[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4528
18. Wahlperiode 31.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Omid
Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4289 –
Arbeit der Nationalen Kontaktstelle Sinti und Roma im Bundesministerium
des Innern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im April 2011 verabschiedete die Europäische Kommission den „EU-Rahmen
für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“. Es wird festgestellt,
dass Vorurteile, Intoleranz, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung sowie sozial
und wirtschaftlich prekäre Bedingungen das Leben vieler Roma in der
Europäischen Union (EU) prägen. Das trifft auch auf Deutschland zu. Entsprechend
setzt der EU-Rahmen gemeinsame Standards und Ziele, die bis zum Jahr 2020
zu erreichen sind. Dies bezieht sich auf die vier Kernbereiche Bildung,
Beschäftigung, Wohnungsbau und Gesundheit, auf Maßnahmen zur Verringerung von
Diskriminierung und Armut sowie auf Schritte zum Empowerment und
gesichertem Schutz von Kindern und Frauen. Die Mitgliedstaaten wurden
aufgefordert, die Rahmenvorgaben in eigene nationale Strategien zu überführen
(COM(2011) 173 final) bzw. dafür integrierte Maßnahmenbündel zu entwickeln
oder vorhandene Maßnahmenbündel anzupassen. Der Europäische Rat
konkretisierte diese Vorgaben im Dezember 2013 durch die „Leitlinien für wirksame
Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten“ (EU-ABl. C 378,
S. 1).
Um die Entwicklung und Umsetzung der nationalen Strategien sicherzustellen,
wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, „Nationale Kontaktstellen“
einzurichten und diese mit den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln
auszustatten (ebd., S. 7). Ihre Aufgaben sind:Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. März 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4528 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Entwicklung der nationalen Strategie zur Integration der Roma entsprechend
den Rahmenvorgaben (COM(2011) 173 final, S. 9),
2. Implementierung von Maßnahmen bzw. Überwachung der Implementierung,
die Bestandteil der nationalen Strategie sind (EU-ABl. C 378, S. 7),
3. Finanzierung der Maßnahmen bzw. strategische Planung zur Verwendung
der Mittel (ebd.),
4. Koordination der beteiligten Akteure auf Bundes- und Landesebene
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten
Tom Koenigs auf Bundestagsdrucksache 18/3104),
5. Ansprechpartner für die EU, Nationale Kontaktstellen anderer
Mitgliedstaaten sowie der beteiligten Akteure auf Bundes- und Landesebene (EU-
ABl. C 378, S. 7),
6. Ansprechpartner für die Roma-Zivilgesellschaft, um deren Mitwirkung an
der Strategie zu ermöglichen (ebd.),
7. Erstellung des jährlichen Fortschrittsberichts für die EU (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Tom Koenigs
auf Bundestagsdrucksache 18/3104).
Die Nationale Kontaktstelle für Deutschland ist im Bundesministerium des
Innern (BMI), Referat M II 4 (Nationale Minderheiten in Deutschland;
europäische Minderheitenpolitik), angesiedelt. Das Referat war im Jahr 2014 mit
einem Stellensoll von 3,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet.
Infolge der Übertragung der Aufgabe als Nationale Kontaktstelle hat die
Bundesregierung weder eine Erhöhung des Stellensolls, noch die Bereitstellung
zusätzlicher Haushaltsmittel veranlasst (ebd).
Die Nationale Kontaktstelle im BMI kommt nur einem kleinen Teil der ihr
übertragenen Aufgaben nach. Sie erstellt den jährlichen Fortschrittsbericht und dient
reaktiv als Ansprechpartner auf europäischer Ebene sowie für Bundes- und
Länderressorts. Außerdem steht sie ebenfalls reaktiv in Kontakt zum Zentralrat
Deutscher Sinti und Roma und der Sinti Allianz Deutschland (ebd.). Die
zentralen Aufgaben der Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen
zur Integration von Roma oder zumindest der Organisation des Dialogs
zwischen Akteuren und der Förderung des Erfahrungsaustauschs nimmt sie
dagegen nicht wahr. Darüber hinaus fehlt ihr die Kompetenz, Abläufe zwischen
verschiedenen Ressorts und Regierungsebenen zu steuern. Zu weiteren
Organisationen, insbesondere der Roma, die erst seit Kurzem in Deutschland leben, hat
sie keinen Kontakt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/1084, S. 14). Die Bundesregierung begründet dies
mit dem Verweis auf das Ressortprinzip, das föderale System der
Bundesrepublik Deutschland und der Nichtzuständigkeit der Nationalen Kontaktstelle
für zugewanderte Roma (ebd.). Die nur rudimentäre Erledigung ihrer Aufgaben
sowie die mangelnden Kompetenzen der Nationalen Kontaktstelle wurden von
der Europäischen Kommission zuletzt im Jahr 2014 deutlich kritisiert. Die
Bundesregierung wurde aufgefordert, die koordinierende Rolle der Nationalen
Kontaktstelle zu stärken, durch diese die Entwicklung von lokalen
Aktionsplänen zu unterstützen sowie ein Monitoring zur Überprüfung der Wirksamkeit der
ergriffenen Maßnahmen einzuführen (Europäische Kommission, Commission
Staff Working Document – SWD (2014) 121 final, S. 23). Kritik von Seiten der
Zivilgesellschaft und Wissenschaft geht in die gleiche Richtung. Es finde keine
Steuerung der Programme statt, die Kontaktstelle sei nicht befugt, Maßnahmen
mit den Bundesländern abzustimmen, Budget und Mitarbeiteranzahl reichten
nicht aus und die Einbeziehung der Sinti und Roma-Organisationen sei
mangelhaft (Klaus J. Bade: Roma-Integration und Politik in Deutschland:
Pragmatismus und Populismus, Decade of Roma Inclusion Secretariat Foundation:
Monitoring der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der „Integrierten
Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma“ in Deutschland 2012
und 2013).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4528Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ende des Jahres 2011 übersandte Deutschland den Bericht „EU-Rahmen für
nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 – Integrierte
Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland“ an die
Europäische Union (EU). Im Dezember 2012 erstellte die Bundesregierung auf
Bitten der Kommission ihre Mitteilung über die Umsetzung dieses Berichts
(erster Fortschrittsbericht). Der zweite Fortschrittsbericht Deutschlands wurde
Anfang 2014 an die Kommission übermittelt, der dritte Fortschrittsbericht
Anfang März 2015.
