[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4752
18. Wahlperiode 23.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4412 –
Vorbereitende Planungen für den G7-Gipfel im Jahr 2015
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/2386)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Beim G7-Gipfel, der am 7. und 8. Juni 2015 im bayerischen Elmau stattfindet,
drohen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die demokratischen
Grundrechte massiv beschnitten zu werden. So haben sowohl die bayerische
Staatsregierung als auch die Kommunen im Umkreis des Tagungsortes
mehrfach deutlich gemacht, dass sie sich strikt gegen Camps von Gipfelgegnerinnen
und Gipfelgegnern aussprechen: „Wir wollen die Camps nicht“, zitiert der
„Münchner Merkur“ (22. Januar 2015) einen Sprecher des bayerischen
Innenministeriums. Man habe die Regierung Oberbayerns gebeten, die
Kreisbehörden zu „sensibilisieren“, um Camps „im Vorhinein zu verhindern“. Tatsächlich
hat bisher keine der Gemeinden in der Nähe von Schloss Elmau Campflächen
angeboten.
Mit dieser Politik wird ausgeblendet, „dass Camps ein wesentliches Element
von Gipfelprotesten sind“, wie es in einer Presseerklärung des
Aktionsbündnisses Stop G7 Elmau 2015 vom 5. März 2015 heißt. Das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit wird aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
unverhältnismäßig beeinträchtigt, wenn (potenziellen)
Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern Camps verweigert werden, da ihnen damit lange – und
teure – Anfahrten abverlangt werden.
Zudem sind die Bedenken der Fragestellerinnen und Fragesteller bezüglich
einer erheblichen Militarisierung der Sicherheitsvorkehrungen beim Gipfel
nicht ausgeräumt. Aus der Antwort der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 18/3981) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu
bevorstehenden Amtshilfemaßnahmen der Bundeswehr geht hervor, dass bislang schon
fast 70 Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr gerichtet wurden, meist von der
bayerischen Polizei, die unter anderem eine „Unterstützung des
Raumschutzes“ anfordert. Bei den Maßnahmen ist zwar überwiegend kein Personaleinsatz
des Militärs vorgesehen, doch weist die Bundesregierung ausdrücklich darauf
hin: „Ob und in welchem Umfang die Bundeswehr den G7-Gipfel im Rahmen
der technischen Amtshilfe auf der Grundlage von Grundgesetz und Verwal-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 21. April 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4752 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodetungsverfahrensgesetz unterstützen und dabei Amtshilfeersuchen stattgeben
wird, bedarf noch der ressortübergreifenden und -internen Abstimmung im
Rahmen der Willensbildung der Regierung.“ Weiter führt die Bundesregierung
aus, es bestehe keine Pflicht zu Angaben über bevorstehende
Amtshilfemaßnahmen, wenn sich eine Regierungsentscheidung „noch in der Vorbereitung“
befinde bzw. „noch nicht endgültig getroffen“ sei. Dabei erkundigt sich die
Fraktion DIE LINKE. in diesen Amtshilfeanfragen explizit auch nach solchen
Amtshilfeanträgen, die bei der Bundeswehr eingegangen sind, aber noch nicht
entschieden wurden. Sollten die zitierten Ausführungen der Bundesregierung
bedeuten, dass über solche Anträge nicht mehr informiert wird, stellte dies aus
Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Missachtung des
parlamentarischen Auskunftsrechts dar. Der Einsatz von bemannten und unbemannten
Flugzeugen, Hubschraubern, Spähpanzern und tausenden Soldaten ist
jedenfalls eine weiterhin drohende Option.
Entgegen ursprünglichen Ankündigungen wird der G7-Gipfel offenbar noch
teurer als der G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Hatte die bayerische
Staatskanzlei vor rund einem Jahr noch mitgeteilt, bei den voraussichtlichen Kosten
handle es sich um einen „niedrigen zweistelligen Millionenbetrag“, wird in den
Medien jetzt von einer Summe von 130 Mio. Euro alleine aufseiten des
Freistaats Bayern gesprochen. Hinzu kommen noch Ausgaben des Bundes in
bislang unbekannter Höhe. Der Gipfel in Heiligendamm hatte noch rund 81 Mio.
Euro auf Seiten des Bundes gekostet, 23,5 Mio. Euro aufseiten des Landes
Mecklenburg-Vorpommern.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller begehren mit der vorliegenden Kleinen
Anfrage eine Ergänzung und Aktualisierung der Angaben auf
Bundestagsdrucksache 18/2386.
1. Bei welchen, nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/2386 stattgefundenen, Besprechungen haben Vertreter von
Bundesbehörden oder der Bundesregierung bisher die
Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des G7-Gipfels erörtert (bitte Datum, Kreis der Teilnehmer,
Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse oder
Absichtsbekundungen angeben)?
Welche dieser Besprechungen haben gemeinsam mit Vertretern des
Freistaats Bayern stattgefunden?
