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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Deutschlands Beitrag zur Unterstützung des Transformationsprozesses in Tunesien

Beiträge zur Unterstützung der Umwandlung Tunesiens in eine Demokratie, Entwicklung eines Konzepts, Schutz der Menschenrechte, deutsch-tunesische Kooperation im Bildungs- und Sicherheitssektor, zivile Krisenprävention, Stärkung der Lage der Frauen, Förderung des Umbaus der tunesischen Wirtschaft, der regionalen Zusammenarbeit, von Investitionen, des Aufbaus von Infrastrukturen sowie tunesischer Exporte in die EU, Verhandlungen der EU mit Tunesien über ein Visaerleichterungsabkommen und ein Rückübernahmeabkommen, Rechte von Flüchtlingen, Flüchtlingsgesetz, Asylsystem<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/423504.03.2015

Deutschlands Beitrag zur Unterstützung des Transformationsprozesses in Tunesien

der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Tom Koenigs, Agnieszka Brugger, Luise Amtsberg, Katja Keul, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Verabschiedung einer neuen Verfassung, der Durchführung von Wahlen und der Übernahme der Regierungsverantwortung durch eine demokratisch legitimierte Koalitionsregierung ist eine wichtige Phase der Transformation Tunesiens in eine Demokratie formal vorläufig abgeschlossen. Allerdings sind die Risiken eines teilweisen Rückfalls in undemokratische Verhältnisse mit entsprechenden Konsequenzen für die Rechtsstaatlichkeit, für die Menschenrechtslage sowie eine eingeschränkte Partizipation der Bevölkerung unübersehbar. Die Situation der Wirtschaft ist dramatisch, die Jugendarbeitslosigkeit hoch, der Wohlstand ungleich verteilt, Regionen im Landesinneren sind von der Teilhabe abgeschnitten; die Sicherheit ist – nicht zuletzt durch Bürgerkriege und undemokratische Verhältnisse in den Nachbarstaaten, allen voran in Libyen – gefährdet.

Deutschland und die Europäische Union (EU) haben deshalb größtes Interesse an der Stabilisierung und Fortentwicklung der tunesischen Demokratie. Deutschland hat durch die Vereinbarung einer „Transformationspartnerschaft“ versucht, einen Beitrag zu leisten und den zivilgesellschaftlichen Austausch zu fördern. Deutsche Unternehmen sind mit Investitionen im Umfang von ca. 300 Mio. Euro in Tunesien tätig. Einzelne Projekte für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Tunesien, so beim Umbau des Rechtssystems sowie durch eine „Sicherheitspartnerschaft“, sind öffentlich bekannt. Die deutsche Entwicklungspolitik hat die Mittel nach der Revolution deutlich erhöht und konzentriert sich auf die Schwerpunkte Entwicklung des ländlichen Raumes und Beschäftigungsförderung. Zukünftig wird Tunesien auch Teil der neu geschaffenen Initiative „Stabilität und Entwicklung in Nordafrika und Nahost“. Auch vonseiten der EU sind zahlreiche Einzelmaßnahmen im Gang bzw. geplant. Eine große Anzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen, nicht nur aus Deutschland bzw. der EU, sondern auch aus anderen Staaten, ist in Tunesien aktiv.

Ein systematischer, ressortübergreifender Ansatz Deutschlands und der EU zur aktiven Begleitung Tunesiens beim weiteren Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und zur Stabilisierung der Sicherheitslage ist allerdings bisher nicht bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche finanziellen und sonstigen materiellen Beiträge zur Unterstützung des Transformationsprozesses werden seitens der EU, seitens der Bundesrepublik Deutschland aus dem Auswärtigen Amt (AA), aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), aus anderen Ministerien, nach Kenntnis der Bundesregierung seitens dritter Staaten, nach Kenntnis der Bundesregierung durch Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen geleistet?

2

Welche staatlichen Kooperationsverträge und -vereinbarungen bestehen zwischen Deutschland und Tunesien im Sicherheitssektor, und welche praktischen Maßnahmen zur Unterstützung des Landes setzt die Bundesrepublik Deutschland um, insbesondere zur Reform des Sicherheitssektors, z. B. bei der Verwirklichung demokratischer Kontrolle und transparenter, geregelter Verfahren, wie sie für eine Demokratie unverzichtbar sind sowie zur Einhaltung der Menschenrechte, Ausbildung von Polizei und Grenzschutz, Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Sicherheitskräfte, insbesondere zur Durchführung der Grenzsicherung und bei der Terrorbekämpfung, Ausbildung der tunesischen Streitkräfte, Ausstattung der tunesischen Streitkräfte mit militärischem Material wie Nachtsichtgeräten, Minenräumgeräten, Schutzwesten etc.?