In Deutschland wird regelmäßig zwischen der nationalen Minderheit der
deutschen Sinti und Roma sowie Roma aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union unterschieden.
Deutsche Sinti und Roma sind neben den Dänen, Friesen und Sorben vom
deutschen Gesetzgeber als nationale Minderheit im Sinne des
Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt. Das in
Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene Abkommen verbietet jede
Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen
Minderheit sowie eine Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die
Vertragsstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte der nationalen Minderheiten. Die
Angehörigen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma haben
alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger.
Ausländische Roma genießen – anders als die deutschen Sinti und Roma, die als
nationale Minderheit eine Sonderstellung haben – keinen besonderen Status
gegenüber anderen Ausländern. Sofern sie ein Recht zum dauernden
Inlandsaufenthalt besitzen, stehen ihnen – unabhängig von ihrer Ethnie – dieselben
Integrationsprogramme wie anderen Ausländern offen.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik
Deutschland keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf
ethnischer Basis erhoben. Dies ist vor allem mit der Verfolgung von Minderheiten
in den Zeiten des Nationalsozialismus begründet. Darüber hinaus stehen der
Erfassung ethnischer Daten auch rechtliche Hindernisse entgegen: Das Bekenntnis
zu einer nationalen Minderheit ist gemäß Artikel 3 des
Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten frei. Die
Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen,
die von Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird. Ferner
kann die Anzahl und der jeweilige Aufenthaltsstatus der in Deutschland
lebenden ausländischen Roma nicht benannt werden, da im Ausländerzentralregister
Staatsangehörigkeiten, nicht aber ethnische Zugehörigkeiten erfasst werden.
In Deutschland werden Projekte, Initiativen und Maßnahmen des Bundes, der
Länder und der Kommunen grundsätzlich nicht exklusiv für Sinti und Roma
angeboten, sondern sie richten sich an alle potenziellen Adressaten. Dies bedeutet
zugleich, dass alle Angebote stets auch von Sinti und Roma wahrgenommen
werden können, da die Ethnie für die Maßnahmen keine Rolle spielt.
Die Aufgaben der Nationalen Roma-Kontaktstelle werden derzeit im
Bundesministerium des Innern (BMI) von Referat M II 4 (vollständige Bezeichnung:
„Nationale Minderheiten und Regionalsprachen in Deutschland; Europäische
Minderheitenpolitik“) wahrgenommen.
Die Nationale Roma-Kontaktstelle im BMI steht aktiv in Kontakt zum
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sowie zur Sinti Allianz Deutschland e. V., sucht
den Austausch mit den beiden Verbänden und trifft sie regelmäßig zu formellen
Drucksache 18/4528 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewie informellen Terminen. Konkret handelt es sich hierbei insbesondere um
folgende Gremien bzw. Ansprechpartner:
– Am 18. März 2015 fand die konstituierende Sitzung des sog. Beratenden
Ausschusses für Fragen der deutschen Sinti und Roma in Berlin statt. Der
Teilnehmerkreis setzt sich aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie
Vertreterinnen und Vertretern von Bundesressorts und aller 16 Länder
zusammen. Von Seiten der Minderheit nehmen Mitglieder des Zentralrats
Deutscher Sinti und Roma sowie der Sinti Allianz Deutschland e. V. an den
Sitzungen teil. Der Beratende Ausschuss sichert der Minderheit den Kontakt mit
der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag und wird von dem
Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten geleitet.
– Auf sog. Implementierungskonferenzen wird über die Umsetzung des
Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten
sowie der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
beraten. Teilnehmende sind die mit dem Minderheitenschutz und den
Minderheiten- oder Regionalsprachen befassten Bundesministerien, die bei den
Ländern federführend zuständigen Landesbehörden sowie Vertreterinnen und
Vertreter der Dachverbände der durch die Instrumente geschützten
Minderheiten. Zu letzteren zählen auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma
sowie die Sinti Allianz Deutschland e. V.
– Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten steht in regelmäßigem Austausch mit den Vertreterinnen und
Vertretern der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma. Dies gilt
sowohl für die Konsultationen mit dem Minderheitensekretariat, in dem
sämtliche nationalen Minderheiten vertreten sind und das – gefördert aus
Mitteln des BMI – eine politische Koordinierung der nationalen
Minderheiten ermöglicht, als auch für bilaterale Gespräche sowie die Sitzungen des
vorgenannten Beratenden Ausschusses.
1. Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung die Darstellung der
Aufgaben 1 bis 7 der Nationalen Kontaktstelle in der Vorbemerkung der
Fragesteller den Vorgaben der EU hinsichtlich der Aufgaben Nationaler
Kontaktstellen?
Wenn nein, wie definiert die Bundesregierung die Aufgaben der Nationalen
Kontaktstellen (bitte Aufgaben einzeln beschreiben)?
Die Aufgaben der Nationalen Kontaktstelle sind in der Mitteilung der
Kommission „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur
Integration der Roma in den Mitgliedstaaten“ (COM(2013) 460 final) auf
Seite 16 aufgeführt.
2. Welche konkreten Aktivitäten und Arbeitsvorgänge sind nach Ansicht der
Bundesregierung für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der
Nationalen Kontaktstelle erforderlich (bitte nach Aufgabe einzeln
aufschlüsseln und erläutern)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des
Abgeordneten Tom Koenigs auf Bundestagsdrucksache 18/3104 vom 7. November 2014
wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/45283. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Kritik der Europäischen Kommission, dass die Nationale
Kontaktstelle ihre Aufgaben nicht in ausreichender Form wahrnimmt?
Gedenkt die Bundesregierung, die angesprochenen Defizite zu beheben?
Wenn ja, wie, und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Angesichts des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland wird ein
Großteil der Maßnahmen für Sinti und Roma durch die Länder erbracht. Der
Nationalen Kontaktstelle ist es nicht möglich, etwa mittels einer
sektionsübergreifenden Überwachung in die Roma-Politik der Länder einzugreifen. Gleiches
gilt für entsprechende Integrationsmaßnahmen der deutschen Städte und
Gemeinden.
Für die Zusammenarbeit auf Bundesebene gilt, dass aufgrund der
Ressortzuständigkeit für die unterschiedlichen Bereiche der Roma-Strategie (Bildung,
Beschäftigung, Wohnen und Gesundheit) auch verschiedene Kompetenzen der
Bundesministerien bestehen, die ihre Zuständigkeiten jeweils in eigener
Verantwortung wahrnehmen. Eine Überwachung oder Steuerung der Maßnahmen
durch die Nationale Kontaktstelle ist daher nicht möglich.
Gleichwohl ist für das Jahr 2015 die Durchführung einer Veranstaltung mit
anderen Bundesressorts, den Ländern sowie Vertreterinnen und Vertretern der
Kommunen geplant, bei der neben einem Erfahrungsaustausch auch die
Ermittlung weiterer Handlungsbedarfe vorgesehen ist.
4. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass im Factsheet der Europäischen
Kommission zur Umsetzung der nationalen Strategie zur Integration der
Roma im Jahr 2013 nur eine von insgesamt 22 Aufgaben als erfüllt erklärt
wurde und Deutschland damit an drittletzter Stelle aller EU-Mitgliedstaaten
stand?
Welche Anstrengungen hat die Kontaktstelle seit dem Jahr 2013
unternommen, um die im Bericht festgestellten Defizite auszugleichen?
Wegen der besonderen Ausgangslage der deutschen Nationalen Kontaktstelle
wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die pauschale Kennzeichnung von
bestimmten Bereichen im betreffenden Factsheet vermag insoweit keine
Aussage über die Wirksamkeit von integrierten politischen Maßnahmen im
Gesamtkontext zu geben, zumal sich das entsprechende Raster unabhängig vom
jeweiligen politischen System an alle Mitgliedstaaten gleichermaßen richtet. Wegen
der Entwicklungen seit dem Jahr 2013 wird auf die seitdem erschienenen
Fortschrittsberichte verwiesen.
5. Welche der im Factsheet im Jahr 2013 aufgeführten Aufgaben sieht die
Bundesregierung als prioritär an?
Welche der Aufgaben wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt?
Mit Einrichtung des in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten
Beratenden Ausschusses für Fragen der deutschen Sinti und Roma konnte ein
wichtiger Beitrag zur Institutionalisierung einer Dialogplattform mit Vertreterinnen
und Vertretern der Roma-Zivilgesellschaft, den Ländern sowie den im Deutschen
Bundestag vertretenen Fraktionen geleistet werden. Wegen der übrigen
Initiativen der Bundesregierung wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung
genannten Fortschrittsberichte verwiesen.
