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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sechs Jahre nach dem Dresdner Bildungsgipfel - Stand und Perspektive der Zielsetzungen durch die Bundesregierung

Qualität der Kindertagesbetreuung, Arbeitsplanung der Bund-Länder-Konferenz &quot;Frühe Bildung&quot;, Verringerung des Anteils von Schulabgängern ohne Abschluss, entspr. Forschungsprojekte sowie mit Schwerpunkt schulische Inklusion, Projektskizzen zur &quot;Qualitätsoffensive Lehrerbildung&quot;, Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Reduzierung des Anteils junger Erwachsener ohne Berufsabschluss, lebenslanges Lernen und berufliche Flexibilität im Bundesteilhabegesetz, Inklusionskonzepte in der beruflichen Bildung, zusätzliche betriebliche Berufsausbildungsstellen, Förderung von Berufsorientierung, Weiterbildung unterrepräsentierter Gruppen, Aufstiegsfortbildung, Studierender mit Behinderung und BAföG<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

17.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/413525.02.2015

Sechs Jahre nach dem Dresdner Bildungsgipfel – Stand und Perspektive der Zielsetzungen durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nichts weniger als eine „Bildungsrepublik“ wurde von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder auf dem Dresdner Bildungsgipfel im Oktober 2008 ausgerufen. Auf diesem wurde beschlossen, dass die Quote an Schulabgängern ohne Schulabschluss bis zum Jahr 2015 von 8 auf 4 Prozent halbiert werden solle, gleiches wurde für die Quote an jungen Erwachsenen ohne Berufsausbildung vereinbart – auch hier sollte die Quote von 17 auf 8,5 Prozent gesenkt werden. Die Kindertagesbetreuung von unter Dreijährigen sollte auf 35 Prozent ausgebaut und auch die Weiterbildungsquote sowie die Studienanfängerquote sollte erhöht werden – von 40 auf 50 Prozent bzw. auf 40 Prozent eines Altersjahrgangs. Erhöht werden sollten zudem auch die Ausgaben für Bildung und Forschung – auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Die im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erschienene „Bildungsgipfel-Bilanz 2014“ des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm stellt den im Jahr 2008 formulierten Zielen der Bundesregierung nun mittlerweile zum insgesamt vierten Mal eine Expertise gegenüber. Demnach sind die Ergebnisse der „Bildungsgipfel-Bilanz 2014“ sehr durchwachsen. Zwar wurde die Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige tatsächlich ausgebaut, die Qualitätsfrage bleibt aber weiterhin offen. Auch hinsichtlich einer Steigerung der Weiterbildungsquote sowie einer Erhöhung der Studienanfängerquote wurden Fortschritte erzielt; hier kann der „Bildungsgipfel-Bilanz 2014“ zufolge allerdings eine soziale Schieflage konstatiert werden. So bleiben diesbezüglich Menschen mit Migrationshintergrund, Arbeitslose oder Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung noch immer abgehängt. Auch die Erhöhung der Studienanfängerquote leidet laut der DGB-Expertise unter einer sozialen Schieflage – 50 Prozent der Studierenden kommen aus Akademikerfamilien, nur 27 Prozent aus Facharbeiterfamilien.

Sehr ernüchternd sind insbesondere die Ergebnisse hinsichtlich des Ziels der Halbierung des Anteils der Schulabgänger ohne Abschluss sowie der Halbierung der Quote junger Erwachsener ohne Berufsausbildung. Hier sind die Quoten laut der DGB-Expertise lediglich von 8 auf 5,7 Prozent bzw. von 17 auf 13,8 Prozent gesunken.

Die DGB-Bilanz wirft berechtigte Fragen auf, ob und wie die Bundesregierung den politischen Willen aufbringt, gemeinsam mit den Bundesländern möglichst rasch die Ziele des Bildungsgipfels umzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Qualität in der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege nach dem massiven Ausbau an Plätzen verbessert wird?

Ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität vorgesehen, und wenn ja, in welchem Umfang?

2

Inwiefern ist der „Diskurs über Interventionsfelder, Beteiligung und Beitrag der jeweiligen Akteure“ zu einem Bundesgesetz fortgeschritten, und gibt es neue Erkenntnisse zu „Zeitpunkt und Inhalt eines entsprechenden Gesetzentwurfs für ein Qualitätsgesetz“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2178)?

