[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4527
18. Wahlperiode 31.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4260 –
Stärkung des regionalen Lebensmittelhandwerks
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Lebensmittelhandwerk ist wichtiges Bindeglied zwischen
landwirtschaftlicher Produktion und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Bäckereien,
Konditoreien und Fleischereien, aber auch ehrenamtliche oder genossenschaftliche
Dorfläden beziehen landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Regel ortsnah und
sind somit wichtiger Abnehmer für Betriebe bäuerlicher Landwirtschaft. Die
kurzen Lieferwege ermöglichen Frische und Tierschutz. Die anschließende
Verarbeitung erfolgt üblicherweise traditionell und regionaltypisch, was die
Vielfalt von Esskultur und Lebensmitteln und hohe Qualität garantiert.
Insbesondere auch die Verkaufsstellen der Bäckereien und Fleischereien
ermöglichen Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem die wohnortnahe
Versorgung mit frischen Lebensmitteln insbesondere dort, wo es aufgrund des
Strukturwandels im Lebensmitteleinzelhandel keine weiteren
Einkaufsmöglichkeiten mehr gibt. Damit leisten sie auch einen wichtigen Beitrag zur
ländlichen Nahversorgung und zur Lebensqualität auf dem Land. Da oft
sowohl Beschaffung als auch Absatz innerhalb einer Region erfolgen, hat das
Lebensmittelhandwerk eine wichtige Bedeutung für eine geschlossene
regionale Wertschöpfungskette, die durch qualifizierte Arbeitsplätze die regionale
Wirtschaft belebt.
Seit Jahren geht jedoch die Zahl der handwerklichen Bäckereien und
Fleischereien zurück. Ebenso sinkt der Marktanteil des Lebensmittelhandwerks
zugunsten der Lebensmittelindustrie (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2473).
Industrielle Verarbeitung unterscheidet sich von der handwerklichen Fertigung
unter anderem in der technischen Betriebsausstattung, dem Grad der
Arbeitsteilung, der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
der Überschaubarkeit des Betriebs (vgl. „Leitfaden Abgrenzung“ des
Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V. – DIHK – und des Deutschen
Handwerkskammertages – DHKT –, Stand Juni 2013). Gleichzeitig sind
jedoch die Begriffe „Bäckerei“ und „Bäcker“ nicht als Bezeichnung für das nach
der Handwerksordnung zulassungspflichtige Bäckerhandwerk geschützt und
können auch von der industriellen Produktion verwendet werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können daher oft nicht zwischen handwerklicher und
industrieller Produktionsart unterscheiden.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
27. März 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4527 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Ursachen für den Rückgang des Lebensmittelhandwerks sind vielschichtig
und betreffen nicht nur die Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik, sondern auch
die Infrastruktur-, Bildungs- und Steuerpolitik. Hier müssen faire
Voraussetzungen und Anreize dafür sorgen, dass Handwerksbetriebe weiterhin
wirtschaftlich agieren können.
Entwicklung des regionalen Lebensmittelhandwerks
1. Welcher Abgrenzung beziehungsweise Definition von Betrieben mit
handwerklicher Erzeugung gegenüber Unternehmen industrieller Produktion im
Lebensmittelbereich folgt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung folgt bei der Abgrenzung von Handwerk und Industrie
– auch im Lebensmittelbereich – dem dynamischen Handwerksbegriff, der in
der Handwerksordnung angelegt und durch die Rechtsprechung anerkannt ist.
Die Entscheidung über die organisatorische Zugehörigkeit eines Betriebes
zum Handwerk kann danach nur im Einzelfall auf der Grundlage einer
umfassenden Betrachtung der Gesamtstruktur des betreffenden Unternehmens
erfolgen. Dabei ist darauf abzustellen, ob nach dem wirtschaftlichen
Gesamtbild des Betriebes die handwerksmäßige oder die industrielle Betriebsweise
überwiegt.
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl,
Beschäftigtenzahl und Marktanteil des Lebensmittelhandwerks, also der Bäckereien,
Fleischereien und Konditoreien, im Vergleich zur Lebensmittelindustrie der
gleichen Bereiche in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Für das Jahr 1995 waren in der Betriebsstatistik des Zentralverbands des
Deutschen Handwerks (ZDH) in der Anlage A (Bäcker, Fleischer, Konditoren)
55 955 Betriebe mit 571 518 tätigen Personen (einschließlich Unternehmer)
aufgeführt. Im Jahr 2014 wurden 30 565 Betriebe mit 530 052 tätigen Personen
verzeichnet. Zum Marktanteil des Lebensmittelhandwerks kann die
Bundesregierung keine Aussage treffen.
3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Tendenz zur Filialisierung,
Konzentration und Industrialisierung festzustellen, und wenn ja, welche
Gründe sieht die Bundesregierung hierfür?
Im Lebensmittelhandwerk ist seit einigen Jahren eine Strukturveränderung zu
beobachten, die nicht zuletzt dem geänderten Kaufverhalten der Verbraucher,
dem zunehmenden (Preis-)Wettbewerb mit industriellen Marktanbietern und der
technologischen Entwicklung geschuldet ist. Im Bäcker- und
Fleischerhandwerk – nicht aber bei den Konditoren – führte dies zu Konzentrationsprozessen
bzw. zur Tendenz der Filialisierung.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das regionale
Lebensmittelhandwerk von entscheidender Bedeutung ist für die Nahversorgung, die
regionale Wertschöpfung und die bäuerliche Landwirtschaft (bitte mit
Begründung)?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass das regionale
Lebensmittelhandwerk mit Blick auf die in der Frage genannten Funktionen eine wichtige Rolle
spielt, zumal die Betriebe des Lebensmittelhandwerks im ländlichen Raum stark
vertreten sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/45275. Sieht die Bundesregierung angesichts der Entwicklung des regionalen
Lebensmittelhandwerks Handlungsbedarf, und wenn ja, welche Strategie
verfolgt sie, um das Lebensmittelhandwerk zu stärken?
