[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4006
18. Wahlperiode 11.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver
Krischer, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3817 –
Position der Bundesregierung zu den Plänen über eine Energieunion und zur
Mitteilung der Europäischen Kommission „Eine Investitionsoffensive für Europa“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Angesichts der anhaltenden Krise in der Ukraine und dem aktuellen
Spannungsverhältnis zur Russischen Föderation unter Präsident Vladimir Putin hat sich in
der Europäischen Union eine energiepolitische Diskussion über die Versorgung
mit Energieträgern aus Drittstaaten entwickelt. Ausschlaggebend dafür war ein
Positionspapier des ehemaligen polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk –
unterstützt durch die Äußerungen vom britischen Premier David Cameron und
der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, indem vor allem eine gemeinsame
Gaseinkaufstrategie sowie bessere Gasbevorratung vorgeschlagen wurde.
Zudem hat der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, Maroš Šefčovič
zum Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission für den neuen
Geschäftsbereich „Energieunion“ ernannt. Aufgabe von ihm soll die Schaffung einer
europäischen Energieunion durch die Verknüpfung von Infrastruktur,
Durchführung der europäischen Gesetzgebung und die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit sein. Zudem soll durch Diversifizierung der Energiequellen und eine
gemeinsame Einkaufsstrategie von Energierohstoffen die europäische
Versorgungssicherheit gestärkt werden. Neben den genannten Punkten sollen die im
Oktober 2014 beschlossenen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu
den Klima- und Energiezielen bis zum Jahr 2030 koordiniert und umgesetzt
werden. Neben diesen Schwerpunkten lässt die Europäische Kommission jedoch
Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare
Energien vermissen. Doch nur so kann sich Europa von
Energierohstoffabhängigkeiten lösen und die europäische Souveränität stärken.
Parallel zu den ersten Überlegungen für eine Energieunion hat der neue EU-
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Mitteilung „Eine
Investitionsoffensive für Europa“ vorgelegt, ein entsprechender Verordnungsvorschlag
wird am 13. Januar 2015 folgen. Mit Hilfe eines neuen Europäischen Fonds für
strategische Investitionen sollen zusätzliche Investitionsmittel für langfristige
europäische Investitionsprojekte mobilisiert und Investitionshindernisse abge-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
6. Februar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4006 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebaut werden. Die nationalen Regierungen aller EU-Mitgliedstaaten haben
bereits Vorschläge für Projekte unterbreitet, die mit Hilfe dieser Investitionsmittel
finanziert werden sollen. 29 Prozent aller eingereichten Projekte betreffen
dabei den Bereich der „Energieunion“. Auch die Bundesregierung hat eine Liste
mit deutschen Projektvorgaben eingereicht, die jedoch vorab weder mit dem
Deutschen Bundestag noch mit dem Bundesrat diskutiert bzw. abgestimmt
wurde.
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Plänen der
Europäischen Kommission zur Schaffung einer Einkaufsgemeinschaft für
Gas, und welche eigenen Konzepte zur Stärkung der nationalen und
europäischen Gasversorgungssicherheit verfolgt die Bundesregierung mit
welchem Zeitplan?
Ein konkreter Vorschlag seitens der Europäischen Kommission zur Schaffung
einer Einkaufsgemeinschaft für Erdgas liegt derzeit nicht vor. Ein solcher
Vorschlag müsste zunächst eingehend geprüft und innerhalb der Europäischen
Union abgestimmt werden. Eine Einkaufsgemeinschaft, die im Widerspruch zu
den marktwirtschaftlichen und wettbewerbsrechtlichen Grundprinzipien stünde,
lehnt die Bundesregierung ab. Zur Stärkung der Gasversorgungssicherheit misst
die Bundesregierung neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der
Hebung der Energieeinsparpotenziale der schnellen Verwirklichung des
Energiebinnenmarktes höchste Priorität bei. Diese stärkt die
Gasversorgungssicherheit und wird auch die Verhandlungsposition europäischer Erdgasunternehmen
gegenüber Erdgaslieferanten effektiv verbessern. Darüber hinaus bleibt die
Diversifizierung der Bezugsquellen und Transportwege bedeutsam.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Vorstellung,
dass die Europäische Kommission künftig als ehrlicher Makler in
Verhandlungen zu Energieimporten zwischen einem oder mehreren EU-
Mitgliedstaaten und Drittstaaten agieren möchte?
