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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Westsahara im 40. Jahr der völkerrechtswidrigen Besetzung durch Marokko

Bemühungen um eine Lösung des Westsahara-Konflikts, Statusklärung, Äußerungen des marokkanischen Königs vom 6. November 2014, vermeintliche Widersprüche zu internationalen Rechtsauffassungen, Souveränität Marokkos, Mandat der MINURSO-Mission, Kritik am EU-Fischereiabkommen mit Marokko, Besuch des deutschen Außenministers im Januar 2015 in Marokko, "deutsch-marokkanisches Kommuniqué", Partnerschaften, deutsche Polizei- und Militärhilfe, Menschenrechte in der von Marokko kontrollierten Westsahara, Treffen des Crans Montana Forums (CMF), Flüchtlingslager der Sahrauis in Algerien<br /> (insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.05.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/475622.04.2015

Die Westsahara im 40. Jahr der völkerrechtswidrigen Besetzung durch Marokko

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4756 18. Wahlperiode 22.04.2015Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE. Die Westsahara im 40. Jahr der völkerrechtswidrigen Besetzung durch Marokko Die Fraktion DIE LINKE. beschäftigt sich seit langem mit zahlreichen parlamentarischen Anfragen und Initiativen mit dem Westsahara-Konflikt, infolge der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara durch Marokko im Jahr 1975 (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 17/415, 17/1521, 17/5556, 17/8317). Im Jahr 1991 erreichten die Vereinten Nationen einen Waffenstillstand zwischen Marokko und der Befreiungsbewegung Polisario. Blauhelmsoldaten sollten eine dauerhafte Lösung vorbereiten. Doch bis heute trennt eine mehr als 2 700 Kilometer lange Mauer das Land der Sahrauis, in dessen Westen der von Marokko annektierte Teil des Landes mit der fischreichen Atlantikküste und vielen Bodenschätzen und in dessen Osten ein verminter und fast unbewohnbarer Streifen, der von der sahrauischen Polisario verwaltet wird, liegt. Immer wieder hat die UNO (Organisation der Vereinten Nationen) Verhandlungen für eine friedliche Lösung angestoßen und das zugesagte Unabhängigkeitsreferendum eingefordert. Immer wieder sind sie gescheitert. Marokko betrachtet die Westsahara als seine Südprovinz und beutet die Bodenschätze aus, denn die Geschäfte mit den Ländern Europas versprechen auch in Zukunft lukrative Gewinne. Auf die Schriftliche Frage, inwieweit der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, am 22. Januar 2015 bei seinem Treffen mit dem marokkanischen König Mohammed VI. und dem marokkanischen Premierminister Abdelilah Benkirane Fragen im Zusammenhang mit der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara durch Marokko (Menschenrechtslage in der Westsahara, Referendum, Fischerei- und Agrarabkommen der EU mit Marokko) erörtert hat und inwieweit er sich dafür einsetzte, dass die über 70 Sahrauis, die sich im Gefängnis befinden, weil sie sich politisch engagiert hätten, freigelassen werden, antwortete die Bundesregierung, dass die „Westsahara-Frage eines der Themen der Gespräche“ war (Bundestagsdrucksache 18/4001, Antwort zu Frage 19). Darüber hinaus setze sich die Bundesregierung „seit langem für eine gerechte, dauerhafte und für alle Seiten annehmbare politische Lösung der Westsahara-Frage gemäß dem Völkerrecht und im Rahmen der Vereinten Nationen ein. Dabei stehen tatsächliche Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte für die betroffene Bevölkerung, insbesondere auch für politische Aktivisten, im Vordergrund“. In einer Nachfrage bat die Abgeordnete Sevim Dağdelen um eine korrekte Beantwortung ihrer Frage, die nicht darin bestand, lediglich erfahren zu wollen, ob, sondern inwieweit der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier bei dem besagten Treffen mit dem marokkanischen König Mohammed VI. und dem marokkanischen Premierminister Abdelilah Benkirane Fragen im Zusammen- Drucksache 18/4756 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodehang mit der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara durch Marokko erörtert hat. Dabei hat sie konkret wissen wollen, in welcher Hinsicht die Menschenrechtslage in der Westsahara, das Referendum sowie die Fischerei- und Agrarabkommen der Europäischen Union (EU) mit Marokko thematisiert wurden. Auch monierte die Abgeordnete Sevim Dağdelen, dass ihre Unterfrage komplett unbeantwortet blieb. Doch auch hierauf blieb die Bundesregierung eine konkrete Antwort schuldig und bat in einer E-Mail um Verständnis dafür, dass aus Gründen der politischen Vertraulichkeit über den genauen Inhalt der Gesprächs des Bundesaußenministers leider keine detaillierteren Angaben gemacht werden können. Im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué anlässlich des Arbeitsbesuchs des Bundesaußenministers in Marokko am 22. und 23. Januar 2015 heißt es bezüglich der Westsahara: „Beide Seiten nehmen zur Kenntnis, dass der VN- Sicherheitsrat die Bemühungen Marokkos, den Prozess hin zu einer Lösung voranzubringen, als seriös und glaubwürdig beschrieben hat.