[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4129
18. Wahlperiode 26.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),
Harald Ebner, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3881 –
Dämmstoffe für die energetische Gebäudesanierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für die Umwelt- und Klimaschutzwirkung von Dämmmaßnahmen sind die
graue Energie, die zur Herstellung der Dämmmaterialien aufgewendet wird,
sowie die Recyclingfähigkeit der Dämmmaterialien von Bedeutung. Diese
variieren je nach Dämmstoff.
Die Marktdurchdringung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
ist noch gering, während Dämmstoffe aus Styropor einen Marktanteil von
50 Prozent halten und jene aus Mineralwolle 39 Prozent, wie aus dem privaten
„Branchenradar Dämmstoffe 2014“ hervorgeht.
Die Verwendung von Dämmstoffen ist unter anderem wegen des
Brandverhaltens von Polystyrol-Dämmstoffen in die öffentliche Kritik geraten. Zuletzt
hatten die Bauminister der Länder untersucht, inwieweit geltende
Brandschutzbestimmungen bei mit Styropor gedämmten Fassaden ausreichen, wenn die
Brandquelle von außen auf das Gebäude einwirkt. Die Brandversuche haben
ergeben, dass die Brandschutzbestimmungen nicht ausreichen. Die
Bauminister haben sich infolgedessen darauf geeinigt, bei Neubauten die Anforderungen
zu erweitern und bei bestehenden Gebäuden den Gebäudeeigentümern
Informationen zu möglichen Vorsorgemaßnahmen an die Hand zu geben. Eine
Nachrüstpflicht sei nicht verhältnismäßig. Es waren bis zum Jahr 2012
18 Brandfälle bekannt geworden.
Dämmstoffe aus Styropor sind zudem wegen Verwendung des Brandhemmers
HBCD (Hexabromcyclododecan) in die Kritik geraten. HBCD wird in
mehreren Produkten verwendet, vor allem aber in erdölbasierten Dämmstoffen für
Gebäude, die unter dem Namen Polystyrol (auch: Styropor, EPS, XPS) auf dem
Markt sind. Es verzögert die Entzündung von Kunststoffen und die
Ausbreitung von Flammen. Bei vollentwickelten Bränden jedoch brennen auch
Gegenstände, die mit Flammhemmern wie HBCD behandelt sind. Nach Angaben der
Europäischen Chemikalienagentur ECHA wurden 2006 jährlich in Europa
circa 12 000 Tonnen HBCD eingesetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 24. Februar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4129 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLaut Umweltbundesamt hat HBCD gesundheitsschädliche Effekte. In
Tierversuchen wurde gezeigt, dass die Embryonal- und Säuglingsentwicklung gestört
werden kann. HBCD steht auch im Verdacht, die Fortpflanzung zu
beeinträchtigen. Human-Biomonitoring-Daten zur Belastung der Muttermilch zeigen,
dass der Stoff in der Muttermilch enthalten sein kann. Zudem ist HBCD sehr
schlecht zu entsorgen und schwer abbaubar. Er kann ins Grundwasser
eindringen, sich dort anreichern und bei Wasserorganismen schwere Schädigungen
hervorrufen, die sich über die Nahrungskette bis zum Menschen fortsetzen.
Im Jahr 2011 wurde HBCD durch das UN-Umweltprogramm und die
Stockholmer Konvention als biologisch schwer abbaubare Substanz eingestuft, und im
Rahmen einer Anpassung der REACH-Chemikalienverordnung der EU in den
Anhang XIV von REACH aufgenommen, in die Liste „Besonders
besorgniserregender Stoffe“, deren Anwendung schrittweise verboten werden soll.
Mit Beschluss der sechsten Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer
Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe, auch POP-Konvention
genannt, wurde im Jahr 2013 ein weltweites Verbot von HBCD beschlossen,
mit einer ca. einjährigen Übergangsfrist bis zum November 2014. Die
Vertragsstaatenkonferenz legte fest, dass diese Übergangsfrist bis zum Juni 2014 nicht
für die Verwendung von HBCD in EPS und XPS für den Baubereich gilt, da
bereits durch die REACH-Verordnung ein Ende der Herstellung und
Verwendung nach dem 21. August 2015 vorgeschrieben ist.
