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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Arbeit der Nationalen Kontaktstelle Sinti und Roma im Bundesministerium des Innern

Aufgaben, Umsetzung der nationalen Strategie zur Integration der Roma, Kritik seitens EU und Zivilgesellschaft an Umsetzungsstand, mangelnden Kompetenzen und Bekanntheitsgrad der Kontaktstelle, Personalstellen und Sachmittel, Mitarbeiterqualifikation, Maßnahmen zur Integrationsförderung in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsvorsorge und Wohnraum; Bekämpfung von Antiziganismus, Kosten, Koordinationskompetenz und -aktivitäten, Dialogpartner, Teilnahme an Tagungen u.a., Kontakte zu Organisationen der Sinti und Roma, Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts, Monitoring des Integrationsfortschritts, Studien zur sozialen oder Bildungssituation von Roma und Sinti, Verlagerung der Kontaktstelle ins BAMS<br /> (insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

31.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/428904.03.2015

Arbeit der Nationalen Kontaktstelle Sinti und Roma im Bundesministerium des Innern

der Abgeordneten Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im April 2011 verabschiedete die Europäische Kommission den „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“. Es wird festgestellt, dass Vorurteile, Intoleranz, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung sowie sozial und wirtschaftlich prekäre Bedingungen das Leben vieler Roma in der Europäischen Union (EU) prägen. Das trifft auch auf Deutschland zu. Entsprechend setzt der EU-Rahmen gemeinsame Standards und Ziele, die bis zum Jahr 2020 zu erreichen sind. Dies bezieht sich auf die vier Kernbereiche Bildung, Beschäftigung, Wohnungsbau und Gesundheit, auf Maßnahmen zur Verringerung von Diskriminierung und Armut sowie auf Schritte zum Empowerment und gesichertem Schutz von Kindern und Frauen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die Rahmenvorgaben in eigene nationale Strategien zu überführen (COM(2011) 173 final) bzw. dafür integrierte Maßnahmenbündel zu entwickeln oder vorhandene Maßnahmenbündel anzupassen. Der Europäische Rat konkretisierte diese Vorgaben im Dezember 2013 durch die „Leitlinien für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten“ (EU-ABl. C 378, S. 1).

Um die Entwicklung und Umsetzung der nationalen Strategien sicherzustellen, wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, „Nationale Kontaktstellen“ einzurichten und diese mit den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln auszustatten (ebd., S. 7). Ihre Aufgaben sind:

  • Entwicklung der nationalen Strategie zur Integration der Roma entsprechend den Rahmenvorgaben (COM(2011) 173 final, S. 9)
  • Implementierung von Maßnahmen bzw. Überwachung der Implementierung, die Bestandteil der nationalen Strategie sind (EU-ABl. C 378, S. 7)
  • Finanzierung der Maßnahmen bzw. strategische Planung zur Verwendung der Mittel (ebd.)
  • Koordination der beteiligten Akteure auf Bundes- und Landesebene (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Tom Koenigs auf Bundestagsdrucksache 18/3104)
  • Ansprechpartner für die EU, Nationale Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten sowie der beteiligten Akteure auf Bundes- und Landesebene (EU-ABl. C 378, S. 7)
  • Ansprechpartner für die Roma-Zivilgesellschaft, um deren Mitwirkung an der Strategie zu ermöglichen (ebd.)
  • Erstellung des jährlichen Fortschrittsberichts für die EU (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Tom Koenigs auf Bundestagsdrucksache 18/3104).

Die Nationale Kontaktstelle für Deutschland ist im Bundesministerium des Innern (BMI), Referat M II 4 (Nationale Minderheiten in Deutschland; europäische Minderheitenpolitik), angesiedelt. Das Referat war im Jahr 2014 mit einem Stellensoll von 3,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet.

Infolge der Übertragung der Aufgabe als Nationale Kontaktstelle hat die Bundesregierung weder eine Erhöhung des Stellensolls, noch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel veranlasst (ebd).

