[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4550
18. Wahlperiode 02.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner,
Tom Koenigs, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4235 –
Deutschlands Beitrag zur Unterstützung des Transformationsprozesses
in Tunesien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Verabschiedung einer neuen Verfassung, der Durchführung von
Wahlen und der Übernahme der Regierungsverantwortung durch eine demokratisch
legitimierte Koalitionsregierung ist eine wichtige Phase der Transformation
Tunesiens in eine Demokratie formal vorläufig abgeschlossen. Allerdings sind
die Risiken eines teilweisen Rückfalls in undemokratische Verhältnisse mit
entsprechenden Konsequenzen für die Rechtsstaatlichkeit, für die
Menschenrechtslage sowie eine eingeschränkte Partizipation der Bevölkerung
unübersehbar. Die Situation der Wirtschaft ist dramatisch, die Jugendarbeitslosigkeit
hoch, der Wohlstand ungleich verteilt, Regionen im Landesinneren sind von
der Teilhabe abgeschnitten; die Sicherheit ist – nicht zuletzt durch
Bürgerkriege und undemokratische Verhältnisse in den Nachbarstaaten, allen voran in
Libyen – gefährdet.
Deutschland und die Europäische Union (EU) haben deshalb größtes Interesse
an der Stabilisierung und Fortentwicklung der tunesischen Demokratie.
Deutschland hat durch die Vereinbarung einer „Transformationspartnerschaft“
versucht, einen Beitrag zu leisten und den zivilgesellschaftlichen Austausch
zu fördern. Deutsche Unternehmen sind mit Investitionen im Umfang von ca.
300 Mio. Euro in Tunesien tätig. Einzelne Projekte für die Zusammenarbeit
zwischen Deutschland und Tunesien, so beim Umbau des Rechtssystems sowie
durch eine „Sicherheitspartnerschaft“, sind öffentlich bekannt. Die deutsche
Entwicklungspolitik hat die Mittel nach der Revolution deutlich erhöht und
konzentriert sich auf die Schwerpunkte Entwicklung des ländlichen Raumes
und Beschäftigungsförderung. Zukünftig wird Tunesien auch Teil der neu
geschaffenen Initiative „Stabilität und Entwicklung in Nordafrika und Nahost“.
Auch vonseiten der EU sind zahlreiche Einzelmaßnahmen im Gang bzw.
geplant. Eine große Anzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen, nicht nur aus
Deutschland bzw. der EU, sondern auch aus anderen Staaten, ist in Tunesien
aktiv.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. März 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4550 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEin systematischer, ressortübergreifender Ansatz Deutschlands und der EU zur
aktiven Begleitung Tunesiens beim weiteren Aufbau demokratischer und
rechtsstaatlicher Strukturen, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation
und zur Stabilisierung der Sicherheitslage ist allerdings bisher nicht bekannt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung begrüßt den erfolgreichen Übergang Tunesiens zur
Demokratie und ist sich gleichzeitig bewusst, dass das Land weiterer Unterstützung
bedarf, um diese Errungenschaft dauerhaft zu festigen. Die auf demokratischem
Ausgleich gestützte Stabilität Tunesiens ist potentiell bedroht durch
wirtschaftliche Stagnation und gewaltbereiten islamistischen Radikalismus im eigenen
Land und der Region. Dies hat sich durch den Terroranschlag vom 18. März
2015 auf das Bardo-Museum in Tunis deutlich gezeigt.
Die Unterstützung Deutschlands für Tunesien findet in enger Abstimmung
zwischen den Ressorts der Bundesregierung statt. Das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
führen darüber hinaus quartalsmäßig institutionalisierte Koordinierungsgespräche
zur Abstimmung ihrer Zusammenarbeit in den Transformationsländern in der
Region Mittelost-Nordafrika durch (sog. Transformations-Jour fixe). Ein
Schwerpunkt dieser Gespräche liegt auf Tunesien. Im Übrigen wird hierzu auf
die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Deutschland unterstützt Tunesien auch über die Deauville-Partnerschaft, die im
Sommer 2011 zwischen den G7-Staaten, den arabischen Reformstaaten sowie
einigen Golfstaaten und der Türkei auf dem G7-Gipfel in Deauville vereinbart
wurde. In Erfüllung einer wichtigen Verpflichtung aus dieser Partnerschaft hat
Deutschland Tunesien im Zuge einer Schuldenumwandlung insgesamt 60 Mio.
Euro Schulden erlassen, für die das Land wichtige Infrastrukturprojekte zur
Durchführung bringen wird. Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
1. Welche finanziellen und sonstigen materiellen Beiträge zur Unterstützung
des Transformationsprozesses werden
a) seitens der EU,
Die Europäische Kommission hat von 2011 bis 2014 im Rahmen der
Europäischen Nachbarschaftspolitik folgende Unterstützung an Tunesien geleistet
(in Mio. Euro):
ENPI (2011–2013) 445
(European Neighbourhood Policy Instrument)
ENI (2014) 169
(European Neighbourhood Instrument)
Neighbourhood
investment facility 52
(2011–2014)
Cross border cooperation 22,1
(2011–2013)
Sonstiges 15,2
(2011–2013)
Gesamt 703,3
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4550Zuzüglich wurden im Mai 2014 vom Europäischen Parlament 300 Mio. Euro an
Makro-Finanzhilfen (in Kreditform) für Tunesien angenommen.
b) seitens der Bundesrepublik Deutschland
● aus dem Auswärtigen Amt (AA),
Das Auswärtige Amt hat Anfang 2012 mit Tunesien eine
Transformationspartnerschaft vereinbart, in deren Rahmen seither über 150 Projekte in den
Bereichen Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit, Dezentralisierung, Berufsbildung
(insbesondere in den Sektoren erneuerbare Energien, Ingenieurswesen und
Tourismus) sowie Förderung von kulturellen Strukturen, Künstler- und
Jugendaustausch, Hochschulzusammenarbeit und Medienförderung durchgeführt bzw.
eingeleitet worden sind. Insgesamt konnten seit 2012 Projekte mit einem
Gesamtvolumen von rund 65 Mio. Euro in Tunesien umgesetzt werden. Ferner gab
es eine Reihe von Regionalvorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund
40 Mio. Euro, bei denen Tunesien eines von mehreren Zielländern in der Region
war.
● aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ),
Das BMZ hat seine Zusagen für Tunesien seit der Revolution vervierfacht
(Technische und finanzielle Hilfe in Mio. Euro):
2010 37,5
2011 97,5
2012 99,9 (+ 30,0 Schuldenumwandlung)
2013 151,5 (+ 30,0 Schuldenumwandlung)
2014 145,0
Anfang 2015 befinden sich Projekte im Gesamtvolumen von 869,1 Mio. Euro in
Durchführung bzw. Planung.
● aus anderen Ministerien,
Im Haushaltsjahr 2014 wurden für die Arbeit der Transformationsteams des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (nach Tunesien entsandte
Wirtschaftsexperten) in Tunesien 260 850 Euro bereitgestellt. Im Haushaltsjahr 2015
sollen Mittel in Höhe von bis zu 613 095 Euro und im Haushaltsjahr 2016 in
Höhe von bis zu 479 636 Euro zweckgebunden bereitgestellt werden.
Im Dezember 2011 wurde zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung
und dem tunesischen Verteidigungsministerium ein Vertrag zur entgeltlichen
Überlassung von 150 Lkw 2 t Unimog, 30 Lkw 2 t Unimog Krankenwagen,
100 Lkw 10 t MAN, 15 Sattelzugmaschinen 50 t und 15 Sattelanhänger 50 t
abgeschlossen.
