[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4910
18. Wahlperiode 12.05.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring,
Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4743 –
Analphabetismus und Grundbildung in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Neben dem primären Analphabetismus, bei dem Menschen aus verschiedenen
Gründen nicht in der Lage sind, sich die Schriftsprache anzueignen, bilden die
„funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten“ eine weitaus größere
Gruppe. Das Ausmaß des funktionalen Analphabetismus ist in Deutschland
besonders durch die Veröffentlichung der sogenannten Level-One-Studie 2010
in das öffentliche Bewusstsein gerückt.
So leben in Deutschland rund 7,5 Millionen funktionale Analphabetinnen und
Analphabeten im arbeitsfähigen Alter, das sind 14,5 Prozent der
deutschsprechenden erwerbstätigen Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren, die die
Funktion von Schrift nur sehr eingeschränkt nutzen können. Analphabetismus und
mangelnde Grundbildung sind dabei Formen von Bildungsarmut, die die
betroffenen Menschen massiv in ihren sozialen, kulturellen, politischen und
ökonomischen Teilhabemöglichkeiten einschränken. Auf der anderen Seite
entstehen durch Analphabetismus und einem damit einhergehenden
Fachkräftemangel sowie der Abhängigkeit von Transferleistungen massive
volkswirtschaftliche Schäden.
Insbesondere durch die Veröffentlichung der „Level-One-Studie“ wurde
deshalb auch im Deutschen Bundestag verstärkt über das Thema Analphabetismus
diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass die Politik in der Vergangenheit zu
wenig gegen Analphabetismus und zu wenig für die Alphabetisierung im
Erwachsenenalter unternommen hat.
Die Bundesregierung hat daraufhin einige Maßnahmen eingeleitet und auch im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Wahlperiode des
Deutschen Bundestages vereinbart, das Thema Analphabetismus in
Deutschland anzugehen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
8. Mai 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4910 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit der
Veröffentlichung der „Level-One-Studie 2010“ hinsichtlich der Zusammenarbeit
zwischen Bund, Ländern und Kommunen, vor allem aber auch mit der
Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern, den Wohlfahrtsverbänden, den
Kirchen und Medien eingeleitet, um Analphabetismus und mangelnde
Grundbildung als multikausales, d. h. gesellschaftlich-strukturelles und nicht als
individuelles Phänomen entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung hat nach der Veröffentlichung der leo. – Level-One Studie
im Jahr 2011 unmittelbar die Initiative ergriffen und gemeinsam mit den
Ländern die Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung
entwickelt. Ziel der nationalen Strategie ist ein breites Bündnis aller
gesellschaftlichen Gruppen gegen den funktionalen Analphabetismus Erwachsener in
Deutschland. Neben Bund und Ländern sind diesem Bündnis beigetreten: die
Bundesagentur für Arbeit (BA), der Bundesverband Alphabetisierung und
Grundbildung e. V., die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche
in Deutschland, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Deutsche Institut für
Erwachsenenbildung e. V., der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag, der
Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Volkshochschul-Verband
e. V. und die Stiftung Lesen. In die Vereinbarung der Partner der nationalen
Strategie wurden zahlreiche Initiativen für Alphabetisierung Erwachsener und
weitergehende Forschungsmaßnahmen aufgenommen, die bis zum Jahr 2016
abgearbeitet werden. Die Bundesregierung unterstützt und fördert eine Vielzahl
dieser Maßnahmen.
2. Wie gewährleistet die Bundesregierung eine verstärkte und verbesserte
Koordinierung der Maßnahmen aller staatlichen Ebenen und der
Zivilgesellschaft hinsichtlich der Alphabetisierung und Grundbildung?
Durch die Vereinbarung einer nationalen Strategie für Alphabetisierung und
Grundbildung als breites gesellschaftliches Bündnis (vgl. Antwort zu Frage 1)
und deren Überprüfung in regelmäßigen Abstimmungstreffen ist die
Koordinierung aller Maßnahmen hinsichtlich Alphabetisierung und Grundbildung
gewährleistet.
3. Welche Bundeshaushaltsmittel sind in den letzten fünf Haushaltsjahren in
die Bekämpfung des Analphabetismus geflossen (bitte nach Maßnahmen
und jeweiliger Höhe der Haushaltsmittel aufschlüsseln)?
4. Welche Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung unterstützt
die Bundesregierung derzeit konkret (bitte jeweils die Form, die Höhe der
finanziellen Unterstützung, die Laufzeit und ggf. Partner der Maßnahmen
auflisten)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus Erwachsener erfordert
nicht nur Maßnahmen der Erwachsenenbildung. Sie ist eine
Querschnittsaufgabe, zu deren erfolgreicher Umsetzung die verschiedenen Bereiche des
Bildungssystems (z. B. Prävention im Schulbereich, Integration von Migranten,
berufliche Bildung) ihren Beitrag leisten. Die exakte Höhe der Bundesmittel, die
der Bekämpfung des Analphabetismus zuzuordnen sind, ist deshalb nicht
möglich. Im engeren Sinne sind die eingesetzten Haushaltsmittel des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die für den Schwerpunkt
Alphabetisierung und Grundbildung im Rahmen des Haushaltstitels „Weiterbildung
und Lebenslanges Lernen“ verausgabt wurden, zu nennen:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/49102011: 5,7 Mio. Euro, 2012: 13,2 Mio. Euro, 2013: 12,1 Mio. Euro, 2014:
15,8 Mio. Euro, 2015: 12,1 Mio. Euro bisher festgelegt (geplant insgesamt
19,5 Mio. Euro).
Die einzelnen Maßnahmen sind in der Tabelle in der Anlage aufgeführt.
5. Welche konkreten präventiven Maßnahmen ergreift die Bundesregierung
explizit zur Vorbeugung von Analphabetismus, und welche
Präventionsmaßnahmen werden konkret angestrebt (bitte jeweils die Form, die Höhe
der finanziellen Unterstützung, die Laufzeit und ggf. Partner der
Maßnahmen auflisten)?
Im Rahmen des föderalen Bildungssystems in Deutschland haben die Länder die
Zuständigkeit für das Schulwesen. Damit obliegt es auch den Ländern, die
notwendigen Kompetenzen im Lesen und Schreiben zu vermitteln und so präventiv
funktionalen Analphabetismus bei Erwachsenen vorzubeugen.