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Oktober 2014. Dieser hat sich unter
anderem darauf verständigt, zur Stärkung der Verhandlungsposition der EU den
Beschluss zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch
über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und
Drittländern umfassend zu nutzen. Zudem werden die Mitgliedstaaten und die
beteiligten Unternehmen angehalten, der Kommission relevante Informationen
zukommen zu lassen und während der gesamten Verhandlungen deren
Unterstützung einzuholen, auch in Bezug auf die Ex-ante-Bewertung der Frage, ob die
zwischenstaatlichen Abkommen mit den Rechtsvorschriften der EU und ihren
Prioritäten im Bereich Energieversorgungssicherheit vereinbar sind.
3. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag, dass
europäische Energieversorger künftig dazu angehalten bzw. rechtlich
verpflichtet werden sollen, Gasreserven aus Gründen der Versorgungssicherheit
vorzuhalten?
4. Wird die Bundesregierung für die Erdgasbevorratung eigene gesetzliche
Rahmen setzen, und falls ja, wie sollen diese konkret aussehen, und in
welchem Zeithorizont sollen diese verabschiedet werden?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4006Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein Gutachten vergeben
mit dem Titel „Möglichkeiten zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit
und der Krisenvorsorge durch Regelungen der Speicher (strategische Reserve,
Speicherverpflichtungen), einschließlich der Kosten sowie der wirtschaftlichen
Auswirkungen auf den Markt“. Die Studie soll im Mai 2015 abgeschlossen sein
und als Grundlage einer politischen Entscheidung dienen, ob und ggf. welche
Maßnahmen getroffen werden sollen. Auch auf europäischer Ebene wird derzeit
die Frage geprüft, ob Gasreserven aus Gründen der Versorgungssicherheit
vorzuhalten sind.
5. Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der Fragesteller, dass aufgrund der
relativ niedrigen und unverbindlichen europäischen und nationalen
Zielvereinbarungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und der
Energieeffizienz die Überlegungen der Europäischen Kommission für eine
Energieunion die Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern weiterhin hoch
bleibt oder sogar zunehmen wird (bitte begründen)?
Der Europäische Rat vom 23./24. Oktober 2014 hat sich auf ein verbindliches
Ziel für einen Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 27 Prozent bis
2030 und ein indikatives Ziel von zunächst mindestens 27 Prozent
Energieeinsparungen bis 2030 verständigt. Er hat dies zudem mit dem Auftrag verknüpft,
das Energieeffizienzziel bis zum Jahr 2020 mit Blick auf eine Anhebung auf
30 Prozent zu überprüfen. Die Umsetzung dieser Ziele wird einen wesentlichen
Beitrag zur Verringerung der Energieimportabhängigkeit der EU leisten. Im
Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu den Fragen 4 und 5 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Position der
Bundesregierung zu den Verhandlungen und Ergebnissen für eine neue EU-Energie-
und Klimastrategie“ (Bundestagsdrucksache 18/3368 vom 28. November 2014).
6. Hält die Bundesregierung den Bau der Gaspipeline South Stream für
gescheitert, und welche Auswirkungen hat dies ihrer Ansicht nach
gegebenenfalls auf die „Gasstrategie“ im Rahmen der Energieunion?
Die Entscheidung über die Gaspipeline South Stream obliegt den beteiligten
Unternehmen. Die Realisierung des Projekts muss jedoch im Einklang mit den
Regeln des europäischen Binnenmarktes stehen. Mit der Entscheidung, South
Stream nicht zu bauen, gewinnt der „Südliche Korridor“, über den Erdgas aus
dem kaspischen Raum über die Türkei in Mitgliedstaaten der Europäischen
Union transportiert werden soll, für die Erdgasversorgung Europas an
Bedeutung.
