Soziale Zusammensetzung von Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Anfang Februar beschloss der Senat der Universität Bayreuth, Stipendiatinnen und Stipendiaten der Studienförderwerke generell von Studiengebühren zu befreien (vgl. die Berichterstattung im Deutschlandfunk vom 8. Februar 2007 unter http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/591635/).
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern eine solche Freistellung gerade derjenigen, die vermittels eines Stipendiums ohnehin als „privilegiert“ anzusehen sind, als politisch sinnvoll sowie vor allem sozial rechtfertigbar erscheint. Von Interesse sind vor diesem Hintergrund Zahlen über die soziale Zusammensetzung von Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie über etwaige Unterschiede zwischen einzelnen Studienförderwerken bei der Sozialstruktur der Geförderten. Darüber hinaus ist von Interesse, ob und wenn ja, zu welcher sozialen Zusammensetzung die Förderkriterien der Bundesregierung für Studienstiftungen führen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Februar 2007 eine Neufassung der zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler veröffentlicht (siehe: http://www.bmbf.de/pub/richtlinie_begabtenfoerderung.pdf).
Fragen und Antworten10
a) Wie viele Studienstipendien und wie viele Promotionsstipendien sind derzeit insgesamt durch die Studienförderwerke vergeben, und wie haben sich diese Zahlen in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? b) Wie viele Studienstipendien und wie viele Promotionsstipendien sind derzeit jeweils durch die einzelnen Studienförderwerke vergeben, und wie haben sich diese Zahlen in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Zahlen der geförderten Studien- und Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen:
Zahlen für den Anteil von Stipendiatinnen und Stipendiaten im Jahr 2006 können noch nicht angegeben werden, da die Verwendungsnachweise für 2006 noch nicht vollständig vorliegen. Wie viele Stipendiatinnen und Stipendiaten aktuell gefördert werden lässt sich erst nach Überprüfung der Verwendungsnachweise für 2007 feststellen.
Stipendienförderung Promotionsförderung Jahr CUS FNS ESW KAS FES HBS StS HSS hbs SDW RLS Gesamt 2004 Stipendiaten 699 361 740 1 223 1 191 1 143 6 019 385 304 896 283 13 244 2005 Stipendiaten 708 395 787 1 214 1 130 1 165 6 153 381 321 861 300 13 415 2006 Stipendiaten 708 415 805 1 364 1 111 1 144 6 362 374 366 878 331 13 858 Jahr CUS FNS ESW KAS FES HBS StS HSS hbs SDW RLS Gesamt 2004 Stipendiaten 264 166 219 288 273 429 810 203 170 121 93 3 036 2005 Stipendiaten 243 174 213 310 309 450 697 189 153 154 97 2 989 2006 Stipendiaten 230 143 232 297 304 373 730 171 138 159 106 2 883
- CUS: Cusanuswerk
- FNS: Friedrich-Naumann-Stiftung
- ESW: Evangelisches Studienwerk
- KAS: Konrad-Adenauer-Stiftung
- FES: Friedrich-Ebert-Stiftung
- HBS: Hans-Böckler-Stiftung
- StS: Studienstiftung des deutschen Volkes
- HSS: Hanns-Seidel-Stiftung
- hbs: Heinrich-Böll-Stiftung
- SDW: Stiftung der Deutschen Wirtschaft
- RLS: Rosa-Luxemburg-Stiftung
Studienförderung Promotionsförderung Jahr Gesamt männlich weiblich weibl. Anteil in % Jahr Gesamt männlich weiblich weibl. Anteil in % 2004 13 244 7 178 6 066 45,90 2004 3 036 1 615 1 421 46,81 2005 13 415 7 255 6 160 45,92 2005 2 989 1 578 1 411 47,21
a) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Zusammensetzung der von allen Studienförderwerken insgesamt geförderten Studierenden, und wie hat sich diese in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach den aus den Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerkes üblichen Kategorien „niedrig“, „mittel“, „gehoben“ und „hoch“ sowie nach Geschlecht)? b) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Zusammensetzung der von den einzelnen Studienförderwerken geförderten Studierenden, und wie hat sich diese in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach den aus den Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerkes üblichen Kategorien „niedrig“, „mittel“, „gehoben“ und „hoch“ sowie nach Geschlecht)?
