[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4777
18. Wahlperiode 28.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Ulle Schauws,
Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4519 –
Perspektiven der bundesdeutschen Filmförderung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das deutsche Filmfördersystem ist immer wieder Gegenstand öffentlicher
Debatten. Selbst Filmschaffende, die von der Förderung profitieren, kritisieren
das bestehende System und fordern Reformen.
Diese Kritik bezieht sich unter anderem auf das Spannungsverhältnis zwischen
wirtschaftlichen und kulturellen Kriterien bei der Filmförderung, die fehlenden
Rückflüsse erfolgreicher Produktionen an die Förderanstalten, die Besetzung
der Vergabekommissionen sowie die Rolle der Verwertungsgesellschaften und
der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten.
Vor dem Hintergrund der auslaufenden Richtlinie des Deutschen
Filmförderfonds Ende des Jahres 2015 und der anstehenden Novellierung des
Filmförderungsgesetzes bis Ende des Jahres 2016 muss die Bundesregierung dafür Sorge
tragen, die Interessen aller im Filmgeschäft tätigen Akteure einzubeziehen.
1. Wie viele Anträge auf Förderung deutscher Filmproduktionen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der Filmförderungsanstalt (FFA) und
dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF) in den Jahren 2013 und 2014
eingegangen, aufgeschlüsselt nach weiblichen und männlichen Antragstellern?
Im Jahr 2013 sind bei der Filmförderungsanstalt (FFA) insgesamt 196 Anträge
(Projektfilmförderung und Referenzfilmförderung) eingegangen, beim DFFF
waren es 73 Anträge. Im Jahr 2014 belief sich die Anzahl der Anträge bei der
FFA auf insgesamt 171, beim DFFF waren es 72 Anträge.
In allen Fällen wurden die Anträge auf Produktionsförderung von Firmen und
nicht von natürlichen Personen gestellt. Naturgemäß ist daher eine
Aufschlüsselung in weibliche und männliche Antragsteller nicht möglich.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 27. April 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4777 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Wie viele deutsche Filmproduktionen haben die FFA und der DFFF nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 und 2014 gefördert,
aufgeschlüsselt nach weiblichen und männlichen Antragstellern?
Im Jahr 2013 haben FFA und DFFF insgesamt 115 deutsche Filmproduktionen
gefördert, im Jahr 2014 waren es 100. Bei der Referenzfilmförderung der FFA
und der Förderung nach dem DFFF entspricht die Anzahl der beantragten
Projekte in der Regel der Anzahl der bewilligten Projekte.
Produktionsförderung wird an Firmen und nicht natürlichen Personen gewährt.
Naturgemäß ist daher eine Aufschlüsselung in weibliche und männliche
Förderungsempfänger nicht möglich.
3. Wie viele Anträge auf Förderung internationaler Koproduktionen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der FFA in den Jahren 2013 und 2014
eingegangen, aufgeschlüsselt nach weiblichen und männlichen
Antragstellern?
Im Jahr 2013 sind bei der FFA 39 Anträge auf Förderung internationaler
Koproduktionen eingegangen; im Jahr 2014 waren es 33 Anträge.
In allen Fällen wurden die Anträge auf Förderung internationaler
Koproduktionen von Firmen und nicht von natürlichen Personen gestellt. Naturgemäß ist
daher eine Aufschlüsselung in weibliche und männliche Antragsteller nicht
möglich.
4. Wie viele internationale Koproduktionen haben die FFA und der DFFF nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 und 2014 gefördert,
aufgeschlüsselt nach weiblichen und männlichen Antragstellern?
Im Jahr 2013 sind von FFA und DFFF insgesamt 59 internationale
Koproduktionen gefördert worden; im Jahr 2014 waren es insgesamt 54 internationale
Koproduktionen.
In allen Fällen wurde die Förderung an Firmen und nicht natürlichen Personen
gewährt. Naturgemäß ist daher eine Aufschlüsselung in weibliche und
männliche Förderungsempfänger nicht möglich.
5. Wann ist die Veröffentlichung der von der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters, bei der FFA
in Auftrag gegebene Studie zum Verhältnis von weiblichen
Hochschulabgängerinnen und Fördermittelvergaben geplant?
Der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an der Herstellung von Filmen
sowie anderen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft misst die Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien große Bedeutung bei. Sie hält
daher, über die Untersuchungen der FFA hinausgehend, eine umfassendere
Analyse der Situation weiblicher Kreativer in der gesamten Kulturbranche für
erforderlich. Sie begrüßt daher die aktuellen Planungen des Deutschen Kulturrats zu
einer entsprechenden wissenschaftlich begleiteten Studie und prüft zur Zeit die
finanzielle Förderung dieses Projekts.
