[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4398
18. Wahlperiode 23.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4142 –
Stand der Abschiebungen in den Kosovo Ende 2014
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Jahr 2009 haben Bund und Länder mit erhöhtem Nachdruck versucht,
die in Deutschland noch verbliebenen Flüchtlinge aus dem Kosovo
(insbesondere infolge des Kriegs von 1999) wieder abzuschieben. Über 14 000
ausreisepflichtige Betroffene, darunter etwa 12 000 Minderheitenangehörige, knapp
10 000 von ihnen Roma, lebten zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland. Ein
Rückübernahmeabkommen mit der Regierung des Kosovo sollte die
Abschiebungen erleichtern, wobei eine Zahl von 2 500 Abschiebungen jährlich avisiert
war (Bundestagsdrucksache 16/14129). Von 1999 bis 2008 waren bereits knapp
22 000 Menschen in den Kosovo abgeschoben worden, über 92 000 waren
„freiwillig“ zurückgekehrt. Wie die folgenden Kleinen Anfragen der Fraktion
DIE LINKE. ergaben, wurde die Zahl von 2 500 Abschiebungen jährlich nie
erreicht, vielmehr verlängerte sich für die einen der aufenthaltsrechtlich prekäre
Duldungsstatus immer weiter, während andere der akut drohenden
Abschiebung und den menschenunwürdigen Lebensbedingungen im Kosovo ein Leben
in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität vorzogen. Ende 2013 lebten knapp
7 000 ausreisepflichtige Minderheitenangehörige kosovarischer Herkunft in
Deutschland, wobei die Zahl der Asylsuchenden aus dem Kosovo im Jahr 2013
auf etwa 4 000 gestiegen war. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und
PRO ASYL berichteten in Studien über die katastrophalen Auswirkungen der
Abschiebungen in den Kosovo insbesondere für die betroffenen Kinder (vgl.
Bundestagsdrucksachen 17/423, 17/2083, 17/5724, 17/8224, 18/316). Die
Forderung nach einem Bleiberecht für Flüchtlinge aus dem Kosovo, insbesondere
für die Minderheitenangehörigen und die Gruppe der Roma – auch vor dem
Hintergrund der deutschen Geschichte – (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/9143
und 17/784), fand keine Mehrheit im Parlament und keine Unterstützung
seitens der Bundesregierung.
Von abgeschobenen oder aufgrund des aufenthaltsrechtlichen Drucks
zurückgekehrten Roma ist bekannt, dass viele aufgrund der Ausgrenzung und Not im
Kosovo dort nicht bleiben (können) und sich erneut auf die Flucht begeben
müssen. Sie leben dann unter unsäglichen Bedingungen, z. B. in Roma-Ghettos
in Serbien oder unter den Bedingungen aufenthaltsrechtlicher Illegalität in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU). In den vergangenen Wochen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. März 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4398 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodehaben sich zudem Anzeichen gemehrt, dass Kosovaren in großer Zahl nach
Serbien ausreisen, eventuell mit dem Ziel, von dort aus in die EU zu gelangen.
Tatsächlich haben nach Angaben des serbischen Innenministers in den
vergangenen Monaten 60 000 Kosovaren einen serbischen Pass beantragt, der ihnen
die visumfreie Einreise in die EU ermöglicht. Täglich sollen Busse mit bis zu
500 Personen aus Pristina abfahren, mit dem Ziel Subotica in Serbien. Von dort
reisen sie ins ungarische Asotthalom, werden ins Migrationszentrum Szeged
gebracht und reisen dann in ihre eigentlichen Zielländer (dpa, 11. Februar
2015, „Ungarisches Dorf Asotthalom von Kosovo-Flüchtlingen gestürmt“).
Das Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft Ungarns meldet für das
Jahr 2014 über 21 000 Asylsuchende aus dem Kosovo.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für aufenthalts- und passrechtliche
Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach den
ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen grundsätzlich die
Ausländerbehörden der Länder zuständig sind (§ 71 Absatz 1 Satz 1 AufenthG). Hierzu
gehört auch die Feststellung und Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Ferner weist die Bundesregierung klarstellend darauf hin, dass das von den
Fragestellern angesprochene deutsch-kosovarische Rückübernahmeabkommen
vom 14. April 2010 lediglich Verfahrensfragen einer Rückübernahme und
Durchbeförderung ausreisepflichtiger Personen zwischen beiden
Vertragsparteien regelt. Es enthält weder eine von der Fragestellerin in der Vergangenheit
immer wieder ins Feld geführte „Rückführungsquote“ von jährlich 2 500
Abschiebungen noch stellt es für bestimmte Personen oder Personengruppen
generell oder im Einzelfall eine Ausreisepflicht fest. Das Rückübernahmeabkommen
ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2010 Teil II Nr. 9 vom 29. April 2010
und damit für jedermann einsehbar.
1. Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die politische, soziale und
Sicherheitslage in Kosovo, insbesondere im Norden des Kosovo, ein?
Die politische Lage in Kosovo ist stabil. Das Jahr 2014 war von den
vorgezogenen Parlamentswahlen (8. Juni) und der darauffolgenden sechsmonatigen Phase
der Regierungsbildung geprägt, die mit der Konstituierung des Parlaments am
8. Dezember 2014 und der Vereidigung der neuen Regierung am 9. Dezember
2014 abgeschlossen werden konnte. Das neue Kabinett unter Leitung von
Premierminister Isa Mustafa hat die Förderung des Wirtschaftswachstums und die
Schaffung von Arbeitsplätzen zu seinen prioritären Aufgaben erklärt; allerdings
werden die jetzt angekündigten Wirtschaftsreformprogramme erst mittelfristig
Wirkung entfalten.
Das Sozialsystem in Kosovo ist nur rudimentär ausgebaut. Mit Stand August
2014 erhielten etwa 30 000 Familien Sozialhilfeleistungen, die aber zur
Befriedigung der Grundbedürfnisse kaum ausreichen. Das wirtschaftliche Überleben
dieser Familien sichert in der Regel zum einen der Zusammenhalt der Familien,
zum anderen die in Kosovo ausgeprägte gesellschaftliche Solidarität. Ein Gesetz
zum Aufbau einer staatlichen Krankenversicherung wurde verabschiedet, aber
noch nicht umgesetzt. Ein Altersversorgungsystem ist eingerichtet, die Renten
bewegen sich aber auf niedrigem Niveau. Zuverlässige Zahlen über die
tatsächliche Höhe der Arbeitslosigkeit liegen nicht vor. Nach offiziellen Angaben liegt
sie bei etwa 30 Prozent, noch höher bei den unter 25-Jährigen.
Bei seit längerem insgesamt ruhiger und stabiler Sicherheitslage im ganzen
Land bleibt die Lage in den mehrheitlich von ethnischen Serben bewohnten
Gemeinden Mitrovica-Nord, Zvean, Leposavic und Zubin Potok im Norden des
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4398Landes fragil. In der Vergangenheit konnten die Institutionen des kosovarischen
Staates kaum im Norden tätig werden; vielmehr wurde der Norden durch illegale
parallele Institutionen Serbiens verwaltet. Mit dem politischen Dialog zwischen
Kosovo und Serbien, der unter Fazilitierung der Hohen Vertreterin der
Europäischen Union am 19. April 2013 in eine erste Normalisierungsvereinbarung der
beiden Länder mündete, hat sich die Lage weiter entspannt. Im Zuge der
Umsetzung der Normalisierungsvereinbarung wurden u. a. die im Norden tätigen
Polizeikräfte in die kosovarische Polizei integriert und im November/Dezember
2013 erstmals Kommunalwahlen nach kosovarischem Recht in den Gemeinden
im Norden durchgeführt. Auch an den Parlamentswahlen im Juni 2014 haben
sich die Bürgerinnen und Bürger aus den vier Gemeinden im Norden in
beachtenswerter Zahl erstmals beteiligt. Im Februar 2015 einigten sich Serbien und
Kosovo auf die Strukturen der Justiz im Norden.
2. Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die ökonomische Entwicklung des
Kosovo ein, und inwieweit werden einzelne Bevölkerungsgruppen von
einer krisenhaften Entwicklung überdurchschnittlich hart getroffen (bitte
die Gruppen benennen)?
Die wirtschaftliche Lage in Kosovo bleibt insgesamt schwierig; Kosovo
gehört mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von 2 800 Euro/
Jahr (laut IWF-Angaben für 2013) zu den ärmsten Staaten der Region.
Kernprobleme sind die hohe Arbeitslosigkeit (vor allem bei den Unter-30-
Jährigen), ein unterentwickelter Industriesektor, der eine massive
Exportschwäche und ein hohes Außenhandelsdefizit zur Folge hat, die unzureichende
Energieversorgung, eine schwache Wirtschaftsverwaltung und Korruption.
Von der schwierigen wirtschaftlichen Lage sind vor allem bildungsferne
Bevölkerungsgruppen und diejenigen betroffen, die nicht von der
Verwandtschaft in der Diaspora unterstützt werden. Dies betrifft grundsätzlich
Angehörige aller ethnischen Gruppen.
3. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2014 durch die kosovarische Regierung ergriffen, um in den von Roma
bewohnten Siedlungsgebieten den Anschluss an eine zentrale öffentliche
Infrastruktur (Wasser bzw. Abwasser, Strom, Straßen und öffentlicher
Personennahverkehr, Schulen, Krankenhäuser) sicherzustellen?
Die kosovarische Regierung ist bestrebt, die Infrastruktur landesweit zu
verbessern. Insbesondere auch mit deutscher Hilfe wurden das Stromübertragungsnetz,
das Fernwärmenetz in Pristina sowie die Wasserversorgung in Kosovo in den
letzten Jahren spürbar verbessert. Unterschiede in Hinblick auf die ethnische
Zugehörigkeit der Bewohner in den jeweiligen Wohngebieten werden dabei nicht
gemacht.
Nach den Erhebungen der Kosovo Foundation for Open Society (KFOS) aus
dem Jahr 2009 (neuere Zahlen sind nicht verfügbar) wohnen die Angehörigen
der Roma, Ashkali und so genannten Ägypter (RAE) überwiegend (76 Prozent)
in eigenen, mit Baugenehmigung errichteten Häusern oder Wohnungen. Knapp
8 Prozent der RAE bewohnen nicht genehmigte eigene Häuser oder
Wohnungen. 90 Prozent der Häuser und Wohnungen haben eine eigene Wasser-, 97
Prozent eine eigene Elektrizitätsversorgung.
Drucksache 18/4398 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Welche Fortschritte hat die Regierung des Kosovo nach Kenntnis der
Bundesregierung erzielt, um Antiziganismus in der Gesellschaft und in den
Behörden wirksam entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu gezieltem Antiziganismus in
öffentlichen Einrichtungen. Minderheiten genießen laut Verfassung der Republik
Kosovo weitreichende Rechte. Gemäß Artikel 78 der Verfassung sind 20 der
120 Parlamentssitze für die nicht-albanischen Minderheiten (Serben 10,
Türken 2, Bosniaken 3, Goranen 1 und Roma, Ashkali und „Ägypter“ 4)
garantiert. Laut Artikel 81 der Verfassung bedarf es bei der Verabschiedung von
Gesetzen in den die Interessen der Minderheiten in besonderer Weise betreffenden
Bereichen nicht nur der Mehrheit aller Abgeordneten, sondern darüber hinaus
auch der Mehrheit der Abgeordneten, die Minderheiten vertreten. Auch
Verfassungsänderungen bedürfen einer doppelten zweidrittelmehrheit. Die Verfassung
sieht weiterhin u. a. die Ausübung der eigenen Sprache, Kultur und Religion
sowie den Zugang zu Bildungseinrichtungen mit jeweiligem Sprachangebot und
die Nutzung eigener Medien vor.
Gleichwohl kommt es in manchen Fällen zu sozialer Ausgrenzung und
gesellschaftlicher Diskriminierung der Roma, Ashkali und „Ägypter“ durch
Angehörige anderer ethnischer Gruppen. Die Regierung tritt daher öffentlich für
Toleranz und Respekt gegenüber den Roma, Ashkali und „Ägyptern“ ein. In der
kosovarischen Öffentlichkeit wirbt die Regierung regelmäßig dafür, das
kulturelle Erbe der Roma-Gemeinschaften durch alle Kosovaren zu respektieren, zu
schützen und zu unterstützen.
Die im Februar 2009 verabschiedete Regierungsstrategie „Strategy for the
Integration of Roma, Ashkali and Egyptian Communities in the Republic of Kosovo
2009–2015“ hat Nachteile für Angehörige der Roma-Gemeinschaften u. a. beim
Zugang zu Personenstandsdokumenten, Wohnraum, Arbeit, staatlichen
Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung und Bildung identifiziert. In der
Überprüfung des Aktionsplans zur Regierungsstrategie vom Juli 2013 wurden drei
prioritäre Bereiche genannt, in denen noch Verbesserungen erzielt werden müssten:
bessere Zuteilung von Haushaltsmitteln, bessere Abstimmung zwischen
Zentralbehörden und Gemeinden und bessere Zusammenarbeit zwischen Regierung
und Zivilgesellschaft.
Auf lokaler Ebene wurden insbesondere nach den Kommunalwahlen im
November/Dezember 2013 in vielen Gemeinden stellvertretende Bürgermeister
und stellvertretende Vorsitzende des Gemeinderats aus den Reihen der
Minderheiten (u. a. RAE) gewählt. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften hierzu
wurden im Jahr 2014 geschaffen.
In einigen Schulen wird Unterricht in der Sprache Romanes angeboten,
entsprechende Curricula wurden erarbeitet.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zum Stand der Abschiebungen von Roma in den Kosovo im Herbst
2013 (Bundestagsdrucksache 18/316 vom 20. Januar 2014) verwiesen.
5. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo lebten zum letzten
der Bundesregierung bekannten Stand in Deutschland (bitte nach
Bundesländern, Personen- und Altersgruppen differenzieren), wie viele von ihnen
waren vollziehbar ausreisepflichtig, und wie viele von ihnen hatten eine
Duldung bzw. eine Grenzübertrittsbescheinigung oder andere Papiere?
Statistische Angaben zu Personengruppen im Sinne von Volkszugehörigkeiten
sowie zu Grenzübertrittsbescheinigungen oder anderen Papieren können im
Ausländerzentralregister (AZR) nicht ermittelt werden. Es wird darauf hinge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4398wiesen, dass auch Personen mit einer Duldung vollziehbar ausreisepflichtig sind
und nur die Abschiebung ausgesetzt wurde.
