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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Legionellen in Industrieanlagen

Erkenntnisse zu Legionellenepidemien und ihren Ursachen, Legionellen in Industrieanlagen, in Wasserversorgungssystemen sowie in Trinkwasser-Installationen, Grenzwerte für die Legionellenbelastung, Gesundheitsgefährdung durch Legionellen in Trinkwasserversorgungssystemen, Legionellenprophylaxe, Häufung von Legionellosen in der Nähe von Rückkühlwerken, Regelungsbedarf für die Überprüfung, Sanierung und gegebenenfalls Stilllegung durch die Betreiber, Aufnahme bestehender Anlagen in die Anzeigepflicht für Legionellen<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

09.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/448225.03.2015

Legionellen in Industrieanlagen

der Abgeordneten Peter Meiwald, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Britta Haßelmann, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Legionellen sind Bakterien, die fast überall in der Umwelt vorkommen. Sie leben in Süßwasserkörpern, wie Seen, Teichen oder Flüssen, ebenso wie in salzigem Meerwasser. Auch in feuchten Böden, wie Humus- oder Komposterde, werden sie gefunden. Sie treten auch in verschiedensten technischen Anlagen, wie Kläranlagen, Trinkwasserinstallationen, Whirlpools, Zierbrunnen, Verdunstungskühlanlagen oder Kühltürmen, auf. Legionellen können unter bestimmten Bedingungen die Infektionskrankheit Legionellose verursachen.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte die Bundesregierung im Jahr 2008 auf die Frage, wie sie die Gesundheitsgefährdung durch Legionellen in Kühltürmen bewertet, geantwortet, dass sie diese für die deutsche Bevölkerung als äußerst gering einschätzt (Bundestagsdrucksache 16/7689).

Die Europäische Kommission hatte bereits im Jahr 2006 in einer Antwort auf eine Frage der Europaabgeordneten Hiltrud Breyer, DIE GRÜNEN/Europäische Freie Allianz, geantwortet, dass „zahlreiche Ausbrüche weltweit zeigen, dass Kühltürme und ähnliche Einrichtungen (Flüssigkühler und Verdunstungsverflüssiger), die mit hohen Zahlen von krankheitserregenden Legionellen verseucht sind, ein Risiko für diejenigen Menschen darstellen können, die in der Nähe wohnen, arbeiten oder vorbeikommen“ (P-3694/06DE vom 21. September 2006 von Markos Kyprianou im Namen der Europäischen Kommission).

In Deutschland wird spätestens seit der Änderung der Trinkwasserverordnung in den Jahren 2011 und 2012 auf die Bekämpfung des Legionellenrisikos in Trinkwassersystemen gesetzt. Auf europäischer Ebene wurde die geplante Einführung einer entsprechenden EU-Trinkwasserrichtlinie im Jahr 2011 dagegen verworfen.

Nach § 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; für genehmigungsbedürftige Anlagen) und § 23 BImSchG (für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen) kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vorschreiben, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bestimmten Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit entsprechen müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Legionellenepidemien und ihrer Ursachen in Deutschland?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Legionellenepidemien, deren Ausgangspunkt Kühltürme oder andere Rückkühlwerke waren (bitte nach Ort, Quelle und maximalem Messwert der koloniebildenden Einheiten je 100 ml – KBE/100 ml auflisten)?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Legionellenepidemien, deren Ausgangspunkt andere Industrieanlagen waren (bitte nach Ort, Quelle und maximalem Messwert KBE/100 ml auflisten)?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich eines gehäuften Auftretens von Legionellosen in der Nähe von Rückkühlwerken?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich sporadischer Legionellenerkrankungen, deren Ausgangspunkt nicht gefunden werden konnte?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Legionellenepidemien, deren Ausgangspunkt Wasserversorgungsanlagen gemäß § 3 Absatz 2 oder Trinkwasser-Installationen gemäß § 3 Absatz 3 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch waren (bitte nach Ort und Quelle auflisten)?

7

Inwieweit bestehen in Deutschland gesetzliche Grenz- oder Maßnahmenwerte für die Belastung mit Legionellen in Wasserversorgungsanlagen oder Trinkwasser-Installationen?

8

Ab welchem Grenzwert ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Gefährdung der Gesundheit durch Legionellen in Trinkwasserversorgungssystemen gegeben (bitte ggf. getrennt nach Risikogruppen, wie Krankenhaus und Wohngebäude angeben)?

9

Wird die Bundesregierung die Grenzwerte verschärfen, und falls nein, warum nicht?

10

Inwieweit werden die Empfehlungen zur thermischen Legionellenprophylaxe in Trinkwassersystemen (Arbeitsblatt DVGW W 551) regelmäßig überprüft?

11

Inwieweit gibt es für die Bundesrepublik Deutschland gesetzliche Grenzwerte für die Belastung mit Legionellen in Verdunstungskühlanlagen einschließlich Naturzugkühltürmen, die größer als 200 MW sind?

12

Inwieweit sieht die Bundesregierung rechtlichen Regelungsbedarf für die Einführung gesetzlicher Grenzwerte für Legionellen in Verdunstungskühlanlagen einschließlich Naturzugkühltürmen, die größer als 200 MW sind?

13

Inwieweit sieht die Bundesregierung rechtlichen Regelungsbedarf und wird eine Verordnung nach § 7 BImSchG (für genehmigungsbedürftige Anlagen) und § 23 BImSchG (für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen) mit welchem Inhalt erlassen?

a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorlegen?

b) Wenn nein, warum nicht?

14

Inwieweit sieht die Bundesregierung rechtlichen Regelungsbedarf für die Einführung gesetzlicher Kontroll- und Maßnahmenwerte für Legionellen im Kühlwasser von Rückkühlwerken?

15

Inwieweit sieht die Bundesregierung rechtlichen Regelungsbedarf für die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung der Betreiber der genannten Anlagen, diese in definierten Zeiträumen von anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen?

16

Inwieweit sieht die Bundesregierung rechtlichen Regelungsbedarf für die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung der Betreiber der genannten Anlagen, diese zu sanieren?

17

Inwieweit sieht die Bundesregierung rechtlichen Regelungsbedarf für die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung der Betreiber der genannten Anlagen, diese bei unzulässiger Belastung stillzulegen?

18

Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass auch bestehende Anlagen in die Anzeigepflicht für Legionellen aufgenommen werden können?

19

Inwieweit sieht die Bundesregierung den Beschluss 795/13 des Bundesrates vom 14. Februar 2014 als Möglichkeit, einer Legionellenbelastung von Rückkühlwerken entgegenzuwirken?

Berlin, den 25. März 2015

Katrin Göring-Eckardt und Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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