[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4515
18. Wahlperiode 26.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu,
Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4250 –
Steigerung der Qualität hochschulstatistischer Daten – Aktueller Stand
der seit zwei Jahren andauernden Prüf- und Konzeptionsphase
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der 15. Bericht des Ausschusses für Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni
2008 bis 31. Mai 2012 wurde dem Deutschen Bundestag im Mai 2013
vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/13668). Er enthält wertvolle Hinweise darauf,
wie die Hochschulstatistik verbessert werden muss, um für anstehende
politische Entscheidungen eine ausreichende Datengrundlage bereitzustellen.
Ein Jahr nach Erscheinen des Berichts richtete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, wie sie den vom
Ausschuss für Hochschulstatistik aufgezeigten Handlungsbedarf angehen will. In
der Antwort von April 2014 antwortete die Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 18/1040): „Die Bundesregierung nimmt die
Handlungsempfehlungen des Hochschulstatistikausschusses auf und prüft ihre Umsetzung. Zum
jetzigen Zeitpunkt befinden sich zahlreiche Vorschläge – der Natur der Sache
entsprechend – noch in eine Prüf- bzw. Konzeptionsphase.“
Zwei Jahre nach Veröffentlichung des Berichts des Ausschusses für
Hochschulstatistik und ein Jahr nach der Antwort der Bundesregierung soll diese
Kleine Anfrage klären, ob die Bundesregierung die Prüf- und
Konzeptionsphase mittlerweile abgeschlossen hat. Nach den Worten des Parlamentarischen
Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Stefan
Müller, in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages vom 7. Mai 2014, habe sich die
Bundesregierung vorgenommen, bis November 2014 erste inhaltliche
konzeptionelle Überlegungen sowie ein Eckpunktepapier für die Gesetzesnovelle zu
erarbeiten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bereitstellung von steuerungsrelevanten Informationen ist eine wichtige
Voraussetzung für die Hochschulpolitik, Hochschulverwaltung und Hochschul-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
20. März 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4515 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeplanung. Die derzeitige Hochschulstatistik reicht vor dem Hintergrund des
Wandels im Hochschulsystem und aufgrund erweiterter Lieferverpflichtungen an
EUROSTAT nicht mehr aus. Der Ausschuss für die Hochschulstatistik hat daher
in seinem 15. Bericht (Bundestagsdrucksache 17/13668) eine Anpassung des
Erhebungsprogramms vorgeschlagen. Dieser Bericht wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des
Deutschen Bundestages am 7. Mai 2014 diskutiert. Auf der Grundlage des Berichtes
hat die Programmarbeitsgruppe des Ausschusses für die Hochschulstatistik ein
Fachkonzept (Eckpunktepapier) als Grundlage für die Novellierung des
Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) erarbeitet. Am 6. November 2014 hat der
Ausschuss für die Hochschulstatistik das Fachkonzept beraten und zur Umsetzung
empfohlen. Dem Ausschuss für die Hochschulstatistik gehören neben mehreren
Bundesministerien (Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für Arbeit und
Soziales sowie Bundesministerium der Finanzen) Vertreter von Landesministerien,
der Statistischen Ämter von Bund und Ländern sowie von Hochschulen und der
Wissenschaft an.
Wesentliche Vorschläge im Fachkonzept sind:
● Die Einführung einer Verlaufsstatistik vom ersten Hochschulsemester bis
zum Studienabschluss einschließlich der Promotionsphase. Damit werden
erstmals Informationen über die Übergänge von Bachelor zum Master, über
den Ablauf des Studiums, Fach- und Hochschulwechsel sowie zur
Promotionsphase verfügbar sein. Eine ganz wesentliche Verbesserung betrifft die
Abbildung von Studienabbrüchen und des Studienerfolgs.