Zur Beantwortung der Frage wird auf nachstehende Aufstellung verwiesen:
11. bis 14.08.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL
Thema: Unterstützungsmöglichkeiten BPOL
13.08.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Flächenmanagement
19.08.2014 Sherpa-Stab, Polizei des Freistaates Bayern, AA, BMI, BPA, BKA
Thema: Ablauf und Organisation
21.08.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Flächenmanagement
28.08.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Sperrung Bahnverkehr
28.08.2014 BKA, BPOL, BMI
Thema: Stand der Einsatzvorbereitung
02.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA
Thema: Akkreditierungsverfahren
03.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Abstimmung Einsatzvorbereitung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/475203. bis 05.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL
Thema: Digitalfunk
08.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, THW
Thema: Beleuchtung
08.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA
Thema: Einsatzabstimmung
10.09.2014 Deutsche Bahn AG, BPOL
Thema: Sicherheit Bahnverkehr
10.09.2014 BfV, MAD
Thema: BfV – AG G7-Gipfel
15.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Kartenmaterial
15.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Abstimmung Einsatzvorbereitung
17.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Schnittstellen-Bahn
18.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, THW
Ortsbesichtigung
22. bis 25.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPA, Vertreter elektronischer
Medien
Thema: Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen München und am Pressezentrum
GAP
23. bis 25.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL
Thema: Digitalfunk
23. bis 25.09.2014 BKA, BPOL
Thema: Bildübertragung
24.09.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA
Thema: Akkreditierungsverfahren
25.09.2014 Gemeinsames Lagezentrum THW
Thema: Unterstützungsmöglichkeiten
07.10.2014 BStMI, THW
Informationsveranstaltung
07.10.2014 BKA, BfV, MAD, BLKA, BLfV
Thema: G7-Internetfachdienststellen
08.10.2014 Bundeswehr, BPOL
Thema: Logistik
09.10.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Folgemaßnahmen
13. bis 16.10.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, THW Zoll
Thema: Unterstützung durch THW und Zoll
14.10.2014 Deutsche Bahn AG, BPOL
Thema: Sicherheit Bahnverkehr
17.10.2014 Sherpa-Stab, Polizei des Freistaates Bayern, AA, BMI, BPA, BKA
Thema: Ablauf und Organisation
20.10.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Logistik Bundeswehr
Drucksache 18/4752 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21.10.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Schnittstellen-Bahn
21.10.2014 BStMI, THW
Informationsveranstaltung
21. bis 24.10.2014 BKA, BPOL
Thema: Abstimmung von Unterstützungsleistungen
23.10.2014 BPOL, THW
Thema: Unterstützung Fliegergruppe
03.11.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL, BNetzA
Thema: Fernmeldewesen
04.11.2014 LPD Vorarlberg (AUT), BPOL
Thema: Einsatzvorbereitung
04. bis 07.11.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL
Thema: Digitalfunk
05./06.11.2014 BfV, alle LfV
Thema: Koordinierungstreffen
11./12.11.2014 Landratsamt GAP
Thema: Naturschutz
14.11.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Informationsaustausch Behördenleitung
18.11.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Ärztlicher Dienst
19.11.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Aufklärung
21./22./23.11.2014 BPOL, THW
Thema: Unterstützung Fliegergruppe
25.11.2014 BKA, Zoll
Thema: Unterstützungsmöglichkeiten
27./28.11.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA BPOL
Thema: Digitalfunk
02.12.2014 Bayerischen Justiz und Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Folgemaßnahmen
03.12.2014 BKA, BPOL
Thema: Abstimmung Einsatzvorbereitung
08.12.2014 Landratsamt GAP, BKA
Thema: Trinkwasserversorgung, Hygiene
08.12.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA
Thema: Austausch zum Planungsstand
09.12.2014 Polizei Freistaat Bayern, THW
Thema: Unterstützungsmöglichkeiten
10.12.2014 Universitätsklinik Innsbruck, Landespolizei Tirol, BKA
Thema: medizinisches Konzept
11.12.2014 Klinikum „Rechs der Isar“ und Klinik LMU München, BKA
Thema: medizinisches Konzept
11.12.2014 Polizei Freistaat Bayern, BKA
Thema: Akkreditierung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/475212.12.2014 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Digitalfunk
15. bis 17.12.2014 BKA, BPA
Thema: Mediensicherheit
17.12.2014 BKA, BPOL, THW
Thema: Unterstützungsbedarf
06.01.2015 BKA, BPOL
Thema: Informationsmanagement und Bundeslagebildfall
07.01.2015 THW, BPOL
Thema: Logistik
08.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Öffentlichkeitsarbeit
08.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Objektschutz
13. bis 15.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA, AA
Thema: Sicherheitsmaßnahmen, Fahrstrecken und Logistik
13. bis 15.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL
Thema: Digitalfunk
14.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, Landratsamt GAP, Landesamt für
Gesundheit, BKA
Thema: Infrastruktur und Lebensmittelsicherheit
19.01.2015 Bundeszollverwaltung, BPOL
Thema: Stand Einsatzvorbereitung
19.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL, THW
Thema: Stabsrahmenübung
20. bis 22.01.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPA
Thema: Mediensicherheit
21.01.2015 BKA, THW
Thema: Unterstützungsmöglichkeiten
22.01.2015 Bundeswehr, BPOL
Thema: Logistik
27.01.2015 Deutsche Bahn AG, BPOL
Thema: Sicherheit Bahnverkehr
28.01.2015 Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, BPOL
Thema: Gesundheitsmanagement
28.01.2015 BPOL, THW
Thema: Fliegergruppe
29.01.2015 BKA, BPOL
Thema: Personenschutz
02.02.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL, THW
Thema: Technik
05.02.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Objektschutz
05.02.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Kräftemobilität
05./06.02.2015 BfV, alle LfV
Thema: Koordinierungstreffen
Drucksache 18/4752 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode06.02.2015 Bundeszollverwaltung, BPOL
Thema: Stand Einsatzvorbereitung
09.02.2015 Polizei Freistaat Bayern, THW
Thema: Technik