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des heutigen Präsidenten des
Europäischen Rates, Donald Tusk, wonach die Europäische Union „ihre
fossilen Energiealternativquellen wie z. B. Kohle und Schiefergas voll
nutzen“ (
www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-krise-polen-fordert-eu-
energieunion-gegen-russland-a-965441.html) müsse (bitte begründen)?
Die Entscheidung über den Energiemix liegt in der Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten. Dazu gehört auch die Frage, inwieweit heimische fossile Energieträger
wie Kohle und Schiefergas genutzt werden. Um die langfristen EU-Klimaziele
zu erreichen, müssen aus Sicht der Bundesregierung in Europa vor allem die
erneuerbaren Energien ausgebaut und Energie eingespart werden. Fossile
Energieträger werden auf absehbare Zeit für die Sicherstellung der
Versorgungssicherheit eine wichtige Rolle spielen. Die Einsatzzeiten werden durch den weiteren
Ausbau erneuerbarer Energien allerdings deutlich zurückgehen. Hinsichtlich
Drucksache 18/4006 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedes Einsatzes fossiler Kraftwerke in Kombination mit der Abscheidung und
Speicherung von Kohlendioxid (CCS) wird sich erst im Laufe der
Demonstrationsphase und nach Evaluierung aller Erkenntnisse zeigen, wie und in welchem
Umfang und möglicherweise mittels welcher Maßnahmen die CCS-Technologie
weiterverfolgt werden sollte.
8. Beabsichtigt die Europäische Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung neben dem EU-Gasstresstest weitere „Stresstests“, und falls ja,
welche und wann?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über etwaige Absichten der
Europäischen Kommission, weitere „Stresstests“ durchzuführen.
9. Erwägt die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union
Optionen, um Investitionen von Drittstaatsunternehmen in die
Energieinfrastruktur der europäischen Mitgliedstaaten zu reglementieren?
a) Wenn ja, welche Optionen sind dies?
b) Welche Kriterien prüft die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang?
Nein.
10. Welche eigenen Vorstellungen und Ziele verfolgt die Bundesregierung im
Rahmen der Diskussion um eine „neue Governance“ für den
Energiemarkt, und welche Rolle sollen Regulierungsbehörden wie z. B. ACER
(Agency for the Cooperation of Energy Regulators) nach Ansicht der
Bundesregierung dabei zukünftig spielen?
Für den Erfolg der Energieunion ist es aus Perspektive der Bundesregierung
essentiell, dass die einzelnen Säulen der Energieunion eng miteinander verzahnt
und klar auf das Erreichen der mittel- und langfristigen Klima- und Energieziele
ausgerichtet werden. Maßnahmen in den einzelnen Säulen müssen konsistent
mit den Zielen aller anderen Säulen ausgestaltet sein und eine kohärente
Gesamtstrategie bilden. Der EU-Energiebinnenmarkt für Strom und Gas ist der
Kernbereich für die europäische Integration im Energiesektor, und sollte daher
zentrales Element der Energieunion sein. Ein funktionierender und
wettbewerbsfähiger Energiebinnenmarkt ist der entscheidende Treiber für
wettbewerbsfähige Energiepreise, verbesserte Versorgungssicherheit, mehr
Energieeffizienz und die kosteneffiziente Integration der erneuerbaren Energien.