● Die erweiterte Erfassung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die bisher
nur unzureichend möglich ist. Im Rahmen von Sondererhebungen (nach § 7
des Bundesstatistikgesetzes) werden zurzeit zwar Daten zu Promovierenden
erhoben; dauerhaft ist aber eine systematische Erfassung der
Promovierenden erforderlich, die eine gesetzliche Grundlage braucht – auch um damit die
Lieferverpflichtungen an EUROSTAT gemäß der Verordnung Nr. 912/2013
der Kommission vom 23. September 2013 zur Durchführung der Verordnung
(EG) Nr. 452/2008 zu erfüllen.
● Die zusätzliche Erhebung einiger Merkmale in der Studierenden- und
Prüfungsstatistik. Bildungsherkunft und Migrationshintergrund werden bisher in
der amtlichen Statistik nicht erhoben. Die vorliegenden repräsentativen
Erhebungen von Hochschulforschungsinstituten liefern zwar Daten hierzu,
können aber bei der zunehmenden Heterogenität der Hochschullandschaft nicht
hinreichend differenzieren. Die Informationen sind auch für die einzelnen
Hochschulen von großem Wert, um zielgruppengenaue Förderangebote zur
Erhöhung des Studienerfolgs anzubieten.
● Die Verbesserung der Datenlage zum wissenschaftlichen Nachwuchs. Für die
Hochschulpersonalstatistik wird vorgeschlagen, Merkmale wie z. B.
Bildungsabschlüsse und Vorqualifikationen bei der Erstberufung zur Professur
aufzunehmen. Es soll auch erfasst werden, ob sich Personen in einem
Qualifizierungsverfahren befinden. Dadurch sind Analysen zu den
Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses und Auswertungen
zu Qualifizierungs- und Karrierewegen möglich.
Erfassung von Merkmalen zur Auslandsmobilität sowie der anerkannten ECTS-
Punkte. Die Vorschläge des Ausschusses für die Hochschulstatistik sind die
Grundlage für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des HStatG, den die
Bundesregierung derzeit erarbeitet. Vorgesehen ist eine Kabinettbefassung im
ersten Halbjahr 2015.
Die Weiterentwicklung der amtlichen Hochschulstatistik und Anpassung an
aktuelle Entwicklungen in der Hochschullandschaft ist ständige Aufgabe der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4515Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Im Dialog zwischen den Nutzern
der Statistik, die im Ausschuss für die Hochschulstatistik vertreten sind, und den
Produzenten der Statistik werden neue Konzepte erarbeitet. Auf diesem Weg
werden zahlreiche weitere Vorschläge aus dem 15. Bericht umgesetzt, für die
eine gesetzliche Neuregelung nicht erforderlich ist.
1. Warum lagen im Februar 2015 die für November 2014 angekündigten
inhaltlichen konzeptionellen Überlegungen sowie ein Eckpunktepapier zur
Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Ausschusses für
Hochschulstatistik noch nicht vor?
Der Ausschuss für die Hochschulstatistik hat im Lauf des Jahres 2014 auf der
Basis der Empfehlungen des 15. Berichtes des Ausschusses für die
Hochschulstatistik (Bundestagsdrucksache 17/13668) ein Fachkonzept zur Novellierung
des HStatG erarbeitet. Am 6. November 2014 hat der Ausschuss für die
Hochschulstatistik das Fachkonzept abschließend beraten und empfohlen, die
weiteren Schritte zur Novellierung des HStatG einzuleiten.
2. Wann wird die Bundesregierung die inzwischen zwei Jahre andauernde
Prüf- und Konzeptionsphase abgeschlossen haben und die Novelle des
Hochschulstatistikgesetzes und ggf. andere Maßnahmen auf den Weg
bringen (bitte mit Zeitplan angeben)?
Die Prüf- und Konzeptionsphase ist mit der Vorlage des Fachkonzeptes
abgeschlossen. Auf dieser Basis erarbeitet die Bundesregierung derzeit den
Gesetzentwurf zur Novellierung des HStatG. Es ist geplant den Gesetzentwurf im
ersten Halbjahr 2015 dem Kabinett vorzulegen.