Noch ist unklar, ob die Europäische Kommission die Möglichkeit der
Ausnahmeverwendung für HBCD in Dämmstoffen unter der POP-Konvention über
den 21. August 2015 hinaus anzeigt und demnach nach dem 21. August 2015
HBCD in Europa in Dämmstoffen, gegebenenfalls unter Auflagen, weiter
verwendet werden kann (Quelle: Umweltbundesamt, 2014).
Graue Energie zur Herstellung von Dämmstoffen
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Menge grauer
Energie, die für die Herstellung von Dämmmaterialien aufgewendet wird (bitte
nach Art des Dämmstoffes – geschäumte Kunststoffe – Styropor,
Polystyrol, Polyurethan, anorganische Dämmstoffe – Mineralwolle, Blähton,
Perlite, Kalziumsilikat-Platten, geschäumtes Glas, Aerogel-Platten,
Naturdämmstoffe – Cellulosedämmplatte, Celluloseflocken-Einblasdämmstoff,
Hanfdämmplatte, Baumwoll-Dämmmatte, Baumwollflocken-
Einblasdämmstoff, Glimmerschiefer-Schüttdämmstoff, Schaumglas, Flachsfaser-
Dämmplatte, Holzfaser-Dämmplatte, Blähperlit-Schüttdämmstoff, Schafwolle-
Dämmmatten, Hobelspan-Einblasdämmstoff, Kork-Dämmplatten,
Kokosrollfilz-Dämmstoff, Calciumsilikat-Platte und Schilfrohr-Leichtbauplatten,
sonstige aufschlüsseln)?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Menge grauer
Energie, die für die fachgerechte Entsorgung von Dämmmaterialien
aufgewendet wird (bitte wie in Frage 1 nach Art des Dämmstoffes aufschlüsseln)?
3. Wie bewertet die Bundesregierung diese Unterschiede, und welche
Schlüsse zieht sie daraus?
4. Inwiefern plant die Bundesregierung, die graue Energie, also die
Energiemenge, welche für Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und
Entsorgung der verschiedenen Dämmmaterialien notwendig ist, in die
Bestimmung der Förderfähigkeit mit einzubeziehen?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundlage des CO2-Gebäudesanierungsprogramms (KfW-Förderprogramme
zum energieeffizienten Bauen und Sanieren) ist die Energieeinsparverordnung
(EnEV), aus der sich die jeweiligen Förderstandards ableiten. Es wird keine
bestimmte Form der Dämmung vorgeschrieben, die EnEV und die Förderpro-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4129gramme des Bundes sind technologie- und materialoffen. Anforderungen
bestehen an den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust von
Gebäuden bzw. an die energetische Qualität einzelner Bauteile.
Betrachtungsgegenstand ist auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) die
aufzuwendende Energie während der Nutzungs- und Betriebsphase von
Gebäuden. Auf dieser Grundlage ist die Betrachtung sogenannter grauer Energie im
Nachweisverfahren nach der EnEV und damit auch bei der Förderung nicht
enthalten.
Die Daten über die sogenannte graue Energie sind in der Datenbank
„oekobaudat.de“ im Detail veröffentlich. Je nach Dämmstoffart und -dicke ist
der Entsorgungsaufwand an grauer Energie unterschiedlich.
Die energetischen Amortisationszeiten, d. h. der Zeitraum, in dem der
Energieaufwand für die Herstellung der Dämmstoffe durch Energiekostenersparnisse
wieder erwirtschaftet wird, liegen je nach Gebäude, verwendetem Dämmstoff
und dessen Dicke zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren.
Recyclingfähigkeit von Dämmstoffen
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit
verschiedene Dämmmaterialien recyclebar sind (bitte wie in Frage 1 nach
Recyclingarten, insbesondere thermische Verwertung bzw. Verbrennung,
Kompostierbarkeit, und stoffliches Recycling der Dämmmaterialien,
aufschlüsseln)?
6. Wie bewertet die Bundesregierung diese Unterschiede, und welche
Schlüsse zieht sie daraus?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Recyclingfähigkeit von Wärmedämmverbundsystemen liegt seit Ende 2014
ein Forschungsbericht vor, der folgende Kernaussagen beinhaltet:
– Vom gesamten Abfallaufkommen in Deutschland in Höhe von rund 390 000
Kilotonnen (kT) entfallen nur rund 230 kT auf Dämmmaterialien. 42 kT sind
Dämmmaterialabfall in Form von Polystyrol (Expandiertes Polystyrol – EPS/
Extrudiertes Polystyrol – XPS) und 35 kT gemischter Baustellenabfall.
