[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4369
18. Wahlperiode 17.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring,
Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4135 –
Sechs Jahre nach dem Dresdner Bildungsgipfel – Stand und Perspektive der
Zielsetzungen durch die Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nichts weniger als eine „Bildungsrepublik“ wurde von der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder auf dem Dresdner
Bildungsgipfel im Oktober 2008 ausgerufen. Auf diesem wurde beschlossen,
dass die Quote an Schulabgängern ohne Schulabschluss bis zum Jahr 2015 von
8 auf 4 Prozent halbiert werden solle, gleiches wurde für die Quote an jungen
Erwachsenen ohne Berufsausbildung vereinbart – auch hier sollte die Quote
von 17 auf 8,5 Prozent gesenkt werden. Die Kindertagesbetreuung von unter
Dreijährigen sollte auf 35 Prozent ausgebaut und auch die Weiterbildungsquote
sowie die Studienanfängerquote sollte erhöht werden – von 40 auf 50 Prozent
bzw. auf 40 Prozent eines Altersjahrgangs. Erhöht werden sollten zudem auch
die Ausgaben für Bildung und Forschung – auf 10 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts.
Die im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erschienene
„Bildungsgipfel-Bilanz 2014“ des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm stellt
den im Jahr 2008 formulierten Zielen der Bundesregierung nun mittlerweile
zum insgesamt vierten Mal eine Expertise gegenüber. Demnach sind die
Ergebnisse der „Bildungsgipfel-Bilanz 2014“ sehr durchwachsen. Zwar wurde die
Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige tatsächlich ausgebaut, die
Qualitätsfrage bleibt aber weiterhin offen. Auch hinsichtlich einer Steigerung der
Weiterbildungsquote sowie einer Erhöhung der Studienanfängerquote wurden
Fortschritte erzielt; hier kann der „Bildungsgipfel-Bilanz 2014“ zufolge
allerdings eine soziale Schieflage konstatiert werden. So bleiben diesbezüglich
Menschen mit Migrationshintergrund, Arbeitslose oder Menschen ohne
abgeschlossene Berufsausbildung noch immer abgehängt. Auch die Erhöhung der
Studienanfängerquote leidet laut der DGB-Expertise unter einer sozialen
Schieflage – 50 Prozent der Studierenden kommen aus Akademikerfamilien,
nur 27 Prozent aus Facharbeiterfamilien.
Sehr ernüchternd sind insbesondere die Ergebnisse hinsichtlich des Ziels der
Halbierung des Anteils der Schulabgänger ohne Abschluss sowie der Halbie-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
12. März 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4369 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderung der Quote junger Erwachsener ohne Berufsausbildung. Hier sind die
Quoten laut der DGB-Expertise lediglich von 8 auf 5,7 Prozent bzw. von 17 auf
13,8 Prozent gesunken.
Die DGB-Bilanz wirft berechtigte Fragen auf, ob und wie die Bundesregierung
den politischen Willen aufbringt, gemeinsam mit den Bundesländern möglichst
rasch die Ziele des Bildungsgipfels umzusetzen.
1. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Qualität in der
Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege nach dem massiven Ausbau an
Plätzen verbessert wird?
Ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Maßnahmen zur
Verbesserung der Qualität vorgesehen, und wenn ja, in welchem Umfang?
2. Inwiefern ist der „Diskurs über Interventionsfelder, Beteiligung und Beitrag
der jeweiligen Akteure“ zu einem Bundesgesetz fortgeschritten, und gibt es
neue Erkenntnisse zu „Zeitpunkt und Inhalt eines entsprechenden
Gesetzentwurfs für ein Qualitätsgesetz“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2178)?
3. Wie sieht die Arbeitsplanung der von der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, eingerichteten Bund-
Länder-Konferenz „Frühe Bildung weiterentwickeln“ aus?
Ist eine Vorstellung der Ergebnisse der Konferenz vorgesehen, und wenn ja,
zu welchem Zeitpunkt und in welchem Rahmen?
Welche Themen sollen bei der von Bundesfamilienministerin Manuela
Schwesig im Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend des
Deutschen Bundestages am 14. Januar 2015 angekündigten Konferenz im
Herbst 2015 behandelt werden?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam
beantwortet.
Am 1. März 2014 wurden in Deutschland 660 750 Kinder im Alter von unter
drei Jahren in Kindertageseinrichtungen oder der öffentlich geförderten
Kindertagespflege betreut: fast 300 000 Kinder mehr als im Jahr 2008. Seit dem
Jahr 2008 stieg die Betreuungsquote der unter Dreijährigen von 17,6 Prozent auf
32,3 Prozent. Die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze und der
Personalausbau in der Kindertagesbetreuung gingen weder mit einer Absenkung der
Qualifikationsniveaus des pädagogischen Personals in
Kindertageseinrichtungen und der Tagespflegepersonen, noch mit einer Verschlechterung der
Personalschlüssel und Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen einher. Diese und
weitere Indikatoren für die Qualität der Kindertagesbetreuung sollen – wie im
Koalitionsvertrag festgelegt – auch weiterhin in den Blick genommen werden,
denn gute Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege sind eine wichtige Voraussetzung, um Kindern gute Chancen für
ihre spätere Bildungs- und Berufslaufbahn zu eröffnen und
Bildungsgerechtigkeit von Anfang an zu befördern.