Drucksache 18/4528 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Welche Lehren und konkreten Maßnahmen zieht die Nationale
Kontaktstelle für ihre Arbeit aus der Bemängelung der EU im Zwischenbericht aus
dem Jahr 2014 bezüglich
a) einem fehlenden Einklang föderaler Strukturen mit dem Anspruch der
EU, Integrationsmaßnahmen der Länder zu koordinieren,
b) einer fehlenden Forschung zum Kenntnisstand über den
Integrationsstand der Sinti und Roma,
c) einer fehlenden Forschung zum Erfolg von implementierten
Integrationsmaßnahmen im Bund und in den Ländern,
d) der Diskriminierungsmaßnahmen im Beschäftigungs- und
Wohnraumbereich,
e) einer fehlenden Zusammenarbeit mit thematisch relevanten
Nichtregierungsorganisationen?
Die EU hat die in den Fragen 6a und 6d (hinsichtlich des
Beschäftigungsbereichs) genannten Aspekte nicht bemängelt. Bezüglich der Fragen 6b und 6c
wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen, wonach in Deutschland keine Daten zur Zugehörigkeit zu einer ethnischen
Minderheit erhoben werden. Wegen der Antidiskriminierungsmaßnahmen im
Bereich der Wohnraumpolitik (Frage 6d) wird auf den Fortschrittsbericht 2014
verwiesen. Die Frage 6e ist falsch wiedergegeben; die relevante Bemerkung
lautet „Intensivierung der Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen“ und
wird u. a. durch den jüngst konstituierten Beratenden Ausschuss für Fragen der
deutschen Sinti und Roma gewährleistet.
7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Feststellung der Zivilgesellschaft, dass die Nationale Kontaktstelle
wichtigen Akteuren im Bereich Roma-Integration nicht bekannt ist und
damit verbunden der Forderung, dass die Nationale Kontaktstelle auf allen
politischen Ebenen stärker sichtbar in Erscheinung treten sollte?
Gedenkt die Bundesregierung, das angesprochene Defizit zu beheben?
Wenn ja, wie, und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Nationale Kontaktstelle ist der Zivilgesellschaft bekannt. Dies betrifft nicht
nur den in der Vorbemerkung der Fragesteller bereits genannten Zentralrat
Deutscher Sinti und Roma oder die Sinti Allianz Deutschland e. V., sondern auch
andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die etwa auf Initiative des Nationalen
Kontaktpunktes bereits am jüngsten Europäischen Roma-Gipfel teilgenommen
haben.
8. Wie viele Personalstellen und Sachmittel stehen der Nationalen
Kontaktstelle für das Jahr 2015 zur Verfügung?
9. Wie viele Stellen und Haushaltsmittel werden im Referat M II 4 (Nationale
Minderheiten in Deutschland; europäische Minderheitenpolitik) des BMI
anteilig für die Erfüllung der Aufgaben als Nationalen Kontaktstelle
aufgewendet (bitte nach Jahren seit dem Bestehen der Kontaktstelle
aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des
Abgeordneten Tom Koenigs auf Bundestagsdrucksache 18/3104 vom 7. November 2014
wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/452810. Wie viele Personalstellen und Sachmittel stehen insgesamt in
Bundesbehörden sowie nach Kenntnis der Bundesregierung in Landesbehörden und
lokalen Behörden für die Integration der Sinti und Roma für das Jahr 2015
zur Verfügung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung besitzt entsprechend der in der Vorbemerkung der
Bundesregierung gemachten Ausführungen („Keine speziellen Politiken für spezielle
Gruppen“) keine Kenntnisse über die Personalstellen und Sachmittel für die
Integration der Sinti und Roma in den jeweiligen Bundesbehörden. Gleiches gilt
im Ergebnis auch für die Landes- und lokalen Behörden.
11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Forderung, dass für die Nationale Kontaktstelle zur
adäquaten Erfüllung ihrer in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen
Aufgaben eine Erhöhung des Stellensolls und zusätzliche Haushaltsmittel
notwendig sind (Decade of Roma Inclusion Secretariat Foundation,
Monitoring der Zivilgesellschaft)?
Gedenkt die Bundesregierung, das angesprochene Defizit zu beheben?
Wenn ja, wie, und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Erhöhung des Stellensolls bzw. der Haushaltsmittel ist aufgrund der in der
Antwort zu Frage 3 genannten Umstände derzeit nicht vorgesehen.
12. Welche fachliche Expertise besitzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Referats M II 4 im BMI, die sie dazu befähigen, die Aufgaben als
Nationale Kontaktstelle auszuführen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine mehrjährige fachliche
Expertise in dem Aufgabenbereich ihres Referates.
13. Welche Schritte und Aktivitäten hat die Nationale Kontaktstelle im BMI
seit ihrer Gründung unternommen, um eine nationale Strategie bzw.
Maßnahmen zur Integration der Roma zu entwickeln bzw.
weiterzuentwickeln?
14. Welche konkreten Maßnahmen zur Integrationsförderung konnte die
Nationale Kontaktstelle auf Grundlage des Erfahrungsaustausches mit den
restlichen EU-Mitgliedstaaten bereits optimieren bzw. umsetzen?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland hat sich seinerzeit für die Entwicklung von integrierten Paketen mit
politischen Maßnahmen im Rahmen einer breiter angelegten Politik der sozialen
Einbeziehung entschieden. Auf den entsprechenden Bericht „EU-Rahmen für
nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 – Integrierte
Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland“
(2011) wird verwiesen. Die konkreten Maßnahmen zur Integrationsförderung
werden aufgrund der in der Antwort zu Frage 3 genannten Umstände durch die
insoweit zuständigen Länder bzw. Bundesressorts eigenverantwortlich
entwickelt und optimiert.