Das tunesische Verteidigungsministerium hatte sich im Oktober 2011 (im
Rahmen der Kampfhandlungen in Libyen) an die deutsche Vertretung in Tunis mit
der Bitte um unentgeltliche Überlassung von Sanitätsmaterial und
sanitätstechnischem Gerät aus Bundeswehrbeständen gewandt. Das Auswärtige Amt stellte
200 000 Euro für die Instandsetzung von Krankenwagen und den Transport des
Materials nach Tunis zur Verfügung. Das Material wurde entsprechend dem
Überlassungsvertrag nach Tunesien transportiert und dort an die tunesische
Streitkräfte übergeben.
Drucksache 18/4550 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Februar 2015 wurde Tunesien zudem die unentgeltliche Überlassung einer
Schlepperbarkasse AK 6 Klasse 744 sowie eines Schwimmdocks „A“
angeboten.
Im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess war Tunesien in den
vergangenen Jahren regelmäßig Empfänger von Polizeilicher Aufbauhilfe (PAH)
des Bundeskriminalamts. Im Jahr 2014 wurden für tunesische
Sicherheitsdienststellen ca. 30 Maßnahmen umgesetzt. Die Gesamtausgaben der PAH für Tunesien
im vergangenen Jahr belaufen sich auf etwa 600 000 Euro (davon ca. 100 000 Euro
vom Auswärtigen Amt für eine Ausbildungsmaßnahme aus dem Bereich
Diensthundewesen).
Die Bundespolizei hatte zur Unterstützung des Transformationsprozesses den
tunesischen Polizeibehörden von 2012 bis 2014 zwei Pilotprojekte zur
Verbesserung der Grenzkontrollprozesse (Schwerpunkt Urkunden- und
Dokumentensicherheit) sowie im Bereich der Maritimen Sicherheit bzw. Seenotrettung
durchgeführt und dabei Ausbildungs- und Ausstattungshilfe in einer
Gesamthöhe von rund 1 Mio. Euro geleistet.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion die DIE LINKE. vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache
17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13437), vom 14.
August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552),vom 10. Dezember 2013
(Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache18/676),
vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/
2986) und vom 9. Februar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979) verwiesen.
Im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz wurden seit 2012 Projekte in
Zusammenarbeit mit der tunesischen Zivilschutzbehörde (ONPC) in den Bereichen
Ausstattung und Ausbildung durchgeführt. Die bilateralen Projekte des
Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stärken die
Krisenmanagementstrukturen im hauptamtlichen Bereich mittels technischer
Ausstattung sowie Ausbildung von Multiplikatoren des ONPC zur Bewältigung von
großflächigen Schadensereignissen. Das Technische Hilfswerk (THW) fördert
und stärkt in seinen bilateralen Projekten mit dem ONPC das Ehrenamtsprinzip
und dessen Strukturen mittels Ausbildung- und Ausstattungshilfe.
Bisher erhielten durch das BBK drei Standorte in Tunesien Fahrzeuge,
Ausstattung und technische Einweisungen in einem Gesamtwert von 880 506,13 Euro.
Ferner wurden elf Schulungen an sechs tunesischen Standorten zur Ausbildung
von Multiplikatoren durchgeführt.
Durch das THW wurden an vier Standorten in Deutschland 80 ONPC-Ausbilder
als Multiplikatoren geschult, die bis dato 252 Ehrenamtliche in Tunesien
ausgebildet haben. Es wurden Geräte und Ausstattung für rund eine Mio. Euro
übergeben. Für Einsatzzwecke wurden 61 ausgesonderte THW-Fahrzeuge
übereignet. Durch das THW kamen rund 210 Ehrenamtliche zum Einsatz; einige davon
mehrfach.
c) nach Kenntnis der Bundesregierung seitens dritter Staaten,
Nach Veröffentlichung der EU-Delegation in Tunis betrugen die Beiträge
folgender Staaten im Jahr 2013:
Frankreich: 400 Mio. Euro
Italien: 27 Mio. Euro
Großbritannien: 5,4 Mio. Euro
Weitere Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4550d) nach Kenntnis der Bundesregierung durch Stiftungen und
Nichtregierungsorganisationen
geleistet?
Derzeit werden in Tunesien (Zeitraum 2010 bis 2014) zwölf Projekte von den
deutschen politischen Stiftungen in Gesamthöhe von ca. 19,8 Mio. Euro aus dem
Bundeshaushalt unterstützt. Jede politische Stiftung ist dabei Träger von zwei
Projekten. Die Maßnahmen zielen ab auf regionale Unterstützung in den
Bereichen der Demokratieförderung, Rechtsstaatlichkeit, sowie Rechts-, Justiz- und
Verwaltungsreformen. Zusätzlich bestehen Projekte zur Verbesserung der
Partizipation von Zivilgesellschaft und Initiativen zur Stärkung sozialer
Gerechtigkeit.
Sieben weitere Projekte mit Schwerpunkt auf landwirtschaftlichen
Kooperationen werden von privaten Trägern in Höhe von ca. 450 000 Euro unterhalten.
2. Welche staatlichen Kooperationsverträge und -vereinbarungen bestehen
zwischen Deutschland und Tunesien im Sicherheitssektor, und welche
praktischen Maßnahmen zur Unterstützung des Landes setzt die
Bundesrepublik Deutschland um, insbesondere zur
a) Reform des Sicherheitssektors, z. B. bei der Verwirklichung
demokratischer Kontrolle und transparenter, geregelter Verfahren, wie sie für eine
Demokratie unverzichtbar sind sowie zur Einhaltung der
Menschenrechte,
Die EU hat im Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit dem tunesischen
Innenministerium einen Peer Review zur Reform des Sicherheitssektors durchgeführt. Die
Bundesregierung wird sich an Projekten infolge der Empfehlungen dieses
Berichtes im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligen, sobald entsprechende
Projekte durch die Europäische Kommission identifiziert worden sind.
Im Rahmen des deutsch-französischen Arbeitsplans über die zukünftige
außenpolitische Zusammenarbeit vom 15. Oktober 2014 setzt sich die
Bundesregierung gemeinsam mit der französischen Regierung für ein verstärktes
Engagement der Europäischen Kommission bei der Unterstützung des tunesischen
Sicherheitssektors, insbesondere bei der Grenzsicherheit, ein. Die Europäische
Kommission hat in Reaktion hierauf bereits je ein Projekt zur Grenzsicherheit
und zur Reform des Sicherheitssektors Tunesiens im Umfang von 3 Mio. bzw.
25 Mio. Euro in den laufenden Aktionsplan aufgenommen.
Das Ziel der in der Antwort zu Frage 2b aufgeführten Maßnahmen der
bilateralen polizeilichen Aufbauhilfe ist, neben einer Professionalisierung der
Polizeiarbeit an sich, die Förderung des Aufbaus von rechtsstaatlichen Strukturen und
Verfahren bei den betroffenen Sicherheitsbehörden. Des Weiteren sollen diese
Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten, die tunesischen Behörden bei der
Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen und der Achtung der
Menschenrechte zu unterstützen. Diese Prinzipien werden im Rahmen der Ausbildungs-
und Ausstattungshilfe vermittelt. Unterstützungsmaßnahmen erfolgten in den
vergangenen Jahren in Form von Schulungen, Informationsaustauschen und
Hospitationen.
b) Ausbildung von Polizei und Grenzschutz,
Zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Tunesischen Republik
wurde am 7. April 2003 ein Abkommen über die Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung geschlossen.
Drucksache 18/4550 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSeit 2012 finanziert das Auswärtige Amt im Rahmen der
Transformationspartnerschaft mit ihm abgestimmte Projekte des Bundesministeriums des Innern in
Tunesien in Höhe von ca. 3 Mio. Euro. Die Schwerpunkte liegen im Bereich
Grenzsicherheit (insbesondere an der Grenze mit Libyen), Kriminalistik sowie
Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Die Umsetzung der Maßnahmen der
(grenz-)polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Pilotprojekte der
Bundespolizei zugunsten der tunesischen Polizeibehörden erfolgte auf der
Grundlage ministerieller Absprachen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 1c verwiesen.
