[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4173
18. Wahlperiode 03.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu,
Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3870 –
Antisemitismus in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland sind wir täglich mit allen Formen der gruppenbezogenen
Menschenfeindlichkeit konfrontiert. Antisemitische Straftaten gehören zum
traurigen Alltag. Jüdische Einrichtungen sind häufig auf einen dauerhaften Schutz
durch die Polizei angewiesen. Nicht erst nach den Terroranschlägen von Paris
leben viele Juden in Deutschland mit einer gewachsenen Sorge vor Anschlägen
und Angriffen. Denn, wie der Sommer 2014 zeigte, werden
Auseinandersetzungen im Nahostkonflikt zwischen Israelis und Palästinensern auch mit Gewalt
auf deutsche Straßen getragen, welche in teilweise antisemitischen und
gewaltsamen Auseinandersetzungen endeten.
Der Deutsche Bundestag hat mehrfach seine Entschlossenheit gegen
Antisemitismus und sein Ja zum jüdischen Leben hier bekundet (beispielsweise auf
Bundestagsdrucksache 17/13885, 16/10775 (neu), 16/10776). Zudem hat im
Januar 2015 der Expertenkreis Antisemitismus erneut seine Arbeit
aufgenommen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nicht nur vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Deutschlands ist
die Bekämpfung von Antisemitismus ein zentrales Anliegen der
Bunderegierung. Über jüdische Menschen und die die jüdischen Gemeinden hinaus bedroht
Antisemitismus jeglicher Ausrichtung auch die demokratische Gesellschaft in
ihrer Gesamtheit und in ihren Grundwerten.
Für die Bundesregierung sind sowohl die Prävention als auch die entschiedene
Bekämpfung von Antisemitismus und extremistischen Bestrebungen jeglicher
Couleur von hoher politischer Priorität. Dass jüdische Menschen sich in
Deutschland sicher und aufgehoben fühlen, ist für die Bundesregierung von
großer Bedeutung. Darüber besteht ein umfassender gesellschaftlicher und
politischer Konsens.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. Februar 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4173 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie definiert die Bundesregierung Antisemitismus?
Eine allgemeingültige Definition des Antisemitismus existiert in
sozialwissenschaftlichen oder anderen öffentlichen Zusammenhängen nicht. Die
Bundesregierung versteht unter Antisemitismus die politisch, sozial, rassistisch oder
religiös (Antijudaismus) grundierte Feindschaft gegenüber Juden
(Verfassungsschutzbericht des Bundes 2013, S. 124).
a) Falls sich diese Definition von der Arbeitsdefinition Antisemitismus der
EUMC (European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia)
unterscheidet, wie begründet dies die Bundesregierung?
Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit (EUMC) hat eine unverbindliche und nichtoffizielle Arbeitsdefinition
vorgeschlagen deren Gebrauch und mediale Verbreitung von dort verantwortet
wird: „Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die
sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich
in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder
deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse
Einrichtungen.“ Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sind nicht an diese
Definition gebunden und können Antisemitismus eigenständig definieren. Im
Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus aus dem Jahr 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7700 vom 10. November 2011) wird diese
Arbeitsdefinition als eingeschränkt verwendbar eingestuft. Der Bericht des
Expertenkreises Antisemitismus sieht – ähnlich zur o. g. Begriffsbestimmung der
Bundesregierung – in der Feindschaft gegen Juden aufgrund der angeblichen oder
tatsächlichen Zugehörigkeit der jeweiligen Individuen oder Institutionen zum
Judentum einen wesentlichen definitorischen Kern.
b) Weshalb ist die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Europäischen
Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
(EUMC) aus dem Jahr 2004, die über die Website der Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte abrufbar war und die online nicht mehr
verfügbar ist (
www.fra.europa.eu/en/fra/material/pub/AS/AS-Working
Definition-draft.pdf), nicht mehr online verfügbar?
Zum 1. März 2007 wurde die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
(Grundrechteagentur) als Nachfolgeeinrichtung der EUMC errichtet (vgl.
Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung
einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte). Ziel der
Grundrechteagentur ist es, die Organe und Einrichtungen der Union und die Mitgliedstaaten
bei der Durchführung des Unionsrechts in Grundrechtsfragen zu unterstützen
und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen, um ihnen die uneingeschränkte
Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen (vgl. Artikel 2 der
Verordnung (EG) Nr. 168/2007).
Das Mandat der Grundrechteagentur geht über das Mandat der EUMC hinaus.
Derzeit arbeitet die Grundrechteagentur zu den Themenbereichen, die in
Artikel 2 des Beschlusses Nr. 252/2013/EU des Rates vom 11. März 2013 zur
Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013–2017) für die Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte (ABl. L 53 vom 21. März 2013, S. 1) festgelegt
wurden. Neben dem Themenbereich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und
damit einhergehende Intoleranz erfasst der aktuelle Mehrjahresrahmen unter
anderem Themenbereiche wie Zugang zum Recht, Opfer von Straftaten,
Informationsgesellschaft, Integration von Roma, Rechte des Kindes sowie
Diskriminierung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4173Weshalb die Arbeitsdefinition Antisemitismus der EUMC nicht mehr online auf
der Seite der Grundrechteagentur verfügbar ist, ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
c) Gilt diese vereinbarte Arbeitsdefinition noch für die Bundesregierung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.
d) Wird sich die Bundesregierung für die Wiederveröffentlichung dieser
Arbeitsdefinition einsetzen?
Die Grundrechteagentur nimmt nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit
wahr. Die Bundesregierung respektiert die Eigenständigkeit der
Grundrechteagentur.
e) Welche Kriterien werden bei der Neudefinition antisemitischer
Übergriffe für die Registrierung von Straftaten diskutiert, und wie findet
diese Diskussion statt?
Der Empfehlung des parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum
„Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) entsprechend wurde die Bund-Länder-
Arbeitsgruppe Kriminalpolizeilicher Meldedienstes Politisch motivierte
Kriminalität (BLAG „KPMD-PMK“) mit dem Auftrag eingerichtet, das
Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) zu überprüfen.
Die Definition antisemitischer Straftaten im Definitionssystem – „antisemitisch
ist der Teil der Hasskriminalität, der aus einer antijüdischen Haltung heraus
begangen wird“ – bedarf aus Sicht der Bundesregierung keiner Modifizierung.
Eine Neu-Definition des Begriffs „Antisemitismus“ wird daher im Rahmen der
BLAG „KPMD-PMK“ derzeit nicht angestrebt.
2. Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein jährlich erscheinender
Antisemitismusbericht über antisemitische Straftaten, der parallel zu den
Empfehlungen der Expertenkommission entsteht, sinnvoll, und wenn nein, warum
nicht?
Eine jährliche Veröffentlichung von Statistiken und Zahlen zur „politisch-
motivierten Kriminalität“ – inkl. antisemitischer Gewalttaten und
Volksverhetzungsdelikte – erfolgt bereits in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der
Länder. Darüber hinaus wird keine Berichterstattung angestrebt.
3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verbreitung des
sogenannten Alltagsantisemitismus, der laut dem letzten Bericht des
unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 17/7700) der
Bundesregierung „antisemitische Stereotype oder Zuschreibungen
gleichwohl in die Alltagswelt“ (S. 65) einwebt, und welche Gegenmaßnahmen
hat sie ergriffen?
4. Wie viele Menschen haben in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung ein geschlossen antisemitisches Weltbild (Zahlen bitte begründen)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die im o. g. Bericht des Expertenkreises Antisemitismus ausgewerteten
demoskopischen Untersuchungen geben übereinstimmend eine Größenordnung von
etwa 20 Prozent latentem Antisemitismus an.
