[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4172
18. Wahlperiode 03.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),
Peter Meiwald, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3974 –
Flächenverbrauch und das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Flächenverbrauch, also der tägliche Zuwachs der Siedlungs- und
Verkehrsfläche (auf die statistisch ausgewiesenen Siedlungs- und Verkehrsflächen
entfallen im Einzelnen folgende Flächennutzungen: Gebäude- und Freifläche,
Betriebsfläche – ohne Abbauland –, Erholungsfläche, Verkehrsfläche und
Friedhöfe; neben den Siedlungs- und Verkehrsflächen gibt es landwirtschaftlich
genutzte Flächen, Waldflächen, Wasserflächen und Flächen sonstiger Nutzung),
ist eines der großen ungelösten Umweltprobleme der heutigen Zeit.
Zunehmende Siedlungs- und Verkehrsflächen bedeuten unmittelbaren und
dauerhaften Verlust der ökologischen Funktion von Böden. Ein weiteres, im Rahmen
dieser Kleinen Anfrage nicht betrachtetes, Problem für die ökologische
Funktion von Böden stellt eine nicht nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung dar.
Böden sichern die Funktion unserer Ökosysteme und stellen unsere zentrale
Lebensgrundlage dar. Sie sollten daher im Zentrum einer vorsorgenden
Umweltpolitik stehen. Obwohl die Bevölkerungszahl in Deutschland in den
nächsten Jahrzehnten deutlich zurückgehen wird und das schon heute in fast allen
Bundesländern tut, werden tagtäglich immer noch viel zu viele zusätzliche
Freiflächen für wachsende Siedlungen und neue oder breitere Verkehrswege in
Anspruch genommen, vor allem zulasten landwirtschaftlich genutzter Flächen
und Flächen anderer Nutzungen. Nach Schätzung des Bundesamtes für
Bauwesen und Raumordnung sind rund 50 Prozent der Siedlungs- und
Verkehrsflächen versiegelt.
Laut dem Nachhaltigkeitsindikator für die nationale Nachhaltigkeitsstrategie
lag der Flächenverbrauch im Jahr 2013 bei 73 Hektar pro Tag (Statistisches
Bundesamt, 18. Dezember 2014) – das entspricht etwa der Fläche von 104
Fußballfeldern. Es handelt sich dabei um den Vier-Jahres-Mittelwert, bezogen auf
die Jahre 2010 bis 2013. Im Vergleich zum letzten Jahr ist der tägliche
Verbrauch im Vier-Jahres-Mittel um einen Hektar zurückgegangen.
Neue Wohn- und Gewerbegebiete erzeugen mehr Verkehr, verursachen hohe
Infrastrukturkosten und tragen zu einer höheren Umweltbelastung bei. Neben
dem dauerhaften Verlust durch Bebauung mit Siedlungen oder Verkehrsflächen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 2. März 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4172 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewerden zusammenhängende Ökosysteme durch Verkehrs- und
Siedlungsprojekte zerschnitten und verlieren ihre Funktionen. Den Wettbewerb der
Gemeinden in schrumpfenden Regionen um Zuzug mit neuen Baugebieten
auszutragen, ergibt ökonomisch und ökologisch keinen Sinn, denn neben dem
Flächenverbrauch werden teure Bau- und Unterhaltungsgelder in die
Erschließung und Infrastruktur für unterausgelastete Standorte gesteckt.
Zwar nimmt der Flächenverbrauch ab, aber viel zu langsam, um das
sogenannte 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung im Rahmen der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie noch zu erreichen. Im Jahr 2020 sollen laut diesem Ziel nur
noch 30 Hektar am Tag neue Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrsflächen
in Anspruch genommen werden. Sowohl in der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie als auch in der Nationalen Biodiversitätsstrategie von 2007 formuliert
die Bundesregierung allerdings das Ziel, den Flächenverbrauch bis 2020 auf
30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Dieses Ziel ist laut Modellrechnung mit dem
momentanen Flächenverbrauch nicht zu erreichen. Im Rechenschaftsbericht
2013 zur Nationalen Biodiversitätsstrategie konstatiert das damalige
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Entwicklung
des Flächenverbrauchs einen „sehr geringen Zielerreichungsgrad“ von unter
50 Prozent, gemessen am 30-Hektar-Ziel. Eine Studie des Bundesinstituts für
Bau-, Stadt- und Raumforschung geht bei anhaltendem Trend selbst für das
Jahr 2030 noch von einem Flächenverbrauch von 45 ha täglich aus (
www.bbsr.
bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/AnalysenKompakt/2014/DL_07_
2014.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Reduzierung des täglichen Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche
(Flächenverbrauch) in Deutschland auf durchschnittlich höchstens 30 ha pro Tag
findet sich als politische Zielsetzung identisch in der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 sowie in der Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt von 2007 und wurde seitdem von allen Bundesregierungen verfolgt. Es geht
um den Schutz der unbebauten, unzersiedelten und unzerschnittenen Freifläche
im Außenbereich der Siedlungen.
Auf zwei häufige Missverständnisse im Zusammenhang mit dem 30-Hektar-
Ziel soll aufmerksam gemacht werden. Erstens: Flächenverbrauch ist nicht – wie
häufig in der politischen Debatte zu hören – gleichzusetzen mit Versiegelung.
Die Siedlungs- und Verkehrsflächen umfassen auch einen erheblichen Anteil
unbebauter und nicht versiegelter Flächen. Der Versiegelungsanteil wird auf
knapp unter 50 Prozent geschätzt. Zweitens: Der Flächenindikator, also die
jährliche Mitteilung über den bundesweiten Anstieg der Siedlungs- und
Verkehrsfläche unterscheidet nicht zwischen „guten“ und „schlechten“ Flächen(nutzungen).
Er soll uns seinem Wesen nach rein quantitativ und holzschnittartig Jahr für Jahr
vor Augen führen, in welchem Ausmaß wir Menschen uns durch unser
Siedlungsverhalten auf Kosten von Natur und Landschaft ausbreiten. Auch Sport-
und Freizeitanlagen, Friedhöfe u. Ä. sind Siedlungsflächen.
Die amtliche Statistik greift bei der Flächenerhebung auf die Kataster der Länder
zurück. Es handelt sich also um eine so genannte Sekundärstatistik. Durch IT-
Umstellungen in den amtlichen Liegenschaftskatastern kommt es derzeit zu
Unschärfen in den statistischen Aussagen. Die Kataster liefern lediglich Basisdaten
zur Flächennutzung und werden insofern nicht jedem fachlichen Interesse
gerecht. So gibt es auch bauliche Nutzungen, die keine Aufnahme in die
Flächenstatistik finden (z. B. Windräder oder Solarfreiflächenanlagen). Abbauland
(Sandgruben, Tagebaue) wird zwar erfasst, zählt aber nicht zur Siedlungs- und
Verkehrsfläche. Anhand des 30-Hektar-Ziels können somit nicht alle
anthropogen überformten Flächennutzungen diskutiert werden, die zum Anstieg der
Siedlungs- und Verkehrsfläche noch hinzugedacht werden sollten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/41721. Hält die Bundesregierung weiterhin am 30-Hektar-Ziel bis zum Jahr 2020
fest, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um es
noch zu erreichen?
Die Bundesregierung hält unverändert am 30-Hektar-Ziel aus der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie und Biodiversitätsstrategie fest.
Über die vielen laufenden Aktivitäten hinaus, über die im Folgenden berichtet
wird, erarbeitet das federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) derzeit einen „Aktionsplan Flächenschutz“.
Dieser soll Maßnahmen zur weiteren Reduzierung des Flächenverbrauchs und
zur Umsetzung des 30-Hektar-Ziels bis 2020 beinhalten. Dabei werden erneut
auch Vorschläge aus der fachpolitischen Debatte zur Diskussion gestellt werden,
über die zwischen den Bund/Länder-Fachministerkonferenzen in der
Vergangenheit noch kein gemeinsames Verständnis hergestellt werden konnte.
