[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4611
18. Wahlperiode 14.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Tom Koenigs,
Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4501 –
Zur politischen und menschenrechtlichen Lage in Sri Lanka
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Präsidentschaftswahlen vom 8. Januar 2015 haben in Sri Lanka zu einem
demokratischen Machtwechsel geführt, bei denen Maithripala Sirisena zum
neuen Präsidenten gewählt wurde. Die politischen Herausforderungen bleiben
jedoch weiter bestehen, vor allem die Lösung des Tamilenkonfliktes und die
Umsetzung des vom UN-Menschenrechtsrat beschlossenen internationalen
Untersuchungsverfahrens der Kriegsverbrechen und
Menschenrechtsverletzungen. Bisher genehmigte die sri-lankische Regierung diese internationale
Aufarbeitung nicht, was die außenpolitischen Beziehungen Sri Lankas belastet.
Die neue Regierung unter Präsident Maithripala Sirisena hat aber angekündigt,
den Verdachten auf Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht und
schweren Verletzungen der Menschenrechte mit einem einheimischen
Untersuchungsverfahren nachzugehen.
Weitere notwendige politische Reformen zur Demokratisierung des Landes
sind die Abschaffung der exekutiven Vollmachten des Präsidenten, die
Wiederherstellung einer unabhängigen Justiz sowie des Verfassungsrates und anderer
unabhängiger staatlicher (Berufungs-)Kommissionen, etwa bei der Polizei.
Ferner bedarf es in Sri Lanka Reformen im Bereich des parlamentarischen
Ausschusssystems, eine transparente Regierungsführung und Partizipation
sowie Konsultationen auch mit außerparlamentarischen Akteuren. Maithripala
Sirisena ernannte den bisherigen Oppositionsführer Ranil Wickremesinghe
zum neuen Premierminister und strebt eine Verfassungsreform an, für die er
eine Zweidrittelmehrheit im Parlament benötigt. Für Ende April 2015 setzte
Maithripala Sirisena deshalb vorgezogene Parlamentswahlen an.
Die Zeitung „THE SUNDAY TIMES“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 4.
Februar 2015, dass der Außenminister Sri Lankas, Mangala Samaraweera, die
erneute Teilnahme am EU-Zollpräferenzsystem GSP Plus anstrebt. Ebenso sollte
kurzfristig die Ausfuhrrestriktion bei Fischexporten aus Sri Lanka aufgehoben
werden. Der Außenminister kündigte laut Zeitungsbericht außerdem an, dass
die Joint Sri Lanka-EU Economic Commission wiederbelebt werden soll und
dazu eine Visite der Europäischen Union (EU) für den 23. März 2015 geplant
sei. Die Regierung Sri Lankas wird voraussichtlich wieder Angebote der staat-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. April 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4611 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelichen Entwicklungszusammenarbeit sowohl bilateraler Art als auch im
Rahmen von EU-Programmen erhalten. Unbeschadet einer für südasiatische
Verhältnisse gut beleumundeten sozialstaatlichen Sicherung gibt es in
Teilbereichen der Gesellschaft nach wie vor Armut und Existenzrisiken. Die Rückblicke
im Dezember 2014 auf die Tsunami-Katastrophe zehn Jahre davor brachten
Daten und Einblicke in solch prekäre Lebenssituationen an die Öffentlichkeit.
Lage der Menschenrechte
Unter der Präsidentschaft Mahinda Rajapaksas hat sich die Lage der
Menschenrechte in Sri Lanka verschlechtert (
www.hrw.org, World Report 2015 zu
Sri Lanka). Straflosigkeit war selbst bei schwersten
Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet. Im Rahmen der Anti-Terror-Gesetzgebung (Prevention of
Terrorism Act; PTA) und der entsprechenden Maßnahmen wurde nicht nur die
Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern
sowie Journalistinnen und Journalisten behindert oder sabotiert sowie sexuelle
Gewalt begünstigt. Auch die Untersuchungen durch staatliche Kommissionen
und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse unterblieb, wie etwa bei der
Presidential Commission on human rights violations oder der Commission of
Inquiry on Missing Persons.