3

Wie sieht die Arbeitsplanung der von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, eingerichteten Bund-Länder-Konferenz „Frühe Bildung weiterentwickeln“ aus?

Ist eine Vorstellung der Ergebnisse der Konferenz vorgesehen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Rahmen?

Welche Themen sollen bei der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig im Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend des Deutschen Bundestages am 14. Januar 2015 angekündigten Konferenz im Herbst 2015 behandelt werden?

4

Worauf führt die Bundesregierung zurück, dass die Quote des Anteils der Schulabgänger ohne Abschluss nicht wie geplant von 8 auf 4 Prozent halbiert, sondern laut „DGB-Bildungsgipfel-Bilanz 2014“ lediglich auf 5,7 Prozent gesunken ist, und welche konkreten Schritte leitet die Bundesregierung ein, um das Ziel „Halbierung der Quote des Anteils der Schulabgänger ohne Abschluss“ zumindest bis Ende 2015 zu erreichen?

5

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. gemeinsam mit den Ländern, um zu verhindern, dass fast drei Viertel aller Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule verlassen, keinen regulären Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss) erreichen?

6

Welche Forschungsprojekte mit Schwerpunkt „Jugendliche ohne Schulabschluss“, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit dem Jahr 2005 in Auftrag gegeben, liegen diesbezüglich Erkenntnisse vor, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen?

7

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die „Quote der Jugendlichen ohne Schulabschluss“ vielfach nicht mit der Quote „Verfehlen des Mindeststandards“ übereinstimmt, also die Quote an Schülerinnen und Schülern, die die Mindeststandards verfehlen, weitaus geringer ist, als die Quote an Schülerinnen und Schülern, die keinen Hauptschulabschluss erreichen (DGB-Expertise, S. 7)?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, warum die Quote an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den neuen Bundesländern weitaus höher ist, als in den alten Bundesländern, und gibt es dazu konkrete Forschungsbefunde?

9

Welche konkreten Forschungsprojekte mit Schwerpunkt schulische Inklusion wurden von der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 in Auftrag gegeben, zu welchen dieser Forschungsprojekte liegen schon Ergebnisse vor, welche Forschungsprojekte wird die Bundesregierung – unabhängig von der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ – im Jahr 2015 in Auftrag geben, und sind für die Jahre 2016 und 2017 weitere Projekte geplant. bzw. angedacht?

10

Wie viele und welche Projektskizzen sind bis zum 14. November 2014 zur „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ beim BMBF eingegangen, bis wann wird über die Förderung einzelner Projektskizzen entschieden, und wie viele davon befassen sich konkret mit dem Thema Inklusion?

11

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung im gemeinsamen Unterricht mit dem Alter sukzessive abnimmt, und liegen der Bundesregierung diesbezüglich Ergebnisse aus der Bildungsforschung vor?

12

Welche konkreten Schritte leitet die Bundesregierung ggf. gemeinsam mit den Ländern ein, um zu verhindern, dass sich die Teilhabe von Menschen mit Behinderung mit jeder weiteren Bildungsstufe verringert?

13

Worauf führt die Bundesregierung zurück, dass die Quote des Anteils an jungen Erwachsenen ohne Berufsausbildung nicht wie geplant von 17 auf 8,5 Prozent halbiert wurde, sondern laut „DGB-Bildungsgipfel-Bilanz 2014“ lediglich auf 13,8 Prozent gesunken ist, und welche konkreten Schritte leitet die Bundesregierung ein, um das Ziel „Halbierung der Quote des Anteils von jungen Erwachsenen ohne Berufsausbildung“ zumindest bis Ende des Jahres 2015 zu erreichen?

14

Wie werden die sowohl in Berufen mit dualer Ausbildung, als auch in solchen mit schulischer oder akademischer Ausbildung zunehmende Bedeutung des lebenslangen Lernens und die Notwendigkeit zu beruflicher Flexibilität – immer weniger Menschen üben über ihr gesamtes Erwerbsleben denselben Beruf aus – bei der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes berücksichtigt?

