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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bürgerbeteiligung und Erdverkabelung beim Stromnetzausbau

Aufgaben, Personalausstattung und Haushaltsmittel der Bundesnetzagentur bei der Bürgerbeteiligung zum Stromnetzausbau, Maßnahmen betr. Höchstspannungsübertragungsleitung SuedLink, Netzplanungsschritte, realisierte bzw. begonnene Pilotvorhaben zur Erdverkabelung, Erkenntnisse bezgl. Kosten, technische Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie Akzeptanz, Naturverträglichkeit u.a., Anreize zur Erprobung, Praxiserfahrungen, Höchstspannungsgleichstromübertragung als geeignete Alternative, Einsatz von Hochtemperaturleitern<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/446525.03.2015

Bürgerbeteiligung und Erdverkabelung beim Stromnetzausbau

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich das gesetzliche Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 zu erhöhen. Dazu muss die Netzinfrastruktur fit gemacht werden für die dezentrale Einspeisung teils stark schwankender erneuerbarer Stromquellen sowie für die effiziente und weiträumige Übertragung von Windstrom aus dem Norden in die Verbrauchshochburgen in Süd- und Westdeutschland und in Zeiten, in denen der Wind nicht weht, aber die Sonne scheint, die Übertragung von Fotovoltaik-Strom aus dem Süden Deutschlands in den Norden. Insbesondere die verbrauchsstarken Regionen werden zunehmend auf Windstrom aus dem Norden angewiesen sein. Dies führt zu einem besonderen Ausbaubedarf des Hoch- und Höchstspannungsnetzes.

Diesem Bedarf soll das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) Rechnung tragen. Von den hier vorgesehenen Höchstspannungsleitungen (Korridor A, C und D) fühlen sich viele Bürgerinnen und Bürger sehr betroffen. Das Verfahren zum Stromnetzausbau ist in vielerlei Hinsicht sehr komplex, was dazu führt, dass das Informationsbedürfnis bei den Betroffenen zunimmt.

Das Leitungsausbauverfahren im Höchstspannungsübertragungsbereich befindet sich derzeit noch am Anfang, für die Höchstspannungsübertragungsleitung von Osterrath–Philippsburg (Korridor A des BBPlG) hat der zuständige Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH für den ersten von fünf Genehmigungsabschnitten (Südhessen) die Bundesfachplanung zur Festlegung des Trassenverlaufs beantragt, für die Höchstspannungsübertragungsleitung SuedLink (Korridor C des BBPlG) hat der zuständige Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH im Dezember 2014 den Antrag auf Bundesfachplanung für die erste, aber wesentliche SuedLink-Verbindung Wilster–Grafenrheinfeld bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen eingereicht.

Im Vorfeld dieses Verwaltungsverfahrens und auch noch derzeit werden von den Übertragungsnetzbetreibern zu den beschriebenen Vorhaben des BBPlG Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt. Die Netzbetreiber informieren auch auf ihren Internetseiten in unterschiedlicher Form über die Vorhaben.

Den gesteigerten Informationsbedarf hat auch die Bundesregierung erkannt und angekündigt, dass es auch ihre und Aufgabe der Bundesnetzagentur sei, Maßnahmen zur Bürgerinformation zu ergreifen.

Aus dieser Ankündigung ergeben sich aber diverse, noch ungeklärte Fragen.

Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung sind nach Ansicht der Fragesteller zentral bei der Frage nach Akzeptanz für den Leitungsausbau. Nicht minder zentral ist aber auch die Frage nach dem „Wie“ des Leitungsausbaus. Die Fragesteller sind der Meinung, dass der Ausbau nur der Energiewende dienen und so natur- und bürgerfreundlich wie möglich erfolgen darf.

Eine Möglichkeit, den Leitungsausbau natur- und bürgerfreundlich zu gestalten, ist dabei die Erdverkabelung der Höchstspannungsleitungen. Diese kann in sensiblen Regionen maßgeblich zur Akzeptanz des Leitungsausbaus beitragen.

Das BBPlG ermöglicht die Erdverkabelung dieser Leitungen grundsätzlich.

Vorliegen müssen jedoch die Voraussetzungen für die Erdverkabelung, die im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) näher geregelt sind.

