[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4493
18. Wahlperiode 25.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Claudia Roth (Augsburg),
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4145 –
Zu den Schwerpunkten der deutschen G7-Präsidentschaft im Jahr 2015
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland hat auf dem G7-Gipfel im Juni 2014 in Brüssel die G7-
Präsidentschaft übernommen. Am 19. November 2014 hat die Bundesregierung in ihrer
Kabinettssitzung die Schwerpunkte der deutschen G7-Präsidentschaft
beschlossen. Auf dem G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 7. bis
8. Juni 2015 in Elmau sollen zentrale Fragen der Weltwirtschaft sowie der
Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik im Mittelpunkt stehen. Mit der
G7-Präsidentschaft hat Deutschland eine besondere Verantwortung, auch mit
Blick auf die weiteren Gipfeltreffen im Jahr 2015, etwa bei der Erarbeitung der
Post-2015-Agenda und der Vorbereitung der Klimakonferenz in Paris. In den
G7-Staaten konzentrieren sich 64 Prozent des globalen Vermögens (Global
Wealth Report, Credit Suisse, 2014) und im Jahr 2013 wurden in den sieben
Staaten 9 290 000 Kilotonnen Kohlenstoffdioxid aufgestoßen – mehr als ein
Viertel des weltweiten Ausstoßes (Niederländische Energie Agentur, 2014).
Damit kommt auf sie eine besondere Verantwortung für die aktuellen
Herausforderungen, vor der die Welt steht, zu.
Zahlreiche Krisen und Konflikte bedrohen derzeit den globalen Frieden. Vom
Russland-Ukraine-Konflikt über den Vormarsch terroristischer und extrem
gewaltbereiter Gruppen, wie dem IS im Nordirak und Syrien und Boko Haram in
Nigeria, bis hin zum Nahostkonflikt und den gewaltsamen
Auseinandersetzungen in Zentralafrika, Mali, Somalia und Libyen – die Welt scheint aus den
Fugen geraten. Die größten Industrienationen der Welt sind in der
Verantwortung und in der Pflicht, den globalen Risiken wie Klimawandel, wachsende
Ungleichheit, Ressourcenkonkurrenz und Aufrüstung mit neuen Instrumenten
und umfassenden Politikansätzen zu begegnen und neuen Krisen vorzubeugen.
Längst gibt es eine Globalisierung von Gefahren und Krisen. Demgegenüber
stehen aber weder eine globale Wirtschafts- und Finanzpolitik noch eine
globale Entwicklungs-, Klima- oder Abrüstungspolitik. Den globalisierten Krisen
und Kriegen von heute ist aber nur in enger internationaler Kooperation mit
staatlichen und nichtstaatlichen Partnern und mit ambitionierten, kohärenten
und nachhaltigen Konzepten zu begegnen.
Aus der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise sind seit dem Jahr 2007 nur
unzureichend Schlussfolgerungen gezogen worden, und bis heute ist kein
wirkliches Umsteuern zu erkennen, das solche Krisen zukünftig zu verhindern Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 20. März 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4493 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodehilft. Eine weltweite Finanzmarktregulierung und der Kampf gegen
Steuerflucht und Steuervermeidung kommen nur langsam voran. Die weltweite
ungleiche Vermögensverteilung wächst weiter. Nach einer Studie von Oxfam
wird im Jahr 2016 1 Prozent der Weltbevölkerung mehr besitzen, als die
restlichen 99 Prozent. Deutschland ist inzwischen das Land mit der größten
Ungleichheit in der Vermögensverteilung in der Eurozone.
Derartige Ungleichgewichte sind aber mit verursachend für
Finanzspekulationsblasen. Die G7-Länder haben hier nicht nur eine Verantwortung, sondern
auch ein starkes Eigeninteresse daran, derartige Blasen in Zukunft zu vermeiden.
Deutschland als viertgrößte Volkswirtschaft der Welt, wirtschaftlich stärkste
Kraft in der EU, viertgrößter Waffenexporteur und sechstgrößter CO2-Emittent
hat eine besondere Verantwortung, im Bemühen um Frieden und Sicherheit,
globale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit voranzugehen. Die Bundesregierung
muss alles daran setzen, diese Chance des Gipfeljahres 2015 nicht zu
verspielen.
1. Wie sind die so genannten outreach-Prozesse für die Einbeziehung
gesellschaftlicher Gruppen in die G7-Debatten genau angelegt, und wie stellt die
Bundesregierung sicher, dass die Ergebnisse auch von allen G7-
Gipfelteilnehmern wahrgenommen werden?
Die deutsche G7-Präsidentschaft plant einen umfassenden Dialog mit
Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftlern, Gewerkschaften,
Wirtschaftsverbänden, Jugendlichen und Frauen. Dieser Dialog wird in zahlreichen
Gesprächen auf unterschiedlichen Ebenen sowie im Rahmen von Dialogforen mit der
Bundeskanzlerin geführt. Repräsentanten zivilgesellschaftlicher Gruppen
werden zu Vorbereitungstreffen der persönlichen Beauftragten der Staats- und
Regierungschefs (Sherpas) eingeladen und haben so die Möglichkeit zum
direkten Dialog mit den G7-Partnern.
a) Wie setzen sich die jeweiligen Dialoggruppen zusammen, bzw. welche
Gruppen und Akteure sind unterhalb der Dachverbände bzw.
Ansprechpartner (Deutscher Gewerkschaftsbund, Forum Umwelt und
Entwicklung, VENRO – Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe
deutscher Nichtregierungsorganisation e. V., Akademie der
Wissenschaften und Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.) für die
geplanten Dialogforen (
www.g7germany.de/Webs/G7/DE/G7-Gipfel/
Zivilgesellschaft/ zivilgesellschaft_node.html) einbezogen?
Die deutsche G7-Präsidentschaft hat unterschiedliche Gruppen der
Zivilgesellschaft gebeten, Dialogforen für eine direkte Begegnung mit der
Bundeskanzlerin zu organisieren. Die Konzeption und Durchführung dieser
Dialogveranstaltungen erfolgt grundsätzlich in Eigenverantwortung der jeweiligen Gruppen.
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass insbesondere auch dem G7-
Format gegenüber kritisch eingestellte Repräsentanten der
Zivilgesellschaft in den Dialog eingebunden werden?
Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen.
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die
bayerischen Behörden in direkten Gesprächen mit Bürgermeistern versucht
haben sollen, durch hohe bis unerfüllbare bürokratische Anforderungen so
genannte Protestcamps zu verhindern (vgl.
www.taz.de vom 11. Februar
2015: „Vor dem G7-Gipfel in Elmau: Gülle gegen Demonstranten“)?
Es liegen keine Informationen über derartige Gespräche vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4493a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung – etwa aus ihren
Erfahrungen mit dem G7-Gipfel in Heiligendamm, dass die
Verhinderung von Camps eher zu einer unübersichtlicheren Lage beitragen wird?