Die Nationale Kontaktstelle im BMI kommt nur einem kleinen Teil der ihr übertragenen Aufgaben nach. Sie erstellt den jährlichen Fortschrittsbericht und dient reaktiv als Ansprechpartner auf europäischer Ebene sowie für Bundes- und Länderressorts. Außerdem steht sie ebenfalls reaktiv in Kontakt zum Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und der Sinti Allianz Deutschland (ebd.). Die zentralen Aufgaben der Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Integration von Roma oder zumindest der Organisation des Dialogs zwischen Akteuren und der Förderung des Erfahrungsaustauschs nimmt sie dagegen nicht wahr. Darüber hinaus fehlt ihr die Kompetenz, Abläufe zwischen verschiedenen Ressorts und Regierungsebenen zu steuern. Zu weiteren Organisationen, insbesondere der Roma, die erst seit Kurzem in Deutschland leben, hat sie keinen Kontakt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1084, S. 14). Die Bundesregierung begründet dies mit dem Verweis auf das Ressortprinzip, das föderale System der Bundesrepublik Deutschland und der Nichtzuständigkeit der Nationalen Kontaktstelle für zugewanderte Roma (ebd.). Die nur rudimentäre Erledigung ihrer Aufgaben sowie die mangelnden Kompetenzen der Nationalen Kontaktstelle wurden von der Europäischen Kommission zuletzt im Jahr 2014 deutlich kritisiert. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die koordinierende Rolle der Nationalen Kontaktstelle zu stärken, durch diese die Entwicklung von lokalen Aktionsplänen zu unterstützen sowie ein Monitoring zur Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen einzuführen (Europäische Kommission, Commission Staff Working Document – SWD (2014) 121 final, S. 23). Kritik von Seiten der Zivilgesellschaft und Wissenschaft geht in die gleiche Richtung. Es finde keine Steuerung der Programme statt, die Kontaktstelle sei nicht befugt, Maßnahmen mit den Bundesländern abzustimmen, Budget und Mitarbeiteranzahl reichten nicht aus und die Einbeziehung der Sinti und Roma-Organisationen sei mangelhaft (Klaus J. Bade: Roma-Integration und Politik in Deutschland: Pragmatismus und Populismus, Decade of Roma Inclusion Secretariat Foundation: Monitoring der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der „Integrierten Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma“ in Deutschland 2012 und 2013).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung die Darstellung der Aufgaben 1 bis 7 der Nationalen Kontaktstelle in der Vorbemerkung der Fragesteller den Vorgaben der EU hinsichtlich der Aufgaben Nationaler Kontaktstellen?

Wenn nein, wie definiert die Bundesregierung die Aufgaben der Nationalen Kontaktstellen (bitte Aufgaben einzeln beschreiben)?

2

Welche konkreten Aktivitäten und Arbeitsvorgänge sind nach Ansicht der Bundesregierung für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Nationalen Kontaktstelle erforderlich (bitte nach Aufgabe einzeln aufschlüsseln und erläutern)?

3

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der Europäischen Kommission, dass die Nationale Kontaktstelle ihre Aufgaben nicht in ausreichender Form wahrnimmt?

Gedenkt die Bundesregierung, die angesprochenen Defizite zu beheben?

Wenn ja, wie, und bis wann?

Wenn nein, warum nicht?

4

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass im Factsheet der Europäischen Kommission zur Umsetzung der nationalen Strategie zur Integration der Roma im Jahr 2013 nur eine von insgesamt 22 Aufgaben als erfüllt erklärt wurde und Deutschland damit an drittletzter Stelle aller EU-Mitgliedstaaten stand?

Welche Anstrengungen hat die Kontaktstelle seit dem Jahr 2013 unternommen, um die im Bericht festgestellten Defizite auszugleichen?

5

Welche der im Factsheet im Jahr 2013 aufgeführten Aufgaben sieht die Bundesregierung als prioritär an?

Welche der Aufgaben wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt?

6

Welche Lehren und konkreten Maßnahmen zieht die Nationale Kontaktstelle für ihre Arbeit aus der Bemängelung der EU im Zwischenbericht aus dem Jahr 2014 bezüglich

einem fehlenden Einklang föderaler Strukturen mit dem Anspruch der EU, Integrationsmaßnahmen der Länder zu koordinieren,

einer fehlenden Forschung zum Kenntnisstand über den Integrationsstand der Sinti und Roma,

einer fehlenden Forschung zum Erfolg von implementierten Integrationsmaßnahmen im Bund und in den Ländern,

der Diskriminierungsmaßnahmen im Beschäftigungs- und Wohnraumbereich,

einer fehlenden Zusammenarbeit mit thematisch relevanten Nichtregierungsorganisationen?

7

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der Zivilgesellschaft, dass die Nationale Kontaktstelle wichtigen Akteuren im Bereich Roma-Integration nicht bekannt ist und damit verbunden der Forderung, dass die Nationale Kontaktstelle auf allen politischen Ebenen stärker sichtbar in Erscheinung treten sollte?

Gedenkt die Bundesregierung, das angesprochene Defizit zu beheben?

Wenn ja, wie, und bis wann?

Wenn nein, warum nicht?

8

Wie viele Personalstellen und Sachmittel stehen der Nationalen Kontaktstelle für das Jahr 2015 zur Verfügung?

9

Wie viele Stellen und Haushaltsmittel werden im Referat M II 4 (Nationale Minderheiten in Deutschland; europäische Minderheitenpolitik) des BMI anteilig für die Erfüllung der Aufgaben als Nationalen Kontaktstelle aufgewendet (bitte nach Jahren seit dem Bestehen der Kontaktstelle aufschlüsseln)?