Damit alle Kinder in Deutschland gesund aufwachsen können und optimal in
ihrer Entwicklung begleitet werden, hat sich eine Bund-Länder-Konferenz am
6. November 2014 insgesamt mit dem System der frühkindlichen Erziehung,
Bildung und Betreuung befasst und mit einem Communiqué einen
Verständigungsprozess zwischen den zuständigen Fachministerinnen und Fachministern
von Bund und Ländern und unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände
über Qualität öffentlich verantworteter Kindertagesbetreuung eingeleitet. Dazu
tagt regelmäßig eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des
Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände. Mit weiteren Verbänden
und Organisationen wird ein Expertendialog geführt. Im Jahr 2016 wird ein
erster Zwischenbericht vorgelegt. Der Schwerpunkt der nächsten Fachministerkon-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4369ferenz zur frühen Bildung wird derzeit zwischen den Fachministerien von Bund
und Ländern abgestimmt.
4. Worauf führt die Bundesregierung zurück, dass die Quote des Anteils der
Schulabgänger ohne Abschluss nicht wie geplant von 8 auf 4 Prozent
halbiert, sondern laut „DGB-Bildungsgipfel-Bilanz 2014“ lediglich auf
5,7 Prozent gesunken ist, und welche konkreten Schritte leitet die
Bundesregierung ein, um das Ziel „Halbierung der Quote des Anteils der
Schulabgänger ohne Abschluss“ zumindest bis Ende 2015 zu erreichen?
Bund und Länder haben in der Qualifizierungsinitiative für Deutschland unter
anderem vereinbart, dass der Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger
ohne Hauptschulabschluss auf 4 Prozent bis zum Jahr 2015 reduziert werden
soll. Mit dem Rückgang auf 5,7 Prozent im Jahr 2013 (letzte verfügbare Daten)
ist bereits mehr als die Hälfte der angestrebten Reduzierung erreicht, was belegt,
dass die eingeleiteten Maßnahmen Wirkung zeigen. Nach den Ergebnissen von
PISA 2012 sind in Deutschland in den letzten Jahren Leistungsverbesserungen
insbesondere bei benachteiligten Schülerinnen und Schülern erreicht worden. Es
ist zu erwarten, dass sich diese Erfolge in den kommenden Jahren auch in einer
weiteren Verbesserung der Abschlussquote niederschlagen werden. Von einer
Fortsetzung der positiven Entwicklung und einer weiteren Verringerung des
Anteils von Schulabgängern ohne Abschluss bis zum Zieljahr 2015 ist daher
auszugehen; eine abschließende Bewertung zur Zielerreichung wird dann auf
Grundlage der voraussichtlich ab dem Jahr 2017 vorliegenden Daten erfolgen.
Bund und Länder werden bei der Verfolgung der vereinbarten Ziele in ihrem
jeweiligen Verantwortungsbereich tätig. Finanzierung, Gesetzgebung und
Verwaltung im Bereich der schulischen Bildung sind ausschließliche Angelegenheit der
Länder.
Im Verantwortungsbereich des Bundes führt das Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) vielfältige Maßnahmen durch, um das angestrebte Ziel
zu erreichen. In Kooperation mit den Ländern, dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden im
Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“ bereits während der Schulzeit die Potenziale junger
Menschen erhoben und förderbedürftige Jugendliche langjährig, individuell und
professionell begleitet (siehe auch die Antwort zu Frage 13).
Darüber hinaus hat das BMBF mit der Initiative „Lesestart – Drei Meilensteine
für das Lesen“ ein Instrument entwickelt, um insbesondere bildungsferne Eltern
und deren Kinder für das Lesen zu gewinnen. Die Lese- und Sprachfähigkeit der
Kinder wird damit bereits früh gefördert. Dies schafft wichtige Grundlagen für
den späteren Bildungserfolg.
Auch die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern „Bildung durch Sprache
und Schrift“ (BiSS) zielt darauf ab, Herkunft und Bildungserfolg voneinander zu
entkoppeln. Mit BiSS wird eine Verbesserung der sprachlichen Kompetenzen
von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage empirisch fundierter,
wissenschaftlicher Erkenntnisse angestrebt. Auf Grundlage der gewonnenen
Erkenntnisse unterstützt das Programm die Bemühungen in den Ländern zur
Vorbereitung der Umsetzung erfolgreicher Maßnahmen in die Fläche.
Drucksache 18/4369 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf.
gemeinsam mit den Ländern, um zu verhindern, dass fast drei Viertel aller
Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule verlassen, keinen regulären
Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss) erreichen?
Schulbildung liegt nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes im
Verantwortungsbereich der Länder. Es obliegt daher den Ländern, Maßnahmen zur
Reduzierung des Anteils der Schulabgänger ohne Abschluss an Förderschulen
zu ergreifen.
6. Welche Forschungsprojekte mit Schwerpunkt „Jugendliche ohne
Schulabschluss“, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
seit dem Jahr 2005 in Auftrag gegeben, liegen diesbezüglich Erkenntnisse
vor, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen?
Das BMBF hat mit dem Nationalen Bildungspanel (NEPS) eine der größten
sozialwissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen in Deutschland geschaffen
und diese gemeinsam mit den Ländern im Jahr 2014 am Leibniz-Institut für
Bildungsverläufe (LIfBi) verankert. Das NEPS bietet mit seinen Längsschnittdaten
neue Analysemöglichkeiten zur Entwicklung von Bildungsbiographien und
Wirkungen von Bildungsmaßnahmen über alle Bildungsetappen hinweg. Als
Infrastruktureinrichtung stellt es Daten zur Verfügung, die nach unterschiedlichen
wissenschaftlichen Fragestellungen ausgewertet werden können, beispielsweise
auch im Hinblick auf das Erreichen von Schulabschlüssen durch Jugendliche.