An materieller Ausstattung wurden dem tunesischen Innenministerium im
November 2014 2 700 Schutzwesten für die Grenzschutzeinheiten übergeben. Im
März 2015 erfolgt die Übergabe der zweiten Tranche von 50 Wärmebildkameras
für den tunesischen Grenzschutz. Diese aus AA-Mitteln finanzierte
Ausstattungshilfe beläuft sich auf einen Gesamtwert von rund 3,5 Mio. Euro.
c) Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Sicherheitskräfte, insbesondere
zur Durchführung der Grenzsicherung und bei der Terrorbekämpfung,
Es wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen.
d) Ausbildung der tunesischen Streitkräfte,
Zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und dem
Ministerium für nationale Verteidigung der Tunesischen Republik besteht eine
Vereinbarung über die militärische Zusammenarbeit sowie eine diesbezügliche
Zusatzvereinbarung im Bereich des Geoinformationswesens. Des Weiteren bestehen
zwischen dem BMVg und dem Ministerium für nationale Verteidigung der
Republik Tunesien eine Vereinbarung über den gegenseitigen Schutz von
militärischen Verschlusssachen, ein Verwaltungsabkommen über die Ausbildung von
Mitgliedern der tunesischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und
eine Vereinbarung über die gegenseitige medizinische Betreuung von Soldaten.
Tunesien erhält von Deutschland militärische Ausbildungshilfe, die vom BMVg
durchgeführt wird. Die Militärische Ausbildungshilfe umfasst die kostenfreie
Aus-, Fort - und Weiterbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte aus
Nicht-NATO- bzw. Nicht-EU-Staaten an Ausbildungseinrichtungen und in
Truppenteilen der Bundeswehr. Militärische Ausbildungshilfe unterstützt die
Entwicklung von Streitkräften in Staaten und Regionen, deren Stabilisierung im
besonderen deutschen Interesse liegt und dient der Festigung vertrauensvoller
Beziehungen zu den Kooperationspartnern.
Im Rahmen bilateraler Jahresprogramme mit Tunesien werden darüber hinaus
Maßnahmen von gegenseitigem Interesse geplant und gesteuert. Zu den
Maßnahmen zählen u. a. Fach- und Expertengespräche, Personalaustausche,
Seminar- sowie Übungsteilnahmen.
e) Ausstattung der tunesischen Streitkräfte mit militärischem Material wie
Nachtsichtgeräten, Minenräumgeräten, Schutzwesten etc.?
Das Auswärtige Amt hat dem tunesischen Innenministerium im November 2014
2 700 Schutzwesten für die Ausstattung der Grenzpolizei übergeben. Im März
2015 folgte die Übergabe von 50 Wärmebildkameras ebenfalls für die
Grenzpolizei. Diese Unterstützung erfolgte zugunsten der dem tunesischen
Innenministerium unterstehenden Grenzpolizei, nicht der Streitkräfte. Hinsichtlich der
Unterstützung für die Streitkräfte aus dem Geschäftsbereich des BMVg wird auf
die Antwort zu Frage 1b verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/45503. Wieso zählt Tunesien bei der europäischen Strategie „Syrien und Irak:
Strategie für die Terrorismusbekämpfung und das Vorgehen gegen ausländische
Kämpfer“ zu den Ländern mit der geringsten Priorität (3) (vgl. Ratsdok.
14476/14), obgleich nach einem Bericht der Tageszeitung „The Washington
Post“ vom 28. Oktober 2014 die meisten ausländischen Kämpfer der
Terrororganisation ISIS aus Tunesien stammen?
Wie ihr Titel bereits deutlich macht, stehen im Fokus der am 20. Oktober 2014
vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten Anti-Terrorstrategie die
beiden Staaten Irak und Syrien (Gebiete, die von der Nationalen Koalition und ihr
verbundenen Gruppen gehalten werden). Hauptziel der EU ist, hier die
Widerstandskraft der betroffenen Gebiete zu stärken, um eine weitere Ausbreitung der
Terrormiliz ISIS u. a. terroristischen Organisationen zu verhindern.
Dementsprechend sind diese beiden Staaten in Kategorie 1 eingestuft. Kategorie 2
umfasst drei Staaten, die von den Kämpfen in Irak und Syrien direkt betroffen
sind: Türkei, Libanon und Jordanien. Hier geht es um die Abmilderung der
Auswirkungen der Kämpfe in Syrien und Irak auf diese Länder.
In Kategorie 3 fallen solche Staaten, die für die Anwerbung ausländischer
Kämpfer oder die Beschaffung von Finanzmitteln genutzt werden und von denen
einige über einen gewissen Einfluss auf die syrische Opposition verfügen, was
sich auch für die EU und ihre Kontakte als hilfreich erweisen könnte: Kuwait,
Katar, Ägypten, Libyen, Algerien, Marokko, die Vereinigten Arabischen Emirate
und schließlich Tunesien.
In Kategorie 4 fallen regionale Gruppen wie die Länder des Westlichen Balkans,
Zentralasiens und des Kaukasus.
4. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um Investitionen
zu fördern und den Aufbau von Infrastrukturen zu unterstützen,
insbesondere
a) zur Schaffung von Arbeitsplätzen in bereits etablierten Bereichen wie
Tourismus, Textilwirtschaft bzw. bei der Modernisierung und
Umgestaltung dieser Sektoren,
In enger Kooperation mit der deutschen und tunesischen Wirtschaft werden mit
Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) betriebsinterne Strukturen zur Fortbildung aufgebaut bzw.
modernisiert. In 20 Projekten (Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft
sowie Zivilgesellschaft) werden im Zusammenhang mit dem Strukturaufbau die
Qualität der Arbeitsbedingungen erhöht und insgesamt mehr als 1 700
Jugendlichen Zugang zu Fortbildung und menschenwürdiger Arbeit ermöglicht.
Im Rahmen des Schwerpunktthemas „Tourismus“ fanden Beratungen des
tunesischen Fremdenverkehrsamts (Office National du Tourisme Tunisien – ONTT)
zur Steigerung der Servicequalität und Entwicklung messbarer
Qualitätsstandards statt.
b) bei Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Ausweitung der Beschäftigung im
Landwirtschaftssektor sowie zur Verhinderung von Landkauf durch
Großinvestoren zu Lasten von Familienbetrieben,
Es gibt vier BMZ-finanzierte Projekte im Landwirtschaftssektor in Tunesien:
● Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung;
● Förderung von Innovationen in der Land- und Ernährungswirtschaft;
● Förderung von Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum;
Drucksache 18/4550 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Förderung von ländlichen Frauengruppen zur Ernährungssicherung und
Einkommensschaffung.
In allen vier Projekten geht es um Kompetenzentwicklung und
Investitionsförderung im Rahmen von landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten (Fleisch,
Milch, Obst, Gemüse, Olivenöl, Pistazien, Aprikosen, Nichtholzwaldprodukte).
Die erwartete Wirkung in allen Projekten ist eine nachhaltige Entwicklung in der
Einkommensschaffung und Beschäftigungsförderung.
c) bei Maßnahmen zur Investitionsförderung und Schaffung von
Arbeitsplätzen in den wirtschaftlich schwachen Regionen und insbesondere in
den Grenzregionen zu Algerien und Libyen,
In den Grenzregionen werden fünf Projekte durchgeführt, die im Bereich des
Kunsthandwerks sowie der Landwirtschaft insbesondere Frauen und
Jugendlichen Einkommen sichern.