Drucksache 18/4528 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Welches sind die geplanten Maßnahmen der Nationalen Kontaktstelle für
das laufende Jahr 2015
a) im Bereich Bildung,
b) im Bereich Beschäftigung,
c) im Bereich Gesundheitsvorsorge,
d) im Bereich Wohnraum?
16. Welches sind die geplanten Maßnahmen der Nationalen Kontaktstelle für
die Zeit der Umsetzung der EU-Strategie bis zum Jahr 2020
a) im Bereich Bildung,
b) im Bereich Beschäftigung,
c) im Bereich Gesundheitsvorsorge,
d) im Bereich Wohnraum?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Wie bereits in den Ausführungen zu den Fragen 3, 13 und 14 erläutert, werden
die von den Fragestellern genannten Maßnahmen dezentral durch die einzelnen
Bundesressorts gesteuert. So werden etwa im Bereich „Gesundheitsvorsorge“
durch das „Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer
Vorschriften“ vom 2. Dezember 2014 bei einer Impfung von Kindern und
Jugendlichen aus EU-Mitgliedstaaten, deren Versicherteneigenschaft in der
gesetzlichen Krankenversicherung zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht
festgestellt ist, die Kosten für den Impfstoff von der gesetzlichen
Krankenversicherung übernommen. Im Bereich „Wohnen“ gewährt der Bund den Ländern als
Ausgleich für den Wegfall früherer Finanzhilfen für die soziale
Wohnraumförderung bis einschließlich 2019 so genannte Kompensationsmittel in Höhe von
jährlich 518,2 Mio. Euro. Hiervon profitieren auch einkommensschwache Sinti
und Roma-Haushalte. In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Bund
zudem rund 2,7 Mrd. Euro an ESF-Mitteln zur Verfügung, mit denen zahlreiche
integrationsfördernde Maßnahmen durchgeführt werden. Rund 168 000
Migrantinnen und Migranten sollen mit ESF-Maßnahmen des Bundes gezielt
unterstützt werden, so etwa mit dem „Programm zur berufsbezogenen
Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes“,
dem „IQ-Qualifizierungsprogramm für Migrantinnen und Migranten im
Kontext des „Anerkennungsgesetzes““ oder der ESF-Integrationsrichtlinie Bund mit
den Handlungsschwerpunkten „Integration statt Ausgrenzung“ (IsA) und
„Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen“ (IvAF) des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Außerdem werden im Rahmen des
Europäischen Hilfsfonds im BMAS für die am stärksten benachteiligten Personen
(EHAP) ab September/Oktober 2015 insbesondere Neuzuwandererinnen und
Neuzuwanderer und deren Kinder gefördert, die unter Armut leiden und keinen
oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und
Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems haben. Der Fortschrittsbericht für das Jahr 2015
wird ein vollständiges Bild sämtlicher Maßnahmen vermitteln.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/452817. Welche Maßnahmen ergreift die Nationale Kontaktstelle, um
Antiziganismus aktiv zu bekämpfen?
a) Wie sieht dabei die Zusammenarbeit mit der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus?
b) Wie sieht dabei die Zusammenarbeit mit den
Antidiskriminierungsstellen der Länder aus?
Auch die Maßnahmen zur Bekämpfung des Antiziganismus werden dezentral
von verschiedenen Ressorts wahrgenommen. In Bezug auf die NPD-
Wahlkampagne „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ wurde etwa auf Initiative von
BMI und BMJV am 16. Dezember 2014 ein Symposium zum Umgang mit
rassistischen Vorurteilen und Diskriminierungsideologien durchgeführt. Wegen
weiterer Maßnahmen aus Bund und Ländern wird auf den aktuellen
Fortschrittsbericht 2014 verwiesen. Aufgrund der dezentralen Durchführung von
Maßnahmen zur Bekämpfung des Antiziganismus erfolgt keine regelmäßige
Zusammenarbeit der Nationalen Kontaktstelle mit der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes. Mit den Antidiskriminierungsstellen der Länder bestehen keine
Kontakte.
18. Hat die Nationale Kontaktstelle im BMI einen Überblick über die
Finanzierung aller durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf Kosten und
Mittelherkunft (wenn ja, bitte je nach Maßnahme auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
19. Nimmt die Nationale Kontaktstelle im BMI eine strategische Planung der
Verwendung der Mittel für die Maßnahmen vor?
Wenn ja, wie sah diese Planung in den vergangenen Jahren aus, und wie
sieht diese für das Jahr 2015 sowie darüber hinaus aus?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Informationen zur Finanzierung der Maßnahmen für Sinti und Roma sind den
jährlichen Fortschrittsberichten zu entnehmen. Eine strategische Planung der
Verwendung der Mittel erfolgt entsprechend der Ausführungen zu den Fragen
3, 13 und 14 dezentral in den einzelnen Bundesressorts bzw. Ländern.
20. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Kritik der Europäischen Kommission und der
Zivilgesellschaft hinsichtlich einer zu stärkenden Koordinationskompetenz für die
Nationale Kontaktstelle?
Gedenkt die Bundesregierung, das angesprochene Defizit zu beheben?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
21. Welche Schritte und Aktivitäten hat die Nationale Kontaktstelle im BMI
seit ihrer Gründung unternommen, um die Implementierung einer
Nationalen Strategie bzw. von Maßnahmen zwischen den verschiedenen
Regierungsebenen zu koordinieren?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Drucksache 18/4528 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Übernimmt die Nationale Kontaktstelle im BMI die Koordination zur
Weitergabe von Best-Practice-Beispielen bestimmter Maßnahmen, damit
auch Akteure anderer Ressorts oder Ebenen davon profitieren können?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Best-practice-Beispiele sind den Fortschrittsberichten i. R. d. EU-Roma-
Strategie sowie den Staatenberichten der Bundesregierung zur Umsetzung des
Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten zu
entnehmen. Diese sind über die Internetseiten des BMI sowie – im Falle des
Rahmenübereinkommens – gemeinsam mit den Staatenberichten aller anderen
Vertragsstaaten auch auf den Seiten des Europarates für alle Akteure abrufbar.
Dem Austausch von best practices wird zukünftig auch der Beratende
Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma dienen.
23. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Forderung, dass für die Nationale Kontaktstelle ein
Weisungsrecht zur Koordination von Maßnahmen zwischen den Ressorts
nötig ist?
Gedenkt die Bundesregierung, ein solches Weisungsrecht einzuführen?
Wenn ja, wie, und wann?
Wenn nein, warum nicht?
24. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Forderung, dass die Nationale Kontaktstelle Möglichkeiten
benötigt, auf Länder und Kommunen zumindest beratend einzuwirken?
25. Warum ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Kompetenz zur
Koordination und Steuerung durch die Nationale Kontaktstelle bei der
Integration der Roma nicht möglich, wo doch in ähnlichen Zusammenhängen eine
derartige Möglichkeit besteht (beim Nationalen Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nimmt das Deutsche Institut
für Menschenrechte – DIMR – eine der Nationalen Kontaktstelle
vergleichbare Aufgabe wahr [DIMR, Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan
zur UN-Behindertenrechtskonvention, 17. Oktober 2011]; vergleichbar ist
die Aufgabe der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – BEL –
beim Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln [BMEL, Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln])?
Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die Einführung eines entsprechenden Weisungsrechts auf Bundesebene bzw.
das beratende Einwirken auf Länder und Kommunen ist entsprechend der in der
Antwort zu Frage 3 gemachten Ausführungen nicht möglich. Beratungen mit
den Ländern sowie dem Deutschen Städtetag erfolgen bei Bedarf.
Bezüglich der in der Frage 25 genannten Koordinierungsstellen ist eine
Vergleichbarkeit der Sachverhalte nicht gegeben. So verpflichtet Artikel 33 Absatz 2
der UN-Behindertenrechtskonvention die Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich
zum Aufbau einer unabhängigen Monitoring-Stelle. Eine entsprechende
Verpflichtung, der im genannten Fall das Deutsche Institut für Menschenrechte
nachkommt, existiert i. R. d. EU-Roma-Strategie nicht. Im Falle des Nationalen
Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist
darauf hinzuweisen, dass sich das Mandat der Bundesanstalt für Landwirtschaft
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4528und Ernährung nicht auf die Koordination und Steuerung einer ganzheitlichen
Strategie erstreckt, sondern sich auf die unter
www.ble.de/DE/04_Programme/
04_Pflanzenschutz/Pflanzenschutz.html abrufbaren Bereiche begrenzt. Eine
Vergleichbarkeit der Sachverhalte ist also auch insoweit nicht gegeben.
26. Durch welche Formate garantiert die Nationale Kontaktstelle den
Austausch
a) mit den Organisationen und Vertretungen von Sinti und Roma (z. B.
bilaterale Treffen, Teilnahme an Diskussionen etc.),
b) mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien,
Landesministerien und nachgeordneten und lokalen Behörden und
Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die mit den Integrationsmaßnahmen von
Sinti und Roma befasst sind (z. B. Teilnahme an Treffen der „Bund-
Länder-Arbeitsgemeinschaft Armutsmigration aus Osteuropa“,
Unterrichtungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, bilaterale
Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundes- und
Landesministerien etc.),
c) mit Forschungseinrichtungen, die sich eingehend mit dem Thema
Antiziganismus beschäftigen (z. B. Teilnahme an Tagungen, bilaterale
Gespräche etc.),
und wie oft wurden diese Formate seit Bestehen der Nationalen
Kontaktstelle genutzt (bitte nach Jahren, Formaten und Dialogpartnerinnen und
Dialogpartnern aufschlüsseln)?