Die übrigen Angaben zu ausreisepflichtigen Personen kosovarischer
Staatsangehörigkeit zum Stichtag 31. Januar 2015 ausweislich des AZR können den
folgenden Tabellen entnommen werden:
ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige in
Deutschland zum Stichtag 31. Januar 2015
8 588
davon in:
Baden-Württemberg 1 265
Bayern 585
Berlin 165
Brandenburg 26
Bremen 172
Hamburg 198
Hessen 406
Mecklenburg-Vorpommern 23
Niedersachsen 1 442
Nordrhein-Westfalen 2 920
Rheinland-Pfalz 472
Saarland 113
Sachsen 159
Sachsen-Anhalt 262
Schleswig-Holstein 187
Thüringen 193
ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige in
Deutschland zum Stichtag 31. Januar 2015
8 588
davon
mit Duldung 7 227
ohne Duldung 1 361
unter 18 Jahre 3 351
zwischen 18 und 60 Jahre 4 992
über 60 Jahre 245
Drucksache 18/4398 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Wie viele geduldete bzw. ohne Duldung ausreisepflichtige Personen (bitte
differenzieren) weisen nach dem Ausländerzentralregister zum Stand
31. Dezember 2014 eine „kosovarische“ bzw. serbische (inklusive
Vorgängerstaaten) Staatsangehörigkeit auf (bitte auch nach Bundesländern und
Alter differenzieren)?
Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2014 nach
Bundesländern und Altersgruppen können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
* Staatsangehörigkeitsbezeichnungen „Serbien und Montenegro (ehemals)“, „Serbien und Kosovo (ehemals)“, „Jugoslawien (ehemals)“ sowie
„Republik Serbien“.
Bundesland Kosovo Serbien und Vorgängerstaaten*
Duldungen
Ausreisepflichtige ohne
Duldung
Duldungen
Ausreisepflichtige ohne
Duldung
Gesamt 6 806 1 256 20 920 5 507
davon
Baden-Württemberg 1 064 180 2 454 531
Bayern 359 193 769 589
Berlin 110 59 1 541 668
Brandenburg 20 6 187 76
Bremen 151 8 456 55
Hamburg 163 35 450 200
Hessen 268 76 708 475
Mecklenburg-Vorpommern 21 1 217 48
Niedersachsen 1 237 130 2 712 484
Nordrhein-Westfalen 2 330 387 8 365 1 412
Rheinland-Pfalz 335 55 968 297
Saarland 113 7 157 38
Sachsen 123 27 258 189
Sachsen-Anhalt 214 45 387 118
Schleswig-Holstein 158 24 472 89
Thüringen 140 23 819 238
Altersgruppe Kosovo Serbien und Vorgängerstaaten*
Duldungen
Ausreisepflichtige ohne
Duldung
Duldungen
Ausreisepflichtige ohne
Duldung
Gesamt 6 806 1 256 20 920 5 507
davon
unter 18 Jahre 2 726 481 8 452 1 890
18 Jahre und älter 4 080 775 12 468 3 617
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/43987. Wie viele Asylanträge von Personen aus dem Kosovo wurden im Jahr 2014
gestellt, wie hoch war jeweils der Anteil der Roma-Angehörigen (bzw.
Ashkali und Ägypter), wie viele davon waren Folgeanträge, und wie hoch
waren die Gesamtschutzquoten insgesamt bzw. bei Roma-Angehörigen
(bzw. Ashkali und Ägypter) aus dem Kosovo (bitte alle Angaben auch nach
Monaten und gewährtem Schutzstatus differenzieren)?
Die Angaben ausweislich der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
davon davon
Zeitraum
Staatsangehörigkeit/
darunter
Ethnie
Asylanträge
gesamt
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamtschutz
Anerkennung
als
Asylberechtigte
(Art. 16a und
Familienasyl)
Anerkennung
als Flüchtling
gem.
§ 3 I AsylVfG
Gewährung
von
subsidiärem Schutz
gem.
§ 4 I AsylVfG
Feststellung
eines
Abschiebungsverbotes
gem.
§ 60 V/VII
AufenthG
Januar 2014 Kosovo 555 451 104 0,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,4%
darunter
Roma 295 234 61 0,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,4%
Ashkali 62 51 11 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ägypter 5 5 0 100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 100,0%
Februar 2014 Kosovo 440 351 89 0,5% 0,0% 0,0% 0,0% 0,5%
darunter
Roma 255 193 62 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ashkali 18 15 3 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ägypter 5 4 1 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
März 2014 Kosovo 382 296 86 2,2% 0,0% 0,6% 0,0% 1,7%
darunter
Roma 197 142 55 1,1% 0,0% 0,0% 0,0% 1,1%
Ashkali 25 18 7 3,0% 0,0% 0,0% 0,0% 3,0%
Ägypter 1 1 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
April 2014 Kosovo 337 273 64 1,3% 0,0% 0,0% 0,0% 1,3%
darunter
Roma 175 132 43 1,3% 0,0% 0,0% 0,0% 1,3%
Ashkali 29 24 5 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ägypter 0 0 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Mai 2014 Kosovo 391 290 101 0,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,4%
darunter
Roma 178 117 61 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ashkali 37 28 9 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ägypter 0 0 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Juni 2014 Kosovo 320 215 105 1,6% 0,0% 0,0% 0,0% 1,6%
darunter
Roma 195 129 66 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ashkali 20 12 8 11,4% 0,0% 0,0% 0,0% 11,4%
Ägypter 0 0 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Drucksache 18/4398 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode* Aufgrund von Nachmeldungen und Berichtigungen sind die Angaben zum Gesamtjahr 2014 höher als die Summe der Monatsangaben.
davon davon
Zeitraum
Staatsangehörigkeit/
darunter
Ethnie
Asylanträge
gesamt
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamtschutz
Anerkennung
als
Asylberechtigte
(Art. 16a und
Familienasyl)
Anerkennung
als Flüchtling
gem.
§ 3 I AsylVfG
Gewährung
von
subsidiärem Schutz
gem.
§ 4 I AsylVfG
Feststellung
eines
Abschiebungsverbotes
gem.
§ 60 V/VII
AufenthG
Juli 2014 Kosovo 510 394 116 2,8% 0,0% 0,8% 0,4% 1,6%
darunter
Roma 292 216 76 0,9% 0,0% 0,0% 0,0% 0,9%
Ashkali 64 46 18 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ägypter 1 1 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
August 2014 Kosovo 535 438 97 2,0% 0,0% 0,0% 0,0% 2,0%
darunter
Roma 319 258 61 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ashkali 111 96 15 4,0% 0,0% 0,0% 0,0% 4,0%
Ägypter 0 0 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
September 2014 Kosovo 616 434 182 0,5% 0,0% 0,0% 0,0% 0,5%
darunter
Roma 328 228 100 0,9% 0,0% 0,0% 0,0% 0,9%
Ashkali 167 121 46 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ägypter 7 7 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Oktober 2014 Kosovo 1 196 972 224 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
darunter
Roma 506 408 98 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ashkali 453 375 78 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ägypter 16 16 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
November 2014 Kosovo 1 622 1 306 316 1,0% 0,0% 0,0% 0,0% 1,0%
darunter
Roma 730 583 147 1,8% 0,0% 0,0% 0,0% 1,8%
Ashkali 549 481 68 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ägypter 47 26 21 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Dezember 2014 Kosovo 1 956 1 461 495 0,2% 0,0% 0,0% 0,0% 0,2%
darunter
Roma 638 506 132 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ashkali 564 460 104 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ägypter 34 22 12 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Jahr 2014* Kosovo 8 923 6 908 2 015 1,1% 0,0% 0,1% 0,0% 0,9%
darunter
Roma 4 143 3 162 981 0,5% 0,0% 0,0% 0,0% 0,5%
Ashkali 2 113 1 733 380 1,2% 0,0% 0,0% 0,0% 1,2%
Ägypter 116 82 34 12,5% 0,0% 0,0% 0,0% 12,5%
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/43988. Wie viele Asylsuchende aus dem Kosovo mit Roma-Volkszugehörigkeit
(bzw. Ashkali und Ägypter) leben derzeit in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Bundesländern und Alter – über bzw. unter 18 Jahre alt –
differenzieren)?
