Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 31. Mai 2013 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG). Ausgelöst durch die Ereignisse um den Bahnhofsneubau von Stuttgart im Jahr 2010 wurde in Deutschland eine Debatte um die Beteiligung an Infrastrukturprojekten geführt, die vom Befund getragen war, dass die formale Beteiligung deutlich weiterentwickelt werden müsse. Ziel ist die frühzeitige Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit, bei der die Planungsziele und Planungsgrundlagen transparent gemacht werden.
Auch die praktische Unterstützung durch finanzielle Kompensationen sowie die Weiterbildung und temporäre personelle Aufstockung von Zulassungsbehörden sind beispielsweise wichtige Elemente zur Verbesserung der Praxis der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren ein? Welche Impulse konnten bisher durch das Gesetz ausgelöst werden, und welche konkreten Verbesserungen sind nachweislich auf das Gesetz zurückzuführen?
Wie viele Zulassungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben des Bundes wurden in den Jahren 2013 und 2014 in Deutschland öffentlich ausgelegt (bitte nach Vorhaben der Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und die Bundesfernstraßen und Projekten im Bundeswasserstraßennetz aufschlüsseln)? Welche Entwicklung der Anzahl öffentlicher Beteiligungen ist feststellbar?
In welchen öffentlich durchgeführten Zulassungsverfahren für Infrastrukturvorhaben des Bundes sind frühzeitige Beteiligungen im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden (bitte unter Benennung der Vorhaben und des prozentualen Anteils)?
Welche Erfahrungen mit frühzeitiger Beteiligung sind nach Verabschiedung des neuen Gesetzes konkret gemacht worden, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung mit Blick auf eine weitere Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung daraus?
Wie ist in diesem Zusammenhang – getrennt nach den verschiedenen Arten und Bereichen der Planfeststellungsverfahren – die Entwicklung der Erörterungstermine?
Nutzen die Zulassungsbehörden eher wieder verstärkt das konsultative Element der Erörterungstermine, und wenn ja, welche generellen Erfahrungen sind seit 2010 gemacht worden?
In welchen Bereichen und in welchen Fällen gelang diese Verbindung formeller und informeller Beteiligungsformate, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Praxis in den Bundesländern hierbei wirksam zu unterstützen?
Wie schätzt die Bundesregierung ganz generell die Wirksamkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung seit Beginn der 17. Legislaturperiode ein?
Welche praktischen Maßnahmen zur Flankierung des Gesetzes zur Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere zur Unterstützung des Vollzugs der Länderbehörden, sind seitens der Bundesregierung in Vorbereitung bzw. angedacht?
Gibt es zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten Begleitforschungsvorhaben, und wenn ja, von wem werden diese durchgeführt?
Welche Zwischenergebnisse sind der Bundesregierung zum Pilotprojekt bei der Planung der A 33 Nord im Rahmen des Modellprojektes der Bertelsmann Stiftung bekannt, und welche dort gesammelten Erfahrungen sind übertragbar auf andere Vorhaben?