[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4887
18. Wahlperiode 12.05.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4741 –
Kernbrennstofffreiheit und Rückbau der im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten
Atomkraftwerke und des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der 13. Atomgesetz-Novelle wurden im Jahr 2011 die acht deutschen
Atomkraftwerke (AKW) Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Biblis A und B,
Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1 endgültig abgeschaltet.
Der Beginn der wesentlichen Rückbaumaßnahmen für diese Anlagen hängt
stark davon ab, wann in ihnen jeweils die sogenannte Kernbrennstofffreiheit
erreicht wird. Darunter ist im Wesentlichen zu verstehen, dass die den
Kernbrennstoff enthaltenden Brennelemente aus Reaktorkern und Lagerbecken im
Inneren des Reaktorgebäudes entfernt und im benachbarten Zwischenlager am
jeweiligen AKW-Standort in Transport- und Lagerbehältern trocken
zwischengelagert werden und damit das rückzubauende Reaktorgebäude
kernbrennstofffrei gemacht wird.
Das Tempo, in dem die Kernbrennstofffreiheit herbeigeführt werden kann,
hängt stark von der Verfügbarkeit der für die trockene Zwischenlagerung
notwendigen Transport- und Lagerbehälter ab. Diesen Zusammenhang hat die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in mehreren Kleinen Anfragen
thematisiert, vgl. Bundestagsdrucksachen 17/11944, 18/444 und 18/2427.
Die Bundesregierung ging, gestützt auf Aussagen der AKW-Betreiber, noch im
Jahr 2014 davon aus, dass in den acht eingangs genannten AKW die
Kernbrennstofffreiheit in den Jahren 2016 bzw. 2017 hergestellt werden kann
(vergleiche hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/2210).
Die Fragesteller sind bezüglich des Zeithorizonts der Jahre 2016 bzw. 2017
dagegen schon länger skeptisch. Unter anderem, weil es bezüglich der
verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters Castor® V/52 für abgebrannte
Siedewasserreaktor-Brennelemente wiederholt zu Verzögerungen kam, die mit der
Vollständigkeit der Antragsunterlagen zusammenhingen (s. hierzu die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 51 und 65 der Abgeordneten
Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksachen 18/115 und 18/2210). Hinzu Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 8. Mai 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4887 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodekommt, dass es neben verkehrsrechtlichen Behälterzulassungen auch eine
Reihe Anträge zu bearbeiten galt, die sich auf die einzelnen Zwischenlager an
den AKW-Standorten beziehen (vgl. hierzu Plenarprotokoll 18/16, Anlage 7).
Ferner waren bestimmte Beladeszenarien, wie beschädigte Brennelemente
bzw. Brennstäbe oder Brennelemente mit Sonderabbränden, noch nicht
zugelassen. Zum Teil waren sie noch nicht einmal beantragt, wie die
Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444 antwortete. Zudem
genießen die neun bzw. acht (nach der Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld) noch
in Betrieb befindlichen AKW bei der Behälterversorgung einen Vorrang vor
den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten, wie der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/444 zu entnehmen ist.
Schließlich steht die Aussage der Bundesregierung, mit einer
Kernbrennstofffreiheit der acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW könne in den
Jahren 2016 bzw. 2017 gerechnet werden, aus Sicht der Fragesteller beispielsweise
auch im Widerspruch zu den online öffentlich zugänglichen Antragsunterlagen
für Stilllegung und Abbau des AKW Isar 1. Dem betreffenden Betreiberbericht
zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist auf den Seiten 22 und 23 zu
entnehmen, dass E.on mit einer Kernbrennstofffreiheit des AKW Isar 1 eher um
das Jahr 2020 rechnet.