Die Mittelstandspolitik der Bundesregierung zielt darauf ab, die
Rahmenbedingungen für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland,
darunter mehr als eine Million Handwerksbetriebe, insgesamt weiter zu
verbessern.
Zu diesem Zweck haben der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und der
ZDH anlässlich der Internationalen Handwerksmesse 2015 in München einen
Zukunftsdialog für das Handwerk vereinbart und eine entsprechende Resolution
verabschiedet. Der so genannte Branchendialog soll die Grundlage für einen
„Masterplan Handwerk“ bilden, der die Handwerkspolitik der kommenden
Jahre prägen soll.
In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen zur Stärkung der
Eigenkapitalbasis und Liquidität der Betriebe, zur Fachkräftesicherung und beruflichen
Bildung, zur Erleichterung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
oder zur umfassenden Einbeziehung des Handwerks in die Digitale Agenda der
Bundesregierung erwogen. Von diesen Maßnahmen werden auch die Betriebe
des Lebensmittelhandwerks profitieren.
Faire Voraussetzungen im Wettbewerb
6. Inwiefern sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf in der
Handwerksordnung beim Schutz der Bezeichnungen „Bäcker“ und „Bäckerei“
als Bezeichnungen für Betriebe des Bäckereihandwerks?
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die Handwerksordnung zum
Schutz bestimmter Berufsbezeichnungen zu ändern. Die Handwerksordnung
regelt den Berufszugang, nicht aber die Berufsausübung oder den Schutz von
Berufsbezeichnungen. Ein angemessener handwerksrechtlicher Schutz könnte
darüber hinaus wegen der Möglichkeit von Umgehungen nicht effektiv
gewährleistet werden.
7. Inwiefern sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf im
Kartellrecht, um faire Voraussetzungen für das Lebensmittelhandwerk gegenüber
Großbetrieben industrieller Produktion zu schaffen und hier den Bedarf
neuer Instrumente im Wettbewerbsrecht (bitte mit Begründung und unter
Bezugnahme auf den Fall Tönnies:
www.focus.de/finanzen/news/
clemenstoennies-baut-seinen-konzern-um-so-trickst-schalkes-wurstkoenig-
daskartellamt-aus-und-entgeht-120-millionen-strafe_id_4448663.html)?
Kartelle sind volkswirtschaftlich sehr schädlich. Mit der 8. Novelle des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurden bereits Lücken bezüglich der
Haftung bei Unternehmensnachfolgen im Ordnungswidrigkeitengesetz
geschlossen. So wurde die Möglichkeit zur frühzeitigen Sicherung von
Vermögenswerten erweitert, um Vermögensverschiebungen entgegen zu wirken. Sollte
sich herausstellen, dass sich Unternehmen durch Umstrukturierungen der
Zahlungspflicht für verhängte Bußgelder entziehen können, wird die
Bundesregierung zeitnah Anpassungsvorschläge vorlegen. Dafür wird die Evaluierung der
geltenden Regelung der Rechtsnachfolge mit Nachdruck vorangetrieben.
Drucksache 18/4527 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBürokratieabbau und Kosten, Steuern und Finanzierung
8. Inwiefern sind Akteurinnen und Akteure des Lebensmittelhandwerks in
den Dialog zur Erarbeitung des „Masterplans Handwerk“ der
Bundesregierung eingebunden, und wann ist eine Veröffentlichung der
Ergebnisse vorgesehen?
Das Lebensmittelhandwerk ist eng in den Branchendialog eingebunden. Dem
Branchendialog ist eine Online-Konsultation vorgeschaltet, die am 30. April
2015 endet. An dieser können sich alle interessierten Personen, Unternehmen
und Organisationen beteiligen. Die Ergebnisse der Online-Konsultation werden
auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
veröffentlicht.
Zum Branchendialog zu Potentialen und Herausforderungen im Handwerk im
Mai 2015 werden auch die Interessensvertretungen des Lebensmittelhandwerks
eingeladen. An dem Spitzengespräch des Branchendialogs im Juli 2015 werden
Vertreter des Lebensmittelhandwerks teilnehmen. Über die Ergebnisse des
Branchendialogs wird die Öffentlichkeit zeitnah informiert.
9. Wie setzt sich die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vereinbart, für einen wirksameren
Normenkontrollmechanismus auf europäischer Ebene und Ausnahmen für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) ein, und inwiefern kommt das nach Ansicht der
Bundesregierung dem Lebensmittelhandwerk zugute?
Die Bundesregierung spricht sich nachdrücklich für die Einrichtung eines
wirksamen, unabhängigen Normenkontrollmechanismus auf EU-Ebene aus, der für
alle EU-Institutionen anwendbar ist. Hierauf wirkt sie gemeinsam mit anderen
Mitgliedstaaten hin. Die Ankündigung der Europäischen Kommission vom
18. Dezember 2014, den bislang internen Ausschuss für Folgenabschätzungen
insbesondere durch Aufnahme zweier externer Experten in einen Ausschuss für
Regulierungskontrolle umzuwandeln, wird von der Bundesregierung als ein
erster Schritt auf dem Weg zu einem wirklich unabhängigen Kontrollgremium
begrüßt.
Die Bundesregierung misst einer transparenten und einfachen Rechtsetzung und
dem nachhaltigen Abbau unnötiger Bürokratiekosten unverändert große
Bedeutung bei. Ziel ist die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und
Beschäftigung, wobei dem angemessenen Schutz der Verbraucher, der Gesundheit,
der Umwelt und der Beschäftigten stets Rechnung zu tragen ist. Ausnahmen für
KMU können dazu beitragen, diese von unnötigen Bürokratielasten zu befreien,
bedürfen jedoch einer sorgfältigen Einzelfallprüfung.
10. Wann starten die Unternehmensbefragungen im Rahmen des
Arbeitsprogramms „Bessere Rechtssetzung“ der Bundesregierung, um die
Bürokratiebelastung zu ermitteln, und werden Betriebe des
Lebensmittelhandwerks befragt?