09.02.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA
Thema: Verkehrskonzept
09.02.2015 Naturschutzamt Oberbayern, BKA
Thema: Naturschutzgutachten
10.02.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL
Thema: Digitalfunk
11.02.2015 BKA, Polizei Freistaat Bayern, BPOL, THW
Thema: Informationsaustausch
13.02.2015 Sherpa-Stab, Polizei des Freistaates Bayern, AA, BMI, BPA, BKA
Thema: Ablauf und Organisation
18.02.2015 THW, BPOL
Thema: Logistik
18.02.2015 BKA, BPA
Thema: Mediensicherheit
24. bis 26.02.2015 Landratsamt GAP, Gemeinde Krün, BKA, Zoll
Thema: Naturschutz/Kontrollstelle
25.02.2015 BKA, BPOL, AA
Thema: Einsatzplanung
26.02.2015 Bundeswehr, BPOL
Thema: Amtshilfe
04.03.2015 Polizei Freistaat Bayern und AUT-Behörden, BPOL
Thema: Stand Einsatzvorbereitung
04.03.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Öffentlichkeitsarbeit
05.03.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA, BPOL, THW
Thema: Informationsaustausch
05.03.2015 Landeskriminalamt Freistaat Bayern, AUT-Behörden, BPOL
Thema: Öffentlichkeitsarbeit
09.03.2015 Polizei Freistaat Bayern, BPOL
Thema: Aufklärung
10.03.2015 Landratsamt GAP, BKA
Thema: Trinkwasserversorgung, Hygiene
11.03.2015 Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, BPOL
Thema: Gesundheitsmanagement
10./11.03.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA
Thema: Notfallszenarien
10./11.03.2015 Gemeinde Krün, BKA, THW
Thema: Kontrollstelle
11.03.2015 BKA, AA, BSI
Thema: IT-Sicherheit
11.03.2015 BKA, BPOL
Thema: Fernmeldewesen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/475211.03.2015 Polizei Freistaat Bayern und AUT-Behörden, BPOL
Thema: Deutsch-Österreichische Kooperationsabsprache
13.03.2015 BMI, Polizei Freistaat Bayern, Polizei Österreich, BPOL
Thema: Deutsch-Österreichische Kooperationsabsprache
18.03.2015 Oberbehörden Zivil-militärische Zusammenarbeit (Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundeswehr), BPOL
Thema: - Darstellung Stand der Einsatzvorbereitung
23. bis 25.03.2015 BKA, BPOL
Thema: Bildübertragung
24. bis 26.03.2015 BKA, Zoll
Thema: personelle Unterstützung
30./31.03.2015 Polizei Freistaat Bayern, BKA
Thema: Einsatzabstimmung
Bezüglich der Treffen des BfV mit ausländischen Nachrichtendiensten wird auf
die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Die Darstellung von Beschlüssen und Absichtserklärungen im Rahmen der
vorliegenden Kleinen Anfrage würde dazu führen, dass sowohl Konzeption als auch
Einzelmaßnahmen zum Schutz des G7-Gipfels im Vorfeld der Veranstaltung
nachvollziehbar wären. Sowohl das Veranstaltungsformat als auch die
Hochrangigkeit der Gipfelteilnehmer erfordern ein Höchtsmaß an zu gewährleistender
Sicherheit. Der effektive Schutz sowohl des Veranstaltungsablaufs als auch der
Gipfelteilnehmer macht es erforderlich, sowohl die Gesamtkonzeption des
Veranstaltungsschutzes als auch die darauf bezogenen Einzelmaßnahmen höchst
vertraulich und nur unter Einbeziehung desjenigen Personenkreises zu
behandeln, der mit den Schutzmaßnahmen fachlich betraut ist. Die
Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsbehörden wie auch die Sicherheit der Gipfelteilnehmer
wäre potentiell gefährdet, wenn Informationen über deren Schutz bereits im
Vorfeld des Gipfels bekannt würden. Aufgrund der betroffenen Rechtsgüter und
angesichts des durch die politische Bedeutung des G7-Gipfels begründeten zu
erwartenden hohen Störerpotentials muss zur Effektivität der zu treffenden
Schutzmaßnahmen deren Bekanntwerden unter allen Umständen vermieden
werden. Nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem parlamentarischen
Informationsinteresse und den sonstigen betroffenen Rechtsgütern muss eine
Beantwortung der Frage daher insoweit – auch in der Form einer Verschlusssache –
unterbleiben.
2. Welchen Stand hat die Planung der Sicherheitsmaßnahmen beim
Bundeskriminalamt (BKA) und bei der Bundespolizei?
Die Planungen für die Sicherheitsmaßnahmen des BKA und der BPOL sind in
der Phase der Finalisierung und schrittweisen Umsetzung.
3. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorbereitungsstab der
bayerischen Polizei gebildet (siehe die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2386)?
Der Vorbereitungsstab der Polizei des Freistaates Bayern wurde am 7. Februar
2014 gebildet.
Drucksache 18/4752 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSofern Bundesbehörden daran beteiligt sind,
a) wie ist der Stab strukturiert, und welche Arbeitskonzeption verfolgt er,
Die Einrichtung des Vorbereitungsstabes obliegt allein der Polizei des Freistaats
Bayern. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen
Bund und Ländern sieht die von der Beantwortung von Fragen der Struktur und
der Arbeitskonzeption des Vorbereitungsstabes ab.
b) um welche Bundesbehörden handelt es sich, und welcher Art ist ihre
Präsenz im Vorbereitungsstab (Zahl der Vertreter, ständige oder
anlassbezogene Präsenz usw.),
Das BKA setzt seit Februar 2015 temporär einen Verbindungsbeamten beim
Vorbereitungsstab der Polizei des Freistaates Bayern ein.
c) welche Funktion und Aufgaben haben die Bundesbehörden jeweils in
diesem Stab,
Der Verbindungsbeamte des BKA berät als Ansprechpartner die Polizei des
Freistaates Bayern. Er leistet Unterstützung, indem er bei komplexen Anfragen
des BKA koordinierend tätig wird.
d) erhalten sie Kenntnis von allen auf bayerischer Seite geplanten
Sicherheitsmaßnahmen,
Die am G7-Gipfel beteiligten Sicherheitsbehörden planen ihre jeweiligen
Maßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit. Ein Austausch über die zu
treffenden Maßnahmen findet nur statt, insoweit dies für die Aufgabenerfüllung
durch andere Behörden oder Organisationseinheiten unerlässlich ist. Die
Bundesregierung verfügt daher über keine umfassenden Kenntnisse aller auf
Landesebene geplanten Maßnahmen.
e) inwiefern erfolgt eine regelmäßige Information an die Bundesregierung
und
Der Vorbereitungsstab der Polizei des Freistaates Bayern ist Teilnehmer an
Besprechungen des Sherpa-Stabes.
f) wie oft hat sich der Stab bislang mit Teilnahme von Bundesbehörden
(welchen) getroffen, und was wurde dabei jeweils besprochen bzw.
vereinbart?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche Aufgaben hat nach Kenntnis der Bundesregierung die von der
bayerischen Polizei eingerichtete Informationssammelstelle?
