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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Position der Bundesregierung zu den Plänen über eine Energieunion und zur Mitteilung der Europäischen Kommission "Eine Investitionsoffensive für Europa"

Schlussfolgerungen und Maßnahmen betr. Einkaufsgemeinschaft für Gas und Stärkung der Gasversorgungssicherheit, Verhandlungen zu Energieimporten, Erdgasbevorratung, Zielvereinbarungen zum Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz, nutzbare Energiequellen, Investitionsförderung und -reglementierung, rechtliche Maßnahmen, Senkung der Energienachfrage, Inhalte des neuen Governance-Systems für die Energiepolitik; Liste der eingereichten Investitionsprojekte, u.a. Ausbau von Flüssiggas-Infrastruktur sowie Projekte für Energieeffizienz und -einsparung<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

11.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/381714.01.2015

Position der Bundesregierung zu den Plänen über eine Energieunion und zur Mitteilung der Europäischen Kommission „Eine Investitionsoffensive für Europa“

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Manuel Sarrazin, Sven-Christian Kindler, Jürgen Trittin, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Angesichts der anhaltenden Krise in der Ukraine und dem aktuellen Spannungsverhältnis zur Russischen Föderation unter Präsident Vladimir Putin hat sich in der Europäischen Union eine energiepolitische Diskussion über die Versorgung mit Energieträgern aus Drittstaaten entwickelt. Ausschlaggebend dafür war ein Positionspapier des ehemaligen polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk – unterstützt durch die Äußerungen vom britischen Premier David Cameron und der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, indem vor allem eine gemeinsame Gaseinkaufstrategie sowie bessere Gasbevorratung vorgeschlagen wurde.

Zudem hat der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, Maroš Šefčovič zum Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission für den neuen Geschäftsbereich „Energieunion“ ernannt. Aufgabe von ihm soll die Schaffung einer europäischen Energieunion durch die Verknüpfung von Infrastruktur, Durchführung der europäischen Gesetzgebung und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sein. Zudem soll durch Diversifizierung der Energiequellen und eine gemeinsame Einkaufsstrategie von Energierohstoffen die europäische Versorgungssicherheit gestärkt werden. Neben den genannten Punkten sollen die im Oktober 2014 beschlossenen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu den Klima- und Energiezielen bis zum Jahr 2030 koordiniert und umgesetzt werden. Neben diesen Schwerpunkten lässt die Europäische Kommission jedoch Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien vermissen. Doch nur so kann sich Europa von Energierohstoffabhängigkeiten lösen und die europäische Souveränität stärken.

Parallel zu den ersten Überlegungen für eine Energieunion hat der neue EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Mitteilung „Eine Investitionsoffensive für Europa“ vorgelegt, ein entsprechender Verordnungsvorschlag wird am 13. Januar 2015 folgen. Mit Hilfe eines neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen sollen zusätzliche Investitionsmittel für langfristige europäische Investitionsprojekte mobilisiert und Investitionshindernisse abgebaut werden. Die nationalen Regierungen aller EU-Mitgliedstaaten haben bereits Vorschläge für Projekte unterbreitet, die mit Hilfe dieser Investitionsmittel finanziert werden sollen. 29 Prozent aller eingereichten Projekte betreffen dabei den Bereich der „Energieunion“. Auch die Bundesregierung hat eine Liste mit deutschen Projektvorgaben eingereicht, die jedoch vorab weder mit dem Deutschen Bundestag noch mit dem Bundesrat diskutiert bzw. abgestimmt wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Plänen der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Einkaufsgemeinschaft für Gas, und welche eigenen Konzepte zur Stärkung der nationalen und europäischen Gasversorgungssicherheit verfolgt die Bundesregierung mit welchem Zeitplan?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Vorstellung, dass die Europäische Kommission künftig als ehrlicher Makler in Verhandlungen zu Energieimporten zwischen einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten agieren möchte?

3

Welche Position vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag, dass europäische Energieversorger künftig dazu angehalten bzw. rechtlich verpflichtet werden sollen, Gasreserven aus Gründen der Versorgungssicherheit vorzuhalten?

