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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nachhaltige Textilien - Sachstand Textilbündnis

Aktionsplan des BMZ für ein Bündnis für nachhaltige Textilien: bisherige Kosten, finanzielle Förderung von Bündnismitgliedern, Nichtbeitritt größerer Firmen, Erfüllung festgelegter Standards, Organisation der Anpassung der Zeitziele, Offenlegung von Lieferketten, Entlohnung, ökologische Kriterien, Verifizierung der Umsetzung, Sanktionen für Unternehmen bei Regelverstößen, Veröffentlichung der Fortschrittsberichte, Einbindung von Stakeholdern aus den Produktionsländern, Pläne für eine Internationalisierung des Textilbündnisses, G7-Gipfel in Elmau<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

26.05.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/474822.04.2015

Nachhaltige Textilien – Sachstand Textilbündnis

der Abgeordneten Renate Künast, Nicole Maisch, Uwe Kekeritz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das am 16. Oktober 2014 gestartete Textilbündnis hat ca. 60 Mitglieder, darunter Organisationen wie Oxfam, femnet, Stiftung Warentest, vzbv, Aid by Trade Foundation sowie kleinere Firmen wie Hess Natur, Maas Ökotextilien, Vaude und Trigema. Bis auf NKD sind dem Bündnis bislang keine größeren Unternehmen und Verbände beigetreten. Das soll sich durch den neu formulierten Aktionsplan nun ändern (Pressemeldung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ – vom 22. April 2015).

Die Mitglieder des Bündnisses haben sich mit dem Aktionsplan auf soziale, ökologische und ökonomische Ziele verpflichtet. Laut Umsetzungszeitplan sollen

  • bis Ende des Jahres 2016 die sozialen Standards für 20 Prozent der eingesetzten Baumwolle gelten,
  • bis Ende des Jahres 2020 alle Standards für 50 Prozent der eingesetzten Baumwolle gelten,
  • bis Ende des Jahres 2024 alle Standards für 100 Prozent der eingesetzten Baumwolle gelten.

Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, hat am 25. Februar 2015 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages angekündigt, das Textilbündnis auf die Tagesordnung des G7-Gipfels zu setzen und auch auf europäischer Ebene vorantreiben zu wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche der Mitglieder des Textilbündnisses werden (entweder einzeln oder in einem Zusammenschluss mit anderen Organisationen bzw. Unternehmen) über Haushaltsmittel des BMZ oder mittelbar über Projektträger (z. B. GIZ) gefördert, z. B. im Rahmen von Projekten oder von Forschung, bzw. bei welchen der Mitglieder ist eine Förderung in Planung (bitte Auflistung mit Nennung des jeweiligen Projekts und des Finanzvolumens)?

2

Welche Kosten fielen bislang für die Initiierung des Textilbündnisses an?

3

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im BMZ derzeit am Textilbündnis?

4

Ist nach dem nach Information der Fragesteller kürzlich erfolgten Personalwechsel unter den für das Bündnis zuständigen Ministeriumsmitarbeiterinnen und Ministeriumsmitarbeiter inzwischen eine langfristige Struktur für die Arbeit des Bündnisses gegeben?

5

Was sind nach Ansicht des BMZ die Gründe dafür, dass größere Firmen dem Bündnis bislang nicht beigetreten sind?

6

Kann ein Unternehmen, das dem Bündnis beigetreten ist, bis Ende des Jahres 2016 produzieren, ohne die im Bündnis festgelegten Standards zu erfüllen?

7

Könnte ein Unternehmen, das dem Bündnis beigetreten ist, bis Ende des Jahres 2016 Baumwolle beziehen, die mit Hilfe von Kinderarbeit produziert wurde?

Wenn nein, woraus ergibt sich das?

8

Könnte ein Unternehmen, das dem Bündnis beigetreten ist, bis Ende des Jahres 2020 80 Prozent seiner verwendeten Baumwolle aus Kinderarbeit beziehen?

Wenn nein, wo ist das geregelt?

9

Welche ökologischen Kriterien muss ein Unternehmen, das dem Bündnis beigetreten ist, bis zum Jahr 2020 erfüllen?