Unter der Vorgängerregierung des Ex-Präsidenten Mahinda Rajapaksa
unterstanden Nichtregierungsorganisationen (NGOs) der Aufsicht des
Verteidigungsministeriums mit daraus folgenden restriktiven Vorgaben des „NGO
National Secretariat circulars“ bei der Registrierung, steuerrechtlichen
Behandlung und finanztechnischen Aufsicht. Der geltende Prevention of Terrorism
Act ermöglicht weitgehende und willkürliche Eingriffe in die Betätigung von
NGOs. Das Büro des neu gewählten Präsidenten kündigte an, dass es zukünftig
keine Einschränkungen mehr geben soll, zumindest wenn NGOs Workshops,
Pressekonferenzen, Trainingsprogramme für Journalistinnen und Journalisten
und andere ähnliche Aktivitäten durchführen und sich außerdem an die
bestehenden Gesetze des Landes halten.
Nach wie vor ist die Pressefreiheit in Sri Lanka unter Druck. Auch nach dem
offiziellen Kriegsende im Jahr 2009 wurden Medienschaffende bedroht,
inhaftiert und ermordet. Die Aufarbeitung der Kriegsverbrechen gilt noch immer als
tabu. Eine Vielzahl an Journalistinnen und Journalisten musste in den
vergangenen Jahren aus Sri Lanka fliehen. Auch im Rahmen der diesjährigen
Präsidentschaftswahlen kam es zu Kontrolle und Zensur von Medieninhalten
(
www.reporter-ohne-grenzen.de vom 7. Januar 2015 „Präsidentenwahl ohne
freie Medien“). Insbesondere tamilische Journalistinnen und Journalisten
wurden in ihrer Arbeit eingeschränkt; ausländischen Journalistinnen und
Journalisten, die über die Wahl berichten wollten, wurde das Einreisvisum verweigert.
Auf der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ ist
Sri Lanka damit nur auf Platz 165 von 180 Ländern.
1. Welche Veränderungen in Bezug auf die
a) allgemeine politische Lage,
b) menschenrechtliche Lage
erwartet die Bundesregierung durch den Regierungswechsel?
Der Staatspräsident Maithripala Sirisena verfolgt seit seinem Amtsantritt am
9. Januar 2015 eine Agenda der umfassenden innenpolitischen Reform auf
Grundlage eines 100-Tage-Programms, in dem alle wesentlichen
Reformvorhaben aufgelistet werden. Die neue Regierung hat sich u. a. verpflichtet, die
weitgehenden Machtbefugnisse des Präsidenten zu beschneiden und die
Unabhängigkeit der Gremien, die für die Besetzung von Spitzenpositionen in der
öffentlichen Verwaltung vorgesehen sind, zu garantieren. Die Regierung hat
zudem mehr Transparenz in der Regierungsführung und ein
Informationsfreiheitsgesetz („Right to Information Act“) in Aussicht gestellt. Diese Vorhaben sollen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4611in einem Verfassungszusatz umgesetzt werden. Die unter Präsident Mahinda
Rajapaksa erheblich eingeschränkte Presse-, Meinungs- und
Versammlungsfreiheit wurde wiederhergestellt.
Die neue Regierung hat unmittelbar nach Dienstantritt das Gespräch mit den
Vereinten Nationen über die Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen im
Bürgerkrieg in Sri Lanka aufgenommen. Sie hat zudem vertrauensbildende
Maßnahmen gegenüber der tamilischen Bevölkerungsgruppe getroffen. Anlässlich
des Nationalfeiertags am 4. Februar 2015 betonte Präsident Maithripala Sirisena
die Bedeutung einer Aussöhnung der Bevölkerungsgruppen für die zukünftige
Entwicklung Sri Lankas.
Für Staatspräsident Maithripala Sirisena kommt es nun darauf an, seinen
Reformkurs bei den zu erwartenden Parlamentswahlen durch eine Mehrheit für die
ihn stützenden Kräfte abzusichern. Viele Beobachter geben seinen Reformen
und seiner Politik der Aussöhnung zwischen den ethnischen und religiösen
Gruppen des Landes nur dann eine Chance, wenn es ihm und den ihn stützenden
Reformkräften erneut gelingt, einen erheblichen Teil der ländlichen
singhalesischen Wählerschaft des Südens für sich zu gewinnen, ohne dabei die
Unterstützung der Tamilen, Christen und Muslime zu verlieren. In der singhalesischen
Wählerschaft im Süden genießt sein Amtsvorgänger noch immer erhebliche
Sympathien.