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, die
Erhebungsmethodik und/oder die Analyseverfahren der Hochschulfinanzstatistik
anzupassen, um belastbare und steuerungsrelevante Informationen zu
Ausstattungs- und Mittelverwendungsvergleichen zu liefern?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, die Definitionen von
Einnahmen und Ausgaben der Hochschulen aufgrund neuer
Finanzierungsformen und Bund-Länder-Programmen zu aktualisieren?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Statistische Bundesamt überprüft regelmäßig die methodischen Grundlagen
der Hochschulfinanzstatistik. Vorschläge zur Verbesserung werden dem
Ausschuss für die Hochschulstatistik vorgelegt und dort beraten. Dies betrifft
insbesondere auch die Definitionen von Einnahmen und Ausgaben. Zuletzt wurde
2014 das monetäre hochschulstatistische Kennzahlensystem den veränderten
Anforderungen sowie den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Drucksache 18/4515 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik für eine Prüfung einzusetzen, ob das
Personal an Hochschulen in Vollzeitäquivalenten differenzierter berechnet
werden kann?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Das Statistische Bundesamt wird methodische Vorschläge und Proberechnungen
für eine differenziertere Berechnung von Vollzeitäquivalenten dem Ausschuss
für die Hochschulstatistik vorlegen. Eine abschließende Zeitplanung hierzu ist
noch nicht erfolgt, da die Arbeiten zur Änderung des HStatG – nicht zuletzt mit
Blick auf die verfügbaren Kapazitäten – Priorität besitzen.
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, zumindest zu prüfen,
ob ein länderübergreifendes Kennzahlenset auf der Ebene einzelner
Hochschulen sowie Studienbereiche bzw. Lehr- und Forschungsbereiche
bereitgestellt werden soll und welche Implikationen sich hieraus an die
Hochschulstatistiken ergeben?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Mit dem hochschulstatistischen Kennzahlensystem stellt die amtliche Statistik
aus verschiedenen Quellen regelmäßig ein breites und detailliertes
Datenangebot über den Hochschulbereich zur Verfügung, das derzeit auf der Ebene der
einzelnen Bundesländer und Fächergruppen berechnet und veröffentlicht wird.
Aufgrund der engen Personalsituation im Bereich der Bildungsstatistik konnten
die erforderlichen methodische Vorschläge und Proberechnungen für tiefere
Gliederungen jedoch noch nicht vorgelegt werden.
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass die
Übergangsquoten von Schule ins Studium neu berechnet werden?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Mit der Veröffentlichung der Fachserie zu den nichtmonetären
hochschulstatistischen Kennzahlen am 3. Dezember 2012 wurden sämtliche Berechnungen zu
den Übergangsquoten auf die schulische Studienberechtigung umgestellt.
Dadurch wurden Inkonsistenzen von Zähler und Nenner bei den Übergangsquoten
beseitigt.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auch dafür einzusetzen, dass je ein
überprüfbares Merkmal zum Studienabbruch und zum Studienfach- und
Studienortswechsel eingeführt und abgefragt wird?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Es ist geplant, mit der Novellierung des HStatG eine Verlaufsstatistik vom ersten
Hochschulsemester bis zum Studienabschluss einschließlich der
Promotionsphase einzuführen. Damit können erstmals Studienabbrüche und -erfolge
umfassend abgebildet werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4515 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dabei auch dafür einzusetzen, dass
freigebliebene Studienplätze erfasst werden, die einer örtlichen
Zugangsbeschränkung unterlagen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die statistische Erfassung eines Teils der frei gebliebenen Studienplätze, die
über die Gründe hierfür keine Auskunft gäbe, erscheint in Hinblick auf eine
möglichst vollständige Vergabe begrenzter Studienkapazitäten nicht
zielführend.
10. Liegen der Bundesregierung die Berichte der Kultusministerkonferenz
vor, wie viele Studienplätze jeweils zum Abschluss des
Zulassungsverfahrens im Wintersemester frei geblieben sind, und wenn ja, wie hoch war die
Zahl der frei gebliebenen Plätze in den letzten drei Berichten?