Die Angaben ausweislich der Asylstatistik des BAMF können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden und beziehen sich auf alle kosovarische
Staatsangehörigen, die sich zum Stichtag 31. Dezember 2014 in einem noch nicht
abgeschlossenen Asylverfahren befanden (anhängig beim BAMF oder bei den
Verwaltungsgerichten) – aktuellere Gesamtzahlen sind noch nicht verfügbar:
mit kosovarischer
Staatsangehörigkeit darunter
gesamt Roma Ashkali Ägypter
Deutschland gesamt 9 409 4 424 2 094 138
davon in
Baden-Württemberg 1 378 551 217 22
Bayern 890 313 182 9
Berlin 331 115 20
Brandenburg 12 10
Bremen 237 149 23
Hamburg 317 151 99 6
Hessen 498 274 89
Mecklenburg-Vorpommern 31 14 7
Niedersachsen 706 483 87 10
Nordrhein-Westfalen 3 138 1 472 936 61
Rheinland-Pfalz 716 333 190 10
Saarland 76 39 12
Sachsen 194 104 29
Sachsen-Anhalt 294 167 46 14
Schleswig-Holstein 314 161 71
Thüringen 236 88 86 6
unbekannt 41
mit kosovarischer
Staatsangehörigkeit darunter
gesamt Roma Ashkali Ägypter
Deutschland gesamt 9 409 4 424 2 094 138
davon
unter 18 Jahre 4 078 2 296 1 001 61
18 Jahre und älter 5 331 2 128 1 093 77
Drucksache 18/4398 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz der Zahl der Asylanträge
im Januar 2015 (3 034 Erst- und 596 Folgeanträge) zur Zahl der Einreisen,
die nach Angaben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Februar
2015 18 000 seit Jahresbeginn betragen soll (AFP vom 17. Februar 2015,
„Kosovarischer Regierungschef ruft Landsleute zum Bleiben auf“), und
worauf fußt diese Angabe des Bundesinnenministeriums?
Die Zahl der Einreisen kosovarischer Staatsangehöriger ins Bundesgebiet
basiert auf Angaben der für die Erstaufnahme von Asylsuchenden zuständigen
Länder. Die Differenz dieser Zahl zur Zahl der gestellten Asylanträge für den
Januar 2015 ergibt sich zum einen daraus, dass unterschiedliche Zeiträume
verglichen werden, zum anderen daraus, dass einreisende Personen erst dann in die
Asylstatistik eingehen, wenn sie tatsächlich einen Asylantrag stellen.
10. Wie hoch war jeweils in den Monaten seit Oktober 2014 die Gesamtzahl
der Asylanträge von kosovarischen Staatsangehörigen, wie hoch war die
Zahl der Ablehnungen, die Zahl der Ablehnungen als „offensichtlich
unbegründet“, in wie vielen Fällen wurde jeweils die Zuständigkeit eines
anderen Dublin-Staates festgestellt, und in wie vielen Fällen wurde das
Asylverfahren trotz der Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates in
Deutschland durchgeführt?
Innerhalb des erfragten Zeitraums erklärte das BAMF im Oktober 2014 in einem
Fall einen Selbsteintritt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden.
Aufgrund von Nachmeldungen und Berichtigungen können Angaben zum
gesamten Zeitraum von der Summe der Monatsangaben abweichen.
Entscheidungen des BAMF von Okt 2014 – Feb 2015
Zeitraum:
Asylanträge
(Erst- und
Folgeanträge) insgesamt
darunter:
Ablehnungen
davon:
offensichtlich unbegründet
abgelehnt
sonstige
Verfahrenserledigungen
Okt 14 1 196 240 107 96 133
Nov 14 1 622 315 170 151 142
Dez 14 1 956 431 147 134 283
Jan 15 3 630 638 246 219 390
Feb 15 7 728 2 233 1 773 1 716 455
Okt 2014 –
Feb 2015 16 136 3 854 2 442 2 315 1 400
Okt 14 Nov 14 Dez 14 Jan 15 Feb 15
Okt 2014 –
Feb 2015
Anzahl der Übernahmeersuchen Kosovo
betreffend an andere Mitgliedstaaten 179 337 407 636 289 1 848
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/439811. Gibt es hinsichtlich der kosovarischen Asylsuchenden, die über Ungarn in
die EU eingereist sind, eine von den üblichen Verfahren abweichende
Praxis, indem etwa trotz der festgestellten Zuständigkeit Ungarns für das
Asylverfahren die Anträge in Deutschland beschieden werden?
Die Asylverfahren von Antragstellern aus Kosovo werden vom BAMF bei
bestimmten Außenstellen mit dem Ziel priorisiert, über den Antrag innerhalb von
zwei Wochen zu entscheiden. Sofern Zuständigkeitsverfahren mit anderen
Mitgliedstaaten nach der Dublin-III-Verordnung für Antragsteller aus Kosovo nicht
innerhalb dieser Priorisierung abgeschlossen werden können, werden sie im
nationalen Verfahren entschieden.
12. Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern
wurden den Koordinierungsstellen in Karlsruhe und Bielefeld im Jahr 2014
(bitte getrennt beantworten) übermittelt, und wie verteilten sich diese
Aufträge auf die Personengruppen
– Straftäter,
– alleinreisende Erwachsene,
– Familien bzw. Kinder,
– alleinerziehende Elternteile,
– Alte und Pflegebedürftige,
– langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998),
– unbegleitete Minderjährige,
– Roma-Angehörige,
– andere Minderheitenangehörige,
– Empfänger von Sozialleistungen,
– Personen, gegen die Ausweisungsgründe vorliegen
(bitte in der Form wie zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/316
antworten, jedoch zusätzlich noch die Summen beider Koordinierungsstellen
angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Ergänzend weist sie
darauf hin, dass durch Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und
-senatoren der Länder vom 12. Dezember 2014 (zu Tagesordnungspunkt 43 der
200. Sitzung vom 11./12. Dezember 2014) festgestellt wurde, das im bilateralen
Rückübernahmeabkommen mit Kosovo vereinbarte Rückübernahmeverfahren
habe sich auch ohne die beiden Zentralstellen in Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen als praktikabel erwiesen. Beide Zentralstellen haben ihre
entsprechende Funktion (daher) bereits mit Ablauf des Jahres 2013 aufgegeben.
13. Wie viele Ersuchen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens wurden
in den Jahren 2013 und 2014 gestellt?
Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Angaben wurden im
Jahr 2013 1 328 Rückübernahmeersuchen gestellt, im Jahr 2014 waren es 1 159
Rückübernahmeersuchen.
a) Wie viele dieser Rücknahmeersuchen wurden in den genannten
Zeiträumen aus welchen Gründen abgelehnt (bitte getrennt angeben)?