Darüber hinaus hat das BMBF im Jahr 2007 das Rahmenprogramm zur
Förderung der empirischen Bildungsforschung aufgelegt. Das Programm beinhaltet
unter anderem den Forschungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit und
Teilhabe. Sozialer Wandel und Strategien der Förderung“, in dem 41
Forschungsprojekte mit rund 11 Mio. Euro in Form von Zuwendungen gefördert werden.
Die Projekte untersuchen Ursachen, Wirkungen und Mechanismen von sozialer
Herkunft und Bildungserfolg. Die so gewonnenen Erkenntnisse werden auch
Auskunft darüber geben, wie die Quote von Jugendlichen ohne Schulabschluss
reduziert werden kann. Namentlich genannt seien hier die Projekte
„Kompetenzerwerb und Lernvoraussetzung“ und „Unterricht. Heterogenität.
Ungleichheit“, die untersuchen, inwiefern Schule soziale Ungleichheiten reproduziert
oder sogar verstärkt. Den Einfluss familiärer und außerschulischer Faktoren
beleuchten unter anderem die Vorhaben „Selbstorientierung und selbstständiges
Lernen“, „Statusdynamiken und Bildungserbe der Familie“ und die Projekte
„Eltern bilden – Kinder stärken“ sowie „Selbstwirksamkeit bei Kindern mit und
ohne Migrationshintergrund“. Die Endergebnisse der Projekte fließen in die
Überlegungen zum weiteren Vorgehen der Bundesregierung ein.
7. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die „Quote der Jugendlichen
ohne Schulabschluss“ vielfach nicht mit der Quote „Verfehlen des
Mindeststandards“ übereinstimmt, also die Quote an Schülerinnen und Schülern,
die die Mindeststandards verfehlen, weitaus geringer ist, als die Quote an
Schülerinnen und Schülern, die keinen Hauptschulabschluss erreichen
(DGB-Expertise, S. 7)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor. Die Erreichung des
Mindeststandards für den Hauptschulabschluss wird von dem von den Ländern
eingerichteten Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB)
ermittelt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/43698. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, warum die Quote an
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den
neuen Bundesländern weitaus höher ist, als in den alten Bundesländern, und
gibt es dazu konkrete Forschungsbefunde?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
9. Welche konkreten Forschungsprojekte mit Schwerpunkt schulische
Inklusion wurden von der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 in Auftrag
gegeben, zu welchen dieser Forschungsprojekte liegen schon Ergebnisse vor,
welche Forschungsprojekte wird die Bundesregierung – unabhängig von
der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ – im Jahr 2015 in Auftrag geben,
und sind für die Jahre 2016 und 2017 weitere Projekte geplant. bzw.
angedacht?
Im Forschungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Sozialer
Wandel und Strategien der Förderung“ fördert das BMBF zum Thema Inklusion im
schulischen Kontext zwei Vorhaben: Die „Bielefelder Längsschnittstudie zum
Lernen in inklusiven und exklusiven Förderarrangements – BiLieF“ vergleicht
dabei Motivation, Selbstwertgefühl und schulisches Wohlbefinden bei
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in exklusiven und
inklusiven Schulformen. Das Verbundprojekt „Kinder mit spezifischen
Sprachentwicklungsstörungen – eine prospektive Längsschnittstudie bei
unterschiedlichen Bildungsangeboten“ beleuchtet u. a., inwiefern unterschiedliche
Förderangebote Sprachentwicklungsstörungen abbauen und kompensieren.
Im Rahmen des Forschungsschwerpunkts „Diagnostik und Intervention bei
Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ werden empirisch ausgerichtete
Forschungsvorhaben gefördert, welche dazu beitragen, Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen, die von Störungen im Bereich des Lesens, Rechtschreibens
und Rechnens betroffen sind, eine individuelle, ursachenbezogene Diagnostik und
evidenzbasierte Förderung zu ermöglichen. Bundesweit waren im ersten
Förderzeitraum (2010 bis 2013) zwölf Projekte an dem Forschungsschwerpunkt
beteiligt. Ergebnisse liegen der Koordinierungsstelle „Entwicklungsstörungen
schulischer Fertigkeiten“ vor. In der aktuellen zweiten Förderphase (2014 bis 2017)
werden acht Projekte (drei Verbund- und fünf Einzelvorhaben) unterstützt.
Grundlegend handelt es sich bei „umschriebenen Entwicklungsstörungen
schulischer Fertigkeiten“ um eine sogenannte Teilleistungsstörung und nicht um eine
Behinderung. Während für Menschen mit Behinderung sonderpädagogischer
Förderbedarf besteht, gilt dies für Menschen mit Teilleistungsstörung nicht.
Personen mit Teilleistungsstörungen werden bereits jetzt grundsätzlich „inklusiv“
beschult.
Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Forschungsförderung im
Bereich „Inklusive Bildung“ plant das BMBF eine
bildungsbereichsübergreifende Förderlinie, die den Fokus auf die Professionalisierung des pädagogischen
Personals, Diagnostik sowie Übergänge legt. In diesem Zusammenhang wurde
im Vorfeld der im Juni 2013 in Berlin ausgerichteten nationalen Konferenz zur
inklusiven Bildung auch eine umfassende Expertise mit einer Auswertung des
nationalen und internationalen Forschungsstandes veröffentlicht.
Drucksache 18/4369 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Wie viele und welche Projektskizzen sind bis zum 14. November 2014 zur
„Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ beim BMBF eingegangen, bis wann
wird über die Förderung einzelner Projektskizzen entschieden, und wie
viele davon befassen sich konkret mit dem Thema Inklusion?
