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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bekämpfung von Obdachlosigkeit, gesundheitlicher Ungleichheit und extremer Armut in Deutschland

Ursachen von Obdachlosigkeit, Probleme bei der Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen, Auswirkungen von Sanktionen und Leistungskürzungen, aufsuchende Sozialarbeit, Wege Jugendlicher und junger Erwachsener in die Obdachlosigkeit, Förderung von Kältenot- bzw. Wohnungslosenhilfe, nationales Obdachlosenprogramm, betroffene EU-Bürger, Gesundheitszustand Obdachloser, Krankenversicherung, medizinische Versorgung, psychische und Suchterkrankungen, Stadt-Land-Gefälle bei der Versorgung, Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (EHAP), Lage unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, Studien, weitere Initiativen<br /> (insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.03.2015

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/394004.02.2015

Bekämpfung von Obdachlosigkeit, gesundheitlicher Ungleichheit und extremer Armut in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Katja Dörner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dieter Janecek, Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner, Peter Meiwald, Özcan Mutlu, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Gerade im Umgang mit den finanziell Schwachen und sozial Ausgegrenzten zeigt sich, welchen Sinn für Gerechtigkeit unsere Gesellschaft auszeichnet. Im Jahr 2013 war jeder fünfte Deutsche von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht (Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, 16. Dezember 2014). Von Obdachlosigkeit betroffene Menschen werden in der deutschen Gesellschaft besonders ausgegrenzt und leben in extremer Armut. Sie fallen entweder durch rechtliche Lücken im Gesundheits- und Sozialsystem oder können formale Erfordernisse für eine Unterstützung nicht erfüllen. Obdachlose fallen zum Teil in den Zuständigkeitsbereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), ein anderer Teil erhält außerdem Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Ein den vielschichtigen Problemen, die mit der Obdachlosigkeit einhergehen, angemessenes Fallmanagement sucht man in den Jobcentern jedoch oft vergebens. Die Hilfe zur Arbeitssuche ist nur ein Aspekt der Bedürfnisse der Obdachlosen, denn sie weisen oftmals vielfältige Problemlagen auf. Wichtige Aspekte, wie die gesundheitliche Versorgung und erst recht Prävention, bleiben oft außen vor. Die Unterstützung zur Rückkehr in ein geregelteres Leben kann so nicht gelingen. Das liegt auch an strukturellen Problemen, wie beispielsweise bei den Zuständigkeitsfragen oder Datenschutz- und Datenübermittlung zwischen Jobcenter und Sozialamt. Die regionalen Unterschiede in der Versorgungsleistung, besonders zwischen Stadt und Land, sind auch aufgrund einer fehlenden nationalen Strategie gegen extreme Armut groß.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen48

1

Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen von Obdachlosigkeit in Deutschland?

2

Welche besondere Herausforderungen und Probleme gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung für das Forschungsfeld Obdachlosigkeit?

3

Welche Probleme sieht die Bundesregierung bezüglich der Inanspruchnahme von SGB-II- und/oder SGB-XII-Leistungen durch obdachlose Menschen?

4

Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen die Probleme bei der Inanspruchnahme von SGB-II- und SGB-XII-Leistungen durch von Obdachlosigkeit Betroffene?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Studien sind der Bundesregierung zu der Inanspruchnahme von SGB-II-Leistungen durch Obdachlose bekannt, und zu welchem Ergebnis kommen diese?

6

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Obdachlose bzw. Wohnungslose aufgrund einer oftmals fehlenden festen Anschrift Probleme bei dem Bezug von SGB-II- und/oder SGB-XII-Leistungen haben können?

Wenn ja, worin sieht sie möglichen, rechtlichen Handlungsbedarf?

Wenn nein, warum nicht?

7

Welche Erfahrungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur Wirksamkeit aufsuchender Sozialarbeit für obdachlose und wohnungslose Menschen?

8

Welche Erfahrungen und/oder Studien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mit den bzw. über die Leistungen nach §§ 67, 68, 69 SGB XII für obdachlose Menschen und Wohnungslose?

9

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Probleme bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen?

Und wenn ja, welche?

10

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen es innerhalb eines halben Jahres nach dem Übergang von der Jugendhilfe zum SGB II zu drohender oder tatsächlicher Wohnungslosigkeit kam?

11

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um dieses Risiko künftig zu minimieren?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

12

Bei wie vielen jungen Erwachsenen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund eines von dem Jobcenter nicht genehmigten Auszugs aus dem Elternhaus auf der Grundlage von § 22 Absatz 5 SGB II die Unterkunftskosten nicht bewilligt (bitte seit 2010 nach Jahren und Bundesländern gegliedert auflisten)?

