[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4821
18. Wahlperiode 06.05.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4666 –
Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im ersten Quartal 2015
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren
zentrales Thema der extremen Rechten und namentlich der
Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Immer wieder versuchen diese,
Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante
Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu
instrumentalisieren. Die NPD knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen
in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche
Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften oder gegen
die Belegung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder
anderen neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und
Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich
an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den
Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu
empfehlen. Durch Aktivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen
Flüchtlingsunterkünfte massiv zugenommen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Dem Bundeskriminalamt (BKA) werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) jene Straftaten
gemeldet, die seitens der zuständigen Landespolizei als politisch motiviert
bewertet wurden.
Nachfolgend sind jene ausgewiesen, die erkennbar im Zusammenhang mit der
Asylthematik stehen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass entsprechend der PMK-
Erfassungsgrundsätze bei Verwirklichung mehrerer Deliktsarten unterschiedlicher
Deliktsqualität durch eine Tathandlung derjenige Straftatbestand angeführt wird, der die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Mai 2015
übermittelt und mit Schreiben vom 10. September 2015, Tabellen in der Antwort zu Frage 5 und 6, Nummer 21 bis
23, korrigiert.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4821 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodehöchste Deliktsqualität aufweist. Ferner erfolgt keine Unterscheidung zwischen
Versuch und Vollendung.
1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Quartal 2015 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor
geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor
Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte nach
Bundesländern, Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn
diese geringer als 20 sind, auflisten)?
2. In welchen der in Frage 1 genannten Fällen geht die Bundesregierung
davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von
Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um
welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?
3. An welchen Orten hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD,
eine ihrer Unterorganisationen oder haben sich andere rechtsextreme oder
rechtspopulistische Gruppierungen (welche) im ersten Quartal 2015 an
Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die der Bundesregierung vorliegenden Informationen zu Veranstaltungen von
Rechtsextremisten bzw. rechtsextremistisch beeinflusste Veranstaltungen mit
überregionaler Teilnehmermobilisierung im ersten Quartal 2015 sind der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. zu rechtsextremen Aufmärschen im ersten Quartal 2015 auf
Bundestagsdrucksache 18/4846 zu entnehmen.
4. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach
Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts (PMK –
politisch motivierte Kriminalität; bitte nach Deliktgruppen angeben)?
Für das erste Quartal 2015 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
insgesamt 42 Straftaten vor, die in Zusammenhang mit einem demonstrativen
Ereignis und dem Thema Asyl stehen. Davon entfallen 21 Straftaten auf den
Phänomenbereich PMK – links, 15 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK – rechts,
ein Ereignis wurde dem Phänomenbereich Ausländer und fünf Ereignisse
konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Die Deliktskategorien der rechts motivierten Straftaten erstrecken sich auf neun
Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, drei Widerstände gegen
Vollstreckungsbeamte, eine gefährliche Körperverletzung, ein Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und eine Beleidigung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen
des Jahresberichtszeitraumes der 31. Januar des Folgejahres ist. Somit können
sich die Zahlen für das erste Quartal 2015 durch Nacherfassungen noch ändern.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/48215. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen
Angriffen auf
a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen
und
b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte
kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2015 (bitte
nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten)?
Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den
Bereich der PMK-rechts?
6. Welche Delikte wurden dabei jeweils begangen (bitte möglichst genau
unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter
körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen aufführen)?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Stand vom 14. April 2015 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
insgesamt 71 politisch motivierten Delikten im ersten Quartal 2015 vor, bei denen
die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen
54 Taten auf den Phänomenbereich PMK – rechts.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen
des Jahresberichtszeitraumes der 31. Januar des Folgejahres ist. Somit können
sich die Zahlen für das erste Quartal 2015 durch Nacherfassungen noch ändern.
Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts
1 01.01.2015 Plauen SN Sachbeschädigung § 303 StGB
2 02.01.2015 Seth SH gefährliche Körperverletzung § 224 StGB
3 03.01.2015 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
4 08.01.2015 Dresden SN schwere Brandstiftung § 306a StGB X
5 10.01.2015 Schwerte NW Volksverhetzung § 130 StGB X
6 11.01.2015 Schlüsselfeld BY Beleidigung § 185 StGB X
7 11.01.2015 Güstrow MV Sachbeschädigung § 303 StGB
8 11.01.2015 Bochum NW Volksverhetzung § 130 StGB X
9 12.01.2015
Weilheim in
Oberbayern
BY Sachbeschädigung § 303 StGB X
10 12.01.2015 Wremen NI
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
11 13.01.2015 Leiningen RP Volksverhetzung § 130 StGB X
12 14.01.2015 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
13 14.01.2015 Hauzenberg BY Volksverhetzung § 130 StGB X
14 14.01.2015
Buchholz in der
Nordheide
NI
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
15 15.01.2015 Abensberg BY
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
X
Drucksache 18/4821 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16 15.01.2015 Westerkappeln NW Bedrohung § 241 StGB X
17 16.01.2015 Schwerte NW Beleidigung § 185 StGB X
18 16.01.2015 Kevelaer NW
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
19 17.01.2015
Porta
Westfalica
NW Volksverhetzung § 130 StGB X
20 18.01.2015 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB
21 18.01.2015 Haselbachtal
(OT Häslich)
SN Sachbeschädigung § 303 StGB
22 19.01.2015 Pfreimd BY Sachbeschädigung § 303 StGB X
23 19.01.2015 Haselbachtal(OT Häslich) SN Bedrohung § 241 StGB X
24 21.01.2015 Waldkirchen BY
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
25 22.01.2015 Feilitzsch BY
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
26 24.01.2015 Duisburg NW Volksverhetzung § 130 StGB X
27 26.01.2015 Hünxe NW Volksverhetzung § 130 StGB X
28 27.01.2015 Dortmund NW Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X
29 27.01.2015 Hoyerswerda SN Sachbeschädigung § 303 StGB X
30 29.01.2015 Chemnitz SN Sachbeschädigung § 303 StGB
31 31.01.2015 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
32 31.01.2015 Höringen RP
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
33 05.02.2015 Fulda HE Verleumdung § 187 StGB
34 05.02.2015 Dresden SN
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
35 06.02.2015 Flieden HE gef. Eingriff in den Straßenverkehr § 315b StGB
36 07.02.2015 Waiblingen BW Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X
37 07.02.2015 Wuppertal NW Sachbeschädigung § 303 StGB X
38 07.02.2015 Aue SN Volksverhetzung § 130 StGB X
39 08.02.2015 Görlitz SN
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
40 09.02.2015 Escheburg SH schwere Brandstiftung § 306a StGB
41 09.02.2015 Coswig SN
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
42 11.02.2015 München BY Sachbeschädigung § 303 StGB X
43 11.02.2015 Hamburg HH Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X
Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4821StGB – Strafgesetzbuch
SprengG – Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
44 12.02.2015 Nauen BB
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
X
45 13.02.2015 Freiberg SN Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion §308 StGB X
46 16.02.2015 Magdeburg ST Sachbeschädigung § 303 StGB X
47 16.02.2015 Gießen HE Sachbeschädigung § 303 StGB
48 20.02.2015 Magdeburg ST Sachbeschädigung § 303 StGB X
49 20.02.2015 Mainz RP Sachbeschädigung § 303 StGB
50 21.02.2015 Flieden HE gef. Eingriff in den Straßenverkehr § 315b StGB
51 21.02.2015 Hoyerswerda SN bes. schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB X
52 23.02.2015 Klosterfelde BB Sachbeschädigung § 303 StGB X
53 23.02.2015 Sonneberg TH Sachbeschädigung § 303 StGB X
54 24.02.2015 Magdeburg ST Sachbeschädigung § 303 StGB X
55 02.03.2015
Linkenheim-
Hochstetten
BW
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
56 02.03.2015 Münster NW Sachbeschädigung § 303 StGB
57 03.03.2015 Hetlingen SH Sachbeschädigung § 303 StGB X
58 03.03.2015 Zwickau SN Sachbeschädigung § 303 StGB
59 04.03.2015 Mügeln SN Sachbeschädigung § 303 StGB X
60 05.03.2015 Hoyerswerda SN
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
61 05.03.2015 Mügeln SN
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
62 09.03.2015 Aspach BW
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
63 11.03.2015 Zwickau SN
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
64 14.03.2015 Flöha SN Sachbeschädigung § 303 StGB
65 14.03.2015 Regis-Breitingen SN Volksverhetzung § 130 StGB X
66 15.03.2015
Dettingen
unter Teck
BW
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
67 15.03.2015 Dortmund NW Körperverletzung § 223 StGB X
68 16.03.2015 Bestensee BB Verstoß SprengG X
69 16.03.2015 Neuhof HE Volksverhetzung § 130 StGB X
70 18.03.2015 Magdeburg ST Sachbeschädigung § 303 StGB X
71 28.03.2015 Meißen SN Sachbeschädigung § 303 StGB X
Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts
Drucksache 18/4821 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode7. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der
beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter machen?