Aufgabe einer Informationssammelstelle (ISa) einer Polizei ist, eine
ausreichende Informationsbasis über die polizeiliche Lageentwicklung zu gewinnen.
Dadurch soll eine abgestimmte, einheitliche und komprimierte
Lagedarstellung bzw. -bewertung erreicht werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4752a) Welche Art von Informationen über welche Themenfelder soll dort
gesammelt werden?
b) Mit wem sollen diese Informationen ggf. geteilt werden?
Sofern Bundesbehörden aufgrund ihrer Beteiligung Kenntnis über die von der
ISa der Polizei des Freistaates Bayern gesammelten Informationen haben,
handelt es sich dabei um Landeslagebilder, die auch der ISa G7 des BKA zur
Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus liefert die ISa der Polizei des Freistaates
Bayern auch der ISa G7 des BKA für die Erstellung des Bundeslagebildes
Informationen zu. Themenfelder sind u. a. Mobilisierungs- und
Demonstrationserkenntnisse, Interneterkenntnisse sowie eine statistische Übersicht zu
Straftaten und sonstigen Ereignissen im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel.
Weitergehende Auskünfte fallen aufgrund der originären Zuständigkeit der
bayerischen Staatsregierung für die Arbeit der ISa der Polizei des Freistaates Bayern
nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung.
c) Inwiefern beteiligten sich welche Bundesbehörden an der
Informationssammelstelle?
Inwiefern steuern sie Informationen bei, und welcher Art sind diese
(bitte vollständig aufzählen, inwiefern bislang ggf. Informationen
beigesteuert wurden)?
Gehören dazu auch Informationen, die unter Einsatz
nachrichtendienstlicher Mittel gewonnen wurden?
Inwiefern können sie von der Stelle Informationen beziehen (bitte
vollständig aufzählen, welche Informationen bislang ggf. von dort bezogen
worden sind)?
Eine personelle Beteiligung von Bundesbehörden an der ISa der Polizei des
Freistaates Bayern ist nicht vorgesehen.
Sollten der ISa G7-Gipfel des BKA Informationen im Zusammenhang mit dem
G7-Gipfel auf Schloss Elmau vorliegen, werden diese an die ISa der Polizei des
Freistaates Bayern weitergeleitet. Dabei kann es sich um personenbezogene
Daten, Erkenntnisse aus der Internetauswertung, Mobilisierungs- und
Demonstrationserkenntnisse handeln.
Es gehören dazu keine Informationen, die unter Einsatz nachrichtendienstlicher
Mittel gewonnen wurden.
Die ISa G7-Gipfel des BKA hat im Zuge des Aufrufes des Bundeslagebildfalles
sämtliche Landeskriminalämter, so auch das Bayerische Landeskriminalamt
(resp. die dort angesiedelte ISa) aufgefordert, zur turnusmäßigen Erstellung des
Bundeslagebildes zuzuliefern. Bislang erfolgten drei Zulieferungen der ISa der
Polizei des Freistaates Bayern zum Bundeslagebild.
Ferner ist die ISa der Polizei des Freistaates Bayern aufgefordert, die in eigener
Zuständigkeit erstellten Landeslagebilder im Zusammenhang mit dem G7-
Gipfel auf Schloss Elmau an das BKA zu übersenden. Bisher wurden zehn
Landeslagebilder der ISa der Polizei des Freistaates Bayern übersandt.
Sowohl die Landeslagebilder als auch die Zulieferungen der ISa der Polizei des
Freistaates Bayern zum Bundeslagebild beinhalten Mobilisierungs- und
Demonstrationserkenntnisse, Interneterkenntnisse, sowie eine statistische
Übersicht zu Straftaten und sonstigen Ereignissen im Zusammenhang mit dem G7-
Gipfel.
Drucksache 18/4752 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des Freistaats Bayern oder
seiner Behörden weitere, speziell mit Sicherheitsaspekten des Gipfels
befasste Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, besondere Aufbauorganisationen
oder sonstige Gremien oder Plattformen gegründet worden oder geplant,
die sich hauptsächlich oder teilweise mit den Sicherheitsmaßnahmen
befassen (bitte soweit möglich deren Bezeichnung und Zusammensetzung
angeben), und wenn ja,
a) an welchen derartigen Kreisen oder Zusammenschlüssen nehmen
jeweils wie viele Vertreter welcher Bundesbehörden teil, und
b) wie viele Besprechungen hat es bislang gegeben (bitte Datum, Kreis der
Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse oder
Absichtsbekundungen mitteilen, sofern diese nicht bereits zu den
vorangegangenen Fragen beantwortet wurden)?
Weitere Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, Besondere Aufbauorganisationen,
sonstige Gremien oder Plattformen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3d verwiesen.
6. Welche Erkenntnisse hat es im Rahmen der Besprechungen des
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum-Links (GETZ-Link)
bisher im Zusammenhang mit dem Gipfel gegeben?
Im Rahmen des GETZ-Links werden Erkenntnisse zu Mobilisierung,
Veranstaltungen, Aktionen und Straftaten in Bezug auf den G7-Gipfel ausgetauscht.
a) Welche Schlussfolgerungen ziehen die Bundessicherheitsbehörden und
nach Kenntnis der Bundesregierung die aus dem GETZ-Link
informierten Landessicherheitsbehörden aus diesen Erkenntnissen?