– Die im Forschungsbericht genannte geringe Abfallmenge von 85 kT erlaubt
keine detaillierte Zuordnung.
– Da die Abfallmenge insgesamt sehr gering ist, gibt es auch keine
Aufschlüsselung über die Art der Entsorgung oder die Recyclingfähigkeit.
– Zu Polystyrol ist folgende ergänzende Aussage gemacht worden:
„Ist der Rückbau unvermeidlich, so ist derzeit die energetische Verwertung in
kommunalen Müllverbrennungsanlagen das Verfahren der Wahl. Damit ist
die Nutzung des höheren Brennwertes von Polystyrol als auch die
Ausschleusung des Flammschutzmittels HBCD möglich.“
Ergänzend ist bekannt, dass das Potenzial einer Wiederverwendung
insbesondere bei Dämmstoffen gegeben ist, die als Schütt- oder Einblasdämmung
eingebracht werden. Es liegen jedoch noch keine weiteren Erfahrungen hierzu vor.
Die Kompostierung, die in diesem Sinne ebenfalls als Recycling bezeichnet
werden kann, kommt nur für nachwachsende Rohstoffe infrage. Bisher
unternommene Versuche zur Kompostierung dieser Dämmstoffprodukte verliefen
aufgrund von Zusätzen zur Flamm- und Fraßhemmung negativ.
Drucksache 18/4129 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnreize zur Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwendung von
Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen seit 2003 in Deutschland
entwickelt (bitte nach Jahren und verwendeten Kubikmetern oder
Quadratmetern aufschlüsseln )?
Zum Dämmstoffmarkt in Deutschland erfolgen von der Bundesregierung keine
eigenen regelmäßigen statistischen Datenerhebungen. Im Rahmen von für das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2006, 2008 und
2014 erstellten Marktanalysen und Studien wurden für die Jahre 2003, 2004,
2005, 2009 und 2011 Daten zur Dämmstoffverwendung aus nachwachsenden
Rohstoffen erhoben. Für das Jahr 2012 wurden im Thünen-Report 9
„Holzverwendung im Bauwesen – Eine Marktstudie im Rahmen der Charta für Holz“
aktuelle Zahlen ermittelt.
Für 2011 wurde im Rahmen der o. g. Marktanalysen in Deutschland für
Dämmstoffe ein Gesamtmarkt von 28,4 Millionen Kubikmeter (m3) ermittelt. Die
Marktanteile von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen lagen somit
2003 bei ca. 4 Prozent. Im Jahr 2009 wurde ein Anteil von 5 Prozent und im Jahr
2011 ein Anteil von 7,2 Prozent am Gesamtdämmstoffmarkt abgeschätzt.
8. In welchem Umfang förderte die Bundesregierung die Gebäudedämmung
auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen (bitte in Euro,
Bundesförderung und Jahr seit 2003 angeben)?
Im Rahmen des von 2003 bis 2007 laufenden Markteinführungsprogrammes
„Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen“ wurden insgesamt 15,323 Mio.
Euro Fördermittel ausgezahlt.
* Auszahlung ausstehender Mittel aus 2007
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Marktanteilen der
Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Verwendung
umweltfreundlicher Dämmmaterialien gezielt zu unterstützen?
Die Bundesregierung unterstützt über das „Förderprogramm Nachwachsende
Rohstoffe“ Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben für
Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. Hierzu wurden und werden seit
2003 (Stand: 31. Dezember 2014) 43 Vorhaben mit Fördermitteln in Höhe von
insgesamt 10 Mio. Euro gefördert.
Die Förderung von Forschung und Entwicklung wird fortgesetzt. Aktuell ist
über das „Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe“ ein Forschungsverbund
2003 2004 2005 2009 2011 2012
0,98 Mio. m3 1,1 Mio. m3 1,2 Mio. m3 1,25 Mio. m3 2,03 Mio.3 2,94 Mio. m3
2003 2004 2005 2006 2007 2008*
720 000 € 3 635 000 € 2 978 000 € 3 021 000 € 3 160 000 € 1 809 000 €
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4129„Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen“ ausgelobt, der die
Eigenschaften von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen weiter verbessern soll.