10

Welche der teilnehmenden Unternehmen erfüllen bereits jetzt die Standards, die laut Umsetzungszeitplan Ende des Jahres 2016 bzw. Ende des Jahres 2020 umgesetzt werden müssen?

11

Welche der teilnehmenden Unternehmen erfüllen bisher noch nicht die Standards, die laut Umsetzungszeitplan Ende des Jahres 2016 bzw. Ende des Jahres 2020 umgesetzt werden müssen?

12

Wie, von wem und wie häufig werden die einzuhaltenden Standards der am Textilbündnis beteiligten Unternehmen kontrolliert bzw. die Zielerreichung nachgewiesen (welche Reporting- und Monitoring-Systeme werden für die Kontrolle der Einhaltung der Standards verwendet)?

13

Wird das BMZ eigene Audits durchführen bzw. in Auftrag geben?

14

Werden die Fortschrittsberichte der Mitglieder des Bündnisses der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

15

Werden die beteiligten Unternehmen ihre Lieferketten offenlegen?

16

Gibt es Sanktionen, wenn Unternehmen Standards nicht einhalten?

Wenn ja, welche?

17

Wie ist die Kommunikation geregelt, d. h. wie und in welcher Form dürfen die Unternehmen über ihre Mitgliedschaft im Bündnis sowie die Umsetzung der Ziele kommunizieren?

18

Wie will die Bundesregierung bzw. das BMZ dafür Sorge tragen, dass auch die großen Unternehmen dem Bündnis beitreten, ohne dass die Ziele verwässert werden?

19

Wie werden Stakeholder aus den Produktionsländern in den Prozess eingebunden?

20

In welcher Höhe werden durch den Bund Mittel für die Einbindung lokaler Stakeholder bereitgestellt, und wofür werden diese konkret verwendet?

21

Wie sollen Multistakeholder-Initiativen in den Prozess eingebunden werden?

Wie will das Bündnis Parallelstrukturen zu bestehenden Multistakeholder-Initiativen, wie der Fair Ware Foundation, vermeiden?

22

Gibt es Pläne des BMZ für eine Internationalisierung des Textilbündnisses (z. B. europäisches Textilbündnis etc.)?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, wieso nicht?

23

Welche Aktivitäten werden vom Textilbündnis ergriffen, um in den anerkannten Standardsystemen die Forderung nach existenzsichernden Löhnen (siehe Fußnoten 7 und 8 im Aktionsplan vom 29. September 2014) umzusetzen?

24

Welche Überlegungen liegen beim Bündnis vor, um die anderen Möglichkeiten zur Verifizierung der Umsetzung der Kriterien zu überprüfen (bitte nach den im Aktionsplan genannten Wegen aufschlüsseln)?

25

Liegen Planungen des Bündnisses vor, wie der Anpassungsprozess der Zeitziele organisiert sein soll („Gemäß den Vereinbarungen der Bündnis-Mitglieder sollen die Zeitziele unter Einbeziehung aller Anspruchsgruppen im Laufe des Prozesses auf der Grundlage der gemeinsam gesammelten Erfahrungen regelmäßig überprüft und angepasst werden.“)?

26

Liegt das Ergebnis der laut Aktionsplan bis Ende des Jahres 2014 durch das Bündnis vorzunehmenden Prüfung vor, ob der Abschnitt 2.2.1.1 als Kriterium und Zeitziel beibehalten wird?

27

Wie soll das Textilbündnis auf europäischer Ebene vorangetrieben werden?

a) Was sind die bisherigen Ergebnisse der informellen Arbeitsgruppe mit den Niederlanden und Italien?

b) Wie soll das Textilbündnis konkret in die Aktivitäten des europäischen Jahres der Entwicklung eingebettet werden?

c) Wie soll verhindert werden, dass durch eine Ausweitung des Bündnisses auf europäischer Ebene Standards verwässert werden?

28

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, durch die Einbringung des Textilbündnisses auf dem G7-Gipfel in Elmau, gemeinsam mit den anderen G7-Partnern auf den Weg zu bringen?

Berlin, den 22. April 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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