Die Bundessicherheitsbehörden ziehen die Schlussfolgerung, dass
voraussichtlich mit Protesten und Aktionen mit dem Ziel der Verhinderung, zumindest aber
Störungen des G7-Gipfels 2015 in Elmau, zu rechnen ist.
b) Wie schätzt die Bundesregierung die in dem GETZ-Link diskutierten
Erkenntnisse zur Mobilisierung der linken Szene ein?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6a verwiesen.
c) Rechnet die Bundesregierung mit einer ähnlichen Mobilisierung wie im
Jahr 2007 in Heiligendamm (bitte begründen)?
Der G7-Gipfel 2015 in Elmau wird auf einschlägigen Internetseiten thematisiert.
Die Mobilisierung ist bislang als gering anzusehen. Die heute vorhandene
mobile Verfügbarkeit sozialer Netzwerke ermöglicht es, auch mit geringer
Vorlaufzeit, einen sehr großen Adressatenkreis für Veranstaltungen zu mobilisieren, so
dass eine vergleichbare Mobilisierung wie beim G8-Gipfel 2007 kurzfristig
möglich ist.
7. Zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen kam es in Zusammenhang mit dem
seit März 2014 im GETZ-Link durchgeführten Analyseprojekt zu
„Strategien der gewaltbereiten linken Szene“ (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2386 sowie
Antwort auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko auf
Bundestagsdrucksache 18/2568)?
a) Ist das Projekt mittlerweile beendet oder läuft es noch, und wenn es noch
läuft, bis wann?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4752b) Welche „Strategien und Taktiken der gewaltbereiten linken Szene in
Deutschland bei Großveranstaltungen seit dem Jahr 2010“ wurden im
Projekt analysiert?
c) Welche „etwaige[n] theoretische[n] Strategiemodelle der linken Szene
im Hinblick auf den G7-Gipfel“ wurden analysiert?
d) Worin bestand die jeweilige Rolle der Behörden der Polizeilichen
Informations- und Analysestelle (PIAS) und der geheimdienstlichen
Informations- und Analysestelle (NIAS)?
i) Welche Schlussfolgerungen ziehen die beteiligten Behörden aus den
(bisherigen) Ergebnissen des Analyseprojekts?
Die Fragen 7, 7a bis 7d und 7i werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Ein abgestimmtes Ergebnis des Analyseprojekts „Strategien der gewaltbereiten
linken Szene bei Großveranstaltungen von nationaler und/oder internationaler
Bedeutung im Hinblick auf den G7-Gipfel im Juni 2015 in Deutschland“ kann
erst nach Beendigung der Projektarbeit mitgeteilt werden. Damit ist frühestens
ab Mitte Mai 2015 zu rechnen.
e) Welche Dateien welcher Sicherheitsbehörden wurden bzw. werden für
das Analyseprojekt genutzt (bitte jeweils Dateibezeichnungen
angeben)?
Für die Erhebung von Daten zur Lagedarstellung politisch motivierter
Kriminalität wurde auf die BKA-eigene Datei „LAPOS (Lagebild Auswertung politisch
motivierter Straftaten)“ zurückgegriffen.
f) Wie viele personenbezogene Datensätze wurden bzw. werden genutzt,
und auf wie viele Personen beziehen sich diese?
Die in der Antwort zu Frage 7e benannte Datei „LAPOS“ ist anonymisiert. Sie
enthält außer der Geschlechtszugehörigkeit und des Alters des bzw. der
Tatverdächtigen keinerlei personenbezogene Daten.
g) Inwiefern werden von ausländischen Behörden erstellte Dateien bzw.
Datensätze genutzt (bitte möglichst einzeln angeben)?
Es wurden keine Dateien ausländischer Behörden genutzt.
h) Wurden Dateien bzw. Datensätze im Rahmen des Projekts an
ausländische Behörden übermittelt, und wenn ja, welche Datensätze, welche
Behörden und wie viele personengebundene Daten betraf dies?
Es werden keine entsprechenden Dateien oder Datensätze übermittelt.
j) Wurden für das Projekt eigene Dateien angelegt, und wenn ja,
– welche (bitte Dateibezeichnungen und Angaben zu
Errichtungsanordnungen),
– mit wie vielen Datensätzen,
– mit wie vielen personengebundenen Datensätzen,
– über wie viele Personen und
– auf welchen Kriterien beruhte jeweils die Auswahl der involvierten
Dateien bzw. Personen oder personengebundenen Datensätze?
Zur Durchführung des Projekts wurden keine „eigenen“ Dateien angelegt.
Drucksache 18/4752 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Erkenntnisse haben die Bundessicherheitsbehörden bisher aus
dem Bereich der offenen Internetauswertung im Zusammenhang mit den
Sicherungsaspekten des Gipfels gewonnen, und inwiefern sind daraus
resultierend Empfehlungen an die bayerischen Behörden ergangen?
Im Zuge der offenen Internetauswertung sind mehrere Aufrufe
gewaltorientierter linksextremistischer Bündnisse und/oder Personenzusammenschlüsse
bekannt geworden, in denen ein „Sturm auf den Gipfel“ angekündigt und – auch
erhebliche – Beeinträchtigungen des Gipfeltreffens in Aussicht gestellt werden.
Darüber hinaus wurden im Bereich der offenen Internetrecherche Erkenntnisse
über die organisatorische Infrastruktur sowie durchgeführten und geplanten
Veranstaltungen der im Kontext des G7-Gipfels mobilisierenden Aktionsbündnisse
erlangt.
Es wurden in diesem Zusammenhang keine Empfehlungen an die bayerischen
Behörden ausgesprochen.
9. Inwiefern haben Bundessicherheitsbehörden ausländischen Behörden
(personengebundene) Daten übermittelt (bitte ggf. Angaben zu
Empfängern, Dateien und Anzahl der Datensätze) bzw. von diesen erhalten?