Es gibt allerdings Überlegungen der FFA, im Rahmen einer Studie die Ursachen
der bestehenden Benachteiligung von Frauen im Filmbereich zu erforschen.
Inhalt, Art und Umfang der Untersuchung liegen in der Zuständigkeit der FFA.
Das Vorhaben wird ausdrücklich von der Staatsministerin unterstützt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/47776. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Produzentinnen,
Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen und andere im Filmbereich tätige Frauen
zu unterstützen?
Es ist zwischen verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung zu
differenzieren.
Im Bereich der sog. kulturellen Filmförderung der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien besteht seit Jahren im Hinblick auf die
Besetzung der Fördergremien annähernd Geschlechterparität. Eine aktuelle Studie der
Universität Rostock belegt, dass die kulturelle Filmförderung der Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien zu den geschlechtergerechtesten
Förderungen Deutschlands zählt.
Zudem prüft die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im
Rahmen der aktuell laufenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes,
inwieweit die bestehenden gesetzlichen Regelungen in geeigneter Weise erweitert
werden können, um die Chancengleichheit für Frauen im Filmbereich weiter zu
verbessern.
Schließlich hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die
FFA gebeten, sich des Themas anzunehmen. Der Verwaltungsrat der FFA hat
diesen Vorschlag aufgegriffen und die Kommission für Innovation und
Strukturfragen mit dieser Aufgabe betraut.
Das Bundesministerium für Familie, Senkioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
hat anlässlich der Internationalen Filmfestspiele 2015 in Berlin die Initiative Pro
Quote Regie (PQR) mit einer Zuwendung unterstützt. Bei PQR handelt es sich
um einen Zusammenschluss von über 200 deutschen Regisseurinnen, deren Ziel
die paritätische Besetzung aller Filmfördergremien und die Bewusstmachung
der Benachteiligung von Frauen im Regieberuf ist. Konkret wurden eine so
genannte Multimediabubble und zwei Fachtagungen gefördert.
Das BMFSFJ fördert außerdem das Internationale Frauenfilmfestival Dortmund/
Köln mit einem Anerkennungsbeitrag, um den Filmen von Frauen ein Forum zu
geben und die Netzwerkbildung und den Austausch weiblicher Filmschaffender
untereinander zu unterstützen.
7. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der von DFFF
und FFA in den Jahren 2013 und 2014 geförderten Filmproduktionen, die
nicht im Kino, sondern direkt im Fernsehen gezeigt werden oder wurden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es im genannten Zeitraum keine vom
DFFF oder der FFA geförderten Filme, die nicht im Kino gezeigt werden bzw.
wurden.
8. Wie ist der aktuelle Stand und Zeitplan der vom Bundesminister für
Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, in Aussicht gestellten Erhöhung des
Filmförderbudgets des Bundes um Gelder aus der Mittelstandsförderung
(Handelsblatt vom 5. Februar 2015 „Das ist eine Stilfrage“)?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet derzeit unter
Beteiligung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ein
eigenes Konzept mit Schwerpunkt insbesondere auf dem Einsatz innovativer
Technik zur Förderung internationaler Koproduktionen und hochkarätiger
Serienformate. Voraussichtlich im Herbst 2015 ist mit dem Beginn der
Fördermaßnahme zu rechnen.
Drucksache 18/4777 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Aus welchem Budget wird die vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar
Gabriel angekündigte Aufstockung des Filmbudgets in Höhe von 10 Mio.
Euro (Handelsblatt vom 5. Februar 2015 „Das ist eine Stilfrage“) erfolgen,
und wie wird dieser Betrag haushaltsrechtlich verbucht werden?
Haushaltsmittel für die Filmförderung für das Jahr 2015 werden durch
Umschichtungen im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
bereitgestellt. Vorbehaltlich der derzeit laufenden Haushaltsberatungen sollen
nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ab dem Jahr
2016 im Einzelplan 09 10 Mio. Euro für die Filmförderung zur Verfügung
gestellt werden.
10. Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem von der
Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgebrachten Vorschlag, das vom
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Aussicht gestellte Geld der gemeinsamen
„Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung“ zuzuführen
(Handelsblatt vom 5. Februar 2015 „Das ist eine Stilfrage“)?