“ Seitens des Auswärtigen Amts hieß es: „Steinmeier lobte den ‚beeindruckenden Weg‘ in der Entwicklung Marokkos: Er habe ‚großen Respekt‘ davor, wie es dem Land gelungen sei, ‚unterschiedliche politische, gesellschaftliche, auch religiöse Strömungen in einem außerordentlich schwierigen politischen Umfeld‘ einzubinden, so der Außenminister weiter“ (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/ Aktuelle_Artikel/Marokko/150122-BM-Maghreb_Marokko.html). Eine andere Realität beschreibt Aminatou Haidar, Menschenrechtsaktivistin und Vorsitzende des „Kollektiv der sahrauischen Menschenrechtsverteidiger“ (CODESA): „Wir Sahrauis, die unter marokkanischer Besatzung und Verwaltung leben, haben keine Geduld mehr. Unsere Rechte werden mit Füßen getreten. Wir werden marginalisiert, wir profitieren nicht vom Rohstoffreichtum unseres eigenen Landes. Wir Sahrauis leben hier als Menschen dritter Klasse. All unsere Rechte werden uns vorenthalten, ob wirtschaftlich, sozial oder politisch.“ Darüber hinaus beklagt sie: „Es wird immer noch gefoltert, in Polizeibüros, in den Straßen. Dabei hat Marokko die internationale Konvention gegen Folter unterschrieben. Aber die Marokkaner wenden sie nicht an. Die Justiz ist leider nicht unabhängig; hier in der Sahara wird sie instrumentalisiert. Richter und Staatsanwälte können keine freien Entscheidungen treffen, weil sie Anweisungen von oben erhalten.“ (www.deutschlandradiokultur.de/westsahara-der-vergessene-aufstand-der- sahrauis.979.de.html?dram:article_id=306486). Auch Amnesty International (AI) beklagt in Marokko Folter durch die Polizei bei Befragungen. Foltervorwürfe werden nur selten untersucht, obwohl Misshandlungen durch den Staat auch in Marokko seit Jahren als Verbrechen gelten (www.spiegel.de/politik/ausland/folter-amnesty-bericht-ueber-graeueltaten- weltweit-a-968992.html). AI kritisiert zudem, dass die EU mit Nachbarstaaten wie Marokko kooperiert, um Flüchtlinge daran zu hindern, nach Europa zu gelangen. „Die EU versucht, eine Pufferzone um sich herum zu schaffen. Dort werden aber die Rechte der Flüchtlinge oft mit Füßen getreten“ (www.amnesty.de/ 2014/7/8/eu-gibt-milliarden-fuer-festung-europa-aus). Auch die Rechte der in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara lebenden Sahrauis werden verletzt. Die Sahrauis sind laufend willkürlichen Verhaftungen, Misshandlungen und der Folter durch die marokkanische Besetzungsmacht ausgesetzt. „Die UNO-Mission MINURSO ist vor Ort, greift aber nicht ein. Sie kann die Bevölkerung nicht schützen“ und ist wegen ihres Mandats „blind für Menschenrechte“ (www.terredeshommesschweiz.ch/?144/Der-UNO- Missionin-der-Westsahara-die-Augen-ffnen). Am 29. April 2014 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 2152 (2014) das Mandat der Mission der Vereinten Nationen in der Westsahara MINURSO um ein weiteres Jahr bis zum 30. April 2015 verlängert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4756Statt die polizeiliche und militärische Zusammenarbeit auf den Prüfstand zu stellen, strebt die Bundesregierung allerdings eine engere Zusammenarbeit mit den marokkanischen Sicherheitsbehörden an (www.dw.de/glaube-politik- undhoffnung/a-18213303). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die vermeintlichen Bemühungen Marokkos, den Prozess hin zu einer Lösung des Westsahara- Konflikts voranzubringen, den der VN-Sicherheitsrat als seriös und glaubwürdig beschrieben habe? 2. Welche konkreten Maßnahmen meint die Bundesregierung, wenn sie „Marokkos Rolle bei der Terrorismusprävention und im Kampf gegen terroristische Bedrohungen in der MENA Region und in Afrika sowie Marokkos Beitrag zur Stabilisierung der Nachbarländer im Sahel-Sahara-Raum, insbesondere in wirtschaftlicher und religiöser Hinsicht“ begrüßt (Deutsch- Marokkanisches Kommuniqué)? 3. Inwieweit hat die Bundesregierung analog zu Algerien, dem Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier auf seiner Reise ein Angebot unterbreitete, wonach Algerien nach Transportpanzern, Fregatten und Hubschraubern aus deutscher Produktion jetzt auch eine eigene Panzerfabrik von der Rheinmetall AG im Wert von 2,7 Mrd. Euro erhält, auch Marokko militärische Ausrüstung angeboten (www.abendblatt.de/politik/deutschland/ article136756796/Steinmeier-versucht-im-Maghreb-den-deutschen-Ruf- zu-retten.html)? 4. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/2009 – genannt wird sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 – aufgeführt wird, ist in den Jahren 2011 bis 2014 nach Marokko exportiert worden (bitte entsprechend der Ausrüstungsgegenstände nach Umfang und Warenwert auflisten)? 