Dem steht nicht entgegen, dass das Erreichen des 30-Hektar-Ziels vor allem in
der städtebaulichen Praxis in erster Linie eine Aufgabe der Länder und
Kommunen ist.
2. Wie hoch ist der tägliche Flächenverbrauch für das Jahr 2013 im Vier-
Jahres-Mittel, und mit welcher Flächenneuinanspruchnahme rechnet die
Bundesregierung in jedem einzelnen Jahr bis 2020, insgesamt in Deutschland
und nach Bundesländern aufgeschlüsselt?
Die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr lag im Vier-
Jahres-Mittel von 2010 bis 2013 bei ca. 73 Hektar pro Tag, für das Jahr 2013 lag
sie bei ca. 71 Hektar pro Tag (der nominelle Wert für das Jahr 2013 könnte nach
Einschätzung des Umweltbundesamtes gegenüber der tatsächlichen
Neuinanspruchnahme etwas überhöht sein, da im Land Brandenburg im Berichtsjahr
Umstellungen in den Katastern durchgeführt wurden). Gegenüber dem
Ausgangswert im Vier-Jahres-Zeitraum von 1997 bis 2000 mit einem
Flächenverbrauch von 130 Hektar pro Tag stellt die Entwicklung bereits eine spürbare
Reduktion dar. Sowohl der demographische Wandel mit deutlich weniger
jungen Haushalten und vor allem weniger Haushalten mit Mitgliedern im Alter
zwischen 30 und 45 Jahren, die als Nachfrager für Einfamilienhäuser infrage
kommen, als auch der generelle Rückgang der Bautätigkeit infolge der
Weltwirtschaftskrise haben dazu beigetragen. Allerdings erscheint keineswegs gesichert,
dass sich dieser Trend in den nächsten Jahren automatisch bis auf 30 Hektar pro
Tag fortsetzt. Dies belegen Modellrechnungen im Auftrag des damaligen
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – BMVBS – (30-
Hektar-Ziel realisiert – Konsequenzen des Szenarios Flächenverbrauchsreduktion
auf 30 ha im Jahr 2020 für die Siedlungsentwicklung. Forschungen, Heft 148,
Hrsg.: BMVBS, Berlin 2011,
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ReFo/Staedtebau/
2009/30haZiel/01_Start.html?docId=438200¬First=true), nach denen – im
Falle von unveränderten Randbedingungen (Status-Quo-Szenario) – ab dem
Jahr 2015 die Flächenneuinanspruchnahme in einer Größenordnung von 64
Hektar pro Tag verharren dürfte. Auch bis zum Jahr 2025 würden sich bei einem
Mittelwert von 63 Hektar pro Tag kaum weitere Reduktionen ergeben. Diese
Projektionsberechnungen wurden auf regionaler Basis (Landkreise/kreisfreie
Städte) durchgeführt, aus denen sich auch Werte für die Bundesländer
aggregieren ließen. Zahlenwerte für Bundesländer oder einzelne Regionen weist der
Abschlussbericht jedoch nicht aus, sondern beschränkt sich auf qualitative
Darstellungen. Bei den Verkehrsflächen ist nach vielen Jahren auf stabilem Niveau
erstmals im Zeitraum von 2009 bis 2012 ein Rückgang der
Flächenneuinanspruchnahme zu erkennen.
Drucksache 18/4172 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Welche Folgen sieht die Bundesregierung durch den Flächenverbrauch für
die Artenvielfalt (Biodiversität) in Deutschland?
Welche Studien wurden dazu in Auftrag gegeben, und welche Ergebnisse
liegen vor?
Zu den direkten Umweltfolgen der Ausweitung der Siedlungs- und
Verkehrsflächen zählen der Verlust naturnaher unzerschnittener und unzersiedelter
Flächen mit ihrer biologischen Vielfalt, der Verlust der natürlichen
Bodenfunktionen (insbesondere bei Versiegelung) sowie der Verlust fruchtbarer
landwirtschaftlicher Flächen. Studien speziell zu den Folgen des Flächenverbrauchs für
die Artenvielfalt (Biodiversität) in Deutschland wurden nicht in Auftrag
gegeben.
4. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
Zerschneidungswirkung von Infrastrukturmaßnahmen zu vermeiden?
Im Rahmen von Neu- und Ausbauvorhaben der Bahn wird im Rahmen der
Planung und Genehmigung des jeweiligen Vorhabens geprüft, ob es zu
Zerschneidungswirkungen kommt. Bei auftretenden nicht vermeidbaren Zerschneidungen
werden mindernde Maßnahmen, beispielsweise tiergerechte Durchlässe,
realisiert.
Auch bei dem Neu- oder Ausbau von Straßen gilt es, eine Zerschneidung von
Lebensräumen zu vermeiden. Hierfür werden in der Regel tierökologische
Erhebungen durchgeführt. Im Bereich von Lebensraumkorridoren sind
Vermeidungsmaßnahmen vorzusehen. Dies können Querungshilfen für Tiere und
Maßnahmen zur Vernetzung von Lebensräumen wie zum Beispiel Grünbrücken oder
Grünunterführungen sein.
5. Welche Folgen sieht die Bundesregierung bei zusätzlichem
Flächenverbrauch für die Kommunen und ihre Infrastrukturfolgekosten?
Grundsätzlich steigen die Infrastrukturfolgekosten durch Siedlungswachstum
und damit Flächenverbrauch. Schon alleine aufgrund der großen Spanne der
einwohnerbezogenen Siedlungs- und Verkehrsfläche – SuV – (im Durchschnitt
600 m2 Siedlungs- und Verkehrsfläche je Einwohner (SuV/EW), niedrigster
Wert in kreisfreien Großstädten 264 m2 SuV/EW, höchster Wert in dünn
besiedelten ländlichen Kreisen 1 123 m2 SuV/EW) ist jedoch ein differenzierter Blick
geboten. Die einwohnerbezogene SuV bestimmt auch die Größenordnung und
Finanzierungslasten der Infrastrukturfolgekosten: Je niedriger die SuV/EW,
desto niedriger ist der Infrastrukturaufwand und desto höher die
Flächeneffizienz und auf umso mehr Köpfe verteilt sich die Kostenlast. Andersherum gesagt:
In stagnierenden oder schrumpfenden Regionen erhöht sich in der Gesamtsicht
mit Flächenausweisungen und neuen Infrastrukturen die Kostenbelastung pro
Kopf der Bevölkerung oder pro Arbeitsplatz. Diese zusätzlichen Kosten müssen
letzten Endes über höhere Steuern oder Gebühren von allen getragen werden.
Dies kann sich zu einem weiteren Standortnachteil der Region auswachsen.
Zudem werden die Infrastrukturfolgekosten durch die Lage eines neuen
Siedlungsgebietes beeinflusst. Eine an den Verkehrswegen des öffentlichen
Personennahverkehrs ausgerichtete Siedlungsentwicklung (wie in vielen Regionalplänen
gefordert), kann dessen Auslastung und damit die Tragfähigkeit verbessern.
Ähnliches gilt für geeignete Anschlusspunkte anderer Infrastrukturen.
Ferner ist vor dem Hintergrund der unterschiedlichen demographischen und
wirtschaftlichen Entwicklung zu berücksichtigen, dass sich die Siedlungs- und
Verkehrsfläche je Einwohner stark unterschiedlich entwickelt. Dabei wird die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4172breite Spreizung fortgeschrieben. Während die einwohnerbezogene SuV
insbesondere in wenigen wachsenden Kernstädten und ihrem Umland (Bonn, Berlin,
München, Hamburg, Freiburg u. a.) nur wenig oder mäßig steigt, steigt sie in
vielen ohnehin dünner besiedelten, in peripher liegenden und in altindustriellen
Regionen deutlich stärker. Die Ursache dafür liegt nur teilweise in der
Abwanderung. Sie liegt insbesondere auch in einer über den Bedarf hinausgehenden,
also nicht nachhaltigen Ausweisung neuer Siedlungsflächen. Aus ökonomischer
Sicht besorgniserregend ist, dass selbst in schrumpfenden und stark
schrumpfenden Regionen zusätzlich SuV ausgewiesen und damit zusätzliche
Infrastrukturfolgekosten vorbestimmt werden. Problematisch ist es nicht nur, wenn die neuen
Flächen und Infrastrukturen nicht genügend Nutzer finden, die für die
Finanzierung aufkommen, sondern problematisch ist es auch, wenn zwar neue
Infrastrukturen genügend ausgelastet werden, aber in der Folge im bisherigen
Bestand die Nutzungen ausgedünnt werden oder gar Leerstände auftreten.
6. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Kommunen
derzeit dabei, vorausschauend Folgekosten für Flächenverbrauch zu
ermitteln und in Planungen einzubeziehen?
7. Welche weiteren Maßnahmen sind dazu geplant?
Die Fragen 6 und 7 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Die kommunale Siedlungsentwicklung ist in vielen Regionen trotz
stagnierender und abnehmender Bevölkerung von weiterem Siedlungsflächenwachstum
gekennzeichnet. Dadurch verringern sich die Siedlungsdichten, was sich
kostensteigernd auf Bau, Unterhalt und Betrieb auch besonders von verkehrlicher
Infrastruktur auswirkt. Deshalb sind für eine integrierte und effiziente Siedlungs-
und Verkehrsflächenentwicklung die Abschätzung von Folgekosten und eine
hohe Kostentransparenz von großer Bedeutung. Entscheidende Impulse für die
Entwicklung von internetbasierten Kostenrechnern unterschiedlichster Art und
Handhabung hat die „Forschung für die Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement (REFINA)“ im Rahmen des
Programms „Forschung für die Nachhaltigkeit (FONA I)“ des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in den Jahren 2008 ff. ausgelöst, die
in einem Praxishandbuch beschrieben werden (siehe Bock, Hinzen, Libbe
[Hrsg.] „Nachhaltiges Flächenmanagement – Ein Handbuch für die Praxis“,
DIfU, Berlin 2011). Ein Teil der Bundesländer beteiligt sich an der
Weiterentwicklung der Kostenrechner und/oder stellt sie den Kommunen kostenlos zur
Verfügung, damit sie sie in ihren Planungen einsetzen können. Es gibt
inzwischen auch Ansätze, die Folgekostenrechner nicht nur für einzelne Kommunen
einzusetzen, sondern auch die Entwicklung in Regionen in den Blick zu nehmen.
Denn die Rentabilität von Investitionen durch eine Kommune kann durch
konkurrierende Investitionen von Nachbarkommunen stark geschmälert werden.
Für private Haushalte sind die Kostenrechner interessant, in denen die
Wohnkosten mit den Kosten für Mobilität gemeinsam betrachtet werden.
Spezielle Unterstützung wird den knapp 100 Teilnehmerkommunen am derzeit
laufenden Modellversuch zum Flächenzertifikatehandel (siehe die Antwort zu
Frage 19) zuteil. Konkret haben die Kommunen während des Modellversuches
dreimal die Möglichkeit, eine sog. fiskalische Analyse seitens des Projekts
anzufordern. Dabei werden die durch die Planung voraussichtlich erzielten
zusätzlichen Einnahmen der Kommune (z. B. aus Steuern und Flächenveräußerungen)
den zusätzlichen Ausgaben (z. B. für die technische und soziale Infrastruktur)
im Rahmen einer dynamischen Investitionsrechnung gegenübergestellt. Die
Kommunen können somit ihre Planungen im Modellversuch zweimal auf Basis
dieser jeweiligen fiskalischen Analyse anpassen oder genauer spezifizieren. Da-
Drucksache 18/4172 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebei schärfen sie ihr Bewusstsein für die ökonomischen Folgen ihrer
Entscheidungen und die Anforderungen an eine nachhaltige Siedlungsplanung.
Im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) des Bundes, wurde
das praxistaugliche Werkzeug „Verkehrsfolgekostenschätzer (VFKS)“
entwickelt und steht Kommunen seit 2011 kostenlos zur Verfügung. So können
frühzeitig und vorausschauend Verkehrs- und Kostenfolgen von
Flächennutzungen für Siedlungsvorhaben abgeschätzt werden. Derzeit wird das Werkzeug
unter Leitung des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
evaluiert und inhaltlich weiterentwickelt.
Schließlich können die Kommunen seit dem Jahr 2013 aus der nationalen
Klimaschutzinitiative eine Förderung für die Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten
zum „Klimagerechten Flächenmanagement“ erhalten. Die Förderung umfasst
auch die Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen verschiedener Konzepte
für die Siedlungsflächenentwicklung mittels Folgekostenrechnern. Derzeit
werden bereits neun Kommunen gefördert.
8. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
flächensparendes Bauen von Siedlungen (z. B. Modellvorhaben, Forschungsvorhaben,
Förderung)?
Mit der Förderung des Städtebaus unterstützt der Bund die Städte und
Kommunen bei ihrer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Dafür stehen im
Programmjahr 2015 aktuell insgesamt 700 Mio. Euro an Bundesmitteln zur
Verfügung. Maßnahmen des flächensparenden Sanierens und Bauens bei
städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, insbesondere im Rahmen der Innenentwicklung,
sind dabei grundsätzlich förderfähig.
9. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
flächensparendes Bauen von Verkehrswegen (z. B. Modellvorhaben,
Forschungsvorhaben, Förderung)?
Bei Infrastrukturplanungen wird grundsätzlich geprüft, ob statt eines
Neubauvorhabens Erhaltungsmaßnahmen oder weniger flächenintensive
Ausbaulösungen vorhandener Infrastruktur möglich sind. Durch die generelle Leitlinie
Erhaltung vor Ausbau und vor Neubau ist gewährleistet, dass die Inanspruchnahme
von unzerstörten Flächen kontinuierlich zurückgeht. Der Verlust von bisher
unzerschnittenen Räumen soll soweit wie möglich vermieden werden und zugleich
sollen ökologisch besonders wertvolle Gebiete in einem Verbundsystem weiter
vernetzt werden. Auch die Deutsche Bahn entwickelt ihr Schienennetz unter
Erfüllung der verkehrlichen Anforderungen nach dem Grundsatz „Ausbau vor
Neubau“. Bei erforderlichen Neubaumaßnahmen wird § 1 Absatz 5 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) beachtet, wonach Energieleitungen und
ähnliche Vorhaben landschaftsgerecht geführt und so gebündelt werden sollen, dass
die Zerschneidung und die Flächeninanspruchnahme der Landschaft vermieden
oder so gering wie möglich gehalten werden. Hierbei werden bevorzugt neue
Verkehrswege in enger Nachbarschaft zu bereits vorhandenen errichtet, um
durch diese Bündelung keine zusätzliche Zerschneidungseffekte zu bewirken
und den Flächenverbrauch gering zu halten. Das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt darüber hinaus das BMUB bzw.
das Umweltbundesamt im Rahmen des Forschungsprojektes „Flächensparende
Straßennetzgestaltung“ bei den Bemühungen, Strategien zur
Flächenreduzierung bei Verkehrsanlagen zu entwickeln.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/417210. Wie verteilt sich der Flächenverbrauch derzeit auf die verbrauchten
Flächentypen Wald, landwirtschaftliche Nutzflächen, sonstige Flächen (bitte
aufschlüsseln), und wie viel entfallen davon auf Siedlungs-, und wie viel
auf Verkehrsflächen?
Da die Flächenstatistik im Jahr 2013 von der Katasterumstellung im Land
Brandenburg überformt ist (sog. statistisches Artefakt) werden die Berechnungen auf
der Grundlage des gleitenden Vierjahresmittels von 2009 bis 2012 angestellt:
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wuchs in diesem Zeitraum durchschnittlich
um 74 Hektar pro Tag, davon 58 Hektar pro Tag Siedlungsfläche und 17 Hektar
pro Tag Verkehrsfläche. Die Landwirtschaftsfläche nahm um 81 Hektar pro Tag
ab, die Waldfläche hingegen um 42 Hektar pro Tag zu. Es wuchsen auch die
Wasserflächen um 10 Hektar pro Tag, während sich das Abbauland um 6 Hektar
pro Tag verkleinerte. Sonstige Flächen – ohne Friedhöfe, denn diese gehören zu
den Siedlungs- und Verkehrsflächen – nahmen um 37 Hektar pro Tag ab. Dabei
handelt es sich u. a. um Truppenübungsplätze, Schutzflächen oder „Unland“,
d. h. Flächen unklarer Nutzung (z. B. ehemalige Truppenübungsplätze,
ehemaliges Abbauland).
