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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Blockupy-Proteste in Frankfurt am Main

Proteste gegen die europäische Krisenpolitik anlässlich der Eröffnung des Neubaus der Europäischen Zentralbank: Einsatz der Bundespolizei (BPol), Wasserwerfereinsatz, Unterstützungsersuchen Hessens an Bundesbehörden, Erkenntnisse zu geplanter Anwendung von Gewalt durch Demonstrationsteilnehmer, Personenkontrollen durch die BPol, Einreiseverweigerungen, Anforderung personenbezogener Daten von Demonstrationsteilnehmern durch das BKA, Infiltration der Demonstration durch Neonazis, Straftaten<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.05.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/466517.04.2015

Blockupy-Proteste in Frankfurt am Main

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Nicole Gohlke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Sabine Leidig, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Dr. Sahra Wagenknecht, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zehntausende von Menschen protestierten Mitte März 2015 in Frankfurt am Main anlässlich der Eröffnung des Neubaus der Europäischen Zentralbank gegen kapitalistische Spar- und Verarmungspolitik. Im Protestaufruf wurde transnationaler Widerstand „gegen die europäische Krisenpolitik und gegen deren katastrophale Konsequenzen besonders für die Menschen im europäischen Süden“ eingefordert. In Richtung der herrschenden Eliten hieß es im Aufruf: „Sie wollen Kapitalismus ohne Demokratie, wir wollen Demokratie ohne Kapitalismus!“

Bei der Blockupy-Demonstration im Jahr 2013 war es zu massiven Gewaltexzessen gekommen, für die auch in konservativen Medien überwiegend die Polizei verantwortlich gemacht worden war. So sprach auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 2. Juni 2013 von der „Brutalität“ der Polizei, die sich gegen eine „bis dahin friedliche Demonstration“ gerichtet habe. Andere Zeitungen berichteten über massiven Pfeffersprayeinsatz, willkürlichen Schlagstockeinsatz und rechtswidrige Einkesselungen von Demonstrantinnen und Demonstranten.

Demgegenüber war die mediale Berichterstattung über die Blockupy-Demonstration im Jahr 2015 von Berichten über Gewalt vonseiten eines Teils der Demonstrantinnen und Demonstranten gekennzeichnet. Die Veranstalter bzw. Anmelder der Kundgebungen bezeichneten solche Ausschreitungen als „außerhalb des Blockupy-Aktionskonsenses“ stehend (Pressemitteilung des Blockupy-Bündnisses vom 19. März 2013). „Blockupy steht für Demonstrationen und ungehorsame Aktionen, die keine Menschen gefährden, von denen keine Eskalation ausgeht und an denen alle teilnehmen können.“ Das Netzwerk Attac Trägerverein e. V. formulierte, man müsse selbstverständlich über Gewalt sprechen. „Doch wir erwarten dieselbe Deutlichkeit, wenn es darum geht, die durch die Austeritätspolitik erzeugte Gewalt zu formulieren.“ Dabei wurde die Rednerin Naomi Klein zitiert, die auf der Kundgebung in Richtung Europäische Zentralbank gesagt habe: „Ihr zündet keine Autos an, ihr setzt die Welt in Brand.“

Unmittelbar nach den Kundgebungen berichteten die Medien darüber, dass sich gewaltbereite Neonazis unter die Demonstrantinnen und Demonstranten gemischt hätten. Die Neonazis hätten versucht, sich als linke Demonstrationsteilnehmer zu tarnen. Der Verfassungsschutz prüfe derzeit, inwieweit die Neonazis für Straftaten verantwortlich waren. Ein von den Medien zunächst kolportierter Bericht über Angriffe auf eine Flüchtlingsunterkunft hat sich allerdings als nicht zutreffend erwiesen (www.blockupy.org/5916/refugees-are-welcomehere-klarstellung-zu-den-ereignissen-am-kolpingwerk/).

Drucksache 18/4665 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Angehörige der Bundespolizei waren anlässlich der Blockupy-Proteste a) im originären Zuständigkeitsbereich und b) zur Unterstützung der Kräfte des Landes Hessen im Einsatz?

2

Hat die Bundespolizei Wasserwerfer bereitgehalten bzw. eingesetzt, und wenn ja, a) wie viele, b) wie viele davon enthielten ggf. neben Wasser auch einen Reizstoff, und c) aus wie vielen Wasserwerfern wurden Wasserstöße abgegeben?

