[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4169
18. Wahlperiode 03.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3971 –
Bilanz der Krisenpolitik in Griechenland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Nachgang der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2008 geriet auch
Griechenland in eine schwere Krise. Da sich das hochverschuldete Land nicht
mehr an den Finanzmärkten finanzieren konnte, stand Griechenland 2010 vor
dem Staatsbankrott. Die Zahlungsunfähigkeit wurde schließlich durch Kredite
abgewendet, welche von europäischen Staaten, der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) bzw. dem Europäischen
Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) sowie dem Internationalen Währungsfonds (IWF)
gewährt wurden. Im Gegenzug musste sich die griechische Regierung in so
genannten Memoranden (Memorandum of Understanding, MoU) mit der
Troika aus Europäischer Zentralbank (EZB), Europäischer Kommission
(KOM) und IWF zu radikalen Kürzungen der öffentlichen Ausgaben,
Privatisierungen und neoliberalen Strukturreformen verpflichten.
Vorgebliches Ziel der als „Rettungspakete“ bezeichneten Kürzungsdiktate war
es, den Schuldenstand Griechenlands wieder auf ein tragfähiges Niveau zu
senken. In bislang zwei Paketen wurden Griechenland rund 237 Mrd. Euro an
Krediten gewährt, die zum größten Teil direkt an die Gläubiger bzw. in den
Finanzsektor flossen (
www.attac.at/news/detailansicht/datum/2013/06/17/
griechenland-rettung-77-prozent-flossen-in-finanzsektor.html). Dadurch
wurden die Schulden Griechenlands so umstrukturiert, dass sie Ende 2013 zu rund
80 Prozent von öffentlichen Gläubigern gehalten wurden, während vor
Anwendung der Programme (Anfang 2010) noch 94 Prozent in der Hand privater
Gläubiger waren. Entgegen den Zielen der „Rettungspolitik“ stiegen die
Schulden Griechenlands jedoch weiter, weil die Austeritätspolitik die Wirtschaft
erdrosselte; die Wirtschaftsleistung Griechenlands ist um mehr als ein Viertel
zurückgegangen. Ende 2013 betrugen die Staatsschulden 319 Mrd. Euro (2008:
265 Mrd. Euro), was einer Schuldenquote von 175 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht (2008: 109 Prozent).
Die von Griechenland verlangten Kürzungen der Staatsausgaben haben
zugleich eine humanitäre Katastrophe verursacht. In aller Deutlichkeit zeigt
dies ein im Dezember 2014 veröffentlichter Bericht der Internationalen
Föderation von Menschenrechtsorganisationen (FIDH) mit dem Titel
„Downgrading rights: the cost of austerity in Greece“ (
www.fidh.org/International-
Federation-for-Human-Rights/europe/greece/16675-greece-report-unveils-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Februar 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4169 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodehuman-rights-violations-stemming-from-austerity). Darin macht der
Dachverband von 178 Menschenrechtsorganisationen gravierende
Menschenrechtsverletzungen in Griechenland und deren Verschärfung im Zuge der
Krisenpolitik der zurückliegenden Jahre aus. Die „entsetzlichen Auswirkungen“ der
Krise auf Demokratie und Menschenrechte „können nicht mehr geleugnet
werden“, schreiben die Autorinnen und Autoren. „Wir werden Zeugen eines
Übergangs in einen Zustand, bei dem elementare Grundrechte und der
Rechtsstaat herausgefordert und abgebaut werden.“ (
www.welt.de/politik/ausland/
article135808460/Das-Leiden-der-Griechen-verwandelt-sich-in-Wut.html).
Bereits im Jahr 2012 hatte sich die Parlamentarische Versammlung des
Europarates äußerst kritisch mit den Gefahren befasst, die von Austeritätspolitik für
Demokratie und Menschenrechte ausgehen. Sie zeigte sich besorgt, dass diese
Politik „die Krise weiter […] vertiefen und die sozialen Rechte […]
untergraben“ könne (
www.assembly.coe.int/ASP/Doc/XrefViewPDF.asp?FileID=
18916&Language=EN). Anfang 2014 hat sich auch das Europäische Parlament
(EP) kritisch mit der Troika und der Krisenpolitik auseinandergesetzt. In zwei
Berichten über die „Rolle und Tätigkeiten der Troika in Bezug auf
Programmländer des Euro-Raums“ (P7_TA(2014)0239,
www.europarl.europa.eu/sides/
getDoc.do?language=DE&reference=P7-TA-2014-0239) sowie
„Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte der Rolle und der Tätigkeiten der Troika“
(P7_TA(2014)0240,
www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=
DE&reference=P7-TA-2014-0240) kritisiert das Parlament unter anderem die
intransparente Arbeitsweise der Troika, ihre fehlende Rechtsgrundlage im EU-
Primärrecht sowie die Ausgrenzung des Parlaments bei den Verhandlungen.
Auch die sozialen Folgen der Krisenpolitik werden kritisch betrachtet.
Auch auf rechtlicher Ebene gibt es kritische Einschätzungen zur Krisenpolitik
der vergangenen Jahre. So kam im März 2014 der Abteilungsleiter am Zentrum
für Europäische Rechtspolitik (ZERP) der Universität Bremen, Prof. Dr.
Andreas Fischer-Lescano, in einem vom Österreichischen Gewerkschaftsbund
(ÖGB), der Arbeiterkammer (AK), dem Europäischen Gewerkschaftsbund
(EGB) und dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut (EGI) in Auftrag
gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Europäische Kommission und die
EZB als Teil der EU-Troika, aber auch die Mitgliedstaaten mit ihrer
Zustimmung zu den MoU im Gouverneursrat des ESM (Europäischer
Stabilitätsmechanismus) direkt gegen das EU-Recht und die Menschenrechte verstoßen
(
www.ak-europa.eu/_includes/mods/akeu/docs/main_report_de_331.pdf).
Anfang 2015 ist eine erneute Verlängerung der „Hilfsprogramme“ in der
Diskussion. Am 25. Januar 2015 sind jedoch jene politischen Kräfte, die in
Griechenland für den Kürzungs- und Privatisierungskurs stehen, abgewählt
worden.
Knapp fünf Jahre nach Verabschiedung des ersten Pakets im Mai 2010 ist es
nach Ansicht der Fragesteller an der Zeit, dass sich auch die Bundesregierung
einer kritischen Bilanzierung der Krisenpolitik in Griechenland stellt, die sie
maßgeblich mit forciert hat. Die seit Jahren wiederholten öffentlichen Debatten
um einen möglichen erzwungenen „Grexit“ (mögliches Ausscheiden
Griechenlands aus der Eurozone) weisen die Fragesteller dagegen zurück.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen
Griechenlands aus Privatisierungen im Zeitraum von 2010 bis 2014 entwickelt,
inwieweit entsprechen diese Zahlen den Erwartungen der Troika, und
welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020?
Die Europäische Kommission weist in ihrem vierten Bericht zur Überprüfung
des zweiten Anpassungsprogramms für Griechenland vom April 2014 erzielte
Einnahmen aus Privatisierung im Jahr 2011 von 1,6 Mrd. Euro, im Jahr 2012
von 0 Euro und im Jahr 2013 von 1 Mrd. Euro aus. Im vierten Bericht zur
Überprüfung des ersten Anpassungsprogramms vom Juli 2011 hatte die Europäische
Kommission auf Basis eines Privatisierungsplans der griechischen Regierung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4169Einnahmen aus Privatisierung im Jahr 2011 von 5 Mrd. Euro, im Jahr 2012 von
10 Mrd. Euro und im Jahr 2013 von 7 Mrd. Euro angesetzt.
Im genannten letztverfügbaren Bericht gibt die Europäische Kommission die
folgenden erwarteten Privatisierungserlöse für die Jahre 2014 bis 2020 an.
2. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010
in Griechenland ergriffen, um die Steuerhinterziehung zu bekämpfen?
a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen?
b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt?
Zu den Hauptneuerungen des im Juli 2013 in Griechenland verabschiedeten
neuen Einkommensteuergesetzes gehören u. a. neue Regeln zur Vermeidung
von Steuerhinterziehung. Die Umsetzung des neuen Steuerverfahrensgesetzes
begann am 1. Januar 2014. Das neue Einkommensteuergesetz modernisiert die
Regelungen der Steuerverwaltung, verbessert ihre Transparenz gegenüber den
Steuerpflichtigen und vereinfacht das Durchsetzungssystem. Mit dem neuen
Gesetz werden die bestehenden Rechtsvorschriften aktualisiert und vereinfacht,
Gesetzeslücken bei der Durchsetzung von Beitreibungsmethoden geschlossen,
eine fristgerechte, verbindliche Datenübermittlung an die Steuerbehörden
sichergestellt und ein klareres und vereinfachtes System der Zinsen und
Geldstrafen aufgestellt.
Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen
und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission
veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen
Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet.
3. Welche Maßnahmen zur Besteuerung von privaten Vermögen und
Unternehmensgewinnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Griechenland seit 2010 ergriffen, um die staatlichen Einnahmen zu erhöhen?
a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen?
b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt?