Zuletzt hielt ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Anlagen- und
Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH auf dem GRS-Fachgespräch „Aus Betriebserfahrung
lernen: Von der Analyse zu mehr Sicherheit“ am 27. Februar 2015 in Berlin in
dem Vortrag „Auswertung der Betriebserfahrung zu Anlagen im Nachbetrieb“
fest, dass der jetzige Zustand des (nicht kernbrennstofffreien) sogenannten
Nachbetriebs der im Jahr 2011 abgeschalteten AKW seines Erachtens „noch
einige Jahre andauern“ werde (vgl. Vortragsfolien, online abrufbar unter
www.grs.de/sites/default/files/pdf/5_grs_fachgespraech_2015_maqua.pdf).
Diese Kleine Anfrage will zu etwas mehr Klarheit und Belastbarkeit in der
Frage der Kernbrennstofffreiheit der im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten
Atomkraftwerke und des AKW Grafenrheinfeld beitragen und für einen
aktuellen allgemeinen Sachstand hinsichtlich des Rückbaus dieser neun
Atomkraftwerke sorgen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/48871. Wie ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils der aktuelle
Stand der Genehmigungsverfahren bzw. der Betreiberplanungen bezüglich
Stilllegung und Rückbau der acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten
AKW sowie der AKW Grafenrheinfeld und Gundremmingen B (bitte
anlagenscharfe Angabe)?
Der Bundesregierung sind folgende Eckdaten der Genehmigungsverfahren bzw.
der Betreiberplanungen bezüglich der Stilllegung und des Rückbaus zu den acht
im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerken (AKW) sowie den
Atomkraftwerken Grafenrheinfeld und Gundremmingen B bekannt. Alle
Anträge haben den direkten Abbau (ohne vorherigen sicheren Einschluss) zum
Ziel.
2. Welche neuen Zwischenlager mit welcher Auslegung für welche Arten von
Abfällen sind an diesen neun Standorten jeweils auf welcher rechtlichen
Grundlage geplant oder beantragt (bitte möglichst alle wesentlichen
bekannten Eckdaten angeben)?
An den Kernkraftwerksstandorten Brunsbüttel, Unterweser, Biblis, Philippsburg
sowie Neckarwestheim wurden zusätzliche neue Zwischenlagerkapazitäten
nach § 7 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für schwach- und
mittelradioaktive Abfälle aus Betrieb und Stilllegung beantragt.
AKW Antrag nach § 7
Absatz 3 AtG
Scoping Termin Öffentliche
Bekanntmachung
Öffentliche
Anhörung
Isar I 04.05.2012 16.04.2013 05./07.03.2014 22.07.2014
Unterweser 04.05.2012
20.12.2013
25.06.2013 – –
Biblis A 06.08.2012 22.01.2013 28.04.2014 11./12.11.2014
Biblis B 06.08.2012 22.01.2013 28.04.2014 11./12.11.2014
Brunsbüttel 01.11.2012
19.12.2014
18.12.2013 16.02.2015 06.–08.07.2015
(geplant)
Neckarwestheim 1 24.04.2013 04.07.2013 09.01.2015 Juni/2015
(geplant)
Philippsburg 1 24.04.2013
28.01.2014
10.06.2013 30.01.2015 Juli/2015
(geplant)
Krümmel – – – –
Grafenrheinfeld 28.03.2014 19.03.2015 – –
Gundremmingen B 11.12.2014 – – –
AKW-Standort Antrag Zwischenlager für Abfälle nach § 7 StrlSchV
Unterweser (KKU) 20.06.2013 (LUnA)
Biblis (KWB) 16.01.2013 (LAW-Lager 2)
Brunsbüttel (KKB) 05.05.2014 (LasmA)
Neckarwestheim (GKN) 23.04.2014 (SAL-N)
Philippsburg (KKP) 03.06.2014 (SAL-P)
Drucksache 18/4887 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen der acht
bereits abgeschalteten Anlagen jeweils wie viele Brennelemente lagern und
in den zwei gegenwärtig noch in Betrieb befindlichen Anlagen
Grafenrheinfeld und Gundremmingen B vorhanden sind bzw. sein werden, für die
eine Abklingzeit geplant ist, die über einen Zeitraum von fünf Jahren nach
der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs hinausgeht (falls
möglich, bitte mit Angabe der betreffenden Abklingzeit)?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele
abgebrannte Brennelemente in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten
AKW aktuell im Reaktordruckbehälter oder Lagerbecken lagern (bitte
möglichst tatsächlich den aktuellen Stand angeben)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Folgende Mengen an bestrahlten Brennelementen lagerten am 31. Dezember
2014 beziehungsweise 2013 in den acht im Jahr 2011 abgeschalteten
Kernkraftwerken:
* Angaben zum 31. Dezember 2013
Bei den in Betrieb befindlichen Anlagen Grafenrheinfeld und Gundremmingen B
lagern folgende Mengen an bestrahlten Brennelementen mit Stand vom
31. Dezember 2014:
Es ist nicht bekannt, wie viele Brennelemente länger als fünf Jahre abklingen
müssen. Dies hängt im Wesentlichen von den Planungen der Betreiber ab, wie
die Behälter (optimiert) zu beladen sind.