Im Rahmen des Schwerpunktthemas „Kleine und mittelständische
Unternehmen (KMU)“ leisteten die Transformationsteams fachliche Unterstützung zur
wirtschaftlichen Entwicklung der benachteiligten Region El Kef.
d) bei Maßnahmen zur Verbesserung der Energieverteilungsinfrastruktur
und der Entwicklung erneuerbarer Energien,
Das BMZ unterstützt die Erarbeitung und Umsetzung des Nationalen
tunesischen Solarplans (Ziel: 30 Prozent Anteil erneuerbarer Energien bis 2030) durch
Begleitung konkreter Solarprojekte, durch verbesserte Marktmechanismen, den
Anreiz privater Investitionen sowie durch die Beratung zu
Anschlussregelungen.
Das BMZ fördert gemeinsam mit der EU die Finanzierung eines
Photovoltaikkraftwerkes in Tozeur, das für weitere Anlagen als Modell dienen soll. Mit der
Förderung eines solchen Photovoltaik-Referenzprojektes wird Tunesien dabei
unterstützt, eine neue und für das Land zukunftsweisende Technologie
einzuführen. Der Projektträger STEG (Société Tunisienne de l’Electricité et du Gaz) soll
in die Lage versetzt werden, das Kraftwerk zu betreiben, zu warten und ins Netz
zu integrieren. Mit dem Baubeginn wird für Mitte 2016 gerechnet. Die Kosten
liegen bei rund 15 Mio. Euro. Parallel zur Durchführung der ersten Phase
werden mit dem Projektträger STEG Gespräche über die Finanzierung eines
Ausbaus der solaren Stromversorgung geführt.
Zwei weitere Programme befinden sich in Vorbereitung: 1. „Netzgekoppelte
Photovoltaik Tunesien“ zur dezentralen Erzeugung von Solarstrom und 2.
„Finanzierung von Energieeinsparmaßnahmen im Gebäudesektor“.
e) bei Maßnahmen zum Aufbau einer nachhaltigen Wasserversorgung und
zur Verbesserung der Wasser- und Sanitärinfrastruktur,
Da in Tunesien 80 Prozent des Wassers in die Landwirtschaft fließen,
konzentriert sich die Unterstützung durch das BMZ besonders auf ländliche Gebiete.
Ein neues ganzheitliches Programm zum Integrierten
Wasserressourcenmanagement (IWRM) richtet sich speziell an abgelegene und vernachlässigte Regionen,
etwa in Zentraltunesien um Kairouan oder Sidi Bouzid. In diesen Gegenden ist
die Bewässerungslandwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, so dass hier
Jobs generiert und Einkommen geschaffen werden kann. Mit diesem
ganzheitlichen Programm zum Integrierten Wasserressourcenmanagement soll der
Wassersektor in einem ganzen Gebiet umfassend modernisiert werden mit dem
Ziel einer effizienteren Nutzung durch Wasserspeicher, besseren Rohrsysteme
und moderneren Bewässerungsanlagen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4550Mit dem Programm „Verbesserung der Trinkwasserversorgung in
Südosttunesien (Brackwasserentsalzung) sollen Demineralisierungsanlagen für
Brackwasser, insgesamt 16 Entsalzungsanlagen und Fernleitungssysteme zur
Zuleitung entsalzten Wassers sowie die erforderlichen Wasserspeicher,
Pumpstationen und Tiefbrunnen einschließlich Ausrüstungen finanziert werden.
Das BMZ unterstützt die tunesische Regierung bei dem Ausbau und der
Verbesserung der Abwasserinfrastruktur des Landes, wie z. B. der Sanierung, der
Erweiterung und dem Neubau von Abwassersammelsystemen und Kläranlagen in
allen wichtigen Städten entlang des Flusses Medjerdah und in seinem
Einzugsgebiet. Es werden zunehmend auch Kläranlagen in kleinen und mittleren Städten
in den benachteiligten Regionen finanziert. Alle Vorhaben werden mit der
nationalen Abwasserbehörde „Office National de l’Assainissement“ (ONAS) als
Programmträger, Bauherr und Betreiber durchgeführt. ONAS betreibt bereits
die Abwassersysteme in rund 100 tunesischen Städten und Gemeinden.
f) bei Maßnahmen zur Entwicklung von Alternativen zu
umweltschädigenden Industrien sowie zur umwelt- und gesundheitsschädlichen
Förderung von Bodenschätzen?
Das BMZ unterstützt den Fonds zum industriellen Umweltschutz (FODEP), der
über ein Gesamtvolumen von über 50 Mio. Euro verfügt. Betriebe, die in
Umweltschutz investieren, zum Beispiel eine eigene Kläranlage errichten, ihre
Schornsteine mit Luftfiltern versehen oder auf gefährliche Chemikalien bei der
Herstellung ihrer Produkte verzichten, können dabei Unterstützung in Form von
günstigen Krediten und Zuschüssen erhalten. Neben dem Umwelteffekt stärkt
FODEP auch die Konkurrenzfähigkeit tunesischer Unternehmen, die sonst
kaum nach Europa exportieren könnten, da sie die Umweltauflagen der EU nicht
erfüllen.
Ein weiteres Vorhaben zur Industrieabwasserentsorgung hat die
ordnungsgemäße Sammlung, Reinigung und die ökologisch verträgliche Ableitung
gewerblicher und industrieller Abwässer zum Ziel.
5. Welche Aktivitäten sind im Rahmen der Initiative „Stabilität und
Entwicklung in Nordafrika und Nahost“ für Tunesien geplant, und welchen
finanziellen Beitrag wird das Land dadurch zusätzlich erhalten?
Aus der Sonderinitiative Mittelost-Nordafrika wurden 2014 fünf Vorhaben mit
einem Volumen von insgesamt 11,6 Mio. Euro zugesagt. Es handelt sich um
Vorhaben zu Jugendbeschäftigung, landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten,
Kommunalentwicklung, Regionalentwicklung und guter Regierungsführung.
6. Welche Beiträge hat die Bundesregierung geleistet, um die tunesischen
Unternehmen beim Aufbau von Logistikketten nach international anerkanntem
deutschem Vorbild zu unterstützen?
Hierzu leistet die Bundesregierung zurzeit keine Beiträge.
7. Welche Schritte hat die Bundesregierung zur gezielten Unterstützung
tunesischer Exporte in die EU unternommen, z. B. durch ein auf mehrere Jahre
befristetes Sonderprogramm zur Ermöglichung zollfreier Importe von in
Tunesien hergestellten Waren in die EU?
Die Zuständigkeit für die Handelspolitik liegt ausschließlich bei der
Europäischen Union. In den zuständigen EU-Gremien engagiert sich die Bundesregie-
Drucksache 18/4550 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderung für erfolgreiche Verhandlungen zu einem tiefgreifenden und umfassenden
Freihandelsabkommen sowie für die Förderung des Systems der Paneuropa-
Mittelmeer-Kumulierung. Außerdem wird im Rahmen des Schwerpunktthemas
„Handelspolitik“ der Transformationsteams die tunesische
Investitionsförderagentur FIPA unterstützt.
8. Inwieweit fördert oder unterstützt die Bundesregierung die regionale
Zusammenarbeit sowie den Handel zwischen Tunesien und seinen
Nachbarstaaten?
Vertreter der Bundesregierung haben bei bilateralen Besuchen stets die
Bemühungen der tunesischen Regierung um eine Intensivierung der regionalen
Zusammenarbeit im Rahmen der Union des Arabischen Maghreb (UMA)
einschließlich des Handels mit den Nachbarstaaten gewürdigt.
9. Welchen Beitrag will die Bundesregierung leisten, um anhand deutscher
Erfahrungen Tunesien bei als wichtig erachteten Projekten zu unterstützen,
wie
a) einer Reform des Wettbewerbsrechts bzw. einer Lockerung bestehender
Monopolstrukturen,
Im Rahmen der Energiepartnerschaft unter Federführung des BMWi wird eine
Energiemonopolstrategie entwickelt.