Für die erste Bewilligungsrunde der ersten Förderphase der „Qualitätsoffensive
Lehrerbildung“ sind bis zum 14. November 2014 insgesamt 80
Vorhabenbeschreibungen eingegangen. Eine ganze Reihe der eingegangenen
Projektvorhaben hat die Verbesserung des Umgangs mit Inklusion und Heterogenität in allen
Phasen der Lehrerbildung in den Fokus der Projektumsetzung gestellt. Die durch
das Auswahlgremium in der Sitzung vom 24. bis 26. Februar 2015 als
förderwürdig eingestuften Projekte werden zur Antragstellung bis zum 30. April 2015
aufgefordert. Eine Zuwendung des Bundes erfolgt nach Prüfung des Antrages
und nach Vorlage des Nachweises durch das jeweilige Sitzland, dass die
Verpflichtungen der Bund-Länder-Vereinbarung zur „Qualitätsoffensive
Lehrerbildung“ zur gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen,
Vorbereitungsdienst und Lehramtsabschlüssen erfüllt sind. Erst im Anschluss an diese Phase
wird eine Aussage darüber möglich sein, welche Projekte sich mit dem Thema
Inklusion befassen. Die Frist für das Einreichen von Projektvorhaben für die
zweite Bewilligungsrunde der ersten Förderphase endet am 12. Juni 2015.
11. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der Anteil von Schülerinnen
und Schülern mit Behinderung im gemeinsamen Unterricht mit dem Alter
sukzessive abnimmt, und liegen der Bundesregierung diesbezüglich
Ergebnisse aus der Bildungsforschung vor?
Tendenziell gibt es in allen Schulformen einen leichten Anstieg integrativer
Beschulung. Vorliegende Forschungsbefunde geben Hinweise, dass der
abnehmende Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht insbesondere auf der Zunahme des
Fachunterrichts der Sekundarstufe, der Fachleistungsdifferenzierung, der
Leistungsmessung und -beurteilung, den fehlenden Kooperationszeiten im
Fachlehrersystem und unzureichenden Fortbildungsangeboten beruhen könnte.
Der sonderpädagogische Förderbedarf wird regelmäßig (in der Regel jährlich)
überprüft. Dies kann zur Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs,
zum Wechsel des Förderortes oder zum Wechsel des Bildungsgangs, somit also
auch zur Veränderung des Anteils der Förderbedürftigen, führen.
Die empirische Bildungsforschung hat hierzu bereits eine Reihe von
Erkenntnissen geliefert. Gleichwohl sind weitere Forschungen notwendig, insbesondere
mit Blick auf das Spannungsfeld von Individualisierung und
Leistungsdifferenzierung, die didaktischen Kompetenzen zum Umgang mit unterschiedlichen
Lernausgangslagen sowie die anspruchsvolle Kooperation von Lehrkräften. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Welche konkreten Schritte leitet die Bundesregierung ggf. gemeinsam mit
den Ländern ein, um zu verhindern, dass sich die Teilhabe von Menschen
mit Behinderung mit jeder weiteren Bildungsstufe verringert?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Weiterentwicklung des
Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention dafür
ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam leben, lernen,
arbeiten und wohnen. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an inklusiver
Bildung ist dabei ein wichtiger Aspekt. Die schulische Bildung von jungen
Menschen mit Behinderung liegt im Verantwortungsbereich der Länder. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen 9, 10, 15 und 23 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/436913. Worauf führt die Bundesregierung zurück, dass die Quote des Anteils an
jungen Erwachsenen ohne Berufsausbildung nicht wie geplant von 17 auf
8,5 Prozent halbiert wurde, sondern laut „DGB-Bildungsgipfel-Bilanz
2014“ lediglich auf 13,8 Prozent gesunken ist, und welche konkreten
Schritte leitet die Bundesregierung ein, um das Ziel „Halbierung der
Quote des Anteils von jungen Erwachsenen ohne Berufsausbildung“
zumindest bis Ende des Jahres 2015 zu erreichen?
Bund und Länder haben in Dresden im Jahr 2008 eine Reihe von Maßnahmen
vereinbart mit dem Ziel, dass der Anteil an jungen Erwachsenen ohne
Berufsabschluss deutlich reduziert wird. Seitdem hat es signifikante Fortschritte in
diesem Handlungsfeld gegeben, die es auszubauen gilt.
Als maßgeblich hierfür wird insbesondere ein präventiver und ganzheitlicher
Ansatz angesehen. Im Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss –
Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ wird durch eine systematische und
praxisorientierte Berufsorientierung im Sinne des Grundsatzes „Prävention statt
Reparatur“ der reibungslose Übergang von der Schule in die berufliche
Ausbildung gefördert. Die unter gemeinsamer Federführung des BMBF und des
BMAS in Kooperation mit der BA und den Ländern durchgeführte Initiative
verzahnt dabei im Rahmen von Bund-Länder-Vereinbarungen bewährte
Förderprogramme mit neuen Förderinstrumenten zu einer kohärenten
Gesamtarchitektur. Außerdem wird die Begleitung von Jugendlichen während der Ausbildung
verstärkt. Hierzu wurde in einem ersten Schritt eine Gesetzesinitiative auf den
Weg gebracht, um bereits im Ausbildungsjahr 2015/2016 bis zu 10 000
benachteiligte junge Menschen durch Assistierte Ausbildung zum
Ausbildungsabschluss zu führen und ausbildungsbegleitende Hilfen auf alle jungen Menschen
auszuweiten, die dieser Hilfe zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss
einer Berufsausbildung bedürfen.
Darüber hinaus haben die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“
vereinbart, dass insbesondere die Nachqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss verstärkt werden soll und die
entsprechenden Fördermöglichkeiten stärker genutzt und fortentwickelt werden sollen.