Eine Aufschlüsselung nach den vom Deutschen Studentenwerk in seiner Sozialerhebung verwendeten Kategorien ist nicht möglich.
Die Angaben in den Verwendungsnachweisen erfolgen nicht entsprechend der Kategorien aus der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes. Da die Stipendienhöhe in Anlehnung an das BAföG berechnet wird, lässt sich die soziale Situation der Stipendiatinnen und Stipendiaten aber aus den ihnen bewilligten Stipendien ableiten. Die Empfänger von Vollstipendien hätten demnach eine „niedrige“ familiäre Einkommenssituation, Empfänger von Teilstipendien eine „mittlere“ und Büchergeldempfänger eine „hohe“. Der Prozentsatz der Vollstipendien beträgt im Durchschnitt ca. 25 Prozent, der Prozentsatz der Teilstipendien 33 Prozent und der Büchergeldempfänger 42 Prozent.
Eine weitere Aufschlüsselung nach Geschlecht ist nach den dem BMBF vorliegenden Angaben allerdings nicht möglich.
Zahlen für das Jahr 2006 können noch nicht angegeben werden, da die entsprechenden Verwendungsnachweise noch nicht vollständig vorliegen. Die Verteilung im einzelnen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Jahr CUS2 FNS ESW KAS FES HBS StS HSS hbs SDW RLS Gesamt 2004 Insgesamt 699 361 740 1 223 1 191 1 143 6 019 385 304 896 283 13.244 absolut Vollstipendiaten 153 68 201 243 306 784 981 130 108 148 127 3.249 Teilstipendiaten 254 106 312 385 462 256 2.022 130 119 311 113 4.470 Büchergeldempfänger 292 187 227 595 423 103 3.016 125 77 437 43 5.525 Vollstipendiaten 21,89 % 18,84 % 27,15 % 19,87 % 25,70 % 68,58 % 16,31 % 33,76 % 35,53 % 16,52 % 44,88% 24,52 % prozentual Teilstipendiaten 36,34 % 29,35 % 42,15 % 31,48 % 38,80 % 22,40 % 33,58 % 33,76 % 39,14 % 34,71 % 39,93% 33,76 % Büchergeldempfänger 41,77 % 51,81 % 30,68 % 48,65 % 35,52 % 9,02 % 50,11 % 32,47 % 25,33 % 48,77 % 15,18% 41,72 % 2005 Insgesamt 708 395 787 1 214 1 130 1 165 6 153 381 321 861 300 13.415 absolut Vollstipendiaten 150 88 227 339 296 801 978 137 120 153 133 3.422 Teilstipendiaten 267 93 344 350 388 243 2.006 130 120 293 113 4.347 Büchergeldempfänger 291 214 216 525 446 121 3.169 114 81 415 54 5.646 Vollstipendiaten 21,19 % 22,28 % 28,34 % 27,92 % 26,20 % 68,85 % 15,89 % 35,96 % 35,53 % 17,77 % 44,33% 24,66 % prozentual Teilstipendiaten 37,71 % 23,54 % 43,71 % 28,83 % 34,33 % 20,86 % 32,60 % 34,12 % 39,14 % 34,03 % 37,67% 33,03 % Büchergeldempfänger 41,10 % 54,18 % 27,45 % 43,25 % 39,47 % 10,39 % 51,50 % 29,92 % 25,33 % 48,20 % 18,00% 42,30 %
- CUS2: Cusanuswerk
a) Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Förderbetrag je Stipendiatin bzw. Stipendiat und wie hat sich dieser in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? b) Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Förderbetrag je Stipendiatin bzw. Stipendiat in den einzelnen Studienförderwerken, und wie hat sich dieser in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Das Durchschnittsstipendium betrug im Jahr 2004 3 355 Euro, 2005 3 311 Euro und 2006 3 304 Euro.
Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht ist nach den dem BMBF vorliegenden Daten nicht möglich. Tendenzen über die Durchschnittshöhe des Stipendiums in den einzelnen Begabtenförderungswerken lassen sich aus dem Verhältnis von Büchergeldempfängern zu Teil- und Vollstipendiaten ableiten (vgl. Tabelle zu Frage 2).
a) Wie viel Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten als finanzielle Förderung ausschließlich so genanntes Büchergeld, und wie hat sich dieser Anteil in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? b) Wie viel Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten der einzelnen Studienförderwerke erhalten als finanzielle Förderung ausschließlich Büchergeld, und wie hat sich dieser Anteil in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die Anteile der Büchergeldempfängerinnen und -empfänger und der Vollstipendiatinnen und -stipendiaten insgesamt sowie in den einzelnen Begabtenförderungswerken ergeben sich aus der Tabelle zu Frage 2. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht ist nach den dem BMBF vorliegenden Angaben nicht möglich.
a) Wie viel Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten als finanzielle Förderung den Stipendien-Höchstbetrag (plus Büchergeld) ausgezahlt, und wie hat sich dieser Anteil in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? b) Wie viel Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten der einzelnen Studienförderwerke erhalten als finanzielle Förderung den Stipendien- Höchstbetrag (plus Büchergeld), und wie hat sich dieser Anteil in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die Anteile der Büchergeldempfängerinnen und -empfänger und der Vollstipendiatinnen und -stipendiaten insgesamt sowie in den einzelnen Begabtenförderungswerken ergeben sich aus der Tabelle zu Frage 2. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht ist nach den dem BMBF vorliegenden Angaben nicht möglich.
a) Wie viel Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten als finanzielle Förderung mehr als 200, 300, 400 und 500 Euro (inklusive sowie exklusive so genanntes Büchergeld), und wie hat sich dieser Anteil in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? b) Wie viel Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten der einzelnen Studienförderwerke erhalten als finanzielle Förderung mehr als 200, 300, 400 und 500 Euro (inklusive sowie exklusive so genanntes Büchergeld), und wie hat sich dieser Anteil in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Frage kann aus den dem BMBF mit den Verwendungsnachweisen regelmäßig mitgeteilten Daten nicht beantwortet werden.
a) Welche Studienförderwerke wenden bei der Vergabe ihrer Stipendien „Sozialkriterien“ an? b) Wie sind diese im Einzelnen ausgestaltet, und wie werden sie begründet?
Alle Begabtenförderungswerke beziehen soziale Kriterien in unterschiedlicher Form in die Auswahlentscheidungen ein, wobei diese neben den Hauptkriterien (z. B.: überdurchschnittliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement, Persönlichkeit) mehr oder weniger stark gewichtet werden.
Einige Begabtenförderungswerke, z. B. die Hans-Böckler-Stiftung, die Rosa- Luxemburg-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung, haben den Ausgleich sozialer, politischer oder geschlechtlicher Benachteiligung explizit in ihre Förderbestimmungen aufgenommen. Aber auch diejenigen Begabtenförderungswerke, die derartige Kriterien nicht ausdrücklich in ihre Förderbestimmungen aufgenommen haben, berücksichtigen die besondere Lebensleistung solcher Bewerberinnen und Bewerber, die aus ungünstiger sozialer Situation heraus überdurchschnittliche Leistungen erbringen.
Zu den Merkmalen, die häufig genannt werden, gehören vor allem der Ausgleich von Benachteiligungen durch:
- bildungsfernes Elternhaus, schwieriges soziales Umfeld, mangelnde Fördermöglichkeiten der Herkunftsfamilie
- Migrationshintergrund
- gesundheitliche Situation, wie schwere Erkrankungen oder Behinderung
- familiäre Situation, wie Pflegeleistungen, Mutter- oder Vaterschaft, Kinderbetreuung
- Geschlecht.