Für die gemeinsame Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Kultur-
und Kreativwirtschaft“ gibt es einen eigenen Haushaltsansatz beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ordnungspolitischer Ansatz ist die
politische Begleitung und Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft als
eines eigenständigen, aufstrebenden Wirtschaftszweiges mit auf Erwerb
abzielenden privatwirtschaftlichen Unternehmen. Aus dem Ansatz „Umsetzung
kreativwirtschaftlicher Konzepte“ werden Projekte, Studien und
Begleitforschung, Veranstaltungen usw. zur Entwicklung des Sektors Kultur- und
Kreativwirtschaft finanziert. Darüber hinaus wird daraus auch das Kompetenzzentrum
Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes finanziert. Die von Bundesminister
für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel in Aussicht gestellten zusätzlichen
Mittel dienen allein der Filmförderung und werden nicht für allgemeine Projekte
und Programme im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft
eingesetzt. Insofern gibt es im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie derzeit
keine Überlegungen, die für die Filmförderung bereitgestellten Mittel formal der
„Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft“ zuzuführen.
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um die
von der Kulturstaatsministerin Monika Grütters im „Handelsblatt“ vom
5. Februar 2015 gewünschte Bündelung beziehungsweise Harmonisierung
von Bundes- und Länderförderungen voranzutreiben?
Die Bündelung bzw. Abstimmung zwischen Bundes- und Länderförderungen ist
kein einmaliger Vorgang, sondern ein permanenter Prozess. Dies war auch ein
zentrales Thema der Gesprächsrunde mit Vertretern der Filmbranche, zu
welcher Staatsministerin Monika Grütters im November 2014 eingeladen hatte.
Hintergrund ist, dass die Marktentwicklungen und damit auch der Förderbedarf
der Filmbranche einem steten Wandel unterliegen. Sowohl die
Bundesfilmförderer als auch die Länderförderer sind daher gefordert und bestrebt, ihre
gesetzlichen Vorgaben bzw. Richtlinien immer wieder anzupassen, um die Branche
bedarfsgerecht und gezielt zu unterstützen.
Hierbei gibt es aufgrund der föderalen Strukturen und Kompetenzen eine
Aufgabenteilung, die sich vielfach bewährt hat, im Einzelnen aber immer wieder der
Abstimmung und erneuten Fokussierung bedarf. Es gehört zu den gesetzlichen
Aufgaben der FFA, auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung
des Bundes und der Länder hinzuwirken. Unter anderem auf dieser Grundlage
treffen sich Bundes- und Länderförderer in regelmäßigen Abständen, um sich
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4777auszutauschen und gegebenenfalls abzustimmen. Darüber hinaus beteiligt die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Länder und
Länderförderer frühzeitig – noch vor der Erstellung des Referentenentwurfs – im
Rahmen der Novellierung des Filmförderungsgesetzes.
12. Gibt es diesbezüglich Anstrengungen der Bundesregierung,
Filmemacherinnen und Filmemachern die Antragstellung und Produktion eines Films
insbesondere mit Blick auf die jeweils eingeforderten Standorteffekte zu
erleichtern?
Im Unterschied zu den Förderinstrumenten auf Länderebene stellen die
Filmförderungsregelungen auf Bundesebene keine Anforderungen im Hinblick auf
regionale Standorteffekte innerhalb Deutschlands. Es liegt in der Zuständigkeit
der Länder, etwaige Erleichterungen bei der Erbringung von Standorteffekten
vorzusehen.
13. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die
Fernsehanstalten ARD und ZDF bei der von der Kulturstaatsministerin Monika
Grütters im „Handelsblatt“ vom 5. Februar 2015 geforderten
Entscheidung für die Förderung von Kinofilmen zu unterstützen?
Der Bundesgesetzgeber hat die Unterstützung von Kinofilmen durch
öffentlichrechtliche sowie private Fernsehsender durch deren Einbeziehung in das
verbindliche Abgabesystem zur Förderung von Kinofilmen im
Filmförderungsgesetz geregelt.
Darüber hinausgehende Vorgaben zur Unterstützung des deutschen Kinofilms
durch die öffentlich-rechtlichen Sender, etwa durch die Pflicht zur Einräumung
attraktiver Sendeplätze oder von Vorgaben zur Höhe der für Kinofilme zu
verwendenden Programmmittel, liegen in der Zuständigkeit der Länder.
14. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung, dass die
öffentlich-rechtlichen Fernsehsender im Interesse einer größeren inhaltlichen
und künstlerischen Eigenständigkeit des deutschen Kinofilms künftig auf
eine direkte Mitwirkung in den Entscheidungsgremien der deutschen
Filmförderung verzichten sollten?