Zudem haben BMAS und BA bereits im Februar 2013 die „Initiative
Erstausbildung junger Erwachsener“ gestartet. Bis November 2014 (aktuellster Wert)
konnten bereits rund 65 000 junge Erwachsene für eine abschlussorientierte
Qualifizierung bzw. Ausbildung gewonnen werden. Damit wurde das Ziel der
Initiative, insgesamt 100 000 junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren für
das Nachholen eines Berufsabschlusses bis Ende 2015 zu gewinnen, zu nahezu
zwei Dritteln bereits erreicht.
14. Wie werden die sowohl in Berufen mit dualer Ausbildung, als auch in
solchen mit schulischer oder akademischer Ausbildung zunehmende
Bedeutung des lebenslangen Lernens und die Notwendigkeit zu beruflicher
Flexibilität – immer weniger Menschen üben über ihr gesamtes
Erwerbsleben denselben Beruf aus – bei der Erarbeitung des
Bundesteilhabegesetzes berücksichtigt?
In der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz erörtern zurzeit die Verbände der
Menschen mit Behinderungen, die Beauftragte der Bundesregierung für die
Belange behinderter Menschen, die Träger der freien Wohlfahrtspflege, die
Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen, die Werkstätten für
Menschen mit Behinderungen und ihre Werkstatträte, die Bundesländer, die
Kommunalen Spitzenverbände, die überörtlichen Sozialhilfeträger, die
Sozialversicherungsträger und die Sozialpartner mit der Bundesregierung die
Kernpunkte der Reform auf hochrangiger Ebene. Die Verwirklichung inklusiver
Bildung und das Recht auf lebenslanges Lernen im Sinne von Artikel 24 der
Drucksache 18/4369 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVN-Behindertenrechtskonvention waren Gegenstand der 6. Sitzung der
Arbeitsgruppe am 20. Januar 2015. Der Beteiligungsprozess soll im April 2015
abgeschlossen und umfassend dokumentiert werden. Zwischenergebnisse werden
fortlaufend auf der Internetpräsenz
www.gemeinsam-einfach-machen.de
veröffentlicht.
15. Welche konkreten Unterstützungsleistungen für regionale Netzwerke
plant die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung von
Inklusionskonzepten in der beruflichen Bildung, und inwieweit unterstützt die
Bundesregierung die Forderung der Regierungsfraktionen in ihrem Antrag zum
nationalen Bildungsbericht 2014, regionale Netzwerke modellhaft dabei
zu unterstützen, Inklusionskonzepte in der beruflichen Bildung zu
entwickeln (Bundestagsdrucksache 18/3546; bitte unter detaillierter
Aufschlüsselung der jeweiligen Modellprojekte und konkret geplanten
unterstützenden Maßnahmen)?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist inklusiv ausgerichtet. Im BBiG und in der
Handwerksordnung (HwO) ist vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung
ebenso wie Menschen ohne Behinderung in anerkannten Ausbildungsberufen
ausgebildet werden. Die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen sind
dabei zu berücksichtigen. Nur für Menschen mit Behinderung, für die wegen Art
und Schwere ihrer Behinderung eine Berufsausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, sollen die zuständigen Stellen aus
anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitete „Fachpraktikerausbildungen“
anbieten (§ 66 BBiG bzw. § 42m HwO).
Im Hinblick auf regionale Netzwerke hat das BMBF im Rahmen seiner
Berufsbildungsforschungsinitiative im Dezember 2014 eine Studie zum Thema
„Effizienz der Inklusionsberatung für Betriebe und Ausbilderinnen und Ausbilder“
beauftragt. Dazu soll der Wissensstand und Beratungsbedarf von
Inklusionsberatungsfachkräften bei zuständigen Stellen und Ausbilderinnen und
Ausbildern in kleinen und mittleren Betrieben ermittelt und repräsentativ abgebildet
werden. Die Ergebnisse sollen den Kammern und interessierten Verbänden zur
Verfügung gestellt werden. Sie ergänzen die Initiative des BMAS
„Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern“, in deren Rahmen bis zu
50 Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie
Landwirtschaftskammern je bis zu 100 000 Euro Fördermittel aus dem Ausgleichsfonds erhalten, um
ihre Strukturen zur Verbesserung der Inklusion schwerbehinderter Menschen in
Ausbildung und Beschäftigung in den Mitgliedsunternehmen weiterzuentwickeln.
16. Auf welcher Grundlage hält die Bundesregierung die in der Allianz für
Aus- und Weiterbildung angekündigte freiwillige Selbstverpflichtung der
Unternehmen, 20 000 zusätzliche betriebliche Berufsausbildungsstellen
für das Jahr 2015 anzubieten, für ausreichend, obwohl für das Jahr 2014
insgesamt 559 431 Bewerbungen 511 613 gemeldeten
Berufsausbildungsstellen (Bundesagentur für Arbeit, 2014) gegenüberstanden, und damit im
Jahr 2014 bereits eine rechnerische Lücke von 47 818 unversorgten
Bewerberinnen und Bewerbern bestand?
Im Jahr 2014 lag die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei
522 232. Die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber lag bei
20 872. Dem standen 37 101 gemeldete unbesetzte betriebliche
Ausbildungsstellen gegenüber.