(Hinweis: Es kennzeichnet die vor einigen Jahren begonnenen und noch nicht
abgeschlossenen IT-Umstellungen in den amtlichen Liegenschaftskatastern,
dass sich die genannten Werte der Zu- und Abnahmen der Flächennutzung nicht
zu null addieren lassen. Der Umgang mit statistischen Artefakten, der das
Statistische Bundesamt frühzeitig zu der Einführung des gleitenden
Vierjahresdurchschnitts bei der Flächenstatistik bewogen hatte, kann hier nicht vertieft
werden.)
11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung des
Flächenverbrauchs angesichts der anziehenden Bautätigkeit in Deutschland?
Neue Gebäude sind nicht mit einer Flächenneuinanspruchnahme verbunden,
wenn sie im Rahmen der Innenentwicklung auf Baulücken oder locker bebauten
Grundstücken, Stadtbrachen oder Konversionsflächen errichtet werden, die
bereits zu den Siedlungsflächen gehören. Allerdings ist nicht bekannt, welcher
Anteil des Baugeschehens jeweils auf Grundstücken im Innenbereich und welcher
Anteil auf neuerschlossenem Bauland erfolgt. Ein nennenswerter Teil des
Neubaugeschehens dürfte mit einer Neuinanspruchnahme von Flächen auf der
„grünen Wiese“ verbunden sein.
Bei den folgenden Zahlen über die Grundstücksfläche für Neubauten ist nicht
bekannt, inwieweit diese im Innen- oder im Außenbereich umgesetzt werden:
Die rechnerische Grundstücksflächenbelegung für neue Wohngebäude lag 2013
bei 21,8 ha pro Tag. Davon entfielen 17,1 ha auf Wohnungen in
Einfamilienhäusern, 2,3 ha auf Wohnungen in Zweifamilienhäusern und 2,4 ha auf Wohnungen
im Geschosswohnungsbau. Auf sog. Nichtwohngebäude entfielen 14,6 ha pro
Tag.
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen der notwendigen
Reduzierung des Flächenverbrauchs (30-Hektar-Ziel) auf der einen Seite und der
Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem und qualitativ hochwertigem
Wohnraum auf der anderen Seite. Selbst wenn man die bauplanungsrechtlich
prioritär zu ergreifenden Maßnahmen der Innenentwicklung (§ 1 Absatz 5 Satz 3
des Baugesetzbuchs – BauGB) – also Ausschöpfung der Wohnbaupotenziale
durch Bebauung von Konversionsflächen und sonstigen Stadtbrachen,
Baulücken und maßvolle Nachverdichtung auf bereits teilweise bebauten
Grundstücken – außer Acht lässt, können ausreichend Wohnungen gebaut werden, ohne
das 30-Hektar-Ziel zu verletzen. Der mittelfristig erforderliche
Wohnungsneubaubedarf von jährlich ca. 250 000 Wohnungen konzentriert sich vor allem auf
Drucksache 18/4172 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedie wirtschaftsstarken Ballungsregionen. Wegen der dort vergleichsweise hohen
Grundstückspreise wird zusätzlicher Wohnraum zu einem großen Teil im
flächensparenden Geschosswohnungsbau geschaffen.
12. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Innenentwicklungspotenziale in Städten zu fördern (z. B.
Forschungsvorhaben, Modellprojekte, Förderung), und das Wachstum der Siedlungsflächen
über den jetzigen Trend hinaus zu begrenzen?
13. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
Kommunen bei der Nutzung ihrer Brachflächen, Baulücken und Leerstände zu
unterstützen?
14. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
Kommunen bei der Ermittlung ihrer Flächenpotenziale sowie
flächensparendem Bauen zu unterstützen?
Die Fragen 12, 13 und 14 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Es ist darauf hinzuweisen, dass von Bundesseite eine direkte Unterstützung bzw.
Förderung der Kommunen nicht in Betracht kommt, sondern diese entweder
indirekt durch eine Veränderung des ordnungspolitischen Rahmens (z. B.
Veränderung des Bauplanungsrechts) oder im Zuge von Forschungsvorhaben und
Modellprojekten erfolgt.
Die Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums erfordert eine maßvolle
Ausnutzung der vorhandenen Innenentwicklungspotenziale (IEP). Dafür sind
zunächst fundierte Kenntnisse dieser Potenziale erforderlich; insbesondere bei den
Kommunen aber auch bei Bund und Ländern, die den ordnungspolitischen
Rahmen für die Innenentwicklung setzen und die Kommunen bei der IEP-Erfassung
unterstützen können. Ziel des BBSR-Projekts „Studie zur Implementierung
einer Innenentwicklungspotenzial-Flächenerhebung in die amtliche Statistik“ ist
daher die Verbesserung des IEP-Monitorings und dessen bundesweite
Abstimmung. Außerdem wird geprüft, ob eine automatisierte Vorselektion potenzieller
IEP-Flächen zur schnellen und groben Ersterfassung für die Kommunen
möglich und sinnvoll ist. Einige Bundesländer unterstützen ihre Kommunen bereits
aktiv durch IEP-Datenerfassungstools. Weitere Länder sollen durch das Projekt
dazu motiviert werden, ihre Kommunen ebenfalls bei der IEP-Erfassung durch
Tools zu unterstützen und sie für das Thema Innenentwicklung verstärkt zu
sensibilisieren bzw. entsprechende Bewusstseinsbildung bei Entscheidungsträgern
auf lokaler und regionaler Ebene zu betreiben. Ein weiterer Fokus dieses BBSR-
Projekts, die Innenentwicklungspotenziale bundesweit flächendeckend im sog.
Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) zu erfassen, ließ
sich bislang leider nicht umsetzen.
Die Bundesregierung unterstützt die Begrenzung des
Siedlungsflächenwachstums durch städtebauliche Nachverdichtung auf mehrfache Weise. So hat sie
durch eine Reihe von Novellierungen des BauGB die Innenentwicklung
gefördert. Hervorzuheben ist das 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der
Innenentwicklung und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts, das
ausdrücklich den Vorrang von Maßnahmen der Innenentwicklung bei der
städtebaulichen Entwicklung adressiert (§ 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB). Gemäß § 1a
Absatz 2 BauGB soll die Umwandlung von landwirtschaftlichen oder als Wald
genutzten Flächen nur noch dann möglich sein, wenn den
Umwandlungsentscheidungen der Kommunen Ermittlungen zu den vorhandenen
Innenentwicklungspotenzialen zugrunde liegen (z. B. Brachflächen, Gebäudeleerstand,
Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4172Mit den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung, insbesondere den
Programmen Stadtumbau Ost und Stadtumbau West, unterstützt die
Bundesregierung die Kommunen bei der Nutzung ihrer Brachflächen, Baulücken und
Leerstände. Dazu gehört beispielsweise der Erhalt leerstehender Altbauten in
Innenstädten. Die Kommunen werden mit Hilfe der Städtebauförderung dabei
unterstützt, sich systematisch mit leerstehenden und sanierungsbedürftigen
Immobilien zu befassen. Welche Maßnahmen dafür besonders geeignet sind, soll mit
dem neuen ExWoSt-Forschungsprojekt (ExWoSt – Experimenteller Wohnungs-
und Städtebau) des Bundes „Altbauaktivierungsstrategie“ untersucht werden.
Der aktuelle Leitfaden „Verwahrloste Immobilien – sogenannte
Schrottimmobilien“ zeigt darüber hinaus gute Lösungsansätze und das Rechtsinstrumentarium
beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien und deren negativer Wirkung auf
die unmittelbare Umgebung auf.