Auf Grundlage der Ergebnisse soll für Dämmstoffe aus nachwachsenden
Rohstoffen ein klar quantifizierbarer Zusatznutzen aufgezeigt werden können.
Über die Fachinformationsstelle Bauen und Wohnen mit nachwachsenden
Rohstoffen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) werden
außerdem zahlreiche Maßnahmen, speziell zu Dämmstoffen, im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit gefördert (Beantwortung von Verbraucheranfragen, kostenfreie
Printveröffentlichungen, Informationsangebote im Internet oder
Informationsveranstaltungen).
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant einen
Runden Tisch zu Hemmnissen bei der Verwendung nachwachsender Rohstoffe
im Baubereich. Maßgebend für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe bzw. von
Dämmstoffen ist das Baurecht. Insbesondere die jeweiligen
Landesbauordnungen erschweren mitunter den Einsatz dieser Materialien. Das BMEL möchte mit
einem Runden Tisch die Fachleute und Vertreter der Länder zum Thema
Landesbauordnungen direkt ansprechen.
11. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um den Marktanteil
von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen zu erhöhen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um den Marktanteil
von Dämmstoffen auf Basis von pflanzlichen Rest- und Abfallstoffen zu
erhöhen?
Die Bundesregierung unterstützt über das „Förderprogramm Nachwachsende
Rohstoffe“ Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben bei
Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen. Über das Förderprogramm
werden Vorhaben unterstützt, die sich mit pflanzlichen Rest- und Abfallstoffen zur
Herstellung von Dämmstoffen beschäftigen. Hier sind speziell die Verwendung
von Stroh, Rinde, Altholz und Altpapier (Cellulose) zu nennen, beispielhafte
Vorhaben sind:
– Dämmstoffe aus expandierten Partikeln heimischer Baumrinde,
– Strohbau 2012–2013 Erweiterte Zulassung, Qualitätssicherung und
Strohbaurichtlinie,
– ERA-WoodWisdom: Isolierende Schäume und Bioenergie – Wertsteigernde
Nutzung von Rinde (Biofoambark),
– ERA-WoodWisdom: CaReWood,
– Platten aus umweltfreundlichen Sandwichelementen aus pflanzlichen
Reststoffen mit integrierter Schall- und Wärmeschutzfunktion.
Zukünftig sollen unter einem gesonderten Förderschwerpunkt die Nutzung
biogener Reststoffe optimiert und Recycling-Potentiale vor dem Hintergrund einer
nachhaltigen und wettbewerbsfähigen biobasierten Wirtschaft erschlossen
werden.
13. Welche Forschungsaktivitäten verfolgen das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) und Bundeseinrichtungen, um die
Erforschung und Entwicklung von Dämmstoffen auf Basis von pflanzlichen
Rest- und Abfallstoffen auszubauen und sicherzustellen, dass bei der
Materialbewertung ökologische Faktoren und sozioökonomische Effekte be-
Drucksache 18/4129 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderücksichtigt werden, wie Flächeninanspruchnahme bzw.
Flächenkonkurrenzen und Auswirkungen auf die Biodiversität?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Inwieweit plant oder erwägt die Bundesregierung, das Förderprogramm
„Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen“, das unter der von der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragenen Bundesregierung von
der damaligen Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Renate Künast, im Jahr 2003 aufgelegt und unter der von
CDU, CSU und SPD getragenen Bundesregierung unter dem damaligen
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Horst Seehofer im Jahr 2006 beendet wurde, wieder aufzulegen?
Die vom Markteinführungsprogramm erhofften positiven Effekte auf den
Marktanteil von nachwachsenden Rohstoffen sind nicht im erwünschten Maße
eingetreten. Die Maßnahme hat nicht zu einer signifikanten und nachhaltigen
Steigerung des Marktanteils beigetragen.
Wanderausstellung BAUnatour
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um künftig die Arbeit der
Wanderausstellung BAUnatour der Fachagentur Nachwachsende
Rohstoffe (FNR) e. V. zu unterstützen?
Die BAUnatour wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) seit 2009 an 75 Standorten präsentiert und endete mit
dem sehr gut besuchten Auftritt auf der nature.tec im Rahmen der
Internationalen Grünen Woche (IGW) 2015 in Berlin.