Das BfV übermittelt ausländischen Nachrichtendiensten personenbezogene
Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 19 Absatz 3 BVerfSchG). Es
handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, die phänomenbezogen
dokumentiert wird. Eine statistische Erfassung findet nicht statt, weshalb eine
Auskunft über die Anzahl nicht möglich ist. Angaben zu den Dateien und
Empfängern kämen einer Offenlegung nachrichtendienstlicher Methoden,
Arbeitsweisen und Kenntnisse gleich und würden damit nicht nur eine Gefährdung der
Veranstaltungsablaufs sowie der Gipfelteilnehmer sondern auch der
Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsbehörden mit sich bringen, weswegen insoweit
keine weiteren Angaben erfolgen können. Zur Begründung wird auf die Antwort
zu Frage 1 verwiesen.
10. Beabsichtigt das BKA (oder andere Bundessicherheitsbehörden) die
Errichtung spezieller Dateien mit personenbezogenen Hinweisen oder ist
dies bereits erfolgt, und wenn ja,
a) welche Angaben kann die Bundesregierung zu den
Errichtungsanordnungen machen,
b) wie lauten die Dateibezeichnungen,
c) wie viele personenbezogene Datensätze sind darin enthalten, und auf
wie viele Personen beziehen sich diese, und
d) aus welchen bereits bestehenden Dateien wird die Datei gespeist?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/2386 verwiesen.
11. Inwiefern ist es nach Rechtsauffassung der Bundesregierung
grundrechtsrelevant, Demonstrantinnen und Demonstranten zur Ausübung des
Versammlungsrechts insbesondere außerhalb von Ballungsgebieten und
anlässlich mehrtägiger Ereignisse Flächen zur Verfügung zu stellen, die als
Übernachtungs- und Erholungsräume genutzt werden können (Camps)?
Seit der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 haben die Länder die alleinige
Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht. Im Freistaat Bayern gilt
das Bayerische Versammlungsgesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl. S. 421). Die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4752Bundesregierung sieht keine Veranlassung, zu Fragen des Landesrechts oder
dessen Vollzug durch die Länder Stellung zu nehmen.
12. Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, wie sie auf Anfragen
von Camp-Anmeldern reagiert, die bundeseigene Flächen zur Errichtung
von Camps anmieten möchten (bitte ggf. erläutern)?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat in der Nähe zum Tagungsort
Schloss Elmau (innerhalb des Landkreises Garmisch-Partenkirchen) keine frei
verfügbaren bzw. vermietbaren Flächen im Portfolio. Es liegen auch keine
Anfragen hinsichtlich der Überlassung bzw. Vermietung von bundeseigenen
Flächen zur Camp-Errichtung oder Ähnlichem vor.
13. Haben Bundessicherheitsbehörden den bayerischen Behörden Hinweise
im Zusammenhang mit möglichen Camps gegeben, und wenn ja, welcher
Art?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat mit dem Bayerischen Landesamt für
Verfassungsschutz vorliegende Hinweise zum Thema „Errichtung möglicher
Protestcamps“ erörtert.
14. Inwiefern bestehen Überlegungen, den Tagungsort Schloss Elmau mit
einer technischen Sperre zu sichern (bitte ggf. Angaben zur Art dieser
Sperre und zu den vorgesehenen Zeitabläufen zur Errichtung)?
Die Darstellung von Art und Zeitraum von Schutzmaßnahmen in Bezug zum
Tagungsort Schloss Elmau könnte dazu führen, dass durch deren Bekanntwerden
eine Gefährdung des Ablaufs der Veranstaltung sowie der Gipfelteilnehmer
eintritt. Derartige Gefährdungen sind nicht nur wegen potentieller
Grundrechtsbeeinträchtigungen der Teilnehmer sondern auch mit Blick auf die internationale
Relevanz des G7-Gipfels und der damit verbundenen Erwartung der
ausländischen Teilnehmer, dass die Bundesregierung für einen optimalen Schutz des
Veranstaltungsortes sorgt, zum Schutz der auswärtigen Beziehungen unter allen
Umständen zu vermeiden. Aus diesen Gründen kommt auch eine als
Verschlusssache eingestufte Antwort nicht in Betracht. Nach sorgfältiger Abwägung der
betroffenen verfassungsrechtlich geschützten Güter muss das parlamentarische
Fragerecht daher hier zurücktreten.
15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der bayerischen
Behörden bereits Planungen für die Einrichtung mobiler
Gefangenensammelstellen eingeleitet worden oder war dies Gegenstand von Beratungen mit
Bundesbehörden, und wenn ja, welche Angaben kann die
Bundesregierung dazu machen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/2386 verwiesen.
Drucksache 18/4752 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Mit wie vielen Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder im
Einsatz wird derzeit im Zusammenhang mit dem Gipfel gerechnet?
Welche Vorbereitungen zu einem Einsatz hat die Bundespolizei bisher
getroffen?
Da die Vorbereitungsmaßnahmen nicht abgeschlossen sind, liegen derzeit noch
keine Zahlen vor. Die auf dem Gebiet des Freistaates Bayern zuständige
Bundespolizeidirektion München hat nach derzeitigem Planungsstand ca. 3 700
zusätzliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorgesehen.
Die BPOL hat zur Vorbereitung des Einsatzes aus Anlass des G7-Gipfels im
Jahr 2015 Vorbereitungsstäbe eingerichtet, die den Einsatz im Rahmen der
originären Aufgabenwahrnehmung vorbereiten. Schwerpunkte bilden hierbei die
grenz- und bahnpolizeilichen Aufgaben gemäß § 2 bzw. § 3 BPolG.
Die vorbereitenden Maßnahmen befinden sich in der Abschlussphase.