Nach dem Bericht der Europäischen Kommission zur ersten Überprüfung des
zweiten Anpassungsprogramms ist Ziel der vom griechischen Parlament am
11. Januar 2013 gebilligten Steuerreform die Erweiterung der
Steuerbemessungsgrundlage und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast. Ein wesentlicher
Inhalt der Reform ist ein neues Steuersystem für Selbstständige, bei dem keine
Freibeträge mehr vorgesehen sind. Das Steuersystem für Unternehmensgewinne
wird umstrukturiert mit einem Körperschaftsteuersatz von 26 Prozent und einer
Steuer auf ausgeschüttete Dividenden in Höhe von 10 Prozent, woraus sich ein
Jahr Erwarteter Erlös in Mrd. Euro
2014 1,5
2015 2,2
2016 3,4
2017 2,9
2018 3,0
2019 3,4
2020 3,6
Drucksache 18/4169 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBruttosteuersatz auf ausgeschüttete Gewinne in Höhe von 33,4 Prozent ergibt
(anstelle der vorherigen Steuersätze von 20 bzw. 25 Prozent, die einen
Bruttosteuersatz von 40 Prozent zur Folge hatten). Durch die höhere Besteuerung der
Gewinne und die niedrigere Besteuerung von Dividenden soll die Zahl der
Steuerumgehungen gesenkt werden, die durch die Verlagerung von Gewinnen in
andere EU-Länder verursacht werden. Weitere Einzelheiten zu der Steuerreform
können dem genannten Bericht entnommen werden.
Laut dem Bericht der Europäischen Kommission zur vierten Überprüfung des
zweiten Anpassungsprogramms hat Griechenland im Dezember 2013 eine neue
einheitliche Grundsteuer (ENFIA) eingeführt. Die Rechtsvorschriften für diese
Steuer sind seit Januar 2014 in Kraft getreten. Die neue Steuer soll sowohl die
bestehende von der Stromgesellschaft PPC erhobene Immobiliensteuer (PPC-
Abgabe) als auch die Immobilien-Vermögensteuer (FAP) ersetzen. Die
Einbeziehung von Grundstücken führt zu einer Ausweitung der
Bemessungsgrundlage und soll zu mehr Gerechtigkeit und einer verbesserten wirtschaftlichen
Effizienz bei der Grundstücksnutzung führen. Die Steuer gilt gleichermaßen für
den Grundbesitz von natürlichen wie von juristischen Personen. In der
Steuerverwaltung wurde eine Task Force zur Erarbeitung der Steuer eingerichtet. Die
entsprechende Gesetzgebung wurde am 21. Dezember 2013 verabschiedet.
Parallel dazu wurden die IT-Vorgaben für die neue Steuer vorbereitet. Die
erforderliche Archivierung von Grundbesitz begann im Februar 2014.
Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen
und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission
veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen
Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet.
4. Wann und in welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2010 Lohnkürzungen bei öffentlichen und privaten Beschäftigten
durchgesetzt?
a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen?
b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt?
Griechenland hat Reformen im öffentlichen Sektor, insbesondere bei der
Rationalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, umgesetzt.
Vorrang haben dabei die Steigerung von Qualität und Effizienz der öffentlichen
Verwaltung durch die Umstrukturierung der Ministerien, die Umverteilung von
Personal, eine verbesserte Mobilität, eine kompetenzbasierte Beurteilung von
Führungskräften und Mitarbeitern, ein besseres Finanzmanagement, die
Vereinfachung von Vorschriften sowie die Korruptionsbekämpfung. Um die
haushaltspolitische Nachhaltigkeit des öffentlichen Sektors zu sichern, wurden auch die
Entgelte angepasst. Das Programm sieht eine umfassende Überprüfung der
Vergütungsstruktur im öffentlichen Sektor vor, um die bestehende
Gehaltstabelle zu ersetzen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit des privaten Sektors wieder zu erlangen, hat
Griechenland in den vergangenen Jahren weitreichende Arbeitsmarktreformen
umgesetzt, etwa durch den umfassenderen Einsatz dezentraler
Tarifverhandlungen, einen angepassten differenzierten Mindestlohn und die Senkung der
Lohnnebenkosten.
Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen
und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission
veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen
Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/41695. Wann und in welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Kürzungen bei den Lohnersatzleistungen für Erwerbslose durchgesetzt?
a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen?
b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt?
Griechenland hat die Zugangsvoraussetzungen für Saisonarbeitslosengeld
angepasst. Die Zugangskriterien für Unterstützungsleistungen für
Langzeitarbeitslose wurden erweitert. Das Programm sieht die pilotweise Einführung eines
bedürftigkeitsabhängigen garantierten Mindesteinkommens in mehreren
Gemeinden vor. Diese Regelung soll danach stufenweise auf das ganze Land
ausgeweitet werden. Die Ausgaben für Arbeitslose sind nach Angaben von Eurostat
von 2010 bis 2012 von 1 auf 1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
gestiegen.
Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen
und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission
veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen
Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet.
6. Wann und in welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2010 Kürzungen bei Renten und Pensionen durchgesetzt?
a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen?
b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt?
Griechenland hat das Rentensystem angepasst, um dessen Tragfähigkeit zu
gewährleisten. Bei den Reformen des primären Rentensystems wurden die
Hauptparameter angepasst. Das gesetzliche Regelrenteneintrittsalter wurde zunächst
auf 65 Jahre und in einer zweiten Reform auf 67 Jahre erhöht. In Zukunft soll
das Rentenalter entsprechend der Lebenserwartung angepasst werden. Bei
vorzeitigem Renteneintritt betragen die Abschläge 6 Prozent pro Jahr. Das
Rentenalter von Männern und Frauen wurde angeglichen. Die reguläre
Beitragsdauer wurde von 35 auf 40 Jahre erhöht. Die Rentenhöhe richtet sich nach dem
Einkommen während des Erwerbslebens und nicht mehr nach dem Einkommen
in den fünf Jahren mit den höchsten Einkommen. Zusatzrenten wurden sozial
gestaffelt nach ihrer Höhe gekürzt. Bei Pensionen im öffentlichen Sektor wurde
die 13. und 14. jährliche Zahlung durch einen festen Betrag ersetzt und für
Bezieher höherer Pensionen gestrichen.
Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen
und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission
veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen
Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet.
7. Wann und in welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2010 Kürzungen bei Gesundheitsleistungen durchgesetzt?
a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen?
b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt?
Griechenland hat viele Elemente seines Gesundheitssystems reformiert. Ein Ziel
der Reformen war die Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung des
Gesundheitssystems. Dafür hat Griechenland verschiedene Maßnahmen zur
Kostendämpfung ergriffen.
Im Bereich der Arzneimittel wurden insbesondere die Nutzung von im Vergleich
zu Originalpräparaten günstigeren Generika forciert und die Höchstbeträge für
die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen
Drucksache 18/4169 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodereformiert. Dadurch konnten die öffentlichen Ausgaben für Arzneimittel von
3,9 Mrd. Euro 2010 auf rund 2,5 Mrd. Euro 2013 gesenkt werden.
Dank der Einführung eines elektronischen Verschreibungssystems im
Arzneimittelbereich werden Mehrausgaben erkannt und Gegenmaßnahmen können
ergriffen werden. Die Behörden haben die Gesundheitsausgaben mithilfe eines
Rückforderungsmechanismus (der Mechanismus, der eine Rückerstattung von
Ausgaben oberhalb der festgesetzten Ausgabenobergrenze durch die
Marktanbieter sicherstellt) gedrückt, nachdem im ersten Halbjahr 2013
Überschreitungen in den Bereichen Diagnostik und Privatkliniken festgestellt worden waren.
Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen
und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission
veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen
Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet.
8. Welche Maßnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland seit 2010 ergriffen?
a) Welche dieser Maßnahmen waren in den MoU vorgesehen?
b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt?
Die Konzeption des Anpassungsprogramms zielt darauf ab, durch
Strukturreformen die Voraussetzung für tragfähiges Wirtschaftswachstum zu schaffen.
Grundpfeiler dafür sind die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit, der
Aufbau einer modernen Verwaltung, tragfähige Staatsfinanzen, der Erhalt der
Finanzstabilität sowie die Finanzierung der Realwirtschaft. Die Privatisierung
soll zunächst dem Abbau der öffentlichen Verschuldung dienen. Darüber hinaus
ist das Ziel eine Marktöffnung und eine daraus erwartete Steigerung der
Effizienz der griechischen Wirtschaft sowie die Gewinnung von ausländischen
Direktinvestitionen. Für die betroffenen Betriebe sollen zusätzliche
Investitionen, ein gesteigerter Wissenstransfer und Verbesserungen in der
Unternehmensführung erzielt werden.
Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen
und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission
veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen
Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet.
9. In welchem Umfang hat die EZB bislang auf dem Sekundärmarkt
Staatsanleihen welcher Länder aufgekauft (bitte nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
Nachdem das so genannte Securities Markets Programme (SMP) der EZB 2012
eingestellt wurde, hat die EZB die zum 31. Dezember 2012 ausstehenden
Bestände an im Rahmen des Programms erworbenen Staatsanleihen
veröffentlicht (in Mrd. Euro):
Ausgebender Staat Ausstehender Betrag (nominal)
Irland 14,2
Griechenland 33,9
Spanien 44,3
Italien 102,8
Portugal 22,8
Gesamt 218,0
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4169Mittlerweile (Stand: 6. Februar 2015) ist das Gesamtvolumen der ausstehenden
Papiere im SMP auf rund 141 Mrd. Euro gesunken. Eine Aufteilung der
verbleibenden Bestände nach Ländern veröffentlicht die EZB nicht.
Das von der EZB angekündigte Outright Market Transactions (OMT)
Programm, das das SMP abgelöst hat, ist bisher nicht zur Anwendung gekommen.
Daher wurden in diesem Rahmen keine Staatsanleihen erworben.