13

Welche Studien und Informationen liegen der Bundesregierung vor, die darauf hinweisen, dass durch die besondere Einschränkung der Wohnortwahl für junge Erwachsene nach §22 Absatz 5 SGB II junge Erwachsene obdachlos oder wohnungslos werden, und plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen diese Entwicklung?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

14

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Indizien oder Studien, die darauf hinweisen, dass ein Teil der von Sanktionen nach dem § 31 SGB II Betroffenen wohnungslos werden, und plant die Bundesregierung Gegenmaßnahmen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

15

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Indizien oder Studien, die darauf hinweisen, dass ein Teil der jungen Erwachsenen, die von den besonderen Sanktionen für unter 25-Jährige nach § 31a Absatz 2 SGB II betroffen sind, wohnungslos werden, und plant die Bundesregierung Gegenmaßnahmen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

16

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Indizien oder Studien, die darauf hinweisen, dass ein Teil der jungen Erwachsenen, die von der vollständigen Streichung des Arbeitslosengeldes II nach § 31a Absatz 2 Satz 2 SGB II betroffen sind, wohnungslos werden, und plant die Bundesregierung Maßnahmen dagegen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

17

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wege insbesondere Jugendlicher und junger Erwachsener in die Obdachlosigkeit jenseits der Regelungen im SGB II?

18

Wie viele dieser jungen Menschen lebten zuvor in Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. wurden von der Jugendhilfe betreut, und wie viele werden aus Krankenhäusern auf die Straße entlassen?

19

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die jährlichen Zuschussmittel und Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen, welche den Trägern von Einrichtungen der Kältenothilfe und/oder Wohnungslosenhilfe seit dem Jahr 2008 bereitgestellt wurden (bitte nach Jahren sowie nach Bundesmitteln, Ländermitteln – nach Bundesländern – und kommunalen Mitteln aufschlüsseln)?

20

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Konditionalisierungen von derartigen Mitteln dahingehend, dass nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Notunterkünften und/oder Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe nicht aufgenommen werden dürften?

21

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderungen an die Bundesregierung im Aufruf der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. vom April 2014 zu einer „Nationalen Strategie zur Überwindung von Wohnungsnot und Armut in Deutschland“?

22

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der europäischen Länder Norwegen und Finnland, trotz der Zuständigkeit und starken Autonomie ihrer Kommunen, den Kampf gegen Wohnungslosigkeit mit nationalen Programmen gegen Armut und Wohnungslosigkeit zu unterstützen, und plant die Bundesregierung ein ähnliches Vorgehen?

Wenn ja, wann und wie?

Wenn nein, warum nicht?

23

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Obdachlosigkeit und zu extremer Armut bei EU-Bürgern innerhalb Deutschlands (wenn Informationen vorhanden sind, bitte nach Nationalitäten und Bundesländern gegliedert auflisten; sofern möglich, bitte eine gesonderte Darstellung für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren)?

24

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesundheitszustand wohnungsloser und obdachloser Menschen (bitte nach Geschlecht und unterschiedlichen Altersgruppen aufschlüsseln)?

Falls keine Erkenntnisse vorliegen, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zu aussagekräftigen Informationen zu gelangen?

25

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der nichtkrankenversicherten Wohnungslosen?

26

Aus welchen Gründen sind obdachlose Menschen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung nicht krankenversichert?

Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

Wenn ja, welchen?

Wenn nein, warum nicht?

27

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Obdachlose vom „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ faktisch nicht profitiert haben, und sieht sie einen generellen Bedarf spezifischer Sonderregelungen zur medizinischen Versorgung obdachloser Menschen?

Falls ja, welchen?

Falls nein, warum nicht?

28

Wo und in welchem Umfang existieren nach Kenntnis der Bundesregierung mobile aufsuchende medizinische Dienste zur Versorgung wohnungsloser Menschen, und wie werden sie finanziert?

29

In welchen Bundesländern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung besondere Versorgungkonzepte und Finanzierungsvereinbarungen zur gesundheitlichen Versorgung Wohnungsloser in Zusammenarbeit von Krankenkassen, Ärzteorganisationen und kommunalen Spitzenverbänden?

30

Wo und in welchem Umfang existieren nach Kenntnis der Bundesregierung besondere Versorgungs- und Pflegearrangements für den Personenkreis älterer psychisch und suchtkranker Wohnungsloser?

31

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus aktuell vorliegenden Studien, die eine hohe Belastung von wohnungslosen Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder Abhängigkeitserkrankungen beschreiben?