Ein weiteres Augenmerk der Transformationsteams liegt auf der Heranführung
der örtlichen Unternehmen und Verwaltungen an europäische Standards. Die
Unterstützung bei der Einführung klarer und transparenter Ausschreibungs- und
Vergaberegeln in Tunesien erfolgte im Rahmen des Schwerpunktthemas
„Öffentliche Ausschreibungen“ durch Beratung der zuständigen tunesischen
Behörde „Haute instance de la commande publique observatoire national des
marchés publics“ (HAICOP).
b) der Dezentralisierung mit dem Ziel einer größeren Autonomie von
Regionen und Kommunen?
Das BMZ unterstützt seit 2012 unterschiedliche tunesische Akteure zu Fragen
der Dezentralisierung:
● Der Ausschuss für Gebietskörperschaften der Verfassunggebenden
Versammlung informierte sich 2012 im Rahmen eines Studienaufenthalts über
deutsche Erfahrungen zum Thema.
● Seit Verabschiedung der neuen Verfassung im Januar 2014 werden das Innen-,
Finanz- und Entwicklungsministerium zu Fragen der Umsetzung beraten.
Eine interministerielle Arbeitsgruppe arbeitet zu den Anforderungen der
Regionalentwicklung im Rahmen der Dezentralisierung.
● Auf kommunaler Ebene werden mit deutscher Unterstützung seit 2012
Formate „partizipativer Demokratie“ (Bürgerbeteiligungsverfahren) wie von der
neuen Verfassung gefordert entwickelt, angewandt und verbreitet (z. B. in
Gestalt von Bürgerbüros, Bürgerhaushalt, kommunalen
Jugendwettbewerben, kommunaler Jugendarbeit etc.).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/455010. Inwieweit fördert die Bundesregierung den Umbau der tunesischen
Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit, was
a) generell die Produktion, die Ressourcenschonung und die
Müllvermeidung bzw.
Seit Ende der 1990er-Jahre wird Tunesien beim Aufbau einer geordneten
Abfallwirtschaft durch die Finanzierung und Begleitung mehrerer Projekte mit dem
Ziel, einen Beitrag zum Schutz der Umwelt, des Klimas und der natürlichen
Ressourcen sowie zur Verringerung der gesundheitlichen Risiken für die
tunesische Bevölkerung zu leisten, unterstützt. Beispiele sind die Entwicklung einer
Basisentsorgungsinfrastruktur und der Kreislaufwirtschaft sowie der Aufbau
industrieller Sonderdeponien.
Die tunesische Regierung wird zudem bei der Verbesserung der
Rahmenbedingungen und Dienstleistungen für Investitionen in kleine und mittlere
Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen beraten. Dabei geht es v. a. um die
Vereinfachungen in administrativen Abläufen von Fördermaßnahmen, verbessertes
Know-how von Fach- und Führungskräften, Unterstützung rentabler
Marktmodelle und neuer Akteure sowie die Vernetzung relevanter Marktakteure in der
Pilotregion Sfax.
b) den Energie- und den Tourismussektor
betrifft?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4d verwiesen.
11. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung (ggf. über die EU oder
andere multilaterale Institutionen) den Aufbau von demokratischen
Strukturen und den Schutz der Menschenrechte, insbesondere
a) durch eine Zusammenarbeit mit dem demokratisch gewählten
tunesischen Parlament,
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hatte bereits der 2011 gewählten
Verfassungsgebenden Nationalversammlung Tunesiens Unterstützung beim
Aufbau einer modernen Parlamentsverwaltung angeboten, eine konkrete
Zusammenarbeit kam allerdings nicht zustande. Nach der Konstituierung des
neuen tunesischen Parlaments („Versammlung der Volksvertreter“) Anfang
2015 plant die Bundestagsverwaltung, eine Delegation der Verwaltung dieses
Parlamentes zu einem Kurs nach Berlin einzuladen. Das Auswärtige Amt wird
die Bundestagsverwaltung bei der Vermittlung der notwendigen Kontakte
unterstützen.
b) durch Vorhaben im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auf
nationaler Ebene und in den einzelnen Regionen,
Das BMZ unterstützt den Aufbau von demokratischen Strukturen vor allem auf
kommunaler und regionaler Ebene.
Als Ergebnis einer Studienreise zu kommunalen Formen der Bürgerbeteiligung
in Deutschland werden in Zusammenarbeit mit der Fortbildungsstätte des
tunesischen Innenministeriums für die Dezentralisierung ein Handbuch zu Formaten
kommunaler Demokratie entwickelt und landesweite Fortbildungen zum Thema
sowie die Weiterentwicklung von Fortbildungsangeboten entsprechend den
Reformen unterstützt.
In ausgewählten Kommunen des Landes wurden und werden neue Formate der
Bürgerbeteiligung entwickelt und verbreitet: z. B. Bürgerbüros mit Beschwerde-
Drucksache 18/4550 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemechanismen, Unterstützung partizipativer Fachplanung, kommunale
Jugendwettbewerbe und Jugendarbeit, Beteiligung von Frauen in der
Kommunalentwicklung.
Auf regionaler Ebene wird eine neue Form der Planung unterstützt, die Staat,
Wirtschaft und Zivilgesellschaft einbezieht und durch eine Vielzahl von Foren
möglichst hohe Partizipation und Akzeptanz sicherstellen will.
Mit dem tunesischen Städtetag werden Facharbeitsgruppen der Kommunen
gefördert, die sowohl dem Austausch demokratischer und bürgerorientierter
Innovationen wie auch die fachpolitische Meinungsbildung der Kommunen bei der
anstehenden Umsetzung der Dezentralisierung erleichtern.
c) durch Programme im Bereich der Übergangsjustiz, etwa durch
Expertenaustausch und Unterstützung der tunesischen Wahrheits- und
Würdekommission,
Der Bereich der Übergangsjustiz wurde 2014 als Schwerpunkt durch einen
Beitrag in Höhe von 1 Mio. Euro für das Programm der UN-Organisation für
Entwicklung (UNDP) zugunsten der neuen „Instanz für Wahrheit und Würde“
gefördert. Ziel des Vorhabens war die technische und institutionelle Unterstützung
der Instanz für Wahrheit und Würde (IVD). In einer weiteren
zivilgesellschaftlichen Projektkomponente sollte die Bevölkerung und die
zivilgesellschaftlichen Organisationen zusätzlich in die Lage versetzt werden, den Prozess der
Übergangsjustiz begleiten und ggf. kritisch hinterfragen zu können. Außerdem
sollten Opfer von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Frauen und
Kinder, über ihre Rechte aufgeklärt und bei der Beschreitung eines Rechtsweges
direkt begleitet werden. Das Projekt wurde Ende 2014 abgeschlossen.
d) durch Programme der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche
Zusammenarbeit (IRZ),
Die Bundesregierung unterstützt seit 2012 Programme der IRZ in Tunesien. Im
Jahr 2014 standen vor allem der Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des
Strafvollzugs sowie die Kooperation mit der tunesischen Notarkammer im
Vordergrund. Die Kooperation im Bereich Strafvollzug und
Verwaltungsgerichtsbarkeit soll auch im Jahr 2015 fortgesetzt und durch weitere Komponenten, z. B.
im Bereich Verfassungsgerichtsbarkeit sowie einem Kolloquium für Modernes
Verwaltungs- und Privatrecht, ergänzt werden.
e) durch zivilgesellschaftliche Kooperation, etwa bei der Beratung der
Gesetzgebung, dem Umbau der Justizverwaltung und der Einhaltung
der Menschenrechte im Justizvollzug,
Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung seit Ende 2014 die International
Legal Foundation bei der Durchführung eines Mentoringprogramms für junge
tunesische Anwälte und Pflichtverteidiger, um den Rechtsbeistand in
Strafsachen für mittellose Tunesierinnen und Tunesier, insbesondere auch
jugendliche Beschuldigte, zu verbessern.
f) durch Austauschprogramme zwischen Expertinnen und Experten,
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) trägt mit
Beratergruppen (sog. Transformationsteams) zur bilateralen
Transformationspartnerschaft Deutschlands mit Tunesien bei. Durch die Entsendung von Experten an
tunesische Ministerien wird der tunesischen Regierung und tunesischen
Behörden gezielt Know-how vermittelt, um sie bei den wirtschaftlichen und sozialen
Reformen hin zu einer sozialen Marktwirtschaft nachhaltig zu unterstützen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4550g) durch Beratung und Expertinnen- und Expertenaustausch zur
Verwirklichung der geplanten Dezentralisierung der Verwaltungsstrukturen,
insbesondere beim Aufbau demokratisch kontrollierter kommunaler
und regionaler Verwaltungseinheiten?