Drucksache 18/4173 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeJe nach Methode, erkenntnisleitendem Interesse und Fragebogendesign können
solche Ergebnisse allerdings variieren. Wie viele Menschen in Deutschland ein
geschlossen antisemitisches Weltbild haben, ist der Bundesregierung nicht
bekannt. Gleichwohl nimmt die Bundesregierung diese Ergebnisse ernst und sieht
sich fortwährend veranlasst, dem Antisemitismus in der Gesellschaft
entgegenzutreten und ihn nachhaltig zu bekämpfen. Alle gemessenen Quantitäten
antisemitischen Einstellungspotenzials in unterschiedlichsten Erscheinungen (z. B.
antisemitische Ressentiments, Klischees, Verschwörungsideologien etc.) sind
mit den Werten einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar.
Maßnahmen zur Bekämpfung antisemitischer Einstellungen sind dauerhafter
Bestandteil der Bildungsangebote der Bundeszentrale für politische Bildung
(BpB). In diesem Zusammenhang sind auch die Angebote zur
Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit, dem Holocaust und dem Zweiten Weltkrieg
sowie Maßnahmen zur Bekämpfung extremistischer Einstellungen und
rassistischer Vorurteile zu sehen. Durch ein umfassendes Angebot an Print- und Online-
Produkten wie auch Veranstaltungen und Förderungen werden verschiedene
Facetten des Antisemitismus aufgegriffen, kritisch reflektiert und Handreichungen
entwickelt. Außerdem wird parallel zur argumentativen Auseinandersetzung mit
antisemitischen Positionen und zur Rückbeziehung auf den Holocaust der
Ansatz verfolgt, die integrativen Aspekte der Geschichte der Juden in Deutschland
und Europa hervorzuheben. Die BpB hat immer wieder Angebote in ihrem
Programm, die das Spektrum jüdischen Lebens in Deutschland und Europa
darstellen.
Ein zentrales Anliegen der BpB ist es, zivilgesellschaftliche Kräfte zu
unterstützen, die sich gegen Extremismus und Antisemitismus einsetzen. Entsprechend
fördert sie Maßnahmen zur Stärkung örtlicher und regionaler
zivilgesellschaftlicher Strukturen.
Die Bundesregierung sieht mit Sorge, dass antisemitische Stereotype und Hetze
in zunehmendem Maße auf die Straße und in die Sozialen Netzwerke im Internet
getragen werden. Deshalb befasst sich im vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgelegten Bundesprogramm
„Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und
Menschenfeindlichkeit“ ein Programmbereich ausdrücklich mit dem Schwerpunkt „aktueller
Antisemitismus“. Hieraus gewonnene Erkenntnisse, innovative Ansätze und
Arbeitsformen gegen aktuelle Formen des Antisemitismus sollen in die Fläche gebracht
werden und insbesondere in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
übertragbar sein. Auch im Bereich „Förderung zur Strukturentwicklung“ sind Mittel für
Träger mit dem Arbeitsschwerpunkt „Antisemitismus“ bereitgestellt, um deren
Arbeit in dem Themenfeld zu stärken und zu verstetigen.
5. Wie viele antisemitische Straftaten hat die Bundesregierung seit dem Jahr
2000 gezählt (bitte nach Jahren aufführen)?
a) Wie viele Straftaten ordnet die Bundesregierung dabei den Kategorien
der politisch motivierten Kriminalität „Rechts“, „Links“ und
„Ausländer“ zu?
b) Welches Alter hatten die Täterinnen und Täter?
c) Welches Geschlecht hatten die Täterinnern und Täter?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4173Die Entwicklung der antisemitischen Straftaten im Zeitraum von 2001 bis 2013
stellt sich wie folgt dar:
Die weiteren Angaben zum Alter und Geschlecht der Täter sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Ein aussagefähiger Vergleich mit den Zahlen des davor liegenden Zeitraums ist
nicht möglich, da die Erfassungssystematik grundlegend geändert wurde.
Mit den Ländern abgestimmte valide Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht
vor.
Jahr PMK-rechts PMK-links PMK-Ausländer PMK-sonstige Insgesamt
2001 1 629 2 31 29 1 691
2002 1 594 6 89 82 1 771
2003 1 226 6 53 59 1 344
2004 1 346 4 46 53 1 449
2005 1 682 7 33 26 1 748
2006 1 662 4 89 54 1 809
2007 1 561 1 59 36 1 657
2008 1 496 5 41 17 1 559
2009 1 520 4 101 65 1 690
2010 1 192 1 53 22 1 268
2011 1 188 6 24 21 1 239
2012 1 314 3 38 19 1 374
2013 1 218 0 31 26 1 275
Alter bis 13 14–17 18–20 21–24 25–30 über 30
m w m w m w m w m w m w
2001 22 3 262 33 210 20 134 9 82 3 146 19
2002 19 5 247 42 230 14 178 12 121 6 304 15
2003 9 0 216 20 191 13 176 1 112 8 331 31
2004 8 1 238 33 211 18 176 10 133 9 352 40
2005 10 3 227 23 213 12 191 9 149 4 394 21
2006 9 3 297 23 259 18 241 10 182 15 324 27
2007 11 4 197 29 181 28 150 6 145 2 332 24
2008 19 3 213 15 218 19 185 9 126 2 262 23
2009 14 2 204 20 233 19 174 9 137 8 276 39
2010 20 0 146 16 152 10 130 8 104 2 180 22
2011 11 5 126 10 121 5 108 6 103 5 275 33
2012 8 0 121 8 100 6 120 11 123 7 295 23
2013 6 1 129 18 104 6 133 10 137 3 301 25
Drucksache 18/4173 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Wie viele Opfer antisemitischer Straftaten zählt die Bundesregierung seit
dem Jahr 2000?
7. Wie viele Opfer antisemitischer Gewalttaten zählt die Bundesregierung seit
dem Jahr 2000?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Fallzahlendatei Lagebild Politisch motivierter Straftaten
(LAPOS) werden ausschließlich Geschädigte von Gewaltdelikten, also
Verletzte, erfasst.
Die entsprechenden Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Ein aussagefähiger Vergleich mit den Zahlen des davor liegenden Zeitraums ist
nicht möglich, da die Erfassungssystematik grundlegend geändert wurde.
Mit den Ländern abgestimmte valide Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht
vor.
8. In wie vielen Fällen wurde das Opfer nach Kenntnis der Bundesregierung
angegriffen, weil es sich durch das Tragen des Davidsterns, einer Kippa
oder Ähnlichem öffentlich als jüdisch erkennbar machte (bitte nach Jahren
und Bundesländern aufgliedern)?
Die erbetenen Angaben, die insbesondere auf Detailinformationen zur
Motivation des Täters von Straftaten gerichtet sind, sind im Rahmen der
Kriminaltaktischen Anfrage politisch motivierte Kriminalität (KTA-PMK), mit welcher die
Länder die Sachverhalte an das BKA übermitteln, nicht verpflichtend
anzugeben. Neben der Einstufung einer Tat als antisemitisch motiviert können die
zuständigen Landesbehörden die von ihnen als relevant bewerteten
weitergehenden Informationen in fakultativ auszufüllenden Freitextfeldern übermitteln. Das
BKA verfügt vor diesem Hintergrund nicht über belastbare Informationen, die
eine vollständige und systematische Auswertung der vorliegenden KTA-PMK
ermöglichen.
Jahr Verletzte
2001 26
2002 23
2003 36
2004 26
2005 38
2006 62
2007 58
2008 47
2009 37
2010 41
2011 36
2012 41
2013 40
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4173 9. Teilt die Bundesregierung in Bezug auf die Frage 8 die Sorge von vielen
Jüdinnen und Juden in Deutschland, sich öffentlich als jüdisch erkennbar
zu zeigen?