Alle Fragen im Zusammenhang mit derartigen Camps liegen nach föderaler
Ordnung in der Zuständigkeit der Länder. Es liegen der Bundesregierung daher
auch keine Erfahrungen vor, ob oder inwieweit Camps zu einer
übersichtlicheren oder unübersichtlicheren Lage beitragen können.
b) Welche Informationen hat die Bundesregierung zu einem Mustervertrag,
den das bayerische Innenministerium an die betroffenen Gemeinden
versendete?
Keine.
3. Welche Themen stehen auf der Agenda des für den 14. und 15. April 2015
vorgesehenen Treffens der G7-Außenminister in Lübeck?
Welche Ergebnisse erbrachten die bislang unter deutscher Präsidentschaft
durchgeführten Vorgespräche auf Ebene der „Foreign Affairs Sous-
Sherpas“, und in welcher Form fließen sie in die Gespräche des Gipfeltreffens
in Elmau ein?
Beim Treffen der G7-Außenminister am 14. und 15. April 2015 werden aktuelle
außenpolitische Fragen im Vordergrund der Beratungen stehen. Das G7-
Außenministertreffen wird in enger Zusammenarbeit der G7-Politischen Direktoren
der Außenministerien vorbereitet. Die Foreign Affairs Sous-Sherpas arbeiten
eng den Sherpas zu. Die Ergebnisse aller Fachministertreffen fließen in die
Vorbereitung des Gipfels ein.
4. Wie wird sich die Bundesregierung im Zuge ihrer G7-Präsidentschaft für
einen effektiven Multilateralismus und eine Stärkung der Vereinten
Nationen einsetzen?
Plant die Bundesregierung, sich im Umfeld des G7-Treffens um ein Mandat
der Vereinten Nationen (VN) als Grundlage für den Kampf gegen ISIS im
Nord-Irak zu bemühen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Stärkung eines effektiven Multilateralismus im Rahmen der Vereinten
Nationen ist eine Konstante der deutschen Außenpolitik, die auch deutlich im
Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft reflektiert ist. So werden die 21.
Vertragsstaatenkonferenz der VN-Klimarahmenkonvention (Dezember 2015, Paris) und der
VN-Gipfel zur Post-2015-Agenda (September 2015, New York) auf der
Tagesordnung des G7-Gipfels in Elmau stehen. Von beiden Konferenzen werden
bedeutende Weichenstellungen für die kommenden Jahrzehnte erwartet. Der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Sicherheitsrats-Resolution
2170 vom 15. August 2014 festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS
eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit ausgeht. Der
Sicherheitsrat hat die Mitgliedsstaaten zudem aufgefordert, die irakische
Regierung im Kampf gegen ISIS zu unterstützen (vom Sicherheitsrat im Konsens
angenommene Vorsitzerklärung vom 19. September 2014). Die irakische
Regierung hat die Unterstützung durch andere Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen
ausdrücklich erbeten. Für Staaten, die sich an Unterstützungsmaßnahmen im
Irak beteiligen wollen, besteht eine völkerrechtliche Grundlage in der
Unterstützungsbitte der irakischen Regierung. Der Ausbildungseinsatz der Bundeswehr
im Nordirak erfolgt auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des
Drucksache 18/4493 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIrak. Ein zusätzliches Mandat der Vereinten Nationen wird daher von allen
relevanten Akteuren, insbesondere den Mitgliedern des VN-Sicherheitsrats und der
irakischen Regierung, nicht für notwendig erachtet.
5. Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, mit der Suspendierung
Russlands aus der ehemaligen G8-Gruppe umzugehen?
a) Plant die Bundesregierung einen offiziellen Dialog mit Russland vor,
während oder nach dem G7-Gipfel?
Falls ja, auf welcher Ebene?
Aufgrund der Verletzung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der
Ukraine durch die Russische Föderation haben die Staats- und Regierungschefs
der G7 am 24. März 2014 beschlossen, das Format der G8 auszusetzen. Seitdem
wird der Prozess als G7 fortgeführt. Die Achtung des Völkerrechts ist ein
zentraler Teil des gemeinsamen Wertekanons der G7, den Russland durch die
Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine verletzt. Daher ist das
Format der G8 solange ausgesetzt, bis ein Umfeld hergestellt ist, in dem
sinnvolle Gespräche mit Russland im Rahmen der G8 wieder möglich sind.
b) Wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft für
eine Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und Russland
einsetzen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sollen diskutiert
werden?
Eine Diskussion zu dieser Frage im G7-Rahmen ist nicht geplant. Im Übrigen
hat die Bundesregierung in der Vergangenheit immer wieder ihre grundsätzliche
Offenheit für Gespräche über eine Liberalisierung der Handelsbeziehungen
zwischen der EU und Russland signalisiert. Auch bei den Verhandlungen über
ein „Neues Abkommen“ mit Russland, die im letzten Jahr im Zuge der Ukraine-
Krise ausgesetzt wurden, war eine Verbesserung der Handelsbeziehungen
Gegenstand. Voraussetzung für eine engere Zusammenarbeit im Wirtschafts- und
Handelsbereich, möglicherweise auch mit der Eurasischen Wirtschaftsunion, ist
jedoch die Überwindung der Ukraine-Krise auf der Grundlage des
internationalen Rechts.
6. a) Sind vor dem Hintergrund, dass ein Schwerpunkt des Gipfels der Dialog
zu Afrika sein soll, die Einladungen an Staats- und Regierungschefs aus
afrikanischen Staaten bereits erfolgt, und falls ja, an wen?
Ja, im Hinblick auf die vorgesehenen Gipfelthemen wurden gezielt Staats-und
Regierungschefs afrikanischer Staaten und Repräsentanten afrikanischer
Organisationen, wie AU-Kommission (AU – Afrikanische Union) und NEPAD,
eingeladen.
b) Nach welchen Kriterien erfolgt(e) die Auswahl der Einladungen?
Die Einladungen erfolgten u. a. danach, welchen Bezug die Gäste zur Agenda
der deutschen G7-Präsidentschaft haben, welche Institutionen und
Staatengruppen sie vertreten und welches regionale Gewicht die von ihnen repräsentierten
Staaten einnehmen.
c) Welche Themen sollen den Dialog zu Afrika umfassen?
Die Themen des Dialogs mit Afrika stehen noch nicht fest.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/44937. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die G7 „Wachstum und
Beschäftigung nach wie vor als oberste Priorität“ sehen (Kommuniqué des
Brüsseler Gipfels, 6. Juni 2014), und wie plant die Bundesregierung, in diesem
prioritären Themenfeld während der eigenen Präsidentschaft Schwerpunkte
zu setzen?