Zu 16 Taten konnten 26 Tatverdächtige ermittelt werden.
8. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei
verletzten Personen (bitte zumindest nach Flüchtlingen und anderen
Personen untergliedern) sowie zur Art der Verletzungen machen?
Bei den begangenen Gewaltdelikten im ersten Quartal 2015 wurden zwei
Personen verletzt.
9. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das
Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) im ersten Quartal
2015 befasst (bitte konkrete Fälle benennen)?
Insgesamt wurden im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) 22 aktuelle Fälle thematisiert und erörtert.
Hierbei handelt es sich um die unter den laufenden Nummern 2, 3, 4, 6, 7, 16,
18, 19, 21, 34, 40, 45, 46, 52, 54, 58, 59, 60, 64, 65, 67 und 71 aufgeführten
Sachverhalte.
10. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das
Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung
beim GBA geführt?
Der Generalbundesanwalt (GBA) hat im ersten Quartal 2015 sämtliche im
GETZ-R behandelten Fälle von Angriffen auf und Protesten gegen
Flüchtlingsunterkünfte gegen sowie darüber hinaus aufgrund Presseberichterstattung
bekannt gewordene Vorgänge daraufhin überprüft, ob den Sachverhalten eine die
Zuständigkeit des Generalbundesanwalts begründende schwerwiegende
Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes
(GVG) zugrunde liegt und tatsächliche Anhaltspunkte für die eine Übernahme
des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt rechtfertigende besondere
Staatsschutzqualität der Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GVG
vorliegen. Die Durchführung von Vorermittlungen, ob eine bei einem Übergriff
auf und Protesten gegen eine Flüchtlingsunterkunft mutmaßlich begangene
schwerwiegende Straftat die engen rechtlichen Voraussetzungen für eine
Übernahme der Strafverfolgung durch den GBA rechtfertigt, erfolgt in sogenannten
ARP-Vorgängen. Bislang ist es mangels Katalogtat oder mangels besonderer
Staatsschutzqualität einer Tat nicht zu einer Übernahme von Verfahren durch
den GBA gekommen. Im ersten Quartal 2015 hat der GBA in diesem
Zusammenhang fünf ARP-Vorgänge wegen Angriffen auf und Protesten gegen
Flüchtlingsunterkünfte (davon in einem Fall wegen einer möglichen Planung eines
solchen Angriffes) eingeleitet. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu
den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die
Strafverfolgung durch die Bundesjustiz wird auf die Antwort der Bundesregierung
vom 30. Mai 2014 zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
Bezug genommen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1593).
11. Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen
gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern ist es vonseiten des
Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften im ersten Quartal 2015 nach Kennt-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4821nis der Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum und
konkreten Verstößen auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandanschlag auf
die geplante Flüchtlingsunterkunft in Tröglitz vom 4. April 2015 vor?
In der Nacht zum 4. April 2015 kam es in der zukünftigen Asylunterkunft in
Tröglitz im Burgenlandkreis/ST zu einem Brand mit hohem Sachschaden.
Ersten Erkenntnissen zufolge setzten unbekannte Täter einen unbewohnten Teil des
Hauses mittels Brandbeschleuniger in Brand. Dabei wurden sowohl das Dach
des Hauses als auch drei Wohnungen zerstört. Die Unterkunft ist derzeit nicht
bewohnbar. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt übernahm die weitere
Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens.
Die Bundesregierung kann aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen
Kompetenzordnung keine Aussage über das Ermittlungsverfahren des Landes
treffen.