Die Bundesregierung kann diesbezügliche Sorgen von Jüdinnen und Juden in
Deutschland nachvollziehen. Eine allgemeine Gefahr für Jüdinnen und Juden
durch das öffentliche Erkennbarmachen ihres Glaubens sieht die
Bundesregierung jedoch nicht.
10. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der
islamistischen Anschläge auf einen jüdischen Supermarkt in Paris am 9. Januar
2015 und auf das Jüdische Museum in Brüssel am 24. Mai 2014 auch die
Anschlagsgefahr auf jüdische Einrichtungen in Deutschland erhöht, und
wenn ja, in welchem Ausmaß?
Israelische bzw. jüdische Interessen unterliegen weltweit – auch in der
Bundesrepublik – einer hohen, besonderen Gefährdung durch den islamistischen
Terrorismus.
Die genannten Anschläge belegen diese Bewertung nachdrücklich; eine weitere
Erhöhung der Anschlagsgefahr ergibt sich dadurch nicht.
11. Auf welche Höhe beläuft sich der jährliche Sachschaden durch
antisemitische Straftaten seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
12. Wie viele jüdische Friedhöfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2000 in Deutschland geschändet?
Die Entwicklung der antisemitischen Straftaten, die im Zusammenhang mit
jüdischen Friedhöfen stehen, stellt sich seit 2001 wie folgt dar:
Gesamt davon
PMK-links
PMK-
rechts
PMK-
Ausländer
PMK-
sonstige
unbekannt
2001 52 0 49 2 0 1
2002 59 0 54 1 0 4
2003 61 0 57 0 1 3
2004 38 0 38 0 0 0
2005 58 0 58 0 0 0
2006 37 0 37 0 0 0
2007 42 0 42 0 0 0
2008 63 0 63 0 0 0
2009 38 0 35 1 2 0
2010 41 0 41 0 0 0
2011 33 0 32 0 1 0
2012 29 0 27 0 2 0
2013 36 0 32 0 4 0
Gesamt 587 0 565 4 10 8
Drucksache 18/4173 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEin aussagefähiger Vergleich mit den Zahlen des davor liegenden Zeitraums ist
nicht möglich, da die Erfassungssystematik grundlegend geändert wurde.
Mit den Ländern abgestimmte valide Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht
vor.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Gefährdung jüdischer
Einrichtungen in Deutschland durch islamistische Terrororganisationen?
Israel ist neben den USA seit jeher erklärtes Feindbild jihadistischer Täter und
damit direktes operatives und propagandistisches Ziel. Trotz der permanent
hohen polizeilichen und militärischen Sicherheitsmaßnahmen gelingt es
verschiedenen Organisationen und Einzeltätern immer wieder, Anschläge gegen
staatliche und zivile Einrichtungen weltweit durchzuführen.
Die Negierung des Existenzrechts Israels, die Auseinandersetzung zwischen
Palästinensern und Israel sowie die „Befreiung Palästinas“ sind von jeher fester
Bestandteil der jihadistischen Ideologie.
Diese Faktoren sind besonders geeignet, die Emotionen und Sympathien vieler
Muslime weltweit für die als ungerecht empfundene Situation der Palästinenser
zu wecken und zu gewaltsamen Aktionen gegen Israel und mit Israel verbündete
westliche Staaten aufzurufen.
Die Gesamtschau macht deutlich, dass jüdische bzw. israelische Interessen
weiterhin im unmittelbaren Zielspektrum jihadistischer Täter bzw.
Tätergruppierungen stehen und somit einer hohen, besonderen Gefährdung weltweit unterliegen.
Die Anschläge der jüngeren Vergangenheit zum Nachteil israelischer Interessen
und Einrichtungen (z. B. der tödliche Angriff auf mehrere Personen vor einer
jüdischen Schule am 19. März 2012 in Toulouse/FRA, der
Schusswaffenanschlag im jüdischen Museum in Brüssel/BEL vom 24. Mai 2014, die
Geiselnahme in einem Lebensmittelgeschäft am 9. Januar 2015 in Paris/Frau sowie der
Anschlag auf eine jüdische Synagoge in Kopenhagen/DEN am 15. Februar
2015) zeigen, dass sich die Gefährdung weltweit und jederzeit, auch innerhalb
der Europäischen Union, konkretisieren kann.
Zusammenfassend bleibt zu konstatieren, dass das hauptsächliche
Gefahrenmoment für jüdische Einrichtungen und Interessen derzeit im Wesentlichen aus
dem Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus resultiert und sich
hieraus eine hohe, besondere Gefährdung ableiten lässt. Den
Bundessicherheitsbehörden werden in diesem Zusammenhang immer wieder auch Hinweise auf eine
Gefährdung israelischer/jüdischer Interessen und Einrichtungen/Organisationen
bekannt.
Gleichwohl liegen derzeit keine entsprechend substantiierten Hinweise vor, die
auf eine konkrete Gefährdung jüdischer und israelischer Einrichtungen in
Deutschland durch islamistische Gruppierungen hinweisen.
14. Wie arbeitet die Bundesregierung mit den EU-Partnern zusammen, um
jüdische Einrichtungen nach den Terroranschlägen von Brüssel und Paris
vor weiteren Anschlägen, auch in Deutschland, zu schützen?
Die Bundesregierung und die Sicherheitsbehörden befinden sich im Hinblick
auf den Schutz jüdischer Einrichtungen in einem intensiven Austausch.
Seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) werden jegliche Gefahrensachverhalte
und somit auch Sachverhalte mit Bezug zur Gefährdung jüdischer
Einrichtungen soweit sie andere europäische Länder betreffen auf den seit Jahren etablier-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4173ten Meldewegen mit den EU-Partnern zeitnah ausgetauscht, bewertet und
bearbeitet.
Darüber hinaus finden anlassbezogen auch Besprechungen mit EU-Partnern
über die Gefährdungssituation z. B. von jüdischen Einrichtungen statt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitet sowohl bilateral als auch
multilateral sehr vertrauensvoll mit den europäischen Partnern bei der
Bekämpfung des islamistischen Terrorismus zusammen. Der Fokus der Zusammenarbeit
liegt aber nicht nur auf dem Schutz jüdischer Einrichtungen. Vielmehr handelt
es sich um einen ganzheitlichen Ansatz im Kampf gegen den Terrorismus.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) arbeitet im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben eng mit den Nachrichtendiensten der EU-Partner zusammen, um
Erkenntnisse hinsichtlich etwaiger bestehender Anschlagsplanungen oder
Gefährdungssachverhalte zu erkennen.
15. Hat die Bundesregierung unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der
sogenannten Pegida-Demonstrationen und ihren Ablegerinnen in anderen
deutschen Städten antisemitische Tendenzen, Aussagen oder Slogans zur
Kenntnis genommen, und wenn ja, welche (bitte einzeln aufzählen)?
Antisemitische Aussagen/Tendenzen/Slogans im Rahmen des
Demonstrationsgeschehens der Pegida-Bewegung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im
Rahmen der von Pro NRW beeinflussten GIDA-Gruppierungen in Köln, Bonn
und Düsseldorf sollen auch antisemitische Parolen gerufen worden sein.
16. Hat die Bundesregierung antisemitische Tendenzen, Aussagen oder
Slogans unter Mitgliedern bzw. Funktionären der AfD zur Kenntnis
genommen, und wenn ja, welche?
Antisemitische Aussagen/Tendenzen/Slogans unter Mitgliedern bzw.
Funktionären der AfD sind der Bundesregierung nicht bekannt.