Von April bis Juni 2015 wird das Statistische Bundesamt im Auftrag der
Bundesregierung Unternehmen – auch des Lebensmittelhandwerks – zu
Bürokratiebelastungen befragen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/452711. Welche konkreten Maßnahmen des Arbeitsprogramms „Bessere
Rechtssetzung“ kommen dem Lebensmittelhandwerk zugute (bitte mit
Begründung)?
12. Welche Maßnahmen aus den Eckpunkten der Bundesregierung zum
Bürokratieabbau kommen dem regionalen Lebensmittelhandwerk direkt oder
indirekt zugute?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung 2014“ will die
Bundesregierung Entlastungen spürbarer machen, den Erfüllungsaufwand weiter reduzieren
und die Rechtsetzungsprozesse weiter verbessern.
Mit den am 11. Dezember 2014 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten
zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie werden
zusätzliche Impulse gesetzt. Mit dem aktuellen Entwurf für ein
Bürokratieentlastungsgesetz werden einzelne Maßnahmen der beschlossenen Eckpunkte
kurzfristig umgesetzt. Das Arbeitsprogramm wie auch die Eckpunkte
unterstützen und entlasten die gesamte Wirtschaft und damit auch das regionale
Lebensmittelhandwerk.
13. Wie viele Nachweis- und Informationspflichten bestehen nach Kenntnis
der Bundesregierung im Bereich des regionalen Lebensmittelhandwerks,
und welche dieser Informations- und Nachweispflichten im Bereich des
regionalen Lebensmittelhandwerks hält die Bundesregierung für
verzichtbar?
Beim Statistischen Bundesamt sind derzeit etwa 13 800 Informations- und
Nachweispflichten der gesamten Wirtschaft erfasst. Bezogen auf das regionale
Lebensmittelhandwerk ist eine trennscharfe Zuordnung nicht möglich.
Die Nachweis- und Informationspflichten werden mehrfach auf ihre
Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft. Derzeit ist nicht erkennbar, dass
derartige Pflichten im Bereich des regionalen Lebensmittelhandwerks verzichtbar
sind.
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, Hemmnisse der Mittelstandsfinanzierung abzubauen,
und wie kommen diese Maßnahmen dem regionalen
Lebensmittelhandwerk zugute?
Der Zugang zur Kreditfinanzierung ist für mittelständische Unternehmen derzeit
außerordentlich gut. Die momentane Niedrigzinsphase und die guten
Refinanzierungsbedingungen der Banken nicht zuletzt auch durch die EZB-Maßnahmen
(EZB – Europäische Zentralbank) tragen weiterhin zum exzellenten Zugang zur
Finanzierung bei.
Diese Bedingungen gelten auch für das regionale Lebensmittelhandwerk.
Hemmnisse bestehen nach wie vor für Existenzgründer und kleine
Unternehmen. Soweit das Marktangebot nicht ausreicht, stehen die Förderprogramme des
ERP-Sondervermögens (ERP – European Recovery Program) und der KfW
sowie das Angebot der Bürgschaftsbanken zur Verfügung.
15. Plant die Bundesregierung steuerliche Änderungen bzw. Erleichterungen,
von denen insbesondere KMU profitieren würden (etwa eine Erhöhung
der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter oder die Wiedereinführung
Drucksache 18/4527 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeder degressiven Absetzung für Abnutzung), und wenn nein, welche
Gründe sprechen etwa gegen Vereinfachungen an dieser Stelle?
Die Bundesregierung plant, die Anwendung des § 7g EStG
(Einkommensteuergesetz) (Investitionsabzugsbetrag) zu vereinfachen, in dem das
Funktionsbenennungserfordernis entfällt. Investitionsabzugsbeträge ermöglichen die
Vorverlagerung von Abschreibungsvolumen. Zusätzlich wird so die Liquidität verbessert
und die Eigenkapitalbildung unterstützt.
Weiter sollen die Grenzwerte für die Buchführungs- und
Aufzeichnungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung jeweils auf
600 000 Euro und 60 000 Euro angehoben werden. Die Änderung bewirkt, dass
für die befreiten Unternehmen die Pflicht zur Aufstellung eines
Jahresabschlusses entfällt.
16. Plant die Bundesregierung eine Änderung der Besonderen
Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), um die mögliche
Benachteiligung von Betrieben des Lebensmittelhandwerks gegenüber
Großverbrauchern der industriellen Lebensmittelproduktion zu
verringern, und was beinhalten die Pläne?
In der Besonderen Ausgleichsregelung gelten für alle Branchen einheitliche
Regelungen. Dazu zählt ein Mindeststromverbrauch von 1 Gigawattstunde. Diese
Eintrittsschwelle bestand bereits vor der Novellierung des EEG 2014 und war
mit Inkrafttreten des EEG 2012 von zuvor 10 GWh abgesenkt worden, um
gerade auch KMU die Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung zu
erlauben. Eine vollständige Aufgabe dieser Eintrittsschwelle ist nicht geplant.
17. Wie hoch war der Anteil der über die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ geförderten Betriebe des
Lebensmittelhandwerks an den Zuwendungsempfängern und an der
Bewilligungssumme im Vergleich zu Unternehmen der Lebensmittelindustrie im
Jahr 2014?
Im Rahmen der statistischen Erfassung der Gemeinschaftsaufgabe zur
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) kann nicht zwischen
Unternehmen der Lebensmittelindustrie und dem Lebensmittelhandwerk
differenziert werden. Zur statistischen Abgrenzung der Lebensmittelbranche insgesamt
wurden in der Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 (WZ 2008)
die Abteilungen 10 „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“ und 11
„Getränkeherstellung“ gewählt.
Der Anteil der Unternehmen der Lebensmittelbranche an allen geförderten
Unternehmen belief sich im Jahr 2014 auf 6,7 Prozent. Auf Unternehmen der
Lebensmittelbranche entfielen 10,7 Prozent aller bewilligten gewerblichen
GRW-Zuschüsse.
18. Ist bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ein Förderschwerpunkt „regionale
Wertschöpfung“ oder „Regionalvermarktung“ vorgesehen?