Zudem orientieren Bund und Länder mit dem Städtebauförderprogramm
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ auf die nachhaltige Funktionsfähigkeit und
Bindungskraft der zentralen Stadträume.
Ferner trägt der Bund auf dem Weg des Informations- und Erfahrungstransfers
zur Implementierung städtebaulicher Ansätze der Nachverdichtung und
Innenentwicklung in der Praxis bei, insbesondere durch die Verbreitung guter
Praxisbeispiele. Noch im Jahr 2015 soll ein erster Prototyp für eine internetbasierte
Informations- und Kommunikationsplattform zum Flächensparen und zur
Stärkung der Innenentwicklung fertiggestellt werden. Auf ihr soll das vorhandene
Know-how zum Flächenmanagement nutzerfreundlich für die Kommunen
bereitgestellt werden. Dadurch werden der Wissenstransfer zwischen den
Kommunen unterstützt, Kenntnislücken geschlossen, zum sparsamen Umgang mit der
Ressource Fläche motiviert und insgesamt zur Stärkung der Innenentwicklung
beigetragen.
In einem weiteren Vorhaben des Umweltbundesamtes wurde im Oktober 2014
damit begonnen, einen Aktionsplan „Flächensparen“ zu entwickeln. Er greift
eine entsprechende Empfehlung des Rats für nachhaltiges Entwicklung (RNE)
auf und soll einen ganzheitlichen, fachlich und politisch akzeptierten und
umsetzungsorientierten Handlungsrahmen aufzeigen und dabei auch relevante
Einflussfaktoren für die Innenentwicklung und das Siedlungsflächenwachstum wie
demographische Entwicklung, Ressourcenverbrauch, Energiewende und
Flächenbedarf, zu erwartende EU-Regelungen etc. einbeziehen.
Zur Entfaltung der Innenentwicklungspotenziale in den Städten haben BMUB
und BBSR kürzlich das Forschungsprojekt „Städtebauliche Nachverdichtung im
Klimawandel“ durchgeführt. Dieses zeigt anhand städtebaulicher Fallstudien
die Relevanz und Bandbreite von quartierbezogenen
Nachverdichtungsprojekten als Beitrag zur Innenentwicklung und zur Begrenzung der baulichen
Flächenbeanspruchung auf. Das Spektrum städtebaulicher
Nachverdichtungsansätze reicht von der Aufstockung und dem Anbau bestehender Gebäude über die
Blockrandschließung und Blockinnenbebauung bis zur Umstrukturierung durch
Abriss und Neubau. Eine wichtige Erkenntnis besteht darin, bauliche
Nachverdichtungsprojekte in quartierbezogene Entwicklungskonzepte und
gesamtstädtische Strategien der Innenentwicklung zu integrieren, um die Stadt-,
Sozial- und Klimaverträglichkeit zu bewahren. Unter dieser Maßgabe kann eine
adäquate Verknüpfung von Nachverdichtungsansatz und städtebaulicher
Ausgangskonstellation sowohl zu Siedlungsflächensparsamkeit als auch zu
stadtökologischer Qualität und städtebaulicher Attraktivität beitragen. Mit der
passenden Maßnahmenkombination sind Synergien von baulicher Verdichtung
einerseits sowie Flächenentsiegelung, Grün- und Freiraumqualität andererseits
möglich.
Aus der nationalen Klimaschutzinitiative erhalten Kommunen seit dem Jahr
2013 eine Förderung für die Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten zum „Kli-
Drucksache 18/4172 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemagerechten Flächenmanagement“. Förderfähig sind daraus beispielsweise
Maßnahmen zur Ermittlung von Innenentwicklungspotenzialen sowie die
Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen verschiedener Konzepte für die
Siedlungsflächenentwicklung.
Auch die Umwandlung von nicht mehr benötigten leerstehenden
Nichtwohngebäuden in Wohnraum kann dazu beitragen, die Innenentwicklungspotenziale
von Städten zu nutzen. Im Rahmen des Forschungsprogramms ExWoSt haben
das Bundesbauministerium und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung 2013 ein Forschungsvorhaben vergeben, um einen Überblick über das
Umwandlungsgeschehen in Deutschland zu erhalten sowie begünstigende und
hemmende Faktoren für Umwandlungen zu identifizieren. Im Rahmen der
Studie wurden insgesamt 229 realisierte und geplante Umnutzungsprojekte (seit
2006 mit mindestens zehn Wohneinheiten) recherchiert. Mit diesen Projekten
wurden insgesamt mehr als 18 000 Wohneinheiten geschaffen. 24 Umnutzungen
wurden in Fallstudien vertieft untersucht. Die Ergebnisse des
Forschungsvorhabens werden demnächst veröffentlicht. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus
der Studie wurde im Jahr 2014 ein Forschungsfeld „Umwandlungen von
Nichtwohngebäuden in Wohnimmobilien“ eingeleitet. Mit diesem sollen anhand von
Modellvorhaben weitere Hinweise auf konkrete bau-, planungs- und
genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen, Verhaltensweisen und Handlungslogiken
beteiligter Akteure sowie auf Anreize gewonnen werden, die dazu geeignet sind,
Umwandlungsprozesse zu qualifizieren und zu stimulieren.
Nachdem das BMBF von 2006 bis 2012 aus dem Förderschwerpunkt REFINA
bereits zahlreiche beispielhafte, interdisziplinäre Planungs- bzw.
Managementkonzepte sowie innovative Konzepte für die Verminderung der
Flächeninanspruchnahme entwickelt und gemeinsam mit den Kommunen erprobt hatte,
wird dieser Ansatz mit der laufenden Fördermaßnahme „Nachhaltiges
Landmanagement“ (nachhaltiges-landmanagement.de), dem neu aufgelegten
Förderprogramm „Kommunen innovativ“ sowie dem Wettbewerb „Zukunftsstadt“
fortgesetzt.
15. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung die
Innenentwicklung fördern und gleichzeitig die Ausstattung mit Grün- und
Freiflächen, etwa für Erholung, Klimaanpassung und Naturschutz, sichern
und wo nötig noch verbessern?
Die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren ist ein Schwerpunkt der
Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Dazu hat die Bundesregierung neben der
Städtebauförderung auch Modellvorhaben im Forschungsfeld „Innovationen für
Innenstädte“ unterstützt. Dabei wurden Innenentwicklungspotenziale aufgezeigt,
um Brachen und Freiflächen zu aktivieren. Unter Beteiligung der
Stadtgesellschaft wurden kreative Ideen und Impulse für eine Belebung der Innenstadt
entwickelt und die Aufenthaltsqualität der öffentlichen Räume durch mehr Grün
verbessert. Ergebnisse wurden in der Broschüre „Kommunale Weißbücher –
Zukunft Innenstadt gestalten“ im November 2014 veröffentlicht.
Zusätzlich werden im Auftrag der Bundesregierung mit zwei
Forschungsvorhaben die räumlichen Auswirkungen des Onlinehandels auf die Innenstädte sowie
die verkehrlich-städtebaulichen Auswirkungen auf die Wohn- und Mischgebiete
einschließlich des Flächenverbrauchs neuer Logistikzentren untersucht. Grün-
und Freiflächen leisten einen bedeutenden Beitrag für eine nachhaltige
Stadtentwicklung. Der Siedlungsbestand muss nicht nur baulich, sondern auch durch
anspruchsvolle Grünräume qualifiziert werden.
Zurzeit wird ein ressortübergreifendes Grünbuch „Grün in der Stadt“ erarbeitet.
Es soll einer Bestandsaufnahme zur Bedeutung des Stadtgrüns dienen. Hiermit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4172will die Bundesregierung eine öffentliche und wissenschaftliche Debatte
anstoßen, die Grundlage für die Entwicklung von Handlungsempfehlungen und
Möglichkeiten der Umsetzung sein soll. Vorgestellt wird das Grünbuch im Juni 2015
auf einem Bundeskongress in Berlin.