3

Welche Unterstützungsersuchen hat das Land Hessen im Hinblick auf die Blockupy-Proteste an welche Bundesbehörden bzw. -einrichtungen gerichtet, was sahen diese jeweils im Einzelnen vor, und inwieweit wurde diesen entsprochen?

4

Welche konkreten Anhaltspunkte hatte die Bundesregierung hinsichtlich „der Tatsache, dass dort Gewalt angewendet werden soll“, wie der Bundesminister des Innern nach den Ereignissen in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (19. März 2015) geäußert hat?

a) Welche Erkenntnisse lagen diesbezüglich zugrunde?

b) Aus welchen Quellen stammen diese?

c) Geht aus diesen Erkenntnissen hervor, dass die Anmelderinnen und Anmelder bzw. das Organisationsbündnis gewalttätige Ausschreitungen befürwortet haben (bitte ggf. belegen)?

d) Inwiefern beziehen sich diese Erkenntnisse auf konkrete Personen oder Organisationen bzw. Spektren?

e) Was haben die Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um das Blockupy-Bündnis über Personen zu benachrichtigen, die nach ihrer Einschätzung mit dem Ziel anreisten, Gewalttaten zu begehen?

f) Welche Angaben kann die Bundesregierung über den politischen Hintergrund und die allfällige organisatorische Zugehörigkeit jener Personen machen, die in Frankfurt am Main Gewalt anwenden wollten?

5

Hat die Bundespolizei Personenkontrollen vorgenommen, und wenn ja, an welchen Orten bezüglich wie vieler Personen, und aus welchem Grund?

6

Inwiefern hat die Bundespolizei an den Außengrenzen Personenkontrollen hinsichtlich etwaiger Demonstrationsteilnehmer durchgeführt, und inwiefern ist dabei die Einreise verweigert worden?

7

Inwiefern wurden beim Bundeskriminalamt personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Blockupy-Protesten angefordert bzw. aus Verbunddateien beauskunftet, und an welche in- oder ausländische Behörden gingen diese Informationen?

8

Inwiefern wurden vom Bundeskriminalamt bei ausländischen Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten über (potenzielle) Demonstrationsteilnehmer angefordert (bitte ggf. Angaben zur Zahl und zu Herkunftsländern machen)?

9

Hatte die Bundesregierung schon vor den Protesten Erkenntnisse über eine, teilweise auch klandestine, Teilnahme von Neonazis bei den Blockupy-Protesten, und wenn ja, seit wann, und welcher Art (bitte konkrete Erkenntnisse mitteilen)?

10

Welche Maßnahmen haben die Sicherheitsbehörden, auch gemeinsam mit dem Land Hessen sowie im Rahmen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums, im Zusammenhang mit der zu erwartenden Teilnahme von Neonazis an den Protesten ergriffen?

Inwiefern wurden die Anmelder der Proteste vor einer drohenden Infiltration von Neonazis in den Demonstrationen gewarnt?

11

Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zahl und organisatorischen Anbindung in- und ausländischer Neonazis, die sich an den Protesten beteiligt haben?

12

Welche Hinweise hat die Bundesregierung darüber, inwiefern diese Neonazis Straftaten verübt haben?

13

Wie viele PMK-Delikte (PMK – Politisch motivierte Kriminalität) hat das Landeskriminalamt Hessen inzwischen hinsichtlich der Blockupy-Demonstration gemeldet, und welchen Phänomenbereichen sind diese zugeordnet?

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, nach welchen Maßstäben dabei geprüft worden ist, ob linke Demonstranten oder gewissermaßen „Undercover“-Neonazis hinter den jeweiligen Straftaten stehen?

14

Welche Rolle spielen die Bundessicherheitsbehörden derzeit beim Versuch, die Beteiligung und etwaige Straftaten aus der Neonaziszene aufzuklären?

15

Hat die Bundesregierung oder die Bundespolizei zwischenzeitlich den Polizeieinsatz im Jahr 2013, insbesondere die berichtete Polizeigewalt, gemeinsam mit dem Land Hessen aufgearbeitet, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

16

Welche Kosten waren mit dem Einsatz der Bundespolizei verbunden?

Berlin, den 17. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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