27. Welche Kontaktmöglichkeiten beziehungsweise welches Forum gibt die
Nationale Kontaktstelle deutschen und europäischen Beschäftigten,
Betroffenen, Entscheidungsträgern und Meinungsmachern aus den
Bereichen Integration, Antiziganismus und Minderheitenschutz?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Wegen der bestehenden Gremien wird auf die Ausführungen in der
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Neben den dort genannten
Teilnehmenden werden je nach Bedarf auch Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter
oder lokaler Behörden sowie von Forschungseinrichtungen zu Rate gezogen.
Der Beratende Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma konstituierte
sich am 18. März 2015 und wird fortan mindestens einmal jährlich stattfinden.
Die Implementierungskonferenzen wurden zuletzt an folgenden Terminen
durchgeführt: 26./27. April 2012, 13. Dezember 2012, 4. Dezember 2013 und
8. Oktober 2014.
28. Zu welchen Organisationen der autochtonen Sinti und Roma sowie zu
welchen Organisationen der allochtonen Roma in Deutschland hat die
Kontaktstelle Kontakt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu
Frage 7 verwiesen.
Drucksache 18/4528 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Welche internationalen Treffen wurden von der Nationalen Kontaktstelle
in den Jahren 2012, 2013 und 2014 besucht, und mit welchem Ergebnis
(bitte einzeln auflisten)?
Die Nationale Kontaktstelle hat in den Jahren 2012 bis 2014 an den jeweils
halbjährlich stattfindenden Treffen der Nationalen Kontaktpunkte teilgenommen.
Diese fanden an den folgenden Terminen statt:
– 2./3. Oktober 2012,
– 7./8. März 2013,
– 30. September/1. Oktober 2013,
– 13./14. Februar 2014,
– 5./6. November 2014.
Während der Sitzungen wurden u. a. Best-practice-Beispiele in den Bereichen
Beschäftigung, Bildung, Wohnraum und Gesundheit diskutiert, der Abruf von
EU-Fördermitteln sowie das Fortschrittsberichtswesen erörtert und über eine
engere Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat in Roma-Fragen
beraten.
Daneben nahm die Nationale Kontaktstelle an der siebten und achten
Europäischen Plattform zur Einbeziehung der Roma (22. März 2012 und 27. Juni 2013)
sowie dem dritten Europäischen Roma-Gipfel (4. April 2014) teil. Die
Veranstaltungen dienten einer Bestandsaufnahme der erreichten Ziele sowie der
Beratung neuer Maßnahmen.
Auf Ebene des Europarates nahm die Nationale Kontaktstelle an folgenden
Sitzungen des sog. Ad hoc Committee of Experts on Roma Issues (CAHROM) teil:
– 22. bis 25. Mai 2012,
– 28. bis 30. November 2012,
– 14. bis 16. Mai 2013,
– 28. bis 31. Oktober 2013,
– 14. bis 16. Mai 2014,
– 28. bis 31. Oktober 2014.
In den Sitzungen wurden insbesondere Arbeitsgruppenberichte aus diversen
Integrationsbereichen behandelt und aktuelle Entwicklungen auf Ebene des
Europarates erörtert.
Am 25. November 2013 nahm die Nationale Kontaktstelle an den
Feierlichkeiten zum 15-jährigen Bestehen des Rahmenübereinkommens zum Schutz
nationaler Minderheiten in Straßburg teil. Während des Treffens wurde eine Bilanz
des bislang Erreichten gezogen sowie Schlussfolgerungen für die Zukunft
getroffen.
30. Plant die Bundesregierung, wie von der Europäischen Kommission
angeregt, die Einrichtung einer Nationalen Roma Plattform analog zur
Europäischen Roma Plattform?
Wenn ja, wann, mit welchem Ziel, in welchem Umfang, und mit welchen
Akteuren?
Wenn nicht, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/452831. Wie erfolgt die Materialsammlung und Abstimmung zwischen allen
beteiligten Akteuren zur Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts?
Nach Übermittlung der Berichtsanforderung durch die Europäische
Kommission wird diese an die beteiligten Akteure aus Bund, Ländern und Kommunen
mit der Bitte gestreut, binnen einer angemessenen Frist über Fortschritte aus
ihrem Bereich zu berichten. Die Nationale Kontaktstelle strukturiert die
Beiträge, ergänzt sie um eigene Aktivitäten und verteilt den Berichtsentwurf sodann
nochmals an die beteiligten Akteure zur Mitzeichnung. Im Anschluss hieran
wird der Bericht nach Billigung durch die BMI-Hausleitung der Europäischen
Kommission vorgelegt und allen Beteiligten nochmals zur Kenntnis gegeben.
32. Wie informiert die Kontaktstelle die Zivilgesellschaft über die auf EU-
Ebene ablaufenden Prozesse und Vorhaben innerhalb des EU-Rahmens
und ist die Einrichtung eines regelmäßigen Dialogforums geplant, mit
welchem nach Information der Fragesteller z. B. die österreichische
Bundesregierung die dortige Zivilgesellschaft von den Ergebnissen der
europäischen Treffen der Nationalen Kontaktstellen informiert?
Wenn nein, warum nicht?
Die entsprechenden Vorhaben können Gegenstand der in der Vorbemerkung der
Bundesregierung genannten Gremien sein. Zudem erfolgt eine Information über
die ebenfalls in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten
Fortschrittsberichte.