Die Bundesregierung begrüßt die in der Allianz vereinbarte Zielsetzung, seitens
der Wirtschaft im Jahr 2015 20 000 zusätzliche betriebliche
Ausbildungsplätze – gegenüber den im Jahr 2014 bei der BA gemeldeten
Ausbildungsplätzen – zur Verfügung zu stellen. Damit wird das Angebot an betrieblichen Aus-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4369bildungsstellen perspektivisch erweitert. In der Allianz für Aus- und
Weiterbildung wird die Umsetzung und Erfüllung dieser Zielsetzung der Wirtschaft
nachgehalten. Dabei handelt es sich um eine von verschiedenen Maßnahmen, die in
der Allianz verabschiedet wurden, um auch insbesondere die
Passungsproblematik (Matching) am Ausbildungsmarkt aufzulösen.
17. Wie viel Prozent aller Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klasse
allgemeinbildender Schulen erwartet die Bundesregierung durch die neuen
Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen
und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) in den Jahren 2015, 2016
und 2017 zu erreichen (bitte unter Nennung konkreter Prozentwerte und
unter Aufschlüsselung der jahresspezifischen Prognosen)?
Aufgrund der für die Planungsprozesse der Schulen und Träger erforderlichen
Zeitabläufe werden die neuen Förderrichtlinien, die zum 1. Januar 2015 in Kraft
getreten sind, erst die Jahrgangskohorte der 7./8. Klasse ab 1. Januar 2016
erreichen. Hierzu wurden in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 1. März 2015 die
Förderanträge eingereicht. Allerdings wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler,
die an Maßnahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) teilnehmen
können, künftig durch die bilateralen Vereinbarungen mit den Ländern zur
Bildungsketten-Initiative bestimmt sein (vergleiche die Antwort zu Frage 13). So
wurde durch bereits abgeschlossene Vereinbarungen mit den Ländern
Nordrhein-Westfalen und Thüringen dort Bedarfsdeckung erreicht. Die mit
Berufsorientierungsmaßnahmen versorgten Schülerinnen und Schüler werden daher
substanziell durch die Landeskonzepte bestimmt und können folglich derzeit
nicht prognostiziert werden.
18. Welchen Effekt erhofft sich die Bundesregierung von der Förderung der
Berufsorientierung auf die Zahl der Jugendlichen, die die Schule ohne
Abschluss verlassen, und auf die Zahl der Jugendlichen, die nach der Schule
keinen Ausbildungsplatz finden?
Durch die frühe Berufsorientierung wird ein Prozess angestoßen, der die
Schülerinnen und Schüler, aber auch deren Eltern frühzeitig für das Thema „Beruf“
sensibilisiert. Auf diese Weise wird für sie die Bedeutung eines guten
Schulabschlusses oftmals nachdrücklicher bewusst. Dadurch erhofft sich die
Bundesregierung, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne
Hauptschulabschluss die allgemeinbildende Schule verlassen, weiter abnimmt. Durch den
genannten Prozess werden die Berufswahlkompetenz und die Kenntnis der
beruflichen Anforderung der Jugendlichen gestärkt. Damit wird nach Erwartung
der Bundesregierung ein Beitrag zur Verminderung der Zahl der Jugendlichen
geleistet, die keinen Ausbildungsplatz finden.
19. Gibt es aus der Evaluation der bisherigen Berufsorientierungsangebote
Erkenntnisse, die einen direkten Effekt zeigen, und wenn ja, wie sieht der
aus?
Wenn nein, welche Reform der Richtlinie zur Förderung der
Berufsorientierung, die zum 1. Januar 2015 geändert wurde, soll nun einen messbaren
Effekt bewirken?
Die begleitende Evaluation des BOP wurde 2013 gestartet und wird bis zum
Jahr 2017 laufen, um den gesamten Prozess der Maßnahmen abzubilden. Die
Zwischenergebnisse werden fortlaufend auf der Internetseite des Programms
(
www.berufsorientierungsprogramm.de) veröffentlicht. Der zweite
Zwischenbericht vom Februar 2015 gibt erste qualitative und quantitative, statistisch ab-
Drucksache 18/4369 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegesicherte Ergebnisse über den derzeit erfassbaren Erfolg der Maßnahmen. Hier
seien hervorgehoben:
● Die praktische Erprobung führt in der Regel zu einer besseren
Selbsteinschätzung der Jugendlichen. Ihr Bild von den Anforderungen und Möglichkeiten
des jeweiligen Berufsfeldes wird durch die Werkstatttage realistischer,
sowohl im Sinne einer Bestätigung bisheriger Berufsziele als auch im Sinne
einer Neuorientierung.
● Die Sicherheit bei der eigenen Berufsentscheidung ist bei den Jugendlichen,
die am BOP teilgenommen haben, gestiegen, nicht dagegen bei der
Vergleichsgruppe, die nicht am BOP teilgenommen hat. Eine
Geschlechtertrennung zeigt, dass besonders die Mädchen sich bei ihrer Berufswahl sicherer
geworden sind.
● Die Ergebnisse der standardisierten Befragung zeigen eine Zunahme der
Beschäftigung mit dem Thema Berufswahl. Die berufliche Adaptabilität ist bei
den BOP-Teilnehmerinnen und Teilnehmern nachweisbar stärker gestiegen
als in der Vergleichsgruppe.
20. Wie will die Bundesregierung die Weiterbildungsbeteiligung von bisher
unterrepräsentierten Gruppen (Arbeitslose, gering Qualifizierte,
Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Menschen mit
Migrationshintergrund) auf 50 Prozent erhöhen, welches auf dem
Bildungsgipfel 2008 als Gesamtziel der Weiterbildungsbeteiligung festgelegt
worden ist?
Das in Dresden im Jahr 2008 von Bund und Ländern vereinbarte Ziel, die
Weiterbildungsbeteiligung von 43 Prozent (2006) bis zum Jahr 2015 auf 50 Prozent
zu steigern, wurde bereits im Jahr 2012 mit 49 Prozent nahezu erreicht. Erste
Ergebnisse der noch unveröffentlichten nationalen Studie „Adult Education
Survey 2014“ bestätigen, dass sich dieser Trend auch im Erhebungsjahr 2014
fortgesetzt hat.