Das BMBF unterstützt die Länder mit zahlreichen Maßnahmen beispielsweise
im Vorschulbereich (vgl. Antwort zu Frage 8), im Schulbereich durch
empirische Forschung (vgl. Antwort zu Frage 10), im berufsbildenden Bereich (vgl.
Antwort zu Frage 26) sowie in der Aus und Weiterbildung von Lehrerinnen und
Lehrer bzw. Erzieherinnen und Erziehern (vgl. Antwort zu Frage 7).
Darüber hinaus hat das BMBF mit dem Programm „Lesestart – Drei
Meilensteine für das Lesen“ (Laufzeit 2011 bis 2019, Fördervolumen insgesamt rund
26 Mio. Euro, Umsetzung durch die Stiftung Lesen; vgl. auch die Antworten zu
den Fragen 12 und 13) ein Instrument entwickelt, um insbesondere
bildungsferne Eltern und deren Kinder für das Lesen zu gewinnen. Das Programm ist in
drei Phasen gegliedert: In der ersten Phase haben Kinderärztinnen und
Kinderärzte ein Lesestart-Set an Eltern mit einjährigen Kindern übergeben (2011 bis
2013). Das zweite Lesestart-Set bekommen derzeit Familien in Bibliotheken,
wenn die Kinder drei Jahre alt sind (2013 bis 2015), das dritte wird zu
Schulbeginn ausgehändigt (2016 bis 2018). Die Lese- und Sprachfähigkeit der Kinder
wird damit bereits früh gefördert. Dies schafft wichtige Grundlagen für den
späteren Bildungserfolg.
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das
BMBF außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für
bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahren. Die Maßnahmen
sollen im Rahmen von Bündnissen für Bildung auf lokaler Ebene durchgeführt
werden. Diese Bündnisse bestehen jeweils aus mindestens drei Akteuren (z. B.
Chöre, Theater, Museen, Bibliotheken). Das Programm ist im Jahr 2013
gestartet und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Von 33 Vorhaben stärken fünf die
Lese- und Schreibfähigkeiten von benachteiligten Kindern und Jugendlichen
durch Schreibwerkstätten, Leseclubs, Bookslams, Lesungen, Patenschaften
u. Ä.; Programmpartner sind u. a. der Deutsche Bibliotheksverband und die
Stiftung Lesen. Diese Maßnahmen werden mit 15,9 Mio. Euro gefördert.
6. Wurden im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung Projektskizzen
eingereicht, die explizit die Prävention von Analphabetismus zum Thema
hatten?
Wenn ja, welche?
Im Rahmen der ersten Bewilligungsrunde der Qualitätsoffensive Lehrerbildung
wurden keine Vorhabenbeschreibungen (Projektskizzen) eingereicht, die
explizit die Prävention von Analphabetismus zum Thema haben. Bei der
Qualitätsoffensive Lehrerbildung steht die nachhaltige Strukturentwicklung der Lehrer-
Drucksache 18/4910 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebildung an den Hochschulen im Fokus. Das Lehramtsstudium und der
Lehrerberuf sollen in adäquater Weise an den neuartigen, aus gesellschaftlichen
Veränderungen und sozialen Herausforderungen resultierenden Aufgaben orientiert
werden. Die Themen Heterogenität und Inklusion und damit die individuelle,
bedarfsgerechte Förderung sind zentrale Aspekte der favorisierten Konzepte
von Lehrerbildung. Hierunter kann auch die Prävention von Analphabetismus
fallen, wenngleich sie in den Vorhaben nicht explizit als eigenes Problemfeld
bearbeitet wird.
7. Inwieweit unterstützt das Programm „BiSS“ die erforderliche Fort- und
Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern, bzw. von Lehrerinnen und
Lehrern, und in welchen Bundesländern hat das Programm schon Einzug in
eine Fort- und Weiterbildung besagter Berufsgruppen erhalten?
Die Professionalisierung von pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften im
Bereich der Förderung sprachlicher Bildung ist eines der Ziele der Bund-
Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“. Das Forschungs- und
Entwicklungsprogramm BiSS ist auf sieben Jahre (2013 bis 2019) angelegt.
Aktuell laufende Fortbildungsmaßnahmen dienen dem Ziel, die an BiSS beteiligten
Verbünde aus Kitas und Schulen in die Lage zu versetzen,
Sprachfördermaßnahmen und Diagnoseinstrumente auf der Basis wissenschaftlicher Grundlagen
sowie den lokalen Anforderungen entsprechend ein- und umzusetzen. Zu
diesem Zweck werden durch das BiSS-Trägerkonsortium umfangreiche
Qualifizierungsmaßnahmen für die an BiSS beteiligten Personen mit Multiplikations- und
Koordinierungsfunktion umgesetzt.
Im weiteren Verlauf des BiSS-Programms werden unter anderem
Fortbildungsangebote erarbeitet, mit denen die Bemühungen in den Ländern zur Umsetzung
erfolgreicher, positiv evaluierter Maßnahmen unterstützt werden.
8. Wie viele Programme zur Sprachförderung in Kindertagesstätten gab es im
Jahr 2014 in den einzelnen Bundesländern, und wie viele dieser Programme
wurden seit ihrer Initiierung einer Evaluation unterzogen?
Mit dem Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ fördert
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bis
Ende 2015 bundesweit rund 4 000 Schwerpunkt-Kitas. Ziel des Programms ist
es, das sprachliche Bildungsangebot insbesondere für Kinder unter drei Jahren,
Kinder aus bildungsfernen Familien und aus Familien mit
Migrationshintergrund zu verbessern. Aufgabe der Fachkräfte in den Schwerpunkt-Kitas ist es,
eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Begleitung der Kinder in der
Konzeption der Einrichtung zu verankern. Die teilnehmenden Kitateams werden
dabei durch zusätzliche Fachkräfte, die Sprachexpertinnen und Sprachexperten,
bei ihrer Arbeit unterstützt.
