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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Personelle Überschneidungen in Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen und Analysen zum Oktoberfestattentat und dem NSU-Komplex

Personelle Überschneidungen bei Ermittlungen zum Oktoberfestattentat und dem NSU-Komplex, insb. zwischen Polizei- und Verfassungsschutzämtern des Bundes sowie der Länder Bayern und Thüringen; Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren gegen diesbzgl. Beamte, Arbeitskontakte zu Karl-Heinz Hoffmann (Wehrsportgruppe Hoffmann)<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/441424.03.2015

Personelle Überschneidungen in Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen und Analysen zum Oktoberfestattentat und dem NSU-Komplex

der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In einer bemerkenswerten Übersicht beschäftigte sich der Bayerische Rundfunk mit Parallelen zwischen dem rechtsterroristischen Oktoberfestattentat und den Mordtaten des so genannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU; vgl. „Oktoberfestattentat und NSU: Der Rechte Terror, der keiner sein durfte“, Bayerischer Rundfunk vom 31. Januar 2015, www.br.de/nachrichten/ rechtsextremismus/oktoberfestattentat-nsu-gemeinsamkeiten-100.html). Vor dem Hintergrund offenkundiger Parallelen insbesondere in der Behandlung von Asservaten und Akten, verkürzten Ermittlungsansätzen, Verengung der Ermittlungen aufgrund der so genannten Einzeltätertheorie und unzureichenden Analysen in Bezug auf die ideologischen Hintergründe und die Praxis von neonazistischen Terrornetzwerken und -gruppen stellt sich die Frage nach personellen Überschneidungen in den zuständigen Ermittlungsbehörden und bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden.

Weiterhin muss vorausgesetzt werden, dass Polizeibeamtinnen und -beamte in Thüringen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Thüringen auch aus dem bayerischen Landeskriminalamt bzw. dem LfV Bayern rekrutiert wurden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Beamtinnen und Beamte, die in bayerischen Strafverfolgungsbehörden und im bayerischen LfV dienstlich mit Vorgängen rund um das Oktoberfestattentat und die Wehrsportgruppe Hoffmann befasst waren, später dienstlich mit den fünf Morden des NSU in Bayern oder aber in Thüringen bei den Ermittlungen in der neonazistischen Szene rund um den Thüringer Heimatschutz eingesetzt waren.

Eine enge Zusammenarbeit des bayerischen und des thüringischen LfV erfolgte auch im Kontext der so genannten Operation Rennsteig, mit der in den 90er-Jahren Neonazis, die in Thüringen aktiv waren, als V-Leute vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rekrutiert und Informationen über Verflechtungen zwischen der thüringisch-bayerischen Neonaziszene zwischen dem BfV sowie dem LfV Bayern und dem LfV Thüringen geworben wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600).

Karl-Heinz Hoffmann, der ehemalige Gründer und Anführer der Wehrsportgruppe Hoffmann, in der auch der einzige bislang bekannte Oktoberfestattentäter Gundolf Köhler aktiv war, lebte in den 90er-Jahren zeitweise in der thüringischen Kleinstadt Kahla bei Jena (vgl. Andrea Röpke/Berny Vogl, „Rechte Glücksritter in Ostdeutschland“ in Antifaschistisches Infoblatt Nr. 2/2003, www.antifainfoblatt.de/ artikel/rechte-gl%C3%BCcksritter-ostdeutschland).

Tino Brandt, der langjährige neonazistische V-Mann des Thüringer LfV, hatte in Kahla ein Grundstück gepachtet, auf dem sich regelmäßig Aktivisten des Thüringer Heimatschutzes trafen (vgl. Frank Jansen „Gefährliches Doppelspiel des Tino Brandt“, Drucksache 18/4414 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDER TAGESSPIEGEL vom 24. September 2014, www.tagesspiegel.de/politik/ nsu-prozess-gefaehrliches-doppelspiel-des-tino-brandt/10748744.html).

In beiden Rechtsterrorismuskomplexen, die zu den schwerwiegendsten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zählen, führt und führte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen und ist als Ermittlungsführer daher auch für Fragen personeller Kontinuitäten bzw. Überschneidungen zuständig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchen Fällen es zu Ermittlungsverfahren bzw. Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeibehörden und Verfassungsschutzämter des Bundes wie der Länder kam, die sowohl dienstlich mit Ermittlungen und Analysen zum Oktoberfestattentat und später zum NSU betraut waren (bitte nach Art der Behörde, dienstlicher Verwendung, Jahr und Art des Ermittlungsverfahrens bzw. Disziplinarverfahrens, Vorwürfen im Rahmen der Verfahren auflisten)?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Beamte des LfV bzw. der Polizeibehörden Bayerns in verantwortlicher Stellung mit Analysen und/oder Ermittlungen zum Oktoberfestattentat befasst waren und später im Rahmen der SOKO Bosporus bei den Ermittlungen zu den damals so genannten Ceska-Morden in Nürnberg und München bzw. im LfV Bayern zum Thema Rechtsterror bzw. NSU eingesetzt waren?

3

Wenn der Bundesregierung dies bekannt ist, um welche Dienststellung in den Behörden es sich jeweils handelt, und welche Aufgaben fielen den Beamtinnen und Beamten jeweils zu?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob ehemalige Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamts (LKA) Bayern, die mit Ermittlungen zum Oktoberfestattentat befasst waren, später im Thüringer LKA mit Ermittlungen zum Thüringer Heimatschutz beschäftigt waren?

Wenn ja, um welche Dienststellung im LKA Bayern und LKA Thüringen es sich jeweils handelte, und welche Aufgaben fielen den Beamtinnen und Beamten in den jeweiligen Ermittlungen zu?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und welche Arbeitskontakte zwischen dem BfV sowie dem LfV Bayern und dem LfV Thüringen zur Person des Anführers der Wehrsportgruppe Hoffmann, Karl-Heinz Hoffmann, existierten, der ab dem Jahr 1990 zeitweise auch in Thüringen in Kahla aktiv war?

6

Wenn der Bundesregierung dies bekannt ist, in welchen Jahren, unter wessen Federführung und mit welcher Zielstellung erfolgte die Zusammenarbeit des BfV mit dem LfV Thüringen und dem LfV Bayern?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Beamte, die beim LKA Bayern und/oder bei dem LfV Bayern bei den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat eingesetzt waren, später beim Bundeskriminalamt (BKA) oder BfV beschäftigt waren?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Beamte, die beim LKA Bayern und/oder bei dem LfV Bayern bei den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat eingesetzt waren, später bei den Ermittlungen zur Ceska-Mordserie beteiligt waren (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde)?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Beamte, die beim LKA Bayern und/oder bei dem LfV Bayern bei den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat eingesetzt waren, ab Januar 1998 an den Ermittlungen bzw. der Suche zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe beteiligt waren (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde)?

10

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Beamtinnen und Beamte bayerischer Behörden, die in den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat dahingehend in Medienberichten (vgl. Bayerischer Rundfunk vom 31. Januar 2015, Vorbemerkung der Fragesteller) charakterisiert werden, dass sie Einfluss auf das LKA Bayern genommen hätten, an der „Einzeltäterthese“ festzuhalten, später dienst- bzw. fachaufsichtlich dem LKA bei den Ermittlungen der Morde in München und Nürnberg im Rahmen der so genannten Ceska-Mordserie in Bayern vorgesetzt gewesen?

Berlin, den 23. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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