Ein besonderer Schwerpunkt der Städtebauförderung 2015 ist zudem die
Unterstützung von Grün- und Freiräumen in Städten und Gemeinden. Entsprechende
Fördertatbestände sind in der noch im Gegenzeichnungsprozess befindlichen
Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 explizit
enthalten.
16. Welche Fördermittel und Maßnahmen setzt die Bundesregierung ein, um
Flächenrecycling zu unterstützen?
Flächenrecycling war eine der wesentlichen Intentionen, den neuen Ländern
1990 mit der Freistellungsklausel des Umweltrahmengesetzes die Möglichkeit
zu geben, Eigentümer, Erwerber und Besitzer von Anlagen und Grundstücken in
begründeten Fällen von der Verantwortung für die vor dem 1. Juli 1990
verursachten Schäden freizustellen. Mit der zwischen Bund und neuen Ländern im
Oktober 1992 vereinbarten Regelung der Finanzierung der ökologischen
Altlasten beteiligt sich der Bund seitdem in erheblichem Maß an den Kosten für die
Sanierungen.
Allein für die Sanierung der Altlasten des ostdeutschen Braunkohlebergbaus
wurden auf der Grundlage von fünf Bund-Länder-Verwaltungsabkommen seit
1991 über 9,5 Mrd. Euro bereitgestellt. Von den bisher wiedernutzbar
gemachten Flächen von insgesamt 81 400 ha wurden ca. 65 Prozent in land- und
forstwirtschaftliche Flächen umgewandelt, 24 Prozent wurden zu Wasserflächen
(durch Flutung der Tagebaurestlöcher).
Mit den Programmen der Städtebauförderung, insbesondere den Programmen
Stadtumbau Ost und Stadtumbau West, unterstützt die Bundesregierung die
Kommunen auch bei der Nutzung ihrer Brachflächen und Baulücken.
Flächenrecycling ist ein entscheidender Baustein beim nachhaltigen Umbau der Städte.
Allein durch frei werdende Militärflächen werden in den nächsten Jahren (bis
ca. 2020) über 37 000 ha Militärflächen zurückgegeben. Durch die zivile
Nachnutzung bereits vom Militär genutzter und versiegelter Flächen können die
Kommunen zum Flächensparziel als wichtigem Stadtentwicklungsziel
beitragen. Hierzu bedarf es umfassender Information. Zur Bewältigung von
Konversionsprozessen stehen den Kommunen Handreichungen zur Verfügung, z. B. der
„Praxisratgeber Militärkonversion“. Die Bundesregierung beabsichtigt, den
„Praxisratgeber Militärkonversion“ fortzuschreiben.
Zudem sieht der aktuelle Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vor, dass die
BImA mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der
Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen
Stadt, eine verbilligte Abgabe von Konversionsgrundstücken realisiert. Das
Gesamtvolumen ist für die nächsten vier Jahre auf höchstens 100 Mio. Euro
begrenzt. Dies ist bereits im Bundeshaushalt 2015 berücksichtigt.
17. Inwiefern findet das 30-Hektar-Ziel bei der Planung von
Verkehrsprojekten, z. B. im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans, Berücksichtigung?
Bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 wird sich die
Bundesregierung am 30-Hektar-Ziel orientieren. Die Nationale
Nachhaltigkeitsstrategie sieht vor, die ursprüngliche Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und
Verkehrsfläche je Tag auf ein Viertel zu verringern. Dieses Ziel soll auf der
Ebene der Bundesverkehrswegeplanung auf den Verkehrssektor übertragen
werden.
Drucksache 18/4172 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBei der Aufstellung des BVWP 2015 wird für jedes zu bewertende Projekt die
Flächeninanspruchnahme abgeschätzt und über alle zu realisierenden Projekte
summiert. Diese Summe stellt die Gesamtplanauswirkungen im Kriterium
Flächeninanspruchnahme dar und wird hinsichtlich des 30-Hektar-Ziels
bewertet. Die Gesamtplanauswirkungen und die Zielerreichungsgrade werden als
Bestandteile der strategischen Umweltprüfungen bei der Abwägung von
Alternativen einbezogen und im BVWP bzw. im zugehörigen Umweltbericht
ausgewiesen.
Im Rahmen der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die strategische
Umweltprüfung zum BVWP 2015, welche sich derzeit in der Behördenbeteiligung
befindet, wird u. a. die Berücksichtigung des 30-Hektar-Ziels auf
Einzelprojektebene diskutiert.
18. Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Thema
Flächenzertifikatehandel?
Bereits 2010 wurde in einem von der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft
Bodenschutz (LABO) auf breiter fachlicher Basis erarbeiteten Bericht der
Umweltministerkonferenz (
www.labo-deutschland.de/documents/UMK-Bericht_
98a.pdf) der Flächenzertifikatehandel als ein seiner Konzeption nach sicheres
Mittel zur Erreichung des 30-Hektar-Ziels zur überregionalen Erprobung in
einem Modellversuch empfohlen. Das Umweltbundesamt wurde mit der
fachlichen Vorbereitung dieses bundesweiten Modelversuchs beauftragt, in dem
realitätsnah überprüft wird, ob handelbare Flächenzertifikate ein Instrument sein
können, um den Städten und Gemeinden dabei zu helfen, die
Flächenneuinanspruchnahme zu vermindern und die Innenentwicklung zu verbessern. Im
aktuellen Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien vorgenommen, den
im Jahr 2012 begonnenen Modellversuch weiterhin zu begleiten.
Neben vielen anderen Projektelementen, über die die Projektwebsite www.
flaechenhandel.de Aufschluss gibt (z. B. ein Zertifikaterechner für jede
Kommune), sind derzeit die Vorbereitungen für ein großes Planspiel mit ca. 100
freiwilligen Kommunen unterschiedlicher Einwohnerzahl, Lage, Wirtschaftskraft
etc. in vollem Gange. Unterschiedliche „settings“ sollen dabei Aufschluss über
Praktikabilität, Funktionalität und Wirkungsweise dieses Instrumentes liefern.
Ein Höhepunkt des Modellversuchs werden die im April und Juni 2015
geplanten „Handelstage“ sein. Über die Ergebnisse wird anschließend auf der
Projektwebsite informiert. Eine gründliche Auswertung mit entsprechenden
Schlussfolgerungen wird folgen.
19. Hat die Bundesregierung verschiedene Modelle zum
Flächenzertifikatehandel geprüft, und wenn ja, was sind die Ergebnisse, bzw. wann ist mit
weiteren Ergebnissen zu rechnen?
Vor dem laufenden Modellversuch hatten sich vor allem im Auftrag des früheren
Bundesumweltministeriums (BMU), des BMBF und des früheren BMVBS
diverse Projekte mit unterschiedlichen Ansätzen und Modellen des
Flächenzertifikatehandels auseinandergesetzt:
● In einer Studie für das Umweltbundesamt (UBA) „Gestaltung eines Modells
handelbarer Flächenausweisungskontingente unter Berücksichtigung
ökologischer, ökonomischer, rechtlicher und sozialer Aspekte“ (veröffentlicht in
UBA Texte 23/2009) werden die denkbaren Funktions- und Wirkungsweisen
eines Systems handelbarer Flächenausweisungsrechte beleuchtet, die für ein
funktionsfähiges Handelssystem erforderlichen Designbestandteile
identifiziert und eine Vielzahl unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten analy-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4172siert. Im Ergebnis werden detaillierte Vorschläge für seitens des Bundes zu
treffende Entscheidungen bei der Gestaltung der einzelnen
Systembestandteile sowie bei der Gesamtkonzeption eines bundesweiten Systems
unterbreitet. Die Studie zeigt zudem die rechtlichen Grundlagen für eine
bundesrechtliche Regelung des Instruments nach neuer Verfassungslage.
