Erkenntnisse von Bundesbehörden zu einer als Neoschutzstaffel bezeichneten neonazistischen Gruppierung
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem Mord an der thüringischen Polizistin Michèle Kiesewetter und dem Mordversuch an ihrem Kollegen M. A. im April 2007 in Heilbronn durch den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) meldete sich laut Medienangaben auch F. H., ein junger Aussteiger aus der Neonaziszene, beim Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg. Er hatte laut Medienberichten und Aussagen seiner Familienangehörigen darauf hingewiesen, dass in Baden-Württemberg eine neonazistische Gruppierung mit der Bezeichnung „Neoschutzstaffel“ (NSS) aktiv sei, die sich am Vorbild des NSU orientiert habe und sich in Öhringen auch mit Mitgliedern des NSU getroffen hätte. Die so genannte NSS sei auch in den Mord an Michèle Kiesewetter verwickelt (vgl. ZEIT ONLINE vom 14. März 2015, „NSU-Ermittler verfolgen Hinweis auf Neoschutzstaffel“, www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-03/nsu-michelekiesewetter-mord-polizistin-rechtsextremismus). F. H. starb unter nicht vollständig geklärten Umständen am 13. September 2013 als sein Auto in Flammen aufging, wenige Stunden bevor er erneut beim LKA Baden-Württemberg als Zeuge vernommen werden sollte. Nach der Aussage des Vaters von F. H. vor dem Untersuchungsausschuss Rechtsterrorismus/NSU des Baden-Württembergischen Landtags berichteten u. a. die „STUTTGARTER ZEITUNG“ und „SWR Aktuell“, dass es sich bei der Kontaktperson von F. H. aus der NSS um einen Bundeswehrsoldaten namens M. K. aus Neuenstein im Hohenlohekreis handele. Dessen Vater sei ein Sozialarbeiter mit einem Büro im Untergeschoss des „Hauses der Jugend“ in Öhringen. Laut Angaben von F. H. soll sich im „Haus der Jugend“ die NSS einmal mit dem NSU getroffen haben. Der Ausschussvorsitzende des Untersuchungsausschusses im Stuttgarter Landtag, Wolfgang Drexler (SPD), erklärte am Rande des SPD-Parteitags in Singen am 14. März 2015, F. H. habe nach neuen Erkenntnissen mit seiner Aussage bisher Recht gehabt (vgl. u. a. „Die Neoschutzstaffel und der Fall Kiesewetter“, SWR-Landesschau vom 13. März 2015, www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/nsuuntersuchungsausschuss-was-wusste-florian-h/-/id=1622/did=15219438/nid= 1622/b9yc8s/).
Gegenüber den Medien und den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen hatten bislang sowohl das LKA Baden-Württemberg als auch Bundesbehörden wie die Generalbundesanwaltschaft erklärt, es gäbe keine „Neoschutzstaffel“ und auch keinen Zusammenhang mit dem Mord an Michèle Kiesewetter. In den Jahresberichten von 2007 bis 2012 des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wird in der Rubrik Rechtsextremismus eine „Neoschutzstaffel“ nicht genannt. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) und der Militärische Abschirmdienst haben bislang gegenüber der Öffentlichkeit keine Informationen über die Existenz oder Aktivitäten einer neonazistischen Gruppierung namens „Neoschutzstaffel“ bekannt gegeben.
In Baden-Württemberg sind in den Jahren von 2000 bis 2011 allerdings immer wieder neonazistische Gruppierungen mit Plänen zu gewaltsamen Aktionen aufgefallen, wie zum Beispiel die „Standarte Baden-Württemberg“, die u. a. im Kreis Backnang aktiv war und im Juli 2011 vom Innenminister des Landes Baden-Württemberg verboten wurde. Ziel der „Standarte Württemberg“ war es, „Ausländer aus Deutschland zu vertreiben“ (vgl. stern online vom 27. Juli 2011, „Schlag gegen Rechtsextremisten in Baden-Württemberg“, www.stern.de/politik/ausland/standartewuerttemberg-schlag-gegen-rechtsextremisten-in-baden-wuerttemberg-1710577.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat das BfV seit wann über die Existenz und Aktivitäten einer als „Neoschutzstaffel“ bezeichneten neonazistischen Gruppierung, und auf welchem Wege gelangte das BfV wann zu diesen Erkenntnissen (bitte nach Monat und Jahr und Informationsweg, wie z. B. Auswertung von Medien, rechtsextremen Zeitungen und Internetseiten, Ermittlungsakten, Gemeinsames Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) usw. aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat der Militärische Abschirmdienst seit wann über die Existenz und Aktivitäten einer als „Neoschutzstaffel“ bezeichneten neonazistischen Gruppierung, und auf welchen Wegen gelangte der Militärische Abschirmdienst wann zu diesen Erkenntnissen (bitte nach Monat und Jahr und Informationsweg, wie z. B. Auswertung von Medien, rechtsextremen Zeitungen und Internetseiten, Ermittlungsakten, GAR usw. aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat das BKA seit wann über die Existenz und Aktivitäten einer als „Neoschutzstaffel“ bezeichneten neonazistischen Gruppierung, und auf welchen Wegen gelangte das BKA wann zu diesen Erkenntnissen (bitte nach Monat und Jahr und Informationsweg, wie z. B. Auswertung von Medien, rechtsextremen Zeitungen und Internetseiten, Ermittlungsakten, GAR usw. aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat der Generalbundesanwalt (GBA) seit wann über die Existenz und Aktivitäten einer als „Neoschutzstaffel“ bezeichneten neonazistischen Gruppierung, und auf welchen Wegen gelangte der GBA wann zu diesen Erkenntnissen (bitte nach Monat und Jahr und Informationsweg, wie z. B. Auswertung von Medien, rechtsextremen Zeitungen und Internetseiten, Ermittlungsakten, GAR usw. aufschlüsseln)?