17. Weshalb hat sich die Bundesregierung erst am 27. Oktober 2014 mit einem
Schreiben an die Kultusministerkonferenz (KMK) gewandt, um diese über
die in Punkt 4 beschlossenen Forderungen der interfraktionellen Resolution
„Antisemitismus entschlossen bekämpfen, jüdisches Leben in Deutschland
weiterhin nachhaltig fördern“ (Bundestagsdrucksache 17/13885) vom
11. Juni 2013 aufmerksam zu machen?
Bereits im Vorfeld des genannten Schreibens auf Staatssekretärsebene bestanden
Kontakte der Bundesregierung auf Arbeitsebene mit der KMK. Im Übrigen
achtet die Bundesregierung das Verfassungsgebot der Zuständigkeit der Länder in
Kultusangelegenheiten.
a) Hat die Bundesregierung im Bereich der Bildung und/oder
Jugendsozialarbeit konzeptionelle Pläne für den Kampf gegen Antisemitismus
für diese Legislaturperiode, und wenn ja, welche?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die
Bundesländer verstärkt den Kampf gegen Antisemitismus in ihre
Bildungsprogramme einfließen lassen?
Die Fragen 17a und 17b werden gemeinsam beantwortet.
Die Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt
aufgrund der föderativen Staatsstruktur bei den Ländern.
Drucksache 18/4173 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Bereich der Jugendsozialarbeit fördert das BMFSFJ das Informations- und
Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA) mit Sitz in
Düsseldorf (im Jahr 2015 mit 199 180 Euro). IDA ist ein Dienstleistungszentrum, das
in den Themenfeldern (Anti-)Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus,
Interkulturelle Öffnung, Diversität, (Anti-)Diskriminierung und Migration
informiert, dokumentiert, berät und qualifiziert. 27 Verbände sind Mitglied des
IDA e. V., darunter Mitgliedsorganisationen des Deutschen Bundesjugendrings,
des Rings politischer Jugend und die Deutsche Sportjugend.
Auch die vom BMFSFJ geförderten Jugendverbände und die politische
Jugendbildung beschäftigen sich in ihrer Bildungsarbeit seit langem häufig mit dem
Themenspektrum des Antisemitismus.
Zur grundsätzlichen konzeptionellen Bedeutung des Themas Antisemitismus in
der politischen Bildungsarbeit wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
c) Inwieweit ist Antisemitismus nach Kenntnis der Bundesregierung Teil
des Lehrcurriculums in der Lehreraus- und -fortbildung?
Welche Koordinierungsmaßnahmen gegenüber den Bundesländern
und der KMK ergreift die Bundesregierung dabei?
Die Zuständigkeit für die Lehrerausbildung liegt bei den Kultusministerien der
Länder. Die Ausbildung durch Studienordnungen und Prüfungsordnungen
werden durch diese geregelt. Auch die Zuständigkeit für die fachliche Fort- und
Weiterbildung des pädagogischen Personals erfolgt im Rahmen der
Zuständigkeit der Länder.
Die Bundesregierung unterstützt in den kommenden Jahren mit der
„Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ die Länder in ihrem Bemühen, die Qualität der
Lehreraus- und -weiterbildung zu verbessern. Dafür werden von Bundesseite in
den kommenden Jahren bis zum Jahr 2023 bis zu 500 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt.
d) Hat die Bundesregierung in der 16., 17. und 18. Legislaturperiode
Forschungsprojekte in Auftrag gegeben, die sich mit dem Thema
Antisemitismus in Bildungsinstitutionen befassen, und liegen diesbezüglich
Forschungsergebnisse vor?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aber seit
April 2012 das Zentrum Jüdische Studien (ZJS) Berlin-Brandenburg mit 7,8 Mio.
Euro aus Projektfördermitteln über zunächst fünf Jahre. Im ZJS ist
Antisemitismus- und Rechtsextremismusforschung eines der ausgewiesenen
Forschungsfelder (
www.zentrum-juedischestudien.de/forschungsfeld/antisemitismus-
undrechtsextremismusforschung/). Die konkrete Forschungsvorhabenplanung
obliegt dem ZJS.
18. Sieht die Bundesregierung in der formalen Änderung der so genannten
Extremismusklausel durch das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) auch die Umsetzung der unter Punkt 2
im Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/13885) geforderten Beseitigung
von Hindernissen, die der Bekämpfung des Antisemitismus
entgegenstehen?
Die Bundesregierung sieht zwischen den beschriebenen Sachverhalten keinen
Zusammenhang.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/417319. In welcher Form und wann fand die Information von Polizei- und
Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten – auch im
Zusammenwirken mit den Ländern – statt, um diese für das Thema Antisemitismus zu
sensibilisieren, wie unter Punkt 5 auf Bundestagsdrucksache 17/13885
gefordert (bitte Kontaktaufnahmen einzeln aufzählen)?
20. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung entsprechend dem
Antrag (Bundestagsdrucksache 17/13885), die Polizei- und
Strafverfolgungsbehörden sowie die Nachrichtendienste effektiv für das Thema
Antisemitismus zu sensibilisieren?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung befindet sich mit den Sicherheitsbehörden in einem
regelmäßigen Austausch, bei dem Antisemitismus dauerhaft ein zentrales Thema ist.
Die Sicherheitsbehörden beobachten die Entwicklung antisemitische Straf- und
Gewalttaten, die Gefährdung jüdischer Einrichtungen und Menschen jüdischen
Glaubens, auch auf Grund der historischen Verantwortung Deutschlands, mit
besonderer Aufmerksamkeit und berichten der Bunderegierung regelmäßig.
Insbesondere im Hinblick auf konkrete Gefährdungen findet ein intensiver
Austausch mit den Sicherheitsbehörden der Länder in den Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorabwehrzentren statt. Eine dauerhaft hohe Sensibilität im
Hinblick auf Antisemitismus ist bei den Sicherheitsbehörden gewährleistet. Damit
wird nach Auffassung der Bundesregierung dem oben genannten Antrag
Rechnung getragen. Eine darüber hinausgehende appellatorische Sensibilisierung
hält die Bundesregierung nicht für notwendig.
Die hohe Sensibilität für Antisemitismus wird auch in diversen Maßnahmen und
Facetten in der Ausbildung und Arbeit der Sicherheitsbehörden deutlich.
Auch das Thema „Antisemitismus“ im Besonderen wurde im Bereich der
Ausbildung des gehobenen und des höheren Kriminaldienstes des Bundes in den
letzten Jahren auf mehreren Feldern noch deutlicher in den Fokus gerückt. Am
27. März 2013 wurde eine Kooperationsvereinbarung in Form einer
Bildungspartnerschaft zwischen dem Bundeskriminalamt und dem Fritz-Bauer-Institut,
Frankfurt am Main, geschlossen. Ziel dieses Kooperationsvertrages ist es,
Wissen über die ambivalente und in weiten Teilen auch verbrecherische
Verstrickung von Polizei in das NS-System, sowie die Entwicklung einer offenen
Wahrnehmung von Minderheiten als integralem Teil der deutschen Gesellschaft
und Geschichte zu vermitteln. Bestandteil des Vertrags wurde insbesondere die
Planung und Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des jährlich
stattfindenden Holocaustgedenktages im BKA am 27. Januar.
Im BKA besteht ein allgemeiner Konsens, dass ein kritischer, offener Umgang
mit der eigenen Geschichte vor dem Hintergrund des Holocausts und des
„Dritten Reichs“ für deutsche Polizisten eine immer währende Verpflichtung bleibt.
Die Erinnerung an den nationalsozialistischen Völkermord, an dem die
damalige Schutz- und Kriminalpolizei verantwortlich mitwirkte, kennt keinen
Schlussstrich.