2. Für wie realistisch hält die Bundesregierung die Ankündigung Maithripala
Sirisenas einer Verfassungsreform zur Stärkung des Parlaments (
www.faz.net
vom 9. Januar 2015 „Das Ende einer Ära des Triumphalismus“)?
Kernpunkt des Wahlprogramms von Staatspräsident Maithripala Sirisena ist
eine umfassende Verfassungsreform, durch die das Parlament gestärkt werden
soll. Am 24. März 2015 hat die Regierung den 19. Verfassungszusatz in das
Parlament eingebracht, mit dem sie Kernelemente des Wahlprogramms zur
Verfassungsreform umsetzten möchte. Die geplanten Maßnahmen sind Gegenstand
intensiver politischer Diskussion. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung,
über deren Ergebnis zu spekulieren. Fest steht: Das Parlament muss den
Verfassungsänderungen mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen.
3. Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen für den neuen Präsidenten
ein, bei den von ihm angesetzten vorgezogenen Parlamentswahlen
entsprechende Mehrheiten zu erzielen?
Der Präsident Maithripala Sirisena wurde am 8. Januar 2015 für eine Amtszeit
von sechs Jahren gewählt. Er hatte in seinem 100-Tage-Programm eine
Auflösung des Parlaments für den 23. April 2015 angekündigt. Nach der Verfassung
von Sri Lanka muss innerhalb einer Frist von drei Monaten ein neues Parlament
gewählt werden. Mit einer Wahl im Juni bzw. Juli 2015 wird daher gerechnet.
Bei den Parlamentswahlen werden die Sri Lanka Freedom Party (SLFP)
Maithripala Sirisenas und die United National Party (UNP) voraussichtlich als
Konkurrenten antreten. Es wird darauf ankommen, ob diese beiden Parteien
nach der Wahl bereit sind, ihre Zusammenarbeit fortzusetzen.
Drucksache 18/4611 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die Pläne des neuen
Präsidenten, die Korruption in Sri Lanka bekämpfen zu wollen (
www.reuters.com
vom 9. Januar 2015 „Machtwechsel in Sri Lanka – Wahlsieger will
Korruption bekämpfen“)?
Die Bekämpfung von Korruption ist, ebenso wie die Verfassungsreform, ein
Schwerpunkt der neuen Regierung. Sie unterzieht große Infrastrukturprojekte
der Vorgängerregierung einer Überprüfung. Gegen eine Reihe von
Entscheidungsträgern der Vorgängerregierung wurden bereits Ermittlungen aufgrund
von Korruptionsvorwürfen eingeleitet.
5. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die
Bildung einer einheimischen Untersuchungskommission zur Aufklärung
von Menschenrechtsverletzungen und die Kriterien ihrer Arbeit?
Die Regierung von Sri Lanka hatte im Mai 2010 die „Lessons Learnt and
Reconciliation Commission“ eingesetzt, mit der Aufgabe,
Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkrieges zu untersuchen. Diese Kommission legte
am 15. November 2011 ihren Bericht vor. Internationale Beobachter kritisierten
u. a., dass die Kommission mit einem limitierten Mandat eingesetzt wurde, sich
nicht mit möglichen Menschenrechtsverletzungen seitens der Regierung befasst
habe und dass es nach Veröffentlichung nicht zur Umsetzung der Empfehlungen
kam.
Die Bundesregierung ermutigt die neue Regierung von Sri Lanka, die im
Bürgerkrieg von beiden Seiten begangenen Menschenrechtsverletzungen durch eine
nationale Untersuchungskommission, untersuchen zu lassen, mit einem
umfassenden, den internationalen Standards genügenden Mandat, unter Heranziehung
internationalen Sachverstands und unter Mitwirkung aller betroffenen religiösen
und ethnischen Gruppen des Landes.
6. Inwieweit unternimmt die Bundesregierung den Versuch, unter Umständen
in Absprache mit der EU, den Untersuchungsauftrag durch den UN-
Menschenrechtsrat zur Geltung zu bringen?
Wenn ja, mit welchen Mitteln?