17. Inwiefern gibt es in Zusammenhang mit dem Gipfel Beratungen,
Absprachen und/oder gemeinsame Gremien mit ausländischen Behörden?
a) Um welche Behörden welcher Länder handelt es sich dabei, und wie
wurde deren Teilnahme an den Beratungen bzw. Gremien bestimmt?
b) Wer lud zu diesen Beratungen bzw. Gremien ein?
c) Wie viele unaufgefordert übersandte Hinweise erhielt das BKA aus
welchen Ländern hinsichtlich der Mobilisierung ausländischer
Demonstrantinnen und Demonstranten (bitte diese Hinweise kurz
zusammenfassen)?
e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bunderegierung hieraus?
Die Fragen 17, 17a bis 17c und 17e werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Auf Initiative des Bundesamts für Verfassungsschutz fanden Treffen mit
ausländischen Nachrichtendiensten – insbesondere solchen von am G7-Gipfel
teilnehmenden Staaten sowie weiteren Nachbarstaaten der Bundesrepublik
Deutschland – statt. Weitergehende diesbezügliche Informationen kann die
Bundesregierung nicht mitteilen. Eine Preisgabe der Informationen kann wegen der
ansonsten eintretenden Beeinträchtigung des Schutzes des G7-Gipfels und seiner
Teilnehmer nicht erfolgen. Darüber hinaus wäre mit einer Kundgabe
entsprechender Informationen die Gefahr verbunden, dass die nachrichtendienstliche
Kooperationsfähigkeit deutscher Sicherheitsbehörden in Frage gestellt und die
künftige Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden nicht nur in
Vorbereitung von Großveranstaltungen wie dem G7-Gipfel sondern generell
erheblich erschwert werden würde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
d) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, ggf. auch aus
den vorgenannten Beratungen, bezüglich der Mobilisierung
ausländischer Demonstrantinnen und Demonstranten?
Eine Teilnahme ausländischer Demonstranten an den Protesten gegen den G7-
Gipfel wird erwartet. Eine quantitative Einschätzung ist derzeit nicht möglich.
Das BKA führt lediglich Absprachen mit Vertretern von ausländischen
Personenschutzbehörden der Staate, die am G7-Gipfel 2015 teilnehmen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/475218. Welche Objekte sind nach Einschätzung der Bundesregierung in der
Region Oberbayern im Zusammenhang mit den erwarteten Gipfelprotesten
besonders gefährdet?
Eine Einschätzung, welche Objekte in der Region Oberbayern im
Zusammenhang zu erwartenden Gipfelprotesten besonders gefährdet sind, obliegt der
Polizei des Freistaates Bayern.
19. Soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine automatisierte Kfz-
Kennzeichenauslesung auf Straßen erfolgen (bitte ggf. mitteilen, was die
bayerische Polizei hierzu in gemeinsamen Gremien vortrug)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/2386 verwiesen.
20. Welchen Vorbereitungsstand haben die Vorbereitungen zum
Pressezentrum, zu einem sogenannten Briefingzentrum und ggf. zu weiteren
Einrichtungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Gipfel in der Region
Oberbayern?
Die Vorbereitungen für das Internationale Medienzentrum und das
Briefingcenter verlaufen planmäßig.
21. Inwiefern bereiten sich Kräfte des Bundes inklusive der Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk auf Transportaufgaben (für Delegationsmitglieder,
Journalisten bzw. Angehörige der Polizei oder der Bundeswehr) vor, und
welche Boden-, Wasser- oder Luftfahrzeuge werden dafür bereitgehalten?
Das BKA führt den Transport von gefährdeten Delegationsmitgliedern in
entsprechend gesicherten Fahrzeugen durch. Der Flugdienst der BPOL stellt sich
auf einen möglichen Transport von Delegationen und Polizeikräften ein.
22. Inwiefern haben Behörden des Freistaats Bayern gegenüber
Bundessicherheitsbehörden allgemeinen oder spezifischen Bedarf an
Unterstützungsleistungen geäußert (bitte ggf. konkret und ausführlich darstellen),
und inwiefern soll diesen Ersuchen entsprochen werden?
Der Freistaat Bayern hat die Polizeien des Bundes und der Länder um
Unterstützung ersucht. Eine abschließende Zu- oder Absage kann nach derzeitigem
Stand, aufgrund der Maßnahmen der Bundespolizei im originären
Aufgabenbereich, nicht erteilt werden.
Die Polizei des Freistaates Bayern hat Hubschrauber der BPOL für den
Transport von Einsatzkräften und Material, den Luftraumschutz sowie eine
Unterstützung durch Flugfeldtankwagen angefragt. Eine abschließende Zu- oder Absage
wurde noch nicht erteilt.
Auf Ersuchen des Freistaates Bayern wird das BfV in zeitlicher Nähe zum G7-
Gipfel einen Verbindungsbeamten zum LfV entsenden.
Drucksache 18/4752 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Welche spezifischen Beiträge zu den Sicherheitsmaßnahmen hat die
Bundesregierung bzw. haben Bundesbehörden bislang durchgeführt oder
geplant?
In welchem Rahmen wurden dem Freistaat Bayern
Unterstützungsmaßnahmen angeboten bzw. in Aussicht gestellt?
Die eingerichteten Vorbereitungsstäbe bereiten den Einsatz aus Anlass des G7-
Gipfels 2015 für die jeweilige originäre Aufgabenwahrnehmung vor.
Schwerpunkte bilden hierbei der Personen- und Innenschutz sowie die grenz- und
bahnpolizeilichen Aufgaben. Die Prüfung konkreter Unterstützungsmaßnahmen der
BPOL für den Freistaat Bayern dauert an.
24. Inwiefern werden seitens der Bundesbehörden selbständig oder in
Absprache mit Bayern vorbereitende Planungen hinsichtlich der
Sicherheitsmaßnahmen getroffen, und welche Angaben über den derzeitigen
Planungsstand kann die Bundesregierung machen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
25. Inwiefern bereitet sich die Bundeswehr auf Tätigkeiten im
Zusammenhang mit dem Gipfel vor?
