Menschenrechtliche Lage der Baha’i in Ägypten
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 1960 wurde die organisierte Baha’i-Gemeinde in Ägypten durch Präsident Gamal Abdel Nasser verboten und deren Besitz konfisziert. Dieser Erlass gilt bis heute. Als Resultat kam es in den letzten Jahrzehnten immer wieder zu Übergriffen, Verhaftungen und Medienkampagnen gegen die Baha’i. Ein besonders schwerwiegendes Problem ist die Weigerung der ägyptischen Behörden, den Baha’i Ausweisdokumente auszustellen, da die Religionszugehörigkeit nicht korrekt angegeben werden kann. Hintergrund ist die von der ägyptischen Regierung betriebene Digitalisierung des Meldewesens, die zur Folge hatte, dass die Software bei der Angabe der Religionszugehörigkeit nur die staatlichen Religionen Islam, Christentum und Judentum zulässt. In einem Urteil des ägyptischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2006 wurde die Praxis für rechtens erklärt, den Baha’i nicht das Recht zuzustehen, in Personenstandsdokumenten korrekt identifiziert zu werden. Ein Baha’i-Ehepaar hatte hierzu im April 2006 erfolgreich vor einem untergeordneten Verwaltungsgericht geklagt. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben. Den Baha’i können demnach weiterhin keine Personenstandsdokumente ausgestellt werden. Ohne Personalausweis kann jedoch ein Ägypter aufgrund der noch geltenden Notstandsgesetzgebung jederzeit verhaftet werden. Er kann seine Kinder nicht zur Schule anmelden, keine ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen, kein Konto eröffnen und Gehälter oder Renten erhalten, keine Verträge abschließen und keine Geburts- oder Sterbeurkunden erhalten. In einem aktuellen Fall wurde der junge ägyptische Physiker Bassem W. von der German University wieder entlassen, nachdem er kein Ausweisdokument vorlegen und dadurch kein Gehaltskonto eröffnen konnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die systematische Diskriminierung und Verfolgung der Baha’i in Ägypten? Welche Rolle spielen dabei die Medien?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen der German University im Fall Bassem W.? In welcher Verbindung steht die German University zu Deutschland, und in welcher Weise wird die Arbeit der Universität durch deutsche Einrichtungen oder Institutionen gefördert? Welche Konsequenz sieht die Bundesregierung für die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Menschenrechtsfragen durch die Vorgehensweise der Universität?
Welche Rolle spielen fundamentalistische islamische Kräfte bei Behandlung der Baha’i durch die ägyptische Regierung? Welche Personen/Institutionen verantworten innerhalb der ägyptischen Führung die Verfolgung religiöser Minderheiten?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Urteil des ägyptischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2006? Stimmt die Bundesregierung mit Menschenrechtsgruppen überein und sieht dies als Präzedenzfall für den weiteren Abbau ziviler Bürgerrechte in Ägypten?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Urteil gegen den Blogger Kareem A. vor dem Hintergrund der Presse- und Meinungsfreiheit in Ägypten?
Wie thematisiert die Bundesregierung den Komplex Glaubens- und Religionsfreiheit mit der ägyptischen Regierung? Inwieweit gibt es dabei konkrete Bezüge zur Situation der Baha’i?
Welche Auswirkung hat die Situation der Baha’i auf die Abschiebepraxis der Bundesregierung?