● Erste Hinweise auf die Wirkungsweise und grundsätzliche
Funktionsfähigkeit sowie Wirksamkeit eines in der Realität implementierten
Handelssystems lieferten die Ergebnisse zweier Forschungsvorhaben, gefördert durch
das BMBF, in denen der Flächenzertifikatehandel empirisch untersucht
wurde. Die Projekte „Spiel.Raum“ und „DoRiF“ waren jeweils als so
genanntes kontrolliertes Feldexperiment mit Vertretern kommunaler
Planungsämter – gekoppelt mit einer studentischen Kontrollgruppe – konzipiert. An
„Spiel.Raum“ beteiligten sich 14 Kommunen aus verschiedenen
Bundesländern, die Teilnehmerkommunen bei „DoRiF“ hatten einen gemeinsamen
regionalen Bezug. In beiden Projekten konnte nachgewiesen werden, dass
der Flächenzertifikatehandel auch in kleineren Märkten in der Lage ist, hohe
Effizienzgrade und Handelsgewinne zu realisieren, unter Umständen aber zu
Angebotsverknappung und unerwünschten Preiseffekten führen kann. Die
Rahmenbedingungen eines Handelssystems müssen deshalb gewährleisten,
dass liquide Märkte entstehen und sich ein funktionierender Handel auf den
Märkten einstellen kann.
● Forschungsansätze des BMVBS und des BBSR kamen zu skeptischen
Schlussfolgerungen: Im Forschungsfeld „Fläche im Kreis –
Kreislaufwirtschaft in der städtischen/stadt-regionalen Flächennutzung“ des
experimentellen Wohnungs- und Städtebaus von 2003 bis 2007 wurden mit fünf
Modellstädten die Einführung von über 50 Instrumenten hierzu geprüft, darunter
auch Flächenausweisungsrechte bzw. Flächenausweisungszertifikate.
Hierbei wurden auch unterschiedliche Modelle u. a. zur Erstkontingentierung,
Marktsimulation und regionalen Differenzierung erörtert. Im Ergebnis
wurden, gerade im Vergleich zu anderen Instrumenten, erhebliche Vorbehalte
gegenüber einem Flächenzertifikatehandel geäußert, insbesondere
hinsichtlich zu erwartender Transaktionskosten für die Akteure, mit Blick auf die
Akzeptanz seitens der Akteure sowie in Bezug auf die mögliche weitere
Verstärkung von Disparitäten zwischen finanzstarken und finanzschwachen
Gemeinden.
● In einer vom BBSR in Auftrag gegebenen Vorstudie „Experimentelle
Erprobung tauschbasierter Instrumente zur Begrenzung der baulichen
Flächeninanspruchnahme“ (2011 bis 2013) im Programm „Modellvorhaben der
Raumordnung“ wurden Typen der Mengensteuerung in der Landes- und
Regionalplanung analysiert. Die untersuchten Bundesländer betrieben eine
unterschiedliche Mengensteuerung etwa über positiv-allokative Standortplanung,
über negativ-restriktiven Freiraumschutz, über Festlegungen primär in
verdichteten Landesteilen, über Standortplanungen oder über die Festlegung
maximaler Kontingente für die Wohnbauflächenentwicklung. Zur
Mengensteuerung wurde der interkommunale Austausch von Flächen bzw.
Flächenausweisungsrechten als keine zentrale Option gesehen.
● Im UBA-Projekt FORUM (veröffentlicht in UBA Texte 60/2012) wurde im
Gegensatz dazu die überregionale, d. h. bundesweite Perspektive verfolgt
und der derzeit laufende Modellversuch zum Flächenzertifikatehandel
vorbereitet. Dabei wurden verschiedene denkbare Szenarien und
Gestaltungsmodelle für den Flächenzertifikatehandel berücksichtigt, wobei
Forschungsergebnisse aus dem In- und Ausland einbezogen wurden. Infolge der
Ergebnisse dieses Projektes wird nunmehr der Modellversuch des Bundes als
Planspiel mit ca. 100 Kommunen durchgeführt. Die Anzahl der
einbezogenen Kommunen soll gewährleisten, dass der Markt „ausreichend liquide“ ist,
Drucksache 18/4172 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeso dass sich ein funktionierender Handel einstellen sollte. Das Planspiel setzt
sich aus den Komponenten „Kommunale Fallstudien“ und „Kontrolliertes
Feldexperiment“ zusammen. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 18
verwiesen.
20. Plant die Bundesregierung, die Indikatoren für
Siedlungsflächenwachstum zu verändern, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung wird die Ziele und Indikatoren der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie im Prozess der Erarbeitung des Fortschrittberichtes 2016
überprüfen.
21. Wie hoch ist der Flächenverbrauch für Bundesverkehrsprojekte im Jahr
2014, und mit welchem Verbrauch rechnet die Bundesregierung in jedem
einzelnen Jahr bis zum Jahr 2020?
Der zukünftige Flächenverbrauch für Bundesverkehrswegeprojekte lässt sich
erst nach Aufstellung des BVWP 2015 abschätzen. Aus dem dann
beschlossenen Projektbündel kann man überschlägig den voraussichtlichen
Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 berechnen. Der reale Flächenverbrauch wird dann
aber erst durch die jährlichen Haushaltsgesetze und die darin enthaltenen
Projekte bestimmt, sodass der voraussichtliche Flächenverbrauch bis 2020 derzeit
nicht ermittelt werden kann.
22. In welchem Umfang wurden Flächen für Vorhaben des Bedarfsplans
Straße und Schiene zwischen den Jahren 2005 und 2015 verbraucht bzw.
versiegelt?
23. Welche Flächeninanspruchnahme wäre bei Realisierung aller zum
Stichtag 1. Januar 2015 planfestgestellten Vorhaben (ohne Baufreigabe) des
Bedarfsplans Straße und Schiene notwendig?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechende Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die jährliche
Flächenstatistik des Statistischen Bundesamtes weist zwar für Verkehrszwecke neu
genutzte Flächen aus, hierbei wird aber nicht zwischen Bundes-, Landes- und
kommunalen Projekten unterschieden.
24. Welche Anreize, Instrumente, Modell- und Forschungsvorhaben plant
oder unternimmt die Bundesregierung zum Thema Entsiegelung sowie
zum Thema Umwidmung von nicht benötigten Siedlungs- und
Verkehrsflächen?
Im Entwurf zur Bundeskompensationsverordnung wird darauf abgezielt, dass
bei eingriffsbedingten Neuversiegelungen die Kompensation u. a. auch durch
Entsiegelungsmaßnahmen stattfindet.
Soweit Grundstücke nicht mehr für Eisenbahnzwecke benötigt werden und
gemäß § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in die Planungshoheit der
Gemeinden zurückgeführt werden, liegt es in deren Entscheidung über die künftige
Nutzung, ob eine Entsiegelung vorgenommen wird.
Bei Umstufungen von Bundesfernstraßen zu Landes- oder Kommunalstraßen
erfolgt oftmals eine bauliche Anpassung an das veränderte Verkehrsbedürfnis.
Hierbei wird in Abstimmung mit dem zukünftigen Straßenbaulastträger insbe-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4172sondere eine Stärkung des nichtmotorisierten Verkehrs sowie die Möglichkeit
zur Entsiegelung von (Teil-)Flächen geprüft. Auf die Unterstützung des BMUB/
UBA durch das BMVI im Rahmen des Forschungsprojektes „Flächensparende
Straßennetzgestaltung“ wird nochmals hingewiesen. Es wird auch auf die
Antwort zu Frage 9 verwiesen.
25. Inwiefern wird das 30-Hektar-Ziel nach Kenntnis der Bundesregierung in
Modellprojekten oder sonstigen Aktivitäten auf Länder- und/oder
regionale und/oder Gemeindeebene heruntergebrochen und in Planungen
einbezogen?
Mehrere Bundesländer haben eigene Ziele zur Umlegung des 30-Hektar-Ziels
formuliert. So nennt Rheinland-Pfalz ein Flächensparziel von 1,5 ha/Tag. Dieses
Ziel wurde im Jahr 2013 bereits erreicht. In Sachsen existiert ein eigenes, mit
dem Ziel der Bundesregierung korrespondierendes Flächensparziel von 2 ha/
Tag im Jahr 2020 (Beschluss der Landesregierung im Jahr 2009). Hessen strebt
eine Reduzierung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme von 3,6 Hektar
(2010) auf 2,5 Hektar (2020) an. Niedersachsen nennt im Entwurf zum Landes-
Raumordnungsprogramm das Ziel 3 ha/Tag. Baden-Württemberg nennt den
Zielwert 3 ha/Tag. Die dortige grün-rote Landesregierung hat in ihrer
Koalitionsvereinbarung von 2011 als Ziel „Netto-Null“ ohne Zeitangabe formuliert.