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtschulden
und die Schuldenquote Griechenlands im Zeitraum von 2009 bis 2014
verändert, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis
2020?
Staatsschulden Griechenlands
Quelle: EU-Kommission Stand Februar 2015, basierend auf ESVG 2010
Laut der Schuldentragfähigkeitsanalyse aus dem im April 2014 veröffentlichten
Überprüfungsbericht, der von der Europäischen Kommission in
Zusammenarbeit mit der EZB erstellt wurde, soll Griechenland nach dem zentralen
Szenario im Jahr 2020 eine Schuldenquote von 125 Prozent aufweisen. Aufgrund
unterschiedlicher Einflussfaktoren in Griechenland ist von einem
Aktualisierungsbedarf der jüngsten Schuldentragfähigkeitsanalyse vom April 2014
auszugehen. Diese Aktualisierung kann bislang nicht vorliegen.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das griechische
Bruttoinlandsprodukt (BIP) in realen und nominalen Zahlen im Zeitraum von
2009 bis 2014 verändert, und welche weitere Entwicklung erwartet die
Bundesregierung bis 2020?
a) Wie haben sich die Wachstumsraten des BIP (real und nominal)
entwickelt?
b) Wie haben sich der BIP-Deflator und das Preisniveau im selben
Zeitraum entwickelt?
Die Veränderungen der genannten Kennzahlen im Zeitraum von 2009 bis 2014
sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Die Bundesregierung erstellt keine
Prognosen über die weitere Entwicklung des griechischen
Bruttoinlandsprodukts. Die aktuelle Prognose der Europäischen Kommission für die Jahre
2015 und 2016 ist ebenfalls aus der Tabelle ersichtlich. Der Bericht der
Europäischen Kommission zur vierten Programmüberprüfung im Rahmen des
zweiten makroökonomischen Anpassungsprogramms weist im Anhang 2 noch
Angaben für die Jahre 2017 und 2018 aus. Diese sind jedoch aufgrund der
Methodikumstellung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnung (ESA 2010) nicht mit den angegebenen Daten kompatibel.
2009 2010 2011 2012 2013 2014
in Mrd. Euro 301,0 330,3 356,0 304,7 319,1 317,7
in % des BIP
zu Marktpreisen
126,8 146,0 171,3 156,9 174,9 176,3
Drucksache 18/4169 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeQuelle: EU-Kommission (* kennzeichnet Winterprognose vom 5. Februar 2015).
12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der griechische
Primärüberschuss und die Zinszahlungen (in absoluten Zahlen und als Anteil
des BIP) im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert, und welche weitere
Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020?
Im Rahmen des aktuellen makroökonomischen Anpassungsprogramms
berichtet die Europäische Kommission über die Entwicklung von Primärüberschuss
laut Programmdefinition und Zinszahlungen. Der letztverfügbare Bericht datiert
vom April 2014 und beinhaltet die Jahre ab 2012, wobei Angaben für die Jahre
ab 2014 Prognosen sind. Für den Primärsaldo gibt es im Griechenlandprogramm
eine Programmdefinition, die sicherstellen soll, dass sich die Haushaltspolitik an
dem Ziel einer nachhaltigen, strukturellen Haushaltskonsolidierung orientiert.
Einmaleffekte und andere Haushaltspositionen, die keine Bedeutung für das Ziel
einer nachhaltigen, strukturellen Haushaltskonsolidierung haben, bleiben dabei
unberücksichtigt. Der Primärsaldo wird im Wesentlichen bereinigt um Kosten in
Verbindung mit der Bankenunterstützung und die sogenannten ANFA- und
SMP-Transfers der Euro-MS an Griechenland ausgewiesen.
Für die Jahre 2010 und 2011 weist die Europäische Kommission Daten in der
Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung aus.
Datengrundlage für 2010 und 2011: EU-Kommission auf Basis ESVG 2010; Stand Februar 2015.
Datengrundlagen für 2012 ff.: Bericht zur vierten Überprüfung des zweiten Anpassungsprogramms durch
die EU-Kommission auf Basis der Programmdefinition vom April 2014.
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016*
BIP nominal
in Mrd. Euro 237,4 226,2 207,8 194,2 182,4 180,2 184,3 192,6
ggü. Vorjahr –1,9 % – 4,7 % –8,2 % –6,5 % –6,1 % –1,2 % 2,3 % 4,5 %
BIP real
in Mrd. Euro 239,2 226,2 206,2 192,6 185,1 186,9 191,5 198,5
ggü. Vorjahr – 4,4 % –5,4 % –8,9 % – 6,6 % –3,9 % 1,0 % 2,5 % 3,6 %
BIP-Deflator
ggü. Vorjahr 2,6 % 0,8 % 0,8 % 0,1 % –2,3 % –2,2 % – 0,2 % 0,9 %
Preisniveau (HVPI)
ggü. Vorjahr 1,3 % 4,7 % 3,1 % 1,0 % – 0,9 % –1,4 % – 0,3 % 0,7 %
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Primärüberschuss
in Mrd. Euro –11,8 – 6,0 –2,6 1,5 2,8 5,6 8,9 9,3 k. A. k. A. k. A.
in % des BIP –5,2 –2,9 –1,3 0,8 1,6 3,0 4,5 4,5 4,2 4,2 4,2
Zinszahlungen
in Mrd. Euro 13,2 15,1 9,7 7,2 8,1 9,6 10,2 10,7 k. A. k. A. k. A.
in % des BIP 5,9 7,3 5,0 4,0 4,5 5,1 5,2 5,2 k. A. k. A. k. A.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/416913. Wie viel Geld hat Deutschland durch Zinszahlungen Griechenlands von
2010 bis 2014 erhalten, und welche weitere Entwicklung erwartet die
Bundesregierung bis 2020?
Der bilaterale Kredit für Griechenland im Rahmen des Griechenland-I-
Programms wurde durch einen KfW-Kredit mit Absicherung durch eine
Bundesgarantie gewährt. Nach der Garantievereinbarung ist die KfW verpflichtet, alle
über die eigenen Refinanzierungskosten hinausgehenden Zinszahlungen
Griechenlands an den Bundeshaushalt abzuführen. Die KfW hat im Zeitraum von
2010 bis 2014 an den Bund Zinseinnahmen von insgesamt rund 360 Mio. Euro
ausgekehrt. Für die kommenden Jahre erwartet die Bundesregierung nur noch
geringfügige Einnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von rund 20 Mio.
Euro jährlich.
14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der private und
öffentliche Konsum in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert,
und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020?
Die Veränderungsraten der realen privaten und öffentlichen Konsumausgaben in
Prozent nach Informationen der Europäischen Kommission:
Quelle: Europäische Kommission, für 2015 und 2016 KOM-Winterprognose, für 2017 und 2018 Prognose
letztverfügbarer Überprüfungsbericht
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufkraft in
Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert, und welche weitere
Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020?
Im Allgemeinen hängt die Kaufkraft davon ab, welche Gütermenge mit einem
bestimmten Geldbetrag gekauft werden kann. Die Kaufkraft entwickelt sich
demnach umgekehrt proportional zum Preisniveau (vgl. die Antwort zu Frage
11b).
Laut der Europäischen Kommission hat sich die Kaufkraft in Griechenland im
Zeitraum von 2012 bis 2014 erhöht. Angesichts eines Rückgangs des
harmonisierten Verbraucherpreisindex von 122,6 auf 119,9 stieg die Kaufkraft um rund
1 Prozent pro Jahr an. Zuvor war der Preisindex für Griechenland von 2010 bis
2012 von 117,7 auf 122,6 angestiegen. Somit ging die Kaufkraft in diesem
Zeitraum leicht zurück.
Jahr Privater Konsum Öffentlicher Konsum
2010 –7,1 – 4,3
2011 –10,6 – 6,6
2012 –7,8 –5,0
2013 –2,0 – 6,5
2014 1,4 –1,1
2015 1,7 – 0,9
2016 2,2 –0,5
2017 1,8 0,4
2018 2,1 1,5
Drucksache 18/4169 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundesregierung erstellt keine Prognosen über die weitere Entwicklung der
Kaufkraft in Griechenland. Gemäß ihrer Winterprognose 2015 vom 5. Februar
2015 erwartet die Europäischen Kommission für die Jahre 2015 und 2016, dass
die Kaufkraft in Griechenland nahezu stabil bleibt (Preisindex 119,5 im Jahr
2015 und 120,4 im Jahr 2016). Der Prognosehorizont der Europäischen
Kommission endet derzeit im Jahr 2016.
16. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuereinnahmen
Griechenlands im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert, und welche
weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020?
a) Wie lauten die Zahlen für denselben Zeitraum jeweils für direkte und
indirekte Steuern?
b) Wie lauten die Zahlen für denselben Zeitraum im Einzelnen für die
Mehrwertsteuer, vermögensbezogene Steuern und
Einkommensteuern?
Die gewünschten Daten sind den nachstehenden Tabellen für den Zeitraum 2010
bis 2017 zu entnehmen. Für die Jahre nach 2017 liegen noch keine Prognosen
vor.
