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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sozialpädagogische Begleitung von Integrationskursen

Einführung sozialpädagogischer Begleitung von Integrationskursen aufgrund von &quot;Aktivierungs- und Mobilisierungsproblemen&quot; Betroffener im Rahmen eines Projekts in den Städten Duisburg, Dortmund, Berlin und München: Zielgruppe und konkrete Zielsetzung, Umsetzung (personelle Ausstattung), Modellcharakter des Projekts, zeitliche Befristung, bewilligte Haushaltsmittel, Kriterien zur Auswahl der vier Städte, Erleichterungen beim Nachweis der Bedürftigkeit für eine Kostenbefreiung<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/394504.02.2015

Sozialpädagogische Begleitung von Integrationskursen

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Anja Hajduk, Ulle Schauws, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In dem Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses der Bundesregierung zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ (Bundestagsdrucksache 18/2470) wird auf Seite 56 die punktuelle Einführung einer sozialpädagogischen Begleitung von Integrationskursen angekündigt. Dies wird mit „Aktivierungs- und Mobilisierungsproblemen“ bei der „betroffenen Zielgruppe“ (also freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern) im Hinblick auf die Teilnahme an den Integrationskursen begründet.

Daher solle – so die Bundesregierung weiter – „im Hinblick auf den besonderen Bedarf der Zielgruppe im Rahmen eines Projekts in vier besonders betroffenen Städten (Duisburg, Dortmund, Berlin und München) sozialpädagogische Begleitung in den Integrationskursen eingeführt werden. So sollen die Integrationskursteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht nur durch eine Lehrkraft unterrichtet, sondern parallel auch durch eine Sozialpädagogin oder einen Sozialpädagogen unterstützt werden. Damit soll den besonderen Bedürfnissen der Zielgruppe Rechnung getragen werden, soweit Lerndefizite und bildungsferne Biographien – oft verbunden mit und resultierend aus prekären Lebenslagen – feststellbar sind. Diese Begleitung wird in etwa 200 der 600 Stunden des regulären Integrationskurses umfassen. Im Rahmen dieses Projekts werden in den genannten Städten ausnahmsweise auch Erleichterungen beim Nachweis der Bedürftigkeit für eine Kostenbefreiung angewandt werden, um etwaige diesbezügliche Hemmnisse für die Teilnahme am Integrationskurs abzubauen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wer genau ist die Zielgruppe der sozialpädagogischen Begleitung? Sind dies Menschen aus bestimmten Herkunftsländern, z. B. aus Drittstaaten, aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte erläutern und begründen)?

2

Wäre es zur Feststellung eines Bedarfs an sozialpädagogischer Begleitung zur Behebung von „Aktivierungs- und Mobilisierungsproblemen“ nicht sachgerecht, an funktionalen Indikatoren anzuknüpfen, wie z. B. eine soziale bzw. familiäre Notlage oder Lerndefizite bzw. eine bildungsferne Biographie oder eine unregelmäßige Kursteilnahme, unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit?

Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

3

Wie viele Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen sollen bis zu welchem Zeitpunkt an den vorgesehenen vier Standorten in den Integrationskursen beschäftigt werden?

a) Soll in den vier Städten in allen Integrationskursen eine sozialpädagogische Begleitung angeboten werden?

Wenn nein, nach welchen Gesichtspunkten soll entschieden werden, wo eine solche Begleitung angeboten wird und wo nicht?

b) Welchen Schlüssel zwischen Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen und Teilnehmenden strebt die Bundesregierung an?

4

Was ist die konkrete Aufgabe bzw. die genaue Zielsetzung dieser sozialpädagogischen Begleitung von Integrationskursen? Warum soll diese nur während 200 der 600 Kursstunden angeboten werden?

5

Handelt es sich hier um ein Modellprojekt, um zu testen, ob bzw. inwiefern es Sinn macht, eine sozialpädagogische Begleitung von Integrationskursen regelmäßig in allen Kursen anzubieten?

Wenn nein, warum nicht?

6

Ist das Angebot einer sozialpädagogischen Begleitung von Integrationskursen zeitlich befristet?

Wenn ja, auf welchen Zeitraum?

7

Wie viele Haushaltsmittel wurden für die sozialpädagogische Begleitung von Integrationskursen in den vorgesehenen vier Städten im Jahr 2015 bewilligt?

8

Inwiefern wird (zur Vermeidung von Doppelarbeit) auf eine Kohärenz zwischen der sozialpädagogischen Begleitung von Integrationskursen und der Arbeit der Migrationsberatung für erwachsene Einwanderinnen und Einwanderer geachtet?

9

Nach welchen objektiven bzw. nachvollziehbaren Kriterien wurden die vier vorgesehenen Städte ausgewählt, in denen zukünftig eine sozialpädagogischen Begleitung von Integrationskursen angeboten werden soll?

a) Warum wurde München ausgewählt, eine Stadt, in der die sozialen Indikatoren (Arbeitslosigkeit, SGB-II-Bezug) bei eingewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern weit über dem Bundesdurchschnitt liegen (vgl. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: „Zuwanderungsmonitor Bulgarien und Rumänien“, Nürnberg 2014, S. 6)?

b) Warum wurden Städte wie Offenbach oder Bremen nicht ausgewählt, die ganz ähnliche soziale Integrationsindikatoren aufweisen wie Berlin, Duisburg oder Dortmund (ebenda)?

10

Warum sollen allein in den vier Städten, in denen eine sozialpädagogische Begleitung von Integrationskursen angeboten werden soll, Erleichterungen beim Nachweis der Bedürftigkeit für eine Kostenbefreiung geben, „um“ – so die Bundesregierung – „etwaige diesbezügliche Hemmnisse für die Teilnahme am Integrationskurs abzubauen?

Berlin, den 3. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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