Anlage Standort Reaktordruckbehälter
(Anzahl)
Nasslager
(Anzahl)
KKU Unterweser 0 413
KWB-A Biblis 0 440
KWB-B Biblis 0 506
KKI-1 Isar 0 1 734
KKP-1* Philippsburg 0 886
GKN-1* Neckarwestheim 0 347
KKB* Brunsbüttel 517 0
KKK* Krümmel 0 1 094
Anlage Standort Reaktordruckbehälter
(Anzahl)
Nasslager
(Anzahl)
KRB-B Gundremmingen 784 2 224
KKG Grafenrheinfeld 193 404
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/48875. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wann die acht im
Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW kernbrennstofffrei werden sollen
bzw. sein können?
Geht die Bundesregierung nach wie vor davon aus, dass dies in den Jahren
2016 bzw. 2017 sein wird (vgl. Bundestagsdrucksache 18/444, Antwort der
Bundesregierung zu Frage 10)?
Folgende Informationen der Betreiber liegen über den erwarteten Zeitpunkt der
Kernbrennstofffreiheit der acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW der
Bundesregierung vor:
6. Für wann erwartet die GRS jeweils eine Kernbrennstofffreiheit dieser acht
Anlagen?
Bei welchen dieser Anlagen geht die GRS von einer Kernbrennstofffreiheit
später als im Jahr 2017 aus (diese Frage ist hilfsweise zu verstehen, falls die
Frage 5 mit den vorhandenen Erkenntnissen der GRS nicht beantwortet
werden kann)?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Jahr das
AKW Grafenrheinfeld kernbrennstofffrei werden soll?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Betreiber noch keine Informationen
über den geplanten Zeitpunkt der Kernbrennstofffreiheit des AKW
Grafenrheinfeld veröffentlicht.
8. Jeweils wie viele Sonderbrennstäbe, für die Behälter- bzw.
Zwischenlagerungszulassungen erst noch beantragt oder erteilt werden müssen, existieren
aktuell jeweils in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW
(zum diesbezüglichen Stand von August 2014 siehe Bundestagsdrucksache
18/2427, Antwort zu Frage 3)?
Es liegen gegenüber dem bereits mitgeteilten Stand keine neuen Erkenntnisse
vor, da keine weiteren Abfragen durchgeführt wurden.
AKW Erwarteter Zeitpunkt Kernbrennstofffreiheit
Isar I 2018
Unterweser 2019/2020
Biblis A 2016
Biblis B 2017
Brunsbüttel 2017
Neckarwestheim 1 2017
Philippsburg 1 2017
Krümmel –
Drucksache 18/4887 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie ist der aktuelle Stand des Pilotverfahrens zur Verpackung von
defekten Brennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in Castorbehältern
im AKW Biblis?
Welche restliche Laufzeit wird das Pilotverfahren nach aktueller
Schätzung noch haben, und welche Erkenntnisse hat es bislang schon gebracht
(zum diesbezüglichen Stand von August 2014 siehe
Bundestagsdrucksache 18/2427, Antwort zu Frage 11)?