15

Welche konkreten Unterstützungsleistungen für regionale Netzwerke plant die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung von Inklusionskonzepten in der beruflichen Bildung, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Regierungsfraktionen in ihrem Antrag zum nationalen Bildungsbericht 2014, regionale Netzwerke modellhaft dabei zu unterstützen, Inklusionskonzepte in der beruflichen Bildung zu entwickeln (Bundestagsdrucksache 18/3546; bitte unter detaillierter Aufschlüsselung der jeweiligen Modellprojekte und konkret geplanten unterstützenden Maßnahmen)?

16

Auf welcher Grundlage hält die Bundesregierung die in der Allianz für Aus- und Weiterbildung angekündigte freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen, 20 000 zusätzliche betriebliche Berufsausbildungsstellen für das Jahr 2015 anzubieten, für ausreichend, obwohl für das Jahr 2014 insgesamt 559 431 Bewerbungen 511 613 gemeldeten Berufsausbildungsstellen (Bundesagentur für Arbeit, 2014) gegenüberstanden, und damit im Jahr 2014 bereits eine rechnerische Lücke von 47 818 unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern bestand?

17

Wie viel Prozent aller Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klasse allgemeinbildender Schulen erwartet die Bundesregierung durch die neuen Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zu erreichen (bitte unter Nennung konkreter Prozentwerte und unter Aufschlüsselung der jahresspezifischen Prognosen)?

18

Welchen Effekt erhofft sich die Bundesregierung von der Förderung der Berufsorientierung auf die Zahl der Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, und auf die Zahl der Jugendlichen, die nach der Schule keinen Ausbildungsplatz finden?

19

Gibt es aus der Evaluation der bisherigen Berufsorientierungsangebote Erkenntnisse, die einen direkten Effekt zeigen, und wenn ja, wie sieht der aus?

Wenn nein, welche Reform der Richtlinie zur Förderung der Berufsorientierung, die zum 1. Januar 2015 geändert wurde, soll nun einen messbaren Effekt bewirken?

20

Wie will die Bundesregierung die Weiterbildungsbeteiligung von bisher unterrepräsentierten Gruppen (Arbeitslose, gering Qualifizierte, Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Menschen mit Migrationshintergrund) auf 50 Prozent erhöhen, welches auf dem Bildungsgipfel 2008 als Gesamtziel der Weiterbildungsbeteiligung festgelegt worden ist?

21

Welche konkreten Reformziele will die Bundesregierung bei der für das Jahr 2015 angekündigten Reform der Aufstiegsfortbildungsförderung („Meister-BAföG“) anstreben, und welche gesetzgeberischen Schritte plant sie konkret im Beratungsverfahren im Bundeskabinett, im Deutschen Bundestag und im Bundesrat (bitte mit Zeitplan)?

22

Welche Lücke sieht die Bundesregierung bei den Finanzierungsmöglichkeiten von Weiterbildung, und wie steht sie zur Einführung eines Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes, wie es die „Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens“ vorgeschlagen hat?

23

Wie gewährleistet die Bundesregierung über die Förderung der Informations- und Beratungsstelle „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerks hinaus, dass auch Studierende mit einer Behinderung die gleichen Chancen haben wie Studierende ohne Behinderung?

24

Warum kommt die Erhöhung des BAföG, die mit der 25. Novelle auf den Weg gebracht wurde, erst zum Wintersemester 2016/2017 bei den Studierenden an, obwohl es eine soziale Schieflage beim Hochschulzugang gibt – unter den Studierenden kommen nur 27 Prozent aus Familien, in denen die Eltern höchstens einen Facharbeiterabschluss haben, während 50 Prozent aus Akademikerfamilien kommen (siehe 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks)?

25

Inwiefern wird die Bundesregierung Unterstützung für die zehntausenden Schülerinnen, Schüler und Studierenden – es dürften in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt bis zu 60 000 sein –, leisten, die aufgrund der erst zum Wintersemester 2016/2017 erfolgende Erhöhung aus dem BAföG herausfallen (siehe DIE ZEIT vom 8. Oktober 2014 „60.000 Studenten könnte Bafög gestrichen werden“)?

Berlin, den 24. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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