Für die Durchführung des Bundesprogramms haben der Bund und alle 16
Länder eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Eine Steuerungsrunde von
Bund und Ländern begleitet das Bundesprogramm „Schwerpunkt Kitas Sprache
& Integration“ fachlich und erstellt 2015 einen Abschlussbericht zur Umsetzung
des Bundesprogramms. Auch über das Jahr 2015 hinaus plant der Bund eine
weitere Initiative zur sprachlichen Bildung. Diese soll auf den Erkenntnissen der
Evaluation des laufenden Programms und den Erfahrungen von BiSS aufbauen.
Parallel dazu wurden und werden in den Ländern Konzepte zur durchgängigen
Sprachbildung und Sprachförderung erarbeitet und in den Bildungs- und
Erziehungsplänen der Länder verankert. Ergänzend haben einige Länder eigene
Programme initiiert, die den alltagsintegrierten Sprachprozess verstärken und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4910teilweise auch evaluiert werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind dies
(alle Angaben beziehen sich auf das Jahr 2014):
– In Baden-Württemberg gab es das Sprachförderprogramm „SPATZ“ zur
Sprachförderung für Kinder mit Zusatzbedarf. Es handelt sich um eine
Weiterentwicklung von früheren Sprachförderprogrammen, die evaluiert
wurden.
– Im Land Brandenburg gab es zwei Programme, das „Landesprogramm zur
kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung“
(evaluiert) sowie das Landesprogramm „Sprachberatung im Setting Kita“
(Evaluation im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und
Schrift“ geplant).
– In Bayern wurde die Fortbildungskampagne zum neuen „Vorkurs Deutsch
240“ zur Unterstützung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache
fortgesetzt. Das Programm wird durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP)
und das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
evaluiert und begleitet.
– In Hamburg wurden zwei Landesprogramme zur Sprachbildung und -
förderung in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Das „Kita-Plus-Programm“,
welches in rund 290 Einrichtungen die Rahmenbedingungen für die
pädagogische Arbeit durch eine erhöhte Personalausstattung im Elementarbereich
verbessert, wurde in den Jahren 2013 und 2014 evaluiert. Im Programm
„Intensivierte Sprachförderung in Kitas“ erhalten weitere 100 Einrichtungen
zusätzliche Ressourcen für die Sprachförderung.
– In Hessen zielte das Modellprojekt Qualifizierte Schulvorbereitung (QSV)
auf eine alltagsintegrierte Sprachförderung. Bis Ende des Jahres 2014 wurde
das Projekt vom Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) in Mainz begleitet
und evaluiert. Ein Landesprogramm zur Sprachförderung im
Kindergartenalter richtet sich insbesondere an Kinder mit Migrationshintergrund ohne
ausreichende Deutschkenntnisse und fördert Fortbildungen für
Sprachlehrerinnen und -lehrer.
– In Niedersachsen werden jährlich 6 Mio. Euro an Landesmitteln für die frühe
Förderung des Spracherwerbs zur Verfügung gestellt. Speziell zur
Sprachförderung vor der Einschulung werden Lehrkräfte und sozialpädagogische
Fachkräfte prozessbegleitend gemeinsam fortgebildet und beraten. Darüber
hinaus wird vom Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und
Entwicklung in den Jahren 2013 bis 2015 die landesweite
Qualifizierungsinitiative „Weiterentwicklung einer gemeinsamen Sprachbildung und
Sprachförderung durch Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und
Grundschullehrkräfte im Brückenjahr“ umgesetzt.
– Das Land Rheinland-Pfalz hat rund 6 Mio. Euro für zusätzliche, den
alltagsintegrierten Sprachprozess verstärkende, Maßnahmen ausgegeben.
Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift „Förderung von Sprachfördermaßnahmen
in Kindergärten sowie von Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs von
Kindergarten zur Grundschule“. Die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen
werden durch Qualifizierungen, ein Landesfortbildungscurriculum und eine
Sprachfachtagung flankiert.
– Im Saarland gab es im Jahr 2014 zwei Programme zur Sprachförderung
(nicht evaluiert).
– In Schleswig-Holstein gab es drei Programme zur Sprachförderung (nicht
evaluiert): Die vorschulische Sprachbildung für Kinder von drei bis zu sechs
Jahren, die intensive Förderung in so genannten SPRINT-Gruppen sowie
sprachheilpädagogische Maßnahmen durch Sprachheillehrkräfte ergänzen
das integrative Sprachbildungskonzept.
Drucksache 18/4910 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode– In Bremen werden seit dem Jahr 2014 die Angebote für die Sprachbildung
und Sprachförderung umstrukturiert. Durch das „Verstärkungsprogramm
alltagsintegrierte sprachliche Bildung“ erhalten alle Bremer Kitas
bedarfsorientiert zusätzliche Ressourcen für die Bereiche Personalverstärkung,
Qualifizierung, Konzeptentwicklung sowie ausgewählte Materialpakete für die
sprachliche Bildung im Alltag (Evaluation im Rahmen der Initiative BiSS).
Außerdem findet eine gezielte Förderung für Kinder vor dem Schulbeginn
statt. Das Programm „Bücher-Kita Bremen“ fördert die frühe Literacy und
das dialogische Vorlesen in der Kita (evaluiert durch die Universität
Bremen).
9. Liegen seit der „Level-One-Studie 2010“ neue Daten zum
Analphabetismus von Erwachsenen vor?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Ist geplant, eine neue Studie in Auftrag zu geben, die sich mit dem
Analphabetismus von Erwachsenen befasst?
Wenn ja, wann, und mit welcher Fragestellung?
Die zentralen Ergebnisse zur Alphabetisierung und Grundbildung in
Deutschland lieferte die leo. – Level-One Studie (Universität Hamburg), die vom BMBF
im Jahr 2010 in Auftrag gegeben wurde. Diese Studie hat u. a. die Zahl der
7,5 Millionen funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten in Deutschland
ergeben, von denen 57 Prozent erwerbstätig sind.
Auch die im Jahr 2013 von der OECD veröffentlichte PIAAC-Studie
(Programme for the International Assessment of Adult Competencies) zeigt im
Ergebnis hinsichtlich der Lesekompetenz Erwachsener im internationalen
Vergleich Ähnliches: Ein Sechstel der Erwachsenen zwischen 16 und 65 Jahren
(17,5 Prozent) in Deutschland verfügt nur über Lesekenntnisse im untersten
gemessenen Kompetenzlevel, d. h. auf Grundschulniveau. Die PIAAC-Studie
bestätigt die Ergebnisse der leo. – Level-One Studie.