Vom Jahr 2007 an kam es vor diesem Hintergrund im Rahmen einer
Kolloquienreihe und eines Forschungsprojektes unter externer Leitung zu einer intensiven
Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Polizei und insbesondere des BKA.
In den Veranstaltungen fand eine direkte Auseinandersetzung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA mit den Themen Nationalsozialismus und
Rassismus statt.
Das BKA begleitet des Weiteren die Ausstellung der Deutschen Hochschule der
Polizei mit dem Titel „Ordnung und Vernichtung“, die die Rolle der Polizei im
NS-Staat zum Thema hat.
Drucksache 18/4173 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAuch an der Akademie für Verfassungsschutz (AfV) wird das Thema
Antisemitismus sowohl phänomenspezifisch als auch phänomenübergreifend behandelt.
Antisemitismus im Islamismus ist zunächst im Hinblick auf seine historischen
und theologischen Bezüge Thema der Laufbahnausbildung des mittleren und
gehobenen Dienstes im Fach Ausländerextremismus/Islamismus sowie des
Grundlehrgangs Islamismus. Dabei wird insbesondere auch auf eine
differenzierte Betrachtung der moderat-islamischen sowie der islamistisch-
jihadistischen Sicht auf die Juden in der heutigen Zeit Wert gelegt. Aktuelle
Erscheinungsformen des Antisemitismus sind insbesondere Gegenstand der
Länderkunde „Israel/Palästina und die Nachbarstaaten“, des Seminars „Feindbilder des
Islamismus“ sowie aller Lehrgänge zur islamistischen und jihadistischen
Ideologie und Programmatik.
Im Rahmen des Fachs Ausländerextremismus in Aus- und Fortbildung ist in
jüngster Zeit die Aufmerksamkeit für den türkischen (Ultra-)Nationalismus
(Ülkücü-Bewegung) und den hier verorteten Antisemitismus deutlich gestiegen.
Im Phänomenbereich Rechtsextremismus wird der Schwerpunkt in der Aus- und
Fortbildung auf die Ideologieelemente Antisemitismus, Rassismus,
Nationalismus und Revisionismus gelegt. Aus Gründen der Sensibilisierung und
Aktualisierung werden zahlreiche Lehrveranstaltungen im Fach Rechtsextremismus mit
einer Wiederholung und Zusammenfassung, gerade zum Antisemitismus,
eröffnet, um zu diesem Thema alle Teilnehmer einer Lehrveranstaltung auf eine
gemeinsame Wissensgrundlage zu stellen. Im Rahmen der verfügbaren Zeit wird
dabei der Bogen vom religiös begründeten Antisemitismus über den
Antisemitismus des Mittelalters, der Gründerzeit und des historischen
Nationalsozialismus bis zum Antisemitismus der Neuzeit geschlagen.
Darüber hinaus wird der Antisemitismus im Rahmen der Laufbahnausbildung
des gehobenen Dienstes phänomenübergreifend im Fach „Politische
Ideengeschichte“ thematisiert.
Im Bereich der Fortbildung erscheint Antisemitismus als Querschnittsthema
insbesondere im regelmäßig stattfindenden Seminar „Antisemitismus –
ideengeschichtliche Hintergründe und aktuelle Erscheinungsformen in Islamismus,
Links- und Rechtsextremismus“, sowie als Teilbereich in Auswertungs- und
Analyselehrgängen zum politischen Extremismus.
Auch im Rahmen der täglichen Arbeit des BfV sind die Beobachtung und
Auswertung antisemitische Bestrebungen ein wichtiger Bestandteil. Dem BfV ist
gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BVerfSchG) allgemein die Aufgabe der Beobachtung extremistischer
Bestrebungen sowie solche, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung
richten, zugewiesen. Bei allen Phänomenbereichen – Rechtsextremismus,
Linksextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus – sind antisemitische
Tendenzen in unterschiedlichster Ausprägung feststellbar.
Als einem bedeutenden Basiselement der rechtsextremistischen Ideologie stellt
die Bearbeitung und Analyse antisemitischer Sachverhalte seit jeher einen
wichtigen Bestandteil in der Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen dar.
Der Antisemitismus ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil islamistischer
Ideologie. Daher ist die Bearbeitung und Analyse antisemitischer Ausprägungen bei
der Beobachtung islamistischer Bestrebungen ebenso ein wichtiger Bestandteil.
Im deutschen Linksextremismus gibt es seit den 60er-Jahren immer wieder
scharfe antizionistische Positionierungen, die teilweise als (latent) antisemitisch
zu bewerten sind. Zwar gibt es keinen genuin linksextremistischen
Antisemitismus, dennoch bleibt das Thema Antisemitismus und Linksextremismus für den
Verfassungsschutz relevant, weil antizionistische Positionierungen zum Teil
– mit Übergängen zum latenten Antisemitismus – Anknüpfungspunkte und Dis-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4173kursimpulse für andere Extremisten liefern können, etwa durch Wortwahl und
Argumentationsmuster.
Auch im Bereich des Ausländerextremismus sind bei linksextremistischen
Gruppierungen antizionistische Tendenzen festzustellen. Der Staat Israel wird
als „Erfüllungsgehilfe“ der als imperialistisch betrachteten USA gesehen. Bei
den türkischen Nationalisten, gemeinhin auch als „Graue Wölfe“ bezeichnet,
liegt in diesem Zusammenhang der Schwerpunkt auf antisemitischen
Tendenzen. Antisemitismus ist ein Bestandteil der Ideologie türkischer Nationalisten,
da die Anhängerschaft von einer Überlegenheit des Türkentums gegenüber
anderen Völkern und Staaten ausgeht. Insgesamt spielen die Themen
Antisemitismus bzw. Antisemitismus im Phänomenbereich des säkularen
Ausländerextremismus eine untergeordnete Rolle.
Das Phänomen Antisemitismus wird bei einer antizionistischen und
antisemitischen Ausrichtung islamistischer und jihadistischer Gruppierungen auch in
umfangreichen Aus- und Weiterbildungsangeboten des Bundesnachrichtendienstes
(BND) sowohl mit den ideologischen Grundlagen innerhalb des
Themenkomplexes Islamismus/Jihadismus, als auch im Hinblick auf etwaige tatsächliche
Anschlagsgefährdungen gegen israelische und jüdische Ziele behandelt. An der
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachbereich
Nachrichtendienste, Abteilung BND) wurde hierfür im Mai 2008 eine Professur für
Politikwissenschaften mit dem Schwerpunkt Islamismus/islamischer Extremismus
geschaffen.
21. Welche Organisationen oder Einzelpersonen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Al-Quds-Demonstrationen der vergangenen zehn Jahre in
Berlin angemeldet?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die Demonstration anlässlich des
„Al-Quds-Tages“ im Jahr 2005 von einer Einzelperson mit iranischer
Staatsangehörigkeit angemeldet, seit dem Jahr 2006 erfolgt die Anmeldung im Namen
der sogenannten Quds-Arbeitsgruppe (Quds-AG).
a) Sind Verbindungen den erfragten Personen und/oder Gruppen zu
ausländischen Regierungen bekannt, und wenn ja, welche?
In der „Quds-AG“ engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung
regimenahe Iraner und dem Regime gegenüber positiv eingestellte deutsche
Staatsangehörige. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
b) Welche Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung an
den Demonstrationen teilgenommen?
An der jährlichen Demonstration anlässlich des „Al-Quds-Tages“ in Berlin
nehmen vor allem Anhänger der libanesischen „Hizb Allah“ und regimetreue Iraner,
darüber hinaus Schiiten aus dem Irak und der Türkei sowie Palästinenser teil.
c) Werden anmeldende oder teilnehmende Organisationen oder
Einzelpersonen vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder anderen staatlichen
Stellen beobachtet, und wenn ja, welche?
