Todesopfer unter Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union im Jahr 2014
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im vergangenen Jahr kamen nach einer Zählung des UNHCR (Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) im Mittelmeer 3 419 Bootsflüchtlinge ums Leben, das war ein Großteil der 4 270 ertrunkenen oder anders auf See ums Leben gekommenen Bootsflüchtlinge (Süddeutsche Zeitung vom 10. Dezember 2014, „Mehr Bootsflüchtlinge als je zuvor“). Nach Angaben des EU-Kommissars für Inneres und Migration Dimitris Avramopoulos in einer Debatte des Europäischen Parlaments am 13. Januar 2015 kamen insgesamt 203 000 Menschen mit Booten und Schiffen in die Europäische Union (epd vom 14. Januar, 2015, „EU-Kommission: Mehr Flüchtlingen legale Einreise ermöglichen“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 a) an den Landesgrenzen, Küsten, Seehäfen, Flughäfen bzw. im Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland, und b) an den Grenzen der Europäischen Union tot aufgefunden worden (bitte nach Datum und Ort des Auffindens, Nationalität des Opfers und Todesart bzw. Umständen des Todes aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 mit körperlichen Verletzungen durch Erfrierungen, Unterkühlungen, Hunger bzw. Durst o. Ä. aufgegriffen worden, die sie sich im Zuge ihres ggf. unerlaubten Grenzübertritts a) in die Bundesrepublik Deutschland oder b) in die Europäische Union zugezogen hatten (bitte nach Datum und Ort, Nationalität des Opfers, Körperverletzungsart aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 im Zuge ihres ggf. unerlaubten Grenzübertritts a) durch die Bundespolizei oder Zollbeamte in Deutschland b) durch Bundespolizei- oder Zollbeamte an den Außengrenzen der Europäischen Union durch die Anwendung unmittelbaren Zwangs bzw. im Zuge einer entsprechenden Nacheile körperlich verletzt?
c) Wie viele Ermittlungs- und Disziplinarverfahren wurden diesbezüglich eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 a) in der Bundesrepublik Deutschland und b) in der Europäischen Union im Zuge ihrer ggf. unerlaubten Grenzübertritte durch Privatpersonen verletzt bzw. getötet (bitte nach Datum und Ort, Nationalität des Opfers und Todesbzw. Verletzungsart aufschlüsseln)?
c) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden diesbezüglich eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 a) in der Bundesrepublik Deutschland und b) in der Europäischen Union – tot aufgefunden worden, nachdem sie im Zuge ihres Versuchs der gegebenenfalls unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. Europäische Union in ihrem Transportmittel Sauerstoffmangel, Hunger, Durst, Kälte, Überhitzung o. Ä. ausgesetzt waren (bitte nach Datum und Ort, Nationalität der Opfer, Transportmittel und Todesart aufschlüsseln), – verletzt aufgefunden worden, nachdem sie im Zuge ihres Versuchs der ggf. unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. Europäische Union in ihrem Transportmittel Sauerstoffmangel, Hunger, Durst, Kälte, Überhitzung o. Ä. ausgesetzt waren (bitte nach Datum und Ort, Nationalität der Opfer, Transportmittel und Verletzungsart aufschlüsseln)?
Falls zu den jeweils vorangegangenen Fragen 1 bis 5, insbesondere im Hinblick auf die Außengrenzen der Europäischen Union, keine auf amtlichen Daten basierende Antwort gegeben werden kann,
a) welche Daten und sonstigen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu ansonsten vor, z. B. aus den Berichten der bei der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) eingesetzten Bundesbeamten oder entsprechende Daten, mit denen etwa Einrichtungen wie das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) arbeiten,
b) welche Daten von internationalen Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, und welche Schlüsse zieht sie daraus,
c) welche Gründe kann die Bundesregierung angeben, dass solche Daten weder bei ihr noch bei FRONTEX systematisch erhoben werden, wo es sich doch in der Deutung der Bundesregierung bzw. FRONTEX bei diesen Toten um Opfer der Schleuserkriminalität handelt, die als Begründung für eine effektivere Ausgestaltung des Grenzschutzes regelmäßig herangezogen werden?