Die Bundesregierung unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH seit 2012 bei der Durchführung eines Projekts
zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Dezentralisierung in
Tunesien. Die Maßnahme richtet sich vorwiegend an Fach- und
Managementpersonal der mittleren Verwaltungsebene und an kommunale Dienstleister sowie
an zivilgesellschaftliche Akteure, sodass diese ihre Aufgaben effizienter und
bürgerorientiert wahrnehmen können. Aufbauend auf den seit 2014 in mehreren
tunesischen Städten etablierten Bürgerbüros soll es im weiteren Projektverlauf
darum gehen, kontextspezifische Trainingscurricula zu Themen der lokalen
Selbstverwaltung zu entwickeln.
Das BMZ setzt internationale Experten in der Beratung ein, führt Studienreisen
nach Deutschland durch und unterstützt gleichzeitig den Austausch von
kommunaler Expertise mit Deutschland aber auch zwischen Tunesien, Marokko und
Algerien. Zudem unterstützt das BMZ im Rahmen bestehender
Städtepartnerschaften Arbeitsaufenthalte tunesischer Experten in Deutschland sowie
Fachberatungen und Fortbildungen, die aus Städtepartnerschaften und
Städtenetzwerken im europäischen Nachbarschaftsraum entstehen.
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
a) um grundsätzlich sicherzustellen, dass die in der tunesischen
Verfassung verankerten Gleichstellungsparagrafen auch tatsächlich
umgesetzt werden,
Hierzu sind gegenwärtig keine Maßnahmen geplant.
b) um Tunesien bei der gesetzlich festgelegten landesweiten Schaffung
von Gleichstellungsbeauftragten in öffentlichen Behörden zu beraten
und zu unterstützen,
Hierzu sind gegenwärtig keine Maßnahmen geplant.
c) um Bemühungen verschiedener Nichtregierungsorganisationen zur
Bildung des in der Verfassung festgelegten „Hohen Justizrats“ zu
unterstützen und darauf hinzuwirken, dass zum ersten Mal in der
Geschichte Tunesiens Richterinnen in einem hohen Justizgremium
vertreten sein können,
Hierzu sind gegenwärtig keine Maßnahmen geplant.
d) um die Regierung darin zu unterstützen, der hohen Arbeitslosigkeit
von Frauen in Tunesien entgegenzuwirken,
Das BMZ fördert im Rahmen einer Kofinanzierung mit dem deutschen
Reiseanbieter TUI GmbH (2012 bis 2015) den Berufseinstieg von Frauen in touristische
Berufe. Dabei werden zurzeit 50 begabte junge Frauen aus finanziell schlecht
gestellten Familien mit einem Stipendium zur Ausbildung in einem touristischen
Beruf wie Konditor, Service Fachkraft, Köchin, Rezeptionistin, oder auch
Finanzmanagerin an einer Tourismusfachschule gefördert. Gleichzeitig werden
Zusatzausbildungen z. B. in Sprachen und Serviceorientierung zusammen mit
begleiteten Praktika angeboten. Eine Recruitment-Messe am Ende der
Ausbildung hilft beim Berufseinstieg. Das Projekt arbeitet mit zehn tunesischen
Partnerhotels zusammen. Das Arbeitsmaterial wird im Anschluss an das Projekt dem
Drucksache 18/4550 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTourismusministerium zum weiteren strategischen Einsatz zur Verfügung
gestellt.
Das BMZ hat mithilfe von Wertschöpfungsketten unter besonderer Beteiligung
von Frauen das Einkommen von ca. 200 im Agrarsektor aktiven Frauen
verbessert, z. B. durch Produktdiversifizierung, verbessertem Marktzugang und
Maßnahmen zur Selbstorganisation. Der Ansatz wird zurzeit für die Übernahme in
die Entwicklungsstrategien des tunesischen Landwirtschaftsministeriums
vorbereitet.
Das BMZ fördert seit Beginn des Jahres 2015 die Einstellung, den Verbleib und
den beruflichen Aufstieg von Frauen in Unternehmen der Privatwirtschaft.
e) um das Melde- und Passwesen verbessern zu helfen und Frauen
dadurch eine bessere Teilhabe am demokratischen Prozess (Wahlen)
sowie in der Bildung zu ermöglichen,
Die relativ geringe Wahlbeteiligung (unter 50 Prozent der wahlberechtigten
Tunesier über 18 Jahren bei den Wahlen Ende 2014) geht u. a. darauf zurück,
dass viele Tunesier (Männer und Frauen) nicht polizeilich gemeldet sind. Nach
Angaben der tunesischen Wahlkommission ISIE lag der Anteil der Frauen unter
den für die Wahlen registrierten Bürgern bei 46,2 Prozent. Das über die
Heinrich-Böll-Stiftung geförderte Projekt „Mourakiboun“ (Wahlbeobachter)
hatte u. a. das Ziel, Frauen auf dem Land auf ihr Wahlrecht hinzuweisen und sie
zur Teilnahme zu motivieren.
f) um Frauen, gerade auf dem Land, bessere Foren und Möglichkeiten
einzuräumen, um sich selbstorganisiert über Probleme wie Gewalt
gegenüber Frauen oder Bildungschancen auszutauschen?
Hierzu sind gegenwärtig keine spezifischen Maßnahmen geplant. Zur
Zusammenarbeit im Bildungssektor wird auf die Antworten zu den Fragen 15a und 15b
verwiesen.
13. Welche Projekte und Maßnahmen wurden im Rahmen der
Transformationspartnerschaft mit Tunesien durch staatliche Stellen oder nach
Kenntnis der Bundesregierung private Organisationen aus Deutschland
durchgeführt bzw. ermöglicht?
Mit der Durchführung der Projekte der Transformationspartnerschaft wurden
und werden zum größten Teil bewährte Partner beauftragt: so die deutschen
politischen Stiftungen, die GIZ, die Deutsche Welle Akademie, das Goethe-
Institut, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und verschiedene
Hochschulen sowie die IRZ und internationale Organisationen wie die UNDP
und die OECD. Eine Durchführung durch Vertreter staatlicher Stellen erfolgte
z. B. bei den Ausbildungsprojekten für die Streit- und Sicherheitskräfte
(Bundesministerium des Innern –BMI – und BMVg, es wird auf die Antworten zu
den Fragen 1b, 2b, 2d und 2e verwiesen).
14. Wie häufig und mithilfe welcher Instrumente koordinieren das AA und
das BMZ ihre Aktivitäten in Tunesien?
Liegt ein gemeinsames Strategiepapier vor?
Das AA und das BMZ führen quartalsmäßig institutionalisierte
Koordinierungsgespräche abwechselnd in Berlin und Bonn zur Abstimmung ihrer
Zusammenarbeit mit Tunesien. Ziel ist dabei sicherzustellen, dass die aus
Transformationsmitteln des AA finanzierte Projekte und Projekte des BMZ zur Unterstützung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4550ineinandergreifen und sich gegenseitig verstärken. Hierbei werden auch
Einzelprojekte sowie die zukünftige Ausrichtung der Unterstützung diskutiert.