Das Teilnehmerspektrum, aber vor allem die von diesem intendierte
Zielsetzung, erfüllen grundsätzlich die Beobachtungsvoraussetzungen nach § 3
Absatz 1 BVerfSchG.
Einzelpersonen werden allein aufgrund ihrer Teilnahme an den
Demonstrationen nicht beobachtet.
Drucksache 18/4173 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Gegen wie viele teilnehmende Personen wurde wegen des Verdachts auf
welche Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachgang zu
den Demonstrationen ermittelt, und in welchen Fällen kam es zu einer
Verurteilung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Das
Versammlungsrecht und die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Versammlungen
ist Sache der Länder.
23. Welche Fahnen und Symbole von welchen politischen und/oder religiösen
Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Al-
Quds-Demonstrationen mitgeführt?
Während der Demonstrationen anlässlich des „Al-Quds-Tages“ werden
regelmäßig iranische, libanesische und palästinensische Fahnen mitgeführt.
Vereinzelt werden auch Fahnen der libanesischen „Hizb Allah“ sowie Porträts von
Ayatollah Khomeini und Ayatollah Khamenei aus dem Iran gezeigt.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung rechtlich das Tragen von Fahnen und
Symbolen von Hamas und Hisbollah?
Das Tragen und Zeigen von Symbolen der beiden genannten Organisationen
sind nicht strafbar. Eine Strafbarkeit käme nur infolge eines Vereinsverbotes der
beiden Organisationen in Betracht, da dieses ausdrücklich auch die Symbolik
umfassen würde. Beide Organisationen sind in Deutschland nach dem
Vereinsgesetz nicht verboten.
Das Zeigen der Flaggen bei Demonstrationen kann jedoch als
Ordnungswidrigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 des
Versammlungsgesetzes (VersammlG) verfolgbar sein, soweit es durch eine
vollziehbare Auflage untersagt wurde.
25. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Islamischen Zentrum
Hamburg e. V. (Schöne Aussicht 36, 22085 Hamburg) vor, bestehen
Kontakte zu den Al-Quds-Marsch organisierenden oder teilnehmenden
Personen oder Organisationen, und wenn ja, welche?
Das „Islamische Zentrum Hamburg e. V.“ (IZH), Träger der „Imam Ali
Moschee“, wurde im Jahr 1962 gegründet. Das IZH ist neben der Botschaft die
wichtigste Vertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland und eines
der wichtigsten Propagandazentren in Europa. So gilt der Leiter des IZH, der
hochrangig in die iranischen Regimestrukturen eingebunden ist, als Vertreter des
„Revolutionsführers“ der Islamischen Republik Iran – derzeit Ayatollah Seyyed
Ali Khamenei. Mit Hilfe des IZH versucht das Regime der Islamischen
Republik Iran, Schiiten verschiedener Nationalitäten an sich zu binden und die
gesellschaftlichen, politischen und religiösen Grundwerte der „Islamischen
Revolution“ in Europa zu verbreiten.
Nach außen stellt sich das IZH als unpolitisch, kooperativ und moderat dar.
Gleichwohl sind die Aktivitäten des IZH weiterhin darauf ausgerichtet, die
islamische Lehre schiitisch-iranischer Prägung auf unterschiedlichste Art und
Weise in Deutschland und Europa zu verbreiten.
An den Quds-Demonstrationen der letzten Jahre nahmen Führungsfunktionäre
des IZH teil.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/417326. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung
iranischer Botschaftsangehöriger bei der Al-Quds-Demonstration im Jahr
2015?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
27. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen veränderten Zulauf zu
den nahestehenden Organisationen oder Gruppen der Hamas- oder
Hisbollah seit Sommer 2014?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung
antisemitischer Hasspropaganda in Moscheen und Moscheegemeinden (bitte
Moscheen, Moscheegemeinden einzeln aufführen)?
Vor dem Hintergrund der mehr als 4 Millionen in Deutschland lebenden
Muslime verfügt die Bundesrepublik Deutschland über eine breite und konfessionell
diversifizierte Landschaft von Moscheen und Moscheevereinen, die im
Schutzbereich von Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) wirken. Innerhalb dieses
heterogenen Spektrums existieren allerdings auch Moscheevereine, bei denen in
unterschiedlicher Dichte Erkenntnisse über extremistische Bestrebungen im Sinne
des § 3 BVerfSchG vorliegen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Länder beobachten solche, auf Moscheevereine bezogenen extremistischen
Aktivitäten insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt antisemitischer Tendenzen;
Antisemitismus ist ein integraler Bestandteil islamistischer Ideologie. Die
Feindschaft gegenüber dem Staat Israel wird dabei zum einen mit „klassischen“
Stereotypen der Judenfeindschaft wie „jüdische Finanzmacht“ oder „jüdische
Weltverschwörung“ verbunden. Zum anderen wird der mit terroristischen
Mitteln geführte Kampf gegen den Staat Israel als Ausdruck legitimen Widerstands
propagiert.
Ein gravierendes Beispiel für diese antisemitische Agitation ist die Predigt eines
salafistischen Reisepredigers im Juli 2014 in der Berliner „Al-Nur-Moschee“.
Darin wird die Vernichtung der „zionistischen Juden“ in die Form eines
Bittgebetes gekleidet: „Oh Allah, rechne mit den zionistischen Juden ab, sie können
nichts gegen Dich tun. Zähle sie, töte sie alle und lass niemanden von ihnen
übrig.“
Predigten dieser Art durch religiöse Autoritäten schüren den Hass gegen den
Staat Israel und seine Bürger; sie tragen maßgeblich zur Meinungsbildung des
jeweiligen Publikums bei und verfestigen bereits vorhandene antisemitische
Einstellungen.
Drucksache 18/4173 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Stuft die Bundesregierung die so genannte BDS-Kampagne gegen Israel
(BDS – Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) als antisemitisch ein?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
a) Wie viele Anhängerinnen und Anhänger hat diese Kampagne nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
b) Werden die BDS-Kampagne bzw. ihre Anhängerinnen und Anhänger
nach Kenntnis der Bundesregierung vom Bundesamt für
Verfassungsschutz oder einem Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 29, 29a und 29b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Aktivitäten der oben genannten
Kampagne, die nach § 3 BVerfSchG eine Beobachtung durch das BfV
ermöglichen.
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Das BfV hat auch keine Kenntnis von der Beobachtung der Kampagne durch ein
Landesamt für Verfassungsschutz.
30. Stuft die Bundesregierung die Pius Bruderschaft als antisemitisch ein?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
a) Wie viele Anhängerinnen und Anhänger hat die Pius Bruderschaft
nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Anhängerinnen und Anhänger der Pius Bruderschaft auf Bundesländer der
Bundesrepublik Deutschland?
Die Fragen 30, 30a und 30b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Aktivitäten der Pius Bruderschaft
bzw. deren Anhänger, die nach § 3 BVerfSchG eine Beobachtung durch das BfV
ermöglichen. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
31. Welche Punkte der „Berliner Erklärung“ der OSZE (Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) gegen Antisemitismus aus
dem Jahr 2004 hat die Bundesregierung konkret umgesetzt (bitte einzeln
aufführen)?