Obgleich die Weiterbildungsbeteiligung von Arbeitslosen, gering Qualifizierten
und Menschen mit Migrationshintergrund zunimmt, liegt sie noch deutlich unter
dem Durchschnittswert. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen um
die Erhöhung der Weiterbildungsquote in Deutschland insbesondere durch die
Förderung der individuellen Weiterbildung (z. B. im Rahmen der Initiative
„Chance Beruf“), die Verbesserung der Rahmenbedingungen für aktive
Weiterbildungsbeteiligung (z. B. innerhalb des neuen Förderschwerpunktes
„Innovative Ansätze zukunftsorientierter beruflicher Weiterbildung“) sowie durch
präventive Arbeitsmarktpolitik. So begannen im Jahr 2014 rund 318 000 Menschen
eine geförderte berufliche Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.
Zur verstärkten Förderung von geringqualifizierten und älteren Beschäftigten
führt die BA das Sonderprogramm für die „Weiterbildung Geringqualifizierter
und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU) fort. Außerdem
unterstützt die BA seit dem Jahr 2010 mit der Initiative zur Flankierung des
Strukturwandels (IFlaS) Geringqualifizierte beim Erwerb von anerkannten
Berufsabschlüssen bzw. Teilqualifizierungen. Mit der Initiative „AusBILDUNG wird
was – Spätstarter gesucht“ sollen in den Jahren 2013 bis 2015 in den
Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III)
insgesamt 100 000 geringqualifizierte junge Erwachsene zwischen 25 und unter
35 Jahren für eine abschlussbezogene Qualifizierung gewonnen werden.
Mit der Bildungsprämie sollen mehr Menschen für die individuelle berufliche
Weiterbildung mobilisiert werden. Insbesondere soll die
Weiterbildungsbeteiligung derjenigen gestärkt werden, die sich bisher aus finanziellen Gründen nicht
an Weiterbildungsaktivitäten beteiligt haben bzw. beteiligen konnten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/436921. Welche konkreten Reformziele will die Bundesregierung bei der für das
Jahr 2015 angekündigten Reform der Aufstiegsfortbildungsförderung
(„Meister-BAföG“) anstreben, und welche gesetzgeberischen Schritte
plant sie konkret im Beratungsverfahren im Bundeskabinett, im
Deutschen Bundestag und im Bundesrat (bitte mit Zeitplan)?
Die Bundesregierung will in dieser Legislaturperiode die Förderleistungen des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verbessern und die
Fördermöglichkeiten erweitern. Die Förderleistungen des AFBG wurden mit dem 25.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGÄndG), das am 1. Januar 2015 in Kraft
getreten ist, bereits zum 1. August 2016 verbessert. Durch ein 3. AFBGÄndG
sollen insbesondere die Strukturen der Förderung weiter optimiert werden. Eine
Änderung des AFBG erfolgt durch ein zustimmungspflichtiges Gesetz.
Festlegungen zu den genauen Inhalten und zum genauen Zeitplan eines AFBG-
Änderungsgesetzes sind noch nicht getroffen.
22. Welche Lücke sieht die Bundesregierung bei den
Finanzierungsmöglichkeiten von Weiterbildung, und wie steht sie zur Einführung eines
Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes, wie es die „Expertenkommission
Finanzierung Lebenslangen Lernens“ vorgeschlagen hat?
Die Bundesregierung unterstützt mit attraktiven Instrumenten der individuellen
Weiterbildungsförderung (siehe auch die Antworten zu den Fragen 20 und 21)
unterschiedliche Erwachsenengruppen gezielt und mit Blick etwa auf ihre
konkreten Lebenssituationen, ihren wirtschaftlichen Hintergrund, ihre Möglichkeit
zur Eigenverantwortung oder ihr konkretes Fortbildungsziel. Aus Sicht der
Bundesregierung überwiegen derzeit mit Blick auf den vielschichtigen
Weiterbildungsmarkt die Vorteile passgenauer Angebote die möglichen Vorteile
gleichförmiger Förderstrukturen.
23. Wie gewährleistet die Bundesregierung über die Förderung der
Informations- und Beratungsstelle „Studium und Behinderung“ des Deutschen
Studentenwerks hinaus, dass auch Studierende mit einer Behinderung die
gleichen Chancen haben wie Studierende ohne Behinderung?
Für konkrete Maßnahmen zur Kompensation von Benachteiligungen
behinderter Menschen im Hochschulbereich sind entsprechend der Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern ausschließlich die Länder sowie die Hochschulen
verantwortlich. Die Hochschulen sind landesrechtlich dazu verpflichtet, die
besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender zu berücksichtigen. Sie haben
dafür Sorge zu tragen, dass behinderte Studierende in ihrem Studium die
Angebote der Hochschule gleichberechtigt und diskriminierungsfrei in Anspruch
nehmen können.
Im Verantwortungsbereich des Bundes fördert das BMBF seit dem Jahr 1982 die
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) beim
Deutschen Studentenwerk (DSW). Die IBS ist dabei für die Hochschulen in
Deutschland das Kompetenzzentrum für das Themenfeld Studium und Behinderung und
trägt auf diesem Wege dazu bei, die kompetente Beratung und Information von
Studierenden mit Behinderung bundesweit sicherzustellen. Darüber hinaus
beabsichtigt das BMBF, im Rahmen der Bildungsforschung in der zweiten Hälfte
dieser Legislaturperiode die Studierendenbefragung „beeinträchtigt studieren –
best 2“ zu fördern, um allen Akteuren aktuelle Daten zur Lage der behinderten
Studierenden an deutschen Hochschulen zur Verfügung zu stellen.