Das Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es, den täglichen
Flächenverbrauch bis 2020 auf 5 Hektar zu begrenzen.
Die Kommission für Bodenschutz des Umweltbundesamtes hatte im Jahr 2010
einen Vorschlag für eine Aufteilung des 30-Hektar-Ziels auf die Bundesländer
erarbeitet (in ha/Tag): Schleswig-Holstein 1,4, Hamburg 0,5, Niedersachsen 3,2,
Bremen 0,2, Nordrhein-Westfalen 5,7, Hessen 1,8, Rheinland-Pfalz 1,5, Baden-
Württemberg 3,6, Bayern 4,7, Saarland 0,3, Berlin 0,9, Brandenburg 1,3,
Mecklenburg-Vorpommern 1,2, Sachsen 1,5, Sachsen-Anhalt 1,4, Thüringen 0,7.
Diese Werte wurden im Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des
Umweltbundesamtes „Planspiel Flächenhandel“ (2014) für unterschiedliche Phasen
zwischen 2014 und 2028 modifiziert. In diesem Planspiel wird eine Umlegung
auf Gemeinden anhand eines differenzierten Bevölkerungsschlüssels
favorisiert.
26. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung ihre bisherigen
Maßnahmen so verstärken, dass das 30-Hektar-Ziel bis zum Jahr 2020 erreicht
werden kann?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
27. Welche Bundesministerien beschäftigen sich aktuell anhand welcher
Fragestellungen mit der Reduzierung bzw. Entwicklung der
Flächeninanspruchnahme, und wo liegt die Federführung?
Innerhalb der Bundesregierung liegt die federführende Bearbeitung des
gesamten Themenkomplexes beim BMUB, Fragen der Verkehrswegeplanung und des
Straßenbaus im Besonderen werden im BMVI bearbeitet, das auch die
Geschäftsstelle der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) führt. Das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit dem
Schwerpunkt der Reduzierung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher
Flächen 2012 die Plattform „Schutz der natürlichen Ressource Boden – Rechtliche
Regelungen und Intelligentes Flächenmanagement“ initiiert. Der im Rahmen
dieser Plattform entwickelte Maßnahmenkatalog wird anhand der mit ihm ge-
Drucksache 18/4172 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemachten Erfahrungen und bezüglich seiner Wirkung zurzeit überprüft. Die
Beratung des Entwurfs der mit Blick auf das 30-Hektar-Ziel nur am Rande
interessierenden Bundeskompensationsverordnung erfolgt unter Federführung des
BMUB.
28. Welche Entwicklungen nimmt die Bundesregierung auf globaler Ebene
beim Thema Flächeninanspruchnahme zur Kenntnis, auch vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels, der Industrialisierung der
Landwirtschaft und Verstädterung?
Die Bundesregierung beobachtet weltweit eine zunehmende Nachfrage nach
Land. Die Verstädterung, Intensivierung der globalen Landwirtschaft und der
Auf- und Ausbau der Infrastrukturen schreiten weltweit voran. Entsprechend
steigt der Nutzungsdruck auf Böden bzw. Flächen weltweit. Globale Wirkungen
des zunehmenden Flächenverbrauchs sind u. a. eine Zunahme klimarelevanter
Emissionen sowie die Verminderung von Treibhausgas-Senken, der Verlust
biologischer Vielfalt, Bodendegradation und Desertifikation. Gleichzeitig nehmen
soziale Konflikte um die Landnutzung zu, was im Hinblick auf den Schutz der
Umwelt und auf eine sozial und generationenübergreifend gerechte
Entwicklung problematisch ist.
Nach Angaben der FAO leiden heute noch mehr als 800 Millionen Menschen an
Hunger. 80 Prozent der Hungernden sind Kleinbauern und Landlose in
ländlichen Regionen. Ihnen fehlt der Zugang zu fruchtbarem Ackerland. Fruchtbare
Böden sind eine begehrte Ressource. Jedes Jahr verringern sich die nutzbaren
Böden weltweit um etwa 10 Millionen Hektar. Der Hauptgrund ist die
Bodenerosion. Prognosen zufolge steht jedem Menschen bis 2050 nur noch halb so viel
Ackerland zur Verfügung wie heute. In Regionen, wo die Bevölkerung weiter
zunimmt und der Klimawandel besonders einschneidend sein kann, wie südlich
der Sahara, wirkt sich die Bodendegradation negativ auf die Landwirtschaft aus.
Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass eine Fläche von circa 100
Millionen Hektar an Großinvestoren verpachtet wurde, meist in den Ländern
der südlichen Hemisphäre. Hier werden hauptsächlich für den Export
Nahrungs- und Futtermittel, Biotreibstoffe oder Holz angebaut, häufig zum
Nachteil der ländlichen Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund hat die
Bundesregierung die Verhandlungen zu den „Freiwilligen Leitlinien zur
verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten,
Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Ernährungssicherung
(VGGT)“, die im Committee on World Food Security (CFS) 2012 einstimmig
verabschiedet wurden, sowie die Erarbeitung der „Prinzipien für
verantwortliche Investitionen in die Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme
(CFS-RAI)“, die der CFS 2014 einstimmig verabschiedet hat, fachlich und
finanziell gefördert.
Damit sind grundlegende internationale freiwillige, unter Einbeziehung aller
Akteure abgestimmte, auf menschenrechtlichen Standards basierende
völkerrechtliche Soft-Law-Instrumente entwickelt worden, die den Staaten weltweit
als Richtschnur für die Ausgestaltung ihrer Gesetzgebung und Verwaltung in
den Bereichen Land, Wälder und Fischgründe dienen. Erstmals gibt es jetzt ein
globales völkerrechtliches Instrument, das den sicheren und gerechten Zugang
zu natürlichen Ressourcen regelt und sich dabei auch mit der Gestaltung von
Landinvestitionen – dem so genannten Landgrabbing – befasst. Die genannten
Instrumente richten sich darüber hinaus auch an nichtstaatliche Akteure wie
Privatsektor und Zivilgesellschaft, z. B. bei der Ausgestaltung von Investitionen
bzw. bei der Überprüfung von Regierungshandeln.
Im Abschlussdokument der UN-Konferenz zu nachhaltiger Entwicklung in Rio
des Janeiro 2012 (Rio+20 Konferenz) ist das Ziel der „land degradation neutral
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4172world“ formuliert. Es fordert geeignete Maßnahmen gegen den fortschreitenden
Bodenverlust durch Erosion, Versiegelung und andere Formen der
Bodendegradation bzw. verlangt, diese auszugleichen.
Global akzeptierte Standards und Regelungen zu einer nachhaltigen
Landnutzung könnten einen wichtigen Schritt zum weltweiten Ressourcen- und
Klimaschutz darstellen. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale
Umweltveränderungen (WBGU) hat bereits 2008 ein globales
Landnutzungsmanagement mit entsprechenden institutionellen Arrangements gefordert. Aus
den Arbeiten des im Jahr 2015 endenden Forschungs- und Entwicklungsprojekts
des Umweltbundesamtes GLOBALANDS I (
www.globalands.org) geht hervor,
dass bestehende Politikansätze zur Regulierung der Landnutzung überwiegend
schutzgutspezifiziert (z. B. Klima, Wasser oder Biodiversität) oder auf einen
bestimmten Sektor (z. B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft) begrenzt sind. Was
bisher fehlt, ist eine integrierte Sicht auf die globale Landnutzung und ein
entsprechendes Regelwerk. Das Umweltbundesamt plant von Ende 2015 bis 2018 ein
weiteres Forschungsprojekt, welches auf globaler Ebene die Wechselwirkungen
von zunehmender Urbanisierung, demographischem Wandel und
Flächeninanspruchnahme untersuchen wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]