Sofern die rechtlichen und technisch-organisatorischen Voraussetzungen erfüllt
sind, unterstützt die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe auf der Grundlage
der rechtlichen Vorgaben.
26. Ist die Bundesregierung bereit, auch zu solchen Amtshilfeanträgen auf
Unterstützungsleistungen der Bundeswehr Auskunft zu geben, die zwar
bei der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium der Verteidigung
oder Dienststellen der Bundeswehr eingegangen, aber noch nicht
entschieden sind, und wenn nein, warum nicht?
War die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/3981 in diesem Sinne vollständig?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zum jetzigen Stand
(ergänzend zu den Angaben auf Bundestagsdrucksache 18/3981) zu bewilligten
bzw. noch nicht entschiedenen Amtshilfe- sowie
Unterstützungsleistungen machen?
Zur Frage, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung zu
Amtshilfeanträgen Auskunft erteilt, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/3981) verwiesen.
Die Antwort war vollständig.
Zum Stichtag 30. März 2015 lagen 98 Amtshilfeanträge vor. Davon wurden
64 bewilligt, sieben wurden abgewiesen, fünf wurden zurückgezogen und 22
befinden sich in Bearbeitung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/475227. Gibt es Anfragen (Beratungsbedarf und Ähnliches) an die
Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Verteidigung oder seine
nachgeordneten Behörden, die noch keine formellen Amtshilfeersuchen sind, aber
zum Ziel haben, die Bundeswehr in Zusammenhang mit dem Gipfel
unterstützend tätig werden zu lassen, und wenn ja,
a) inwiefern stehen diese im Zusammenhang mit Sicherungsmaßnahmen,
b) inwiefern sehen diese den Einsatz von Angehörigen der Bundeswehr
vor und
c) inwiefern sehen diese die Bedienung oder Bereitstellung von
Gerätschaften, Technik oder Boden- bzw. Luftfahrzeugen der Bundeswehr
vor?
Die Fragen 27 und 27a bis 27c werden im Zusammenhang beantwortet.
Behörden, die beabsichtigen, um Amtshilfe zu ersuchen, steht es grundsätzlich
frei, sich vorher über vorhandene Fähigkeiten zu informieren. Die Bundeswehr
leistet beantragte Amtshilfe auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben.
Anfragen werden weitererst dann bearbeitet, wenn sie die formalen Ansprüche eines
Amtshilfeantrags erfüllen. Eine Ressourcenprüfung erfolgt im Zuge der
Bearbeitung eines formellen Amtshilfeersuchens. Sofern die beantragte Amtshilfe
rechtlich zulässig und technisch-organisatorisch leistbar ist, wird außer
Angehörigen der Bundeswehr auch beantragtes Material im erforderlichen Umfang
bereitgestellt.
28. Stellt sich die Bundeswehr darauf ein,
a) Aufklärungsflugzeuge bzw. Spähpanzer einzusetzen, und wenn ja, wie
viele jeweils und für welche konkreten Zwecke,
Hierzu liegen keine Amtshilfeersuchen vor.
b) eigene Sanitäter zu entsenden, und wenn ja, wie viele,
Sofern die Bundeswehr mit Sanitätspersonal unterstützt, hängt dessen Umfang
von der beantragten Amtshilfe ab.
c) Feldjäger einzusetzen, und wenn ja, wie viele und für welche Zwecke,
und
Feldjägerkräfte werden ausschließlich zur Unterstützung von
Bundeswehrkräften und zur Absicherung militärischer Einrichtungen sowie bei Bedarf für die
Sicherstellung von Personen- und Begleitschutzmaßnahmen für Angehörige aus
dem Geschäftsbereich BMVg und hochrangiger militärischer Gäste verbündeter
Streitkräfte eingesetzt. Die Anzahl der dann einzusetzenden Feldjäger hängt von
entsprechenden Unterstützungsforderungen ab.
d) Luftabwehr bereitzustellen oder einzusetzen, und wenn ja, welche
Bedrohungsszenarien liegen dabei zugrunde?
Die Bundeswehr trägt während des G7 Gipfels – wie auch außerhalb solcher
Anlässe – zur Überwachung und zum Schutz des deutschen Luftraumes bei. Die
Abwehr von Gefahren aus der Luft erfolgt im Rahmen des
Luftsicherheitsgesetzes.
Drucksache 18/4752 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Inwiefern ist der Einsatz von AWACS-Flugzeugen geplant?
Ein Einsatz von AWACS im Rahmen des G7-Gipfels ist derzeit nicht geplant.
30. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass Gebirgsjäger der
Bundeswehr „Gewehr bei Fuß [stehen], um gegebenenfalls die
Sicherheitskräfte beim G7-Gipfel in Elmau zu unterstützen“ (Reichenhaller
Tagblatt, 7. März 2015)?
Die Gebirgsjäger der Bundeswehr können – wie die gesamte Bundeswehr – im
Rahmen der nach dem Grundgesetz zulässigen Möglichkeiten und im Rahmen
freier Kapazitäten die Durchführung des G7-Gipfels unterstützen.
31. Mit welchen Kosten in Zusammenhang mit dem Gipfel wird derzeit
gerechnet, und welche davon würden nach gegenwärtigem Stand von der
Bundesregierung getragen?
Die tatsächlichen Kosten des G7-Gipfels 2015 stehen noch nicht fest und
können erst nach Abschluss des Gipfels benannt werden. Für die Ausrichtung des
G7-Gipfels 2015 in Schloss Elmau in Bayern wurde haushaltsrechtliche
Vorsorge auf Bundes- und auf Landesebene unabhängig voneinander getroffen. Der
Bund wird sich an den sicherheitsbedingten Mehrkosten, die zur Ausrichtung
des Gipfels in Bayern anfallen, beteiligen. Darüber hinaus sind in verschiedenen
Einzelplänen des Bundes Ausgaben für die Ausrichtung der deutschen
Präsidentschaft veranschlagt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]