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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Verkauf bundeseigener Liegenschaften im Saarland bis zum Jahr 2017

Verkaufsverfahren und -preise, Verkäufe in den letzten zehn Jahren, baulicher und energetischer Zustand der Bestandsimmobilien, Anteil von Konversionsimmobilien, Verkaufsverhandlungen mit saarländischen Kommunen, Kriterien für Verkaufsentscheidungen<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/387228.01.2015

Verkauf bundeseigener Liegenschaften im Saarland bis zum Jahr 2017

der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Tobias Lindner, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die aktuellen Erfahrungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zeigen, dass vor allem der Frage nach einer schnellen und unkomplizierten (Erst-)Aufnahme von Flüchtlingen eine hohe Bedeutung zukommt. Dabei spielt die Bereitstellung von Wohnraum aber auch die Nutzung öffentlichen Eigentums, wie beispielsweise Kasernen, eine entscheidende Rolle.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant, bis zum Jahr 2017 alle bundeseigenen Wohnimmobilien zu veräußern. Dies könnte zu einem weiteren Anheizen der Preise in stark nachgefragten Wohnungsmärkten führen.

Auch im Saarland, wo in vielen Städten und Gemeinden in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer weniger bezahlbare Wohnungen für Familien mit Kindern oder auch altersgerechter Wohnraum zur Verfügung steht, besteht die Gefahr, dass es zu einem Anstieg der Immobilienpreise und Mieten kommt.

Hiervon sind speziell die saarländischen Ballungszentren, wie die Landeshauptstadt Saarbrücken oder auch Saarlouis, in denen der Wohnungsmarkt inzwischen stark überhitzt ist, betroffen. Neubauprojekte werden fast ausschließlich als Luxuswohnprojekte von privaten Investoren realisiert, bezahlbarer Wohnraum wird hingegen zur Mangelware.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Für welche bundeseigenen Liegenschaften im Saarland kommt der Verkauf per Erstzugriffsoption entsprechend des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 21. März 2012 zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert oder auch unterhalb des Verkehrswertes oder zum Höchstpreisverfahren infrage (bitte nach Liegenschaften und Verfahren aufschlüsseln)?

2

Wie viele Immobilien aus dem Bestand des Bundes wurden im Saarland in den letzten zehn Jahren an Land, Kommunen oder deren Unternehmen verkauft?

3

Wie viele Immobilien aus dem Bestand des Bundes wurden im Saarland in den letzten zehn Jahren an Privatunternehmen oder Privatpersonen verkauft, und wie viele Wohn- und Gewerbeeinheiten waren von diesen Verkäufen jeweils betroffen?

4

In welchem baulichen und energetischen Zustand befinden sich die Immobilien des Bundes im Saarland?

a) Wie hoch ist der geschätzte Sanierungsaufwand für die bundeseigenen Immobilien im Saarland?

b) Wie hoch ist der jährliche Unterhaltungsaufwand für die bundeseigenen Immobilien im Saarland?

c) Wie viele Wohneinheiten sind von Leerstand betroffen?

d) Wie viele gewerbliche Einheiten sind von Leerstand betroffen?

e) Versucht die BImA bzw. der Bund, aktiv Leerstand abzubauen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

5

Wie hoch ist der Anteil so genannter Konversionsflächen bzw. Konversionsimmobilien am bundeseigenen Immobilienbestand im Saarland?

6

Ist der Bund bzw. die BImA in konkreten Verkaufsverhandlungen mit den saarländischen Kommunen hinsichtlich zur Veräußerung anstehender Immobilien?

Wenn ja, mit welchen?

7

Nach welchen Kriterien bestimmt die BImA bzw. der Bund den Zeitpunkt des Verkaufs einer Immobilie im Saarland?

Spielen bei der Verkaufsentscheidung soziale, städtebauliche und regionalökonomische Faktoren eine Rolle?

Berlin, den 28. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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