen Potenziale und Konsequenzen verbindet die Bundesregierung mit der in der Vereinbarung erstmals verankerten Exzellenzdimension der „regionalen Kooperation“? 24. Mit welchen „gesellschaftlichen Akteuren“ über die Wirtschaft hinaus sollten die Hochschulen aus Sicht der Bundesregierung eine strategische Kooperation eingehen? 25. Inwieweit plant die Bundesregierung, in der Neuauflage der Exzellenzinitiative die Förderung und Prämierung von herausragender Lehre zu integrieren und zu berücksichtigen? Drucksache 18/3758 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Sollte aus Sicht der Bundesregierung die Exzellenzinitiative mit einem „Ligasystem“ aus drei Hochschulgruppen verbunden werden („Spitzenunis“, „Profilstandorten“, „forschungsstarke Fachhochschulen“, siehe DER TAGESSPIEGEL vom 17. Dezember 2014 „Der Bund gewinnt Macht über die Unis“)? Pakt für Forschung und Innovation 27. In welchem Umfang werden die Länder entlastet, dadurch dass der Bund die Aufwüchse für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation künftig alleine aufbringt? 28. Inwiefern kann von einer Länderentlastung beim Pakt für Forschung und Innovation überhaupt die Rede sein, wenn mehrere Länder im Vorfeld darauf hingewiesen haben, dass sie kein Geld für eine Fortsetzung und auch keine Vorsorge in ihren Haushaltsplanungen getroffen haben, und somit auch keine Entlastungswirkung eintritt? 29. Was sind (pro Jahr in Euro bzw. Prozent ausgedrückt) aus Sicht der Bundesregierung adäquate Steigerungen der Mittelausstattung, welche die Länder nach Erwartung des Bundes den Hochschulen zur Verfügung stellen sollten – auch vor dem Hintergrund, dass die außeruniversitären Forschungseinrichtungen jährlich 3 Prozent mehr Geld erhalten? 30. In welcher Form ist bezüglich der Vereinbarung über die „adäquaten Steigerungen der Mittelausstattung“ für die Hochschulen ein Monitoring geplant? 31. Wie soll das formulierte Ziel des Pakts für Forschung und Innovation, wonach die Wissenschaftsorganisationen den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern, künftig umgesetzt und überprüft werden? 32. Wie ist der Anteil befristet Beschäftigter sowie unbefristet Beschäftigter unter den hauptberuflich Beschäftigten bei der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (bitte nach Personalkategorie, dem Geschlecht sowie nach Vergütungsgruppe aufschlüsseln und, wenn möglich, auf Personen, nicht Vollzeitäquivalente beziehen. Sollten einzelne abgefragte Kategorien nicht vorliegen, bitte trotzdem die anderen Kategorien darstellen)? 33. Wie ist der Anteil von Teilzeitbeschäftigten sowie Vollzeitbeschäftigten in den Instituten der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (bitte nach Personalkategorien, dem Geschlecht und Vergütungsgruppe aufschlüsseln und, wenn möglich, auf Personen, nicht Vollzeitäquivalente beziehen. Sollten einzelne abgefragte Kategorien nicht vorliegen, bitte trotzdem die anderen Kategorien darstellen)? 34. Welche Merkmale in der Personalstatistik der außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Fachserie 14, Reihe 3.6), die nach Aussage der Bundesregierung an die Personalstatistiken der Hochschulen (Fachserie 11, Reihe 4.4) angeglichen wurde, werden nun neu abgefragt (vgl. Antwort der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3758Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Anteil befristet Beschäftigter an außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ auf Bundestagsdrucksache 18/2924)? 35. Plant die Bundesregierung künftig eine Abfrage über das befristete und unbefristete Personal bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen in den Einzelmerkmalen Fächergruppen auch nach Personalkategorie sowie Geschlecht und Teilzeit/Vollzeit bzw. eine Abfrage einzelner der hier verknüpften Merkmale? Wenn ja, wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? 36. Plant die Bundesregierung künftig eine Abfrage des Stellenumfangs bei Teilzeitbeschäftigten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen aufgeschlüsselt nach Personalkategorie, befristet/unbefristet und Geschlecht bzw. einzelner der hier verknüpften Merkmale durchzuführen? Wenn ja, wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Struktur der Wissenschaftsfinanzierung 37. Welche konkreten Konsequenzen – über die davon unabhängige Fortsetzung der Wissenschaftspakte hinaus – plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern aus den erweiterten Kooperationsmöglichkeiten durch die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Änderung des Artikels 91b GG für die künftige Wissenschaftsfinanzierung zu ziehen? 38. Plant die Bundesregierung weitere Pakte oder Vereinbarungen zur Wissenschaftsfinanzierung in diesem Jahr auf den Weg zu bringen? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 39. Welches Verhältnis von Erst-, Zweit- und Drittmitteln ist aus Sicht der Bundesregierung für das Hochschulsystem angemessen – auch vor dem Hintergrund, dass sich zwischen den Jahren 1995 und 2011 das Verhältnis von Drittmitteln zu Grundmitteln von etwa eins zu sieben (1995) auf fast eins zu drei (2011) verschoben hat? Berlin, den 14. Januar 2015 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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