Aus Sicht der Bundesregierung sollte die Energieunion darüber hinaus einen
klaren Fokus auf die Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates vom
23./24. Oktober 2014 zu den Klima- und Energiezielen bis 2030 legen. Die
Beschlüsse müssen in einen stabilen Handlungsrahmen überführt werden, zu dem
eine verlässliche und robuste Governance gehört („2030-Governance“). Diese
muss Anreize für ambitionierte nationale Beiträge für den Ausbau erneuerbarer
Energien und Energieeffizienz schaffen und die Erfüllung der Klima- und
Energieziele bis 2030 sicherstellen. Eine verlässliche und robuste 2030-Governance
ist eine wichtige Voraussetzung, um mittel- bis langfristige Investitions- und
Planungssicherheit für den Energiesektor zu schaffen. Im Rahmen der
Vorbereitungen des Aktionsprogramms der Europäischen Kommission zur Energieunion
wird eine übergreifende Governance für die Energieunion diskutiert, die alle
fünf von Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič genannten Säulen der
Energieunion adressiert (Energieunions-Governance).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4006In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, zusätzliche Indikatoren für
Bereiche einzuführen, in denen bislang keine quantitativen EU-Zielvorgaben
bestehen. Aus Sicht der Bundesregierung ist eine klare Differenzierung zwischen
der Governance in Bereichen mit quantitativen EU-Zielvorgaben und der
Governance in Bereichen ohne solche Vorgaben notwendig. Wichtig ist zudem,
dass kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht und die
Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten gewahrt bleibt. Eventuelle Indikatoren
sollten so ausgestaltet werden, dass sie die Energiewende unterstützen. Zur
Rolle der Regulierungsbehörden im Rahmen der Governance hat die
Bundesregierung noch keine Positionierung festgelegt.
11. Wie gedenkt die Bundesregierung dem Wunsch der Europäischen
Kommission und vieler anderer Mitgliedstaaten nach mehr Koordinierung der
nationalen Energiepolitik besser nachkommen zu können, und welches
Ressort soll diese Koordinierung federführend leisten?
Mit Blick auf künftige gesetzgeberische Maßnahmen sollte die Energieunion
aus Sicht der Bundesregierung auf eine schrittweise und ausgewogene
Angleichung und Konvergenz der nationalen Energiepolitiken durch verstärkte
Koordinierung abzielen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Kernbereichen der
Integration (insbesondere Energiebinnenmarkt) und den Energiemix
betreffenden Bereichen, die mehr Flexibilität benötigen (Energiemix liegt in der
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten). Eine EU-rechtlich eingeführte Vorgabe im Rahmen
einer Energieunions-Governance muss die im Lissabon-Vertrag festgelegte
Kompetenzverteilung beachten. Die freiwillige regionale Zusammenarbeit
sollte gestärkt werden. Über die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der
Bundesregierung kann erst auf Grundlage konkreter EU-rechtlicher Vorgaben
entschieden werden. Unabhängig von den zukünftigen EU-rechtlichen Vorgaben zur
„Energieunions-Governance“ steht die Bundesregierung in intensivem
Austausch mit den Nachbarländern, um eine sachgerechte Koordinierung der
nationalen Energiepolitiken in einem zusammenwachsenden Energiebinnenmarkt
sicherzustellen.
12. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Rahmen einer
möglichen Novellierung der Ökodesign-Richtlinie und
Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie, und hält die Bundesregierung beide
Richtlinien für geeignet, um eine nachhaltige Senkung der europäischen
Energienachfrage zu erreichen?
Mit der EU-Top-Runner-Strategie leistet die EU einen wichtigen Beitrag zur
Erreichung der europäischen Effizienzziele. Durch ein koordiniertes
Zusammenwirken der europäischen Instrumente Ökodesign und
Energieverbrauchskennzeichnung werden gezielte Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz bei
Produkten gesetzt. Zum einen werden für diese Produkte Mindestanforderungen
für einen niedrigen Energieverbrauch gesetzt. Zum anderen machen farbige
Effizienzskalen den Energieverbrauch der Produkte für die Verbraucher sichtbar
und sorgen so für mehr Wettbewerb zwischen den Herstellern. So werden allein
die fünf in 2013 verabschiedeten Produktgruppen (u. a. Heizungen,
Warmwasserbereitung, Staubsauger) den Energieverbrauch im Jahr 2020 europaweit
jährlich um ca. 700 TWh reduzieren. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der
EU-Verhandlungen zur Novellierung der EU-
Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie dafür einsetzen, dass die Kennzeichnung für die Verbraucher
aussagekräftig gestaltet, die Entscheidungsprozesse beschleunigt und die EU-
Top-Runner-Strategie gestärkt werden. Die Verhandlungen der
Bundesregierung wurden als Sofortmaßnahme in den Nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz (NAPE) eingestellt.