Die Weiterentwicklung der GRW wird zurzeit auf verschiedenen Ebenen
intensiv diskutiert. Es liegen jedoch noch keine abschließenden Ergebnisse über
künftige Förderschwerpunkte vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/452719. Ist bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zur Gemeinschaftsaufgabe
„Ländliche Entwicklung“ ein Förderschwerpunkt „Direktvermarktung“
oder „regionale Wertschöpfung“ vorgesehen?
Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK) soll zu einer Gemeinschaftsaufgabe „ländliche Entwicklung“
weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die Fördermöglichkeiten des Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
umfassend nutzen zu können. Konkrete Maßnahmen sind bei der Aufstellung des
Rahmenplans entsprechend den vorgesehenen Verfahren der
Gemeinschaftsaufgabe vom Planungsausschuss zu beschließen.
20. Welche Förder- und Beratungsmöglichkeiten bestehen darüber hinaus
derzeit für Betriebe des regionalen Lebensmittelhandwerks (bitte
unterscheiden nach Gründungs-, Unternehmens- und Innovationsförderung sowie
Finanzierung von Energie- und Umweltinstitutionen)?
Die Förderhilfen für die mittelständische Wirtschaft sind nicht branchenbezogen
und stehen damit grundsätzlich auch Betrieben des regionalen
Lebensmittelhandwerks offen. Es stehen folgende Programme zur Verfügung:
Daneben existiert das Angebot der Bürgschaftsbanken und Mittelständischen
Beteiligungsgesellschaften, die bankübliche Sicherheiten stellen und somit
Finanzierungen ermöglichen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt Kammern und
Fachverbände des Handwerks, die ihren Betrieben ein breites Beratungsangebot
kostenlos zur Verfügung stellen. 11,5 der 460 vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie geförderten Beratungsstellen bestehen bei Verbänden des
Bäckerhandwerks, drei Stellen bei Verbänden des Fleischerhandwerks.
Förderprogramm Zielgruppen Höchstbetrag
Gründungsfinanzierung
Mikrokreditfonds Kleinstgründungen, Frauen, Migranten 20 000
ERP-Gründerkredit –
Startgeld
Existenzgründungen und bis zu 3 Jahre
nach Gründung
100 000
ERP-Gründerkredit –
Universell
Existenzgründungen, Nachfolgen und
bestehende Unternehmen bis 5 Jahre
25 000 000
ERP-Kapital für Gründung Existenzgründer bis 3 Jahre (Mezzaninkapital) 500 000
Unternehmensfinanzierung
ERP-Regionalprogramm Bestehende Unternehmen in
Regionalfördergebieten, die seit mind. 5 Jahren bestehen
3 000 000
KfW-Unternehmerkredit Unternehmen, die seit mind. 5 Jahren bestehen 25 000 000
Innovationsförderung
ERP-Innovationsprogramm Unternehmen, die seit mind. 2 Jahren am Markt
sind. Gefördert wird die marktnahe Forschung
sowie die Neu- und Weiterentwicklung von
Produkten, Produktionsverfahren und
Dienstleistungen in Deutschland.
5 000 000
Energie und
Umwelt
KfW-Umweltprogramm Unternehmen jeder Größe, die in Umweltschutz
und Nachhaltigkeit investieren
10 000 000
KfW-
Energieeffizienzprogramm
Unternehmen bis 4 Mrd. Umsatz, die
Energiesparpotenziale realisieren bei Sanierung und
Neubau von Gebäuden, sowie Investitionen zur
wesentlichen Einsparung von Energie
25 000 000
Drucksache 18/4527 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, Förderprogramme zu bündeln und Antragsverfahren zu
vereinfachen, damit mehr KMU daran teilhaben können, und wie kommen
diese Maßnahmen dem regionalen Lebensmittelhandwerk zugute?
Aus der Übersicht in der Antwort zu Frage 20 geht die Strukturierung der
Basisförderprogramme in den Schwerpunktbereichen hervor. Die Verbesserung von
Transparenz und Vereinfachung von Förderprogrammen wird als Daueraufgabe
verstanden.
Des Weiteren werden die Antragsverfahren vereinfacht. Die KfW führt derzeit
ein Pilotprojekt (BDO 2.0) zur Etablierung eines durchgängig onlinebasierten
Antrags- und Zusage-Prozesses für Förderkredite zusammen mit
Spitzeninstituten der Finanzwirtschaft und Geschäftsbanken durch.
Daneben ist nach wie vor die Bereitschaft der Kreditinstitute, beantragte
Förderkredite auch bereitzustellen, wichtig. Die KfW wird deshalb ab April 2015 das
bisherige Entlohnungssystem für Hausbanken umstellen und verbessern. Für
zugesagte Kleinkredite bis 125 000 Euro wird der Hausbank künftig ein festes
Bearbeitungsentgelt für den erhöhten Bearbeitungsaufwand ausgezahlt.
Fachkräftenachwuchs und Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Löhne
22. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
sowie die Medianstundenlöhne in Bäckereien, Konditoreien und
Fleischereien?
23. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Arbeitszeiten in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Amtliche Daten zu Stundenlöhnen differenziert nach Wirtschaftszweigen und zu
der korrespondierenden Arbeitszeit finden sich in der
Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes. Allerdings erfasst die VSE nur
Betriebe mit 10 und mehr Beschäftigten. Die Ergebnisse aus der Erhebung des
Jahres 2010 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Bruttostundenverdienste und Wochenarbeitszeiten in Handwerksbetrieben*
ohne Auszubildende, 2010
* Mit Eintrag in Handwerksrolle; Betriebe mit zehn oder mehr Beschäftigten
Quelle: Statistisches Bundesamt
Wirtschaftszweig Bruttostundenverdienst Wochenarbeitszeit
Mittelwert Median Mittelwert Median
EUR Stunden
10.13 Fleischverarbeitung 10,72 10,00 31,12 38,67
10.71 Herstellung von Backwaren
(ohne Dauerbackwaren) 10,38 9,44 28,46 35,00
47.22 Einzelhandel mit Fleisch und
Fleischwaren 8,58 7,83 27,91 31,29
47.24 Einzelhandel mit Back- und
Süßwaren 9,67 8,92 29,06 30,00
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/452724. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über spezifische
gesundheitliche Belastungen der Beschäftigten in Bäckereien, Konditoreien und
Fleischereien?
