Kosten des Steinkohlekompromisses
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 7. Februar 2007 wurde in einem Spitzengespräch zwischen der Bundesregierung, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland, der IG Chemie und der Ruhrkohle AG (RAG) eine Einigung über die Beendigung der Subventionierung des Steinkohlebergbaus erzielt. Diese Einigung ist Voraussetzung für den geplanten Börsengang des so genannten weißen Bereichs der Ruhrkohle AG (Sparten Chemie, Energie und Immobilien). Mit dem Börsengang wird die Ruhrkohle AG aus dem Haftungsverbund entlassen. Die Kosten der Stilllegung und der Ewigkeitslasten sollen von einer zu gründenden Stiftung getragen werden. Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft hat in einem Gutachten für die Bundesregierung zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen Kosten von mindestens 13,244 Mrd. Euro festgestellt. Wobei die KPMG gleichzeitig feststellt, dass es für 2 200 Schächte der RAG noch keine detaillierten Informationen über ihre Lage und ihren Zustand gäbe. Die tatsächlichen Kosten können also höher sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
In welcher Höhe werden Subventionen vom Bund in den Jahren 2008 bis 2018 für den heimischen Steinkohlebergbau gezahlt werden (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren)?
In welcher Höhe werden Subventionen vom Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2008 bis 2014 für den heimischen Steinkohlebergbau gezahlt werden (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren)?
Welche Neuzuordnung liegt der Aussage des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten, Jürgen Rüttgers, zugrunde, dass die Ewigkeitskosten durch eine Neuzuordnung um 272 Mio. Euro gekürzt werden konnten (Landtag NRW, 8. Februar 2007)? Um welche Teile der Ewigkeitskosten handelt es sich und wer trägt diese Kosten nach dem Kompromiss?
Welche Strukturhilfen in welcher Höhe gehen dem Land Nordrhein-Westfalen infolge des Kohlekompromisses verloren, und welche Einsparung durch die vorzeitige Beendigung der Subventionen kann das Land unterm Strich tatsächlich realisieren?
Welche Strukturhilfen erhält das Saarland? Inwiefern weicht der Kohlekompromiss in den Vereinbarungen mit dem Saarland von den Vereinbarungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen ab?
Durch wen werden die derzeit jährlichen Zahlungen von 170 Mio. Euro des sog. weißen Bereichs der Ruhrkohle AG an den Steinkohlebergbau nach dem Börsengang des weißen Bereichs übernommen?
Mit welchem Erlös für die zu gründende Stiftung rechnet die Bundesregierung bei einem Börsengang des weißen Bereichs, und auf welche Grundlagen stützt sie ihre Annahme?
Wie soll die zu gründende Stiftung nach Auffassung der Bundesregierung die von der KPMG festgestellten mindestens anfallenden Stilllegungs-, Alt- und Ewigkeitskosten in Höhe von 13,244 Mrd. Euro aufbringen? Wie setzen sich diese Mittel zusammen?
Wer trägt nach der Einigung die anfallenden Ewigkeitskosten, wenn das Stiftungsvermögen dafür nicht ausreicht?
Welche Vorteile sieht die Bundesregierung im Börsengang der RAG, und wie begründet sie ihre Haltung?
Wie viele Ausbildungsplätze gibt es derzeit im sog. schwarzen Bereich der Ruhrkohle AG, und inwieweit soll es eine Übernahmegarantie durch die RAG geben?
Wird sich die RAG an der Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen für die Beschäftigten im Bergbau beteiligen, und wenn ja, wie?