Der große Zuspruch der Besucher, die positiven Reaktionen der Medien, die
umfangreiche Resonanz von Verwaltung und Politik sowie unterschiedlichster
Bildungseinrichtungen zeigen, dass das Konzept der BAUnatour aufgegangen ist.
Auffallend ist das ungebrochene Interesse seitens der Kommunen. Angesichts
dessen wird derzeit die erneute Ausschreibung der BAUnatour geprüft.
16. An wie vielen Standorten gastierte die Wanderausstellung BAUnatour der
FNR e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2015
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Wanderausstellung BAUnatour gastierte in den Jahren von 2011 bis 2015 an
insgesamt 47 Standorten. Im Einzelnen sind dies:
* 2015 ein Standort zum Projektabschluss auf der IGW Berlin
17. Wie viele Besucher hatte die Wanderausstellung BAUnatour der FNR
e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2015
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Wanderausstellung BAUnatour hatte von 2011 bis 2015 insgesamt 67 420
Besucher (Personen, die in der Box auf Wunsch beraten wurden). Im Einzelnen
waren es im Jahr 2011 16 620 Besucher, im Jahr 2012 15 380, im Jahr 2013
15 430 und in den Jahren 2014/2015 19 990 Besucher. Je Standort hat die
durchschnittliche Besucherzahl seit dem Jahr 2012 kontinuierlich zugenommen.
2011 2012 2013 2014/15*
15 Standorte 14 Standorte 9 Standorte 9 Standorte
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4129Brandverhalten von Styropor-Dämmstoffen
18. Wie viele Brandfälle von Wohngebäuden sind der Bundesregierung bis
heute bekannt, an denen Brände bei polystyrolgedämmten Fassaden
aufgetreten sind?
19. Wie viele Brandfälle von Wohngebäuden sind der Bundesregierung
insgesamt bekannt?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Feuerwehr Frankfurt am Main hat aktuelle Brandfälle und Brandfälle der
letzten Jahre bei deutschen Feuerwehren abgefragt, die im Zusammenhang mit
Wärmedämmverbund-Systemen (WDV) zu sehen sind, und die entstandene
Sammlung auf Ihrer Homepage zur Verfügung gestellt:
www.feuerwehr-frankfurt.de/
index.php/projekte/wdvs.
Die Feuerwehr Frankfurt am Main ist dabei auf die Mitarbeit der anderen
Feuerwehren angewiesen, da es keine Brandstatistik in Deutschland gibt, die
Angaben sind freiwillig.
Aktuell sind 57 Fälle in der Liste, von denen die meisten innerhalb der letzten
zehn Jahre liegen, was durchschnittlich rund sechs Brandereignissen pro Jahr
entspricht. Diese sind in Relation zu 160 000 bis 200 000 deutschen
Brandereignissen zu setzen, bei denen es ca. 400 Brandtote und 4 000 Brandverletzte
gegeben hat.
20. Welche unterschiedlichen Ursachen liegen den Bränden von
Wohngebäuden zugrunde (bitte nach Anzahl der Fälle und nach den Brandursachen
aufschlüsseln)?
Aufgrund der fehlenden Brandstatistik sind keine Angaben möglich.
Grundsätzlich gibt es menschliches Fehlverhalten (Umgang mit Feuer, z. B. Rauchen, oder
heißen Flächen, z. B. Kochen), Fehlfunktionen in elektrischen Geräten und
Anlagen, Heizungsanlagen (und andere Ursachen unabsichtlicher Natur) sowie
Brandstiftung, die bei brennendem Müll die Hauptursache sein dürfte.
Verwendung des Brandschutzmittels HBCD in Styropor-Dämmstoffen
21. In welchen Baustoffen und in welchen Bauprodukten wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung HBCD eingesetzt?
22. In welchen Dämmstoffen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
HBCD eingesetzt?
23. In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung HBCD
bisher in Wärmedämmung in Deutschland verwendet?