Auf Ebene der bundesweiten Filmförderung bestehen Mitwirkungsrechte von
Fernsehsendern im Rahmen des Filmförderungsgesetzes. Dies ist mit Blick auf
die Einordnung der auch durch die Fernsehsender zu entrichtenden Abgabe nach
dem Filmförderungsgesetz als Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion
rechtlich geboten und hat sich bewährt.
Eine Einflussnahme der Sender besteht über eigene Film-
Finanzierungsmechanismen und das hiermit einhergehende Lizenz- und Rechtemanagement. Beides
fällt mit der staatlichen Filmförderung oftmals zusammen, da die Produktion
eines Kinofilms in der Regel auf mehrere Geldgeber angewiesen ist. Die
Bundesregierung wird diesen Aspekt der Frage im Rahmen der Erarbeitung des
Regierungsentwurfs zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes prüfen.
15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einer
generellen Verkleinerung der Entscheidungsgremien der Filmförderung?
Die Bundesregierung wird die Frage im Rahmen der Erarbeitung des
Regierungsentwurfs zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes prüfen. Hierzu
Drucksache 18/4777 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodehatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung in seiner
Beschlussempfehlung zum Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des
Filmförderungsgesetzes vom 3. Juni 2013, Bundestagsdrucksache 17/13689 (S. 9) aufgefordert.
16. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Pflege des
Kulturguts Film durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesetzlich
festzuschreiben?
Die Zuständigkeit für eine entsprechende Regelung liegt bei den Ländern.
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Höhe der Summe, die die
Verleiher für die Digitalisierung der Kinos gezahlt haben?
Die Verleiher beteiligen sich über sog. Virtual print fees (VPF) an der digitalen
Umrüstung der Kinos. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis der von den
Verleihern insgesamt geleisteten Zahlungen zur digitalen Umrüstung der Kinos
unter Einbeziehung privater Finanzierungsmodelle. Im Rahmen des sog.
Treuhandmodells sind bisher knapp 3,9 Mio. Euro an Zahlungen der Verleiher bei der
FFA eingegangen (Stand: 7. April 2015).
18. Wie ist der Stand des deutsch-chinesischen Koproduktionsabkommens?
Die chinesische Botschaft hat auf Anfrage der hierfür auf Bundesebene
federführenden Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien positives
Interesse am Abschluss eines deutsch-chinesischen Koproduktionsabkommens
bekundet. Mit der chinesischen Seite wurde daraufhin die Erstellung eines
Musterabkommens verabredet, auf dessen Basis die Verhandlungen erfolgen
können. Der Entwurf eines Musterabkommen wurde von der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien erstellt und wird der chinesischen Seite auf
diplomatischem Weg übermittelt.
19. In der Konkurrenz zu welchen europäischen Standorten sieht die
Bundesregierung deutsche Filmstandorte wie Berlin, Köln und München?
Eine nennenswerte Konkurrenz mit anderen europäischen Standorten besteht in
erster Linie im Hinblick auf die Anziehung internationaler Großproduktionen.
Zu den Wettbewerbsfaktoren zählen neben den vom jeweiligen Staat zur
Verfügung gestellten finanziellen Anreizen insbesondere auch die Qualifikation der
künstlerischen und technischen Mitarbeiter vor Ort, die für den jeweiligen Film
jeweils gefragten Drehplätze, die filmtechnische Infrastruktur, bewährte
Erfahrungen aus vorangegangenen Projekten, die Sprache sowie eine Vielzahl
weiterer Faktoren. Entsprechend besteht tatsächliche bzw. potentielle Konkurrenz zu
einer Vielzahl von europäischen Standorten, darunter Großbritannien,
Frankreich, Spanien, Ungarn und Portugal.
20. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des Transatlantischen
Freihandelsabkommens TTIP auf das deutsche Filmfördersystem ein?
In TTIP ist eine horizontale Ausnahmeklausel für Beihilfen bei Dienstleistungen
geplant, die dafür sorgt, dass staatliche Förderungen einschließlich der
Filmförderung weiterhin zulässig sind. Die Bundesregierung geht daher davon aus,
dass das Abkommen zu keinen Änderungen der bisherigen Förderstrukturen im
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4777deutschen Filmfördersystem führen wird und der Spielraum für zukünftige
Anpassungen erhalten bleibt.
21. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Rückflüsse
wirtschaftlich erfolgreicher Produktionen an die Förderanstalten zu
veröffentlichen und zu erhöhen?
Die Rückzahlungsquoten im Produktionsbereich werden von der FFA in ihrem
jährlichen Geschäftsbericht veröffentlicht. Aus Gründen des Schutzes von
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gibt die FFA keine Zahlen bezüglich der
Rückflüsse aus einzelnen Projekten heraus.