Die ebenfalls durch das BMBF geförderte Studie „Sensibilisierung von
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen für das Problem des funktionalen
Analphabetismus (SAPfA)“ der Stiftung Lesen nimmt diese Erwerbstätigen und deren
Arbeitsumfeld weiter in den Fokus. Zentrale Fragen dieser Studie lauten u. a.,
welche Probleme in der Arbeitswelt durch fehlende Lese-Schreibkompetenzen
auftreten und inwieweit dieses Defizit unter Vorgesetzten und Kolleginnen und
Kollegen bekannt ist.
Um nicht allein auf die Arbeitswelt zu fokussieren, wird ebenfalls die
sogenannte „Umfeldstudie“ (Universität Hamburg) gefördert, die untersucht, in
welcher Art und Weise das mitwissende Umfeld von funktionalen
Analphabetinnen und Analphabeten diese bei der Erledigung ihrer täglichen Aufgaben
unterstützt.
10. Plant die Bundesregierung, im „Rahmenprogramm zur Förderung der
empirischen Bildungsforschung“ funktionalen Analphabetismus genauer zu
untersuchen und die Ursachen für funktionalen Analphabetismus näher zu
erforschen?
a) Wenn ja, in welchem Umfang, Zeitrahmen etc.?
b) Wenn nein, warum nicht?
Der Erwerb der Schriftsprache und die sichere Beherrschung des Lesens und
Schreibens sind zentrale Fähigkeiten für die Teilhabe am gesellschaftlichen,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4910wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Zahlreiche Studien belegen die
schlechteren Bildungs- und Berufschancen für Menschen mit Defiziten in diesen
Leistungsbereichen. Im „Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen
Bildungsforschung“ wird die Erforschung von Störungen im Bereich Lesen,
Schreiben und Rechnen vom BMBF seit dem Jahr 2010 mit dem
Forschungsschwerpunkt zu „ursachenbezogener individueller Diagnostik und Intervention
bei umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ gefördert.
Bezogen auf das Thema Sprachkompetenz werden darin empirisch
ausgerichtete Forschungsvorhaben (mit einer Gesamtsumme bis zum Jahr 2016 in Höhe
von rund 10 Mio. Euro) gefördert, die dazu beitragen, Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen, die von Störungen im Bereich des Lesens und
Rechtschreibens betroffen sind (so genannte Lese-Rechtschreibstörung; kurz: LRS), eine
individuelle, ursachenbezogene Diagnostik und evidenzbasierte Förderung,
d. h. letztlich auch eine verbesserte Alphabetisierung, zu ermöglichen.
11. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
Analphabetinnen und Analphabeten gezielt auf Förder- und
Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen?
Von zentraler Bedeutung ist die Kampagne „Lesen und Schreiben – Mein
Schlüssel zur Welt“ im Rahmen der nationalen Strategie für Alphabetisierung
und Grundbildung. Daneben werden weitere Maßnahmen umgesetzt, die
aufgrund der Heterogenität der Zielgruppe unterschiedliche Zugänge nutzen: Eine
aufsuchende Ansprache vor Ort erfolgt durch das Alfa-Mobil des
Bundesverbandes Alphabetisierung und Grundbildung, das durch das BMBF gefördert
wird. Junge Erwachsene werden über das Portal „iChance“ angesprochen.
Mehrere Projekte im laufenden Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ führen Schulungen von
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Unternehmen, kommunalen Ämtern
und Jobcentern bzw. der BA durch. Diese Schulungen beinhalten neben der
allgemeinen Sensibilisierung und der Vermittlung von Hintergrundwissen auch
Informationen über verfügbare Angebote vor Ort.
Die Verantwortung für konkrete Kursangebote und deren Bewerbung liegt bei
den Ländern und Kommunen.
12. Welche finanziellen Ressourcen sind bisher in das Programm „Lesestart –
Drei Meilensteine für das Lesen“ geflossen, und welche finanzielle
Förderung ist geplant?
Das Fördervolumen für das Programm „Lesestart – Drei Meilensteine für das
Lesen“ umfasste für die Jahre 2011 bis 2014 rund 10 Mio. Euro. Für die Jahre
2015 bis 2019 sind weitere rund 16 Mio. Euro geplant. Für die wissenschaftliche
Begleitung des Programmes sind insgesamt rund 1,3 Mio. Euro vorgesehen
(2011 bis 2019).
13. Wurde das Projekt „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ schon
einer Evaluation unterzogen?
a) Wenn ja, wie lauten die konkreten Ergebnisse dieser Evaluation?
b) Wenn nein, wann ist mit einer Evaluation dieses Programms zu
rechnen?
Das Förderprogramm „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ wird
wissenschaftlich begleitet und auf der Basis empirischer Erhebungen und
Fallstudien evaluiert. Ein Abschlussbericht der Programmphasen I und II wird im Jahre
Drucksache 18/4910 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2017 vorliegen, für die Phase III ist ein Abschlussbericht für Ende des Jahres
2019 vorgesehen.
14. Wie wirkt die Bundesregierung auf eine Enttabuisierung des Themas
Analphabetismus vor allem in der Wirtschaft hin?
Welche konkreten Aufklärungskampagnen zum Thema Analphabetismus
gibt es, die sich gezielt an Unternehmen richten?
Die Ergebnisse der leo. – Level-One Studie haben die Bedeutung des
funktionalen Analphabetismus für die Wirtschaft erstmals valide aufgezeigt. Die
Bundesregierung hat mit dem Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ darauf reagiert und das Thema damit
erstmals auch in die Unternehmen getragen.
Durch die über 50 Projekte im laufenden Förderschwerpunkt sowie weitere
Projekte im Umfeld wurden vielfältige erfolgreiche Wege erprobt, wie
Unternehmen für dieses Thema gewonnen werden können. Hierbei wurde vielerorts eng
mit den Handwerks- sowie den Industrie- und Handelskammern kooperiert,
Branchenstrukturen genutzt und eine Vielzahl von Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartnern für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und industrielle
Großbetriebe weitergebildet.