Im Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 des Atomgesetzes (AtG) für das
Standort-Zwischenlager Biblis „Köcher mit Sonderbrennstäben CASTOR® V/
19“, das als Pilotverfahren betrieben wird, werden die bislang eingereichten
Antragsunterlagen nach wie vor geprüft. Die Antragsunterlagen liegen dem
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) noch nicht vollständig vor. Derzeit werden
insbesondere Untersuchungen zur Trocknung und zum Dichtschweißen eines
Köchers durchgeführt. Belastbare Schätzungen über die Dauer des Pilotverfahrens
können deshalb derzeit nicht abgegeben werden. Dem BfS ist nicht bekannt,
wann die Antragssteller die bisher noch fehlenden Unterlagen einreichen.
10. Welche Zwischenlagergenehmigungsverfahren für bestrahlte
Brennelemente und Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge inklusive
Abweichungsanträge etc. sind derzeit beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
anhängig (bitte differenzierte Darlegung wie in der Antwort zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 18/2427)?
Die Anzahl der Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG je Bundesland ergibt sich
aus folgender Tabelle:
Zu den aufgeführten 49 Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG kommen noch
folgende Anträge auf verkehrsrechtliche Zulassungen für Behälter, die in
deutschen Zwischenlagern eingesetzt werden sollen, hinzu. Für den CASTOR®
V/52 besteht ein Antrag auf Revision der Zulassung D/4373/B(U)F-96 (Rev. 1)
zwecks Aufnahme einer Beladevariante mit SWR-Köchern für
Sonderbrennstäbe. Für den CASTOR® V/19 liegen drei Anträge auf Revision der Zulassung
D/4372/B(U)F-96 (Rev. 2) vor, welche die Aufnahme einer Beladevariante mit
DWR-Köchern für Sonderbrennstäbe, die Erweiterung des zulässigen Inventars
und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer beinhalten.
Im Folgenden sind die Verfahren nach § 6 AtG für jedes Bundesland nach
Standort und Thema aufgeführt.
Bundesland Anzahl der Verfahren
Baden-Württemberg 11
Bayern 10
Hessen 3
Mecklenburg-Vorpommern 1
Niedersachsen 12
Nordrhein-Westfalen 5
Schleswig-Holstein 7
Summe 49
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4887Baden-Württemberg
Bayern
Standort Anzahl Thema
SZL Neckarwestheim 5 Behälter TN 24 E
Inventarerweiterung CASTOR® V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19
Aufbewahrung der KWO-Brennelemente
Schutz gegen SEWD
SZL Philippsburg 5 Behälter TN 24 E
Modifikation CASTOR® V/52
Inventarerweiterung CASTOR® V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19
Schutz gegen SEWD
SZL Obrigheim 1 Aufbewahrung der KWO-Brennelemente
(Antrag ruht derzeit, da die Energie Baden-Württemberg
(EnBW) die Verbringung der KWO-Brennelemente zum
Standort Neckarwestheim plant.)