Als Ergebnis der OSZE-Antisemitismuskonferenz vom 28./29. April 2004 in
Berlin haben die OSZE-Teilnehmerstaaten am 29. April 2004 ein umfassendes
Aktionsprogramm gegen Antisemitismus, die sogenannte Berliner Erklärung,
verabschiedet. Die Berliner Erklärung hat als Rahmendokument zur
Bekämpfung von Antisemitismus bis heute Gültigkeit. Die Bundesregierung engagiert
sich in Umsetzung der Berliner Erklärung seit 2004 umfassend für die
Bekämpfung von Antisemitismus. So hat sich die Bundesregierung im Rahmen der
OSZE für den Aufbau von Strukturen zur Umsetzung der Konferenzergebnisse
eingesetzt. Zu diesen Strukturen gehört die Ernennung von insgesamt drei
Persönlichen Beauftragten des OSZE-Vorsitzenden, die den Kampf gegen
Intoleranz, Diskriminierung und Antisemitismus vorantreiben sollen. Im Zeitraum
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4173von 2004 bis 2009 stellte Deutschland mit dem Bundestagsabgeordneten Gert
Weisskirchen (SPD) den OSZE-Beauftragten für die Bekämpfung von
Antisemitismus.
Mit der Berliner Erklärung von 2004 haben sich die OSZE-Teilnehmerstaaten
darüber hinaus dazu verpflichtet, das OSZE-Büro für Demokratische
Institutionen und Menschenrechte (BDIMR, engl. Abkürzung: ODIHR) bei der Erfüllung
seiner Aufgaben aus dem Maastrichter Ministerratsbeschluss über Toleranz und
Nichtdiskriminierung zu unterstützen. Auch in diesem Bereich hat sich die
Bundesregierung bei der Schaffung der erforderlichen institutionellen Strukturen
eingebracht: Mit Unterstützung des Auswärtigen Amts wurde beim BDIMR
eine Abteilung für Toleranz und Nichtdiskriminierung eingerichtet, die von der
Bundesregierung seit deren Errichtung mit Mitteln in Höhe von über 275 000
Euro finanziell und durch die Sekundierung von Personal gefördert wurde.
Derzeit finanziert Deutschland einen Sekundierten in der Abteilung für Toleranz
und Nichtdiskriminierung. Seit Juli 2014 stellt die Bundesregierung mit dem
Staatsminister a. D. Michael Georg Link den Direktor des BDIMR.
Die Unterzeichnerstaaten der Berliner Erklärung von 2004 haben sich weiterhin
dazu verpflichtet, die Bemühungen von internationalen Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen bei der Bekämpfung antisemitischer Gewalt und
Diskriminierung zu ermutigen und zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund hat
die Bundesregierung im Auswärtigen Amt die Stelle einer/eines
Sonderbeauftragten für Beziehungen zu jüdischen Organisationen und Antisemitismusfragen
eingerichtet. Die Bundesregierung hat sich zudem für die Einbeziehung der
Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung von Antisemitismus eingesetzt.
Sichtbares Zeichen dieser Einbeziehung war die Einberufung eines aus Vertretern der
Zivilgesellschaft zusammengesetzten Forums im Rahmen der Festveranstaltung
zum 10. Jahrestag der Berliner OSZE-Konferenz gegen Antisemitismus am
12. November 2014. Die Empfehlungen des Forums der Zivilgesellschaft sind
den hochrangigen politischen Vertretern der OSZE Teilnehmerstaaten auf der
Konferenz vorgestellt worden sowie in die am 13. November 2014
veröffentlichten Konferenz-Schlussfolgerungen des Schweizer OSZE-Vorsitzes
eingegangen.
Mit der Förderung verschiedener Maßnahmen trägt die Bundesregierung dem
Beschluss Rechnung, die Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung antisemitischer
Gewalt und Diskriminierung zu ermutigen und zu unterstützen.
Im Zuständigkeitsbereich des BMFSFJ werden im Kontext der Berliner
Erklärung folgende Projekte zur Prävention von Antisemitismus gefördert:
Lfd.
Nr.
Trägername Projekttitel Bundesland Beschreibung
1 Bildungsstätte Anne
Frank (BAF)
Wenn Anne ein rosa
Pali-Tuch trägt. Ein
Lernlabor zu
Antisemitismus und Jugendkultur
in der
Migrationsgesellschaft.
Hessen Einrichtung eines lokalen als
auch virtuellen „Lernlabors“ für
junge Menschen zur
Auseinandersetzung mit Antisemitismus
und Diskriminierung. Die
Jugendlichen sollen die
gewonnenen Erkenntnisse im
Alltag umsetzen.
Drucksache 18/4173 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLfd.
Nr.
Trägername Projekttitel Bundesland Beschreibung
2 BildungsBausteine e. V. Verknüpfungen.
Antisemitismus in der pluralen
Gesellschaft
Berlin Entwicklung von innovativen,
wirksamen Konzepten,
Methoden und Materialien für
bildungsbenachteiligte Jugendliche
zu aktuellem Antisemitismus in
seinen Verknüpfungen mit
Rassismus in Geschichte und
Gegenwart sensibilisiert
3 Rhein-Ruhr-Institut für
Sozialforschung und
Politikberatung e. V. an
der Universität
Duisburg-Essen
Israelkritik und
Jugendfeindschaft –
Präventionsangebote gegen alle
Formen von aktuellem
Antisemitismus und GMF
Nordrhein-
Westfalen
Entwicklung und Erprobung
neuer, erlebnis- und
lebensweltnaher Präventions- und
Fortbildungsangebote, basierend auf
den Ergebnissen einer
empirischen Erhebung. Einbezogen
werden sollen auch
Religionskritiker, säkulare, links wie
rechts orientierte Menschen.
4 Kreuzberger Initiative
gegen Antisemitismus-
KIgA e. V.
Anders Denken.
Politische Bildung gegen
Antisemitismus.
Berlin Erstellen eines
migrationssensiblen pädagogischen Konzepts,
Entwicklung einer Online-
Plattform für pädagogische
Fachkräfte.
5 Mideast Freedom Forum
Berlin e. V. (MFFB)
MFFB –
Bildungsbausteine: Demokratie
stärken – Antisemitismus
bekämpfen
Berlin Bundesweite Durchführung von
Seminaren und Projekttagen an
Schulen und Hochschulen zur
Geschichte des Zionismus und
des Nahostkonflikts.
6 Hatikva, Bildungs- und
Begegnungsstätte für
jüdische Geschichte und
Kultur Sachsen e. V.
Schlussstrich, Weltbank,
Israel – Methoden für die
Auseinandersetzung mit
modernen Formen des
Antisemitismus
Sachsen Entwicklung, Erprobung und
Bereitstellung kleinteiliger
Module zu modernen Formen
der Antisemitismus für
Multiplikatoren der Erwachsenen-
und Jugendbildung, die im
„normalen“ Unterricht
eingesetzt werden können.
7 Netzwerk für
Demokratie und Courage
Sachsen-Anhalt e. V.
Engagiert vor Ort-
Gemeinsam gegen
Diskriminierung und
Menschenverachtung.
Sachsen-Anhalt Bildungsveranstaltungen, um
Zusammenhänge und
Kontinuitäten zu durchleuchten. Es
kommt dabei der Peer-to-peer-
Ansatz zur Anwendung (junge
Erwachsene als Trainer und
Multiplikatoren).
