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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fragen zur Blocktrennung bei den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C im Lichte einer meldepflichtigen Reaktorschnellabschaltung

Meldepflichtiger Reaktorzwischenfall im Kernkraftwerk Gundremmingen C im März 2015: Störfallursache, Abhilfemaßnahmen, Anforderung einer Ereignisanalyse vom Betreiber, Bericht und Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), räumlicher Zusammenhang der sicherheitstechnischen Einrichtungen, Beherrschung von Störfallszenarien bzw. -abläufen und Einschätzung der Zuverlässigkeit<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

12.05.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/474222.04.2015

Fragen zur Blocktrennung bei den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C im Lichte einer meldepflichtigen Reaktorschnellabschaltung

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 25. März 2015 ereignete sich im Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen C eine meldepflichtige Reaktorschnellabschaltung. Laut der online öffentlich zugänglichen Beschreibung des Zwischenfalls seitens der zuständigen Landesatomaufsichtsbehörde, des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV; vormals Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit), sollte eine Armatur des Steuerluftsystems des zu diesem Zeitpunkt stillstehenden Blocks B inspiziert werden. Diese Armatur befindet sich laut StMUV im Raum 0C04.44 des Hilfsanlagengebäudes und ist mit 20 YT06 S104 bezeichnet. In diesem Raum befindet sich auch das Steuerluftsystem von Block C mit der offenbar funktionsgleichen Armatur 30 YT06 S104. Durch eine Fehlhandlung wurde fälschlicherweise letztere Armatur geöffnet, also die zu (dem zu diesem Zeitpunkt im Leistungsbetrieb befindlichen) Block C gehörende, was zu dessen automatischen Schnellabschaltung führte.

Der Vorfall ist insofern sicherheitstechnisch sehr bedeutsam, als durch ihn publik wird, dass die Trennung der Sicherheitssysteme bzw. ihrer sicherheitstechnisch wichtigen Hilfssysteme von Block B und denen von Block C aufgrund mangelnder räumlicher Trennung nicht uneingeschränkt gegeben ist. Anders gesagt, eine saubere Blocktrennung auf der Sicherheitsebene 3 ist nicht vorhanden. Wie das StMUV angibt, befinden sich die zum Sicherheitssystem gehörenden Armaturen beider Blöcke offenbar nicht nur in demselben Gebäude, sondern sogar in demselben Raum, und sind leicht verwechselbar gekennzeichnet.

Damit erscheint auch eine auf Bundestagsdrucksache 17/14340 von der Bundesregierung wiedergegebene frühere Auskunft der zuständigen Landesatomaufsichtsbehörde als nicht nachvollziehbar: „Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), teilt hierzu mit, […] Die Systeme der Sicherheitsebene 3 seien jeweils separat und räumlich getrennt für die Blöcke B und C aufgebaut.“

Ferner wirft der Zwischenfall die Frage auf, inwiefern eine gegenseitige Blockstützung bei bestimmten Stör- oder Unfällen hinreichend zuverlässig ist, wenn sicherheitstechnisch wichtige Einrichtungen der beiden Blöcke in denselben Räumen untergebracht sind und falls sie aufgrund bestimmter Ursachen wie Fehlhandlungen des Personals, Innentäteraktionen, Brände oder Überflutungen gemeinsam ausfallen.

Sollten aus Sicherungsgründen einzelne Frageaspekte zwingend nicht öffentlich beantwortet werden können, wird gebeten, diese Aspekte über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu beantworten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Was waren die Gründe bzw. Ursachen für die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Personalfehlhandlung, durch die die Reaktorschnellabschaltung ausgelöst wurde?

2

Wieso gibt es keine Abhilfemaßnahmen im Arbeitsauftrags- bzw. Freischaltverfahren, die ein derartiges Fehlverhalten für die Zukunft ausschließen (vgl. hierzu den Abschnitt „Maßnahmen, Behebungen“ in der online öffentlich zugänglichen Mitteilung des StMUV zu dem meldepflichtigen Ereignis)?

3

Wurde vom Betreiber eine ganzheitliche Ereignisanalyse gefordert? Falls nein, warum nicht?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass aufgrund der fehlenden räumlichen Trennung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) ein gemeinsamer Ausfall des Steuerluftsystems von Block B und des Steuerluftsystems von Block C nicht nur durch Personalfehlhandlungen, sondern auch gezielte Innentäteraktionen oder Einwirkungen von innen, wie Brände oder Überflutungen, nicht ausgeschlossen werden kann?

5

Entspricht diese fehlende räumliche Trennung a) dem Stand von Wissenschaft und Technik, und b) der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorge (bitte mit Begründung)?

6

Entspricht diese fehlende räumliche Trennung dem erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD; bitte mit Begründung)?

7

Welche weiteren Komponenten des Sicherheitssystems und von sicherheitstechnisch wichtigen Hilfssystemen von Block B und Block C befinden sich noch in jeweils denselben Räumen, und welche Räume sind dies (bitte vollständige Liste mit der Angabe der Systeme und ihrer Funktionen)?

8

Welcher Sicherheitsebene ordnet die Bundesregierung das Steuerluftsystem und vergleichbare Systeme zu?

9

Welche Einrichtungen der Sicherheitsebene 4 von Block B und C befinden sich in jeweils denselben Räumen, und welche Räume sind dies (diese Frage zielt auf eine Weiterführung und Konkretisierung zu den Fragen 7 und 8 in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14340 bereits gemachten Angaben ab)?

10

Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu dem Ereignis einen Bericht vom StMUV und die Stellungnahme des Sachverständigen des StMUV angefordert? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche wesentlichen Erkenntnisse hat das BMUB aus dem Bericht und der Stellungnahme gewonnen?

11

Wird das Ereignis bzw. die durch das Ereignis offenkundig gewordene fehlende räumliche Trennung von Komponenten der jeweiligen Sicherheitsbzw. Hilfssysteme der beiden Blöcke B und C von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) oder dem thematisch zuständigen RSK-Fachausschuss bereits beraten oder beraten werden (falls nein, bitte Begründung angeben)?

12

Zur Beherrschung welcher Störfallszenarien bzw. -abläufe findet laut Betriebs- oder Sicherheitshandbuch eine Stützung des einen Blocks durch den anderen statt (bitte möglichst vollständige Angabe)? Welche Handmaßnahmen sind dabei notwendig, und werden sie an Systemen ausgeführt, die sich für beide Blöcke im selben Raum befinden?

13

Wie schätzt die Bundesregierung diese Handmaßnahmen hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit in Stresssituationen ein?

14

Bei welchen dieser Szenarien bzw. Abläufe wäre die Störfallbeherrschung bei einem gemeinsamen Ausfall von welchen derjenigen Einrichtungen der Sicherheits- bzw. Hilfssysteme der beiden Blöcke, die sich in denselben Räumen befinden, a) in welchem Ausmaß beeinträchtigt, und jeweils warum, und b) bei welchen sogar infrage gestellt, und jeweils warum?

15

Welche Konsequenzen will das BMUB aus dem Zwischenfall ziehen?

Berlin, den 22. April 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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