Gesamt 11
Standort Anzahl Thema
SZL Grafenrheinfeld 4 Behälter TN 24 E
Inventarerweiterung CASTOR® V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19
Schutz gegen SEWD
SZL Isar 5 Behälter TN 24 E
Modifikation CASTOR® V/52
Inventarerweiterung CASTOR® V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19
Schutz gegen SEWD
SZL Gundremmingen 1 Modifikation CASTOR® V/52
Inventarerweiterung CASTOR® V/52
(geplant, Antrag liegt noch nicht vor)
Gesamt 10
Drucksache 18/4887 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeHessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Standort Anzahl Thema
SZL Biblis 3 Modifikation CASTOR® V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19
Aufrüstung Krananlagen
Gesamt 3
Standort Anzahl Thema
Zwischenlager Nord 1 Schutz gegen SEWD
Gesamt 1
Standort Anzahl Thema
SZL Grohnde 4 Behälter TN 24 E
Inventarerweiterung CASTOR® V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19
Schutz gegen SEWD
SZL Unterweser 4 Behälter TN 24 E
Inventarerweiterung CASTOR® V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19
Schutz gegen SEWD
SZL Lingen 2 Schutz gegen SEWD
Inventarerweiterung CASTOR® V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19 (geplant,
Bearbeitung im Rahmen des Pilotverfahrens Biblis, Antrag liegt noch
nicht vor)
TBL Gorleben 2 Gemischte Lagerung radioaktive Abfälle
Schutz gegen SEWD
CSDB-Abfälle aus Frankreich (seit 1. Januar 2014 werden nur
die standortunabhängigen Prüfungen fortgesetzt)
HAW-Abfälle aus dem Vereinigten Königreich (seit 1. Januar
2014 werden nur die standortunabhängigen Prüfungen
fortgesetzt)
Gesamt 12
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4887Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein
11. Welche rechtlichen und materiellen Auswirkungen hat das seit der
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015
rechtskräftige Urteil des OVG Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel auf diese
anhängigen Antragsverfahren?
Ist abzusehen, welche zeitlichen Effekte diese Auswirkungen auf die
Verfahren ungefähr bzw. grob geschätzt haben werden (ggf. bitte zeitliche
Angabe)?
Zum Urteil des OVG Schleswig haben Bund und Länder festgestellt, dass keine
Erkenntnisse vorliegen, die die rechtskräftigen Genehmigungen an allen
anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern in Frage stellen. Bund und Länder
sehen sich gleichwohl in der Pflicht, neue Erkenntnisse zu berücksichtigen, das
Regelwerk weiterzuentwickeln, die Nachvollziehbarkeit der Abwägungen zu
Sicherheitsfragen zu verbessern und dieses – soweit möglich – gesetzlich bzw.
untergesetzlich zu regeln.
Im Hinblick auf die derzeit anhängigen Antragsverfahren wird geprüft, welche
Konsequenzen sich aus dem Beschluss des BVerwG vom 8. Januar 2015 sowie
des Urteils des OVG Schleswig vom 13. Juni 2013 für die Durchführung der
Standort Anzahl Thema
TBL Ahaus 4 Schutz gegen SEWD
Aufrüstung Krananlage
Behälter CASTOR® MTR 3
Behälter TGC 27 für die Aufbewahrung von
hochdruckkompaktierten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich
AVR-Behälterlager 1 Weitere Aufbewahrungsgenehmigung für drei Jahre
Gesamt 5
Standort Anzahl Thema
SZL Brunsbüttel 0 Mit dem Urteil des BVerwG vom 8. Januar 2015 wurde die
Genehmigung zur Aufbewahrung vom 28. November 2003
aufgehoben. Damit einhergehend sind auch die laufenden
Änderungsgenehmigungsverfahren gegenstandslos
SZL Krümmel 3 Modifikation CASTOR® V/52
Schutz gegen SEWD
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/52
SZL Brokdorf 4 Behälter TN 24 E
Inventarerweiterung CASTOR® V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR® V/19
Schutz gegen SEWD
Gesamt 7
Drucksache 18/4887 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVerfahren ergeben. Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, sind derzeit
keine Aussagen zu den Auswirkungen auf die zeitliche Abwicklung der
anhängigen Genehmigungsverfahren möglich.
12. Wie viele leere Transport- und Lagerbehälter welchen Typs sind an
welchen deutschen AKW-Standorten derzeit vorhanden?
Die Bundesregierung hat keine vollständigen Informationen über Transport-
und Lagerbehälter, die sich unbeladen an den Standorten der Kernkraftwerke
befinden.
Im Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente Biblis lagern 26 leere
Behälter vom Typ CASTOR® V/19. Ein unbeladener Behälter vom Typ CASTOR®
V/52 und vier unbeladene Behälter vom Typ CASTOR® V/19 befinden sich im
Zwischenlager am Standort Philippsburg. Im Standort-Zwischenlager
Neckarwestheim stehen noch weitere fünf CASTOR® V/19 zur Verfügung, vier weitere
sollen in diesem Jahr angeliefert werden.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
a) die Stückzahlen jährlich neu verfügbarer Transport- und Lagerbehälter
in den kommenden zehn Jahren sowie
b) ihre (jährliche) Verteilung auf die einzelnen deutschen AKW?