Wirtschaftliches Wachstum ist zentrale Grundlage für möglichst breiten
gesellschaftlichen Wohlstand. Die G7 trägt als Zusammenschluss der führenden
Industrienationen eine besondere Verantwortung für die Weltwirtschaft. Vor
diesem Hintergrund wird sich Deutschland während seiner G7-Präsidentschaft
weiterhin für langfristig stabile Rahmenbedingungen einsetzen, die ein
dynamisches, nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern. Stabile Finanzen,
Strukturreformen zur Verbesserung des Umfelds für Investitionen und Beschäftigung
sowie offene Weltmärkte spielen hierbei Schlüsselrollen. Die G7-Staaten treten
zudem gemeinsam dafür ein, das multilaterale Handelssystem weiter zu stärken.
8. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten globalen
Weichenstellungen für ein dynamischeres und nachhaltiges Wirtschaftswachstum?
Entscheidend für ein dynamischeres und nachhaltiges Wirtschaftswachstum
sind aus Sicht der Bundesregierung gute wirtschaftspolitische
Rahmenbedingungen. Dazu gehören insbesondere die Minderung geopolitischer Risiken,
solide öffentliche Finanzen, wettbewerbsorientierte Strukturen, der Abbau von
Handelsbarrieren und die Stärkung insbesondere privater Investitionen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung den steigenden
Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands, der voraussichtlich auf 8 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) ansteigen wird?
Wird die Bundesregierung während ihrer Präsidentschaft dieses Thema auf
die Tagesordnung setzen?
Wenn nein, warum nicht?
Unter währungspolitischen Gesichtspunkten ist der Leistungsbilanzsaldo des
Euroraums relevant, der im Verhältnis zum BIP im Jahr 2014 bei 2,8 Prozent lag.
Durch den seit dem Sommer 2014 gesunkenen Ölpreis ist bei vielen Ländern,
die netto Öl importieren, eine Erhöhung des Leistungsbilanzüberschusses bzw.
eine Verringerung des Leistungsbilanzdefizits zu erwarten. Auch der deutsche
Leistungsbilanzüberschuss wird deshalb in diesem Jahr höher ausfallen als im
vergangenen Jahr. Der Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands ist das Ergebnis
marktwirtschaftlicher Prozesse. Die deutsche Wirtschaft trägt durch Exporte
und den Import von Vorprodukten sowie durch Direktinvestitionen erheblich zu
weltweitem Wachstum (u. a. Technologietransfer) und Beschäftigung bei. Es
muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass der Anteil der Erwerbs- und
Vermögenseinkommen am Leistungsbilanzsaldo im Verhältnis zum BIP seit dem
Jahr 2003 deutlich angestiegen ist. Dies resultiert u. a. aus einer Zunahme der
Erträge aus den Direktinvestitionen im Ausland. Auch haben dämpfende Effekte
des Dienstleistungssaldos nachgelassen. Das Wachstumsprofil der deutschen
Wirtschaft hat sich spürbar in Richtung der Binnennachfrage verschoben. Nicht
zuletzt verfolgt die Bundesregierung einen umfassenden Ansatz zur Stärkung
der öffentlichen wie der privaten Investitionen. Leistungsbilanzsalden sind
wichtige Indikatoren zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und spielen
daher auch eine Rolle in den Diskussionen der G7 im Rahmen der Gespräche zur
weltwirtschaftlichen Entwicklung.
Drucksache 18/4493 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Wie begegnet die Bundesregierung dem möglichen Vorwurf der G7-
Partner, dass fiskalische Spielräume von Deutschland weiterhin ungenutzt
bleiben, um durch verstärkte Investitionen einen Beitrag zu einem Abbau
der globalen Ungleichgewichte zu leisten?
Angesichts der demographischen Herausforderungen ist die Konsolidierung der
öffentlichen Haushalte unabdingbar für eine tragfähige Finanzpolitik.
Konsolidierungserfolge haben Spielräume geschaffen, um heute und in Zukunft die
öffentlichen Investitionen weiter zu stärken. Die Bundesregierung wird in dieser
Legislaturperiode insgesamt 9 Mrd. Euro zusätzlich in Bildung und Forschung
investieren und bis zum Jahr 2017 insgesamt 5 Mrd. Euro zusätzlich für die
Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stellen. In den Jahren 2016 bis 2018 wird der
Bund erneut erhebliche zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Mrd. Euro für
öffentliche Investitionen, insbesondere in Infrastruktur und Energieeffizienz vorsehen.
Außerdem wird der Bund den Kommunen im Jahr 2017 – über die bereits
vorgesehene 1 Mrd. Euro hinaus – weitere 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, um
ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Darüber hinaus
wird der Bund noch in diesem Jahr ein Sondervermögen errichten, dessen Mittel
der Förderung von Investitionen in finanzschwachen Gemeinden und
Gemeindeverbände zugutekommen sollen. Der Bund beabsichtigt, dieses
Sondervermögen, das bis zum Jahr 2018 Leistungen gewähren soll, mit insgesamt
3,5 Mrd. Euro auszustatten. Damit werden in den kommenden Jahren weitere
5 Mrd. Euro für Kommunen zur Verfügung gestellt und die
kommunalfreundliche Politik des Bundes fortgesetzt.
11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der weltweit steigenden Gesamtverschuldung insbesondere in
den Schwellenländern in Anbetracht der Tatsache, dass der weltweite
Verschuldungsstand insbesondere von privaten Sektoren und Banken den
Verschuldungsstand vor Ausbruch der Finanzkrise in 2007 deutlich
übersteigt?
Wird die Bundesregierung während ihrer Präsidentschaft dieses Thema
auf die Tagesordnung setzen?
Wenn nein, warum nicht?
Die hohe und zum Teil weiter steigende private und öffentliche Verschuldung in
vielen Industrie- und Schwellenländern ist ein Hemmnis für eine nachhaltig und
dynamisch wachsende Weltwirtschaft. Für die Bundesregierung ist die
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ein wichtiges Element zur Stärkung des
globalen Wachstums und insofern auch Teil der G7-Gespräche.
12. Wird Deutschland im Rahmen der geplanten 3 Billionen US-Dollar-
Investitionsinitiative der G20 entsprechend ihres Anteils an der Wirtschaftskraft
der G20-Länder von ca. 6 Prozent auch seinen Anteil leisten?
Die G20-Staats- und Regierungschefs haben bei ihrem Treffen am 15./16.