13. Hat sich bzw. wird sich das GAR mit dem Brandanschlag von Tröglitz
befassen, und hat sich bzw. wird sich das Referat Rechtsextremismus beim
GBA mit diesem Fall befassen?
Der Fall wurde am 7. April 2015 in der AG-Lage des GETZ-R erörtert.
Hinsichtlich des Brandes in Tröglitz führt der GBA einen Beobachtungsvorgang. Bislang
haben sich noch keine ausreichenden Hinweise auf eine in den
Zuständigkeitsbereich des GBA fallende Straftat ergeben. Die Prüfung ist noch nicht
abgeschlossen. Die Ermittlungen werden bei der zuständigen örtlichen
Staatsanwaltschaft geführt.
14. Aus welchem Grund wird der Brandanschlag auf die geplante
Flüchtlingsunterkunft in Vorra (Landkreis Nürnberger Land) vom 11. Dezember 2014
nicht in der Antwort der Bundesregierung zu den Protesten gegen und
Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte im vierten Quartal 2014
aufgeführt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3964)?
Grundlage für die auf Bundestagdrucksache 18/3964 enthaltene Auflistung von
Fallzahlen und Ereignissen bildet eine Abfrage der erfassten Delikte in der beim
BKA geführten Fallzahlendatei LAPOS (Lagebild Auswertung politisch
motivierte Straftaten) zum Stichtag 14. Januar 2015.
Im vorliegenden Fall erfolgte die Eingabe des Deliktes in die Datei erst nach
diesem Abfragestichtag.
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandanschlag auf
die geplante Flüchtlingsunterkunft in Vorra am 11. Dezember 2014 vor?
Am 11. Dezember 2014 setzten bisher unbekannte Täter in Vorra/BY drei
zukünftige Asylunterkünfte in Brand. Der Gesamtschaden wurde auf ca. 650 000
Euro geschätzt. Personen kamen nicht zu Schaden. Am Nebengebäude eines
Brandortes wurden zwei Hakenkreuze sowie der Schriftzug „Kein Asylat in
Vorra“ mit roter Farbe aufgesprüht festgestellt (Schreibfehler übernommen). Die
Brandstiftungen wurden als PMK – rechts eingestuft. Die Ermittlungen der zu-
Drucksache 18/4821 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeständigen Landespolizeibehörden werden durch eine eingerichtete
Sonderkommission geführt.
Die Bundesregierung kann aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen
Kompetenzordnung keine Aussage über das Ermittlungsverfahren des Landes
treffen.
16. Hat sich das GAR mit dem Brandanschlag in Vorra befasst, bzw. hat sich
das Referat Rechtsextremismus beim GBA mit diesem Fall befasst?
Der Fall wurde am 16. Dezember 2014 in der AG-Lage des GETZ-R erörtert.
Hinsichtlich des Vorfalls in Vorra führt der GBA einen Beobachtungsvorgang.
Bislang haben sich noch keine ausreichenden Hinweise auf eine in den
Zuständigkeitsbereich des GBA fallende Straftat ergeben. Die Prüfung ist noch nicht
abgeschlossen. Die Ermittlungen werden bei der zuständigen örtlichen
Staatsanwaltschaft geführt.
17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum besseren Schutz
von Flüchtlingsunterkünften, bzw. führt die Bundesregierung dazu
Gespräche mit den Bundesländern?
Die Asylthematik war und ist Gegenstand des gesellschaftlichen Diskurses,
politischer Debatten und medialer Berichterstattung. Auch rechtsextremistische
Strömungen in der Bundesrepublik haben dieses Thema aufgegriffen. Mit
ausländerfeindlichen oder Ängste schürenden Parolen wird der Versuch
unternommen, das Thema auf propagandistische Weise aufzubereiten, um rechte bzw.
rechtsextremistische Ideologien auch in der bürgerlichen Mitte zu etablieren.
Der Schutz von Flüchtlingsunterkünften obliegt den jeweiligen Trägern sowie
den zuständigen Landespolizei- und Sicherheitsbehörden.
