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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2014 - Kontrolle von Mindestlöhnen und sensible Branchen

Aufgaben, Kompetenzen und durchgeführte Kontrollen der FKS zu Branchenmindestlöhnen, sensiblen Branchen und Lohnuntergrenzen in der Leiharbeitsbranche sowie Vorenthaltung von Arbeitsentgelt und Lohnwucher; Anzahl betroffener Betriebe bzw. Beschäftigter, Verstöße bzw. Ermittlungsverfahren, Bußgelder, Urteile und Strafen, nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge; Schadenssumme in der Jahresstatistik des Zolls; Personalsituation der FKS und Arbeitsaufwand zur Mindestlohnkontrolle<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/404619.02.2015

Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2014 – Kontrolle von Mindestlöhnen und sensiblen Branchen

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Dr. Thomas Gambke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gewinnt seit ihrer Gründung im Jahr 2004 zunehmend an Bedeutung. Denn die FKS kontrolliert immer mehr branchenspezifische Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit, sensible Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und seit dem Jahr 2015 auch den gesetzlichen Mindestlohn. Eine zentrale Aufgabe der FKS ist es, die Beschäftigten vor Lohndumping zu schützen, denn zumindest vollzeitbeschäftigte Alleinstehende müssen von ihrer Arbeit leben können.

Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen aber nur, wenn auch effektiv und umfassend kontrolliert wird. Daher sind eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der FKS und ebenso eine ausreichende Kontrolldichte dringend erforderlich. Für effektive Kontrollen benötigt die FKS aber auch gute Rahmenbedingungen in der Form, dass die betroffenen Arbeitgeber ausreichend Dokumente rund um die Lohnzahlungen vorhalten. Die Diskussion um die Kontrollen der FKS und die von den Arbeitgebern abverlangten Dokumentationspflichten hat in den vergangenen Monaten jedoch stark an Brisanz gewonnen (DIE ZEIT, 28. Januar 2015). Zahlreiche Politikerinnen und Politiker, insbesondere aus der Union, fordern, die Dokumentationspflichten zu vereinfachen oder gar auszusetzen. Dies würde die Prüftätigkeit der FKS jedoch erheblich erschweren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Für welche allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne nach § 7 bzw. § 7a AEntG hatte die FKS im Jahr 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung Kontroll- und Durchsetzungskompetenzen,

a) für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte galten diese jeweiligen Branchenmindestlöhne,

b) und für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte galt die Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus dem Jahr 2013 angeben)?

2

Für welche weiteren sensiblen Branchen hatte die FKS im Jahr 2014 entsprechend § 2a SchwarzArbG nach Kenntnis der Bundesregierung besondere Kontrollaufgaben,

a) welche besonderen bzw. zusätzlichen Dokumentationspflichten wurden von den Betrieben dieser Branchen gefordert, und

b) wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte waren in diesen jeweiligen Branchen von den Kontrollen betroffen (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus dem Jahr 2013 angeben)?

3

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt von der FKS im Jahr 2014 durchgeführt,

a) wie viele davon waren Kontrollen von Branchenmindestlöhnen nach dem AEntG (bitte differenziert nach Branchen angeben),

b) wie viele davon waren Kontrollen von sensiblen Branchen nach § 2a SchwarzArbG (bitte differenziert nach Branchen angeben), und

c) wie viele davon waren Kontrollen der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus dem Jahr 2013 angeben)?

4

Wie viele Verstöße bzw. Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt aufgrund der Kontrollen der FKS im Jahr 2014,

a) wie viele dieser Verstöße bzw. Ermittlungsverfahren gab es wegen Nichtgewährung von Branchenmindestlöhnen nach dem AEntG (bitte differenziert nach Branchen angeben), und

b) wie viele gab es wegen der Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus dem Jahr 2013 angeben)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 die verhängten Bußgelder insgesamt,

a) wie hoch waren davon die Bußgelder aufgrund der Nichtgewährung von Branchenmindestlöhnen nach dem AEntG (bitte differenziert nach Branchen angeben), und

b) wie hoch waren die Bußgelder aufgrund der Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus dem Jahr 2013 angeben)?

6

Wie viele Verstöße bzw. Ermittlungsverfahren gab es insgesamt im Jahr 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Verdachts auf Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuchs (StGB),

a) wie viele dieser Verstöße bzw. Ermittlungsverfahren standen im Zusammenhang mit der Nichtgewährung von Branchenmindestlöhnen nach dem AEntG (bitte differenziert nach Branchen angeben), und

b) wie viele dieser Verstöße bzw. Ermittlungsverfahren standen im Zusammenhang mit der Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus dem Jahr 2013 angeben)?