Wie viele Quellenmeldungen hat das BfV vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg wann zur Existenz und/oder zu Aktivitäten einer als „Neoschutzstaffel“ bezeichneten neonazistischen Gruppierung erhalten (bitte Zahlen nach Monat und Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Quellenmeldungen hat das BfV von Landesämtern für Verfassungsschutz wann zur Existenz und/oder zu Aktivitäten einer als „Neoschutzstaffel“ bezeichneten neonazistischen Gruppierung erhalten (bitte nach den jeweiligen Landesämtern und nach Monat und Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Quellenmeldungen von eigenen Quellen liegen dem BfV zur Existenz und/oder zu Aktivitäten einer als „Neoschutzstaffel“ bezeichneten neonazistischen Gruppierung vor?
Wie viele Quellenmeldungen von eigenen Quellen liegen dem Militärischen Abschirmdienst zur Existenz und/oder zu Aktivitäten einer als „Neoschutzstaffel“ bezeichneten neonazistischen Gruppierung vor?
Wie viele Quellenmeldungen hat das BfV vom Militärischen Abschirmdienst wann zur Existenz und/oder zu Aktivitäten einer als „Neoschutzstaffel“ bezeichneten neonazistischen Gruppierung erhalten (bitte Zahlen nach Monat und Jahr aufschlüsseln)?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Straf- und Ermittlungsverfahren eine als „Neoschutzstaffel“ bezeichnete neonazistische Gruppierung aktenkundig geworden ist und von welchen Landes- bzw. Bundesbehörden diese Straf- bzw. Ermittlungsverfahren geführt wurden bzw. werden (bitte nach Bundes- bzw. Landesermittlungsbehörden aufschlüsseln)?
Wenn ja, durch welches Dokument, welche Zeugen bzw. welche Behörde sind die Existenz bzw. die Aktivitäten einer neonazistischen Gruppierung mit der Bezeichnung „Neoschutzstaffel“ aktenkundig geworden (bitte nach Landes- bzw. Bundesbehörde aufschlüsseln)?
Wie viele Aktenvorgänge existieren beim Militärischen Abschirmdienst zur Existenz und/oder zu Aktivitäten einer „Neoschutzstaffel“?
Welche Erkenntnisse zu personellen Überschneidungen zwischen der „Standarte Württemberg“ und einer neonazistischen Gruppierung namens „Neoschutzstaffel“ liegen dem BKA vor?
Welche Erkenntnisse zu personellen Überschneidungen zwischen der „Standarte Württemberg“ und einer neonazistischen Gruppierung namens „Neoschutzstaffel“ liegen dem Generalbundesanwalt vor?
Welche Erkenntnisse zu personellen Überschneidungen zwischen der „Standarte Württemberg“ und einer als „Neoschutzstaffel“ bezeichneten Gruppierung liegen dem BfV vor?
Inwieweit lagen und liegen dem BfV und den Verfassungsschutzämtern der Länder, dem Militärischen Abschirmdienst und/oder den Strafverfolgungsbehörden Informationen oder Erkenntnisse über den Bundeswehrangehören und mutmaßlichen Angehörigen einer als „Neoschutzstaffel“ bezeichneten neonazistischen Gruppierung, M. K., vor (bitte unter Angabe möglicher organisatorischer Bezüge des M. K. in der extremen Rechten, einschlägige Ermittlungs- und Strafverfahren, Kontakte zum NSU-Unterstützerkreis und unter Nennung des Zeitraums, seit dem diese Informationen bzw. Erkenntnisse bei den Behörden vorliegen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Existenz neonazistischer Gruppierungen in Baden-Württemberg in den Jahren von 2006 bis 2013 vor (bitte Namen der Gruppierungen nennen sowie Anzahl der Mitglieder bzw. Aktivisten, Anzahl von Strafverfahren, die den jeweiligen Gruppen bzw. ihren Aktivisten zugeordnet werden und unter Zuordnung von Landkreisen, in denen die Gruppierungen aktiv waren bzw. sind, angeben)?