10

Wie viele Personalstellen und Sachmittel stehen insgesamt in Bundesbehörden sowie nach Kenntnis der Bundesregierung in Landesbehörden und lokalen Behörden für die Integration der Sinti und Roma für das Jahr 2015 zur Verfügung (bitte einzeln aufschlüsseln)?

11

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung, dass für die Nationale Kontaktstelle zur adäquaten Erfüllung ihrer in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Aufgaben eine Erhöhung des Stellensolls und zusätzliche Haushaltsmittel notwendig sind (Decade of Roma Inclusion Secretariat Foundation, Monitoring der Zivilgesellschaft)?

Gedenkt die Bundesregierung, das angesprochene Defizit zu beheben?

Wenn ja, wie, und bis wann?

Wenn nein, warum nicht?

12

Welche fachliche Expertise besitzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats M II 4 im BMI, die sie dazu befähigen, die Aufgaben als Nationale Kontaktstelle auszuführen?

13

Welche Schritte und Aktivitäten hat die Nationale Kontaktstelle im BMI seit ihrer Gründung unternommen, um eine nationale Strategie bzw. Maßnahmen zur Integration der Roma zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln?

14

Welche konkreten Maßnahmen zur Integrationsförderung konnte die Nationale Kontaktstelle auf Grundlage des Erfahrungsaustausches mit den restlichen EU-Mitgliedstaaten bereits optimieren bzw. umsetzen?

15

Welches sind die geplanten Maßnahmen der Nationalen Kontaktstelle für das laufende Jahr 2015

im Bereich Bildung,

im Bereich Beschäftigung,

im Bereich Gesundheitsvorsorge,

im Bereich Wohnraum?

16

Welches sind die geplanten Maßnahmen der Nationalen Kontaktstelle für die Zeit der Umsetzung der EU-Strategie bis zum Jahr 2020

im Bereich Bildung,

im Bereich Beschäftigung,

im Bereich Gesundheitsvorsorge,

im Bereich Wohnraum?

17

Welche Maßnahmen ergreift die Nationale Kontaktstelle, um Antiziganismus aktiv zu bekämpfen?

Wie sieht dabei die Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus?

Wie sieht dabei die Zusammenarbeit mit den Antidiskriminierungsstellen der Länder aus?

18

Hat die Nationale Kontaktstelle im BMI einen Überblick über die Finanzierung aller durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf Kosten und Mittelherkunft (wenn ja, bitte je nach Maßnahme auflisten)?

Wenn nein, warum nicht?

19

Nimmt die Nationale Kontaktstelle im BMI eine strategische Planung der Verwendung der Mittel für die Maßnahmen vor?

Wenn ja, wie sah diese Planung in den vergangenen Jahren aus, und wie sieht diese für das Jahr 2015 sowie darüber hinaus aus?

Wenn nein, warum nicht?

20

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der Europäischen Kommission und der Zivilgesellschaft hinsichtlich einer zu stärkenden Koordinationskompetenz für die Nationale Kontaktstelle?

Gedenkt die Bundesregierung, das angesprochene Defizit zu beheben?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

21

Welche Schritte und Aktivitäten hat die Nationale Kontaktstelle im BMI seit ihrer Gründung unternommen, um die Implementierung einer Nationalen Strategie bzw. von Maßnahmen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen zu koordinieren?

22

Übernimmt die Nationale Kontaktstelle im BMI die Koordination zur Weitergabe von Best-Practice-Beispielen bestimmter Maßnahmen, damit auch Akteure anderer Ressorts oder Ebenen davon profitieren können?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

23

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung, dass für die Nationale Kontaktstelle ein Weisungsrecht zur Koordination von Maßnahmen zwischen den Ressorts nötig ist?

Gedenkt die Bundesregierung, ein solches Weisungsrecht einzuführen?

Wenn ja, wie, und wann?

Wenn nein, warum nicht?

24

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung, dass die Nationale Kontaktstelle Möglichkeiten benötigt, auf Länder und Kommunen zumindest beratend einzuwirken?

25

Warum ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Kompetenz zur Koordination und Steuerung durch die Nationale Kontaktstelle bei der Integration der Roma nicht möglich, wo doch in ähnlichen Zusammenhängen eine derartige Möglichkeit besteht (beim Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nimmt das Deutsche Institut für Menschenrechte – DIMR – eine der Nationalen Kontaktstelle vergleichbare Aufgabe wahr [DIMR, Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention, 17. Oktober 2011]; vergleichbar ist die Aufgabe der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – BEL – beim Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln [BMEL, Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln])?