Weitere Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung des
Regierungsentwurfs zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes prüfen und
ggf. dem Bundesgesetzgeber unterbreiten.
22. Hält die Bundesregierung angesichts der Veränderungen der Produktions-
und Distributionsmärkte eine noch stärkere Akzentuierung der
Förderinstrumente von kommerziellen und kulturell ambitionierten Filmen für
denkbar?
Die Bundesregierung wird die Frage im Rahmen der Erarbeitung des
Regierungsentwurfs zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes prüfen.
23. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung die derzeit nach dem
Filmförderungsgesetz geltenden Erfolgskriterien bei der Bewertung von
Filmproduktionen stärker ausdifferenziert werden?
24. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, den Erfolg
eines Filmes nicht mehr nur allein aus der erreichten Besucherzahl,
sondern aus dem Verhältnis von Fördervolumen und Besucherzahl zu
berechnen?
25. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
gestiegenen Anzahl an Fortsetzungsfilmen die Forderung (Stellungnahme
der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm zur geplanten Novellierung des
Filmförderungsgesetzes 2017), die vollständige Verwendung eventuell
erworbener Referenzansprüche zur Bedingung neuer Projektförderanträge
zu machen?
26. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die
Referenzmittel stärker an die Regisseurinnen und Regisseure bzw. Autorinnen und
Autoren eines Films zu binden?
27. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um geförderten Filmen
über die Kinoauswertung hinaus auch andere Wege zum Publikum zu
öffnen, zum Beispiel über verkürzte Sperrfristen?
28. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, im Interesse
einer besseren Kapitalausstattung der Produktionsfirmen in ihren
Förderrichtlinien auf die Forderung zum Erbringen eines Eigenanteils an den
Produktionskosten zu verzichten?
29. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
Filmproduzentinnen bzw. Filmproduzenten in Deutschland in ihrer Innovations-
Drucksache 18/4777 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodefähigkeit zu fördern und in der Erschließung neuer Vertriebs- und
Auswertungswege zu unterstützen?
Die Fragen 23 bis 29 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
30. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um eine
ausreichende Versorgung mit dem Kulturgut Film auch in den von
Kinoschließungen betroffenen Regionen sicherzustellen?
Die Bundesregierung hat mit den Förderprogrammen zur Digitalisierung der
Kinos einen erheblichen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt in der deutschen
Kinolandschaft geleistet. Allein im Rahmen des ersten Förderprogramms mit
Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe
von 21 Mio. Euro und der FFA in Höhe von 15 Mio. Euro konnten in ganz
Deutschland mehr als 1 550 Leinwände auf digitales Abspiel umgerüstet
werden. Um auch die kleineren Kinos einen Fortbestand zu sichern, hat die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Jahr 2014 ein weiteres
Förderprogramm zur Digitalisierung durchgeführt. Zielgruppe waren die Kinos,
die die Mindestvoraussetzungen des im Jahr 2013 beendeten
Vorläuferprogramms nicht erreicht haben, aber als Kulturort eine besondere Funktion
wahrnehmen.
Darüber hinaus tragen die im Filmförderungsgesetz vorgesehene
Kinomodernisierungs- und Neuerrichtungsförderung sowie die Zusatzkopienförderung zu
einer flächendeckenden Versorgung mit Filmen bei.
Auch der Kinoprogrammpreis der kulturellen Filmförderung der Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien leistet einen erheblichen Beitrag,
um die Programmkinos in der Fläche zu fördern. Jährlich stellt die Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien hierfür Prämien in Höhe von
1,5 Mio. Euro zur Verfügung, mit denen rund 200 Kinos in Deutschland
ausgezeichnet werden, davon zahlreiche in Orten unter 25 000 Einwohnern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
31. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in diesem
Zusammenhang verstärkt alternative Formen des Kinoabspiels, zum Beispiel
Filmclubs, Kinoinitiativen, Jugendzentren, zu unterstützen?
Alternative Formen des Kinoabspiels fallen aufgrund der grundgesetzlichen
Aufgabenzuweisung und des Subsidiaritätsgrundsatzes in die Förderkompetenz
der Länder und der Kommunen.
Unabhängig davon hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien mit ihren Förderprogrammen zur Kinodigitalisierung ortsfeste Kinos mit
bis zu sechs Leinwänden gefördert, die die Wirtschaftlichkeit des Betriebs
nachweisen konnten. Damit konnte eine flächendeckende Digitalisierung der
Filmtheater erreicht werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]