3

Wieso zählt Tunesien bei der europäischen Strategie „Syrien und Irak: Strategie für die Terrorismusbekämpfung und das Vorgehen gegen ausländische Kämpfer“ zu den Ländern mit der geringsten Priorität (3) (vgl. Ratsdok. 14476/14), obgleich nach einem Bericht der Tageszeitung „The Washington Post“ vom 28. Oktober 2014 die meisten ausländischen Kämpfer der Terrororganisation ISIS aus Tunesien stammen?

4

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um Investitionen zu fördern und den Aufbau von Infrastrukturen zu unterstützen, insbesondere zur Schaffung von Arbeitsplätzen in bereits etablierten Bereichen wie Tourismus, Textilwirtschaft bzw. bei der Modernisierung und Umgestaltung dieser Sektoren, bei Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Ausweitung der Beschäftigung im Landwirtschaftssektor sowie zur Verhinderung von Landkauf durch Großinvestoren zu Lasten von Familienbetrieben, bei Maßnahmen zur Investitionsförderung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den wirtschaftlich schwachen Regionen und insbesondere in den Grenzregionen zu Algerien und Libyen, bei Maßnahmen zur Verbesserung der Energieverteilungsinfrastruktur und der Entwicklung erneuerbarer Energien, bei Maßnahmen zum Aufbau einer nachhaltigen Wasserversorgung und zur Verbesserung der Wasser- und Sanitärinfrastruktur, bei Maßnahmen zur Entwicklung von Alternativen zu umweltschädigenden Industrien sowie zur umwelt- und gesundheitsschädlichen Förderung von Bodenschätzen?

5

Welche Aktivitäten sind im Rahmen der Initiative „Stabilität und Entwicklung in Nordafrika und Nahost“ für Tunesien geplant, und welchen finanziellen Beitrag wird das Land dadurch zusätzlich erhalten?

6

Welche Beiträge hat die Bundesregierung geleistet, um die tunesischen Unternehmen beim Aufbau von Logistikketten nach international anerkanntem deutschem Vorbild zu unterstützen?

7

Welche Schritte hat die Bundesregierung zur gezielten Unterstützung tunesische Exporte in die EU unternommen, z. B. durch ein auf mehrere Jahre befristetes Sonderprogramm zur Ermöglichung zollfreier Importe von in Tunesien hergestellten Waren in die EU?

8

Inwieweit fördert oder unterstützt die Bundesregierung die regionale Zusammenarbeit sowie den Handel zwischen Tunesien und seinen Nachbarstaaten?

9

Welchen Beitrag will die Bundesregierung leisten, um anhand deutscher Erfahrungen Tunesien bei als wichtig erachteten Projekten zu unterstützen, wie einer Reform des Wettbewerbsrechts bzw. einer Lockerung bestehender Monopolstrukturen, der Dezentralisierung mit dem Ziel einer größeren Autonomie von Regionen und Kommunen?

10

Inwieweit fördert die Bundesregierung den Umbau der tunesischen Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit, was generell die Produktion, die Ressourcenschonung und die Müllvermeidung bzw. den Energie- und den Tourismussektor betrifft?

11

In welcher Form unterstützt die Bundesregierung (ggf. über die EU oder andere multilaterale Institutionen) den Aufbau von demokratischen Strukturen und den Schutz der Menschenrechte, insbesondere durch eine Zusammenarbeit mit dem demokratisch gewählten tunesischen Parlament, durch Vorhaben im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auf nationaler Ebene und in den einzelnen Regionen, durch Programme im Bereich der Übergangsjustiz, etwa durch Expertenaustausch und Unterstützung der tunesischen Wahrheits- und Würdekommission, durch Programme der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ), durch zivilgesellschaftliche Kooperation, etwa bei der Beratung der Gesetzgebung, dem Umbau der Justizverwaltung und der Einhaltung der Menschenrechte im Justizvollzug, durch Austauschprogramme zwischen Expertinnen und Experten, durch Beratung und Expertinnen- und Expertenaustausch zur Verwirklichung der geplanten Dezentralisierung der Verwaltungsstrukturen, insbesondere beim Aufbau demokratisch kontrollierter kommunaler und regionaler Verwaltungseinheiten?