Im Back- und Konditoreigewerbe auftretende gesundheitliche Belastungen
liegen schwerpunktmäßig in den Bereichen „Atemwege“ und „Haut“. Auch in
Fleischereien sind Hauterkrankungen an erster Stelle bei den gesundheitlichen
Belastungen zu nennen. Mit großem Abstand folgen „Lärm“- und
„Rückenbelastungen“.
25. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
Arbeitsbedingungen und Arbeitsentgelte in Bäckereien, Fleischereien und
Konditoreien zu verbessern?
Im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie fallen die
Regelung der Arbeitsentgelte und Arbeitsbedingungen maßgeblich in die
Gestaltungsverantwortung der Tarifvertragsparteien. Mit dem Gesetz zur Stärkung der
Tarifautonomie ist zum 1. Januar 2015 ein allgemeiner branchenübergreifender
Mindestlohn eingeführt worden. Das Mindestlohngesetz gilt – sofern ein
entsprechender Schutz nicht bereits durch vorrangige Mindestlohnbestimmungen
nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sichergestellt ist – grundsätzlich für die Beschäftigten aller Branchen.
Damit haben auch die Beschäftigten in Bäckereien, Fleischereien und Konditoreien
seit diesem Jahr erstmals einen entsprechenden Mindestlohnanspruch.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe als zuständiger
Unfallversicherungsträger bietet ihren Betrieben eine Reihe präventiver
Maßnahmen an. Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten erfahren zudem eine
besondere Betreuung. Über ein bundesweites Netz von etwa 50 regionalen
Kompetenzzentren können beispielsweise Beratungen zum Arbeitsschutz
abgefordert werden.
26. Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
in den Jahren 2010 bis 2014 in Bäckereien, Konditoreien und
Fleischereien von welchen Behörden durchgeführt, und wie viele Verstöße wurden
im Zuge dieser Kontrollen in Bezug auf
a) das Arbeitsentgelt,
b) die Arbeitsbedingungen und
c) das Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuchs
(StGB) festgestellt?
Im Jahr 2014 gab es für Bäckereien, Konditoreien sowie das Fleischerhandwerk
keinen Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, so dass in diesen
Branchen keine Kontrollen des Arbeitsentgelts stattgefunden haben. Die zum
1. August 2014 in Kraft getretene Verordnung über zwingende
Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft vom 30. Juli 2014 gilt im Grundsatz nicht für
Betriebsstätten, die zum Fleischerhandwerk gehören.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe führt jährlich etwa
4 000 Betriebsbesichtigungen in Fleischereien zu Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz durch. Verstöße im Sinne von notwendigen Anordnungen nach § 19
des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) bewegen sich in einer
Größenordnung <100 Fälle. Vergleichbar sind auch die Zahlen im Back- und
Konditoreigewerbe. Hier liegt die Anzahl der jährlichen Betriebsbesichtigungen durch
Aufsichtspersonen und Aufsichtshelfern bei etwa 5 000. Verstöße im Sinne von
notwendigen Anordnungen nach § 19 SGB VII sind auch hier in einer
Größenordnung von <100 Fälle festzustellen.
Drucksache 18/4527 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Jahr 2014 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS)
insgesamt 67 Ermittlungsverfahren nach § 266a StGB in der Branche
„Fleischwirtschaft“ abgeschlossen (2010: 41, 2011: 129, 2012: 37, 2013: 20). Eine
Differenzierung nach Handwerksbetrieben ist dabei nicht möglich. Für Bäckereien
oder Konditoreien werden differenzierte statistische Erhebungen durch die FKS
nicht geführt.
27. Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung, um die im
Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung von allen Partnern
angekündigte kontinuierliche Verbesserung der Ausbildungsqualität auch in den
Ausbildungsberufen des Lebensmittelhandwerks, insbesondere
Fachverkäuferin/Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerin/Bäcker,
Konditorin/Konditoren, Fleischerin/Fleischer und Köchin/Koch, und eine
damit verbundene Erhöhung der Attraktivität jener Ausbildungsberufe zu
gewährleisten, die laut Ausbildungsreport 2014 des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) gravierende Mängel bei der Ausbildungsqualität
und eine besonders hohe Vertragslösungsquote aufweisen?
28. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich mithilfe dieser geplanten
Maßnahmen die Attraktivität der Ausbildungsberufe des
Lebensmittelhandwerks in einem Maße steigern lässt, dass bis zum voraussichtlichen
Auslaufen der Allianz für Aus- und Weiterbildung im Jahr 2018 der
benötigte Fachkräftenachwuchs im Bereich des Lebensmittelhandwerks als
gesichert gelten kann (bitte unter Aufschlüsselung der begonnenen oder
geplanten Maßnahmen zur Erhöhung der Ausbildungsqualität der
jeweiligen Allianzpartner und unter möglichst detaillierter Angabe ihrer
erwarteten Auswirkung in Bezug auf die Steigerung der Ausbildungsqualität)?
Die Fragen 27 und 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bund, Wirtschaft, Gewerkschaften und Länder haben im Dezember 2014 die
Allianz für Aus- und Weiterbildung vereinbart. Den Partnern der Allianz für
Aus- und Weiterbildung ist es ein gemeinsames Anliegen, die duale Ausbildung
in allen Branchen, auch im Lebensmittelhandwerk, weiter zu stärken und
zukunftsfähig zu erhalten. Die Ausbildungsqualität ist hierfür ein entscheidender
Faktor. Wirtschaft und Gewerkschaften planen dazu für die betriebliche Seite
Maßnahmen, die Länder bezüglich des Lernorts Berufsschule. Angesichts der
laufenden Diskussionen der Allianz-Partner sind derzeit noch keine Aussagen
zu Einzelmaßnahmen möglich. Alle „Allianz“-Partner werden die vereinbarten
Ziele und Beiträge regelmäßig bilanzieren.