November 2014 in Brisbane den „Brisbane Action Plan“ vereinbart und sich damit
zu Reformmaßnahmen verpflichtet, durch die die Wirtschaftsleistung der G20
bis zum Jahr 2018 um 2 Prozent über den Wert gesteigert werden soll, der sich
ohne die Maßnahmen ergeben würde. Nach Schätzungen aus dem Jahr 2014
entspricht dies einem zusätzlichen globalen Bruttoinlandsprodukt von 2 Billionen
US-Dollar. Insgesamt haben sich die G20-Staaten zu annähernd 1 000
Reformmaßnahmen in den Bereichen Investitionen, Beschäftigung, Wettbewerb und
Handel verpflichtet. Deutschland trägt seinen Anteil dazu bei; das zeigen
Modellrechnungen der Internationalen Organisationen (insbesondere des
Internationalen Währungsfonds – IWF – und der Organisation für wirtschaftliche Zu-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4493sammenarbeit und Entwicklung – OECD). Investitionen und die Verbesserung
des Investitionsklimas sind ein Schwerpunkt der aktuellen türkischen G20-
Präsidentschaft. Sie stellen ein wichtiges Element zur Steigerung des weltweiten
Wachstums und des Wachstumspotenzials dar. Daher werden Investitionen auch
bei den G7-Beratungen zur Entwicklung der Weltwirtschaft eine bedeutende
Rolle spielen. Über die Initiativen im Rahmen der G20 hinaus sind im G7-Kreis
derzeit keine weiteren Investitionsinitiativen geplant.
a) Wird die Frage von Investitionen auf der Tagesordnung des G7-Gipfels
stehen?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
b) Welche Initiativen wird die Bundesregierung dazu vorschlagen?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
13. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung bisher im Rahmen
der G7 gemacht, damit Entwicklungsländer durch Präferenzabkommen
wie TTIP und CETA nicht benachteiligt werden, und plant die
Bundesregierung im Rahmen ihrer G7 Präsidentschaft ein Konzept vorzustellen,
das sicherstellt, dass Entwicklungsländer durch Präferenzabkommen nicht
benachteiligt werden?
a) Wenn ja, was für konkrete Maßnahmen sieht das Konzept vor?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, dass das
Welthandelssystem primär auf multilateraler Ebene, d. h. im Rahmen der
Welthandelsorganisation (WTO), weiterentwickelt werden sollte, auch um den Belangen von
Entwicklungsländern Rechnung zu tragen. Große regionale Abkommen wie
TTIP sollten deshalb so ausgestaltet werden, dass sie das multilaterale
Handelssystem unterstützen und zu seiner Fortentwicklung beitragen. Die
Bundesregierung ist mit vielen interessierten Drittländern in einem regelmäßigen Austausch
und wird diesen parallel zum weiteren Fortschritt der TTIP-Verhandlungen
fortführen. Sie beabsichtigt nicht, im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft ein
konkretes Konzept zur Abwehr vermuteter Nachteile infolge der TTIP für durch
EU-Präferenzabkommen begünstigte Länder vorzulegen, insbesondere deshalb,
weil die G7 dafür kein geeignetes Forum ist und zudem die konkreten Inhalte
der TTIP noch gar nicht feststehen.
14. Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um
einen möglichen Abschluss von TTIP mit der Ratifizierung der ILO-
Kernarbeitsnormen durch die USA und der Zusage von verbindlichen und
ambitionierten Klimaschutzzielen zu verbinden?
Die Europäische Kommission wurde mit dem von den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union erteilten Verhandlungsmandat beauftragt, ein Abkommen
zu verhandeln, das Verpflichtungen beider Vertragsparteien zu den arbeits- und
umweltrechtlichen Aspekten des Handels und der nachhaltigen Entwicklung
umfasst. Das Abkommen soll Bestimmungen enthalten, welche die Übernahme
und die wirksame Anwendung der international vereinbarten Normen und
Übereinkünfte im arbeitsrechtlichen Bereich und im Umweltbereich als notwendige
Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung fördern. Es sollen Mechanismen zur
Unterstützung der Förderung menschenwürdiger Arbeit durch wirksame interne
Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
(IAO) im Sinne der IAO-Erklärung aus 1998 über die grundlegenden Prinzipien
Drucksache 18/4493 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund Rechte bei der Arbeit sowie der einschlägigen multilateralen
Umweltübereinkünfte umfassen und eine engere Zusammenarbeit bei handelsbezogenen
Aspekten der nachhaltigen Entwicklung vorsehen. Die Bundesregierung wird sich
für die Umsetzung dieser Mandatsziele einsetzen.
15. Mit welchen eigenen Vorschlägen in welchen Bereichen strebt die
Bundesregierung im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft eine Einigung im
Hinblick auf die WTO-Ministerrunde Ende des Jahres 2015 in Nairobi an, und
für welche konkreten Vorschläge wird sie werben?
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für einen erfolgreichen Abschluss der
Doha-Entwicklungsrunde ein. Derzeit geht es primär darum, eine Verständigung
der WTO-Mitglieder auf ein post-Bali-Arbeitsprogramm zu erreichen. Die
Bundesregierung verfolgt diese Ziele im Rahmen der EU und in enger Abstimmung
mit der Europäischen Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten. Im
Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft wird die Bundesregierung darauf drängen, dass
die G7 ein starkes Signal der Unterstützung für eine erfolgreiche Zehnte WTO-
Ministerkonferenz im Jahr 2015 in Nairobi sendet: Die G7 wird die Bedeutung
der Stärkung des regelbasierten multilateralen Handelssystems unterstreichen
und zu einer zügigen Implementierung des WTO-Abkommens über
Handelserleichterungen auffordern. Im Weiteren wird sich die G7 für einen erfolgreichen
und ausgewogenen Abschluss der Doha-Runde und die hierfür erforderliche
Annahme und Umsetzung des post-Bali-Arbeitsprogramms aussprechen. Ferner
wird die G7 alle Handelspartner aufrufen, ihre Märkte offenzuhalten und auf
protektionistische Maßnahmen jedweder Art zu verzichten.
16. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, im Rahmen
der G7-Präsidentschaft in Bezug auf internationale Umwelt- und Sozial-
Standards in der globalen Lieferkette einzubringen?
Wird die Bundesregierung das Thema der existenzsichernden Löhne auf
die Tagesordnung des Gipfels setzen?
Die Verbesserung der sozialen und ökologischen Bedingungen der
Warenproduktion ist eine weltweite Herausforderung. Im Rahmen der deutschen G7
Präsidentschaft wird deshalb das Ziel weltweit nachhaltiger Lieferketten
intensiv diskutiert. Die G7-Präsidentschaft führte eine internationale Stakeholder-
Konferenz zu diesem Thema am 10./11.März 2015 mit dem Ziel durch, konkrete
Vorschläge zur effektiveren Umsetzung von Arbeits-, Sozial-, und
Umweltstandards entlang globaler Lieferketten zu diskutieren. Ein Treffen der G7-
Fachministerien ist im Herbst 2015 in München vorgesehen. Konkret geht es darum,
mehr Transparenz zu schaffen, bestehende Arbeits-, Sozial- und
Umweltstandards in den Herstellerländern effektiver zu implementieren, u. a. durch
Capacity-Building in Herstellerländern und Multistakeholder-Netzwerke sowie
Beschwerdemöglichkeiten von Betroffenen zu verbessern. Auch die Idee eines
Präventionsfonds („Vision Zero Fund“) wird derzeit diskutiert.
17. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass die
Finanzmarktreformen im G20-Kreis fortgesetzt und entschlossen umgesetzt werden
müssen, und wie plant die Bundesregierung bei der
Finanzmarktregulierung die deutsche G7-Präsidentschaft zu nutzen, um dieses Thema auf der
internationalen Agenda zu halten?
Die Bundesregierung hält unverändert daran fest, dass die Finanzmarktreformen
im G20-Kreis fortgesetzt und entschlossen umgesetzt werden müssen, und hat
dies auch bei den letzten G7- bzw. G20-Treffen deutlich gemacht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4493Daher werden auch Finanzmarktthemen unter deutscher G7-Präsidentschaft zur
weiteren Bekräftigung der Reformen in diesem Sektor diskutiert werden.
18. In welcher Form plant die Bundesregierung die G7-Präsidentschaft zu
nutzen, um die Arbeiten auf internationaler Ebene in den Bereichen
Derivateregulierung und Regulierung des Schattenbankenwesens zu
unterstützen?
Die Bundesregierung betrachtet eine verbesserte Überwachung und
Regulierung des internationalen Schattenbankensystems weiterhin als eines der
wichtigsten Ziele der Finanzmarkt-Reformagenda vor allem der G20. Der auf
Initiative der Bundesregierung bereits beim G20-Gipfel in St. Petersburg im Jahr
2013 verabschiedete konkrete Zeit- und Aufgabenplan für diese Arbeiten
(Roadmap Shadowbanking) wurde zu diesem Zweck (wiederum auf deutsche
Initiative hin) beim G20-Gipfel Ende des Jahres 2014 in Brisbane fortgeschrieben.
Die Bundesregierung wird diese international vom Financial Stability Board
koordinierten Arbeiten weiter unterstützen und, wo nötig, vorantreiben – etwa
durch rechtzeitige Konsensbildung auch im G7-Kreis. Die Bundesregierung
setzt sich ebenso für eine Fortsetzung der Umsetzung der G20-Agenda zur
Reform der Derivatemärkte sowie für eine weitere Spezifizierung der
internationalen Vorgaben zur Sanierung und Abwicklung von Finanzmarktinfrastrukturen
ein. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Verbesserung der internationalen
Zusammenarbeit bei den grenzüberschreitenden Aspekten.
19. In welcher Form plant die Bundesregierung die G7-Präsidentschaft zu
nutzen, um den Prozess auf Ebene der G20 bzw. der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung
von Steuerumgehung und Steuerhinterziehung zu unterstützen, und
welche konkreten Maßnahmen gegen Steuergestaltung und
Steuerhinterziehung haben nach Ansicht der Bundesregierung dabei größte Priorität und
sollen zu Ergebnissen geführt werden?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die G7 weiterhin das OECD/G20-
Projekt gegen Gewinnverlagerungen und Gewinnkürzungen international
tätiger Unternehmen (BEPS-Projekt) unterstützt. Ebenfalls soll die Unterstützung
der G7 für die internationalen Arbeiten zur Ausweitung des
grenzüberschreitenden Informationsaustauschs, mit dem Steuerhinterziehung bekämpft wird,
fortgesetzt werden. Gleiches gilt für die Unterstützung von
Entwicklungsländern beim Ausbau fairer und leistungsfähiger Steuerverwaltungen. Größte
Priorität für die Bundesregierung haben hierbei die Maßnahmen gegen
schädlichen Steuerwettbewerb (einschließlich der Arbeiten zu den sogenannten Tax-
Rulings) sowie Fortschritte bei der besseren Zusammenarbeit der
Steuerverwaltungen in der Praxis.
20. Sollen nach Vorstellung der Bundesregierung auf dem G7-Gipfel in
Richtung der kommenden UN-Klimakonferenz in Paris neue, ambitioniertere
Ankündigungen oder Initiativen der Teilnehmer zum Klimaschutz
gemacht werden, und ist die Bundesregierung dahingehend aktiv, dass von
der EU dort neue Impulse in Richtung Paris kommen?
Die Bundesregierung setzt sich derzeit als G7-Präsidentschaft im Gespräch mit
den G7-Partnern dafür ein, dass vom G7-Gipfel Impulse für ein ambitioniertes
und dauerhaftes Ergebnis in Paris in den Bereichen Minderung, Anpassung an
den Klimawandel, Klimafinanzierung sowie bei der Weiterentwicklung des
globalen Kohlenstoffmarktes durch die G7-Staaten gesetzt werden.
Drucksache 18/4493 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass sich der G7-Gipfel zu
konkreten Finanzzusagen für den internationalen Klimaschutz verpflichtet
und sich außerdem auf einen konkreten Fahrplan verständigt, wie deren
Beitrag zu den ab dem Jahr 2020 international zugesagten 100 Mrd. US-
Dollar aussehen wird?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist derzeit in Gesprächen mit den G7-Partnern, wie
Impulse im Bereich Klimafinanzierung, u. a. in Hinblick auf die Erfüllung der
Kopenhagen-Zusage (Mobilisierung von jährlich 100 Mrd. US-Dollar aus
unterschiedlichen Quellen), gesetzt werden können. Die Verhandlungen um
internationale Klimafinanzierung im Rahmen des Rahmenübereinkommens der
Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework
Convention on Climate Change, UNFCCC) sollen aber im G7-Rahmen nicht
dupliziert werden.
22. Wird sich Deutschland im Rahmen des G7-Gipfels dafür einsetzen, dass
sich die Teilnehmer dazu bekennen, dass die Emission von CO2 einen
Preis bekommen soll, und sich zu entsprechenden Maßnahmen
verpflichten?
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass marktbasierte Instrumente
zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, inklusive der Bepreisung von
CO2-Emissionen, von den G7-Staaten unterstützt werden.
23. Strebt die Bundesregierung im Rahmen der G7-Präsidentschaft
verbindliche Beschlüsse zum Abbau fossiler Subventionen an, und wenn ja,
welche Definition fossiler Subventionen legt sie zugrunde, und welchen
Zeitraum sieht die Bundesregierung für den Abbau vor?
Deutschland unterstützt den im Jahr 2009 in Pittsburgh von der G20 gefassten
Beschluss, die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe mittelfristig
abzubauen, und beteiligt sich an dessen Umsetzung.
24. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft, das
Thema Auswirkungen der Klimakrise zu behandeln, und wenn ja, in
welchem Rahmen, und gibt es insbesondere dazu einen Austausch mit G7-
Ländern, wie den USA oder Australien, die bereits heute massiv von den
Auswirkungen der Klimakrise betroffen sind?
Die Bundesregierung ist derzeit in Gesprächen mit den G7-Partnern, um
mögliche G7-Impulse zum Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels zu
identifizieren.
25. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass glaubhafte
Finanzierungsversprechen der reichsten Länder für die Umsetzung der geplanten
Nachhaltigkeitsziele für den Erfolg des Post-2015-Prozesses elementar
sind?