4

Wird die Bundesregierung für die Erdgasbevorratung eigene gesetzliche Rahmen setzen, und falls ja, wie sollen diese konkret aussehen, und in welchem Zeithorizont sollen diese verabschiedet werden?

5

Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der Fragesteller, dass aufgrund der relativ niedrigen und unverbindlichen europäischen und nationalen Zielvereinbarungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz die Überlegungen der Europäischen Kommission für eine Energieunion die Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern weiterhin hoch bleibt oder sogar zunehmen wird (bitte begründen)?

6

Hält die Bundesregierung den Bau der Gaspipeline South Stream für gescheitert, und welche Auswirkungen hat dies ihrer Ansicht nach gegebenenfalls auf die „Gasstrategie“ im Rahmen der Energieunion?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des heutigen Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, wonach die Europäische Union „ihre fossilen Energiealternativquellen wie z. B. Kohle und Schiefergas voll nutzen“ (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-krise-polen-fordert-eu-energieunion-gegen-russland-a-965441.html) müsse (bitte begründen)?

8

Beabsichtigt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung neben dem EU-Gasstresstest weitere „Stresstests“, und falls ja, welche und wann?

9

Erwägt die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union Optionen, um Investitionen von Drittstaatsunternehmen in die Energieinfrastruktur der europäischen Mitgliedstaaten zu reglementieren?

a) Wenn ja, welche Optionen sind dies?

b) Welche Kriterien prüft die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

10

Welche eigenen Vorstellungen und Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Diskussion um eine „neue Governance“ für den Energiemarkt, und welche Rolle sollen Regulierungsbehörden wie z. B. ACER (Agency for the Cooperation of Energy Regulators) nach Ansicht der Bundesregierung dabei zukünftig spielen?

11

Wie gedenkt die Bundesregierung dem Wunsch der Europäischen Kommission und vieler anderer Mitgliedstaaten nach mehr Koordinierung der nationalen Energiepolitik besser nachkommen zu können, und welches Ressort soll diese Koordinierung federführend leisten?

12

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Rahmen einer möglichen Novellierung der Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie, und hält die Bundesregierung beide Richtlinien für geeignet, um eine nachhaltige Senkung der europäischen Energienachfrage zu erreichen?

13

Welche über diese Richtlinien hinausgehenden Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um die europäische Energienachfrage langfristig zu senken?

14

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen Großbritanniens und der Tschechischen Republik, wonach das zu entwickelnde europäische Governance-System für die Energiepolitik vor allem den gemeinsamen Fortschritt bei Energiesicherheit, Nachhaltigkeit und den Binnenmarkt fokussieren sollte, statt die Details der Implementierung von Energiepolitik zu verfolgen?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen Großbritanniens und der Tschechischen Republik, wonach das zu entwickelnde europäische Governance-System für die Energiepolitik dafür Sorge tragen soll, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union realistische und glaubwürdige langfristige Treibhausgasreduktionspläne vorlegen sollen?

16

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen Großbritanniens und der Tschechischen Republik, wonach das zu entwickelnde europäische Governance-System für die Energiepolitik geringe Steuerung aufweisen und nichtlegislativ sein soll, damit die Mitgliedstaaten der Europäischen Union frei über ihren Energiemix entscheiden können?

17

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen Großbritanniens und der Tschechischen Republik, wonach das zu entwickelnde europäische Governance-System für die Energiepolitik vor allem auch den Verwaltungsaufwand verringern soll, oder befürchtet sie, dass es hierdurch auch zu Koordinierungslücken der europäischen Energiepolitik kommen kann (Quelle für Frage 14 bis 17: www.theguardian.com/environment/2015/jan/06/uk-accused-hypocrisy-plans-limit-enforcementeu-climate-goals?CMP=share_btn_tw)?

18

Mit welchen eigenen Vorschlägen ist die Bundesregierung wann in die Debatte um die Energieunion gegangen, und welche Ressortabstimmungen innerhalb der Bundesregierung gingen diesem Prozess voran?

19

Anhand welcher konkreten Kriterien hat die Bundesregierung die bei der „Special Task Force on Investment in the EU“ eingereichten Investitionsprojekte ausgewählt?