Drucksache 18/4006 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Welche über diese Richtlinien hinausgehenden Maßnahmen schlägt die
Bundesregierung vor, um die europäische Energienachfrage langfristig zu
senken?
Der EU-Rahmen für Ziele und Instrumente bezüglich der Steigerung der
Energieeffizienz ist bis zum Jahr 2020 festgelegt. Darüber hinaus hat sich der
Europäische Rat vom 23./24. Oktober 2014 zunächst auf ein Ziel von mindestens
27 Prozent Energieeinsparungen bis 2030 verständigt und dies mit dem Auftrag
verknüpft, dieses Ziel bis zum Jahr 2020 mit Blick auf eine Anhebung auf
30 Prozent zu überprüfen. Eine abschließende Festlegung ist wesentlich für
Entscheidungen über künftige europäische Maßnahmen. Mit der Umsetzung des am
3. Dezember 2014 durch die Bundesregierung beschlossenen NAPE sammelt
Deutschland wichtige Erfahrungen mit der Implementierung neuer und
verbesserter Ansätze zur Effizienzsteigerung, die – unter Berücksichtigung des
Initiativrechts der Europäischen Kommission – ggf. später auch auf europäischer
Ebene Anwendung finden könnten.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Forderungen Großbritanniens und der Tschechischen Republik, wonach das zu
entwickelnde europäische Governance-System für die Energiepolitik vor
allem den gemeinsamen Fortschritt bei Energiesicherheit, Nachhaltigkeit
und den Binnenmarkt fokussieren sollte, statt die Details der
Implementierung von Energiepolitik zu verfolgen?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der auf dem
Europäischen Rat vom 23./24. Oktober 2014 beschlossenen Klima- und
Energieziele bis 2030 im Zentrum der derzeit in der EU diskutierten energiepolitischen
Governance steht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Forderungen Großbritanniens und der Tschechischen Republik, wonach das zu
entwickelnde europäische Governance-System für die Energiepolitik dafür
Sorge tragen soll, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union
realistische und glaubwürdige langfristige Treibhausgasreduktionspläne
vorlegen sollen?
Der Europäische Rat vom 23./24. Oktober 2014 hat sich unter anderem auf ein
verbindliches Ziel zur Minderung der Treibhausgasemissionen geeinigt. Die
Emissionen sollen bis 2030 innerhalb der EU um mindestens 40 Prozent
gegenüber 1990 gesenkt werden. Dieses Ziel wird in Nummer 2 der
Schlussfolgerungen für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich durch den Emissionshandel und
nationale Ziele für die Sektoren außerhalb des Emissionshandels umgesetzt
werden. Damit wird das aktuell bestehende rechtsverbindliche Regime zur
Treibhausgasminderung fortgesetzt. Das in Nummer 6 der Schlussfolgerungen
angelegte sogenannte Governance-System stützt sich unter anderem auf vorhandene
Berichtspflichten im Klimabereich. Dieses System ergänzt den oben genannten
rechtsverbindlichen Rahmen für Treibhausgasminderungen.
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Forderungen Großbritanniens und der Tschechischen Republik, wonach das zu
entwickelnde europäische Governance-System für die Energiepolitik geringe
Steuerung aufweisen und nichtlegislativ sein soll, damit die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union frei über ihren Energiemix entscheiden können?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein verlässliches Governance-
System einer noch zu schaffenden rechtlichen Grundlage bedarf. Dies ist zur
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4006verlässlichen Umsetzung der beschlossenen 2030-Zielvorgaben und aus
Gründen der Investitionssicherheit notwendig sowie erforderlich, wenn den
Mitgliedstaaten neue oder veränderte Berichtspflichten auferlegt werden sollen.
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Forderungen Großbritanniens und der Tschechischen Republik, wonach das zu
entwickelnde europäische Governance-System für die Energiepolitik vor
allem auch den Verwaltungsaufwand verringern soll, oder befürchtet sie,
dass es hierdurch auch zu Koordinierungslücken der europäischen
Energiepolitik kommen kann (Quelle für Frage 14 bis 17:
www.theguardian.com/
environment/2015/jan/06/uk-accused-hypocrisy-plans-limit-
enforcementeu-climate-goals?CMP=share_btn_tw)?