Plant die Bundesregierung im Jahr ihrer G7-Präsidentschaft einen
konkreten und ambitionierten Zeitplan vorzulegen, bis wann das 0,7-Prozent-Ziel
im Rahmen der G8 im Jahr 2006 nach dem Verfehlen zu Beginn dieses
Jahres nunmehr umgesetzt sein soll?
Die Kosten für die Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung
(SDG) übersteigen die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (Official
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4493Development Assistance, ODA) bei weitem (das ODA-Aufkommen der im
OECD-DAC organisierten Geberländer erreichte im Jahr 2013 mit insgesamt
135 Mrd. US-Dollar einen historischen Höchststand). Daher ist es von zentraler
Bedeutung, dass alle verfügbaren Ressourcen (privat/öffentlich, national/
international) mobilisiert werden. Die Universalität der SDG erfordert die
partnerschaftliche Umsetzung der Vereinbarungen aus den internationalen
Wirksamkeitsagenden und die Betonung der primären Eigenverantwortung der Staaten
für ihre nationale Entwicklung. ODA hat eine wesentliche Rolle, vor allem in
der Unterstützung der ärmsten Länder bei der Erreichung der Ziele für
nachhaltige Entwicklung. Dementsprechend waren im Bundeshaushalt für das Jahr
2014 die ODA-Ausgaben höher als in den Vorjahren.
26. Wird die Bundesregierung im Rahmen der G7-Präsidentschaft ihr
Engagement für einen Konsens in den Verhandlungen um die
Finanztransaktionssteuer (FTT) fortsetzen, und wird sie die derzeitige Dynamik nutzen,
um eine Initiative für den Einsatz der Einnahmen aus der FTT für
Entwicklung und Klima zu starten?
Deutschland setzt die Beratungen zur Einführung einer
Finanztransaktionssteuer (FTT) in Verstärkter Zusammenarbeit intensiv fort, um zügig zu
Entscheidungen zu kommen. Die Bundesregierung tritt dabei unverändert für die im
Koalitionsvertrag vorgezeichneten Positionen ein. Über die Ertragshoheit der
FTT bzw. die Verwendung der Steuermittel wird zu gegebener Zeit der für den
Haushalt zuständige Gesetzgeber entscheiden.
27. Auf welche Weise wird die Frage nach der Finanzierung der in New York
zu verabschiedenden Sustainable Development Goals unter den G7-
Staaten debattiert werden?
Wirbt die Bundesregierung auch hier für gemeinsame
Finanzierungszusagen?
Wege zur Unterstützung von Initiativen, die zur Erreichung der Ziele für
nachhaltige Entwicklung beitragen können, sind Gegenstand des laufenden
Austauschs im G7-Kreis.
28. Wie und wo wird sich die Bundesregierung im Zuge ihrer G7-
Präsidentschaft für Verbesserungen im Meeresschutz einsetzen, wie es in den
Schwerpunkten der Bundesregierung für ihre Präsidentschaft angekündigt
wurde?
a) Wird sich die Bundesregierung für eine zügige Aufnahme der
Verhandlungen über ein Biodiversitätsabkommen auf Hoher See unter dem
Internationalen Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) einsetzen und auf
einen zügigen und ambitionierten Abschluss drängen?
Die Bundesregierung hat sich in den Vereinten Nationen gemeinsam mit ihren
europäischen Partnern seit vielen Jahren für die baldige Aufnahme von
Verhandlungen über ein rechtsverbindliches globales Abkommen unter dem VN-
Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung
der Biodiversität auf Hoher See eingesetzt. Die Bundesregierung setzt sich auch
im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft für einen möglichst zügigen und
ambitionierten Abschluss des voraussichtlich im Jahr 2016 beginnenden
Verhandlungsprozesses ein.
Drucksache 18/4493 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wird die Bekämpfung von „Müll im Meer“ im Rahmen der deutschen
G7-Präsidentschaft eine Rolle spielen, und welche Vorschläge wird die
Bundesregierung hierzu vorlegen?
Die Bundesregierung hat unter dem Einzelthema Meeresschutz/
Meeresvermüllung u. a. die Initiierung eines globalen Aktionsplanes zur Bekämpfung der
Vermüllung der Meere im Kreis der G7-Staaten angekündigt. Dabei soll der
angestrebte Aktionsplan auf existierenden regionalen Aktionsplänen aufbauen.
Diesbezüglich fand bereits ein erster Workshop am 24. und 25. Februar 2015 in
Berlin statt, an dem alle G7-Staaten teilgenommen haben, und auf dem
Maßnahmevorschläge gegen Meeresvermüllung diskutiert werden.
29. Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Energieminister
der G7 im Mai 2014 die Notwendigkeit eines Überganges zur „low carbon
economy“ betont haben, die Sorge, dass der derzeit niedrige Ölpreis eine
solche Entwicklung erheblich erschwert, und wenn ja, welche Schlüsse
zieht sie daraus für die internationalen Klimaschutzbemühungen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Übergang in eine „low carbon
economy“ nicht grundsätzlich durch vorübergehende niedrige Ölpreise in Frage
gestellt und auch nicht primär durch das jeweilige Energiepreisniveau bestimmt
wird. Zwar geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die aktuelle
Ölpreisentwicklung vor allem Kalkulationen zur Amortisierung und Refinanzierung
von Klimaschutz- und Effizienzmaßnahmen angepasst werden. Der
Bundesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, ob und in welchem Ausmaße
sich die Investitionsbereitschaft in diesen Segmenten des Klimaschutzes
tatsächlich verändern wird, zumal die kurz-, mittel- und auch langfristige
Entwicklung der Ölpreise kaum vorhersagbar ist. Klimafreundliche Technologien
haben zudem gesellschafts- und umweltrelevante Zusatznutzen, die den Ausbau
zusätzlich wirtschaftlich und sinnvoll machen. Die Bundesregierung wird diese
Entwicklung in Deutschland aufmerksam beobachten und gegebenenfalls
reagieren. Dies gilt gleichermaßen für die internationalen
Klimaschutzbemühungen.
30. Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um im Rahmen
der G7-Staaten für eine Strategie der Stärkung erneuerbarer Energien, der
Energieeffizienz und des Energiesparens eine Verringerung der
Energieimportabhängigkeit zu erreichen?
Im G7-Kreis werden unter deutschem Vorsitz Maßnahmen im Bereiche
Energieeffizienz (Verbesserung von nachhaltiger Energiesicherheit durch geringeren
Energieverbrauch) sowie hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit von
Stromversorgungssystemen und erneuerbare Energien diskutiert. Diese Maßnahmen
dienen der Verringerung der Energieimportabhängigkeit, da sie auf einen
verringerten Energieverbrauch sowie den weiteren Ausbau heimischer erneuerbarer
Energien setzen. Die deutsche G7-Präsidentschaft möchte mit den Initiativen die
bereits existierenden internationalen Prozesse im Bereich erneuerbarer Energien
und Energieeffizienz weiter stützen und erfolgreich ausbauen. Deutschland
möchte insbesondere im Bereich Energieeffizienz auch international Akzente
setzen. In dieser Hinsicht werden auch die internationalen
Energieorganisationen wie IEA und IRENA eng in die Prozesse mit eingebunden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/449331. Welche Schritte sind nach Ansicht der Bundesregierung nötig, um die
energiepolitische Abhängigkeit von Russland in der EU im Sinne einer
größeren Versorgungssicherheit zu verringern?