Falls keine Konsequenzen geplant sind, warum nicht?

32

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Menschen ohne Wohnung unter psychischen Krankheiten und unter einer Suchterkrankung leiden, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um Länder und Kommunen dabei zu unterstützen, diesen medizinischen Notstand so adäquat zu bekämpfen, dass die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auch für diese Menschen ermöglicht wird?

33

Wie viele Wohnungslose, die unter psychischen Krankheiten und unter einer Suchterkrankung leiden, waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor inhaftiert?

Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

Wenn ja, welchen?

Wenn nein, warum nicht?

Falls keine Erkenntnisse vorliegen, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zu aussagekräftigen Informationen zu gelangen?

34

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die an Metropolen angrenzenden Landgemeinden in die Versorgung wohnungsloser Menschen nur schwer einzubinden sind?

Wenn ja, warum ist dies nach Ansicht der Bundesregierung der Fall, und wenn nein, warum nicht?

Welche Überlegungen sind der Bundesregierung bekannt, das Stadt-Land-Gefälle bei der Versorgung wohnungsloser Menschen zu entzerren?

35

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, den hohen Prävalenzzahlen für somatische, aber insbesondere auch seelische Erkrankungen, auf die verschiedene Studien hinweisen (vgl. z. B. SEEWOLF-Studie der LMU München), durch eine entsprechende Ausgestaltung der ambulanten und/oder stationären Hilfen entgegenzutreten?

Wenn nein, warum nicht?

36

Werden mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz ambulante und stationäre Versorgungsstrukturen in der Wohnungslosenhilfe verändert, und lässt sich aus Sicht der Bundesregierung absehen, wie diese Hilfen zukünftig gestaltet sein werden?

37

Wie soll der Zugang zum Hilfesystem für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zu rehabilitativen oder auch längerfristigen Maßnahmen gesichert werden, die einer umfassenderen Unterstützung aufgrund einer seelischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung bedürfen?

38

Wird die Bundesregierung die Anliegen der Wohnungslosenhilfe im Gestaltungsprozess des Bundesteilhabegesetzes berücksichtigen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

39

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die sozialpädagogische und medizinische Versorgung von Obdachlosen in den Kommunen, und welche Träger bieten eine 24-Stundenbetreuung an?

40

In welchem Maße und mit welchem Ergebnis wird in Deutschland die Möglichkeit, 20 Prozent des ESF-Topfes zur Armutsbekämpfung zu verwenden, genutzt?

41

Liegt eine Genehmigung der Europäischen Kommission für das Operationelle Programm für die Projektförderung aus dem EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen) vor, das, laut Antwort auf die Schriftliche Frage 94 des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn auf Bundestagsdrucksache 18/2481 im September 2014 eingereicht wurde?

a) Wenn ja, wie ist der Arbeitsstand bei der Realisierung?

b) Wenn ja, welche Projekte und Kommunen erhalten die Unterstützung für welche Maßnahmen zur Verbesserung von zielgruppen- und geschlechtsspezifischen Angeboten im Kampf gegen die Obdachlosigkeit (bitte nach Bundesländern auflisten)?

c) Wenn nein, warum nicht, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

d) Wenn nein, wann erwartet die Bundesregierung die Genehmigung?

42

In welchen Umfang wird nach Auffassung der Bundesregierung die Umsetzung des EHAP dazu beitragen, dass weniger Menschen in Deutschland von extremer Armut betroffen sind?

43

Welche Zielwerte und Ergebnisindikatoren sind für die Umsetzung des EHAP in Deutschland vorgesehen?

44

Ist es zutreffend, dass die organisatorische, fachliche und/oder personelle Zuständigkeit für dieses Operationelle Programm innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales während der Erarbeitung geändert wurde?

Wenn ja, was ist der Hintergrund für diese Änderung im laufenden Prozess?

45

Welche weiteren Initiativen plant die Bundesregierung im Kampf gegen Obdachlosigkeit im Jahr 2015 – neben der ständigen Armutsbekämpfung in Form von Förderung der Integration Erwerbsfähiger in den Arbeitsmarkt, der Mietpreisbremse und der geplanten Reform des Wohngeldes?

46

Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um Länder und Kommunen bei der Schaffung verstetigter Hilfsangebote für obdachlose Menschen zu unterstützen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

47

Hat die Bundesregierung die Absicht, die Lage der besonders von Obdachlosigkeit bedrohten Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu verbessern?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

48

Wird die Bundesregierung im Rahmen des nächsten Nationalen Reformprogramms den Kampf gegen extreme Armut in Deutschland verstärken?

Wenn ja, mit welchen Zielen und Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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