Zu Frage 16a
Quellen: 2010 und 2011: Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom Dezember 2012;
Daten ab 2012: Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom April 2014
Zu Frage 16b
Quellen: Daten 2010 und 2011: IWF 4. Überprüfung vom Juli 2011,
Daten ab 2012: IWF 5. Überprüfung vom Juni 2014
17. Wie hoch ist nach Schätzungen der Bundesregierung in den Jahren seit
2010 der Einnahmeverlust durch Steuerflucht bzw. Steuerhinterziehung in
Griechenland zu beziffern?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
in Mrd. € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Steuereinnahmen 44,8 44,6 43,4 42,0 43,3 44,4 45,4 46,7
indirekte Steuern 27,3 26,6 24,2 23,5 23,0 23,9 25,1 25,7
direkte Steuern 17,5 18,0 19,2 18,5 20,3 20,5 20,3 21,0
in Mrd. € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Mehrwertsteuern 17,4 17,5 15,0 13,8 13,6 14,1 14,9 15,4
vermögensbezog.
Steuern
0,5 0,7 2,9 3,0 3,6 2,7 2,7 2,7
Einkommenssteuer 14,3 14,0 13,3 11,5 13,7 14,0 14,0 14,7
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/416918. In welchem Umfang ist seit 2009 Kapital aus Griechenland abgewandert?
Die Entwicklung der Kapitalströme wird in der Zahlungsbilanz erfasst. Das
Nettoauslandsvermögen enthält den Bestand der Auslandsaktiva und -passiva.
Kapitalexporte (Investitionen im Ausland) führen zu einer Zunahme der
Auslandsaktiva und umgekehrt tragen Kapitalimporte (ausländische Investitionen
im Inland) zum Wachstum der Auslandspassiva bei. Tätigt ein Land mehr
Investitionen im Ausland als umgekehrt, d. h. exportiert es netto Kapital, nimmt
das Nettovermögen im Ausland zu.
Gemäß der Zahlungsbilanzstatistik des Internationalen Währungsfonds ist das
Nettoauslandsvermögen Griechenlands im Zeitraum von 2009 bis 2013 von
–299,7 Mrd. US-Dollar auf –303,6 Mrd. US-Dollar gefallen. Die
Veränderungen der Kennzahlen im Zeitraum von 2009 bis 2013 sind aus der folgenden
Tabelle ersichtlich.
Quelle: Zahlungsbilanzstatistik des Internationalen Währungsfonds (IWF).
19. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 die Einlagen
privater Unternehmen und Haushalte bei griechischen Banken entwickelt?
Nach den Daten der Europäischen Zentralbank haben sich die Einlagen von
Unternehmen und Haushalten bei griechischen Banken wie folgt entwickelt
(Angaben in Mrd. Euro):
2009 2010 2011 2012 2013
Netto-
Auslandsvermögen in Mrd. USD
–299,7 –293,2 –229,9 –279,7 –303,6
Auslandsvermögen
in Mrd. USD
363,9 297,3 277,9 324,4 298,0
Auslandsverbindlichkeiten
in Mrd. USD
663,6 590,5 507,8 604,1 601,6
Jahr Unternehmen Haushalte
2010 30,3 174,2
2011 23,0 145,9
2012 20,8 135,4
2013 21,1 135,4
2014 19,9 134,7
Drucksache 18/4169 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Wie viel Prozent der durch die bisher durchgeführten
Anpassungsprogramme realisierten fiskalischen Anpassung des griechischen Haushalts
haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch zusätzliche
Einnahmen und wie viel durch Ausgabenkürzungen ergeben?
In der bisherigen Programmperiode hat sich das staatliche Primärdefizit in
Griechenland in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen von
–5,2 Prozent des BIP im Jahr 2010 um 6,9 Prozentpunkte verringert, so dass im
Jahr 2014 ein Primärüberschuss von +1,7 Prozent in der Abgrenzung der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen realisiert werden konnte (vgl. Tabelle). Im
gleichen Zeitraum sind die staatlichen Einnahmen von 41 Prozent des BIP im
Jahr 2010 auf 46,1 Prozent des BIP im Jahr 2014 um 5,1 Prozentpunkte
gestiegen. Die Staatsausgaben ohne Zinsausgaben (Primärausgaben) haben sich von
46,2 Prozent des BIP im Jahr 2010 auf 44,4 Prozent des BIP im Jahr 2014 um
1,8 Prozentpunkte verringert. Bezogen auf den Primärsaldo in Prozent des BIP
trägt daher insbesondere die Erhöhung der Einnahmequote zur fiskalischen
Anpassung in Griechenland bei.
Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung des Staates – in Prozent des
BIP –
Quelle: Europäische Kommission, Eigene Berechnungen,
* nachrichtlich in Programmdefinition 1,6
21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Nettoprivatvermögen in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen für den Zeitraum von 2010 bis
2014 vor.
Die Europäische Zentralbank hat im April 2013 eine Studie zur
Vermögensverteilung in der Eurozone veröffentlicht. Danach lag der Medianwert des
Nettovermögens in Griechenland bei 101 900 Euro (zum Vergleich:
Deutschland 51 400 Euro), das durchschnittliche Nettovermögen bei 147 800 Euro (zum
Vergleich: Deutschland 195 200 Euro). Der Anteil der griechischen Haushalte
am gesamten Nettovermögen der Haushalte in der Eurozone liegt bei
1,9 Prozent und damit unterhalb des Anteils der griechischen Haushalte an allen
Haushalten der Eurozone von 3 Prozent. Weitere Erkenntnisse zur
Vermögensverteilung in Griechenland liegen der Bundesregierung nicht vor.
2010 2014 2010 bis 2014
Einnahmen des Staates 41,0 46,1 5,1
Primärausgaben 46,2 44,4 –1,8
Primärsaldo –5,2 1,7* 6,9
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/416922. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der
Anpassungsprogramme in Griechenland die Besteuerung von Vermögen und
hohen Einkommen verändert?
23. Hat die Bundesregierung sich für eine höhere Besteuerung von Vermögen
und hohen Einkommen zur Schließung der Finanzierungslücken im Zuge
der Krise in Griechenland eingesetzt?
a) Wenn ja, in welcher Form, gegenüber wem, und wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlung zum Anpassungsprogramm
für Griechenland grundsätzlich für das wichtige Thema der
Haushaltskonsolidierung eingesetzt. Das konkrete Konzept des Programms und die zu seiner
Umsetzung erforderlichen Maßnahmen waren Verhandlungsgegenstand zwischen
den Institutionen Europäische Kommission, Europäische Zentralbank und IWF
auf der einen Seite und Griechenland auf der anderen Seite. Die
Bundesregierung hat zusammen mit den anderen in der Eurogruppe vertretenen
Mitgliedstaaten nach Abschluss dieser Verhandlungen eine Entscheidung über die
Finanzierung des Programms getroffen. Die Entwicklung der Vermögensteuer in
Griechenland ist der Antwort zu Frage 16b beigefügten Tabelle zu entnehmen.
24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bekannt
gewordenen E-Mails zwischen Troika-Institutionen und der griechischen
Regierung (
www.zeit.de/wirtschaft/2015-01/griechenland-troika-
emailsantonis-samaras)?
a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Troika
Griechenland nicht nur allgemeine Haushaltsziele vorgegeben, sondern direkt in
konkrete Politikbereiche eingegriffen hat?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Vorgang
aus einer demokratiepolitischen Perspektive?
Die europäischen Hilfsprogramme sind bezüglich der Gewährung von
Finanzhilfe und bezüglich Programmgestaltung demokratisch legitimiert. Die in der
Eurogruppe bzw. den Gremien des EFSF/ESM vertretenen nationalen
Regierungen sind durch ihre jeweiligen Parlamente legitimiert und beteiligen diese
gemäß den dortigen Bestimmungen (in Deutschland: Beteiligung des Deutschen
Bundestages gemäß StabMechG und ESMFinG). Ein Hilfsprogramm setzt den
Antrag einer Regierung voraus. Die Ziele und konkreten Maßnahmen im
Rahmen der Hilfsprogramme werden zwischen den drei Institutionen Europäische
Kommission, Europäische Zentralbank und IWF sowie der Regierung des
betroffenen Staates im Einklang mit den Beteiligungsrechten des betroffenen
Parlaments vereinbart. Die Umsetzung geschieht durch die betroffene Regierung im
Einklang mit den Beteiligungsrechten des betroffenen Parlaments.
Drucksache 18/4169 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von 2010 bis 2014
tatsächlich an Griechenland ausgezahlten Mittel der so genannten
Rettungspakete?
Im Rahmen des ersten Griechenlandprogramms wurden 73 Mrd. Euro
ausbezahlt. (Anteil Eurozone: 52,9 Mrd. Euro; Anteil IWF: 20,1 Mrd. Euro). Der
Auszahlungsstand des zweiten makroökonomischen Anpassungsprogramms
und des aktuellen IWF-Programms stellt sich wie folgt dar:
* Davon 0,9 Mrd. Euro PSI Sweetener/Accrued Interest nicht mehr abrufbar.
** Bis Q 1 2016. Die Höhe der IWF-Mittel unterliegt Wechselkursschwankungen (Gesamthöhe 23,8 Mrd.
SZR. Bislang ausgezahlte Mittel zum Wechselkurs des Auszahlungsstichtags; verbleibende Mittel zum
Wechselkurs 31.12.2014).
26. Wofür wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel der so
genannten Rettungspakete für Griechenland im Endeffekt verwendet?