Die bislang von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland (KMK) erstellten Berichte zu den Ergebnissen der
Zulassungsverfahren zu örtlich zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen
an den staatlichen Hochschulen beziehen sich auf die Wintersemester (WS)
2010/2011, 2011/2012 und 2013/2014. Die Ergebnisse sind in der
nachstehenden Tabelle dargestellt.
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung auch vor dem
Hintergrund, dass Bund und Länder mit dem Hochschulpakt bemüht sind, der
großen Nachfrage nach Studienplätzen Herr zu werden, daraus, dass nach
einer Umfrage von „SPIEGEL ONLINE“ im laufenden Wintersemester
knapp 15 000 Studienplätze trotz Zulassungsbeschränkung frei geblieben
sind (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 30. Januar 2015: „Trotz
Zulassungsbeschränkung: Tausende Studienplätze sind ungenutzt“)?
Die in den Medien genannten Zahlen nicht besetzter NC-Studienplätze (NC –
Numerus clausus) können nicht bewertet werden. Unklar ist neben der Herkunft
der Zahlen insbesondere, auf welchen konkreten Zeitpunkt (Vorlesungsbeginn
oder Abschluss der Zulassungsverfahren) und auf welche Studiengänge sie sich
beziehen (Bachelor und Master oder nur Bachelor). Der Bericht der KMK über
die Ergebnisse der Zulassungsverfahren zu örtlich zulassungsbeschränkten
Bachelorstudiengängen an den staatlichen Hochschulen für das WS 2014/2015
liegt bislang nicht vor.
WS 2010/11 WS 2011/12 WS 2013/14
Studienplätze insg. 208.742 244.147 277.867
davon unbesetzt (in %) 10.465 (5,0 %) 13.096 (5,4 %) 10.974 (3,9 %)
Studienplätze an Unis 141.166 164.424 190.075
davon unbesetzt (%) 8.356 (5,9 %) 10.590 (6,5 %) 10.491 (5,5 %)
Studienplätze an FHs 67.576 79.723 87.792
davon unbesetzt (%) 2.887 (4,3 %) 2.406 (3,0 %) 483 (0,55 %)
Drucksache 18/4515 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass der
Merkmalskatalog der Hochschulstatistik hinsichtlich der Anfänger eines
Masterstudiums überprüft und, wenn möglich, um dieses ergänzt wird?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Bereits seit dem WS 1999/2000 werden statistische Angaben zu
Masterstudierenden in der Studierendenstatistik anhand des Merkmals „angestrebter
Abschluss“ erfasst und ausgewiesen. Die Übergänge zwischen dem Bachelor- und
Masterstudium sind jedoch auf der derzeitigen gesetzlichen Grundlage nur
unzureichend zu erfassen. Die geplante Einführung einer Verlaufsstatistik kann
hier erhebliche Verbesserungen bringen.
13. Wie viele Studierende haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 keinen Masterstudienplatz
erhalten – auch vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage „Steigerung der Qualität
hochschulstatistischer Daten“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 18/1040): „Die derzeitigen Erhebungen der Länder zeigen,
dass es durch örtliche Zulassungsbeschränkungen trotz der hohen
Übergangsquoten vom Bachelor- ins Masterstudium nicht zu Engpässen
kommt.“?
Über die Anzahl der Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die im
Ergebnis keinen Studienplatz bekommen oder angenommen haben, können bei der
gegenwärtigen Verfahrensweise keine zentralen Daten erhoben werden. Zwar
könnte jede einzelne Hochschule darüber Auskunft geben, wie groß die
Differenz zwischen den grundsätzlich zulassungsfähigen Bewerberinnen und
Bewerbern und den zugelassenen bzw. letztlich immatrikulierten Studierenden ist.