Im Jahr 2013 wurden 275 Rückübernahmeersuchen abgelehnt. In 252 Fällen
konnte die Person nicht ermittelt werden, in 16 Fällen kam die Person nicht aus
Drucksache 18/4398 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKosovo, in allen weiteren Fällen waren die Ermittlungen zu noch notwendigen
Angaben noch nicht abgeschlossen.
Im Jahr 2014 wurden 86 Rückübernahmeersuchen abgelehnt. In 34 Fällen
konnte die Identität der rückzuführenden Person nicht geklärt werden, in zehn
Fällen kamen die rückzuführenden Personen nicht aus Kosovo, in zwei Fällen
fehlten Angaben zum letzten Wohnort, in 22 Fällen waren weitere Ermittlungen
erforderlich und in 14 Fällen konnten die Gründe der Ablehnung nicht geklärt
werden.
b) Wie viele dieser Rücknahmeersuchen wurden innerhalb der 30-Tage-
Frist, wie viele innerhalb der 45-Tage-Frist, und wie viele wurden erst
später beantwortet?
Im Jahr 2013 wurden 776 Rückübernahmeersuchen innerhalb der Monatsfrist
beantwortet. Im Jahr 2014 wurden 610 Rückübernahmeersuchen innerhalb der
Monatsfrist beantwortet. Die 45-Tage-Frist bezieht sich auf die Übernahme von
Drittstaatsangehörigen und spielt in der Praxis der Rückführung von
kosovarischen Staatsangehörigen keine Rolle.
14. Welchen Anteil machen Abschiebungen aus, in denen es zuvor keine
ausdrückliche Zustimmung zur Rückübernahme gab, und wie ist dieses
Verhältnis bei Roma-Angehörigen?
Gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 2 des deutsch-kosovarischen
Rückübernahmeabkommens werden kosovarische Staatsangehörige etwa mit gültigen
Personaldokumenten ohne besonderes Verfahren zurückgeführt. Ein
Rückübernahmeverfahren und damit eine ausdrückliche Zustimmung der kosovarischen
Behörden sind in diesen Fällen nicht erforderlich. Statistiken darüber, wie viele
Rückführungen ohne besonderes Verfahren erfolgten, werden nicht geführt.
Daher ist der Anteil der zurückgeführten Roma nach diesem Verfahren nicht
bekannt.
15. Welche Probleme sind in den vergangenen zwei Jahren im Ersuchens- und
Abschiebungsverfahren aus Sicht der Bundesregierung ggf. aufgetreten,
und welche Probleme wurden von der kosovarischen Seite angesprochen?
Die Bundesregierung weist erneut auf die grundsätzliche Zuständigkeit der
Länder für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen hin (vgl. Vorbemerkung der
Bundesregierung). Die Zusammenarbeit mit der Republik Kosovo gestaltet sich
nach wie vor gut.
16. Für wie viele Personen erfolgten in den Jahren 2013 und 2014 (bitte
differenzieren) „Fluganmeldungen“ bzw. „Abschiebungsaufträge“, und wie
viele Abschiebungen wurden tatsächlich vollzogen (bitte wie zu Frage 10
auf Bundestagsdrucksache 18/316 antworten)?
Durch die Aufgabe der Zentralstellenfunktion für Rückführungen nach Kosovo
zum 1. Januar 2014, welche bis dahin durch die Zentrale Ausländerbehörde
Bielefeld und das Regierungspräsidium Karlsruhe wahrgenommen wurde,
liegen der Bundesregierung keine Daten zu den Fluganmeldungen bzw.
„Abschiebungsaufträgen“ vor.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4398Aus den Angaben der Länder zu Rückführungen in die Republik Kosovo
(aufgeschlüsselt nach ethnischen Gruppen) liegen der Bundesregierung für das Jahr
2013 nachfolgende Daten vor.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Jahr 2014 insgesamt 546 Personen
in die Republik Kosovo zurückgeführt worden (vgl. Antwort zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Abschiebungen im Jahr 2014“;
Bundestagsdrucksache 18/4025). Zur Aufteilung nach ethnischen Gruppen
liegen der Bundesregierung jedoch lediglich nachfolgende Daten der Länder vor.
Die Bundesregierung erhebt selbst keine ethnische Zugehörigkeit.
Für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen nach dem AufenthG und nach
den ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen sind grundsätzlich
die Ausländerbehörden der Länder zuständig (§ 71 Absatz 1 Satz 1 AufenthG).
Hierzu gehört auch die Feststellung und Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Jahr 2013
Anzahl der durchgeführten
Rückführungen
Roma 119
Albaner 263
Ashkali 52
Sonstige 32
Ägypter 0
Gorani 0
Bosniaken 1
Serben 3
Türken 7
Torbesh 0
Summe 477
Jahr 2014
Anzahl der durchgeführten
Rückführungen
Roma 156
Albaner 163
Ashkali 36
Sonstige 15
Bosniaken 0
Serben 0
Ägypter 0
Türken 0
Gorani 0
Torbesh 0
Summe 370
Drucksache 18/4398 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Wie viele der Abschiebungen in den Kosovo in den Jahren 2013 und 2014
(bitte differenzieren) wurden im Rahmen von Sammelabschiebungen per
Charterflug durchgeführt (bitte die einzelnen Flüge mit Datum,
Startflughafen in Deutschland, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der
Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen,
Kosten je Flug auflisten und die jeweiligen Summen nennen)?
Im Jahr 2013 wurde durch die Bundespolizei weder ein nationaler Charterflug
nach Kosovo organisiert noch diesbezüglich Unterstützung für die Länder
geleistet. Für das Jahr 2014 verweist die Bundesregierung auf nachstehende
Tabelle:
18. Welche Abschiebungsaktionen unter der Leitung oder Beteiligung von
FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an
den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) gab es in
den Jahren 2013 bzw. 2014 (bitte differenzieren), und welche genaueren
Angaben hierzu sind der Bundesregierung bekannt (z. B. Datum,
beteiligte Länder, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der
Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je
Flug; Angaben bitte soweit möglich länderspezifisch differenzieren und
jeweilige Summen nennen)?
Die Bundesregierung verweist auf die nachstehenden Tabellen:
Flugdatum
Startflughafen
Fluggesellschaft Zahl der
„Buchungen“
Anzahl der
rückgeführten
Personen
Flugkosten
09.01.2014 München Jet Executive 1 1 Flugkosten sind nicht
bekannt, da die Bestellung
durch den Freistaat
Bayern erfolgte.
2013
Flugdatum
Startflughafen
beteiligte
Staaten (neben
Deutschland)
Fluggesellschaft Zahl der
„Buchungen“
aus
Deutschland
Anzahl der
rückgeführten
Personen aus
Deutschland
Flugkosten
in Euro
07.05.2013 Düsseldorf Schweden,
Österreich,
Frankreich
Air Berlin 119 40 ca. 62 000
08.10.2013 München
(Beteiligung an
Flug von
Schweden)
Schweden
Österreich,
Ungarn,
Norwegen,
Finnland,
Frankreich
Danube Wings
(Zuführungsflug
nach Budapest)
15 11 ca. 38 000
Gesamt 134 51 ca. 100 000
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/439819. Wie hoch war die Zahl der „freiwilligen“ Rückkehrerinnen und
Rückkehrer in den Jahren 2013 und 2014 (bitte differenzieren, auch nach
Bundesländern), und wie hoch war jeweils der Anteil bzw. die Zahl der Roma?