Die Mittelverwendung im Rahmen des ersten makroökonomischen
Anpassungsprogramms für Griechenland wird im fünften und letzten
Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom Oktober 2011 unterteilt in die drei
Positionen allgemeiner Finanzbedarf des griechischen Staates, Tilgung mittel-
und langfristiger Schulden und Unterstützungsmaßnahmen für den
Bankensektor in folgendem Schaubild dargestellt:
Quelle: Fünfter Überprüfungsbericht der EU-Kommission im Rahmen des ersten makroökonomischen
Anpassungsprogramm für Griechenland, Oktober 2011
Programmvolumen (Mrd. Euro) EFSF IWF**
Bislang ausgezahlt 141,9 11,8
Verbleibende Programmittel 2,7* 16,2
Davon noch verfügbar 1,8 16,2
Insgesamt 144,6 28,0
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4169Die Mittelverwendung im Rahmen des zweiten makroökonomischen
Anpassungsprogramms für Griechenland stellt sich wie folgt dar:
Quelle: EFSF
27. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung
Haushaltsmittel aus den so genannten Rettungspaketen für Griechenland in die
Bedienung welcher zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden griechischen
Staatsschulden geflossen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 24 auf
Bundestagsdrucksache 18/36), und wie viel Geld kam tatsächlich dem
griechischen Staatshaushalt zugute?
Im zweiten wirtschaftlichen Anpassungsprogramm für Griechenland sind nach
der vierten Programmüberprüfung im April 2014 folgende Programmmittel für
die Tilgung fällig werdender Staatsanleihen vorgesehen.
Quelle: Second Economic Adjustment Programme for Greece. Forth Review – April 2014
28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die griechische
Gläubigerstruktur, d. h. wie viele Milliarden (Prozent) der griechischen
Staatsverschuldung entfallen auf ausländische Gläubiger (bitte zwischen
öffentlichen und privaten Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Hedgefonds
u. a. differenzieren) und einheimische Gläubiger (bitte zwischen
öffentlichen und privaten Banken, Versicherungen, Pensionskassen u. a.
differenzieren)?
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil öffentlicher
und privater Gläubiger Griechenlands seit 2010 entwickelt?
30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Gläubigeranteil von
Banken an den griechischen Staatsschulden seit 2010 verändert (bitte nach
dem Herkunftsland der Banken aufschlüsseln)?
Die Fragen 28 bis 30 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die griechischen Staatsschulden in Höhe von rund 318 Mrd. Euro Ende des
Jahres 2014 (ESVG 2010) werden nach Informationen der Bundesregierung von
folgenden Gläubigern gehalten: Private Investoren hielten 37 Mrd. Euro
Anleihen inklusive kurzlaufender Schatzanweisungen (T-Bills); das Eurosystem und
nationale Zentralbanken hielten Anleihen in Höhe von rund 27 Mrd. Euro; die
bilateralen Kredite aus dem ersten Anpassungsprogramm betrugen rund 53 Mrd.
Euro, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität EFSF rund 142 Mrd. Euro
und vom IWF insgesamt rund 23 Mrd. Euro. 21 Mrd. Euro halten übrige
Gläubiger.
EFSF-Zahlungen an Griechenland
(in Mrd. €)
Bislang
ausgezahlt
Gesamtzusage
Privatsektorbeteiligung
einschließlich aufgelaufene Zinsen
34,6 35,5
Bankenrekapitalisierung 48,2 48,2
Allgemeine Programmittel 59 60,8
In Mrd.
Euro
2012 2013 2014
Q 1 Q 2 Q 3 Q 4 Q 1 Q 2 Q 3 Q 4 Q 1 Q 2 Q 3 Q 4
4,7 3,8 3,1 0 0,7 6,5 2,8 0 1,9 9,3 5,4 0
Drucksache 18/4169 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEnde 2012 stellte sich nach Angaben des Internationalen Währungsfonds im
ersten und zweiten Überprüfungsbericht vom Januar 2013 die
Gläubigerstruktur wie folgt dar: Der Schuldenstand in Höhe von 307,2 Mrd. Euro
(vorläufiger Stand Januar 2013; ESA 95) wurde finanziert durch 18,4 Mrd. Euro
kurzlaufende Schatzanweisungen (T-Bills); 22,3 Mrd. Euro IWF-Kredite;
161,3 Mrd. Euro europäische Kredite; 29,9 Mrd. Euro getauschte Anleihen;
56,3 Mrd. Euro nicht getauschte Anleihen und weitere Kredite in Höhe von
18 Mrd. Euro.
Eine Aufteilung nach inländischen und ausländischen Gläubigern liegt der
Bundesregierung nicht vor. Die Forderungen ausländischer Banken gegenüber dem
öffentlichen Sektor Griechenlands werden quartalsweise von der Bank for
international Settlements veröffentlicht und stellten sich im dritten Quartal 2014 wie
folgt dar:
Forderungen ausländischer Banken ggü. GRC
(BIZ, Stand Ende September 2014*, in Mrd. USD)
* Quelle: Bank for International Settlements
31. Liegen der Bundesregierung monatliche Informationen zur Entwicklung
der Rechnungsaußenstände seitens des griechischen Staates vor, und wenn
ja, wie war deren Höhe in Mio. Euro jeweils zum Monatsende im Zeitraum
von Januar 2014 bis Dezember 2014?
Im zweiten wirtschaftlichen Anpassungsprogramm, das im März 2012
verabschiedet wurde, waren 8 Mrd. Euro für die Begleichung aller vor 2012
entstandenen Zahlungsrückstände vorgesehen. Nach Verzögerungen in der
Programmumsetzung im Laufe des Jahres 2012 wurde der Abbau offener
Zahlungsrückstände im Jahr 2013 beschleunigt. Nach dem Bericht der Europäischen
Kommission zur vierten Überprüfung des zweiten Anpassungsprogramms vom
April 2014 wurden bis Januar 2014 rund 6 Mrd. Euro abgebaut. Die
verbleibenden 2 Mrd. Euro werden voraussichtlich bis zum dritten Quartal 2015 beglichen.
Im Bestand der offenen Zahlungsrückstände stammt mit 2,55 Mrd. Euro
(55 Prozent der Gesamtsumme) der größte Anteil von den
Sozialversicherungsträgern, von denen der staatliche Gesundheitsdienst den mit Abstand größten
Anteil beigetragen hat. In der Liste der offenen Rückstände (nach Beträgen)
folgen dann die staatlichen Krankenhäuser mit 687 Mio. Euro (15 Prozent) und
die Kommunen mit 431 Mio. Euro (9 Prozent).
Aktuelle Angaben aus dem Jahr 2014 liegen nicht vor. Die fünfte Überprüfung des
griechischen Anpassungsprogramms konnte noch nicht abgeschlossen werden.
Gesamt öffentlicher
Sektor
Banken Priv.
Nichtbankensektor
Gesamte Auslandsford. 46,03 2,43 25,18 18,40
Europäische Banken 34,22 1,93 15,43 16,83
dar. Eurozonen-MS
DEU 13,52 0,43 5,26 7,83
FRA 1,81 0,52 0,58 1,18
ESP 0,40 0,05 0,01 0,34
BEL 0,04 0 0 0,04
ITA 1,06 0,51 0,11 0,44
UK 13,47 0,59 9,36 3,52
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/416932. Welche Zins- und Tilgungszahlungen müssen nach Kenntnis der
Bundesregierung von der griechischen Regierung an öffentliche Institutionen,
internationale Organisationen oder private Gläubiger im Jahr 2015 gezahlt
werden (bitte Datum und jeweilige Beträge angeben)?
Im Jahr 2015 stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Tilgungsleistungen für
Kredite des IWF, Kredite des EFSF im Rahmen des zweiten Programms,
bilaterale Kredite im Rahmen des ersten Programms und von den Zentralbanken
des Eurosystems gehaltene Anleihen in folgender Höhe an:
* Wechselkurs vom 31. Dezember 2014; Angaben unterliegen Wechselkursschwankungen
Die Höhe der von Griechenland an den IWF, den EFSF und der im Rahmen der
bilateralen Kredite zu leistenden Zinszahlungen steht noch nicht fest, da die
Kredite variabel verzinst werden.
Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierten Informationen zu
Zahlungsverpflichtungen Griechenlands gegenüber dem Privatsektor im Jahr 2015.
33. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen
Bestände der Barreserven des griechischen Staates in Euro jeweils zum
Monatsende im Zeitraum von Januar 2014 bis Dezember 2014 entwickelt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
34. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag der
griechischen Staatsschulden in Euro, der gegenwärtig von privaten Gläubigern
gehalten wird?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden Ende 2014 griechische Anleihen
im Umfang von rund 37 Mrd. Euro und kurzlaufende Schatzanweisungen in
Höhe von rund 15 Mrd. Euro von privaten Gläubigern gehalten.
in Mrd. € IWF* EFSF Bilaterale
Kredite
Zentralbanken
Eurosystem
Januar 0,43 0 0 0
Februar 0,72 0 0 0
März 1,47 0 0 0
April 0,43 0 0 0
Mai 0,72 0 0 0
Juni 1,47 0 0 0
Juli 0,43 0 0 3,492
August 0 0 0 3,188
September 1,47 0 0 0
Oktober 0,43 0 0 0
November 0 0 0 0
Dezember 1,15 0 0 0
Summe 8,71 0 0 6,68
Drucksache 18/4169 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode35. Mit welchen nominalen Wachstumsraten, BIP-Deflatoren, jährlichen
Zinszahlungen und Primärüberschüssen rechnet die Bundesregierung in
Griechenland für die Jahre 2015 bis 2020 (bitte für jedes Jahr einzeln
angeben), damit Ende 2020 in Griechenland eine Staatsschuldenquote von
124 Prozent des BIP erreicht werden kann?
Der Internationale Währungsfonds geht bei seiner
Schuldentragfähigkeitsanalyse vom Juni 2014 von folgendem Basisszenario für die Entwicklung der
genannten Kennzahlen aus (Annex Figure I.3 des fünften
Überprüfungsberichts):
* Quelle: IWF, fünfter Überprüfungsbericht, Tabelle 3: General Government Operations
36. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung das Eigenkapital
(Tier 1, 2 und 3) in Euro und die Eigenkapitalquote der griechischen
National Bank of Greece, Eurobank, Alphabank und Piräus Bank Ende 2013
und Ende 2014?