20

Wann wurde die Projekteliste an die Special Task-Force gesendet?

21

Welche Vertreterinnen und Vertreter der Privatwirtschaft wurden vorab konsultiert (bitte auflisten)?

22

Aus welchen Gründen war für die Bundesregierung neben § 4 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) nicht auch § 4 Absatz 2 Nummer 2 EUZZBG bei der Beteiligung des Deutschen Bundestages einschlägig, wonach die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag Dokumente und Informationen über Initiativen, Stellungnahmen, Konsultationsbeiträge, Programmentwürfe und Erläuterungen der Bundesregierung für Organe der Europäischen Union übersendet und mit der Europäischen Kommission ein solches Organ der Europäischen Union Mitglied der Special Task Force war?

23

Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag die von ihr bei der Special Task Force eingereichten Dokumente über die deutschen Investitionsprojekte noch im Nachgang zu übersenden, oder erachtet die Bundesregierung mit der Übersendung der von der Special Task Force zusammengestellten Gesamtprojektliste ihre Übersendungs- und Berichtspflichten als erledigt?

24

Wie erklärt die Bundesregierung, dass auf der Liste der Investitions-Pipeline Projekte im Offshore-Bereich aufgeführt sind, deren Refinanzierung über das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geplant ist?

25

Beabsichtigt die Bundesregierung oder ein anderer Investor, wie in der Projektliste aufgeführt, den Bau eines LNG-Terminals (Terminal für Flüssiggas) in Schleswig-Holstein (Haitabu), und wenn nein, wieso findet sich dieses Projekt auf der Liste?

26

Beabsichtigt die Bundesregierung, an einem anderen Ort eine LNG-Infrastruktur aufzubauen, und falls ja, wann und wo?

27

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Auslastungsgrad bestehender LNG-Terminals in Europa bei nur ca. 20 Prozent liegt (Bundestagsdrucksache 18/1299), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Wirtschaftlichkeit für potenzielle LNG-Terminals in Deutschland?

28

Welche Planungsfortschritte und Gespräche mit der Bundesregierung hat es innerhalb der letzten Monate gegeben, dass sich das Projekt „Haitabu“ als „not only important for the security of supply in Germany but also in the neighbouring countries“ (Projektliste) erwiesen hat?

29

Aus welchen Ländern würde nach Einschätzung der Bundesregierung LNG-Gas für ein derartiges Terminal geliefert werden (bitte Reihenfolge mit den zu erwartenden Mengen angeben)?

30

Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung ein dauerhafter Ölpreis unter 100 Dollar/Barrel auf die auf dem Weltmarkt verfügbaren LNG-Mengen in den nächsten fünf bis zehn Jahren?

31

Hat die Bundesregierung im Zuge der Projektfindung für die Investitions-Pipeline auch Projekte für Energieeffizienz und Energieeinsparung vorgeschlagen, und wenn ja, wie erklärt sie, dass keines dieser Projekte ausgewiesen ist, obwohl die Senkung der Energienachfrage zentraler Baustein der Energieunion sein soll?

32

Unterstützt die Bundesregierung Pläne, wonach auch Atomprojekte wie Hinkley Point C auf der Investitions-Pipeline aufgeführt sind und mithilfe europäischer Investitionsmittel finanziert werden sollen, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass diese Mittel in eine sichere und nachhaltige Energieversorgung investiert werden?

33

Unterstützt die Bundesregierung Pläne, wonach auch neue Kohlekraftwerksprojekte auf der Investitions-Pipeline aufgeführt sind und mithilfe europäischer Investitionsmittel finanziert werden sollen, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass diese Mittel in eine sichere und nachhaltige Energieversorgung investiert werden?

34

Unterstützt die Bundesregierung Pläne, wonach auch kommerzielle CCS-Projekte auf der Investitions-Pipeline aufgeführt sind und mithilfe europäischer Investitionsmittel finanziert werden sollen, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass diese Mittel in eine sichere und nachhaltige Energieversorgung investiert werden?

Berlin, den 14. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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