Die Projekterfahrungen zeigen, dass eine allgemeine Aufklärungskampagne, die
sich an Unternehmen richtet, bei der Sensibilisierung und Information von
Unternehmen dienlich sein kann. Bei der Implementierung von Angeboten sind
jedoch jeweils individuell passende Konzepte zu entwickeln. Die Heterogenität
der Praxis erfordert hier eine Heterogenität des Vorgehens. Dies umfasst die
Etablierung von Gütesiegeln, wirtschaftsnahen Fachstellen, gewerkschaftlichen
Zugängen oder anderen Wegen, die aktuell in der alphabund-Praxisreihe
publiziert werden.
15. Wie fördert die Bundesregierung den Gebrauch von leichter und einfacher
Sprache im öffentlichen Dienst?
Eine umfassende Übersicht über die Vielzahl der Initiativen, die Erzeugnisse in
„Einfacher Sprache“ bzw. „Leichter Sprache“ anbieten oder fördern liegt, der
Bundesregierung nicht vor.
Die Bundesregierung arbeitet eng mit den Expertinnen und Experten der
Verbände behinderter Menschen zusammen. Sie nutzt den Sachverstand des
Netzwerks Leichte Sprache, wenn es um die Anfertigung von Texten in Leichter
Sprache geht (
www.leichtesprache.org).
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde eine rechtliche
Grundlage geschaffen, damit Menschen mit Behinderungen ihr Leben uneingeschränkt
und selbstständig führen können. Als wesentliches Kernstück gilt dabei eine
umfassende Barrierefreiheit, welche die Barrierefreiheit in den Netzen mit
einschließt. In diesem Zuge trat im Jahr 2011 die überarbeitete Barrierefreiheit-
Informationstechnik-Verordnung zur Schaffung barrierefreier
Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungssetz in Kraft (BITV 2.0). Danach ist
vorgesehen, dass die Bundesbehörden auf ihren Internetauftritten spätestens bis
zum 22. März 2014 allgemeine Informationen zum Inhalt und zur Navigation
der Website in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache – zumindest
auf der Startseite – bereitstellen sollen.
Die Behörden des Bundes sind bestrebt, ihre Bescheide und Vordrucke einfach,
verständlich und übersichtlich zu gestalten. Hinsichtlich der Verständlichkeit
unterstützt der Redaktionsstab Rechtssprache im Deutschen Bundestag sowie
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4910im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Arbeit
an Gesetzen und Verordnungen (im BMJV für die Bundesregierung, im
Bundestag für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren bzw. als Beratung zu
sprachlichen Einzelfragen). Sprachwissenschaftlerinnen und
Sprachwissenschaftler prüfen die Entwürfe und helfen, sprachlich klare und verständliche,
aber dennoch fachlich und rechtlich korrekte Formulierungen zu finden.
Verständliche Gesetze leisten einen wichtigen Beitrag zu Bürgernähe und
Bürokratieabbau.
16. Wie viele Angebote zur Alphabetisierung und Grundbildung wurden
hinsichtlich der Branchen und Zielgruppen im Förderschwerpunkt
„alphabund“ seit dem Jahr 2007 jährlich in den einzelnen Projekten der Träger
angeboten, und wie viele Einzelpersonen nahmen insgesamt daran teil?
Der Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und
Grundbildung Erwachsener“ wird mit einem Monitoring begleitet, das u. a. die Anzahl
von Kursen und die Teilnahmefälle erhebt. Dies stellt eine Neuerung dar. Im
vorangegangenen Förderschwerpunkt wurden solche Daten nicht erhoben. Die
vorliegenden Daten beziehen sich also auf den Zeitraum vom Sommer 2012 bis
heute.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Durchführung von Kursen und
Schulungen keine Kernaufgabe der Projekttätigkeiten darstellt. Schulungen wurden
entweder durchgeführt, um exemplarisch die entwickelten Konzepte und
Methoden zu erproben, oder um einen Zugang zu Unternehmen zu gewährleisten.
Eine Beurteilung des Förderschwerpunkts auf Basis dieser Zahlen wie auch ein
Vergleich dieser Zahlen mit einer Anbieterstatistik (wie beispielsweise der
VHS-Statistik) ist aus diesem Grund nicht möglich. Die Bereitstellung der
Regelangebote im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung fällt darüber
hinaus in den Verantwortungsbereich der Länder.
Im aktuell laufenden Förderschwerpunkt wurden folgende Kurse und
Schulungen durchgeführt:
– 400 Angebote für funktionale Analphabetinnen und Analphabeten mit einer
durchschnittlichen Dauer von 60 Unterrichtsstunden und einer
Gesamtteilnahmezahl von 3 000. Die Gesamtzahl der geleisteten Unterrichtsstunden
beläuft sich auf 25 000. Auf Basis der vorliegenden Daten kann bis Ende des
auslaufenden Förderschwerpunkts mit der Durchführung von insgesamt 500
Angeboten mit 3 500 Teilnahmefällen und 30 000 Unterrichtsstunden
gerechnet werden.
– 550 Informations- und Schulungsveranstaltungen für Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren, in denen bisher über 8 000 Personen in über 3 500 Stunden
geschult wurden.
– Bisher knapp 300 Veranstaltungen für Lehrpersonal, Ausbildende und
pädagogisches Fachpersonal mit insgesamt 2 000 Stunden, in denen rund 4 000
Lehrkräfte qualifiziert wurden.
17. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen den Partnern in der „Nationalen
Strategie für Alphabetisierung“ fortgesetzt?
Die Koalitionsfraktionen der 18. Wahlperiode, CDU, CSU und SPD, haben sich
darauf geeinigt, die „Nationale Strategie für Alphabetisierung und
Grundbildung“ in eine Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung zu überführen
und darin die bewährte Zusammenarbeit mit den Partnern fortzusetzen.
Drucksache 18/4910 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Wie und durch wen sollen die v. a. in zwei Förderschwerpunkten des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gewonnenen
Forschungsergebnisse in die Bildungspraxis transferiert werden?