Die National Bank of Greece S.A. (NBG) veröffentlichte im November 2014 im
Rahmen ihrer Finanzdaten (Gruppe und Bank) folgende Angaben zur
Eigenkapitalausstattung:
Zwischenbericht der NBG vom November 2014, S. 4 auf
www.nbg.gr
2015 2016 2017 2018 2019 2020
BIP (nominal) in % 3,3 4,9 4,8 4,8 5,4 4,5
BIP-Deflator in % 0,4 1,1 1,3 1,4 1,8 1,8
Zinszahlungen
(in Mrd. Euro)*
9,1 10,1 10,8 k. A. k. A. k. A.
Primärüberschuss
in % des BIP
3,0 4,5 4,5 4,2 4,2 4,2
Mio. € Gruppe Bank
30.09.2014 31.12.2013 30.09.2014 31.12.2013
Grundkapital (Share capital) 2 414 2 073 2 414 2 073
Kapitalrücklage (Share premium account) 14 060 11 975 14 057 11 975
Abzüglich eigene Aktien
(Less: treasury shares)
–1 –2 – –
Belegte und einbehaltene Gewinne
(Reserved and retained earnings)
–5 634 – 6 935 – 6 472 –7 662
Den Anteilseignern zurechenbares
Eigenkapital
(Equity attributable to NBG shareholders)
= 10 839 = 7 111 = 9 999 = 6 383
Minderheitsbeteiligung 749 683 – –
Bevorrechtigte Wertpapiere
(Preferred securities)
81 80 – –
Summe Eigenkapital (Total equity) = 11 669 = 7 874 = 9 999 = 6 383
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4169Ihre Eigenkapitalquoten weist die NBG für die Gruppe und die Bank wie folgt
aus:
Zwischenbericht der NBG vom November 2014, S. 25
* Berechnet pro-forma nach EU-Verordnung 575/2013;
** Hartes Eigenkapital
Die Alphabank veröffentlichte folgende Daten (Gruppe und Bank) per
September 2014 und Dezember 2013:
Finanzinformation der Alphabank v. November 2014 (gerundete Angaben) auf
www.alpha.gr
Ihre Eigenkapitalquoten weist die Alphabank auf Gruppenebene wie folgt aus:
Zwischenbericht der Alphabank vom 4. November 2014, S. 43 auf
www.alpa.gr;
* Per 31. Dezember 2013 gemäß PEE13/28. März 2013 der BoG; während ab 1. Januar 2014 gemäß
Basel-III-Regelwerk
% Gruppe Bank
30.09.2014 31.12.2013* 30.09.2014 31.12.2013*
Common Equity Tier 1** 15,8 10,5 24,0 15,3
Tier 1 15,8 10,5 24,3 15,3
Total 15,9 10,6 24,8 15,8
Mio. € Gruppe Bank
30.09.2014 31.12.2013 30.09.2014 31.12.2013
Grundkapital (Share Capital) 3 831 4 217 3 831 4 217
Kapitalrücklage (Share premium) 4 858 4 212 4 858 4 212
Rücklagen (Reserves) 511 631 436 518
Einbehaltene Gewinne
(Retained earnings)
– 675 –748 –1 621 –1 799
Den Anteilseignern zurechenbares
Eigenkapital (Equity attributable to Equity
owners)
= 8 525 = 8 312 = 7 504 = 7 147
Minderheitsbeteiligung
(Non controlling interests)
24 24 – –
Hybride Wertpapiere (Hybrid securities) 32 32 – –
Summe Eigenkapital (Total equity) = 8 581 = 8 368 = 7 504 = 7 147
% 30.09.2014
(geschätzt)
31.12.2013
Common Equity Tier 1* 15,9 16,1
Tier 1 15,9 16,1
Gesamt (Capital adequacy ratio) 16,2 16,4
Drucksache 18/4169 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Eurobank Ergasia S.A. weist in ihren im November 2014 veröffentlichten
Finanzergebnissen im Rahmen ihrer konsolidierten Bilanz folgende Angaben
zum Eigenkapital aus:
Quelle:
www.eurobank.gr
In demselben Bericht gibt die Eurobank eine Kernkapitalquote (Common
Equity Tier 1-CET1) für das dritte Quartal 2014 von 16,1 Prozent bekannt.
Die Piraeusbank Group veröffentlicht in ihren Finanzergebnissen für den 9-
Monatszeitraum des Jahres 2014 folgende Angaben zur Kapitalausstattung:
Differenzen aufgrund von Rundungen; Quelle: Financial Factsheets auf
www.piraeusbankgroup.de
Mio. € Konsolidierte Bilanz
30.09.2014 31.12.2013
Grundkapital (Ordinary Share Capital) 4 412 1 641
Kapitalrücklage und andere Rücklagen
(Share premium and other reserves)
850 1 574
Vorzugsaktien (preference shares) 950 950
Den Anteilseignern zurechenbares
Eigenkapital (Total Equity attributable to
shareholders of the bank)
= 6 212 = 4 165
Bevorrechtigte Wertpapiere
(Preferred securities)
77 77
Minderheitsbeteiligung
(Non controlling interests)
662 281
Summe Eigenkapital (Total equity) = 6 951 = 4 523
Mio. € Basel III
30.9.2014 31.12.2013
Tier I 7 370 8 210
Tier II 90 82
Summe aufsichtsrechtliches Eigenkapital
(Total Regulatory Capital)
7 461 8 292
Eigenkapitalquoten (Capital Ratios)
Tier I 13,1 % 13,9 %
Gesamtkennziffer
(Total Capital Adequacy Ratio)
13,2 % 14,0 %
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/416937. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die notleidenden
Kredite (Non Performing Loans) der griechischen Banken, die
Kreditforderungen der griechischen Banken insgesamt und die Forderungen der
griechischen Nationalbank (Bank of Greece) gegenüber den griechischen
Banken seit Ende 2012 bis Ende 2014 entwickelt?
Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (Financial Soundness
Indicators – FSI) lässt sich das Volumen notleidender Kredite (Non-Performing
Loans – NPL) und der Bruttokreditbestand (Total Gross loans) für Griechenland
wie folgt darstellen:
Quelle:
http://data.imf.org
Das Kreditportfolio einzelner griechischer Banken gegenüber anderen einzelnen
griechischen Banken wird in deren Geschäftsberichten nicht dargestellt.
38. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, die Rückschlüsse über
die griechische Vermögensverteilung zulassen, und welche sind das?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
39. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Liste der 2 000 mutmaßlichen
griechischen Steuerhinterzieher, den die damalige französische
Finanzministerin Christine Lagarde ihrem damaligen griechischen Kollegen
übergab, inzwischen von der griechischen Finanzbehörde abgearbeitet?
Die sogenannte Lagarde-Liste wurde von der damaligen französischen
Finanzministerin Christine Lagarde im Oktober 2010 an die griechische Regierung
übergeben.
Es ging um Daten von Einlegern bei der HSBC Bank. Auch Deutschland hat im
Rahmen der Amtshilfe Daten aus Frankreich erhalten, die deutsche Inhaber von
Konten in der Schweiz betrafen. Diese Liste wurde vom Bundeszentralamt für
Steuern abgearbeitet. Auf der Liste sollen Namen von über 2 000
wohlhabenden, darunter auch prominenten Griechen stehen, die ihr Geld auf Schweizer
Konten angelegt haben. Gegen den ehemaligen griechischen Finanzminister
Giorgos Papakonstantinou laufen staatsanwaltliche Ermittlungen. Laut
Presseberichten vom Dezember 2014 kann das Gerichtsverfahren nach einem Urteil
des obersten griechischen Gerichts eröffnet werden. Am 15. Juli 2013 hob das
griechische Parlament die Immunität Giorgos Papakonstantinous auf. Das
Ermittlungsverfahren bezieht sich auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs. Der
ehemalige Finanzminister habe 2010 Angehörige, die auf der sogenannten
Lagarde-Liste gestanden haben sollen, vor Weiterleitung der Daten von der Liste
entfernt. Giorgos Papakonstantinou streitet die Vorwürfe ab. Informationen, ob
die Liste abgearbeitet ist, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Mio. Euro Q 4/2012 Q 4/2013 Q 2/2014
Nonperforming Loans 45 999 74 637 78 073
Total Gross loans 197 671 233 981 228 42
Drucksache 18/4169 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode40. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute und
relative Armut in Griechenland im Zeitraum von 2009 bis 2014 verändert, und
welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020?
Als Maßzahlen für eine Armutsgefährdung veröffentlicht Eurostat den Anteil
der unter erheblicher materieller Deprivation leidenden Personen und die
Armutsrisikoquote auf Basis von EU-SILC (Statistics on Income and Living
Conditions/Gemeinschaftsstatistik über Einkommens- und
Lebensbedingungen). Personen sind laut der von Eurostat verwendeten Definition erheblicher
materieller Entbehrung ausgesetzt, wenn sie Mangel in mindestens vier der neun
Bereiche nennen: unerwartete Ausgaben, eine Woche Urlaub, Schuldentilgung,
eine Mahlzeit alle zwei Tage mit Fleisch oder Fisch, angemessen warme
Wohnung, Farbfernseher, Waschmaschine, Telefon, Auto. Die Armutsrisikoquote ist
eine Kennziffer für eine relativ niedrige Position in der Einkommensverteilung.