Die Fragen 21 bis 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Neben Polystyrol (EPS und XPS) wurde Hexabromcyclododecan (HBCD) in
Textilien mit Brandschutzanforderungen verwendet. Textilien kommen im
Bauwesen in der Regel in der Innenausstattung/Möblierung zum Einsatz. Textilien
würden dann als Bauprodukte gelten, wenn sie fest in ein Gebäude eingebaut
werden (Wand- bzw. Deckenbekleidung). Lose Möblierungen gelten nicht als
Bauprodukte, könnten jedoch Quellen von HBCD sein. Über Mengen und
Stoffströme liegen zu HBCD in Bautextilien keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/4129 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeHBCD war das Standardflammschutzmittel für Polystyrol und ist durch das
neue Flammschutzmittel Polymer FR ersetzt worden.
Die Statistik für Polystyrol (EPS und XPS) erfasst derzeit die Produktion bis
zum Jahr 2012.
Im Zeitraum von 1960 bis 2012 kann davon ausgegangen werden, dass in
Deutschland ca. 300 Millionen m3 (ca. 5 800 kt) an expandiertem Polystyrol-
Hartschaumstoff EPS verbaut wurden. Cirka 40 kt des Flammschutzmittels
HBCD wurde für EPS verbraucht.
Im Zeitraum von 1965 bis 2012 kann davon ausgegangen werden, dass in
Deutschland ca. 40 Millionen m3 XPS (ca. 1 200 kt) verbaut worden sind. Circa
20 kt des Flammschutzmittels HBCD wurden für XPS verbraucht.
24. In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung HBCD
bisher in Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) aus Polystyrol,
Styropor, EPS, und/oder XPS in Deutschland verwendet (bitte nach den
einzelnen WDVS aufschlüsseln)?
Dort wo Polystyrol (EPS und XPS) eingesetzt wurde, ist auch HBCD zu finden.
Polystyrol, Styropor, EPS und XPS sind aus chemischer Sicht Synonyme, eine
Unterscheidung ist daher nicht sinnvoll.
25. In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung HBCD
bisher in Wärmedämmverbundsystemen aus anderen Materialien in
Deutschland verwendet?
HBCD wurde nur in Polystyrol eingesetzt, nicht jedoch in anderen Materialien.
26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwendung von
Wärmedämmverbundsystemen aus Polystyrol seit 2003 in Deutschland
entwickelt (bitte nach Jahren und verwendeten Kubikmetern oder
Quadratmetern aufschlüsseln)?
Aus der nachstehenden Grafik ergeben sich die Produktionsmengen.
Grafik: Produktionsmengen an expandiertem Polystyrol-Hartschaumstoff, EPS für den Bereich WDVS in
Deutschland nach FV-WDVS aus Zukunft Bau-Forschungsbericht Rückbau, Recycling und Verwertung
von WDVS.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/412927. In welchem Umfang förderte die Bundesregierung die Gebäudedämmung
mit Wärmedämmverbundsystemen auf Polystyrol-Basis (bitte in Euro,
Bundesförderung und Jahr seit 2003 angeben)?
Die Förderung von Wärmedämmmaßnahmen erfolgt nicht baustoffspezifisch
sondern baustoffoffen. Deshalb kann diese Frage nicht beantwortet werden. Es
kann jedoch dazu folgender Hinweis gegeben werden:
Im Jahr 2010 wurden in Deutschland ca. 28 Millionen m3 Dämmstoffe verkauft;
zehn Jahre zuvor war der Absatz etwa gleich groß, während er im Jahr 2005 mit
ca. 22 Millionen m3 seinen Tiefpunkt erreicht hatte. In den Jahren 2011 bis 2014
dürfte der Absatz etwas höher als 2010 gewesen sein. Auffällig ist, dass sich die
Anteile unterschiedlicher Materialgruppen kaum verändert haben: Mineralwolle
55 Prozent, EPS-Hartschaum 32 Prozent.
28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Umweltverträglichkeit des
Brandschutzmittels HBCD zu bewerten?
29. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesundheitsverträglichkeit von HBCD zu bewerten?
Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach der EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) ist HBCD zu kennzeichnen mit drei
Gefahrenhinweisen: „Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder
das Kind im Mutterleib schädigen – H 361“ und „Kann Säuglinge über
Muttermilch schädigen – H 362“ und „Sehr giftig für Wasserorganismen mit
langfristiger Wirkung – H 410“. Im Rahmen der REACH-Verordnung wurde HBCD
identifiziert als besonders besorgniserregender Stoff aufgrund seiner
persistenten (schlecht abbaubar und daher langlebig) und bioakkumulierenden (reichert
sich in Lebewesen an) und toxischen (giftig für Gewässerorganismen)
Eigenschaften (sogenannter PBT-Stoff). Darüber hinaus ist sein hohes
„Ferntransportpotenzial“ bekannt, da es bereits in Meeressäugern und Fischen der arktischen
Regionen nachgewiesen werden konnte. Im Rahmen der Stockholmer
Konvention ist HBCD als persistenter organischer Schadstoff bewertet worden
(sogenannter POP).