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Referentenentwurf zum Leitungsausbaurecht vorgestellt, in dem auch die gesetzlichen Regelungen zur Erdverkabelung teilweise neu gestaltet werden sollen. Unabhängig von diesem Entwurf aber ergeben sich ungeklärte Fragen zur Erdverkabelung der Leitungen des BBPlG und der Leitungen des EnLAG.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Welche konkreten Aufgaben übernimmt die Bundesnetzagentur bei der Bürgerbeteiligung zum Stromnetzausbau (es wird um Abgrenzung zu der Rolle der Netzbetreiber gebeten)?

2

Welche konkreten Aufgaben übernimmt die Bundesnetzagentur bei der Information der Bürger zum Stromnetzausbau (es wird um Abgrenzung zu der Rolle der Netzbetreiber gebeten)?

3

Wie viele Personalstellen befassen sich in der Bundesnetzagentur direkt mit der Abwicklung der Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation im Zusammenhang mit der Netzentwicklungsplanung, und plant die Bundesregierung, zusätzliche Stellen zu schaffen?

4

Welche Haushaltsmittel stehen im laufenden Jahr für die Abwicklung der Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation im Zusammenhang mit der Netzentwicklungsplanung bereit, und soll dieser Haushaltsansatz künftig erhöht werden?

5

Hat sich die Bundesnetzagentur bei der Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungsverfahren zu SuedLink beteiligt, und wenn ja, wie (es wird um Auflistung der Aktivitäten gebeten)?

6

Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bisher zur Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation zu den geplanten Hochspannungsübertragungsleitungen des BBPlG umgesetzt?

7

Ist eine Information der Bürger zu den geplanten Hochspannungsübertragungsleitungen aus dem BBPlG durch das BMWi geplant (wenn ja, wird um eine möglichst genaue Beschreibung des Konzeptes gebeten)?

8

Welche Informationen wurden von der Bundesregierung erstellt und veröffentlicht, aus denen für die Bürger hervorgeht, wann sie in das Planungsverfahren einbezogen werden, wann sie sich äußern können und wann sie sich spätestens geäußert haben müssen, damit ihre Stellungnahme noch in das Verfahren einfließen kann?

9

Wie viel Zeit haben Bürgerinnen und Bürger bei der formellen Bürgerbeteiligung innerhalb des Bundesfachplanungsprozesses, bis sie ihre Stellungnahme abgegeben haben müssen?

10

Haben bereits Bürgerbeteiligungsverfahren zu SuedLink stattgefunden, bei denen die Bundesnetzagentur beteiligt war, und wenn ja, wann und zu welchen Teilabschnitten?

11

Wie stellen sich die zeitlichen Abläufe der Netzplanung zu SuedLink dar (es wird um eine zeitliche Auflistung aller Planungsschritte und bzw. oder eine Darstellung anhand eines Zeitstrahls gebeten)?

12

Hält die Bundesregierung es für erforderlich, dass die Korridorführung und die Entscheidung für einen Korridor aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen für alle Beteiligten und Betroffenen ersichtlich werden?

13

Für wie groß schätzt die Bundesregierung den Zeitaufwand, um die veröffentlichten Unterlagen im Fall des Teilabschnitts 1 für SuedLink Wilster–Grafenrheinfeld zu sichten und zu bewerten, um eine qualifizierte Stellungnahme dazu abgeben zu können, und hält sie diesen Zeitaufwand für angemessen?

14

Wurden zusätzliche Informationen durch die Bundesnetzagentur oder durch das BMWi zur Verfügung gestellt, die ein Nachvollziehen der Planung erleichtert haben? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

15

Bei welchen Projekten der im EnLAG und im BBPlG verankerten Leitungsausbauten kam es bislang zu zeitlichen Verzögerungen, und welches waren die jeweiligen Gründe dafür?

16

Welche Teilabschnitte der im EnLAG vorgesehenen Pilotstrecken für die Erdverkabelung sind bislang tatsächlich als Erdkabel realisiert worden, und auf wie viele Kilometer summieren sich diese Teilabschnitte?

17

Wie viele Anträge auf Erdverkabelung sind bei der Bundesnetzagentur bisher eingegangen, wie viele wurden positiv beschieden, wie viele wurden abgelehnt, und aus welchen Gründen?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gründe dazu geführt haben, dass die für die Erdverkabelung freigegebene Pilotstrecke Lauchstädt–Redwitz (Teil der EnLAG-Leitung Halle/Saale–Schweinfurt) zur Querung des Rennsteigs nun doch nicht als Erdkabel, sondern als Freileitung errichtet wird (www.focus.de vom 19. September 2014, „Kommunen fordern mehr Informationen über Stromtrasse Suedlink“)?