Darüber hinaus stehen die für die Projektarbeit zuständigen Kolleginnen und
Kollegen von AA und BMZ in regelmäßigen Direktkontakt. Die Notwendigkeit für
ein gemeinsames Strategiepapier wird nicht gesehen. Die
Transformationsstrategie des AA wird vielmehr im Rahmen der Koordinierungsgespräche mit dem
BMZ abgestimmt, auch hinsichtlich der Schwerpunkte des jeweiligen
Engagements. Auf politischer Ebene gibt es jährliche Staatssekretärstreffen unter
Leitung des AA und Beteiligung des BMZ und weiterer Ministerien. Das BMZ hat
einen Mitarbeiter an die Botschaft Tunis abgeordnet, wodurch ein intensiver
Austausch beider Ministerien garantiert ist. Mit der tunesischen Regierung gibt
es jährliche Regierungsgespräche zur Entwicklungszusammenarbeit („Comité
de suivi et réflexion“), an denen AA und BMZ teilnehmen.
15. Welche Programme und Planungen verfolgt die Bundesregierung zur
Zusammenarbeit und zum Austausch im Bildungssektor, insbesondere
a) zur Unterstützung Tunesiens beim Umbau der beruflichen Bildung,
Nach der Revolution 2011 hat die tunesische Regierung um verstärkte
Unterstützung durch das BMZ gebeten, um die Qualifizierung von Arbeitskräften zu
verbessern und so gegen die hohe Arbeitslosigkeit anzugehen. Zentrales
gemeinsames Anliegen ist dabei, die konkreten Bedürfnisse der Wirtschaft bei der
Berufsbildungs- und Beschäftigungspolitik besser zu berücksichtigen und die
Arbeitsvermittlung zu verbessern. Im Rahmen der Transformationspartnerschaft
des AA wurden durch den im Februar 2015 abgeschlossenen
„Beschäftigungspakt Tunesien“ elf staatliche Berufsbildungszentren umfassend modernisiert
und ihre Lehrpläne mit den Anforderungen der lokalen Industrie abgestimmt. Im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ werden landesweit
innerbetriebliche und nichtstaatliche Fortbildungsmaßnahmen, u. a. durch Public
Private Partnerships mit deutschen Firmen, durchgeführt. Das Gesamtvolumen
der deutschen Unterstützung für diese Programme beträgt seit der Revolution
2011 circa 25 Mio. Euro. Am 18. Oktober 2013 wurde mit dem tunesischen
Berufsbildungsministerium eine gemeinsame Absichtserklärung zur Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit der Diplomierten durch die betriebliche Ausbildung
unterzeichnet, dessen Inhalt und vereinbarte Maßnahmen vom neuen
tunesischen Berufsbildungsminister am 18. Februar 2015 bestätigt wurden.
b) zur Zusammenarbeit und zum Aufbau von Partnerschaften zwischen
tunesischen Bildungsinstitutionen (Universitäten, Fachhochschulen,
höheren Schulen) mit deutschen Einrichtungen?
Ein Schwerpunkt der Transformationspartnerschaft liegt auf dem Aufbau von
Partnerschaften zwischen tunesischen und deutschen Hochschulen und der
Förderung von qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs aus Tunesien. Diese
Ziele werden durch unterschiedliche Projekt- und Programmformate realisiert:
Stipendienprogramme mehrerer Mittlerorganisationen verstärken den
gegenseitigen Austausch auf der individuellen Ebene. Die Förderung von akademischen
Kurzzeitmaßnahmen wie z. B. Konferenzen und das Angebot von
Forschungspartnerschaften zur Unterstützung zurückkehrender Wissenschaftler tragen zur
Festigung und zum Ausbau persönlicher Netzwerke bei. Durch die Förderung
von Hochschulpartnerschaften soll wiederum der Austausch und die
gegenseitige Zusammenarbeit auf institutioneller Ebene intensiviert werden.
Drucksache 18/4550 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
staatlicher Vorhaben aus Deutschland in Projekten der zivilen
Krisenprävention in Tunesien tätig?
Im Rahmen der bilateralen Projektzusammenarbeit des Technischen Hilfswerks
(THW) und der Bundesanstalt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
(BBK) mit Tunesien kommt es im Laufe des Jahres zu Dienstreisen zur
Durchführung von Seminaren, Schulungen und Übungen. In Bezug auf die
Maßnahmen des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei wird auf die Antworten zu
den Fragen 1 und 2 verwiesen.
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein ressortübergreifendes und mit der
neuen tunesischen Regierung, den Zivilgesellschaften beider Länder und
mit den Maßnahmen anderer Akteure, insbesondere der EU, abgestimmtes
Konzept zur Unterstützung und Stabilisierung des
Transformationsprozesses in Tunesien zu entwickeln und öffentlich zu diskutieren?
Am 14. März 2012 wurde in Berlin zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel und dem damaligen tunesischen Premierminister Hamadi Jebali
vereinbart, regelmäßig ressortübergreifende Regierungskonsultationen auf Ebene der
Staatssekretäre abzuhalten, um die bilaterale Zusammenarbeit in ihrer ganzen
Breite zu koordinieren und gegenseitige Vorschläge zu diskutieren. Die ersten
beiden Runden dieser Konsultationen fanden am 12. September 2012 und am
19. Juni 2014 in Berlin statt. Die nächste Runde ist für Anfang 2016 vorgesehen.
In der Vorbereitung dieser Konsultationen werden auf beiden Seiten Vertreter
der Zivilgesellschaft beteiligt sowie die Projektplanung der EU berücksichtigt.
Auf diese Weise werden die einzelnen Projekte praxisorientiert zwischen beiden
Seiten abgestimmt. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt.
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
18. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Sicherung einer
wissenschaftlichen Evaluierung ihrer Maßnahmen zur zivilen
Krisenprävention in Tunesien?
Grundsätzlich wird jedes Projekt in enger Abstimmung mit den
Auslandsvertretungen und Länderreferaten eng begleitet und nach Abschluss einer
Erfolgskontrolle unterzogen. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit auch Projekte im
Auftrag der Zuwendungsempfänger extern evaluiert. So wurden u. a. das Projekt
„Förderung des Lokaljournalismus in Tunesien und Ägypten“ der GIZ sowie
Einzelmaßnahmen des Goethe-Instituts wie das Kulturmanagement-Programm
evaluiert. Im Jahr 2015 soll zudem eine umfangreiche Evaluierung des
Transformationsprogramms des DAAD seit dem Jahr 2012 durchgeführt werden. Für das
Jahr 2015 ist ferner geplant, eine wissenschaftliche Evaluierung der im Rahmen
der Transformationspartnerschaften mit Nordafrika (u. a. in Tunesien)
durchgeführten Projekte im Bereich der „Rechtsstaatsförderung“ durchzuführen, um die
Projektziele in Bezug auf Wirkung und Nachhaltigkeit zu bewerten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/455019. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen
zwischen der EU und Tunesien für ein Visaerleichterungsabkommen, und
über welche konkreten Schritte der Visaliberalisierung wird verhandelt?
In seiner Sitzung am 15. Dezember 2014 hat der Rat der Europäischen Union die
Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Tunesien über ein
Visaerleichterungsabkommen beschlossen. Die Kommission ist derzeit im Austausch
mit den tunesischen Behörden, um einen geeigneten Termin für die Aufnahme
dieser Verhandlungen zu finden. Das Verhandlungsmandat (Ratsdok. 15912/14)
ist vom Rat der Europäischen Union als Verschlusssache eingestuft worden und
kann in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags eingesehen werden.
20. Befürwortet die Bundesregierung ein baldiges Zustandekommen eines
Abkommens zwischen der EU und Tunesien für weitgehende
Erleichterungen bei der Visavergabe für Tunesierinnen und Tunesier?
