Pläne für ein Eisenhydroxidschlamm-Lager im Altdöberner See
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 5. März 2015 stellte die bundeseigene Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) Pläne vor, wonach möglicherweise Eisenhydroxidschlamm (EHS) in den brandenburgischen Altdöberner See eingeleitet werden könnte. Demnach sollen pro Jahr rund 72 000 Kubikmeter rostbrauner Schlamm auf den Grund des Tagebausees gepumpt werden. Diese Menge entspräche laut Angaben der LMBV etwa fünf bis zehn Lkw-Ladungen täglich.
Auf einer öffentlichen Veranstaltung am 25. März 2015 wurden weitere Details zu den Plänen der LMBV bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Plänen der bundeseigenen LMBV für ein EHS-Lager im Altdöberner See ein, wonach jährlich rund 72 000 Kubikmeter in den See gekippt werden sollen?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Abwägung zwischen Alternativen, wie einer regulären Deponierung, einer Verwertung und einer seeischen Deponierung?
Wenn ja, wie erfolgte die jeweilige Bewertung, und wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Berechnungen vor, wie hoch die durchschnittlichen Kosten pro Tonnen EHS jeweils für die einzelnen Alternativen sind (wenn ja, bitte aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Fand eine Wirtschaftlichkeitsprüfung im Hinblick auf alternative Optionen statt (wenn ja, bitte beifügen)?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Rechnung getragen, das der Verwertung von Abfällen Vorrang vor deren Beseitigung einräumt?
Liegt der LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung ein Gutachten vor, das die rechtliche Zulässigkeit einer Einleitung sowie in den Dimensionen bestätigt (wenn ja, bitte beifügen)?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Gründe gaben letztlich den Ausschlag, sich für eine Seeeinleitung auszusprechen?
Woher bzw. aus welchem Einzugsgebiet plant die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung, EHS in den Altdöberner See einzuleiten?
Gibt es Überlegungen, Schlamm aus den Fließen im Spreewald zu verbringen?
Verstößt eine Verbringung von EHS in ein Oberflächengewässer nach Ansicht der Bundesregierung gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Aus welchem Grund verwendet die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung den Begriff „Restloch“ statt „See“?
Wie sind die beiden Begriffe definitorisch voneinander abgegrenzt, und welche rechtlichen Folgen ergeben sich jeweils daraus?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Auf Basis welcher Gutachten und Kriterien wählte die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung den Altdöberner See als bestmöglichen Ort?
Sind die Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich (falls ja, bitte beifügen)?
Falls nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung Interessenkonflikte oder andere Abhängigkeiten zwischen externen Beratern bzw. Gutachtern und der LMBV ausschließen, und wenn ja, anhand welcher Prüfung?
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan der LMBV hinsichtlich der EHS-Verbringung aus (bitte aufschlüsseln), und wie sollen welche Träger öffentlicher Belange am Prozess beteiligt werden?
Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Öffentlichkeit sowie die Anwohnerinnen und Anwohner hinsichtlich der Planungen und Durchführung der EHS-Verbringung beteiligt bzw. informiert werden?
Worauf ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, dass die LMBV ihre Präsentation vom 5. März 2015 nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, und wird sie im Sinne eines transparenten Verfahrens darauf hinwirken, dass die Präsentation veröffentlicht wird, und wenn nein, warum nicht?
Plant die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung den Kauf von Flächen am Altdöberner See, bzw. hat sie bereits welche erworben?
Wenn ja, um welche Flurstücke handelt es sich hierbei (bitte aufschlüsseln)?
Plant die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung, Ausgleichszahlungen an umliegende Kommunen zu veranlassen angesichts der Tatsache, dass nach Einschätzung der Fragesteller bei bis zu zehn Lkw-Fahrten pro Tag die betroffenen Straßen einem höheren Sanierungsrisiko unterliegen?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung angedacht, dass die LMBV auch den aktiven Bergbaukonzern, derzeit Vattenfall, EHS in den Altdöberner See wird verbringen lassen?
Wenn ja, zu welchen Kosten, und wenn nein, warum nicht?
Wo lagert die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung den derzeit anfallenden sowie den einzuleitenden EHS?
Welche Kosten fallen dafür durchschnittlich pro Tonne an?
In welchem Haushaltsposten spiegeln sich diese Kosten wider?
Was unternimmt die Bundesregierung – mittelbar und unmittelbar, um zukünftig das Anfallen von weiteren problematischen Schlämmen zu vermeiden bzw. deren Menge zu verringern?