Nach Angaben der GNS Gesellschaft für Nuklear-Services mbH können pro
Jahr bis zu 80 CASTOR®-Behälter gefertigt werden.
Der gesamte Behälterbedarf der deutschen Kernkraftwerke bis zur vollständigen
Entsorgung der letzten Brennelemente und hochradioaktiven Abfälle beläuft
sich auf rund 800 Behälter. Aufgrund der gewöhnlichen Abklingzeit der
Brennelemente vor Einlagerung in die Behälter ist der Bedarf an Behältern aus Sicht
der GNS bis ins Jahr 2027 gedeckt.
14. An welchen AKW-Standorten ist das derzeit genehmigte
Behälterreparaturkonzept auf Einrichtungen des Reaktorgebäudes angewiesen (wie z. B.
das Lagerbecken), und für welche ist dies genehmigt?
Entsprechend dem Behälterreparaturkonzept wird ein Behälter nach einer
Meldung durch das Behälterüberwachungssystem zunächst in die
Behälterwartungsstation innerhalb des Standort-Zwischenlagers transportiert. Dort
werden die Ursachenermittlung für den Alarm durchgeführt und dann die
vorgesehenen Maßnahmen zur Reparatur eingeleitet. Falls eine der
Sekundärdeckeldichtungen undicht geworden ist, kann diese in der Behälterwartungsstation
ausgetauscht werden. Im Fall des Undichtwerdens einer Primärdeckeldichtung
besteht zum einen die Möglichkeit, den Behälter zum Reaktorgebäude zu
transportieren, wo dann die betroffene Primärdeckeldichtung ausgetauscht werden
kann. Dieses Verfahren ist für alle Standorte genehmigt. Alternativ besteht aber
auch die Möglichkeit, dass ein Fügedeckel aufgeschweißt wird, so dass wieder
ein zu überwachendes Doppeldeckeldichtsystem vorhanden ist. Das
Fügedeckelkonzept wurde für alle Standort-Zwischenlager außer für das Standort-
Zwischenlager Lingen genehmigt. Insofern ist im Falle eines Undichtwerdens
der Primärdeckeldichtung nach derzeitigem Stand nur das Standort-
Zwischenlager Lingen auf die Einrichtungen des Kernkraftwerks Emsland angewiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/488715. Sind für den Fall der Nutzung der Lagerbecken zusätzliche Einrichtungen
bzw. Maßnahmen erforderlich, um dort eine Reparatur durchführen zu
können?
Für die Durchführung der Reparatur einer Primärdeckeldichtung im
Kernkraftwerk sind insbesondere auch die Hebezeuge zur Handhabung des Behälters
sowie die Einrichtungen zur Trocknung eines Behälters erforderlich und
vorzuhalten.
16. Welche Änderungen am Behälterreparaturkonzept werden an welchen
AKW-Standorten durch den Rückbau des Reaktorgebäudes in welcher
Rückbauphase nötig?
17. Welche technischen Ersatzmöglichkeiten kommen für die durch den
Rückbau wegfallenden Bestandteile des Behälterreparaturkonzepts
technisch grundsätzlich infrage?
Welche derartigen Ersatzmöglichkeiten sind nach den Erkenntnissen der
Bundesregierung seitens der Betreiber geplant?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Das Aufschweißen des Fügedeckels wurde in den Genehmigungsverfahren
geprüft und als qualifiziertes Verfahren bestätigt. Für den Standort Lingen sieht
die Antragstellerin vor, dass ein entsprechender Antrag nach § 6 AtG rechtzeitig
vor Ablauf des Leistungsbetriebes des Kernkraftwerks Emsland beim BfS
gestellt wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]