Dies sagt jedoch angesichts der Möglichkeit von Mehrfachbewerbungen nichts
darüber aus, ob die an einer Hochschule nicht erfolgreichen Bewerberinnen und
Bewerber nicht an einer anderen Hochschule einen Studienplatz erhalten haben.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass frei
gebliebene Masterstudienplätze erfasst werden?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
An der Auslastung der Kapazitäten der Hochschulen durch vollständige
Besetzung der Masterstudienplätze besteht ein hohes Interesse. Da eine Erhebung
freigebliebener Studienplätze – wie in der Antwort zu Frage 13 geschildert –
keinen Aussagewert im Hinblick auf die Frage hat, ob bzw. wie viele
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber unversorgt geblieben sind, ist eine
statistische Erfassung nicht vorgesehen.
15. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass die
Berechnung der Masterstudierendenquote und der Erfolgsquote bei den
Masterstudierenden konzeptionell überarbeitet wird?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4515Mit der geplanten Einführung einer Verlaufsstatistik wird eine zeitnahe
Berechnung sowohl der Masterstudierendenquote als auch der Erfolgsquote im
Masterstudium möglich sein.
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass geklärt wird,
ob das Merkmal „Duales Studium“ differenziert nachgewiesen werden
kann und dass das Merkmal, falls möglich, auch aufgenommen wird?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Das Merkmal „duales Studium“ wird derzeit bereits erhoben. Der
Referentenkreis Hochschulstatistik im Statistischen Bundesamt wird in seiner Sitzung im
März 2015 über eine Differenzierung des Merkmales beraten.
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass geklärt wird,
ob das Merkmal „kooperative“ Studiengänge und die Haupt- und
Nebenhörer in allen Bundesländern nachgewiesen werden können und dass das
Merkmal, falls möglich, auch aufgenommen wird?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die Prüfung im Rahmen der Vorbereitung der Novellierung des HStatG hat
ergeben, dass entsprechende Änderungen ohne gesetzliche Neuregelungen
umsetzbar sind. Das Statistische Bundesamt wird entsprechende Vorschläge dem
Ausschuss für die Hochschulstatistik vorlegen.
18. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, ein
Indikatorenmodell und eine Datengewinnungsstrategie für die Berichterstattung zum
wissenschaftlichen Nachwuchs zu entwickeln?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
19. Zu welchen Ergebnissen ist die Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines
tragfähigen Indikatorenmodells für den Bundesbericht wissenschaftlicher
Nachwuchs gekommen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 15
auf die Kleine Anfrage „Steigerung der Qualität hochschulstatistischer
Daten“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/1040)?
Die Fragen 18 und 19 werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines tragfähigen Indikatorenmodells für
den Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN) wurde durch das
BMBF am 21. Januar 2013 unter Leitung des Statistischen Bundesamtes, einer
Vertretung der Statistischen Landesämter und einschlägiger wissenschaftlicher
Experten eingesetzt. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe liegt inzwischen vor.
Lang- und Kurzfassung sowie das Kennziffernmodell sind veröffentlicht auf
der Homepage des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/DE/
Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Hochschulen/
Indikatorenmodell_Fachbeitraege.html.
Drucksache 18/4515 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeÜber eine darüber hinausgehende Datengewinnungsstrategie wurde noch nicht
entschieden.
20. Welchen Schwerpunkt wird der Bundesbericht zum wissenschaftlichen
Nachwuchs für seine nächste Ausgabe im Jahr 2017 untersuchen?
Das Schwerpunktthema des nächsten BuWiN lautet: „Vereinbarkeit von Beruf
und Familie im Hochschul- und außeruniversitären Forschungssektor“.
21. Welche Themen standen bzw. stehen zur Auswahl, und warum setzte bzw.
setzt sich die Bundesregierung für welches Schwerpunktthema ein?