30. Hält die Bundesregierung eine Einstufung von gebrauchten HBCD-
Platten als Sondermüll für notwendig, und inwiefern setzt sie sich dafür ein?
Die Bundesregierung hält die Einstufung als Sondermüll nicht für sinnvoll und
erforderlich. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
31. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Dämmstoffe aus
Polystyrol verwertet, und ist aus Sicht der Bundesregierung bei dieser Verwertung
eine Freisetzung von Brandschutzmitteln, und im Falle der Verbrennung
dessen vollständige Umwandlung in ungefährliche Endprodukte
sichergestellt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Drucksache 18/4129 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode32. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die umwelt- und
fachgerechte und verbraucherfreundliche Entsorgung von Styropor-
Dämmplatten ein?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
33. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, das Verbot von HBCD
nach der REACH Chemikalienverordnung der EU ab dem 21. August
2015 umzusetzen?
Die in der der POP-Verordnung verankerte Ausnahmeregelung kann nach
Auffassung der Bundesregierung nur in Verbindung mit einer nach REACH erteilten
Zulassung genutzt werden. Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 35
verwiesen.
34. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob von in Deutschland tätigen
Unternehmen, Verbänden oder sonstigen Institutionen Anträge für
Ausnahmen vom Verbot der HBCD-Verwendung nach REACH gestellt
worden sind?
Auf der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind
fortlaufend Informationen über das Zulassungsverfahren nach REACH öffentlich
verfügbar. Seit Sommer 2013 führt die ECHA eine Übersicht über die
eingegangenen Zulassungsanträge (Statistics on receivesd applications) mit jahres- und
stoffbezogenen Angaben zu Anzahl der Anträge, Anzahl der Antragsteller und
Anzahl der betroffenen Verwendungen sowie mit Angaben, ob die ECHA-
Ausschüsse RAC (Risk Assessment Comittee) und SEAC (Sozio-ökonomische
Analyse) ihre Stellungnahmen bereits fertiggestellt haben und ob die
Zulassungsentscheidung auf Vorschlag der Europäischen Kommission von den
Mitgliedstaaten bereits beschlossen wurde. Da zu jedem Zulassungsantrag eine
öffentliche Konsultation erfolgen muss, führt die ECHA ergänzend eine Liste der
Konsultationen mit Angaben zu Stoff, Antragsteller und Verwendung, für die die
Zulassung beantragt wird (siehe
www.echa.europa.eu/addressing-chemicals-
ofconcern/authorisation/applications-for-authorisation-previous-consultations ).
Laut ECHA-Homepage wurde für zwei Verwendungen des HBCD je ein
Zulassungsantrag gestellt, jeweils von einem Konsortium aus 13 Unternehmen, davon
ein Unternehmen aus Deutschland.
35. Inwieweit hält die Bundesregierung Ausnahmen für HBCD vom Verbot
nach REACH ab dem 21. August 2015 für sinnvoll?
HBCD gehört zu den besonders Besorgnis erregenden Stoffen, die gemäß der
REACH-Verordnung schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -
technologien ersetzt werden sollen, sofern dies wirtschaftlich und technisch
tragfähig ist. Die Dauer dieses Transferprozesses kann für verschiedene Unternehmen
durchaus unterschiedlich sein: Während einige große Unternehmen im Rahmen
der Fristen die Umstellung bis zum 21. August 2015 bewältigen können, werden
insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegebenenfalls
längere Umstellungsfristen erforderlich sein. Bezüglich der vorliegenden REACH-
Zulassungsanträge zweier Konsortien werden seitens der
Bewertungsausschüsse der ECHA jeweils Zweijahresfristen bis zur Revision der Zulassung als
angemessen angesehen. Konkrete Entscheidungsvorschläge der Europäischen
Kommission hierzu wurden den Mitgliedstaaten noch nicht zur Abstimmung
vorgelegt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]