7

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen wegen Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266 a StGB insgesamt verhängt,

a) wie hoch war der Anteil der Geldstrafen und Freiheitsstrafen aufgrund von Verstößen gegen Branchenmindestlöhne nach dem AEntG (bitte differenziert nach Branchen angeben),

b) wie hoch war der Anteil der Geldstrafen und Freiheitsstrafen aufgrund von Verstößen gegen die Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche,

c) wie hoch war die Zahl der abgeurteilten bzw. verurteilten Personen wegen § 266a StGB im Jahr 2013 bzw. wenn vorliegend im Jahr 2014 (wenn möglich auch differenziert nach den Branchen des AEntG und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG angeben),

d) in wie vielen Fällen wurden tatsächlich Geldstrafen mit welchen Tagessätzen im Jahr 2013 bzw. wenn vorliegend im Jahr 2014 verhängt (wenn möglich auch differenziert nach den Branchen des AEntG und AÜG angeben, bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus den Jahren 2013 bzw. 2012 angeben), und

e) in wie vielen Fällen wurden tatsächlich Freiheitsstrafen in welcher Höhe im Jahr 2013 bzw. wenn vorliegend im Jahr 2014 verhängt und wie viele Freiheitsstrafen wurden davon ausgesetzt (wenn möglich auch differenziert nach den Branchen des AEntG und AÜG angeben, bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus den Jahren 2013 bzw. 2012 angeben)?

8

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge im Jahr 2014 aufgrund der Ermittlungen der FKS nachgefordert (bitte mit Vergleichsangaben aus dem Jahr 2013 angeben)?

9

Wie viele Verfahren bzw. Verstöße gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 aufgrund des Verdachts auf Lohnwucher nach § 291 StGB, und in welcher Höhe wurden Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen verhängt (wenn möglich auch differenziert nach den Branchen des AEntG und AÜG angeben, bitte mit Vergleichsangaben aus dem Jahr 2013 angeben)?

10

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 die Schadenssumme in der Jahresstatistik des Zolls,

a) aus welchen Bestandteilen setzt sie sich konkret zusammen,

b) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme jeweils für die Branchen nach dem AEntG, und

c) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme für die Leiharbeitsbranche (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus dem Jahr 2013 angeben)?

11

Wie viel Personal stand der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in Vollzeitäquivalenten im Jahr 2014 im Jahresdurchschnitt zur Verfügung,

a) wie viele der bewilligten Planstellen waren nicht besetzt,

b) wie viele Stellen davon waren Überhangpersonal, das in den letzten Jahren zwar bewilligt wurde, aber bis heute nicht besetzt werden konnte, und

c) wie viele Beschäftigte der FKS gingen im Jahr 2014 in den Ruhestand bzw. haben aus anderen Gründen ihren Dienst aufgegeben (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus dem Jahr 2013 angeben)?

12

Wie sind die Äußerungen des Bundesministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, zu verstehen, der mit den Worten zitiert wird (DIE WELT, 31. Januar 2015) „Wenn wir in Deutschland mehr Personal im Sicherheitsbereich brauchen, würde ich zum Beispiel darüber diskutieren, ob wir wirklich so viel Personal bei der Kontrolle eines im internationalen Vergleich sehr komplizierten Mindestlohns brauchen oder ob wir nicht sagen, andere Prioritäten wie die Polizei sind jetzt wichtiger“, und gibt es Pläne vonseiten der Bundesregierung, die zugesagten zusätzlichen Stellen für die FKS nicht in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen?

13

Welcher zeitliche Aufwand ist nach Einschätzung der Bundesregierung seitens der Arbeitgeber notwendig, um den Dokumentationspflichten zur Arbeitszeit nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gerecht zu werden?

14

Welche Daten und Unterlagen benötigt die FKS konkret nach Kenntnis der Bundesregierung, um Mindestlöhne effektiv kontrollieren zu können,

a) sind die Dokumentationspflichten der Arbeitszeit ausreichend, oder

b) plant die Bundesregierung Änderungen bei den Dokumentationspflichten der Arbeitszeit, insbesondere zur Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns? Wenn ja, warum, und in welcher Form?

Berlin, den 19. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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