Nachmeldeanforderungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Bundesverkehrswegeplan 2015
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesländer haben im Anmeldeprozess auf der Grundlage der Grundkonzeption des Bundes für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 jene Maßnahmen gemeldet, für die nach der fachlichen Einschätzung der Auftragsverwaltungen ein Bedarf geprüft werden soll. Dieser fachlichen Einschätzung widerspricht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Nachforderungen. Es steht zu befürchten, dass nachgeforderte Projekte keine überzeugenden Kosten-Nutzenverhältnisse bei der Bewertung durch das BMVI erreichen werden. In diesem Falle wird der Verwaltungsaufwand der Länder und des Bundes ohne nachvollziehbare Begründungen und erkennbaren Nutzen erhöht.
Das BMVI hat angekündigt, eine stärkere Priorisierung des Bedarfsplans durchzuführen. Wesentliches Element ist dabei die Einführung einer neuen Bedarfskategorie mit angeschlossener Finanzmittelverteilung. An dieser Konzeption soll aus Sicht der Fragesteller festgehalten werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Bei welchen Bundesländern hat das BMVI über die Anmeldung der Länder zur Fortschreibung des BVWP hinausgehende Anmeldungen nachgefordert?
Wann wurden entsprechende Nachforderungen an die jeweiligen Länder kommuniziert?
Um welche Maßnahmen handelt es sich konkret (bitte tabellarische Darstellung, nach Bundesländern sortiert, mit Angaben zu Planungsstand und Kosten)?
Nach welchen Kriterien wurden die nachgeforderten Maßnahmen im Einzelnen ausgewählt?
Wie begründen sich diese Kriterien im Einzelnen fachlich?
Welches Finanzvolumen haben die nachgeforderten Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken auf den Ortsdurchfahrten jener nachgeforderten Maßnahmen (auch im Verhältnis zur jeweiligen landesweit durchschnittlichen Verkehrsbelastung), für die dann der Bedarf einer Ortsumfahrung geprüft werden soll?
Wie viele Ortsumfahrungen des gültigen Bedarfsplans, deren Verkehrsstärke auf der zu entlastenden Ortsdurchfahrt unterhalb der bundesweit bzw. landesweit durchschnittlichen Verkehrsbelastung auf Bundesstraßen liegt (rund 9300 Kfz/24 h), sind in den Vordringlichen Bedarf eingestuft?
Wie viele Ortsumfahrungen sind insgesamt in dem Vordringlichen Bedarf eingestuft?
Inwiefern ist weiterhin beabsichtigt, das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte nationale Prioritätenkonzept umzusetzen und dazu 80 Prozent der verfügbaren Aus- und Neubaumittel in überregional bedeutsame Projekte zu investieren?