Die Anzahl freiwilliger Rückkehrer, die mit einer finanziellen Förderung durch
das Bund-Länder-Rückkehrförderprogramm „Reintegration and Emigration
Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG)“ und „Government
Assisted Repatriation Programme (GARP)“ ausgereist sind bzw. denen diese
Förderung bewilligt wurde, kann den nachfolgenden Übersichten entnommen
werden.
Die konkreten Angebote des REAG/GARP-Programms sind im Internetauftritt
des BAMF abrufbar (
www.bamf.de/DE/Rueckkehrfoerderung/
ProgrammeREAGGARP/programme-reag-garp-node.html).
2014
Flugdatum
Startflughafen
beteiligte
Staaten (neben
Deutschland)
Fluggesellschaft Zahl der
„Buchungen“
aus
Deutschland
Anzahl der
rückgeführten
Personen aus
Deutschland
Flugkosten
in Euro
29.04.2014 Düsseldorf
(Beteiligung an
Flug von
Österreich)
Österreich,
Finnland,
Schweden,
Frankreich,
Ungarn
Denim Air
(Zuführungsflug
nach Wien)
39 18 ca. 32 000
03.06.2014 Düsseldorf
(Beteiligung an
Flug von
Schweden)
Schweden,
Norwegen,
Ungarn
Budapest
Aircraft Service
(Zuführungsflug
nach Budapest)
11 2 ca. 12 000
25.08.2014 Düsseldorf
(Beteiligung an
Flug von
Ungarn)
Ungarn,
Finnland
Sky Taxi
(Zuführungsflug
nach Budapest)
21 15 ca. 12 000
30.09.2014 Düsseldorf
(Beteiligung an
Flug von
Schweden)
Schweden,
Frankreich,
Ungarn
Denim Air
(Zuführungsflug
nach Budapest)
33 15 ca. 48 000
05.11.2014 Düsseldorf
(Beteiligung an
Flug von
Ungarn)
Ungarn,
Österreich,
Frankreich
Smart Wings
(Zuführungsflug
nach Budapest)
12 6 ca. 22 000
16.12.2014 Stuttgart
(Beteiligung an
Flug von
Ungarn)
Ungarn,
Finnland
Small Planet
(Zuführungsflug
nach Budapest)
16 7 ca. 42 000
Gesamt 132 63 ca. 168 000
Drucksache 18/4398 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDarüber hinaus ist davon auszugehen, dass weitere Personen ohne finanzielle
Förderung durch das Bund-Länder-Programm freiwillig ausgereist sind oder
ausschließlich etwaig existierende Rückkehrförderprogramme der Länder in
Anspruch genommen haben. Diese Fälle werden jedoch bundesseitig nicht
erfasst.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/439820. Wie viele Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit sind in den
Jahren 2013 und 2014 jeweils beim Versuch des unerlaubten Grenzübertritts
an bundesdeutschen bzw. anderen EU-Grenzen (bitte differenzieren)
angehalten worden, und in wie vielen Fällen wurde der unerlaubte
Aufenthalt oder die unerlaubte Einreise (bitte differenzieren) von zuvor aus
Deutschland oder anderen EU-Staaten ausgereisten oder abgeschobenen
Personen aus dem Kosovo festgestellt (bitte nach Jahren und EU-Staaten,
in denen der Grenzübertritt bzw. Aufenthalt festgestellt wurde,
differenzieren)?
Durch die Bundespolizei sind im Jahr 2013 insgesamt 92 und im Jahr 2014
insgesamt 56 Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit an den deutschen
Schengen-Außengrenzen (Flughäfen) zurückgewiesen worden.
Im Jahr 2013 stellte die Bundespolizei 147 und im Jahr 2014 insgesamt 101
Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit fest, die entgegen einer
Wiedereinreisesperre unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist sind.
Im Jahr 2013 wurden 28 Personen bzw. im Jahr 2014 17 Personen mit
kosovarischer Staatsangehörigkeit durch die Bundespolizei festgestellt, die sich
entgegen einer Wiedereinreisesperre im Bundesgebiet unerlaubt aufhielten.
Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung des
Geschehens an der serbisch-ungarischen Grenze seit Dezember 2014, und
welche Berichte u. Ä. liegen hierzu von FRONTEX bzw. EASO
(Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) vor?
Ab Oktober 2014 wurde ein stetig wachsender Anstieg von aus Serbien nach
Ungarn unerlaubt eingereisten kosovarischen Staatsangehörigen durch die
ungarischen Behörden registriert. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist seit der
8. Kalenderwoche des Jahres 2015 ein kontinuierlicher Rückgang der
Feststellungszahlen zu verzeichnen.
Aus der Berichterstattung von FRONTEX geht hervor, dass die
Westbalkanroute im Januar 2015 in ihrer Gesamtheit mit ca. 12 200 unerlaubten
Grenzübertritten an den Schengen-Außengrenzen im Januar 2015 den Brennpunkt
darstellt.
Diese Zahl beinhaltet sowohl die Migration aus der Türkei als Transitstaat als
auch Migration aus der Westbalkanregion. In einem analytischen Produkt wird
der Druck auf die serbisch-ungarische Grenze von FRONTEX als anhaltend
(sustained pressure) bewertet.
Dem monatlichen Bericht des EASO zum Trend bei Asylanträgen, welcher über
die Internetseite der EASO
http://easo.europa.eu/analysis-statistics abrufbar ist,
kann entnommen werden, dass im Januar 2015 Kosovo das Hauptherkunftsland
von Asylantragstelllern in Europa war. Das EASO befasst sich außerdem mit der
Aktualisierung eines Berichts über den Zustrom von Asylsuchenden aus
Westbalkan-Staaten, einschließlich Kosovo, der in den kommenden Wochen
ebenfalls auf der Internetseite des EASO veröffentlicht werden soll.
Drucksache 18/4398 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Welche Überlegungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung von
Seiten der ungarischen Regierung, FRONTEX, EASO oder weiteren
Akteuren,
a) an der ungarisch-serbischen Grenze Sperranlagen zur Verhinderung
unerlaubter Grenzübertritte zu errichten und hierfür Fördermittel der
EU bereitzustellen oder in Anspruch zu nehmen,
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) unter Koordination von FRONTEX an der ungarischen
Landaußengrenze operativ tätig zu werden, und auf welcher Rechtsgrundlage
sollte ein solcher Einsatz stattfinden?
Am 6. Februar 2015 bat das ungarische Innenministerium aufgrund des
anhaltend hohen Migrationsdrucks FRONTEX um Unterstützung. Diese hat daraufhin
den Beginn der „Joint Operation Flexible Operational Activities 2015 – Western
Balkan“ vom 28. April 2015 auf den 4. März 2015 vorverlegt und bis zum
9. Dezember 2015 verlängert sowie gleichzeitig um Unterstützung der
Mitgliedstaaten mit Einsatzkräften und -mitteln gebeten. Zusätzlich sollten bereits ab
dem 23. Februar 2015 bis zum Beginn der Maßnahme auf Basis bestehender
FRONTEX Focal Points (dauerhaft über FRONTEX besetzte Schwerpunkt-
Dienststellen) vergleichbare Unterstützungsmaßnahmen ergriffen werden. Der
Einsatz erfolgt als reguläre FRONTEX-Maßnahme auf Basis der Verordnung
(EG) 2007/2004 in der aktuell gültigen Fassung.