Ja. Die Verhandlung eines Abkommen über die Erleichterungen bei der
Visavergabe für Tunesier ist Teil der Vereinbarungen im Rahmen der EU-
Mobilitätspartnerschaft mit Tunesien.
a) Wenn ja, wie und in welcher Form setzt sie sich konkret dafür ein?
Die Verhandlungen werden von der Europäischen Kommission geführt. Die
Haltung der Bundesregierung ist der Europäischen Kommission bekannt.
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
Entfällt.
21. Welche konkreten Projekte wurden bisher im Rahmen der EU-
Mobilitätspartnerschaft mit Tunesien umgesetzt, und in welcher Form beteiligt sich
Deutschland daran?
Der Annex für die EU-Mobilitätspartnerschaft mit Tunesien mit konkreten
Projektvorschlägen der einzelnen Mitgliedstaaten sowie der EU ist noch nicht fertig
ausgehandelt.
Die EU-Mobilitätspartnerschaft mit Tunesien verfolgt die folgenden vier Ziele:
● Stärkung der legalen Zuwanderung durch Visaerleichterungen (die mit
Rückübernahmeabkommen einhergehen), Programme für Hochqualifizierte,
Austauschprogramme;
● Eindämmung der irregulären Migration durch Stärkung von Grenzschutz,
Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Informationskampagnen für
Migranten;
● Stärkung des Flüchtlingsschutzes durch den Aufbau eines Asylsystems nach
internationalen Standards;
● Förderung von Entwicklung durch Migration durch Zusammenarbeit mit der
Diaspora, Programme für Rückkehrer, Förderung der zirkulären Migration,
Senkung der Kosten für Rücküberweisungen.
Zum Erreichen dieser Ziele wird bereits jetzt eine Reihe von Projekten
umgesetzt. So läuft bereits seit 2012 ein aus Mitteln des Auswärtigen Amtes
finanziertes und von der GIZ durchgeführtes Projekt zur Förderung der legalen Mobilität
hochqualifizierter Fachkräfte (Ingenieure) zwischen Tunesien und Deutschland.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Drucksache 18/4550 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung das konkrete
Verhandlungsziel bei den Verhandlungen der EU und Tunesien zu einem
Rückübernahmeabkommen (Ratsdok. 12332/14), und welche Personengruppen sollen
im Rahmen dieses Abkommens rückübernommen werden (bitte
ausführen)?
Der Abschluss eines Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und
Tunesien ist Teil der Vereinbarungen im Rahmen der EU-
Mobilitätspartnerschaft mit Tunesien. Die Verhandlungen über ein solches
Rückübernahmeabkommen sind parallel zu den Verhandlungen über ein
Visaerleichterungsabkommen zu führen. Das Rückübernahmeabkommen hat den Standards der EU
in diesem Bereich zu genügen. Das bedeutet nach beiderseitigem Verständnis,
dass die Rückübernahmeverpflichtung nicht nur tunesische Staatsbürger,
sondern auch Bürger aus Drittstaaten umfasst.
Rückübernahmeabkommen legen eindeutige Verpflichtungen und Verfahren
sowohl für die Behörden der Drittstaaten als auch der EU-Mitgliedstaaten fest. Sie
regeln, wann und wie Personen rückgeführt werden sollen, die sich irregulär in
der EU aufhalten. Im Prinzip sind dies technische Vorschriften, um die
Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen zu verbessern.
Tunesien und die EU haben außerdem die Vertiefung der Zusammenarbeit in der
Rückkehr- und Rückführungspolitik vereinbart. Ziel ist die Umsetzung
bestehender Verpflichtungen zwischen Tunesien und den EU-Mitgliedstaaten, vor
allem in Bezug auf die Identifizierung von Personen und die Ausstellung von
Reisedokumenten.
Das Verhandlungsmandat für die Verhandlungen über ein
Rückübernahmeabkommen mit Tunesien (Ratsdok. 16032/14) ist vom Rat der Europäischen
Union als Verschlusssache eingestuft worden und kann in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags eingesehen werden.
23. Verfügt Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung über ein
Flüchtlingsgesetz, das die Rechte von Flüchtlingen gemäß der Genfer
Flüchtlingskonvention in Tunesien flächendeckend gewährleistet?
Wenn nein, mit welcher Begründung führt die EU dennoch Verhandlungen
über die Rückübernahme?
Das Recht auf politisches Asyl mit Auslieferungsverbot ist in Artikel 26 der
tunesischen Verfassung vom Januar 2014 festgeschrieben. Das
Hochkommissariat für Flüchtlinge der UN (UNHCR) unterstützt die tunesische Regierung
derzeit bei der Ausarbeitung einer nationalen Asyl- und
Flüchtlingsgesetzgebung gemäß der VN-Flüchtlingskonvention von 1951.
Am 3. März 2014 unterzeichnete Tunesien mit der Europäischen Union und
zehn Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland) eine gemeinsame Erklärung über
eine Mobilitätspartnerschaft. Im Rahmen dieser Mobilitätspartnerschaft hat die
EU das Mandat erhalten, neben Visaerleichterungen die Verhandlungen über ein
Rückübernahmeabkommen aufzunehmen.
Das Rückübernahmeabkommen ist im Einklang mit den in der Richtlinie 2008/
115/EG festgeschriebenen Normen und Verfahren der Mitgliedstaaten zur
Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger sowie mit den Grundrechten
als allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschafts- und des Völkerrechts,
einschließlich der Verpflichtung zum Schutz von Flüchtlingen und zur Achtung der
Menschenrechte anzuwenden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/455024. Mit welchen Maßnahmen unterstützen Deutschland und die EU nach
Kenntnis der Bundesregierung den Aufbau eines Asylsystems in Tunesien
(bitte einzeln auflisten)?
Die folgenden Maßnahmen im Bereich Asyl sind derzeit auf Ebene der
Europäischen Union bzw. von Deutschland geplant:
Ein Projekt im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstruments auf Vorschlag der Asyl-Schutz-Organisation der EU (EASO) und
der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen (FRONTEX) mit dem Ziel, die tunesischen Behörden mit dem Mandat, den
Werkzeugen und Instrumenten von EASO und Frontex, sowohl im Bereich
Asylsystem als auch europäischen Grenzschutz, vertraut zu machen, wird
bereits umgesetzt. In diesem Zusammenhang haben EASO und FRONTEX die
Möglichkeit, den Bedarf an technischer Unterstützung im Bereich Asyl und
Grenzschutz zu ermitteln und entsprechend die benötigte Expertise und
Beratung den tunesischen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Projekte in der Vorbereitung:
– ein Projektvorschlag der Europäischen Kommission zum Aufbau eines
nationalen Schutzsystems zur Unterstützung der Ausarbeitung eines
tunesischen Asylgesetzes durch die Schulung der zuständigen tunesischen
Behörden (durchgeführt von UNHCR);
– vonseiten der EU ein neues Regionales Schutz- und Entwicklungsprogramm
(RDPP) für Nordafrika: Es soll in den Ländern Marokko, Algerien, Tunesien,
Libyen und Ägypten (mit möglichen Aktivitäten in anderen Ländern, wie
Niger und Mauretanien) die Kapazitäten im Bereich Asyl stärken und den
Bau von nachhaltigen Schutzsystemen unterstützen. Die Prüfung einer
möglichen Teilnahme Deutschlands ist noch nicht abgeschlossen. Deutschland
zieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Unterstützung des RDPP für
Nordafrika mit Personal- und Sachmitteln in Betracht;
– ein Projektvorschlag von Deutschland zur Stärkung der Kapazitäten im
Bereich der Flüchtlingshilfe und in der Ausbildung von Fachkenntnissen im
Bereich Asyl: Dazu hat das Auswärtige Amt bereits im November 2014 einen
Studienaufenthalt für Verantwortliche für Asylrecht und -verfahren aus
tunesischen Behörden in Deutschland, u. a. beim BAMF in Nürnberg,
durchgeführt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]