29. Plant die Bundesregierung gezielte Unterstützungsangebote für KMU des
Lebensmittelhandwerks, die es diesen Betrieben erleichtern,
ausbildungsattraktivitätssteigernde Weiterbildungs- und
Qualifizierungsmöglichkeiten anzubieten, um zukünftigem Fachkräftemangel entgegenzuwirken
(bitte mit Begründung)?
Die Förderung richtet sich an das gesamte Handwerk bzw. den gesamten
Mittelstand; eine Spezialförderung einzelner Bereiche ist nicht vorgesehen (vgl.
Antwort zu Frage 20).
30. Wie und auf welcher Datengrundlage bewertet die Bundesregierung die
Auswirkungen des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetzes über die
Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG,
Bundestagsdrucksache 17/6260) auf die Fachkräftesituation im regionalen
Lebensmittelhandwerk (bitte unter Angabe der Anerkennungsquoten im
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4527Ausland erworbener Berufsabschlüsse im Bereich des
Lebensmittelhandwerks für die Jahre 2010 bis 2014)?
Im Bereich des Lebensmittelhandwerks – zur Beantwortung werden nach der
Berufsklassifikation nur die Ausbildungen zum Bäcker bzw. Bäckerin, Konditor
bzw. Konditorin und Fleischer bzw. Fleischerin gezählt – wurden seit
Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012 bis 31. Dezember 2013
51 Anträge auf Anerkennung eines beruflichen Abschlusses aus dem Ausland
gestellt. Davon war Konditor bzw. Konditorin mit 30 Anträgen häufigster
Referenzberuf. In 15 Fällen wurde die volle Gleichwertigkeit festgestellt. Bei
drei Anträgen wurde eine teilweise Gleichwertigkeit beschieden. In zwölf Fällen
gab es bis zum 31. Dezember 2013 noch keine Entscheidung. Für den
Referenzberuf Bäcker bzw. Bäckerin wurden insgesamt 15 Anträge gestellt, von denen in
drei Fällen die volle Gleichwertigkeit beschieden wurde. Zwölf Anträge waren
bis 31. Dezember 2013 noch nicht entschieden. Sechs Anträge wurden für den
Referenzberuf Fleischer bzw. Fleischerin gestellt, die alle mit einer vollen
Gleichwertigkeit abgeschlossen werden konnten.
Datengrundlage ist die amtliche Statistik nach § 17 des
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG), die vom Statistischen Bundesamt erhoben,
veröffentlicht und vom Bundesinstitut für Berufsbildung für die Bundesregierung
im Rahmen des Monitorings zum Anerkennungsgesetz aufbereitet und
ausgewertet wird. Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Verfahren für die
Anerkennung bundesrechtlich geregelter Berufsabschlüsse. Für das Jahr 2014
liegen noch keine Daten vor.
Unternehmensnachfolge und Existenzgründung
31. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Neugründungen zulassungspflichtiger Handwerksbetriebe, die Anzahl der
Betriebe industrieller Produktion und die Anzahl der Betriebe mit
handwerklichem Hilfsbetrieb, beziehungsweise der Gewerbe mit
handwerklicher Tätigkeit in nur unerheblichem Umfang, im Lebensmittelbereich in
den letzten fünf Jahren verändert, und welche Gründe sieht die
Bundesregierung für diese Entwicklung?
Die nachstehende Tabelle weist die Entwicklung der Neuerrichtungen in den
letzten fünf Jahren nach Schätzungen des ZDH aus:
* Quelle: ZDH; Betriebe einschließlich handwerklicher Nebenbetriebe
Weitere Erkenntnisse über die Betriebsentwicklung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Neuerrichtungen (geschätzt) jeweils vom 01.01.-31.12.
Anlage A nach HwO 2004
Gewerke in
alphabetischer
Reihenfolge
2010
Betriebe
Geschätzte
Neuerrichtungen
01.01.-31.12.
2011
Betriebe
Geschätzte
Neuerrichtungen
01.01.-31.12.
2012
Betriebe
Geschätzte
Neuerrichtungen
01.01.-31.12.
2013
Betriebe
Geschätzte
Neuerrichtungen
01.01.-31.12.
2014
Betriebe
Geschätzte
Neuerrichtungen
01.01.-31.12.
Bäcker [A] 396 383 353 363 345
Fleischer [A] 478 381 350 345 370
Konditor [A] 134 139 148 162 183
Lebensmittel
Anlage A gesamt 1 007 903 851 870 899
Drucksache 18/4527 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode32. Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung im Bereich der Beratung
und Finanzierung für die Unternehmensnachfolge, und wie profitiert das
Lebensmittelhandwerk hiervon?
Die Unternehmensnachfolgeinitiative „nexxt“ des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie unterstützt durch umfassende Informations- und
Beratungsangebote den unternehmerischen Generationswechsel und trägt dazu bei, dass
sich Unternehmerinnen und Unternehmer rechtzeitig mit dem Thema befassen.
Kern der Initiative ist die Nachfolgebörse „nexxt-change“, die Übergeber und
Übernehmer durch eine Onlinebörse in Kooperation mit über 800
Regionalpartnern vernetzt. Seit dem Jahr 2006 wurden bereits über 12 000 erfolgreiche
Unternehmensübergaben durch die Börse angestoßen.
Übernehmerinnen und Übernehmer, die ein Unternehmen erwerben oder sich
daran beteiligen, können auf alle Angebote der staatlichen
Gründungsfinanzierung, vor allem aus dem ERP-Sondervermögen, zurückgreifen. Hier stehen
langfristige und niedrig verzinste Kreditangebote wie auch
eigenkapitalverstärkendes Nachrangkapital zur Verfügung. Die Förderdatenbank www.
foerderdatenbank.de gibt einen Überblick über die einzelnen Programme zur
Finanzierungs- und Beratungsförderung.
Kennzeichnungspflicht und Kontrollen
33. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Unterstützung für die Betriebe des
Lebensmittelhandwerks bei der Umsetzung der neuen
Allergenkennzeichnung für unverpackte Waren, beispielsweise durch Leitfäden für die
Unternehmen?