In der zentralen Anlaufstelle
www.alphabund.de stehen neben aktuellen
Informationen zu den geförderten Projekten eine Produktdatenbank bereit, die
die zentralen Ergebnisse, Konzepte und Ansätze aus dem aktuellen und
vorangegangenen Förderschwerpunkt für die Öffentlichkeit bereitstellt.
Konkrete Projekterfahrungen und Beispiele guter Praxis werden in drei Bänden
der alphabund-Praxisreihe dargestellt. Die Ergebnisse des laufenden
Förderschwerpunkts werden für eine Abschlussdokumentation aufbereitet. Weiterer
Transfer in die Öffentlichkeit findet durch die Webportale der Projekte statt
(z. B.
www.grundbildung.de oder
www.alphabetisierung.de). Ab Herbst dieses
Jahres werden weitere Veranstaltungen für den Transfer und die Nachhaltigkeit
umgesetzt, um die Projektergebnisse den potenziellen Nutzenden zu
präsentieren. Am 11. und 12. Mai 2015 findet die Bilanzkonferenz zum
Förderschwerpunkt statt. Ein weiterer Transfer wird im Rahmen der „Nationalen Strategie für
Alphabetisierung und Grundbildung“ erfolgen. In Bezug auf eine praxisnahe
Umsetzung ist hier vor allem auf die Beiträge der Länder und des Deutschen
Volkshochschulverbands, der Kirchen sowie des Deutschen
Gewerkschaftsbunds zu verweisen.
19. Mit welchen Maßnahmen soll das Alphabetisierungs- und
Grundbildungsangebot qualitativ und quantitativ weiterentwickelt werden?
In qualitativer Hinsicht wird das Angebot durch die in den letzten Jahren
entwickelten hochwertigen Lehr- und Lernmaterialien verbessert. Hiermit wird ein
Bedarf gedeckt, der explizit aus der Praxis formuliert wurde. Neben
Unterrichtsmaterialien, die durch Verlage vertrieben werden, sind viele dieser Materialien
auch online verfügbar und stehen zur freien Nutzung bereit. Als
Informationsquelle hierfür kann die Produktdatenbank auf alphabund.de genutzt werden.
Auch im Zusammenhang mit dem vom BMBF geförderten Rahmencurriculum,
das derzeit beim Deutschen Volkshochschul-Verband (DVV) entwickelt wird,
besteht die Möglichkeit, das Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebot
qualitativ weiterzuentwickeln. Das Rahmencurriculum beschreibt und gliedert
den Lernstoff für Lesen, Schreiben und Rechnen in den Grundbildungskursen
und bereitet den Lernstoff für die allgemeine Grundbildung in
didaktischmethodischen Handlungsempfehlungen und Unterrichtsmaterialien auf. Die
Schulung von Lehrkräften ist vor allem durch die sog. „Basisqualifizierung“
möglich. Die vom DVV aktualisierte und vom BMBF bis Februar 2015
geförderte Basisqualifizierung ProGrundbildung (hervorgegangen aus dem ersten
BMBF-Förderschwerpunkt) wird von den 16 Landesverbänden der
Volkshochschulen seit März 2015 angeboten. An der Pädagogischen Hochschule
Weingarten kann weiterhin der Masterstudiengang in Alphabetisierung
(hervorgegangen aus dem ersten BMBF-Förderschwerpunkt) absolviert werden. Ebenfalls
hat das BMBF die Entwicklung eines Kompendiums Alphabetisierung und
Grundbildung gefördert, das als Standardwerk u. a. in der Lehramtsausbildung
genutzt werden soll.
Die quantitative Ausweitung der Angebote obliegt den Ländern. Die Länder
haben im Rahmen der neuen ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 ESF-geförderte
Maßnahmen beschlossen, die eine Ausweitung des Angebots ermöglichen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/491020. Welche Maßnahmen sind geplant, um den Bedarf an qualifizierten
Lehrkräften in der Alphabetisierung und Grundbildung zu decken, und wie
lange wird das nach Auffassung der Bundesregierung dauern?
Die konkrete Umsetzung und Förderung von Angeboten, auch in Hinsicht auf
den Einsatz von Dozentinnen und Dozenten, ist eine Obliegenheit der Länder
und Kommunen. Hierzu können keine Aussagen getroffen werden.
Des Weiteren wird auf die Ausführung in der Antwort zu Frage 19 verwiesen.
21. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Alphabetisierung hin zur
Grundbildung auszubauen und neben dem Nachholen von Lesen und Schreiben
auch das Nachholen weiterer Grundkompetenzen zu fördern?
22. Welche strukturfördernden Maßnahmen und Programme sind zur
Reduktion von funktionalem Analphabetismus geplant?
23. Welche Maßnahmen sind geplant, um Alphabetisierung als
ressortübergreifendes Thema zu verankern?
Die Fragen 21 bis 23 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen und
Programme zur Reduktion von funktionalem Analphabetismus Erwachsener
gefördert (vgl. Antwort zu den Fragen 3 und 4 mit Projektliste). In der nunmehr
geplanten Dekade für Alphabetisierung werden die positiven Ergebnisse über
Transfermaßnahmen in die Breite getragen und notwendige neue Maßnahmen
begonnen. Dies erfordert einen umfangreichen Abstimmungsprozess zwischen
den betroffenen Bundesministerien sowie den Partnern der zukünftigen Dekade
für Alphabetisierung. Dieser Abstimmungsprozess ist noch nicht
abgeschlossenen, so dass zu den geplanten Maßnahmen derzeit noch keine Aussagen
getroffen werden können.
24. Wie berücksichtigt die Bundesregierung eine möglichst
zielgruppengerechte Grundbildung, besonders in Verbindung mit Integrationskursen?
Der Integrationskurs ist ein Grundangebot zur Integration zugewanderter
Menschen nach Deutschland. Er ermöglicht Zugewanderten, nach
erfolgreichem Abschluss, sich in allen Belangen des täglichen Lebens ohne Hilfe Dritter
verständlich machen zu können (Sprachniveau B1 des Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen). Dabei berücksichtigen die sprachlichen
Handlungsfelder, auf denen die Themen und Inhalte des Integrationskurses beruhen,
Anforderungen des täglichen Lebens. Der Integrationskurs wird für verschiedene
Zielgruppen angeboten, um die jeweiligen thematischen oder pädagogischen
Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe zu berücksichtigen.