Das EASO stellt zum operativen Grenzschutzmanagement keine Überlegungen
an, da dies nicht zu den Zuständigkeiten des EASO gehört.
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls die
Regierung des Kosovo selbst zu diesen aktuellen Entwicklungen gegenüber ihren
europäischen Partnern oder der Bundesrepublik Deutschland erklärt, und
welche Maßnahmen plant sie nach Kenntnis der Bundesregierung?
Unter anderem in Gesprächen des kosovarischen Außenministers, Hashim
Thaçi, mit dem Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier,
am 2. März 2015 sowie des kosovarischen Innenministers, Skender Hyseni, mit
dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, am 4. März 2015 hat
die kosovarische Regierung ihre große Besorgnis über die aktuellen
Entwicklungen zum Ausdruck gebracht und ihre Bereitschaft zu Gegenmaßnahmen
unterstrichen.
So warnt die kosovarische Regierung ihre Bürgerinnen und Bürger in einer breit
angelegten Informationskampagne vor illegaler Migration und unterstreicht,
dass ein Asylantrag eines nicht politisch Verfolgten in Deutschland und anderen
Staaten der Europäischen Union nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt führt,
sondern zu einer Rückkehr nach Kosovo. Mit diesen Fakten tritt die
kosovarische Regierung Gerüchten entgegen, die Menschen aus Kosovo mit falschen
Versprechen irreführen. In dieser Informationskampagne engagiert sich auch die
kosovarische Staatspräsidentin, Atifete Jahjaga, persönlich, die verschiedene
besonders von Ausreisen betroffene Gemeinden in Kosovo besucht und dort im
Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Risiken und Folgen
illegaler Migration aufgeklärt hat. Die kosovarische Regierung unterstützt die
Bestrebungen Deutschlands an einer zügigen Rückführung nicht
aufenthaltsberechtigter Personen aus Kosovo dorthin. So hat sie sich vorläufig zur Verkürzung der
Frist zur Ankündigung von bevorstehenden Rückführungsmaßnahmen auf
24 Stunden bereit erklärt. Darüber hinaus genießt die Wirtschaftspolitik im
Regierungsprogramm der neuen kosovarischen Regierung Priorität. Ein wirt-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4398schaftspolitisches Programm mit dem Ziel, im Land Perspektiven auf Wohlstand
und Beschäftigung zu schaffen, soll in den nächsten Wochen vorgestellt werden.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung für die Jahre 2013 und 2014
zur Zahl der aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesenen
kosovarischen Staatsangehörigen, die versuchten, entgegen einer gültigen
Wiedereinreisesperre in den Schengenraum einzureisen (Gesamtzahlen,
Altersstruktur, Geschlecht, Dauer des Aufenthalts im Kosovo, Ort der
Feststellung der versuchten Einreise)?
Die in der Antwort zu Frage 20 angegebene Anzahl von Personen mit
kosovarischer Staatsangehörigkeit, die an den deutschen Schengen-Außengrenzen
(Flughäfen) zurückgewiesen worden sind, beinhaltet im Jahr 2013 16 Personen bzw.
im Jahr 2014 14 Personen, deren Zurückweisung aufgrund einer
Wiedereinreisesperre erfolgte.
Weitere statistische Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
25. Wie viele Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit hatten zum
Stichtag 31. Dezember 2014 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a, § 25a,
§ 104a und § 23 i. V. m. § 104a des Aufenthaltsgesetzes?
Die Angaben ausweislich des AZR können der folgenden Tabelle entnommen
werden:
26. Welche Programme und Maßnahmen wurden im Jahr 2014 zur
Unterstützung von zurückgekehrten bzw. abgeschobenen kosovarischen
Staatsangehörigen unter Beteiligung des Bundes und nach Kenntnis der
Bundesregierung der Länder im Kosovo durchgeführt (bitte jeweils die
Maßnahmen mit Zahl der Teilnehmer angeben)?
Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 19 hinsichtlich einer Förderung
freiwilliger Rückkehrer nach Kosovo durch das Rückkehrförderprogramm REAG/
GARP verwiesen.
Aufenthaltserlaubnis nach Anzahl
Aufenthaltserlaubnisse
§ 18a Abs. 1 Nr.1 Buchstabe a) AufenthG (qualifizierte Geduldete mit Abschluss
in Deutschland)
2
§ 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG (Altfallregelung) 536
§ 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Altfallregelung für volljährige Kinder
von Geduldeten)
6
§ 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlinge) 1
§ 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis auf Probe) 14
§ 25a Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und
Heranwachsenden: integrierter Jugendlicher/Heranwachsender)
363
§ 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen
und Heranwachsenden: Eltern)
70
§ 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen
und Heranwachsenden: Geschwister)
40
Drucksache 18/4398 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZudem unterstützt das vom BAMF durchgeführte Bund-Länder-
Rückkehrprojekt „URA 2“ freiwillig zurückgekehrte bzw. abgeschobene Personen aus
Kosovo mit Reintegrations- und Betreuungsmaßnahmen. „URA 2“ bietet vor
allem Rückkehrern aus den beteiligten Ländern Baden-Württemberg,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
beratende und/oder finanzielle Unterstützung zur Reintegration an.
Im Rückkehrzentrum sind Arbeitsvermittler, Sozialberater und Psychologen
tätig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „URA 2“-Teams bieten eine
Sozialberatung und psychologische Betreuung für alle Rückkehrerinnen und
Rückkehrer an.
Zurückkehrende Personen aus den genannten projektbeteiligten Ländern
erhalten zudem finanzielle Unterstützungsleistungen, bestehend aus Soforthilfen
(Teilerstattung von Fahrtkosten, Überbrückungsgeld, Behandlungs- und
Medizinkostenzuschuss, sechsmonatiger Mietkostenzuschuss,
Einrichtungskostenzuschuss) und Reintegrationsmaßnahmen (Schulungskosten für Sprachkurse,
Schüler-Grundausstattung, Nachhilfeunterricht, Zuschuss zu den
Ausbildungskosten für eine theoretische und praktische Berufsfortbildung sowie
Ausbildungsbeihilfe, Arbeitsvermittlungsmaßnahmen durch sechsmonatigen
Lohnkostenzuschuss, Beratung sowie finanzielle Unterstützung bei der
Existenzgründung für freiwillige Rückkehrer).
Der konkrete Förderbedarf und die individuelle Höhe etwaiger finanzieller
Unterstützungen bis zu einem maximalen Höchstbetrag werden im Rahmen eines
persönlichen Beratungsgespräches mit den Rückkehrern im Projektzentrum in
Pristina festgestellt. Die Beratungs- und Betreuungsleistungen durch das Projekt
sind für die Rückkehrer kostenfrei. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung
durch das Projekt besteht nicht.
Von Januar bis November 2014 wurden durch das Projekt „URA 2“ insgesamt
493 zurückgekehrte Personen, davon 214 freiwillige Rückkehrer und 279
rückgeführte Personen betreut.
Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Kosovo sind
sämtliche Vorhaben der finanziellen und technischen Zusammenarbeit in den
Schwerpunktbereichen Versorgungsinfrastruktur, Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung, Bildungs- und Verwaltungsreform geeignet, die
Lebenssituation der Menschen in Kosovo insgesamt zu verbessern. Sie tragen auf
struktureller Ebene zum einen dazu bei, den Auswanderungsdruck zu reduzieren und
kommen zum anderen auch Rückkehrern zugute. Im Jahr 2014 wurden für diese
Vorhaben 32,59 Mio. Euro bereitgestellt. Zu welchem Anteil Rückkehrer von
diesen Mitteln profitieren, ist nicht feststellbar.