Beim BuWiN handelt es sich – gemäß den Standards für qualitativ hochwertiges
Monitoring um einen vom Deutschen Bundestag geforderten und einmal pro
Legislaturperiode vorzulegenden, unabhängigen wissenschaftlichen Bericht. Die
entsprechenden Gremien des BuWiN haben sich für ein Schwerpunktthema
entschieden, das für das Wissenschaftssystem und seine Innovationsfähigkeit hohe
Relevanz hat, das hohes wissenschaftliches Analysepotential wie auch
Praxisrelevanz besitzt und zudem einen hohen Stellenwert in der aktuellen politischen
Debatte hat. Das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Hochschul-
und außeruniversitären Forschungssektor“ wurde gewählt, weil es diese
Kriterien in besonderer Weise erfüllt.
22. Welche möglichen Ergänzungen der Fragestellungen des Bundesberichts
zum wissenschaftlichen Nachwuchs erwägt die Bundesregierung für die
derzeitige Bearbeitungsphase?
Das BMBF entscheidet nicht über Ergänzungen der Fragestellungen des BuWiN,
da es sich um einen unabhängigen wissenschaftlichen Bericht handelt. Das
Konzept des nächsten BuWiN befindet sich derzeit in Erarbeitung und in
Abstimmung zwischen den einzelnen Gremien des BuWiN.
23. Wie ist der Stand der Wiederholungsbefragung der Promovierenden
entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik, die
laut Bundesregierung zum 1. April 2014 beginnen sollte (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage „Steigerung der Qualität
hochschulstatistischer Daten“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 18/1040)?
Die Arbeiten für die Wiederholungsbefragung zu den Promovierenden durch
das Statistische Bundesamt haben wie angekündigt am 1. April 2014 begonnen.
Im Jahr 2015 ist sowohl die Erhebung bei den Professorinnen und Professoren
als auch die Befragung der Promovierenden geplant. Ergebnisse werden im
kommenden Jahr erwartet.
24. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass Vorschläge für
die Harmonisierung der Erhebungen zur Studienfinanzierung entwickelt
werden?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4515Eine Harmonisierung der Erhebungen zur Studienfinanzierung betrifft nicht die
Hochschulen, sondern die Förderwerke und kann deshalb nicht im Rahmen der
Novellierung des HStatG erfolgen. Andere Möglichkeiten zur Umsetzung des
Vorschlags werden geprüft.
25. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, die Parameter zur
Berechnung der Koeffizienten für Forschung und Entwicklung (FuE)
empirisch zu überprüfen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Der Ausschuss für die Hochschulstatistik hat in seiner Sitzung am 11. November
2013 beschlossen, dass das Statistische Bundesamt die bei der Berechnung der
FuE-Koeffizienten verwendeten Parameter überprüfen soll. Zur Beratung wurde
eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der Hochschulvertretungen, Vertretungen aus
Wissenschaftsorganisationen, von Statistischen Landesämtern und
Landeswissenschaftsministerien sowie von der KMK, vom BMBF sowie dem Statistischen
Bundesamt angehören. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe wurden im Ausschuss
für die Hochschulstatistik am 6. November 2014 beraten und unterstützt. Für die
Überprüfung im Universitätsbereich soll eine retrospektive Befragung des
wissenschaftlichen Personals durchgeführt werden. Bei den Fachhochschulen und
den Kunsthochschulen sollen die Einschätzungen zu den
Berechnungsparametern bei Experten mittels teilstrukturierter Interviews eingeholt werden.
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass die
Auswirkungen von Zusammenschlüssen von Hochschulen und
Forschungseinrichtungen sowie von Neustrukturierungen der Hochschulmedizin auf den
Berichtskreis und die Ergebnisse der Hochschulstatistik geprüft werden?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
In Bezug auf Zusammenschlüsse zwischen Hochschulen und
Forschungseinrichtungen sowie die Neustrukturierung der Hochschulmedizin wurde zunächst
die Vollständigkeit der Statistik insgesamt sichergestellt. Dabei werden bereits
die medizinischen Einrichtungen in der Hochschulstatistik gesondert dargestellt.