Die Bundesregierung hat im VN-Menschenrechtsrat für die Resolution 25/1
vom 27. März 2014 gestimmt, mit der eine unabhängige Untersuchung von
Menschenrechtsverletzungen, die von beiden Seiten während des Bürgerkrieges
begangen wurden, durch den VN-Hochkommissar für Menschenrechte
mandatiert wurde. Die Bundesregierung weist in Gesprächen mit Regierungsvertretern
immer wieder darauf hin, dass eine Untersuchung unumgänglich ist, um eine
dauerhafte Aussöhnung zwischen den Volksgruppen zu erzielen. Diesen
Standpunkt vertritt sie auch gemeinsam mit der EU. Die Bundesregierung begrüßt die
Ankündigung der neuen Regierung von Sri Lanka, mit dem VN-
Menschenrechtsrat zusammen zu arbeiten und die Untersuchung zu unterstützen.
7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Opfer und Zeugen von
Kriegsverbrechen in Sri Lanka, Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht und
schweren Verletzungen der Menschenrechte, die sich in Deutschland
aufhalten, hinreichend unterstützt werden?
Opfer politischer Verfolgung sind in der Bundesrepublik Deutschland durch das
Asylgrundrecht geschützt. Zeugen und Opfer von Kriegsverbrechen können als
Flüchtlinge anerkannt werden, was in jedem Einzelfall vom Bundesamt für
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4611Flüchtlinge und Migration (BAMF) zu prüfen ist. Personen, die nicht als
Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt werden können, genießen
Abschiebeschutz, wenn ihnen in ihrem Herkunftsstaat ernsthafte Gefahren drohen. Zeugen
von Kriegsverbrechen können nach den dafür geltenden Vorschriften besonders
geschützt werden.
8. Hat die Bundesregierung der neuen Regierung in Sri Lanka Unterstützung
angeboten, um ein nationales Untersuchungsverfahren nach
internationalen Kriterien durchzuführen?
Falls ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung hat die Regierung von Sri Lanka zu einem eigenen
Untersuchungsverfahren ermutigt und eine Zusammenarbeit mit dem VN-
Hochkommissariat für Menschenrechte empfohlen. Eine Bitte der Regierung von Sri
Lanka um Unterstützung liegt bislang nicht vor.
9. Ist die Bundesregierung im Dialog mit der neuen Regierung des
Präsidenten Maithripala Sirisena über eine partielle Wiederaufnahme der
Untersuchungen der Lessons Learnt and Reconciliation Commission?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
10. Ist die Bundesregierung im Dialog mit der neuen Regierung des
Präsidenten Maithripala Sirisena über eine Berücksichtigung der Ergebnisse aus
dem UN Expert Panel vom 31. März 2011 (Report of the Secretary
General’s Panel of Experts on Accountability in Sri Lanka)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
11. Inwiefern plant die Bundesregierung, sich bei der Aufarbeitung dieser
Vergangenheit insbesondere für eine aktive Beteiligung von
Frauenorganisationen in Sri Lanka einzusetzen?
Die Bundesregierung setzt sich stets für eine aktive Beteiligung von Frauen und
Frauenorganisationen ein. Im Fall von Sri Lanka erscheint dies besonders
wichtig, da im ehemaligen Bürgerkriegsgebiet ca. 80 000 Haushalte von
Kriegswitwen geführt werden.
12. Wären die Bundesregierung oder die EU bereit, die forensischen
Kapazitäten der öffentlichen Behörden, aber auch staatlich unabhängiger
Einrichtungen auszubauen?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Drucksache 18/4611 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Inwiefern haben die Bundesregierung oder die EU für den
Übergangsprozess zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz in Sri Lanka
ihre Unterstützung angeboten?
Falls ja, berücksichtigt die angebotene Unterstützung die Expertise und
Empfehlungen einschlägiger UN Mechanismen, wie der
a) Sonderverfahren (Special Procedures) des UN-Menschenrechtsrates,
b) des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte,
c) des UN-Menschenrechtsausschusses (Committee on Human Rights –
ICCPR)?
Die Bundesregierung hat der neuen sri-lankischen Regierung, über die Deutsche
Botschaft in Colombo, in Gesprächen ihre Unterstützung angeboten. Die sri-
lankische Regierung betonte dabei, die Unabhängigkeit der Justiz aus eigener Kraft
wiederherstellen zu wollen und verwies auf einen gut ausgebildeten
Justizapparat. Mit der Einsetzung des neuen obersten Richters („Chief-Justice“) wurde
bereits ein sichtbarer Schritt zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz
in Sri Lanka unternommen.
