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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bundesförderung für sogenannte niedrigschwellige Integrationskurse für Frauen

Haushaltsmittel 2014/2015, Geltendmachung von Mehraufwendungen, beantragte bzw. durchgeführte Kurse, Teilnehmerzahl, Anschlussteilnahme an einem konventionellen Integrationskurs, personelle Ausstattung, Evaluation bzw. Neukonzeption der Frauenkurse<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/394604.02.2015

Bundesförderung für sogenannte niedrigschwellige Integrationskurse für Frauen

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Ulle Schauws, Anja Hajduk, Doris Wagner, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit den sogenannten niedrigschwelligen Integrationskursen für Frauen werden Einwanderinnen angesprochen, die durch konventionelle Integrationsangebote oft nicht erreicht werden. Dabei geht es vor allem um die Zielgruppe der eher bildungsfernen Frauen.

Diese Integrationskurse sollen Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft und über das Bildungssystem vermitteln. Sie dienen zudem der Stärkung der Erziehungskompetenz, der Vermittlung von Wissen über die Rechte von Frauen und über Fragen der Gewaltprävention. Zugleich kann hier eine erste Sprachorientierung erfolgen und dadurch eine Brücke zum konventionellen Integrationskurs gebaut werden.

Die Nachfrage der Einwanderinnen an diesem speziellen Kursangebot liegt regelmäßig deutlich über den zur Verfügung stehenden Kursplätzen. Dies könnte damit zusammenhängen, dass seit rund zehn Jahren die Haushaltsmittel für diese Kurse stark gekürzt worden sind. Im Haushaltsentwurf des Jahres 2014 waren lediglich 600 000 Euro für die niedrigschwelligen Frauenkurse vorgesehen – gerade einmal ein Drittel der Mittel, die im Jahr 2013 für diese Kurse aufgewendet worden waren.

Allerdings könnten aufgrund eines sogenannten Verstärkungsvermerks mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, als im eigentlichen Haushaltsansatz vorgesehen sind. Zudem besteht die theoretische Möglichkeit, Mittel aus dem sogenannten Bildungsfonds abzurufen. Hierfür müsste aber ein entsprechender haushalterischer Mehrbedarf geltend gemacht werden. Dies wurde – bezogen auf den Bundeshaushalt 2014 – nicht vorgenommen.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darüber unterrichtet, dass es im letzten Jahr erstmals die ohnehin schon dünne Personalausstattung dieser Kurse (0,5 Personalstellen pro 100 Kurse) so gekürzt hat, dass der Personalkostenanteil der diese Kurse ausführenden fünf Zentralstellen auf 15 Prozent halbiert wurde.

Ebenfalls hat das BMI die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darüber informiert, dass es die vom Bundesrechnungshof (BRH) Mitte 2012 geforderte Erfolgskontrolle bzw. Evaluierung der Nachhaltigkeit des Kursangebotes bzw. die Neukonzeption dieses Förderprogramms im Jahr 2013 nicht durchgeführt hat. Ob und in welchem Umfang für das Jahr 2014 eine solche Evaluierung durchgeführt werde, will das BMI von den endgültig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für die niedrigschwelligen Frauenkurse abhängig machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Haushaltsmittel wurden im Jahr 2014 für die niedrigschwelligen Integrationskurse für Frauen in den Einzelplan des BMI eingestellt (bitte jeweils nach „Soll“ und „Ist“ aufschlüsseln)?

2

Wie viele Haushaltsmittel sind diesbezüglich für das Jahr 2015 bewilligt worden?

3

Waren im Jahr 2014 bzw. wurden für das Jahr 2015 im Hinblick auf diese Frauenkurse Mehraufwendungen geltend gemacht, um über den sogenannten Verstärkungsvermerk bzw. über den Bildungsfonds Zugang zu weiteren Haushaltsmitteln zu erhalten?

Wenn ja, in welcher Höhe (bitte für die Jahre 2014 und 2015 aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

4

Wie viele Anträge auf Durchführung eines niedrigschwelligen Integrationskurses für Frauen wurden für die Jahre 2012 bis 2015 gestellt?

a) Wie viele Kurse wurden in den Jahren 2012 bis 2014 durchgeführt?

b) Wie viele Frauen haben an einem solchen Kurs teilgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Wird bei der Anmeldung zu einem konventionellen Integrationskurs abgefragt, ob eine Frau zuvor an einem niedrigschwelligem Integrationskurs teilgenommen hat oder wird anderweitig versucht, dies zu ermitteln?

Wenn ja, wie viele der Frauen, die zuvor an einem niedrigschwelligen Integrationskurs teilgenommen hatten, haben anschließend einen konventionellen Integrationskurs besucht bzw. erfolgreich abgeschlossen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Wie hat sich die vom BMI veranlasste Halbierung des Personalkostenanteils auf die personelle Ausstattung dieser Frauenkurse ausgewirkt?

a) Gilt immer noch der Schlüssel von elf Teilnehmerinnen pro Kurs?

Wenn nein, welcher Schlüssel gilt inzwischen?

b) Ist aus Sicht der Bundesregierung bei einem halbierten Personalkostenanteil eine sinnvolle Fortbildung der Kursleiterinnen noch möglich?

7

Hat die Bundesregierung inzwischen die vom BRH geforderte Evaluation bzw. Neukonzeption dieser Frauenkurse begonnen bzw. abgeschlossen?

Wenn ja,

a) wer wurde mit dieser Aufgabe betraut,

b) zu welchen Ergebnissen, Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen kam die Evaluation,

c) inwiefern wurde die Sichtweise der Teilnehmerinnen und der Kursanbieter berücksichtigt,

d) welche Kosten hat diese Evaluation verursacht,

e) gingen diese Kosten zulasten der für diese Frauenkurse zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel,

f) wann wird diese Evaluation dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die erneute Missachtung des Auftrags des BRH?

Wann ist mit dieser Evaluation bzw. Neukonzeption zu rechnen?

Berlin, den 3. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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