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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kernbrennstofffreiheit und Rückbau der im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke und des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld

Aktueller Stand der Genehmigungsverfahren bzw. der Betreiberplanungen bezüglich Stilllegung und Rückbau der 2011 endgültig abgeschalteten Kernkraftwerke sowie der AKW Grafenrheinfeld und Gundremmingen B, Umfang der dort lagernden Brennelemente, Sonderbrennstäbe, Herstellung der Kernbrennstofffreiheit, anhängige Zwischenlagergenehmigungsverfahren für bestrahlte Brennelemente sowie Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge, leere Transport- und Lagerbehälter an deutschen AKW-Standorten, Behälterreparaturkonzept<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

12.05.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/474122.04.2015

Kernbrennstofffreiheit und Rückbau der im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke und des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zuge der 13. Atomgesetz-Novelle wurden im Jahr 2011 die acht deutschen Atomkraftwerke (AKW) Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1 endgültig abgeschaltet.

Der Beginn der wesentlichen Rückbaumaßnahmen für diese Anlagen hängt stark davon ab, wann in ihnen jeweils die sogenannte Kernbrennstofffreiheit erreicht wird. Darunter ist im Wesentlichen zu verstehen, dass die den Kernbrennstoff enthaltenden Brennelemente aus Reaktorkern und Lagerbecken im Inneren des Reaktorgebäudes entfernt und im benachbarten Zwischenlager am jeweiligen AKW-Standort in Transport- und Lagerbehältern trocken zwischengelagert werden und damit das rückzubauende Reaktorgebäude kernbrennstofffrei gemacht wird.

Das Tempo, in dem die Kernbrennstofffreiheit herbeigeführt werden kann, hängt stark von der Verfügbarkeit der für die trockene Zwischenlagerung notwendigen Transport- und Lagerbehälter ab. Diesen Zusammenhang hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in mehreren Kleinen Anfragen thematisiert, vgl. Bundestagsdrucksachen 17/11944, 18/444 und 18/2427.

Die Bundesregierung ging, gestützt auf Aussagen der AKW-Betreiber, noch im Jahr 2014 davon aus, dass in den acht eingangs genannten AKW die Kernbrennstofffreiheit in den Jahren 2016 bzw. 2017 hergestellt werden kann (vergleiche hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/2210).

Die Fragesteller sind bezüglich des Zeithorizonts der Jahre 2016 bzw. 2017 dagegen schon länger skeptisch. Unter anderem, weil es bezüglich der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters Castor® V/52 für abgebrannte Siedewasserreaktor-Brennelemente wiederholt zu Verzögerungen kam, die mit der Vollständigkeit der Antragsunterlagen zusammenhingen (s. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 51 und 65 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksachen 18/115 und 18/2210). Hinzu kommt, dass es neben verkehrsrechtlichen Behälterzulassungen auch eine Reihe Anträge zu bearbeiten galt, die sich auf die einzelnen Zwischenlager an den AKW-Standorten beziehen (vgl. hierzu Plenarprotokoll 18/16, Anlage 7).

Ferner waren bestimmte Beladeszenarien, wie beschädigte Brennelemente bzw. Brennstäbe oder Brennelemente mit Sonderabbränden, noch nicht zugelassen. Zum Teil waren sie noch nicht einmal beantragt, wie die Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444 antwortete. Zudem genießen die neun bzw. acht (nach der Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld) noch in Betrieb befindlichen AKW bei der Behälterversorgung einen Vorrang vor den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten, wie der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/444 zu entnehmen ist.

Schließlich steht die Aussage der Bundesregierung, mit einer Kernbrennstofffreiheit der acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW könne in den Jahren 2016 bzw. 2017 gerechnet werden, aus Sicht der Fragesteller beispielsweise auch im Widerspruch zu den online öffentlich zugänglichen Antragsunterlagen für Stilllegung und Abbau des AKW Isar 1. Dem betreffenden Betreiberbericht zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist auf den Seiten 22 und 23 zu entnehmen, dass E.on mit einer Kernbrennstofffreiheit des AKW Isar 1 eher um das Jahr 2020 rechnet.

Zuletzt hielt ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH auf dem GRS-Fachgespräch „Aus Betriebserfahrung lernen: Von der Analyse zu mehr Sicherheit“ am 27. Februar 2015 in Berlin in dem Vortrag „Auswertung der Betriebserfahrung zu Anlagen im Nachbetrieb“ fest, dass der jetzige Zustand des (nicht kernbrennstofffreien) sogenannten Nachbetriebs der im Jahr 2011 abgeschalteten AKW seines Erachtens „noch einige Jahre andauern“ werde (vgl. Vortragsfolien, online abrufbar unter www.grs.de/sites/default/files/pdf/5_grs_fachgespraech_2015_maqua.pdf).