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das Vorhaben der Europäischen
Kommission, den Verwaltungsaufwand des Governance-Systems zur
Umsetzung des Klima- und Energierahmens 2030 gegenüber dem bis 2020 geltenden
Rechtsrahmen zu verringern. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass das
Governance-System (mit den in den Antworten zu den Fragen 10, 11, 14, 15 und 16
beschriebenen Zielsetzungen) effektiv und effizient ist.
18. Mit welchen eigenen Vorschlägen ist die Bundesregierung wann in die
Debatte um die Energieunion gegangen, und welche Ressortabstimmungen
innerhalb der Bundesregierung gingen diesem Prozess voran?
Die Bundesregierung hat, wie die anderen Mitgliedstaaten auch, an der
Vorbereitung der Beschlüsse des Europäischen Rates im Juni 2014 und im Oktober
2014, die auch Aussagen zur Energieunion enthalten, mitgewirkt. Anfang 2015
hat die Bundesregierung ein ressortabgestimmtes Positionspapier zur
Energieunion an die Kommission und die Mitgliedstaaten übermittelt.
19. Anhand welcher konkreten Kriterien hat die Bundesregierung die bei der
„Special Task Force on Investment in the EU“ eingereichten
Investitionsprojekte ausgewählt?
Die Auswahl der Investitionsprojekte erfolgte anhand der folgenden von der
Task Force fixierten fünf Auswahlkriterien:
● Europäischer Mehrwert
● Wirtschaftliche Viabilität
● Die begründete Erwartung, dass die Projekte innerhalb der nächsten drei
Jahre begonnen werden können
● Hebelungspotenzial in Bezug auf die Finanzierung
● Größe und Skalierbarkeit
Der Prozess der Zusammenstellung der Liste war dabei jedoch iterativ und
konnte im Rahmen der zeitlichen Vorgaben lediglich zum Ziel haben,
exemplarisch Projekte zu identifizieren (s. auch die Antwort zu Frage 31).
20. Wann wurde die Projekteliste an die Special Task-Force gesendet?
Die Zusammenstellung deutscher Investitionsprojekte wurde am 27. November
2014 dem Sekretariat der Task Force übersandt. Im Übrigen wird hierzu auf das
Plenarprotokoll 18/75 Anlage 2 vom 17. Dezember 2014 verwiesen.
Drucksache 18/4006 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Privatwirtschaft wurden vorab
konsultiert (bitte auflisten)?
Die Kommissionspläne basieren maßgeblich auf der Idee, private Investitionen
zu mobilisieren. Deshalb fanden Gespräche auf verschiedenen Ebenen statt. Die
Arbeit der Bundesregierung wurde und wird durch den regelmäßigen Austausch
mit Vertretern des Privatsektors bereichert. Die Task Force selber absolvierte am
24. November 2014 ein formelles Treffen, welches spezifisch der Konsultation
mit dem Privatsektor gewidmet war. Die Teilnehmerliste der Vertreter der
Privatwirtschaft findet sich im Bericht der Task Force auf Seite 72.
22. Aus welchen Gründen war für die Bundesregierung neben § 4 Absatz 4 des
Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem
Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) nicht
auch § 4 Absatz 2 Nummer 2 EUZZBG bei der Beteiligung des Deutschen
Bundestages einschlägig, wonach die Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag Dokumente und Informationen über Initiativen,
Stellungnahmen, Konsultationsbeiträge, Programmentwürfe und Erläuterungen der
Bundesregierung für Organe der Europäischen Union übersendet und mit
der Europäischen Kommission ein solches Organ der Europäischen Union
Mitglied der Special Task Force war?