Konkrete Maßnahmen der örtlich zuständigen polizeilichen Behörden sind in
den Polizeidienstvorschriften zum Personen- und Objektschutz festgelegt. Sie
richten sich nach der jeweiligen Gefährdung und den tatsächlichen
Schutzerfordernissen. Zur Ermittlung der Gefährdung haben alle mit Maßnahmen zum
Schutz gefährdeter Personen und Objekte befassten Dienststellen eng
zusammenzuarbeiten und ihre Maßnahmen zu koordinieren. Dabei sollen alle
erforderlichen Informationen erhoben, ausgewertet und zusammengeführt werden. Der
Schutz von Asylunterkünften findet in einer Anlage der o. g.
Polizeidienstvorschrift (Grundsatzempfehlungen für den materiellen Selbstschutz der
Unterkünfte für Asylbewerber, andere Ausländer und Aussiedler) nochmals
besondere Berücksichtigung.
Daneben wurden folgende zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und
der Länder zusätzliche Maßnahmen, mit dem Ziel Möglichkeiten einer
erweiterten Lagedarstellung sowie Auskunftsfähigkeit im Zusammenhang mit Straftaten
gegen Asylunterkünfte, der Entwicklung der Agitation der
rechtsextremistischen Szene im Themenzusammenhang und der damit einhergehenden
Bewertung der Gefährdung entsprechender Einrichtungen sicherzustellen, vereinbart:
● Anpassung bzw. Konkretisierung des KPMD-PMK (Kriminalpolizeilichen
Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität)
Vor dem Hintergrund der bis dato nur eingeschränkten Möglichkeit, auf
Grundlage der aktuellen Meldedienste und -verpflichtungen einen
bundesweiten Lageüberblick über alle direkten Angriffe auf Asylunterkünfte zu
erhalten, wurde im Themenfeldkatalog zum KPMD-PMK ein neues
Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ im Oberbegriff „Ausländer-/
Asylthematik“ eingeführt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4821Hierzu wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Proteste gegen und Übergriffe auf
Flüchtlingsunterkünfte“ auf Bundestagsdrucksache 18/1593 vom 30. Mai
2014, Vorbemerkung der Bundesregierung, verwiesen.
● Einbindung des GETZ-R
Die Länder wurden darüber hinaus durch die Kommission Staatsschutz
(KST) gebeten, Sachverhalte (insbesondere bei unklarer Motivlage) im
Zusammenhang mit „Angriffen auf Asylunterkünfte“ in der AG Lage des
GETZ-R anzusprechen und dort gemeinsam zu bewerten. Die Thematik
wurde als fester Tagesordnungspunkt (TOP) in der Tagesordnung verankert.
● Die Landeskriminalämter wurden im Juli 2014 durch das BKA gebeten,
weitergehende Erfahrungen und Optimierungsvorschläge hinsichtlich einer
verbesserten Lagebeurteilung, zum verbesserten Informationsaustausch sowie
zum besseren Schutz von Asylunterkünften zu erheben.
● Einrichtung der Clearingstelle „Straftaten gegen Asylunterkünfte“ im BKA
Die Clearingstelle des BKA dient als bundesweit zentraler Ansprechpartner
der Bewertung entsprechender Ereignisse mit folgenden
Tätigkeitsschwerpunkten:
– Sammlung und Bewertung aller von den Bundesländern bzw. dem GETZ-R,
sowie anderen Organisationseinheiten des BKA zur Verfügung gestellten
Informationen,
– Erstellen eines Lagebildes zur statistischen Darstellung und Bewertung
der Thematik,
– Übernahme der Berichtspflichten im Zusammenhang mit Anfragen,
– Koordinierung der Aktualisierung bzw. Abstimmung der
Gefährdungslage sowie
– Entsendung von Verbindungskräften (im Einzelfall und im Einvernehmen
mit den Bundesländern entsendet das BKA Verbindungskräfte, um
Informationen zu erheben, möglichen Unterstützungsbedarf für die Länder
abzustimmen und vor Ort zu koordinieren).
18. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 abgefragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das vierte Quartal 2014 gegeben, und welche Nachmeldungen
hat es im Einzelnen gegeben?
Bezug nehmend auf die Fragen 1 bis 3 sind die der Bundesregierung bekannt
gewordenen Veranstaltungen von Rechtsextremisten bzw. rechtsextremistisch
beeinflusste Veranstaltungen mit überregionaler Teilnehmermobilisierung im
ersten Quartal 2015 der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Rechtsextreme Aufmärsche im ersten
Quartal 2015“ auf Bundestagsdrucksache 18/4846 zu entnehmen.