Diese Kleine Anfrage will zu etwas mehr Klarheit und Belastbarkeit in der Frage der Kernbrennstofffreiheit der im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke und des AKW Grafenrheinfeld beitragen und für einen aktuellen allgemeinen Sachstand hinsichtlich des Rückbaus dieser neun Atomkraftwerke sorgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils der aktuelle Stand der Genehmigungsverfahren bzw. der Betreiberplanungen bezüglich Stilllegung und Rückbau der acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie der AKW Grafenrheinfeld und Gundremmingen B (bitte anlagenscharfe Angabe)?

2

Welche neuen Zwischenlager mit welcher Auslegung für welche Arten von Abfällen sind an diesen neun Standorten jeweils auf welcher rechtlichen Grundlage geplant oder beantragt (bitte möglichst alle wesentlichen bekannten Eckdaten angeben)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen der acht bereits abgeschalteten Anlagen jeweils wie viele Brennelemente lagern und in den zwei gegenwärtig noch in Betrieb befindlichen Anlagen Grafenrheinfeld und Gundremmingen B vorhanden sind bzw. sein werden, für die eine Abklingzeit geplant ist, die über einen Zeitraum von fünf Jahren nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs hinausgeht (falls möglich, bitte mit Angabe der betreffenden Abklingzeit)?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele abgebrannte Brennelemente in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW aktuell im Reaktordruckbehälter oder Lagerbecken lagern (bitte möglichst tatsächlich den aktuellen Stand angeben)?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wann die acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW kernbrennstofffrei werden sollen bzw. sein können?

Geht die Bundesregierung nach wie vor davon aus, dass dies in den Jahren 2016 bzw. 2017 sein wird (vgl. Bundestagsdrucksache 18/444, Antwort der Bundesregierung zu Frage 10)?

6

Für wann erwartet die GRS jeweils eine Kernbrennstofffreiheit dieser acht Anlagen?

Bei welchen dieser Anlagen geht die GRS von einer Kernbrennstofffreiheit später als im Jahr 2017 aus (diese Frage ist hilfsweise zu verstehen, falls die Frage 5 mit den vorhandenen Erkenntnissen der GRS nicht beantwortet werden kann)?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Jahr das AKW Grafenrheinfeld kernbrennstofffrei werden soll?

8

Jeweils wie viele Sonderbrennstäbe, für die Behälter- bzw. Zwischenlagerungszulassungen erst noch beantragt oder erteilt werden müssen, existieren aktuell jeweils in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW (zum diesbezüglichen Stand von August 2014 siehe Bundestagsdrucksache 18/2427, Antwort zu Frage 3)?

9

Wie ist der aktuelle Stand des Pilotverfahrens zur Verpackung von defekten Brennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in Castorbehältern im AKW Biblis?

Welche restliche Laufzeit wird das Pilotverfahren nach aktueller Schätzung noch haben, und welche Erkenntnisse hat es bislang schon gebracht (zum diesbezüglichen Stand von August 2014 siehe Bundestagsdrucksache 18/2427, Antwort zu Frage 11)?

10

Welche Zwischenlagergenehmigungsverfahren für bestrahlte Brennelemente und Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge inklusive Abweichungsanträge etc. sind derzeit beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anhängig (bitte differenzierte Darlegung wie in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2427)?

11

Welche rechtlichen und materiellen Auswirkungen hat das seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015 rechtskräftige Urteil des OVG Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel auf diese anhängigen Antragsverfahren?

Ist abzusehen, welche zeitlichen Effekte diese Auswirkungen auf die Verfahren ungefähr bzw. grob geschätzt haben werden (ggf. bitte zeitliche Angabe)?

12

Wie viele leere Transport- und Lagerbehälter welchen Typs sind an welchen deutschen AKW-Standorten derzeit vorhanden?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über

a) die Stückzahlen jährlich neu verfügbarer Transport- und Lagerbehälter in den kommenden zehn Jahren sowie

b) ihre (jährliche) Verteilung auf die einzelnen deutschen AKW?

14

An welchen AKW-Standorten ist das derzeit genehmigte Behälterreparaturkonzept auf Einrichtungen des Reaktorgebäudes angewiesen (wie z. B. das Lagerbecken), und für welche ist dies genehmigt?

15

Sind für den Fall der Nutzung der Lagerbecken zusätzliche Einrichtungen bzw. Maßnahmen erforderlich, um dort eine Reparatur durchführen zu können?

16

Welche Änderungen am Behälterreparaturkonzept werden an welchen AKW-Standorten durch den Rückbau des Reaktorgebäudes in welcher Rückbauphase nötig?

17

Welche technischen Ersatzmöglichkeiten kommen für die durch den Rückbau wegfallenden Bestandteile des Behälterreparaturkonzepts technisch grundsätzlich infrage?

Welche derartigen Ersatzmöglichkeiten sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung seitens der Betreiber geplant?

Berlin, den 22. April 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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