14. Inwieweit sind die Bundesregierung oder die EU bei der sri-lankischen
Regierung vorstellig geworden, um darauf hinzuweisen, dass die
Amtsenthebung eines Chefanklägers in Zukunft nach rechtsstaatlichen
Grundprinzipien zu vollziehen und zu garantieren ist?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Absetzung eines
Chefanklägers vor.
Im Januar 2013 wurde die oberste Richterin des Landes, Chief-Justice Shirani
Bandaranayake, in einem rechtsstaatlich bedenklichen Verfahren ihres Amtes
enthoben. Die Bundesregierung hatte in einer Demarche gegenüber der
Regierung von Sri Lanka ihre tiefe Sorge um die Rechtsstaatlichkeit des Landes
ausgedrückt. Ihr Nachfolger, Mohan Peiris, wurde am 28. Januar 2015 von der
neuen Regierung wegen erheblicher Verstöße gegen verfahrensrechtliche
Vorschriften bei der Amtsenthebung von Chief-Justice Shirani Bandaranayake
abgesetzt. Deren Amtsenthebung sei daher von Anfang an unwirksam gewesen,
ebenso wie die Einsetzung von Mohan Peiris.
15. Inwieweit will sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer diplomatischen
Möglichkeiten im Kontext rechtsstaatlicher Verfahren (der o. g.
Presidential Commission on human rights violations, Commission of Inquiry on
Missing Persons und des Advisory Councils) engagieren, damit es zur
Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse kommt?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
16. Steht die Bundesregierung im Kontakt mit der neuen Regierung in Sri
Lanka bezüglich des Prevention of Terrorism Act (PTA)?
Inwiefern steht die Bundesregierung im Kontakt mit sri-lankischen
zivilgesellschaftlichen Organisationen?
Die Regierung von Sri Lanka hat sich zum Ziel gesetzt, Rechtsstaatlichkeit und
die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger Sri Lankas wieder
vollumfänglich zu gewährleisten. Angesichts der beabsichtigten Parlamentswahlen ist nicht
zu erwarten, dass die Sonderregelungen des PTA noch von der gegenwärtigen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4611Regierung abgeschafft werden. Die Bundesregierung würde es sehr begrüßen,
wenn die nächste Regierung die Notwendigkeit des PTA überprüfen würde.
Die Bundesregierung hat die Vorbehalte der Zivilgesellschaft gegen die
Beibehaltung des PTA aufgegriffen und gegenüber der Regierung wiederholt
angesprochen.
Die deutsche Botschaft in Colombo steht in engem Kontakt mit der sri-
lankischen Zivilgesellschaft. Auch der Beauftragte für Asien- und Pazifikpolitik des
Auswärtigen Amtes hat sich anlässlich seines Besuchs in Sri Lanka im März
2015 intensiv mit Vertretern der Zivilgesellschaft ausgetauscht.
17. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Folgen des
PTA in Bezug auf sexuelle Gewalt entsprechend den Standards der UN-
Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
(CEDAW) aufzuarbeiten und in einem (Straf-)Rechtsverfahren zu regeln?
a) Welchen Beitrag würde sie gegebenenfalls leisten?
b) Welche Rolle würde sie dabei unabhängigen
Frauenrechtsorganisationen in Sri Lanka zumessen?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
18. Sind die Bundesregierung oder die EU vorstellig geworden, um die
Beendigung der Notstandsmaßnahmen unter dem PTA anzumahnen?
Falls ja, was war das Ergebnis des Dialogs bzw. der Demarche?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
19. Werden die Bundesregierung oder die EU die überdimensionierte Größe
der militärischen Einrichtungen vor allem im Norden Sri Lankas zum
Gegenstand politischer Gespräche machen (
www.monde-diplomatique.de
vom 11. Juli 2014 „Besatzer im eigenen Land“,
www.taz.de vom 24. März
2012 „Ungleiche Brüder“)?
Falls ja, würde die Bundesregierung Vorschläge zur Konversion
unterbreiten?
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, ihre Erfahrungen mit
Konversionsprozessen in Sri Lanka einzubringen und hat dies angeboten.
20. Will sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer diplomatischen
Möglichkeiten engagieren, um die Regierung des Präsidenten Maithripala Sirisena
bei der Erarbeitung einer neuen NGO-Gesetzgebung zu unterstützen?
a) Falls ja, gibt es bei der Bundesregierung konzeptionelle Überlegungen,
wie eine zukünftige steuerrechtliche, finanztechnische, politische
Aufsicht in Sri Lanka aussehen sollte?
b) Inwiefern spielen die Empfehlungen aus der UN-Erklärung zu den
Rechten von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern eine Rolle?