Insbesondere der Alphabetisierungskurs für nicht oder nur unzureichend
alphabetisierte Zugewanderte stellt dabei ein zielgruppenspezifisches Angebot der
Grundbildung dar, indem er den Teilnehmenden den Zugang zur Schriftsprache
ermöglicht.
Auch der Orientierungskurs stellt in seiner Zielsetzung der Vermittlung von
Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland ein
Grundbildungsangebot dar.
Drucksache 18/4910 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Welche Maßnahmen sind geplant, um Zugewanderten über den
Integrationskurs hinaus Grundkompetenzen zu vermitteln (ökonomische,
gesundheitliche, politische und kulturelle Grundbildung)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Zugewanderten wird im
Rahmen der Integrationskurse ein umfassendes Angebot zur Vermittlung von
Grundkompetenzen bereitgestellt. Darüber hinaus ist das Angebot an
Maßnahmen zur Vermittlung von Grundkompetenzen, das die Länder und
Kommunen insbesondere über die Volkshochschulen anbieten, auch für Zugewanderte
zugänglich und nutzbar. Über alle einschlägigen Maßnahmen für Zugewanderte
informiert der 10. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in
Deutschland (Oktober 2014).
26. Welche Maßnahmen sind geplant, um Jugendlichen und jungen
Erwachsenen das Nachholen von Grundkompetenzen – insbesondere im Lesen,
Schreiben und Rechnen – im Rahmen des Übergangsystems, des
Nachholens von Schulabschlüssen und der ausbildungsbegleitenden Hilfen zu
ermöglichen?
Die Bundesregierung unterstützt einen präventiven Ansatz. So werden unter
bundesseitiger gemeinsamer Federführung vom BMBF und dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen der Initiative
Bildungsketten gemeinsam mit den Ländern und der BA die Förderinstrumente zur
Erreichung des Schulabschlusses und des erfolgreichen Übergangs in Ausbildung zu
einem möglichst kohärenten Fördersystem ausgebaut. Die zentralen Elemente
aus der Bundes- bzw. BA-Förderung sind hierzu die Potenzialanalyse, die
Berufseinstiegsbegleitung, die Berufsorientierung im Rahmen des
Berufsorientierungsprogramms in überbetrieblichen oder vergleichbaren Einrichtungen, die
Berufsorientierung nach § 48 SGB III, ergänzt durch später greifende
Maßnahmen wie z. B. die Assistierte Ausbildung einschließlich der
ausbildungsbegleitenden Hilfen. Junge Erwachsene, die noch nicht über einen
Hauptschulabschluss verfügen, haben nach § 53 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB III) und § 81 Absatz 3 SGB III einen Rechtsanspruch auf eine Förderung
zur Vorbereitung zum Nachholen des Hauptschulabschlusses oder eines
gleichwertigen Schulabschlusses.
27. In welcher Weise wird die Bundesagentur für Arbeit ihre
Fördermöglichkeiten und Sonderprogramme ausweiten, um einen effektiven Beitrag zur
Reduktion von funktionalem Analphabetismus in Deutschland zu leisten?
Der Vereinbarung über eine gemeinsame nationale Strategie für
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland in den Jahren 2012 bis
2016 hat sich auch die BA angeschlossen. Unzureichende Lese-, Schreib-,
Rechen- und Grundbildungskompetenzen werden bereits bei der Beratung und
Vermittlung von Arbeitslosen durch die BA und durch die Jobcenter in den Blick
genommen. Im Rahmen ihres Beratungs-, Vermittlungs- und
Qualifizierungsauftrages sind die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte im Umgang mit
betroffenen Kundinnen und Kunden für deren sprachliche Leistungsfähigkeit
sensibel. Mit Hilfe eines strukturierten Beratungs- und Integrationsprozesses
werden durch die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte Handlungsbedarfe
festgestellt und Handlungsstrategien im Bereich Alphabetisierung und
Grundbildung entwickelt. Dabei verweisen sie auf kompetente Hilfen und
Maßnahmen. Unerlässlich sind dabei Angebote des Bundes, der Länder und
Kommunen (z. B. Alphabetisierungskurse), auf die Vermittlungs- und
Beratungsfachkräfte zurückgreifen können. Mit ausbildungsfördernden Leistungen unter-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4910stützen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter die erfolgreiche berufliche
Eingliederung junger Menschen mit Unterstützungsbedarf. Abhängig von
Vorqualifikationen und Bildungsdefiziten können allgemeinbildende Inhalte auch
Bestandteil einer geförderten Weiterbildung sein, sie dürfen allerdings
grundsätzlich in der Maßnahme nicht überwiegen, da der Schwerpunkt der beruflichen
Weiterbildung auf der Vermittlung berufsbezogener Qualifizierungen liegen
soll. Eine Ausweitung von Sonderprogrammen ist derzeit nicht geplant.
28. Plant die Bundesregierung, die Aktivitäten im Bereich der
arbeitsplatzorientierten Alphabetisierung und Grundbildung weiterzuführen, und
wenn ja, welche Aktivitäten plant sie weiterzuführen, und mit welchen
Partnern?
Die bisherigen Ergebnisse des Förderschwerpunkts „Arbeitsplatzorientierte
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ belegen, dass
Weiterbildungen zur Verbesserung der Schreib-Lesekompetenz von Beschäftigten (knapp
60 Prozent der funktionalen Analphabeten sind nach der leo.-Studie
Beschäftigte) im Verbund mit beruflicher bzw. betrieblicher Weiterbildung reale
Umsetzungschancen bieten. Insofern wird sich die Bundesregierung mit solchen
Maßnahmen weiter engagieren. Die Auswertung des Förderschwerpunktes wird
dazu in den kommenden Wochen weitere Anregungen geben. In Abstimmung
mit den Partnern der Nationalen Strategie für Alphabetisierung und
Grundbildung wird die Bundesregierung ihre Maßnahmen planen.
29. Welche Perspektive entwickelt die Bundesregierung über die 18.
Wahlperiode hinaus, anlässlich der Tatsache, dass Grundbildung auch in den
nächsten Jahren eine der zentralen gesellschaftlichen Fragen sein wird,
und wie werden in diese Perspektive zivilgesellschaftliche Akteure und
Akteurinnen sowie Träger der Weiterbildung einbezogen?