Für das vierte Quartal 2014 liegen Erkenntnisse zu insgesamt 154 Straftaten vor,
die in Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und dem Thema Asyl
stehen. Davon entfallen 87 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK – links,
46 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK – rechts, sieben Ereignisse wurden
dem Bereich PMK – Ausländer zugeordnet und 14 Ereignisse konnten keinem
Phänomenbereich zugeordnet werden.
Die Deliktskategorien der rechtsmotivierten Straftaten erstrecken sich auf
29 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, eine Volksverhetzung, zwei
Beleidigungen, zwei Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen, drei Landfriedensbrüche, zwei gefährliche Körperverletzungen,
Drucksache 18/4821 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedrei Körperverletzungen, eine Sachbeschädigung, zwei besonders schwere Fälle
des Landfriedensbruchs und einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz der
Jugend in der Öffentlichkeit.
Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur
Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte
eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht
zielführend. Aus diesem Grund werden sämtliche mit Stand vom 21. April 2015 für das
vierte Quartal 2014 erfassten Sachverhalte dargestellt.
Mit Stand vom 21. April 2015 liegen Erkenntnisse zu insgesamt 91 politisch
motivierten Delikten im vierten Quartal 2014 vor, bei denen die Unterkunft
selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen 77 Taten auf den
Phänomenbereich PMK – rechts.
Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts
1 02.10.2014 Leonberg BW Volksverhetzung § 130 StGB X
2 02.10.2014
Vaihingen
an der Enz
BW Volksverhetzung § 130 StGB X
3 02.10.2014 Herford NW Nötigung § 240 StGB
4 05.10.2014 Manching BY Sachbeschädigung § 303 StGB X
5 05.10.2014 Heidenrod HE
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
6 09.10.2014 Unna NW
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
7 12.10.2014 Wittenberg ST gefährliche Körperverletzung § 224 StGB X
8 12.10.2014 Sanitz MV Mord § 211
9 17.10.2014 Elsdorf NW Bedrohung § 241 X
10 18.10.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
11 18.10.2014 Hirschaid BY Volksverhetzung § 130 StGB X
12 18.10.2014 Olbernhau SN Sachbeschädigung § 303 StGB X
13 19.10.2014 Lappersdorf BY Sachbeschädigung § 303 StGB X
14 20.10.2014 Mühldorf am Inn BY Hausfriedensbruch § 123 StGB X
15 20.10.2014 Franzburg MV
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
16 21.10.2014 Freiberg SN Volksverhetzung § 130 StGB X
17 21.10.2014 Plauen SN Sachbeschädigung § 303 StGB X
18 23.10.2014 Gießen HE
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
§ 111 StGB
X
19 23.10.2014 Gießen HE Volksverhetzung § 130 StGB X
20 23.10.2014 Troisdorf NW Bedrohung § 241
21 23.10.2014 Essen NW
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
§ 304 StGB
X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/482122 24.10.2014 Chemnitz SN Volksverhetzung § 130 StGB X
23 28.10.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
24 28.10.2014 Oschatz SN Sachbeschädigung § 303 StGB X
25 29.10.2014 Berlin BE
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
X
26 29.10.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
27 31.10.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
28 31.10.2014 Dresden SN Sachbeschädigung § 303 StGB
29 01.11.2014 Berlin BE gefährliche Körperverletzung § 224 StGB X
30 02.11.2014 Münchberg BY
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
§ 304 StGB
31 02.11.2014 Ebersburg HE Sachbeschädigung § 303 StGB X
32 02.11.2014 Zwönitz SN Sachbeschädigung § 303 StGB X
33 03.11.2014 Senftenberg BB Sachbeschädigung § 303 StGB X
34 03.11.2014 Hamburg HH
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
35 04.11.2014 Schipkau BB Sachbeschädigung § 303 StGB X
36 05.11.2014 Sigmaringen BW Volksverhetzung § 130 StGB X
37 06.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
38 06.11.2014 Unterwellenborn TH Sachbeschädigung § 303 StGB X
39 07.11.2014 Berlin BE Volksverhetzung § 130 StGB X