8 Amadeu Antonio
Stiftung
Praxisstelle
antisemitismus- und
rassismuskritische Jugendarbeit
Berlin Fortbildung, Beratung und
Begleitung von pädagogischen
Fachkräften zu israelbezogenem
und islamisierten
Antisemitismus und antimuslimischen
Rassismus.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4173Die Gefahren des Antisemitismus betreffen neben den unmittelbaren
Auswirkungen auf die jüdischen Gemeinden auch die demokratische Gesellschaft
insgesamt. Im Handeln der Bundesregierung wurden und werden Aspekte, die
sich auch in der Berliner Erklärung von 2004 widerspiegeln, auf verschiedenen
Politikfeldern – wie z. B. im Bereich der Extremismusprävention, der
Politischen Bildung sowie der gesonderten Erfassung von antisemitischen Straf- und
Gewalttaten – umgesetzt. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
32. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2000 in Deutschland zur Anzeige wegen des Verdachts antisemitischer
Straftaten im Internet, und in wie vielen Fällen kam es seitdem zur
Verurteilung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Vom Jahr 2001 an kam es in Deutschland in der nachfolgend aufgelisteten
Anzahl von Fällen zu einer Anzeige im Sinne der Fragestellung:
Ein aussagefähiger Vergleich mit den Zahlen des davor liegenden Zeitraums ist
nicht möglich, da die Erfassungssystematik grundlegend geändert wurde.
Mit den Ländern abgestimmte valide Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht
vor.
Lfd.
Nr.
Trägername Projekttitel Bundesland Beschreibung
9 Multikulturelles Forum
e. V.
Kreativ und kompetent im
Umgang mit Medien! –
Versteckten
Antisemitismus in den Medien
erkennen
Nordrhein-
Westfalen
Medienkritische Schulung von
jungen Menschen, um eigene
Einstellungen durch die
Rezeption in- und ausländischer
Medien zu hinterfragen,
Begegnung und Austausch mit
gleichaltrigen Jüdinnen und Juden.
10 Zentralwohlfahrtsstelle
der Juden in
Deutschland (e. V.)
Perspektivwechsel Plus Hessen Fortbildungen für
Multiplikatoren aus dem Bereich Schule,
Sozial- und Jugendarbeit sowie
Verwaltung
(Ausländerbehörden, Justiz).
11 Jüdisches Forum für
Demokratie und gegen
Antisemitismus e. V.
Vorurteile abbauen,
Antisemitische Ressentiments
bekämpfen
Berlin Schulworkshops, durchgeführt
von einem interkulturell
zusammen gesetzten Team.
12 IBIS - Interkulturelle
Arbeitsstelle für
Forschung, Dokumentation,
Bildung und Beratung
e. V.
Meine Geschichte, deine
Geschichte unsere
Geschichte. Flucht,
Migration und Shoa
Niedersachsen Interkulturelle
Auseinandersetzung mit der Geschichte von
Anne Frank im Rahmen einer
Theater-Produktion,
Gedenkstättenfahrten und
Zeitzeugengesprächen.
13 Förderverein für
deutsch-jüdische
Theatervorstellungen
e. V.
Shalom – Salam:
wohin?
Berlin Erlernen von Gemeinsamkeiten
und Unterschieden anhand einer
jüdisch-muslimischen
Theaterproduktion.
Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Straftaten 132 112 163 148 285 228 193 158 228 212 202 239 268
Drucksache 18/4173 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZum Ausgang eines Ermittlungsverfahrens bzw. einer Verurteilung erhalten die
Ermittlungsbehörden nur in Ausnahmefällen Kenntnis.
Die für Verurteilungen einschlägige, vom Statistischen Bundesamt
herausgegebene Statistik zur Strafverfolgung erfasst die Verurteilungen und Aburteilungen
differenziert nach den gesetzlichen Straftatbeständen. Sie erlaubt somit keine
Angaben zu den Tatmotiven und Tatmodalitäten, soweit diese nicht zum
Tatbestand gehören. Angaben zu Verurteilungen wegen antisemitischer Straftaten im
Internet liegen der Bundesregierung daher nicht vor.
33. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Zwischenbericht
der Deutsch-Israelischen Schulbuchkommission, die ein einseitiges Bild
Israels in deutschen Schulbüchern attestieren?
Die Bundesregierung nimmt die Arbeit der Deutsch-Israelischen
Schulbuchkommission (DISBK), die vom israelischen Erziehungsministerium und vom
Auswärtigen Amt finanziell gefördert wird, sehr ernst.
Anlässlich des 50-jährigen Bestehens diplomatischer Beziehungen zwischen
Deutschland und Israel wird die DISBK die gemeinsam erarbeiteten endgültigen
Befunde und Empfehlungen im Sommer 2015 vorstellen können. Danach kann
eine gründliche Aus- und Bewertung erfolgen und beraten werden, wie ggf.
Abhilfe geschaffen werden kann.
Im Bereich der schulischen Bildung verfügt der Bund jedoch über keine
Gesetzgebungskompetenz. Verwaltung und Gesetzgebung in diesem Bereich ist daher
ausschließlich Angelegenheit der Länder.
34. Welche Konsequenzen und konkreten Umsetzungspläne zieht die
Bundesregierung aus der „OSCE Berlin Conference on Anti-Semitism“ vom
12. November 2014 und des „OSCE Civil Society Forum“ vom 11.
November 2014?
Die Bundesregierung sieht nach wie vor Handlungsbedarf bei der Bekämpfung
von Antisemitismus. Sie will daher weiterhin und in engem Schulterschluss mit
ihren internationalen Partnern gegen jede Form von Antisemitismus eintreten
und sich für die effektive Umsetzung der Berliner Erklärung von 2004 einsetzen.
Das Forum der Zivilgesellschaft vom 12. November 2014 hat mit konkreten
Empfehlungen einen wertvollen Beitrag zum Ergebnis der
Antisemitismuskonferenz vom 13. November 2014 geleistet. Aus Sicht der Bundesregierung sollten
Vertreter der Zivilgesellschaft bei der Entwicklung konkreter Maßnahmen zur
Bekämpfung von Antisemitismus daher auch in Zukunft aktiv einbezogen
werden.
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, den Vorschlag
des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, nach
einem europäischen „Ausschuss gegen Antisemitismus und
Extremismus“ (Frankfurter Rundschau, 2. Juli 2014) umzusetzen?
Die Einsetzung von Ausschüssen ist alleinige Sache des Europäischen
Parlaments. Die Bundesregierung kann eine solche Idee nur anregen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/417336. Welche finanziellen Summen hat die Bundesregierung der Bundeszentrale
für politische Bildung für Bildungsarbeit gegen Antisemitismus seit dem
Jahr 2005 zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die zahlreichen Maßnahmen der BpB gegen Antisemitismus und antisemitische
Einstellungen sind nur zum Teil explizit thematisch ausgerichtet, vielmehr
werden sie aus didaktischen Überlegungen auch in Verbindung mit anderen Themen
(Nationalsozialismus, Holocaust, Erinnerungskultur, Islamismus, jüdische
Kultur und Leben, Israel etc.) bearbeitet. Maßnahmen etwa zur Prävention gegen
Rechtsextremismus und Islamismus oder zur historisch-politischen
Auseinandersetzung mit dem Holocaust und dem Nationalsozialismus sind ebenso als
Bildungsangebote zu betrachten, die mindestens im weiteren Sinne gegen
antisemitische Vorurteile und Haltungen Wirkung entfalten sollen und können.
Im Rahmen ihrer politischen Bildungsarbeit wurden der BpB bei Titel 532 02
unter Erläuterung 8 „Für die geistig-politische Auseinandersetzung mit
Extremismus sowie anderen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit
und damit zusammenhängenden Gewaltphänomenen sowie zur Bekämpfung
von Vorurteilen“ folgende Mittel bereitgestellt:
Unter dieser Erläuterung sind auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von
Antisemitismus zu subsumieren.
2005 3 019 T€
2006 3 000 T€
2007 3 000 T€
2008 3 000 T€
2009 3 000 T€
2010 3 000 T€
2011 3 000 T€
2012 2 850 T€
2013 3 769 T€
2014 4 700 T€
2015 5 500 T€
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]