26

Durch welche Formate garantiert die Nationale Kontaktstelle den Austausch

mit den Organisationen und Vertretungen von Sinti und Roma (z. B. bilaterale Treffen, Teilnahme an Diskussionen etc.),

mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien, Landesministerien und nachgeordneten und lokalen Behörden und Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die mit den Integrationsmaßnahmen von Sinti und Roma befasst sind (z. B. Teilnahme an Treffen der „Bund-Länder- Arbeitsgemeinschaft Armutsmigration aus Osteuropa“, Unterrichtungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, bilaterale Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundes- und Landesministerien etc.),

mit Forschungseinrichtungen, die sich eingehend mit dem Thema Antiziganismus beschäftigen (z. B. Teilnahme an Tagungen, bilaterale Gespräche etc.),

und wie oft wurden diese Formate seit Bestehen der Nationalen Kontaktstelle genutzt (bitte nach Jahren, Formaten und Dialogpartnerinnen und Dialogpartnern aufschlüsseln)?

27

Welche Kontaktmöglichkeiten beziehungsweise welches Forum gibt die Nationale Kontaktstelle deutschen und europäischen Beschäftigten, Betroffenen, Entscheidungsträgern und Meinungsmachern aus den Bereichen Integration, Antiziganismus und Minderheitenschutz?

28

Zu welchen Organisationen der autochtonen Sinti und Roma sowie zu welchen Organisationen der allochtonen Roma in Deutschland hat die Kontaktstelle Kontakt?

29

Welche internationalen Treffen wurden von der Nationalen Kontaktstelle in den Jahren 2012, 2013 und 2014 besucht, und mit welchem Ergebnis (bitte einzeln auflisten)?

30

Plant die Bundesregierung, wie von der Europäischen Kommission angeregt, die Einrichtung einer Nationalen Roma Plattform analog zur Europäischen Roma Plattform?

Wenn ja, wann, mit welchem Ziel, in welchem Umfang, und mit welchen Akteuren?

Wenn nicht, warum nicht?

31

Wie erfolgt die Materialsammlung und Abstimmung zwischen allen beteiligten Akteuren zur Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts?

32

Wie informiert die Kontaktstelle die Zivilgesellschaft über die auf EU-Ebene ablaufenden Prozesse und Vorhaben innerhalb des EU-Rahmens und ist die Einrichtung eines regelmäßigen Dialogforums geplant, mit welchem nach Information der Fragesteller z. B. die österreichische Bundesregierung die dortige Zivilgesellschaft von den Ergebnissen der europäischen Treffen der Nationalen Kontaktstellen informiert?

Wenn nein, warum nicht?

33

Wie steht die Kontaktstelle im Kontakt zu anderen Ministerien (bitte einzeln nach Ministerium auflisten)?

34

Ist eine Arbeitsgemeinschaft aus Bund und Ländern für die Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts vorgesehen?

Wenn ja, wann, und wie oft wird sie tagen?

Wenn nein, warum nicht?

35

Ist der in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/1084) angekündigte „Länder-Bund-Arbeitskreis, der sich mit der Umsetzung der integrierten Politikpakete zur Integration der Roma in Deutschland beschäftigt“, bereits eingesetzt worden?

Wenn ja, wann, und wie oft hat er getagt?

Wenn nein, warum nicht?

36

Werden in einer möglicherweise geplanten Arbeitsgemeinschaft aus Bund und Ländern zur Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts Kommunen und die Zivilgesellschaft beteiligt, wie es die EU fordert?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

37

Inwiefern dokumentiert die Nationale Kontaktstelle den Integrationsfortschritt der Sinti und Roma seit Beginn der EU-Strategie

im Bereich Bildung,

im Bereich Beschäftigung,

im Bereich Gesundheitsvorsorge,

im Bereich Wohnraum,

andere Bereiche?

38

Welche Kennzahlen verwendet die Nationale Kontaktstelle zum Monitoring des Integrationsfortschritts von Sinti und Roma seit Beginn der EU-Strategie

im Bereich Bildung,

im Bereich Beschäftigung,

im Bereich Gesundheitsvorsorge,

im Bereich Wohnraum,

andere Bereiche?

39

Welche Maßnahmen betreibt die Bundesregierung, um die fehlende Datengrundlage zu Sinti und Roma, die sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/1084) angemerkt hat, zu kompensieren?

40

Welche aktuellen Studien zur sozialen oder zur Bildungssituation der Roma und der Sinti in Deutschland sind der Nationalen Kontaktstelle bekannt?

Wie werden die Ergebnisse der Studien bei der Planung von Maßnahmen berücksichtigt?

41

Könnte die Bundesregierung die Nationale Kontaktstelle vom BMI in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verlagern?

Wenn ja, wann, und inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

42

Wäre nach Ansicht der Bundesregierung die Verlagerung der Nationalen Kontaktstelle durch eine Ausweitung des Aufgabenbereichs der Arbeitsgruppe der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, der sich mit der Verbesserung der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs von Sinti und Roma in Deutschland beschäftigt, möglich?

Wenn ja, wann, und inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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