Um die überarbeiteten und verbesserten Regelungen der so genannten
Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) bekanntzumachen,
hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Wirtschaft
und insbesondere das Lebensmittelhandwerk schon zu Beginn der dreijährigen
Übergangszeit auf Leitungs- und Fachebene sowie durch seinen Internetauftritt
umfassend über das neue Lebensmittelkennzeichnungsrecht informiert. Die
Informationen der Internetseite sind nach wie vor verfügbar.
Zudem wurde ein Fragen-Antworten-Katalog mit Auslegungshinweisen der
Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten zur LMIV unter intensiver
Beteiligung Deutschlands erarbeitetet.
Darüber hinaus steht die Bundesregierung zu Fragen des Vollzugs und der
Kontrolle des Lebensmittelkennzeichnungsrechts in engem Kontakt mit den dafür
zuständigen Ländern. Das gilt insbesondere auch für Auslegungsfragen, die von
den Handwerksverbänden und Betrieben an die Bundesregierung herangetragen
werden.
34. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass
vermehrter bürokratischer Aufwand im Bereich der
Lebensmittelkennzeichnung auch unverpackter Ware das Lebensmittelhandwerk im Vergleich zu
Betrieben industrieller Produktion nicht benachteiligt?
Schon die LMIV sieht Erleichterungen für KMU vor, etwa indem der
Direktverkauf von Lebensmitteln in kleinen Mengen durch Hersteller an Endverbraucher
von der Nährwertkennzeichnung ausgenommen wird. Zudem dürften KMU
überproportional von den Kennzeichnungserleichterungen für lose abgegebene
Lebensmittel profitieren.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4527Ferner hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit der
Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung für unverpackte
Ware neben der schriftlichen auch die elektronische und die mündliche
Allergeninformation zugelassen.
35. Wie beurteilt die Bundesregierung den Entwurf einer neuen
Lebensmittelkontrollverordnung der Europäischen Kommission im Hinblick auf die
Gebührenpflicht für Regelkontrollen, getragen von Betrieben des
Lebensmittelhandwerks, und die Definition und Ausnahme von Kleinstbetrieben
von der Gebührenpflicht?
Der Legislativvorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung
über amtliche Kontrollen vom 6. Mai 2013 sieht vor, dass künftig im Grundsatz
für sämtliche amtlichen Kontrollen Gebühren zu erheben sind.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und bis zu 2 Mio. Euro Jahresumsatz
sollen von Gebühren befreit werden.
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 11. Oktober 2013 für eine
verpflichtende Gebührenerhebung bei Regelkontrollen sowie einen
weitgehenden Verzicht auf die Gebührenbefreiung für Kleinstunternehmen
ausgesprochen. Die Bundesregierung ist nach Artikel 23 Absatz 5 Satz 2 des
Grundgesetzes gehalten, die Position der von der Gebührenregelung betroffenen Länder
maßgeblich zu berücksichtigen.
Ein von der lettischen Ratspräsidentschaft im Februar 2015 vorgelegter
Kompromisstext sieht keine verpflichtenden Gebühren für Regelkontrollen mehr vor.
36. Plant die Bundesregierung, die Länder zu unterstützen, damit sie die
Routinekontrollen weiterhin als staatliche Aufgabe steuerfinanziert
durchführen können, um das Lebensmittelhandwerk zu entlasten, und wenn ja, mit
welchen Maßnahmen?
Die Durchführung der Überwachung und deren Finanzierung fallen nach der
grundgesetzlich zugewiesenen Aufgabenverteilung in die Zuständigkeit der
Länder. Die Bundesregierung sieht daher weder eine Handlungsmöglichkeit
noch eine Handlungsnotwendigkeit (vgl. Antwort zu Frage 35).
37. Sieht die Bundesregierung, im Hinblick auf die
Lebensmittelkontrollverordnung Handlungsbedarf, um bundesweit Planungs- und
Rechtssicherheit sowie Bürokratieabbau für die Betriebe voranzutreiben und
gleichzeitig den gleichmäßigen Vollzug des Lebensmittelrechts sicherzustellen?
Mit der Revision der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sollen die rechtlichen
Rahmenbedingungen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und
Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
modernisiert, harmonisiert, gebündelt und auf weitere Kontrollbereiche entlang
der Agrar-Lebensmittelkette ausgeweitet werden. Darüber hinaus sind
überwiegend Verpflichtete der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 die für die
Lebensmittelüberwachung zuständigen Kontrollbehörden der Länder, nicht die Betriebe
selbst. Daher ist die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 nicht geeignet, einen
Bürokratieabbau für die Betriebe zu bewirken.
38. Wann und wo hat sich die Bundesregierung in Deutschland und im
Europäischen Rat für eine bessere Zusammenarbeit aller Behörden (Europol,
Gerichtswesen, Schwerpunktstaatsanwaltschaften, europaweite
Datenzusammenführung) im Kontext der Verstöße industrieller Produktion ge-
Drucksache 18/4527 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegen die Lebensmittelkontrollverordnung und
Lebensmittelinformationsverordnung eingesetzt?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nimmt in
zahlreichen Bund-Länder-Gremien eine koordinierende Funktion bei der Entwicklung
von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Verstößen gegen das
Lebensmittelrecht wahr und unterstützt auf europäischer Ebene die Vernetzung
von nationalen mit EU-Behörden sowie die Vernetzung der Mitgliedstaaten
untereinander durch die Mitarbeit in der European food law enforcement
practitioners Working Group. Aktuell wird an einer EU-weiten Zusammenführung
von Daten aus der Lebensmittelüberwachung gearbeitet. Zur Bekämpfung von
Lebensmittelbetrug ist das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft Mitglied im Food-Fraud-Network. Der Informationsaustausch zwischen
den Mitgliedstaaten und mit der Kommission über Verstöße gegen das
Lebensmittelrecht wird derzeit mit der Einführung eines elektronischen
Informationssystems optimiert.
Nahversorgung und Regionalität
39. Wann plant die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart,
eine Plattform Einzelhandel ins Leben zu rufen, um die ländliche
Nahversorgung zu sichern, und ist eine Teilnahme des Lebensmittelhandwerks
und von Verbänden der Direktvermarktung vorgesehen?