Deutschland hat sich gegenüber der Regierung von Sri Lanka dafür eingesetzt,
die Arbeitsbedingungen von Nichtregierungsorganisationen zu verbessern.
Die neue sri-lankische Regierung bedauert die zurückliegenden
Einschränkungen der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen. In Gesprächen mit dem Be-
Drucksache 18/4611 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeauftragten für Asien- und Pazifikpolitik des Auswärtigen Amtes anlässlich
dessen Besuch in Sri Lanka im März 2015 baten Regierungsvertreter darum, dass
sich auch deutsche Nichtregierungsorganisationen, wie die deutschen
Politischen Stiftungen, wieder stärker in Sri Lanka engagieren. Die Bundesregierung
unterstützt dies nachdrücklich und hat erste Sondierungen in dieser Richtung
vorgenommen.
21. Inwiefern fördert die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Aktivitäten
in Sri Lanka?
Wird u. a. an Trainingsprogramme für Journalistinnen und Journalisten
gedacht?
Unter der vorangegangenen Regierung Mahinda Rajapaksas war es für
Nichtregierungsorganisationen in Sri Lanka kaum möglich, sich zu engagieren. Nun
liegen der Bundesregierung Anträge der „Arbeitsgemeinschaft für
Entwicklungshilfe, Köln – AGEH“ und von „Brot für die Welt, Berlin“ für Vorstudien für ein
künftiges Projektengagement in Sri Lanka vor. Ein Trainingsprogramm für
Journalistinnen und Journalisten ist derzeit im Rahmen der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit nicht vorgesehen.
22. Was wären aus Sicht der Bundesregierung Mindeststandards, die eine
neue Vereinbarung zur GSP Plus-Konzession (GSP – Generalized System
of Preferences) zwischen der EU und Sri Lanka beinhalten müsste, und in
welchen Intervallen sollte nach Meinung der Bundesregierung eine
Überprüfung der vertraglichen Umsetzung erfolgen?
Die Standards für die Gewährung von Einfuhrzollpräferenzen durch die EU
gemäß der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle
Staatsführung und deren Überwachung sind in den einschlägigen Regelwerken
der EU niedergelegt. Ab der GSP Plus-Gewährung überwacht die Kommission
den Status der Ratifizierung der 27 einschlägigen internationalen
Übereinkommen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten, Umwelt und
verantwortungsvoller Staatsführung und deren tatsächliche Anwendung sowie die Zusammenarbeit
mit den einschlägigen internationalen Organisationen. Die GSP Plus-
Überwachung ist ein fortlaufender Prozess in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen
Land, dem GSP Plus gewährt wurde.
23. Wer sollte nach Meinung der Bundesregierung integraler Bestandteil eines
Monitoringverfahrens der GSP Plus-Konzession sein?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
24. Beabsichtigt die Bundesregierung, der neuen Regierung Sri Lankas die
Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) anzubieten?
Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, menschenrechtliche Kriterien in
die Zusammenarbeit einzubeziehen?
Die Bundesregierung hat ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Sri
Lanka auch in den Jahren des Bürgerkriegs und unter der Vorgängerregierung
fortgesetzt. Jedoch war und ist seit dem Jahr 2001 die Zusammenarbeit
thematisch auf den einen Schwerpunkt „Konflikttransformation und
Friedensförderung“, regional auf die ehemaligen Konfliktgebiete im Norden und Osten des
Lands, konzentriert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4611Nach den Wahlen in Sri Lanka im Januar 2015 wird die geplante Zusage von
7 Mio. Euro in diesem Jahr leicht über den Zusagen der letzten Jahre liegen. Der
Schwerpunkt der Förderung des Friedensprozesses wird weitergeführt.
Menschenrechtliche Kriterien spielen in allen Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit eine maßgebliche Rolle. Zielgruppen des deutschen Engagements
sind insbesondere sozial und wirtschaftlich benachteiligte
Bevölkerungsgruppen (benachteiligt z. B. aufgrund von Gender, Kaste, Ethnie oder als
Konfliktbeteiligte).
25. Inwieweit spielen in den Vorüberlegungen der Bundesregierung die
Bereiche Handwerk, Fischer, Gastronomie, Tourismus im Norden,
kleinbäuerliche Familienbetriebe, kleinräumliche Energiegewinnung aus
natürlichen Ressourcen und jeweils die aktive Förderung von Frauen eine Rolle?
Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich aktuell und
künftig auf folgende Bereiche:
– Friedenserziehung, insbesondere Curricula-Entwicklung, mehrsprachiger
Unterricht, Traumabehandlung.
– Berufsbildung „German Tec North“: Das Vorhaben bietet den Jugendlichen
der unterschiedlichen Ethnien eine bedarfsorientierte Aus- und
Weiterbildung in der Nordprovinz an und trägt so zu einer friedenssichernden und
sozial integrativen Entwicklung bei. Hierbei wir der Aufbau eines
Berufsschulzentrums („Sri Lanka-German Training Institute“) in Kilinochchi im Norden
Sri Lankas unterstützt.
– Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU): Das Vorhaben hat
zum Ziel, die in den früheren Konfliktgebieten ansässigen tamilischen und
singhalesischen sowie muslimisch geführten Unternehmen in gleicher Weise
zu fördern, damit der soziale Zusammenhalt gestärkt wird.
– Rehabilitierung und Nationalpark- und Randzonenmanagement Wilpattu:
Das Vorhaben, das auch der Entwicklung des Tourismus dienen soll, befindet
sich momentan in Prüfung. Der Wilpattu-Park, an der Grenze zur
Nordprovinz gelegen, wurde durch die Kampfhandlungen des Bürgerkrieges stark in
Mitleidenschaft gezogen.
Bei all diesen Vorhaben werden Frauen aktiv und gezielt gefördert.
26. Was müsste aus Sicht der Bundesregierung über die EZ hinaus an
Wirtschaftsförderung in Sri Lanka geleistet werden?
Die Bundesregierung hat sich gegenüber der Regierung von Sri Lanka für eine
Verbesserung der rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen
ausgesprochen, die für Exporte nach und Investitionen in Sri Lanka gelten. Sie ist
zuversichtlich, dass die Regierung von Sri Lanka die dafür notwendigen
Maßnahmen treffen wird, mit der Folge einer Intensivierung der bilateralen
Wirtschaftsbeziehungen.
Drucksache 18/4611 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Pressefreiheit in Sri
Lanka, insbesondere während des Wahlkampfes zur
Präsidentschaftswahl?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage tamilischer
Journalistinnen und Journalisten?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Einreiseverweigerungen gegenüber ausländischen Journalistinnen und Journalisten?
Der Präsident Maithripala Sirisena hat sich ausdrücklich zu Presse- und
Meinungsfreiheit bekannt. Seit Antritt der neuen Regierung hat die Meinungsvielfalt
in den Medien zugenommen und eine neue offenere Kultur Einzug gehalten. Die
Regierung hat zudem geblockte Internetseiten (z. B. die Seite des „Colombo
Telegraph“) umgehend freigeschaltet, die unter Präsident Mahinda Rajapaksa
exilierten Journalisten zur Rückkehr aufgefordert und ein
Informationsfreiheitsgesetz angekündigt. Nach Informationen der Bundesregierung soll sich dadurch
auch die Lage tamilischer Journalisten verbessert haben.
Vor den Präsidentschaftswahlen vom 8. Januar 2015 ist es zu
Einreiseverweigerungen gegenüber ausländischen Journalisten gekommen. Die Bundesregierung
hat, da auch deutsche Journalisten davon betroffen waren, dies gegenüber der
Regierung von Sri Lanka angesprochen und auf eine Änderung gedrungen. Seit
dem Amtsantritt von Präsident Maithripala Sirisena können ausländische
Journalisten problemlos einreisen.
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle von
Verschwindenlassen und insbesondere über den Fall des sri-lankischen Journalisten
und Karikaturisten Prageeth Eknaligoda, der am 24. Januar 2010 im
Vorfeld der damaligen Präsidentschaftswahlen verschwand (
www.amnesty.de
„Briefe gegen das Vergessen – Sri Lanka – Prageeth Eknaligoda“, Mai
2013)?
Das Verschwinden von Prageeth Eknaligoda hatte die Bundesregierung im Jahr
2010 mit Bestürzung und großer Sorge zur Kenntnis genommen. Die Lage der
Journalisten wurde im bilateralen Dialog mit der Regierung von Sri Lanka
angesprochen.
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ISSN 0722-8333]