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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zur politischen und menschenrechtlichen Lage in Sri Lanka

Veränderungen durch den Machtwechsel in Sri Lanka, Verfassungsreform, Korruptionsbekämpfung, neue NGO-Gesetzgebung, Unabhängigkeit der Justiz, Prevention of Terrorism Act (PTA), Lage der Pressefreiheit, Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen, Hilfe für Opfer, Untersuchungskommission, VN-Menschenrechtsrat, Vergangenheitsbewältigung, Förderung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten, deutsche Entwicklungszusammenarbeit, neue Vereinbarung zur GSP Plus-Konzession (GSP - Generalized System of Preferences) zwischen der EU und Sri Lanka<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/450118.03.2015

Zur politischen und menschenrechtlichen Lage in Sri Lanka

der Abgeordneten Omid Nouripour, Tom Koenigs, Kordula Schulz-Asche, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Präsidentschaftswahlen vom 8. Januar 2015 haben in Sri Lanka zu einem demokratischen Machtwechsel geführt, bei denen Maithripala Sirisena zum neuen Präsidenten gewählt wurde. Die politischen Herausforderungen bleiben jedoch weiter bestehen, vor allem die Lösung des Tamilenkonfliktes und die Umsetzung des vom UN-Menschenrechtsrat beschlossenen internationalen Untersuchungsverfahrens der Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen. Bisher genehmigte die sri-lankische Regierung diese internationale Aufarbeitung nicht, was die außenpolitischen Beziehungen Sri Lankas belastet. Die neue Regierung unter Präsident Maithripala Sirisena hat aber angekündigt, den Verdachten auf Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht und schweren Verletzungen der Menschenrechte mit einem einheimischen Untersuchungsverfahren nachzugehen.

Weitere notwendige politische Reformen zur Demokratisierung des Landes sind die Abschaffung der exekutiven Vollmachten des Präsidenten, die Wiederherstellung einer unabhängigen Justiz sowie des Verfassungsrates und anderer unabhängiger staatlicher (Berufungs-)Kommissionen, etwa bei der Polizei. Ferner bedarf es in Sri Lanka Reformen im Bereich des parlamentarischen Ausschusssystems, eine transparente Regierungsführung und Partizipation sowie Konsultationen auch mit außerparlamentarischen Akteuren. Maithripala Sirisena ernannte den bisherigen Oppositionsführer Ranil Wickremesinghe zum neuen Premierminister und strebt eine Verfassungsreform an, für die er eine Zweidrittelmehrheit im Parlament benötigt. Für Ende April 2015 setzte Maithripala Sirisena deshalb vorgezogene Parlamentswahlen an.

Die Zeitung „THE SUNDAY TIMES“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 4. Februar 2015, dass der Außenminister Sri Lankas, Mangala Samaraweera, die erneute Teilnahme am EU-Zollpräferenzsystem GSP Plus anstrebt. Ebenso sollte kurzfristig die Ausfuhrrestriktion bei Fischexporten aus Sri Lanka aufgehoben werden. Der Außenminister kündigte laut Zeitungsbericht außerdem an, dass die Joint Sri Lanka-EU Economic Commission wiederbelebt werden soll und dazu eine Visite der Europäischen Union (EU) für den 23. März 2015 geplant sei. Die Regierung Sri Lankas wird voraussichtlich wieder Angebote der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sowohl bilateraler Art als auch im Rahmen von EU-Programmen erhalten. Unbeschadet einer für südasiatische Verhältnisse gut beleumundeten sozialstaatlichen Sicherung gibt es in Teilbereichen der Gesellschaft nach wie vor Armut und Existenzrisiken. Die Rückblicke im Dezember 2014 auf die Tsunami-Katastrophe zehn Jahre davor brachten Daten und Einblicke in solch prekäre Lebenssituationen an die Öffentlichkeit.

Lage der Menschenrechte

Unter der Präsidentschaft Mahinda Rajapaksas hat sich die Lage der Menschenrechte in Sri Lanka verschlechtert (www.hrw.org, World Report 2015 zu Sri Lanka). Straflosigkeit war selbst bei schwersten Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet. Im Rahmen der Anti-Terror-Gesetzgebung (Prevention of Terrorism Act; PTA) und der entsprechenden Maßnahmen wurde nicht nur die Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern sowie Journalistinnen und Journalisten behindert oder sabotiert sowie sexuelle Gewalt begünstigt. Auch die Untersuchungen durch staatliche Kommissionen und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse unterblieb, wie etwa bei der Presidential Commission on human rights violations oder der Commission of Inquiry on Missing Persons.