40 07.11.2014 Berlin BE
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
41 07.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
42 07.11.2014 Hof BY
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
43 07.11.2014 Zwickau SN Körperverletzung § 223 StGB X
44 08.11.2014 Berlin BE
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
45 08.11.2014 Berlin BE Landfriedensbruch § 125 StGB X
46 08.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
47 08.11.2014 Bad Bocklet BY Sachbeschädigung § 303 StGB X
48 09.11.2014 Scheßlitz BY Sachbeschädigung § 303 StGB X
49 09.11.2014 Chemnitz SN Sachbeschädigung § 303 StGB X
50 10.11.2014 Berlin BE Hausfriedensbruch § 123 StGB X
Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts
Drucksache 18/4821 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode51 10.11.2014 Meßstetten BW Diebstahl § 242 StGB X
52 12.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB
53 12.11.2014 Marienberg SN
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
54 13.11.2014 Berlin BE Hausfriedensbruch § 123 StGB
55 13.11.2014 Deggendorf BY Sachbeschädigung § 303 StGB
56 14.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB
57 19.11.2014 Meßstetten BW
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
58 19.11.2014 Rötz BY Sachbeschädigung § 303 StGB X
59 20.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
60 20.11.2014 Pirna SN
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
X
61 22.11.2014 Berlin BE Bedrohung § 241 X
62 22.11.2014 Berlin BE Hausfriedensbruch § 123 StGB X
63 23.11.2014 Berlin BE
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
§ 111 StGB
64 23.11.2014 Falkenberg BY Sachbeschädigung § 303 StGB X
65 28.11.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
66 29.11.2014 Oderberg BB Volksverhetzung § 130 StGB X
67 29.11.2014 Hofbieber HE Sachbeschädigung § 303 StGB X
68 30.11.2014 Zepernick BB Sachbeschädigung § 303 StGB X
69 02.12.2014 Wertingen BY
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
X
70 06.12.2014 Neukirch/Lausitz SN
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
71 08.12.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB X
72 10.12.2014 Hoyerswerda SN
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
73 11.12.2014 Vorra BY Brandstiftung § 306 StGB X
74 13.12.2014 Dorsten NW
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
75 14.12.2014 Dietenheim BW Volksverhetzung § 130 StGB
76 15.12.2014 Wettringen NW Schwere Brandstiftung § 306 a StGB X
77 16.12.2014 Eggenfelden BY
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4821Im vierten Quartal 2014 konnten zu 21 Taten 24 Tatverdächtige ermittelt
werden.
Bei den begangenen Gewaltdelikten wurden fünf Personen im vierten Quartal
2014 verletzt.
Bezug nehmend auf die Frage 9 ist anzumerken, dass statistisch nicht erhoben
wird, welche Fälle im GETZ-R nachträglich behandelt wurden.
Zu Ereignissen zwischen eingesetztem Sicherheitspersonal und Bewohnern von
Asylunterkünften im vierten Quartal 2014 liegen dem BKA keine ergänzenden
Erkenntnisse vor.
78 16.12.2014 Duisburg NW Volksverhetzung § 130 StGB X
79 17.12.2014
Fürstenwalde/
Spree
BB Körperverletzung § 223 StGB X
80 17.12.2014 Berlin BE Verstoß SprengG X
81 17.12.2014 Hamburg HH
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
X
82 17.12.2014 Köln NW
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
X
83 19.12.2014 Ingolstadt BY Beleidigung § 185 StGB X
84 20.12.2014 Radevormwald NW
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
§ 304 StGB
X
85 20.12.2014 Brand-Erbisdorf SN Sachbeschädigung § 303 StGB X
86 21.12.2014 Köln NW Sachbeschädigung § 303 StGB
87 22.12.2014 Schipkau BB Volksverhetzung § 130 StGB X
88 23.12.2014 München BY
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
X
89 24.12.2014 Dresden SN Brandstiftung § 306 StGB X
90 30.12.2014 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB
91 31.12.2014 Brand-Erbisdorf SN
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
§ 308 StGB
X
Nr. Datum Ort Land Deliktsart PMK-rechts
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]