Sie misst den Anteil der Personen, deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen
weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt.
Aktuelle Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
41. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Armutsgrenze in
Griechenland seit 2009 verändert?
Die Grenze für die Armutsrisikoquote hat sich nach Informationen von Eurostat
auf Basis von EU-SILC wie folgt entwickelt:
Aktuelle Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
42. Wieviel Prozent der griechischen Bevölkerung sind nach Kenntnis der
Bundesregierung heute von Armut betroffen, gemessen an der
Armutsgrenze vom Jahr 2009?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Jahr Erhebliche materiellen
Deprivation
in % der Bevölkerung
Armutsrisikoquote
in % der Bevölkerung
2009 11,0 19,7
2010 11,6 20,1
2011 15,2 21,4
2012 19,5 23,1
2013 20,3 23,1
(Euro pro Jahr) 2009 2010 2011 2012 2013
Haushalt
mit einer Person
6 897 7 178 6 591 5 708 5 023
Haushalt
mit zwei Erwachsenen
und zwei Kindern
unter 14 Jahren
14 484 15 073 13 841 11 986 10 547
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/416943. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Einkommensverteilung, gemessen durch den Gini-Index, in Griechenland im Zeitraum von
2009 bis 2014 verändert?
Eurostat veröffentlicht den Gini-Koeffizient des verfügbaren
Äquivalenzeinkommens auf Basis von EU-SILC:
Aktuellere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
44. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Millionäre
in Griechenland in den Jahren von 2009 bis 2014 verändert?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
45. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Erwerbslosenquote insgesamt und unter Jugendlichen in Griechenland im Zeitraum von
2010 bis 2014 verändert, und welche weitere Entwicklung erwartet die
Bundesregierung bis 2020?
Eurostat veröffentlicht die Arbeitslosenquoten insgesamt und unter
arbeitsuchenden Jugendlichen auf Basis der EU-Arbeitskräfteerhebung:
* Eurostat hat für Griechenland bisher keine Werte für das Gesamtjahr 2014 veröffentlicht. Die Werte für
2014 sind saisonbereinigte Quoten für den November 2014.
Die Europäische Kommission erwartet in ihrer im Februar 2015 veröffentlichten
Winterprognose Arbeitslosenquoten für 2015 und 2016 von 25 Prozent bzw.
22 Prozent. Im letzten Überprüfungsbericht hat sie Arbeitslosenquoten für 2017
und 2018 von 17 Prozent und 16 Prozent prognostiziert.
46. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Suizidrate in
Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert?
Belastbare Daten zu der Entwicklung der Suizidrate im Zeitraum von 2010 bis
2014 liegen der Bundesregierung nicht vor.
Jahr 2009 2010 2011 2012 2013
Koeffizient
(skaliert von 0 bis 100)
33,1 32,9 33,5 34,3 34,4
Insgesamt Jugendliche
2010 12,7 33,0
2011 17,9 44,7
2012 24,5 55,3
2013 27,5 58,3
2014 (November)* 25,8 50,6
Drucksache 18/4169 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode47. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die HIV-Infektionsrate in
Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014 verändert?
Zahlen zu der Veränderung der HIV-Rate von 2004 bis 2013 finden sich im
„Global Aids Response Progress Report 2014“ des griechischen Zentrums für
die Seuchenbekämpfung und -prävention (vgl.
www.unaids.org/sites/default/
files/country/documents//GRC_narrative_report_2014.pdf). Danach lag die
Zahl der gemeldeten HIV-Fälle pro 100 000 Einwohner im Jahr 2010 bei 5,5, im
Jahr 2011 bei 8,7, im Jahr 2012 bei 10,7 und im Jahr 2013 bei 8,3. Im Jahr 2013
ist die Zahl der Neuinfektionen auf 920 gefallen (zum Vergleich 1 188
Neuinfektionen im Jahr 2012).
Daten für 2014 liegen noch nicht vor.
48. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Durchschnittseinkommen der griechischen Bevölkerung im Zeitraum von 2010 bis 2014
verändert, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung
bis 2020?
Eurostat veröffentlicht das durchschnittliche
Äquivalenzgesamtnettoeinkommen auf Basis von EU-SILC:
Aktuelle Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
49. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der atypischen
Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige
Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen, Zeitarbeitsverhältnisse) der
jungen Menschen bis 25 Jahre seit 2010 in Griechenland entwickelt?
Eurostat veröffentlicht den Anteil der Teilzeitbeschäftigung als Prozentsatz der
gesamten Beschäftigung in der Altersklasse 15 bis 24 Jahre auf Basis der EU-
Arbeitskräfteerhebung:
Eurostat veröffentlicht den Anteil der Arbeitnehmer mit befristetem
Arbeitsvertrag in Prozent der Gesamtzahl der Arbeitnehmer in der Altersklasse 15 bis 24
Jahre auf Basis der EU-Arbeitskräfteerhebung:
2010 2011 2012 2013
Euro 13 974 12 626 10 676 9 303
2010 2011 2012 2013
Anteil 16,5 17,8 19,4 21,1
2010 2011 2012 2013
Anteil 30,2 29,7 25,4 26,4
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/416950. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Stellen im
öffentlichen Dienst, die in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014
gestrichen wurden, und welche weitere Entwicklung erwartet die
Bundesregierung bis 2020?
Im fünften Überprüfungsbericht vom Juni 2014 hat der IWF die Zahl der
Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Griechenland in den Jahren 2012 und 2013
wie folgt dargestellt. Für die Jahre 2014 bis 2016 handelt es sich um die
Programmplanung:
Quelle: IWF; Fifth Review under the Extended Arrangement under the Extende Fund Facility (Juni 2014)
Vergleichbare Zahlen für die Jahre 2010 und 2011 sowie für die erwartete
Entwicklung in den Jahren von 2016 bis 2020 liegen der Bundesregierung nicht vor.
51. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
öffentlichen Ausgaben für den Gesundheitssektor in absoluten Zahlen und in
Relation zur Wirtschaftsleistung in Griechenland im Zeitraum von 2010
bis 2014, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung
bis 2020?
Die öffentlichen Gesundheitsausgaben in Griechenland beliefen sich nach
neuesten Berechnungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) in absoluten Zahlen auf rund 14,1 Mrd. Euro im Jahr
2010, rund 13,8 Mrd. Euro im Jahr 2011 und rund 12 Mrd. Euro im Jahr 2012.
In Relation zum BIP beliefen sie sich im Jahr 2010 auf 6,3 Prozent des BIP, im
Jahr 2011 auf 6,6 Prozent des BIP und im Jahr 2012 auf 6,2 Prozent des BIP
(Quelle: OECD Health Statistics 2014). Zahlen für die Jahre 2013 und 2014
liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
Zur Entwicklung bis 2020:
Projektionen der Gesundheitsausgaben der EU-Mitgliedstaaten werden im
Ageing Report 2012 der Europäischen Kommission durchgeführt (vgl. http://
ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2012/2012-
ageing-report_en.htm).
Berichtet werden dort Projektionswerte im Fünfjahresabstand bis zum Jahr 2060
in unterschiedlichen Entwicklungsszenarien. Im Ageing Report 2012 der
Europäischen Kommission wird im so genannten Basisszenario der Anteil der
öffentlichen Gesundheitsausgaben am BIP für Griechenland für das Jahr 2020 mit
6,4 Prozent des BIP projiziert. Inwieweit die zwischenzeitlich durchgeführten
Reformmaßnahmen im griechischen Gesundheitswesen in den Projektionen des
Ageing Report 2012 berücksichtigt worden sind, ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
Eine aktualisierte Projektion der öffentlichen Gesundheitsausgaben wird die
Europäische Kommission voraussichtlich im Frühjahr 2015 vorlegen.
2012 2013 2014 2015 2016
707 609 653 746 635 227 623 219 606 170
Drucksache 18/4169 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode52. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
öffentlichen Ausgaben für Bildung in absoluten Zahlen und in Relation zur
Wirtschaftsleistung in Griechenland im Zeitraum von 2010 bis 2014, und
welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis 2020?
Eurostat weist für die öffentlichen Ausgaben für Bildung folgende Angaben aus:
Aktuelle Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
53. Haben die in Griechenland im Rahmen der Troika-Auflagen angewandten
Anpassungsprogramme nach Ansicht der Bundesregierung ihr Ziel der
Verbesserung der Schuldentragfähigkeit erreicht?
Die Europäische Kommission hat zuletzt im Dezember 2014 bestätigt, dass ihre
vorläufige Schuldentragfähigkeitsanalyse zeigt, dass die
Schuldenstandsentwicklung bei Umsetzung der vereinbarten Reformen auf dem vereinbarten Pfad
bleiben würde. Im Programm ist vorgesehen, dass die Schuldenstandsquote von
derzeit rund 175 Prozent des BIP bis zum Jahr 2022 auf unter 120 Prozent sinkt.
Die Schuldentragfähigkeit hatte sich zum Zeitpunkt der Einschätzung der
Europäischen Kommission gegenüber der letzten Programmüberprüfung vom April
2014 deutlich verbessert. Als Gründe gab die Kommission zum damaligen
Zeitpunkt insbesondere sinkende Zinsausgaben, zu erwartende Einsparungen
bei der Rekapitalisierung von Banken und innerstaatliche Konsolidierungen an.