Derzeit werden die Auswirkungen der o. a. institutionellen Änderungen auf den
Berichtskreis geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung sowie notwendige
Änderungen werden dem Ausschuss für die Hochschulstatistik vorgelegt und dort
beraten.
27. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass
hochschulstatistische Kennzahlen für private Hochschulen entwickelt und regelhaft
erhoben werden?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Dieser Vorschlag ist bereits umgesetzt. Daten zu privaten Hochschulen werden
vom Statistischen Bundesamt erhoben. Die erste Veröffentlichung „Private
Hochschulen“ ist am 6. Mai 2014 unter
www.destatis.de/DE/Publikationen/
Thematisch/BildungForschungKultur/Hochschulen/PrivateHochschulen
Drucksache 18/4515 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5213105137004.pdf?__blob=publicationFile, die aktuelle Veröffentlichung
ist am 7. Januar 2015 unter
www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/
BildungForschungKultur/Hochschulen/PrivateHochschulen5213105137004.
pdf?__blob=publicationFile erschienen. Die Publikation soll künftig jährlich
erfolgen.
28. Wie wird sich die Bundesregierung entsprechend der Erkenntnisse des
Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einsetzen, dass die Datenqualität
der Merkmale zum Studium im Ausland in der Studierenden- und
Prüfungsstatistik verbessert werden?
Durch die Novellierung des HStatG ist geplant, die Datenqualität der Merkmale
zum Studium im Ausland zu verbessern. Da die Novellierung sich noch im
Abstimmungsprozess befindet, ist eine endgültige Auflistung der künftig zu
erhebenden Merkmale noch nicht möglich. Neben einer Erweiterung der Merkmale
in der Prüfungsstatistik sind durch die geplante Einführung einer
Verlaufsstatistik detailliertere Auskünfte als bisher zum Studium im Ausland möglich.
29. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des
Hochschulstatistikgesetzes, die die Themen
a) Nachweis von Studierenden, Prüfungen, Personal und Finanzen
zusätzlich nach Hochschulstandort,
b) vollständige Erfassung der Promovierenden im laufenden
Lieferprogramm der amtlichen Statistik,
c) Aufnahme von Merkmalen zur sozialen Herkunft und zum
Migrationshintergrund in den Erhebungskatalog der Studierenden- und
Prüfungsstatistik,
d) Nachweis von Studierenden und Prüfungen in Studiengängen, bei
denen Abschlüsse von ausländischen Hochschulen in Deutschland
erworben werden können,
e) Ergänzung des Merkmalskatalogs der amtlichen Hochschulstatistik
um die Umfrage zu „Frauen in Führungspositionen in Hochschulen
und außeruniversitären Forschungseinrichtungen“,
f) Erweiterung des Merkmalskatalogs der Hochschulstatistik um Output-
Indikatoren für die Evaluierung von FuE-Leistungen und Leistungen
in der Lehre
berücksichtigt (bitte jeweils nach den einzelnen Änderungen differenziert
aufschlüsseln, falls ja, wie und bis wann werden sie angestrebt, falls nicht,
bitte einzeln begründen, warum nicht)?
In dem geplanten Gesetzentwurf zur Novellierung des HStatG ist beabsichtigt,
die Themen a bis d zu übernehmen. Aus der Umfrage zu „Frauen in
Führungspositionen in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen“
sollen die Merkmale „Position in der Hochschulleitung“ und
„Vorqualifikationen bei Erstberufungen zur Professur“ aufgenommen werden. Die Art der
Aufnahme und der Zeitpunkt der verpflichtenden Datenlieferung werden im
Gesetzesentwurf detailliert dargestellt.