Die Überführung der „Nationalen Strategie für Alphabetisierung und
Grundbildung“ in eine Dekade für Alphabetisierung wird einen Zeitraum weit über die
18. Wahlperiode betreffen und somit der gesellschaftlichen Bedeutung der
Thematik gerecht. Die Bundesregierung wird auch zukünftig mit den bereits an
der Nationalen Strategie beteiligten Partnern zusammenarbeiten und sich darum
bemühen, weitere Partner zu gewinnen.
30. Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte
„Nationale Dekade für Alphabetisierung“ ausrufen?
Die Bundesregierung plant, die Dekade für Alphabetisierung im Jahr 2015
einzuleiten, so dass ein nahtloser Übergang zwischen der „Nationalen Strategie“,
die bis zum Jahr 2016 reicht, und der „Nationalen Dekade“ gesichert ist.
31. Welche konkreten Ziele und Maßnahmen verbindet die Bundesregierung
mit der „Nationalen Dekade für Alphabetisierung“?
34. Welche Maßnahmen und Vorhaben sind vonseiten des BMBF als
Eckpfeiler der Dekade vorgesehen?
Die Fragen 31 und 34 werden gemeinsam beantwortet.
Über die Ziele, Maßnahmen und Vorhaben einer Dekade für Alphabetisierung
wird sich die Bundesregierung mit den Partnern der Nationalen Strategie
verständigen.
Drucksache 18/4910 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode32. Welche Haushaltsmittel sind für die „Nationale Dekade für
Alphabetisierung“ vorgesehen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Da die Verbesserung
der Kompetenzen Erwachsener im Lesen und Schreiben eine
Querschnittsaufgabe ist, kann die Gesamtsumme der einzusetzenden Mittel nicht beziffert
werden. Das BMBF hat im Titel „Weiterbildung und Lebenslanges Lernen“ eine
eigene Erläuterungsziffer „Alphabetisierung und Grundbildung“ eingerichtet.
Darin sind für 2015 insgesamt 19,5 Mio. Euro vorgesehen.
33. Mit welchen Dekade-Maßnahmen soll die Zusammenarbeit von und die
Kommunikation zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen in
der Alphabetisierung und Grundbildung verbessert werden?
Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der
Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung ist sehr gut. Neben
den regelmäßig stattfindenden Abstimmungstreffen treten die Partner auch in
Einzelmaßnahmen und Regionalveranstaltungen gemeinsam auf. Es ist geplant,
diese erfolgreiche Zusammenarbeit auch während der Dekade für
Alphabetisierung fortzusetzen.
35. Wie und von wem sollen die Maßnahmen innerhalb der Dekade
koordiniert werden?
Das BMBF wird für die Dekade ein fachlich qualifiziertes Monitoring und eine
wirksame Koordinierung sicherstellen, um die Entscheidungen und Maßnahmen
der Partner vorzubereiten und zu begleiten.
36. Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
im Rahmen der „Nationalen Dekade für Alphabetisierung“, um die Zahl
der erwerbstätigen funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten
(57 Prozent) und der erwerbslosen funktionalen Analphabetinnen und
Analphabeten (36 Prozent) in Deutschland zu reduzieren?
Die Arbeitsmarktpolitik enthält ein flexibles Förderangebot, mit dem bereits
nach geltendem Recht die Agenturen für Arbeit und Jobcenter bei festgestellten
Defiziten im Bereich der Grundkompetenzen durch Unterstützungs- und
Förderangebote reagieren und damit Kompetenzverbesserungen erreicht werden
können. Darüber hinaus hat das BMAS für die Förderperiode des Europäischen
Sozialfonds (ESF) in den Jahren 2014 bis 2020 ein Bundesprogramm zum
Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit auf den Weg gebracht. Im Rahmen des
Programms sollen bei Bedarf auch einfache berufliche Qualifizierungen sowie
ggf. eine Unterstützung zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen
(Lese- und alltagsmathematische Kompetenz, computergestützte
Problemlösung) gefördert werden. Die Ergebnisse der PIACC-Studie haben gezeigt, dass
gerade unter den Langzeitarbeitslosen Defizite im Bereich der Grundbildung
vorhanden sind. Werden diese während der Beschäftigung im Betrieb
festgestellt, kann eine zusätzliche pädagogische Einzelbetreuung des Teilnehmers
erforderlich sein. Das Programm wird mit rund 885 Mio. Euro aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (470 Mio. Euro) und Bundesmitteln aus dem SGB-II-
Eingliederungstitel (415 Mio. Euro) über die Jahre 2015 bis voraussichtlich
2020 finanziert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/491037. Welchen Beitrag wird die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der
„Nationalen Dekade für Alphabetisierung“ leisten, um Menschen mit
mangelnden Grundkompetenzen in den Arbeitsmarkt zu intergieren?
Zu den Beiträgen der BA im Rahmen der Nationalen Dekade für
Alphabetisierung wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
38. Wofür sollen die im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel im Rahmen der Dekade für Grundbildung und Alphabetisierung
verwendet werden?
Auf die Antwort zu den Fragen 21 bis 23 wird verwiesen.
39. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Dekade auch Vorhaben zur
politischen Grundbildung sowie anderen Feldern der Grundbildung?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die bisherige
Alphabetisierungsstrategie zu einer Dekade der Alphabetisierung
weiterzuentwickeln. Insofern stehen Maßnahmen der Verbesserung der Kompetenzen im
Lesen und Schreiben im Mittelpunkt der Dekade. Unterschiedliche Zielgruppen
sollen unter Berücksichtigung der jeweiligen Lese- und Schreibkompetenz
sowie der persönlichen Lebensumstände milieuorientiert angesprochen werden.
Mit inhaltlichen Themen aus den Bereichen der ökonomischen Grundbildung,
der Gesundheitsbildung, regionaler politischer Teilhabe, Elternberatung oder
Schuldnerberatung wird ein unmittelbarer persönlicher Bezug hergestellt und
Interesse geweckt. Insofern werden auch andere Bereiche der Grundbildung
einbezogen.
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ISSN 0722-8333]