Der Task Force oblag es, einen ersten Beitrag für eine Diskussion der Minister
zum Thema Investitionen im ECOFIN am 9. Dezember 2014 zu geben. Beim
ECOFIN fand hierzu auf Grundlage des Berichts der Task Force und der dazu
gehörigen Liste ein Gedankenaustausch statt. Vor diesem Hintergrund hat die
Bundesregierung dem Bundestag die beiden Dokumente im Zuge der
Vorberichterstattung nach § 4 Absatz 4 EUZBBG übersandt. Die Organe der Union
werden abschließend in Artikel 13 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische
Union benannt. Die Task Force ist nicht enthalten. Die von den anderen
Mitgliedstaaten der Task Force gemeldeten Projekte sind in dem Bericht der Task
Force aufgeführt, der dem Bundestag von der Bundesregierung im Zuge der
dargelegten Vorberichterstattung übermittelt wurde.
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag die von ihr
bei der Special Task Force eingereichten Dokumente über die deutschen
Investitionsprojekte noch im Nachgang zu übersenden, oder erachtet die
Bundesregierung mit der Übersendung der von der Special Task Force
zusammengestellten Gesamtprojektliste ihre Übersendungs- und
Berichtspflichten als erledigt?
Die von der Bundesregierung eingereichte Zusammenstellung deutscher
Investitionsprojekte ist in der europaweiten Liste der Task Force vollständig
enthalten. Diese liegt dem Deutschen Bundestag seit dem 5. Dezember 2014 vor (vgl.
Plenarprotokoll 18/75 Anlage 2 vom 17. Dezember 2014).
24. Wie erklärt die Bundesregierung, dass auf der Liste der Investitions-
Pipeline Projekte im Offshore-Bereich aufgeführt sind, deren Refinanzierung
über das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geplant ist?
Mögliche Investitionsvorhaben wurden anhand der in der Antwort zu Frage 19
aufgeführten Kriterien ausgewählt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/400625. Beabsichtigt die Bundesregierung oder ein anderer Investor, wie in der
Projektliste aufgeführt, den Bau eines LNG-Terminals (Terminal für
Flüssiggas) in Schleswig-Holstein (Haitabu), und wenn nein, wieso findet sich
dieses Projekt auf der Liste?
28. Welche Planungsfortschritte und Gespräche mit der Bundesregierung hat
es innerhalb der letzten Monate gegeben, dass sich das Projekt „Haitabu“
als „not only important for the security of supply in Germany but also in
the neighbouring countries“ (Projektliste) erwiesen hat?
Die Fragen 25 und 28 werden wegen des engen sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist inzwischen bekannt geworden, dass es in der
Privatwirtschaft Überlegungen für ein LNG-Terminal in Deutschland gibt. Die
Bundesregierung ist der Auffassung, dass LNG in Zukunft einen wichtigen Beitrag
zur Diversifizierung der Bezugsquellen und zur Versorgungssicherheit leisten
kann.
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, an einem anderen Ort eine LNG-
Infrastruktur aufzubauen, und falls ja, wann und wo?
Die Entscheidung über Investitionen in LNG-Infrastruktur müssen die
beteiligten Unternehmen treffen. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde noch keine
endgültige Investitionsentscheidung für ein solches Projekt in Deutschland
getroffen.
27. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Auslastungsgrad bestehender
LNG-Terminals in Europa bei nur ca. 20 Prozent liegt
(Bundestagsdrucksache 18/1299), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die
Wirtschaftlichkeit für potenzielle LNG-Terminals in Deutschland?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass in Europa die Kapazitäten der
Regasifizierungsanlagen für LNG insgesamt nur zu rund einem Viertel ausgelastet sind.
Für die Wirtschaftlichkeit potenzieller LNG-Terminals ist vor allem die
erzielbare Kapazitätsauslastung relevant, die ihrerseits von der künftigen
Entwicklung der internationalen Preise für LNG im Verhältnis zu den hiesigen
Erdgaspreisen bzw. der Konditionen der von den Unternehmen zu schließenden
Bezugs- und Absatzverträge mitbestimmt wird.
29. Aus welchen Ländern würde nach Einschätzung der Bundesregierung
LNG-Gas für ein derartiges Terminal geliefert werden (bitte Reihenfolge
mit den zu erwartenden Mengen angeben)?