Die Auftaktveranstaltung für die Dialogplattform Einzelhandel soll am 21. April
2015 stattfinden. Sie leitet einen Dialog ein, den das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie in den kommenden zwei Jahren mit Unternehmen und
Verbänden, Gewerkschaften, Bundes- und Länderressorts, Kommunen und der
Wissenschaft führen will. Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten neue
Perspektiven, Schlüsselstrategien und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um
insbesondere auch die Versorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten. Über
eine Teilnahme des Lebensmittelhandwerks sowie von Verbänden der
Direktvermarktung an einzelnen Workshops wird zeitnah entschieden.
40. Inwiefern hält die Bundesregierung eine europaweit verpflichtende
Kennzeichnung des Ursprungslands bzw. des Herkunftsorts innerhalb der
Lebensmittelinformationsverordnung für unverarbeitete wie für verarbeitete
Lebensmittel für sinnvoll (bitte mit Begründung), und welche Initiativen
hat sie auf europäischer Ebene diesbezüglich ergriffen?
Die Bundesregierung hat die Verordnung (EU) Nr. 1337/2013, mit der die
Herkunftskennzeichnung für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch von
Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel ab dem 1. April 2015 verpflichtend
vorgeschrieben ist, auf EU-Ebene aktiv unterstützt. In Bezug auf die
Herkunftskennzeichnung für Fleisch, das als Zutat verwendet wird, liegt bereits ein Bericht der
EU-Kommission vor. Zunächst sollten die Erfahrungen mit der geltenden
Herkunftskennzeichnung abgewartet werden, bevor eine Entscheidung über
zusätzliche Kennzeichnungspflichten getroffen wird. Für weitere in Artikel 26 der
LMIV aufgeführte Produkte stehen die Berichte der Europäischen Kommission
noch aus.
Die Bundesregierung setzt sich im Einklang mit dem Koalitionsvertrag für
Kennzeichnungsregelungen ein, die den Informations- und Schutzbedürfnissen
der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht werden. Entscheidend für
weitere Kennzeichnungspflichten sollte ein Ausgleich zwischen den
Verbraucherinteressen sowie der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und dem Bestreben der
Verwaltung nach praxistauglichen und kostengünstigen Lösungen sein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/452741. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Einführung einer
europaweit einheitlichen gesetzlichen Regelung der Regionalkennzeichnung für
unverarbeitete wie für verarbeitete Lebensmittel, die einheitliche Kriterien
für eine freiwillige Regionalkennzeichnung festlegt?
Welche Definition von Region erscheint hierfür sinnvoll?
Verpflichtende Herkunftsangaben für Lebensmittel sind auf EU-Ebene im
Rahmen der Lebensmittelinformationsverordnung abschließend geregelt. In
Deutschland wurde zur Stärkung der Vermarktung regionaler Produkte auf
Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit dem
Regionalfenster eine klare und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte
durch die Wirtschaftsbeteiligten entwickelt.
42. Wie beurteilt die Bundesregierung den europaweiten Herkunftsschutz
(geschützte geografische Angabe, geschützte Ursprungsbezeichnung und
garantiert traditionelle Spezialität) in Bezug auf den bürokratischen
Aufwand, die Bekanntheit und den Informationsgehalt für Verbraucherinnen
und Verbraucher?
Welche Veränderungen wären aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll
beziehungsweise werden von ihr auf EU-Ebene verfolgt?
Die Bundesregierung schätzt den bürokratischen Aufwand für das
Eintragungsverfahren als hoch ein. Die Bekanntheit der geschützten Herkunftsangaben in
der EU erscheint trotz zahlreicher Informationsmaterialien und Präsentationen
auf Verbrauchermessen noch nicht ausreichend. An der Erhöhung des
Bekanntheitsgrades wird daher intensiv weiter gearbeitet.
Der Informationsgehalt für Verbraucher ist aufgrund des transparenten
Verfahrens umfassend. Über das Register der Europäischen Kommission können alle
Informationen zum jeweiligen Erzeugnis, das mit einer geschützten
geografischen Herkunftsangabe im Markt bezeichnet ist, abgerufen und nachvollzogen
werden.
Die Europäische Kommission hat bereits Verbesserungsmöglichkeiten im
Eintragungsverfahren zu den geschützten geografischen Herkunftsangaben erkannt
und mit der Evaluierung dieses Bereichs begonnen. Die Bundesregierung
begleitet und unterstützt die Kommission bei diesem Anliegen.
43. Plant die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zur
Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ einen
Förderschwerpunkt „Gemeinschafts- beziehungsweise Schulverpflegung“ unter
besonderer Berücksichtigung regionaler Belieferungsstrukturen?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
44. Plant die Bundesregierung, mit anderen Förderinstrumenten als der der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für den
Ausbau der Gemeinschafts- beziehungsweise Schulverpflegung zu
fördern?
Im Rahmen von Modell- und Demonstrationsvorhaben des Bundesprogramms
„Ländliche Entwicklung“ sind solche Projekte grundsätzlich förderfähig. Mit
dem Modellvorhaben „Land(auf)Schwung“ des Bundesministeriums für Ernäh-
Drucksache 18/4527 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderung und Landwirtschaft entscheiden die Regionen selbst, welche Projekte zur
Stärkung der Wirtschaftskraft und Sicherung der Daseinsvorsorge auf der
Grundlage eines Regionalbudgets gefördert werden.
45. Plant die Bundesregierung, Regionalität im Vergaberecht als Kriterium
der Entscheidungsfindung zu ermöglichen, damit Kommunen ihre
Handlungsspielräume zugunsten regional, ökologisch und sozial erzeugter
Produkte nutzen können, und wenn ja, wann und wie?
Nein. Grundsätzlich hat öffentliche Auftragsvergabe diskriminierungsfrei und
transparent zu erfolgen. Die ausdrückliche Einbeziehung regionaler Aspekte in
Vergabeverfahren ist vergaberechtlich nur indirekt in einem sehr engen Rahmen
zulässig.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]