Die Kommission ist in ihren jüngsten Projektionen dabei von den im
Griechenland-II-Programm vereinbarten Grundlagen ausgegangen
54. Waren es die Ergebnisse der Krisenpolitik in Griechenland nach Ansicht
der Bundesregierung die sozialen Kosten wert, die die griechische
Bevölkerung auf sich nehmen musste?
Die Anpassungsprogramme für Griechenland sind auf Antrag der griechischen
Regierung und in Verhandlungen der griechischen Regierung mit den drei
genannten Institutionen zu Stande gekommen. Ihre grundlegenden Ziele sind die
Wiederherstellung der nachhaltigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen,
um die Handlungsfähigkeit des griechischen Staates zu sichern und die
Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit, um Wachstum und Beschäftigung zu
fördern. Die Alternative zu einem Anpassungsprogramm wäre eine ungeordnete
Staatsinsolvenz Griechenlands mit der Folge erheblich gravierenderer
Anpassungskosten gewesen.
Einheit 2010 2011 2012
Mrd. Euro 8,9 8,6 7,9
% des BIP 4,0 4,1 4,1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/416955. Inwiefern sieht die Bundesregierung die in Griechenland seit 2010
angewandten Maßnahmen im Rahmen der Krisenpolitik im Einklang mit den
Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der
Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen
Sozialcharta (bitte begründen), und wenn nein, welche Maßnahmen haben nach
Ansicht der Bundesregierung diese Bestimmungen verletzt (bitte
ausführen)?
Der Bundesregierung steht es nicht zu, Maßnahmen der griechischen Regierung
auf ihre Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der
Europäischen Sozialcharta zu überprüfen und zu bewerten.
56. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung des Gutachtens
des Rechtsprofessors Dr. Andreas Fischer-Lescano, dass die EZB und die
Europäische Kommission „durch ihre Beteiligung an der Aushandlung,
dem Abschluss und der Durchsetzung der MoU […] das Primärrecht [
verletzen]“ und damit rechtswidrig handeln?
Wenn nein, warum nicht?
57. Inwiefern teilt die Bundesregierung die im Gutachten entwickelte
Auffassung, dass Deutschland wie auch die anderen Mitgliedstaaten durch seine
Vertreter im Gouverneursrat des ESM die von diesem bestätigten MoU
mit zu verantworten und dabei ihre grund- und menschenrechtlichen
Verpflichtungen zu beachten hat?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 56 und 57 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil „Pringle“ vom
27. November 2012 (Rs. C-370/12) die Vereinbarkeit des ESM-Vertrages mit
den EU-Verträgen festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
Urteil vom 18. März 2014 (2 BvR 1390/12 u. a.) auch in der Hauptsache in sechs
Verfassungsbeschwerde- und einem Organstreitverfahren verfassungsrechtliche
Kritik gegen den ESM als unbegründet erachtet. Vor diesem Hintergrund
bestehen keine Zweifel daran, dass sowohl der ESM als Institution als auch die im
ESM-Vertrag vorgesehene Mitwirkung der EU-Organe sowie der ESM-
Mitgliedstaaten an der Beschlussfassung in den ESM-Gremien rechtmäßig sind. Die
Europäische Union hat diese Mitwirkung im Übrigen in ihrer eigenen
Gesetzgebung anerkannt („Two-Pack“).
58. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
Entwicklung der Suizidrate und der Austeritätspolitik?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Drucksache 18/4169 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode59. Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prognosen,
die von der Troika für die Entwicklung der griechischen Volkswirtschaft
bei der Anwendung der in den MoU festgelegten Maßnahmen abgegeben
wurden, bestätigt?
Eine Übersicht der zugrunde liegenden Annahmen des ersten und zweiten
wirtschaftspolitischen Anpassungsprogramms für das Wachstum des griechischen
Bruttoinlandsprodukts ist in den folgenden Tabellen aufgelistet.
Darstellung der zugrunde liegenden Annahmen des ersten
Anpassungsprogramms für Griechenland
* gemäß Winterprognose der EU-Kommission, Januar 2015
Darstellung der zugrunde liegenden Annahmen des zweiten
Anpassungsprogramms für Griechenland
* gemäß Winterprognose der EU-Kommission, Januar 2015
BIP-Wachstum real
in %
2010 2011 2012 2013 2014
1. Hilfsprogramm – 4,0 –2,6 1,1 2,1 2,1
1. Review Mai 2010 – 4,0 –2,6 1,1 2,1 2,1
2. Review August 2010 – 4,2 –3,0 1,1 2,1 2,1
3. Review Herbst 2010 – 4,5 –3,0 1,1 2,1 2,1
4. Review Feb. 2011 – 4,5 –3,8 0,6 2,1 2,3
5. Review Okt. 2011 –3,5 –5,5 –2,8 0,7 2,4
Ist –4,9 –8,9 – 6,6 –3,9 1,0*
BIP-Wachstum real
in %
2012 2013 2014
2. Hilfsprogramm
März 2012
– 4,7 0,0 2,5
1. Review Dez. 2012 – 6,0 – 4,2 0,6
2. Review Mai 2013 – 6,4 – 4,2 0,6
3. Review Juli 2013 – 6,4 – 4,2 0,6
4. Review April 2014 –7,0 –3,9 0,6
Ist – 6,6 –3,9 1,0*
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/416960. Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Berichts des Europäischen
Parlaments über die Arbeitsweise der Troika zu, dass deren Prognosen in
Bezug auf Wachstum und Arbeitslosigkeit „manchmal allzu optimistisch“
waren (P7_TA(2014)0239)?
61. Teilt die Bundesregierung die Kritik des Europäischen Parlaments, der
zufolge das Europäische Parlament „in allen Phasen der Programme [der
Troika] komplett marginalisiert wurde“ (P7_TA(2014)0240)?
62. Teilt die Bundesregierung die Kritik des Europäischen Parlaments, der
zufolge die im Gegenzug zu Kredithilfen verlangten Maßnahmen „eine
Bedrohung der sozialen Ziele der EU darstellen“ (P7_TA(2014)0240)?
63. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Europäischen Parlaments,
dass „sich Erwartungen, durch interne Abwertung wieder an
Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen und so wieder Wachstum und Beschäftigung
zu schaffen, nicht bewahrheitet haben“ (P7_TA(2014)0240)?
64. Teilt die Bundesregierung die Kritik des Europäischen Parlaments, dass
die Verhandlungen über die MoU von „Mangel an Transparenz“ geprägt
waren und das Bedauern darüber, dass die Programme „nicht an die Charta
der Grundrechte der Europäischen Union, die Europäische
Menschenrechtskonvention und die Europäische Sozialcharta gebunden sind, da sie
nicht auf dem Primärrecht der Union beruhen“ (P7_TA(2014)0239)?
Die Fragen 60 bis 64 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung kommentiert einzelne Einschätzungen des Europäischen
Parlaments nicht.
65. Hält die Bundesregierung einen weiteren Schuldenschnitt für geboten,
oder geht sie davon aus, dass Griechenland all seine Schulden
zurückzahlen kann?
Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 53 wird verwiesen.
66. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Syriza-Vorschlag für eine
Schuldenkonferenz nach dem Vorbild jener aus dem Jahr 1953?
Die aktuelle Situation Griechenlands ist nicht vergleichbar mit der Situation der
Bundesrepublik Deutschland 1953. Insbesondere existierten damals nicht die
heute im EU-Rahmen und in der Euro-Gruppe zur Behandlung solcher
Situationen geschaffenen Regeln und Mechanismen. Die Staaten der Wirtschafts- und
Währungsunion haben sich Regeln und Mechanismen – wie den ESM-Vertrag –
gegeben, nach denen sie Mitgliedstaaten mit Refinanzierungsproblemen
unterstützen. Dies ist der rechtliche wie politische Rahmen, innerhalb dessen Lösung
für und mit Griechenland und den anderen betroffenen Staaten gefunden
werden.
Drucksache 18/4169 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode67. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die wirtschaftliche
Entwicklung Deutschlands in den 50er- und 60er-Jahren und das heutige
Wohlstandsniveau ohne den Schuldenerlass von 1953 nicht möglich
gewesen wären?
Durch das Londoner Schuldenabkommen von 1953 wurde der wirtschaftliche
Wiederaufbau in der Bundesrepublik Deutschland erleichtert. Wesentliche
Grundlagen für das Wirtschaftswachstum in den ersten Nachkriegsjahrzehnten
waren die Währungsreform 1948 und die Einführung der Sozialen
Marktwirtschaft. Wie die Entwicklung ohne das Schuldenabkommen verlaufen wäre, kann
nicht verlässlich abgeschätzt werden. Es ist deshalb auch keine empirisch
fundierte Aussage dazu möglich, wie hoch die Wirtschaftsleistung und der
Wohlstand in Deutschland ohne das Londoner Schuldenabkommen heute wären.
68. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen eines „Grexit“ auf die
griechische Volkswirtschaft und die Eurozone ein?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über das
Ausscheiden von Mitgliedstaaten aus der Währungsunion.
69. Inwiefern strebt die Bundesregierung Änderungen der EU-Verträge an,
um einen Austritt eines Mitgliedstaates aus der Eurozone ohne einen
Austritt aus der Europäischen Union zu ermöglichen oder sogar gegen den
Willen des betroffenen Mitgliedstaates durchsetzbar zu machen?
Die Bundesregierung hat keine entsprechenden Bestrebungen. Sie setzt sich für
den Bestand und den Zusammenhalt der Eurozone ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]