Geplante Tierversuche an 150 000 Mäusen für Botoxpräparate
der Abgeordneten Nicole Maisch, Kai Gehring, Harald Ebner, Matthias Gastel, Friedrich Ostendorff, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In die seit November 2014 eingerichtete Datenbank für nichttechnische Zusammenfassungen, www.animaltestinfo.de, wurden im Jahr 2014 fünf Versuchsvorhaben zur Testung von Botulinumtoxin (kurz: Botox) eingetragen. Verwendet werden sollen hierzu insgesamt 150 000 Mäuse. Im Einzelnen sind dies Versuchsvorhaben für Botulinumtoxin A, bei denen zweimal je 36 000 und einmal 18 000 Mäuse eingesetzt werden sollen, sowie für Botulinumtoxin B mit zweimal je 30 000 Mäusen.
Nach wie vor werden Botulinumtoxinpräparate für kosmetische Zwecke als Antifaltenmittel – zum Teil für diesen Zweck zugelassen, zum Teil „offlabel“ – eingesetzt. In Deutschland führt die Firma Merz noch immer Tierversuche für ihre Botulinumtoxin-A-Präparate durch, obwohl eine andere Firma bereits seit vier Jahren eine anerkannte tierversuchsfreie Testmethode einsetzt.
Die Firma Merz gab im Nachgang zur letzten Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Tierversuchen für Botoxpräparate (Bundestagsdrucksache 18/2063) an, dass das Verfahren zur Anerkennung ihres selbst entwickelten tierversuchsfreien Tests für Deutschland noch im Laufe dieses Jahres und für andere Länder im Laufe des kommenden Jahres abgeschlossen sein würde.
Laut Zulassungsnummer (EU/1/00/166/001-003) in den nichttechnischen Zusammenfassungen ist die japanische Firma Eisai mit einer Zweigstelle in Frankfurt am Main verantwortlich für die Tierversuche für Botulinumtoxin-B-Produkte.
Der LD50-Test, bei dem Mäuse durch das Nervengift gelähmt werden und der Endpunkt „Tod durch Ersticken“ ist, fällt laut Eintrag in der oben genannten Datenbank unter den Schweregrad „schwer“, welcher gemäß EU-Tierversuchsrichtlinie (Richtlinie 2010/63/EU) eigentlich verboten sein sollte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wenn die Anerkennung der tierversuchsfreien Testmethode der Firma Merz tatsächlich kurz bevor steht, warum werden dann nach Kenntnis der Bundesregierung noch Tierversuche an 90 000 Mäusen genehmigt?
Ist der tierversuchsfreie Test, der sich laut der Firma Merz zurzeit in der Phase der Anerkennung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) befindet, nach Kenntnis der Bundesregierung lediglich geeignet, die Chargenprüfung von Botulinumtoxin A zu ersetzen?
a) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den zuständigen Behörden andere Tierversuche zur Testung von Botulinumtoxin verlangt als die Chargenprüfung (sog. Bulk Testing)?
b) Handelt es sich dabei um Tierversuche, die nicht durch die tierversuchsfreie Methode der Firma Merz ersetzt werden können?
a) Seit wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der LD50-Test für Botulinumtoxin-B-Präparate in Deutschland durchgeführt?
b) In welchem Stadium befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung von tierversuchsfreien Testmethoden für Botulinumtoxin B?
c) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, diesen Prozess zu beschleunigen?
Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren pro Jahr für die Testung von jeweils Botulinumtoxin A und B in Deutschland getötet?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die fortgesetzte Durchführung von Chargenprüfungen von für kosmetische Zwecke verwendeten Produkten im besonders schwer belastenden LD50-Test nicht mit dem Tierschutzgesetz und insbesondere dem Staatsziel Tierschutz vereinbar ist?