Welche Rolle spielen dabei Partnerschaften mit Katar und Algerien, und
wie bewertet die Bundesregierung die politische Lage in diesen Ländern
mit Blick auf eine langfristige Versorgungssicherheit?
Die Vollendung des Energiebinnenmarktes sowie die Umsetzung des vom
Europäischen Rat im Oktober 2014 beschlossenen Rahmens für die Klima- und
Energiepolitik bis zum Jahr 2030 sind nach Ansicht der Bundesregierung prioritär
geeignet, die energiepolitische Abhängigkeit von Russland zu verringern.
Darüber hinaus bleibt die Diversifizierung der Bezugsquellen und
Transportwege bedeutsam. Hierzu kann nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft
auch verflüssigtes Erdgas (LNG) einen wichtigen Beitrag leisten. Algerien und
Katar sind nach Russland und Norwegen derzeit die wichtigsten
Herkunftsländer für Erdgasimporte der EU. Beide Länder verfügen über erhebliche
Erdgasreserven und könnten insofern auch künftig zur europäischen
Erdgasversorgung beitragen.
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Beschluss der
Energieminister der G7-Staaten auf ihrem Treffen im Mai 2014, bei dem
sie der Ukraine und anderen europäischen Staaten technische
Unterstützung bei der Entwicklung des erneuerbaren Sektors und der Verbesserung
der Energieeffizienz zugesagt haben, unternommen (bitte auflisten)?
Die Bundesregierung pflegt eine kontinuierliche und enge Zusammenarbeit mit
der Ukraine. Die Zusammenarbeit im Energiesektor konzentriert sich
insbesondere auf die Bereiche Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien und
die Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur in Bezug auf die
Energieproduktion und den Transport im Osten des Landes. Zu den derzeit in der
Implementierung befindlichen Projekten gehören insbesondere Projekte im Bereich
des „capacity building“ sowie im Bereich der energieeffizienten Rehabilitation
von Energieinfrastruktur. In den Jahren 2014 und 2015 wurden neue Vorhaben
im Bereich der energetischen Beratung von Unternehmen sowie im Bereich der
Energieeffizienz in (öffentlichen) Gebäuden beauftragt. Im Rahmen der
Vorhaben, die dem Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur im Osten der Ukraine
dienen, sind die energieeffiziente Rehabilitation der Infrastruktur sowie die
Modernisierung der Heizungssysteme wichtige Bestandteile. Die Bundesregierung hat
gemeinsam mit der ukrainischen Regierung sowie mit Unterstützung der EBRD
ein Konzept für Investitionsprogramm mit dem Titel „Turning Subsidies Into
Investments“ entwickelt, das zu einer Verbesserung der Energieeffizienz in der
kommunalen Wärmeversorgung, zu einem niedrigeren Gasverbrauch und dem
Abbau von Subventionen fossiler Energieträger beitragen soll.
33. Inwieweit wird sich die Bundesregierung im Rahmen der G7-
Präsidentschaft dafür einsetzen, dass Medikamente, Impfstoffe und andere
medizinische Produkte für Menschen in ärmeren Ländern leichter zugänglich
gemacht werden?
Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der G7-Präsidentschaft dafür
einsetzen, im Zuge der Schwerpunktthemen der vernachlässigten Krankheiten,
antimikrobiellen Resistenzen sowie Folgerungen aus der Ebola-Krise den
Zugang zu Medikamenten, Impfstoffen und anderen medizinischen Produkten für
Menschen in Entwicklungsländern zu erleichtern. Grundlage dafür ist eine
international abgestimmte, kohärente und nachhaltige Politik der Stärkung von Ge-
Drucksache 18/4493 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesundheitssystemen. Auf der Wiederauffüllungskonferenz der globalen
Impfallianz GAVI in Berlin im Januar 2015 wurden Zusagen in Höhe von 7,539 Mrd.
US-Dollar abgegeben. Von diesen Mitteln werden in den Jahren 2016 bis 2020
ca. 300 Millionen Menschen, insbesondere Kinder, geimpft werden können. Die
Bundesregierung beteiligt sich mit 600 Mio. Euro an diesen Programmen.
34. Inwieweit wird sich die Bundesregierung im Rahmen des G7-Gipfels für
einen gemeinsamen Forschungsfonds einsetzen, damit verbesserte
Diagnosemethoden, beispielsweise Schnelltests, sowie kostengünstigere und
für den Einsatz vor Ort angemessenere Medikamente (weiter)entwickelt
werden?
Die Bundesregierung wird sich im Rahmen des G7-Gipfels dafür einsetzen, dass
die Forschung zu vernachlässigten Tropenkrankheiten ausgebaut wird und die
bisherigen Förderaktivitäten besser international koordiniert werden. Ob und
inwiefern Förderinstrumente notwendig sind, werden die G7 Partner während
der Gipfelberatungen im Juni und auf der gemeinsamen
Forschungsministerkonferenz im Oktober diskutieren.
35. Wie sieht die bundesdeutsche Initiative zur wirtschaftlichen Stärkung von
Frauen im Rahmen der G7-Präsidentschaft konkret aus?
Werden die Mittel und Programme einer Gender-Budget-Analyse
unterzogen, um transparent zu machen, wohin die Mittel konkret fließen?
Wenn nicht, wie wird sonst überprüft, ob die Mittel und Programme der
wirtschaftlichen Stärkung von Frauen zugute kommen?
Die Initiative zur Stärkung von Frauen in G7-Staaten zielt darauf ab, das
Unternehmertum von Frauen zu stärken. In Deutschland und den anderen G7-Staaten
bestehen erhebliche Gründungspotenziale bei Frauen. Die Bundesregierung
setzt sich daher dafür ein, die Rahmenbedingungen für die Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit von Frauen zu verbessern und die volkswirtschaftliche
Bedeutung von Gründerinnen stärker herauszustellen. Die Bundesregierung
befürwortet daher einen Austausch der G7-Länder zu ihren jeweiligen
Erfahrungen und Maßnahmen. Darüber hinaus plant die Bundesregierung Initiativen zur
wirtschaftlichen Stärkung von Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern.
Dabei soll die Stärkung der beruflichen Bildung von Mädchen und Frauen im
Vordergrund stehen. Die Überprüfung der Mittel und Programme erfolgt über
Rechenschaftsberichte. In der deutschen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit werden alle Programme und Projekte verpflichtend einer Gender-Analyse
unterzogen.