Die Entscheidung über die Bezugsquellen von Erdgas liegt bei den
Unternehmen. Nach Angaben der „Internationalen Gas Union“ haben Ende des Jahres
2013 weltweit 17 Länder LNG exportiert. Acht weitere Länder haben zuvor
bezogenes LNG re-exportiert.
30. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung ein
dauerhafter Ölpreis unter 100 Dollar/Barrel auf die auf dem Weltmarkt
verfügbaren LNG-Mengen in den nächsten fünf bis zehn Jahren?
Seit einigen Monaten ist ein Preisrückgang für LNG festzustellen. Zugleich ist
ein Rückgang der Ölpreisbindung bei Abnahmeverträgen für LNG zu beobach-
Drucksache 18/4006 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeten. Tendenziell führt ein Preisrückgang bei Energierohstoffen zu verminderter
Explorationstätigkeit. Da jedoch Öl und Gas nur beschränkt gegeneinander
substituierbar sind und weitere Einflussfaktoren eine Rolle spielen, sind keine
gesicherten Prognosen über die künftige Verfügbarkeit von LNG auf den
Weltmärkten möglich.
31. Hat die Bundesregierung im Zuge der Projektfindung für die Investitions-
Pipeline auch Projekte für Energieeffizienz und Energieeinsparung
vorgeschlagen, und wenn ja, wie erklärt sie, dass keines dieser Projekte
ausgewiesen ist, obwohl die Senkung der Energienachfrage zentraler Baustein
der Energieunion sein soll?
Nein. Der Prozess der Zusammenstellung der Liste von Investitionsvorhaben
war iterativ und konnte im Rahmen der zeitlichen Vorgaben lediglich zum Ziel
haben, exemplarisch Projekte aus den verschiedenen, von der Task Force als
relevant erachteten Sektoren zu identifizieren. Ein Schwerpunkt lag auf der
Identifizierung von Projekten, die wegen bestehender Hemmnisse bisher nicht
in Angriff genommen wurden, aber kurzfristig realisierbar wären. Zu
unterstreichen ist, dass die in der Liste benannten Projekte nicht automatisch finanziert
werden und umgekehrt nicht benannte Projekte von einer Finanzierung damit
nicht ausgeschlossen sind. Insofern hat die Liste illustrativen Charakter. Die
Übung war weder vollständig noch konklusiv. Sie stellte den Beginn, nicht den
Abschluss der europäischen Investitionsinitiative dar.
32. Unterstützt die Bundesregierung Pläne, wonach auch Atomprojekte wie
Hinkley Point C auf der Investitions-Pipeline aufgeführt sind und mithilfe
europäischer Investitionsmittel finanziert werden sollen, und wenn nein,
was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass diese
Mittel in eine sichere und nachhaltige Energieversorgung investiert werden?
33. Unterstützt die Bundesregierung Pläne, wonach auch neue
Kohlekraftwerksprojekte auf der Investitions-Pipeline aufgeführt sind und mithilfe
europäischer Investitionsmittel finanziert werden sollen, und wenn nein,
was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass diese
Mittel in eine sichere und nachhaltige Energieversorgung investiert werden?
34. Unterstützt die Bundesregierung Pläne, wonach auch kommerzielle CCS-
Projekte auf der Investitions-Pipeline aufgeführt sind und mithilfe
europäischer Investitionsmittel finanziert werden sollen, und wenn nein, was
unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass diese Mittel in
eine sichere und nachhaltige Energieversorgung investiert werden?
Die Fragen 32 bis 34 werden gemeinsam beantwortet.
Die von der Task Force zusammengestellte Liste von Investitionsvorhaben war
ein erster Schritt, um die Transparenz in Bezug auf Investitionstätigkeiten in der
EU zu erhöhen. Die in der Liste benannten Projekte werden nicht automatisch
finanziert und umgekehrt sind nicht benannte Projekte von einer Finanzierung
nicht ausgeschlossen. Die Bundesregierung hatte keinen Einfluss auf die
Benennung von Projekten durch Dritte. Es kann folglich auch nicht daraus geschlossen
werden, dass die Bundesregierung sämtliche auf der Liste der Task Force
stehenden Projekte unterstützt.
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