19

Für den Fall, dass keine der Pilotstrecken bisher durch eine Erdverkabelung realisiert wurde, wurde mit dem Bau einer Erdkabelstrecke begonnen, und wenn ja, mit welcher (es wird um Benennung des konkreten Ortes bzw. der konkreten Orte gebeten)?

20

Hat die Bundesregierung aus den Pilotvorhaben zur Erdverkabelung Erkenntnisse über die tatsächlichen Kosten gewinnen können, und wenn ja, welche (es wird um Abgrenzung zu den Kosten einer alternativen Freileitung gebeten)?

21

Hat die Bundesregierung aus den Pilotvorhaben zur Erdverkabelung Erkenntnisse über deren technische Sicherheit und Zuverlässigkeit gewinnen können, und wenn ja, welche?

22

Hat die Bundesregierung aus den Pilotvorhaben zur Erdverkabelung Erkenntnisse über deren Akzeptanz und die Naturverträglichkeit gewinnen können, und wenn ja, welche?

23

Gibt es weitere Erkenntnisse, die die Bundesregierung bislang aus den Pilotvorhaben zur Erdverkabelung gezogen hat?

24

Für den Fall, dass bisher keine Erkenntnisse zur Erdverkabelung gewonnen werden konnten, welche Gründe gibt es dafür?

25

Für den Fall, dass bisher keine der Pilotstrecken als Erdverkabelung realisiert wurde, welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür?

26

Seit wann besteht die gesetzliche Möglichkeit, die Erdverkabelung in Deutschland zu testen?

27

Hält die Bundesregierung es für erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Anreize dafür zu setzen, die Erdverkabelung zu erproben, um Erkenntnisse über diese gewinnen zu können, und wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, welche wären das?

28

Hält die Bundesregierung die derzeitige grundsätzliche Einschränkung der Erdverkabelung auf Pilotstrecken für geeignet, die Akzeptanz für den Netzausbau insbesondere in Regionen, durch die (künftig) Höchstspannungsübertragungsleitungen verlaufen, die keine Pilotstrecken sind, zu fördern? Wenn ja, warum, und wenn nicht, welche Schlüsse zieht sie daraus?

29

Hält die Bundesregierung es für erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Akzeptanz für den Netzausbau zu fördern? Wenn nicht, warum nicht, und wenn ja, welche wären das, und unterscheiden sich die Maßnahmen in Regionen, die vom Netzausbau betroffen sind und in denen die Erdverkabelung nicht zugelassen ist, von denen, die vom Netzausbau betroffen sind und in denen die Erdverkabelung zugelassen ist?

30

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die Erdverkabelung grundsätzlich auf allen Strecken zu erlauben und die Entscheidung darüber, welche konkreten Leitungsabschnitte als Erdkabel und welche als Freileitung errichtet werden, der Planungs- und Genehmigungsbehörde zu überlassen?

31

Gibt es Gleichstromleitungen in Deutschland, die als Erdkabel bereits verlegt sind, und wenn ja, wo befinden sich diese?

32

Welche Praxiserfahrungen liegen der Bundesregierung zu der Stromübertragung im Höchstspannungsgleichstrombereich vor?

33

Sind Höchstspannungsgleichstromleitungen in Deutschland bereits realisiert, und wenn ja, um welche Leitungen handelt es sich (es wird um Benennung des Anfangs- und des Endpunktes gebeten)?

34

Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass es sich bei der Höchstspannungsgleichstromübertragung mittels Freileitungen in Abgrenzung zur Erdverkabelung um die geeignetere Alternative handelt?

35

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu dem Einsatz von Hochtemperaturleitern bei der Stromübertragung, und um welche handelt es sich?

36

Hält die Bundesregierung den Einsatz von Hochtemperaturleitern für eine geeignete Alternative für die Höchstspannungsgleichstromübertragung?

37

Ist der Einsatz von Hochtemperaturleitern grundsätzlich gesetzlich zulässig, und wenn nicht, sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

Berlin, den 25. März 2015

Katrin Göring Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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