Darüber hinaus waren im Jahr 2014 im Rahmen des vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beauftragten und vom
Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) durchgeführten
Programms „Migration für Entwicklung“ drei rückkehrende Fachkräfte in den
Schwerpunkten Wissenschaftskooperation, Umweltpolitik/Schutz und
nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
im Einsatz. An dem Programm zur Förderung des Wissenstransfers durch
hochqualifizierte Migranten beteiligen sich ausschließlich freiwillige Rückkehrer.
a) Welche Erkenntnisse zur Nachhaltigkeit der durchgeführten
Maßnahmen zur Integration in den kosovarischen Arbeitsmarkt hat die
Bundesregierung?
Die Unterstützungsmaßnahmen zur Integration in den kosovarischen
Arbeitsmarkt führten in zahlreichen Fällen zu deutlichen Erleichterungen bei der
Reintegration in das soziale Umfeld. Die umfangreiche Bereitstellung von beruf-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/4398lichen Fortbildungs- und Arbeitsfördermaßnahmen bzw. die Unterstützung bei
Existenzgründungen tragen zur Schaffung einer wirtschaftlichen Grundlage bei.
Für diesen Personenkreis bestehen damit bessere Perspektiven für eine
nachhaltige und dauerhafte Reintegration.
b) Wie viele der durch die Programme geförderten Personen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren
(unerlaubt) wieder in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (bitte so
differenziert wie möglich antworten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind insgesamt 237 Personen, die durch das
REAG/GARP-Programm bei ihrer freiwilligen Ausreise nach Kosovo
unterstützt wurden, in den letzten fünf Jahren unerlaubt wieder nach Deutschland
eingereist. Im Einzelnen wird auf die nachstehende Übersicht verwiesen. Darüber
hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellten Mittel
effektiv verwendet werden?
Die Bundesregierung führt die vorgenannten Projekte und Programme entweder
selbst durch (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) oder lässt sie im Falle
des REAG/GARP-Programms durch die Internationale Organisation für
Migration (IOM) durchführen, in der die Bundesrepublik Deutschland seit 1954
Mitglied ist. Auch das Programm „Migration für Entwicklung“ wird von der
Durchführungsorganisation CIM durchgeführt.
d) Wurde unterdessen die systematische Evaluation des URA-2-
Programms durchgeführt (vgl. die Ankündigung auf
Bundestagsdrucksache 17/8224, Frage 16), wenn nein, warum nicht, wenn ja, was waren
die wesentlichen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen, und was
wurde infolge der Evaluierung unternommen bzw. geändert (bitte so
genau wie möglich darstellen)?
Eine Befragung erfolgte in den Jahren 2012 bis 2014. In diesem Zeitraum
wurden 944 Personen im Rückkehrzentrum betreut. Zielgruppe der Befragung
waren freiwillige und zwangsweise Rückkehrer. Die Personen wurden sechs
Monate nach Förderbeginn befragt. An der Befragung nahmen 159 Personen
teil. Die Ergebnisse werden aktuell ausgewertet und analysiert.
Jahr Personen
2010 251
2011 230
2012 230
2013 253
2014 258
2015 215
Gesamt 237
Drucksache 18/4398 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Welche Formen der Unterstützung können Rückkehrer von Seiten der
kosovarischen Behörden in Anspruch nehmen, welche Haushaltsmittel
standen im Jahr 2014 dazu bereit, und gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung weitere Formen von Unterstützung zur Integration von
Rückkehrern durch internationale oder nationale Organisationen im Kosovo?
Von der kosovarischen Regierung wurde im Mai 2010 eine Strategie für
Rückkehrer und Reintegration verabschiedet („Revised Strategy for Reintegration of
Repatriated Persons“). Im Rahmen der Umsetzung dieser Strategie („Action
Plan Implementing the Strategy for Reintegration of Repatriated Persons“)
unterstützt die Regierung seit dem 1. Januar 2011 Rückkehrer aus Drittstaaten mit
Geld-, Sach- und Beratungsleistungen. Dies geschieht unabhängig von der
ethnischen Zugehörigkeit des Rückkehrers. Die „National Strategy for
Reintegration of Repatriated Persons in Kosovo” (2013 bis 2017), die vor allem
organisatorische Änderungen der Strategie aus dem Jahre 2010 betrifft, sieht für die
Haushaltsjahre 2014 bis 2017 ebenfalls Mittel in Höhe von 3,2 Mio. Euro pro
Jahr vor.
Um keine Anreize für eine Ausreise aus Kosovo zu setzen, erhalten nur
diejenigen Rückkehrer Leistungen aus dem Reintegrationsprogramm, die vor dem
28. Juli 2010 Kosovo verlassen haben. Ausnahmen gelten für Hilfen bei der
Einschulung von Kindern sowie bei der Arbeitsvermittlung und Qualifizierung von
Arbeitssuchenden.
Daneben bieten zahlreiche nationale und internationale Organisationen
Unterstützung bei der Integration von Rückkehrern durch Beratungs-und/oder
Sachleistungen an.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zum Stand der Abschiebungen von Roma in den Kosovo im Herbst
2013 (Bundestagsdrucksache 18/316 vom 20. Januar 2014) verwiesen.
28. Wer genau waren die Verfasser eines Briefes, über den die „BILD am
Sonntag“ in ihrer Ausgabe vom 8. Februar 2015 berichtet und in dem
angeblich von einem „Massenexodus“ die Rede ist und die
„medienwirksame“ Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern mit
Sammelcharterflügen gefordert wurde?
Was hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Weitergabe
dieses Schriftstücks unternommen?
Das Bekanntwerden der Namen der Verfasserinnen und Verfasser eines Berichts
zu einem Themenbereich, der enge Bezüge zu Schleuser- und anderer
Kriminalität aufweist, könnte eine Gefährdung der Sicherheit der Verfasserinnen und
Verfasser nach sich ziehen.
Die Mitteilung dieser personenbezogenen Daten ist daher im Rahmen einer zur
Veröffentlichung bestimmten Kleinen Anfrage nicht möglich. Da die
Weitergabe eines Berichts einer Auslandsvertretung eine Dienstpflichtverletzung
darstellen würde, wurde der Vorgang den dafür zuständigen Arbeitseinheiten im
Auswärtigen Amt zur Kenntnis gebracht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/439829. Sind der Bundesregierung Beschwerden von kosovarischen
Staatsangehörigen, die einer der Roma-Minderheiten im Kosovo angehören, in der
deutschen Botschaft in Pristina bei Vorsprachen zur Durchführung von
Visumverfahren rassistisch behandelt worden zu sein, bekannt, und wie geht
die Bundesregierung mit solchen Vorwürfen um?
Antragsteller werden von der Botschaft Pristina unabhängig von der ethnischen
Zugehörigkeit gleichbehandelt. In der Vergangenheit gab es sehr vereinzelt
diesbezügliche Vorwürfe von Angehörigen ethnischer Minderheiten, vor allem,
wenn Visaanträge abschlägig beschieden werden mussten. Die deutsche
Botschaft nimmt diese Vorwürfe sehr ernst und geht allen Vorwürfen dieser Art stets
genau nach. In keinem dieser Fälle konnte jedoch eine Diskriminierung
festgestellt werden.
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