33. Wie steht die Kontaktstelle im Kontakt zu anderen Ministerien (bitte
einzeln nach Ministerium auflisten)?
Zu den im Fortschrittsbericht genannten Ministerien bestehen Kontakte im
Rahmen der jährlichen Berichtserstellung sowie bei Bedarf. Im Übrigen steht die
Nationale Kontaktstelle in regelmäßigem Austausch zu dem für den ESF-
Mittelabruf zuständigen BMAS.
34. Ist eine Arbeitsgemeinschaft aus Bund und Ländern für die Erstellung des
nationalen Fortschrittsberichts vorgesehen?
Wenn ja, wann, und wie oft wird sie tagen?
Wenn nein, warum nicht?
35. Ist der in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/
1084) angekündigte „Länder-Bund-Arbeitskreis, der sich mit der
Umsetzung der integrierten Politikpakete zur Integration der Roma in
Deutschland beschäftigt“, bereits eingesetzt worden?
Wenn ja, wann, und wie oft hat er getagt?
Wenn nein, warum nicht?
Drucksache 18/4528 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode36. Werden in einer möglicherweise geplanten Arbeitsgemeinschaft aus Bund
und Ländern zur Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts
Kommunen und die Zivilgesellschaft beteiligt, wie es die EU fordert?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 34 bis 36 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Bei Bedarf kann bei der dort
genannten Veranstaltung auch die Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts
erörtert werden.
37. Inwiefern dokumentiert die Nationale Kontaktstelle den
Integrationsfortschritt der Sinti und Roma seit Beginn der EU-Strategie
a) im Bereich Bildung,
b) im Bereich Beschäftigung,
c) im Bereich Gesundheitsvorsorge,
d) im Bereich Wohnraum,
e) andere Bereiche?
38. Welche Kennzahlen verwendet die Nationale Kontaktstelle zum
Monitoring des Integrationsfortschritts von Sinti und Roma seit Beginn der
EU-Strategie
a) im Bereich Bildung,
b) im Bereich Beschäftigung,
c) im Bereich Gesundheitsvorsorge,
d) im Bereich Wohnraum,
e) andere Bereiche?
Die Fragen 37 und 38 werden gemeinsam beantwortet.
Die entsprechenden Entwicklungen sind in den jeweiligen Fortschrittsberichten
dokumentiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Aufgrund
der Nicht-Erfassung ethnischer Daten sowie dem Grundsatz „Keine speziellen
Politiken für spezielle Gruppen“ kann ein Monitoring durch die Nationale
Kontaktstelle nicht durchgeführt werden.
39. Welche Maßnahmen betreibt die Bundesregierung, um die fehlende
Datengrundlage zu Sinti und Roma, die sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/1084) angemerkt hat, zu kompensieren?
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit den in der Vorbemerkung
der Bundesregierung genannten Verbänden der Sinti und Roma-
Zivilgesellschaft. Mit diesen werden aktuelle Probleme beraten und angemessene
Lösungen entwickelt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/452840. Welche aktuellen Studien zur sozialen oder zur Bildungssituation der Roma
und der Sinti in Deutschland sind der Nationalen Kontaktstelle bekannt?
Wie werden die Ergebnisse der Studien bei der Planung von Maßnahmen
berücksichtigt?
Der Nationalen Kontaktstelle sind u. a. folgende aktuelle Studien zur
Bildungssituation und zur sozialen Lage der Sinti und Roma in Deutschland bekannt:
– „Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma“, Daniel
Strauß, 2011,
– Studie „Die stabilisierte Mitte“, Universität Leipzig, 2014,
– „Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“, ADS, 2014.
Auch wenn die Studien zum Teil nicht repräsentativ sind, begrüßt die Nationale
Kontaktstelle die Initiativen. Bei der Entscheidung über Maßnahmen zugunsten
der deutschen Sinti und Roma werden die Ergebnisse der Studien von den
betroffenen Ressorts in der Planung berücksichtigt.
41. Könnte die Bundesregierung die Nationale Kontaktstelle vom BMI in das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verlagern?
Wenn ja, wann, und inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Gemäß der Geschäftsverteilung der Bundesregierung liegen die Zuständigkeiten
für die nationalen Minderheiten und die europäische Minderheitenpolitik sowie
für die Rechts- und Grundsatzangelegenheiten der Integration und Maßnahmen
der Integrationsförderung beim BMI. Daher wurde die Nationale Kontaktstelle
im BMI eingerichtet.
42. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung die Verlagerung der Nationalen
Kontaktstelle durch eine Ausweitung des Aufgabenbereichs der
Arbeitsgruppe der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, der sich mit
der Verbesserung der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs von
Sinti und Roma in Deutschland beschäftigt, möglich?
Wenn ja, wann, und inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Eine entsprechende Verlagerung der Nationalen Kontaktstelle hin zu einer
nichtstaatlichen Einrichtung ist wegen der Einbindung der zahlreichen staatlichen
Akteure auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene nicht möglich. Dies
entspricht zugleich der Praxis in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union.
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ISSN 0722-8333]