Unter der Vorgängerregierung des Ex-Präsidenten Mahinda Rajapaksa unterstanden Nichtregierungsorganisationen (NGOs) der Aufsicht des Verteidigungsministeriums mit daraus folgenden restriktiven Vorgaben des „NGO National Secretariat circulars“ bei der Registrierung, steuerrechtlichen Behandlung und finanztechnischen Aufsicht. Der geltende Prevention of Terrorism Act ermöglicht weitgehende und willkürliche Eingriffe in die Betätigung von NGOs. Das Büro des neu gewählten Präsidenten kündigte an, dass es zukünftig keine Einschränkungen mehr geben soll, zumindest wenn NGOs Workshops, Pressekonferenzen, Trainingsprogramme für Journalistinnen und Journalisten und andere ähnliche Aktivitäten durchführen und sich außerdem an die bestehenden Gesetze des Landes halten.

Nach wie vor ist die Pressefreiheit in Sri Lanka unter Druck. Auch nach dem offiziellen Kriegsende im Jahr 2009 wurden Medienschaffende bedroht, inhaftiert und ermordet. Die Aufarbeitung der Kriegsverbrechen gilt noch immer als tabu. Eine Vielzahl an Journalistinnen und Journalisten musste in den vergangenen Jahren aus Sri Lanka fliehen. Auch im Rahmen der diesjährigen Präsidentschaftswahlen kam es zu Kontrolle und Zensur von Medieninhalten (www.reporter-ohne-grenzen.de vom 7. Januar 2015 „Präsidentenwahl ohne freie Medien“). Insbesondere tamilische Journalistinnen und Journalisten wurden in ihrer Arbeit eingeschränkt; ausländischen Journalistinnen und Journalisten, die über die Wahl berichten wollten, wurde das Einreisvisum verweigert. Auf der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ ist Sri Lanka damit nur auf Platz 165 von 180 Ländern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Veränderungen in Bezug auf die allgemeine politische Lage, menschenrechtliche Lage erwartet die Bundesregierung durch den Regierungswechsel?

2

Für wie realistisch hält die Bundesregierung die Ankündigung Maithripala Sirisenas einer Verfassungsreform zur Stärkung des Parlaments (www.faz.net vom 9. Januar 2015 „Das Ende einer Ära des Triumphalismus“)?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen für den neuen Präsidenten ein, bei den von ihm angesetzten vorgezogenen Parlamentswahlen entsprechende Mehrheiten zu erzielen?

4

Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die Pläne des neuen Präsidenten, die Korruption in Sri Lanka bekämpfen zu wollen (www.reuters.com vom 9. Januar 2015 „Machtwechsel in Sri Lanka – Wahlsieger will Korruption bekämpfen“)?

5

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die Bildung einer einheimischen Untersuchungskommission zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen und die Kriterien ihrer Arbeit?

6

Inwieweit unternimmt die Bundesregierung den Versuch, unter Umständen in Absprache mit der EU, den Untersuchungsauftrag durch den UN-Menschenrechtsrat zur Geltung zu bringen?

Wenn ja, mit welchen Mitteln?

7

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Opfer und Zeugen von Kriegsverbrechen in Sri Lanka, Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht und schweren Verletzungen der Menschenrechte, die sich in Deutschland aufhalten, hinreichend unterstützt werden?

8

Hat die Bundesregierung der neuen Regierung in Sri Lanka Unterstützung angeboten, um ein nationales Untersuchungsverfahren nach internationalen Kriterien durchzuführen?

Falls ja, in welcher Form?

9

Ist die Bundesregierung im Dialog mit der neuen Regierung des Präsidenten Maithripala Sirisena über eine partielle Wiederaufnahme der Untersuchungen der Lessons Learnt and Reconciliation Commission?

10

Ist die Bundesregierung im Dialog mit der neuen Regierung des Präsidenten Maithripala Sirisena über eine Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem UN Expert Panel vom 31. März 2011 (Report of the Secretary General’s Panel of Experts on Accountability in Sri Lanka)?

11

Inwiefern plant die Bundesregierung, sich bei der Aufarbeitung dieser Vergangenheit insbesondere für eine aktive Beteiligung von Frauenorganisationen in Sri Lanka einzusetzen?

12

Wären die Bundesregierung oder die EU bereit, die forensischen Kapazitäten der öffentlichen Behörden, aber auch staatlich unabhängiger Einrichtungen auszubauen?

13

Inwiefern haben die Bundesregierung oder die EU für den Übergangsprozess zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz in Sri Lanka ihre Unterstützung angeboten?

Falls ja, berücksichtigt die angebotene Unterstützung die Expertise und Empfehlungen einschlägiger UN Mechanismen, wie der Sonderverfahren (Special Procedures) des UN-Menschenrechtsrates, des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, des UN-Menschenrechtsausschusses (Committee on Human Rights – ICCPR)?