Die Berücksichtigung der allgemeinen Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten
während einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung erfolgt im
Drucksache 18/4369 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBAföG für Auszubildende mit und ohne Behinderungen der Förderungsart und
-höhe nach grundsätzlich gleichermaßen. Im Bereich der Ausbildungsförderung
wird eine behinderungsbedingte Verlängerung der Ausbildungsdauer nach § 15
Absatz 3 Nummer 5 BAföG mit Verlängerung der Förderungsdauer über die
Regelstudienzeit hinaus dahin gehend berücksichtigt, dass die verlängerte
Förderung als Vollzuschuss erfolgt (§ 17 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 BAföG) und
damit den bei Studierenden grundsätzlich hälftigen Darlehensanteil nicht erhöht.
Darüber hinausgehend erforderliche Leistungen für individuell
behinderungsbedingten zusätzlichen Unterstützungsbedarf sind im Bereich der
Eingliederungshilfe geregelt.
24. Warum kommt die Erhöhung des BAföG, die mit der 25. Novelle auf den
Weg gebracht wurde, erst zum Wintersemester 2016/2017 bei den
Studierenden an, obwohl es eine soziale Schieflage beim Hochschulzugang
gibt – unter den Studierenden kommen nur 27 Prozent aus Familien, in
denen die Eltern höchstens einen Facharbeiterabschluss haben, während
50 Prozent aus Akademikerfamilien kommen (siehe 20. Sozialerhebung
des Deutschen Studentenwerks)?
Gleichmäßige Bildungsbeteiligung unabhängig von sozialem und
Bildungsstand der Herkunftsfamilie lässt sich nicht allein über finanzielle
Ausbildungsförderung erreichen. § 35 BAföG sieht statt einer Anhebungsautomatik vor,
jeweils auf Basis der zugleich vorgeschriebenen Berichterstattung durch die
Bundesregierung im Rahmen einer Gesamtabwägung auf Basis auch der
finanzwirtschaftlichen Gesamtentwicklung sowie weiterer Faktoren über den Umfang
und Zeitpunkt einer Anpassung zu entscheiden. Im Gegenzug zu der durch das
25. BAföG-Änderungsgesetz bereits ab 2015 wirkenden Entlastung der Länder
mit Übernahme des bisherigen Länderanteils an der Finanzierung der BAföG-
Leistungen durch den Bund mit einem jährlichen Volumen von rund 1,2 Mrd.
Euro haben die Länder politisch zugesagt, die dadurch in den Länderhaushalten
frei werdenden Mittel wieder im Bildungsbereich, insbesondere in den
Hochschulbereich, zu investieren. Dies wird somit ebenfalls überwiegend den
Studierenden selbst zugute kommen. Zum Schuljahr 2016/2017 bzw. zum
Wintersemester 2016/2017 wird die deutliche Anhebung der Bedarfssätze und
Freibeträge im BAföG greifen.
25. Inwiefern wird die Bundesregierung Unterstützung für die zehntausenden
Schülerinnen, Schüler und Studierenden – es dürften in den Jahren 2015
und 2016 insgesamt bis zu 60 000 sein –, leisten, die aufgrund der erst zum
Wintersemester 2016/2017 erfolgende Erhöhung aus dem BAföG
herausfallen (siehe DIE ZEIT vom 8. Oktober 2014 „60.000 Studenten könnte
Bafög gestrichen werden“)?
Die Tatsache, dass mit jährlich ansteigenden ggf. anzurechnenden Einkommen
die Zahl der BAföG-Geförderten zurückgeht, ist eine im System subsidiärer
Ausbildungsförderung angelegte, langjährig bekannte Erfahrungstatsache. Ob
daraus jeweils auch ein Handlungserfordernis abzuleiten ist, ist Grundlage der
jeweils zweijährlichen Berichtspflichten der Bundesregierung über die
Entwicklung des BAföG. Soweit aufgrund besonderer, im BAföG nicht
berücksichtigungsfähiger Umstände der pauschalierte Anrechnungsbetrag elterlichen
Einkommens nach dem BAföG die finanzielle Leistungsfähigkeit der wegen
gestiegener Einkommen weitergehend unterhaltsverpflichteten Eltern im Einzelfall
übersteigt, bleibt für jeden Auszubildenden die Möglichkeit, einen Antrag auf
sogenannte BAföG-Vorausleistungen beim zuständigen Amt für
Ausbildungsförderung zu stellen. Leisten die Eltern den angerechneten Unterhaltsbetrag
nicht oder nicht in voller Höhe und ist deshalb die Ausbildung gefährdet, wird
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4369der Betrag nach Anhörung der Eltern vom Amt für Ausbildungsförderung
ohne Berücksichtigung des eigentlich anzurechnenden Elterneinkommens
vorausgeleistet (§ 36 Absatz 1 BAföG). Auf diese Weise ist sichergestellt, dass
die Ausbildung nicht abgebrochen werden muss, wenn die Eltern nicht den
vollen Anrechnungsbetrag leisten, der das den BAföG-Freibetrag übersteigende
Einkommen ohnehin nur zur Hälfte berücksichtigt. Ob die Eltern den ihnen
angerechneten Betrag zu Recht nicht oder nicht in voller Höhe als
Ausbildungsunterhalt gezahlt haben, wird in diesen Fällen gegebenenfalls durch die Ämter
für Ausbildungsförderung geklärt.
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ISSN 0722-8333]