12

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um grundsätzlich sicherzustellen, dass die in der tunesischen Verfassung verankerten Gleichstellungsparagrafen auch tatsächlich umgesetzt werden, um Tunesien bei der gesetzlich festgelegten landesweiten Schaffung von Gleichstellungsbeauftragten in öffentlichen Behörden zu beraten und zu unterstützen, um Bemühungen verschiedener Nichtregierungsorganisationen zur Bildung des in der Verfassung festgelegten „Hohen Justizrats“ zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass zum ersten Mal in der Geschichte Tunesiens Richterinnen in einem hohen Justizgremium vertreten sein können, um die Regierung darin zu unterstützen, der hohen Arbeitslosigkeit von Frauen in Tunesien entgegenzuwirken, um das Melde- und Passwesen verbessern zu helfen und Frauen dadurch eine bessere Teilhabe am demokratischen Prozess (Wahlen) sowie in der Bildung zu ermöglichen, um Frauen, gerade auf dem Land, bessere Foren und Möglichkeiten einzuräumen, um sich selbstorganisiert über Probleme wie Gewalt gegenüber Frauen oder Bildungschancen auszutauschen?

13

Welche Projekte und Maßnahmen wurden im Rahmen der Transformationspartnerschaft mit Tunesien durch staatliche Stellen oder nach Kenntnis der Bundesregierung private Organisationen aus Deutschland durchgeführt bzw. ermöglicht?

14

Wie häufig und mithilfe welcher Instrumente koordinieren das AA und das BMZ ihre Aktivitäten in Tunesien? Liegt ein gemeinsames Strategiepapier vor?

15

Welche Programme und Planungen verfolgt die Bundesregierung zur Zusammenarbeit und zum Austausch im Bildungssektor, insbesondere zur Unterstützung Tunesiens beim Umbau der beruflichen Bildung, zur Zusammenarbeit und zum Aufbau von Partnerschaften zwischen tunesischen Bildungsinstitutionen (Universitäten, Fachhochschulen, höheren Schulen) mit deutschen Einrichtungen?

16

Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen staatlicher Vorhaben aus Deutschland in Projekten der zivilen Krisenprävention in Tunesien tätig?

17

Beabsichtigt die Bundesregierung, ein ressortübergreifendes und mit der neuen tunesischen Regierung, den Zivilgesellschaften beider Länder und mit den Maßnahmen anderer Akteure, insbesondere der EU, abgestimmtes Konzept zur Unterstützung und Stabilisierung des Transformationsprozesses in Tunesien zu entwickeln und öffentlich zu diskutieren? Wenn nein, warum nicht?

18

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Sicherung einer wissenschaftlichen Evaluierung ihrer Maßnahmen zur zivilen Krisenprävention in Tunesien?

19

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen zwischen der EU und Tunesien für ein Visaerleichterungsabkommen, und über welche konkreten Schritte der Visaliberalisierung wird verhandelt?

20

Befürwortet die Bundesregierung ein baldiges Zustandekommen eines Abkommens zwischen der EU und Tunesien für weitgehende Erleichterungen bei der Visavergabe für Tunesierinnen und Tunesier? Wenn ja, wie und in welcher Form setzt sie sich konkret dafür ein? Wenn nein, mit welcher Begründung?

21

Welche konkreten Projekte wurden bisher im Rahmen der EU-Mobilitätspartnerschaft mit Tunesien umgesetzt, und in welcher Form beteiligt sich Deutschland daran?

22

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung das konkrete Verhandlungsziel bei den Verhandlungen der EU und Tunesien zu einem Rückübernahmeabkommen (Ratsdok. 12332/14), und welche Personengruppen sollen im Rahmen dieses Abkommens rückübernommen werden (bitte ausführen)?

23

Verfügt Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung über ein Flüchtlingsgesetz, das die Rechte von Flüchtlingen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention in Tunesien flächendeckend gewährleistet? Wenn nein, mit welcher Begründung führt die EU dennoch Verhandlungen über die Rückübernahme?

24

Mit welchen Maßnahmen unterstützen Deutschland und die EU nach Kenntnis der Bundesregierung den Aufbau eines Asylsystems in Tunesien (bitte einzeln auflisten)?

Berlin, den 3. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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