14

Inwieweit sind die Bundesregierung oder die EU bei der sri-lankischen Regierung vorstellig geworden, um darauf hinzuweisen, dass die Amtsenthebung eines Chefanklägers in Zukunft nach rechtsstaatlichen Grundprinzipien zu vollziehen und zu garantieren ist?

15

Inwieweit will sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer diplomatischen Möglichkeiten im Kontext rechtsstaatlicher Verfahren (der o. g. Presidential Commission on human rights violations, Commission of Inquiry on Missing Persons und des Advisory Councils) engagieren, damit es zur Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse kommt?

16

Steht die Bundesregierung im Kontakt mit der neuen Regierung in Sri Lanka bezüglich des Prevention of Terrorism Act (PTA)?

Inwiefern steht die Bundesregierung im Kontakt mit sri-lankischen zivilgesellschaftlichen Organisationen?

17

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Folgen des PTA in Bezug auf sexuelle Gewalt entsprechend den Standards der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) aufzuarbeiten und in einem (Straf-)Rechtsverfahren zu regeln?

Welchen Beitrag würde sie gegebenenfalls leisten?

Welche Rolle würde sie dabei unabhängigen Frauenrechtsorganisationen in Sri Lanka zumessen?

18

Sind die Bundesregierung oder die EU vorstellig geworden, um die Beendigung der Notstandsmaßnahmen unter dem PTA anzumahnen?

Falls ja, was war das Ergebnis des Dialogs bzw. der Demarche?

19

Werden die Bundesregierung oder die EU die überdimensionierte Größe der militärischen Einrichtungen vor allem im Norden Sri Lankas zum Gegenstand politischer Gespräche machen (www.monde-diplomatique.de vom 11. Juli 2014 „Besatzer im eigenen Land“, www.taz.de vom 24. März 2012 „Ungleiche Brüder“)?

Falls ja, würde die Bundesregierung Vorschläge zur Konversion unterbreiten?

20

Will sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer diplomatischen Möglichkeiten engagieren, um die Regierung des Präsidenten Maithripala Sirisena bei der Erarbeitung einer neuen NGO-Gesetzgebung zu unterstützen?

Falls ja, gibt es bei der Bundesregierung konzeptionelle Überlegungen, wie eine zukünftige steuerrechtliche, finanztechnische, politische Aufsicht in Sri Lanka aussehen sollte?

Inwiefern spielen die Empfehlungen aus der UN-Erklärung zu den Rechten von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern eine Rolle?

21

Inwiefern fördert die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Aktivitäten in Sri Lanka?

Wird u. a. an Trainingsprogramme für Journalistinnen und Journalisten gedacht?

22

Was wären aus Sicht der Bundesregierung Mindeststandards, die eine neue Vereinbarung zur GSP Plus-Konzession (GSP – Generalized System of Preferences) zwischen der EU und Sri Lanka beinhalten müsste, und in welchen Intervallen sollte nach Meinung der Bundesregierung eine Überprüfung der vertraglichen Umsetzung erfolgen?

23

Wer sollte nach Meinung der Bundesregierung integraler Bestandteil eines Monitoringverfahrens der GSP Plus-Konzession sein?

24

Beabsichtigt die Bundesregierung, der neuen Regierung Sri Lankas die Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) anzubieten?

Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, menschenrechtliche Kriterien in die Zusammenarbeit einzubeziehen?

25

Inwieweit spielen in den Vorüberlegungen der Bundesregierung die Bereiche Handwerk, Fischer, Gastronomie, Tourismus im Norden, kleinbäuerliche Familienbetriebe, kleinräumliche Energiegewinnung aus natürlichen Ressourcen und jeweils die aktive Förderung von Frauen eine Rolle?

26

Was müsste aus Sicht der Bundesregierung über die EZ hinaus an Wirtschaftsförderung in Sri Lanka geleistet werden?

27

Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Pressefreiheit in Sri Lanka, insbesondere während des Wahlkampfes zur Präsidentschaftswahl?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage tamilischer Journalistinnen und Journalisten?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Einreiseverweigerungen gegenüber ausländischen Journalistinnen und Journalisten?

28

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle von Verschwindenlassen und insbesondere über den Fall des sri-lankischen Journalisten und Karikaturisten Prageeth Eknaligoda, der am 24. Januar 2010 im Vorfeld der damaligen Präsidentschaftswahlen verschwand (www.amnesty.de „Briefe gegen das Vergessen – Sri Lanka – Prageeth Eknaligoda“, Mai 2013)?

Berlin, den 18. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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