So wird sich auch der größte Teil der Begabtenförderungswerke an einem Programm beteiligen, das die erleichterte Aufnahme von Bewerbern mit Migrationshintergrund im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung des § 8 BAföG ermöglicht.
a) Was sind die wesentlichen Änderungen der im Februar 2007 veröffentlichten Neufassung der Vorgaben von Seiten der Bundesregierung, die die einzelnen Studienförderwerke bei der Vergabe der Stipendien beachten müssen? b) Versucht die Bundesregierung mit Hilfe dieser Vorgaben auf die Zusammensetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten Einfluss zu nehmen? Wenn ja, mit welchen Zielen und mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? c) Plant die Bundesregierung, die Vorgaben zur Vergabe von Stipendien durch die Studienförderwerke in dieser Legislaturperiode erneut zu ändern? Wenn ja, ist absehbar, mit welchen Zielen und Inhalten?
Die „Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler“ werden laufend den Bedürfnissen der Förderung angepasst. Die Änderungen vom Februar 2007 wurden angeregt von der Promovierendeninitiative, einem Zusammenschluss promovierender Stipendiatinnen und Stipendiaten, und betrafen die Verbesserung der Promotionsförderung in einigen Details, z. B. Verbesserung der Familienfreundlichkeit, mehr Rechtssicherheit bei Forschungskostenpauschalen.
Nach den genannten Nebenbestimmungen ist Voraussetzung für die Studienförderung, dass Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die Pluralität der Förderlandschaft, die durch die Einbeziehung von elf unterschiedlich ausgerichteten Begabtenförderwerken erreicht wird, gewährleistet eine ausgewogene Berücksichtigung des vorhandenen Spektrums an Begabungen. Auf den Auswahlprozess der Begabtenförderungswerke nimmt das BMBF keinen Einfluss.
Die Nebenbestimmungen werden laufend den aktuellen Erfordernissen angepasst. Insbesondere ist für dieses Jahr eine Berücksichtigung der Regelungen des Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes geplant.
a) Nach welchen Kriterien können Studierende in Masterstudiengängen durch die Studienförderwerke gefördert werden? b) In welchen Fällen sind Studierende in Masterstudiengängen von einer Förderung durch Studienförderwerke ausgeschlossen?
Studierende in Masterstudiengängen können entsprechend den Bestimmungen des BAföG gefördert werden, wenn der Studiengang auf einem Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang aufbaut und der Auszubildende außer dem Bacheloroder Bakkalaureusstudiengang noch keinen Studiengang abgeschlossen hat.
Außerdem kann abhängig vom Einzelfall ausnahmsweise ein Masterstudium als Zusatz- oder Ergänzungsstudium oder als weiteres Studium nach einem berufsqualifizierenden Abschluss zugelassen werden, wenn dies nach dem angestrebten Ausbildungsziel oder der angestrebten beruflichen Qualifizierung zu rechtfertigen ist.
Plant die Bundesregierung, die Zuwendungen an die Studienförderwerke im Laufe dieser Legislaturperiode anzuheben oder einzuschränken? Wenn ja, welche? Wird dieses mit einer Veränderung bzw. Ergänzung ihrer politischen Vorgaben an die Studienförderwerke verbunden sein?
Die Zuwendungen an die Begabtenförderungswerke werden erhöht mit dem Ziel, statt zuvor ca. 0,7 Prozent bis zum Ende der Legislaturperiode ein Prozent der Studierenden als Begabte zu fördern. Hierzu ist eine Erhöhung der Mittel um knapp 19 Mio. Euro im Jahr 2007 gegenüber 2005 auf 99,4 Mio. Euro geplant; in den Folgejahren sind weitere Steigerungen vorgesehen.
Ein Veränderung oder Ergänzung der politischen Vorgaben an die Begabtenförderungswerke ist mit dieser Steigerung nicht verbunden.