Die Erweiterung des Merkmalkatalogs der Hochschulstatistik um Output-
Indikatoren für die Evaluierung von FuE-Leistungen und Leistungen in der Lehre ist
im Rahmen der Novellierung des HStatG nicht vorgesehen. Teilweise werden
entsprechende Daten (z. B. Patente/Publikationen) an anderer Stelle bereits
erhoben. Möglichkeiten, darüber hinaus weitere Aspekte hinsichtlich der
Evaluierung von FuE-Leistungen und Leistungen in der Lehre in die Statistik
einzubeziehen, wurden umfassend geprüft. Es wurde allerdings als nicht durchführbar
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4515angesehen, Indikatoren mit einer vertretbaren Belastung für die
Auskunftspflichtigen und die Statistischen Ämter zu entwickeln, die zugleich methodisch
und inhaltlich flächendeckend belastbare Daten liefern.
30. Was ist der aktuelle Stand (bitte Zeitplan und Inhalte nennen) bezüglich
der Umsetzung der Empfehlungen zu einem „Kerndatensatz Forschung“
des Wissenschaftsrates vom 25. Januar 2014?
Auf Grundlage der genannten Wissenschaftsratsempfehlung vom 25. Januar
2013 bereitet derzeit eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats, die durch ein
vom BMBF gefördertes Konsortium unterstützt wird, eine Folgeempfehlung
vor, mit welcher die im Ergebnis der Projektarbeit zu formulierenden
Spezifikationen wissenschaftspolitisch bewertet werden sollen. Das Projekt begann am
1. August 2013. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass sich der Wissenschaftsrat
mit den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe noch im Laufe des Jahres 2015
befassen kann.
31. Welche konkreten Kerndaten aus den Empfehlungen beabsichtigt die
Bundesregierung bei der Erhebung außen vor zu lassen, und ggf. warum?
Wie in der Antwort zu Frage 30 dargestellt, geht es bei dem Vorhaben nicht um
die Vorbereitung einer neuen Erhebung durch die Bundesregierung, sondern um
die Formulierung übergreifend verwendbarer Standards für die in den
Empfehlungen des Wissenschaftsrates genannten Kerndaten.
32. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die
Standardisierung und Interoperabilität verschiedener Datensätze in den Bereichen
Bildung und Forschung zu gewährleisten, zu verbessern und die
Datensätze frei verfügbar zu machen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen
Anfrage „Steigerung der Qualität hochschulstatistische Daten“ der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/1040) verwiesen.
Hinzuweisen ist darüber hinaus darauf, dass das Statistische Bundesamt ein breit
gefächertes Angebot von Basisdaten zu Hochschulen im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich werden nutzerspezifische Sonderauswertungen zur Verfügung
gestellt. Die Hochschulstatistik ist eine wichtige Datenquelle für die Bildungs- und
Forschungsberichterstattung und für Gesamtrechnungssysteme. Im Bereich der
nationalen Bildungsberichterstattung sind hier der Bericht „Bildung in
Deutschland“, der Bildungsfinanzbericht, der Bundesbericht Wissenschaftlicher
Nachwuchs, Landesbildungsberichte sowie das Kommunale Bildungsmonitoring zu
nennen. Indikatoren zu einzelnen Hochschulen sind auch Orientierungspunkte
für die Wahl des Studienfaches und des Studienortes. Für die internationale
Bildungs- und Forschungsstatistik der Organisation der Vereinten Nationen für
Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europäischen Union (EU),
die Berechnung der EU-Benchmarks sowie nationaler Benchmarks sind die
Ergebnisse der Hochschulstatistik unverzichtbar. Hochschulstatistische Daten sind
auch ein zentraler Bestandteil der Forschungsberichterstattung von Bund und
Ländern sowie eine wichtige Basis für die Gestaltung der Forschungspolitik.
Ebenso dienen sie zur Beobachtung des Übergangs vom Studium in den Beruf
und zur Beantwortung von Fragen der Fachkräftesicherung. Außerdem sind die
Drucksache 18/4515 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeErgebnisse der Hochschulstatistik für bereichsübergreifende
Gesamtrechnungssysteme (z. B. für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die
Bildungspersonalrechnung, die Berechnung des Budgets für Bildung, Wissenschaft und
Forschung) von zentraler Bedeutung.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]