36. Wie wird sich die Bundesregierung im Zuge ihrer G7-Präsidentschaft
dafür einsetzen, die internationalen verbindlichen Vereinbarungen zum
Schutz von Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung zu
verstärken?
Während ihrer G7-Präsidentschaft wird sich die Bundesregierung weiterhin für
die Umsetzung der bereits bestehenden international verbindlichen
Vereinbarungen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor der weiblichen
Genitalverstümmelung einsetzen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/449337. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen
ihrer G7-Präsidentschaft, um neue Impulse für die New Alliance for Food
Security and Nutrition zu geben, und wie werden diese aussehen?
a) Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung, um sich
„auch im Rahmen seiner G7-Präsidentschaft – dafür ein[zusetzen],
dass die Allianz Kleinbauern unterstützt, afrikanische Unternehmen
einbezieht und ökologische und soziale Rahmenbedingungen fördert“,
wie das das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) auf seiner Homepage erklärt?
Als Mitglied im New Alliance Leadership Council setzt sich die
Bundesregierung mit einer Vielzahl von entwicklungspolitischen Maßnahmen dafür ein,
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu unterstützen, Landrechte zu
berücksichtigen, afrikanische Unternehmen einzubeziehen und ökologische und soziale
Rahmenbedingungen zu fördern. Als Vorsitz der Globalen Arbeitsgruppe zum
Thema Land leitet und koordiniert die Bundesregierung noch laufende
Aktivitäten der G7 im Rahmen der New Alliance. In der Ausarbeitung gemeinsamer
Richtlinien für landbasierte Investitionen durch das Leadership Council hat sich
die Bundesregierung aktiv dafür eingesetzt, diese an die laufenden Arbeiten der
FAO für die Erarbeitung von Umsetzungsleitlinien für Privatinvestitionen
zubinden. Die als Entwurf vorliegenden Richtlinien sollen Investoren unterstützen,
die Vorgaben der „Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung
von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern – VGGT“
und die „Prinzipien für verantwortungsvolle Agrarinvestitionen – RAI“, welche
beide vom Welternährungsausschuss der UN verabschiedet wurden,
umzusetzen. Dieser erste Entwurf wurde im Februar 2015 von einem technischen
Expertengremium entwickelt (G7; FAO; African Land Policy Initiative).
b) Wie bewertet die Bundesregierung die von den Partnerländern der New
Alliance for Food Security and Nutrition eingeforderten Gesetze zur
Patentierung und Homogenisierung von Saatgut und konkret die
Vereinbarungen zu UVOP 91?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Staaten der New Alliance
selbst entscheiden sollten, welche Rechtsform sie für den Aufbau und Schutz
einer einheimischen Pflanzenzüchtung wählen. Explizite Forderungen nach
bestimmten Systemen lehnt sie ab, so auch im Fall Benin, dem deutschen
Partnerland in der New Alliance.
c) Wie soll im Rahmen New Alliance for Food Security and Nutrition der
Zugang zu Saatgut für lokale Bäuerinnen und Bauern sichergestellt
werden?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Pflanzenzüchtung und
Saatgutzertifizierung unzweifelhaft zur Verfügbarkeit leistungsfähiger,
standortangepasster Pflanzensorten sowie zur Saatgutqualität beitragen. Kleinbauern haben
in der Regel erschwerten Zugang zu verbesserten geschützten Sorten, sind aber
auf die ausreichende Verfügbarkeit von qualitativ gutem, keimfähigem, an
Produktions- und Konsumbedingungen angepasstem Saatgut angewiesen. Wichtig
ist, dass der Zugang zu verbesserten Saatgut in umfassende Förderprogramme
zur ländlichen Entwicklung eingebettet sein muss. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 37b verwiesen.
d) Wie wird im Rahmen der New Alliance for Food Security and
Nutrition sichergestellt, dass Landgrabbing und ähnliche Effekte verhindert
werden?
Die Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, die Berücksichtigung von
Landrechten im Rahmen der New Alliance sicherzustellen und „Land Grabbing“ zu
Drucksache 18/4493 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeverhindern. Die Partner der New Alliance haben sich dazu verpflichtet, in allen
Aktivitäten die VGGT/RAI-Prinzipien anzuerkennen. In den
Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Ländern ist diese Verpflichtung
aufgenommen.
e) Sind der Bundesregierung Fälle von Landgrabbing bekannt, die in
Verbindung zur New Alliance for Food Security and Nutrition stehen
(bitte nach Land und Fläche auflisten)?
Eine konkrete Verletzung der VGGT/RAI-Prinzipien durch Privatfirmen
(nationale und internationale) bei der Flächenpachtung bzw. bei Flächenkauf sind
der Bundesregierung nicht bekannt. Die einzige Ausnahme bilden Vorwürfe
gegen das Investment der Firma „The Dominion Farms“ in Nigeria im Rahmen
der „New Alliance“ sowie der nigerianischen „Agricultural Transformation
Agenda“.
38. Inwieweit wird die Bundesregierung ihre G7-Präsidentschaft nutzen, um
den G7-Ländern eine internationale Strategie zur Bekämpfung von
Antibiotika-Resistenzen zu unterbreiten bzw. zu verabschieden, und welche
Zeitschiene hat die Bundesregierung für die gemeinsame Umsetzung der
Maßnahmen?
Die Bundesregierung plant gemeinsam mit den G7-Partnern, die Bekämpfung
von Antibiotikaresistenzen zu verstärken. Eine internationale Strategie zur
Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen hat die WHO mit dem Entwurf des
globalen Aktionsplan „Antibiotikaresistenzen“ in der Sitzung des Exekutivrates
im Januar 2015 vorgelegt, die im Mai 2015 von der
Weltgesundheitsversammlung verabschiedet werden soll. Die Aktivitäten der G7-Partner können an den
globalen Aktionsplan der WHO anknüpfen. Die Planung und Umsetzung
geeigneter gemeinsamer Maßnahmen werden die G7-Partner während des Gipfels
im Juni 2015 beraten.
39. Inwieweit wird die Bundesregierung den G7-Gipfel nutzen, um neue
Forschungsansätze und Forschungsförderungsmechanismen im Bereich der
vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten einschließlich
Tuberkulose, Malaria und HIV bzw. AIDS, den G7-Ländern zu unterbreiten,
und welche Zeitschiene hat die Bundesregierung für die gemeinsame
Umsetzung der Maßnahmen?
Die Bundesregierung ist gemeinsam mit den G7-Partnern der Auffassung, dass
Forschung zu vernachlässigten Krankheiten prioritär gefördert werden muss.
Die Planung und Umsetzung geeigneter gemeinsamer Maßnahmen werden die
G7-Partner während der Gipfelberatungen im Juni 2015 und auf der
gemeinsamen Forschungsministerkonferenz im Oktober 2015 erörtern.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]