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus über gelieferte Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder, Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), sogenannten weniger letalen Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reizstoffe („Tränengas“ etc.) und IT-Technologie, die sich für die Überwachung des Internets, der Telekommunikation und deren Zensur eignet, nach Marokko? 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die in den Fragen 4 und 5 aufgelisteten Gegenstände als von Deutschland an Marokko gelieferte Ausrüstung auch im Zusammenhang mit internen Repressionsmaßnahmen gegen Flüchtlinge und/oder politische Aktivistinnen und Aktivisten beispielsweise in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara zur Anwendung gebracht wurden? 7. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung kein Risiko, dass die zur Ausfuhr bestimmte Militärtechnologie und bestimmten Militärgüter aus EU-Mitgliedstaaten nach Marokko nicht zur internen Repression benutzt werden können, wie es der „Gemeinsame Standpunkt des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ vom 8. Dezember 2008 fordert (www.auswaertiges- amt.de/cae/servlet/contentblob/573166/publicationFile/151349/ GemeinsamerStandpunktEU.pdf)? Drucksache 18/4756 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das im Jahr 1986 von Jean-Paul Carteron in der Schweiz gegründete Crans Montana Forum (CMF) im März 2015 ein Gipfeltreffen in Dakhla in der völkerrechtswidrig von Marokko besetzten Westsahara unter dem Patronat des marokkanischen Königs durchführte (www.woz.ch/-59f6)? 9. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass auf der Webseite des CMF der Ort des Gipfeltreffens fälschlicherweise mit „Dakhla (Morocco)“ angegeben (www.cmf.ch/events/2015-03-14-2015-energy-access- throughrenewables) und im Presse-Briefing als eine Stadt im Königreich Marokko bezeichnet wird (www.cmf.ch/sites/default/files/event_docs/Crans%20 Montana%20Forum_Media%20Briefing.pdf)? 10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die „Exilregierung der von der marokkanischen Armee vertriebenen Sahrauis […] das Vorgehen des CMF und Marokkos völkerrechtswidrig“ nennt und einen französischen Anwalt eingeschaltet hat (www.woz.ch/-59f6)? 11. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union (AU) den Entscheid über den Veranstaltungsort des CMF in Dakhla in einer Erklärung verurteilt haben (www.nzz.ch/meinung/kommentare/fragwuerdige-konferenz-in- derwestsahara-1.18495373)? 12. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. welche Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft aus der Bundesrepublik Deutschland an dem CMF in Dakhla teilgenommen haben? 13. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in einer Rede vom 6. November 2014 bekräftigte, dass es bei der Lösung des Westsahara-Konflikts nicht um eine Frage von Dekolonisierung und Selbstbestimmung gehe, da Marokko dort Souveränität über sein Territorium ausübe (www.moroccoworldnews.com/2014/11/143369/full-text-of- kingmohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-of-green-march/)? 14. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in einer Rede vom 6. November 2014 bekräftigte, dass die Souveränität Marokkos nicht die Geisel ideologischer Vorstellungen und stereotyper Ansätze einiger internationaler Beamter sein dürfe und dass Abweichungen oder Irrtümer in dieser Hinsicht die entsprechenden Maßnahmen der Vereinten Nationen konterkarieren könnten (www.moroccoworldnews.com/2014/ 11/143369/full-text-of-king-mohammed-vis-speech-on-39th- anniversaryof-green-march/)? 15. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in einer Rede vom 6. November 2014, bekräftigte, dass eine Ausweitung des Mandats der MINURSO auf Menschenrechtsfragen für Marokko von vornherein ausgeschlossen sei (www.moroccoworldnews.com/2014/11/143369/ full-text-of-king-mohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-of- greenmarch/)? 16. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in einer Rede vom 6. November 2014 bekräftigte, dass eine internationale Anerkennung der Polisario bzw. der Westsahara als gleichberechtigtes UN-Mitglied für Marokko von vornherein ausgeschlossen sei (www.moroccoworldnews.com/2014/11/143369/full-text-of- kingmohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-of-green-march/)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/475617. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in einer Rede vom 6. November 2014 faktisch bekräftigte, dass eine internationale Anerkennung der Polisario bzw. der Westsahara als gleichberechtigtes UN-Mitglied für Marokko von vornherein ausgeschlossen sei (www.moroccoworldnews.com/2014/11/143369/full-text-of- kingmohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-of-green-march/)? 18. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der ehemalige UNO- Untergeneralsekretär und Rechtsberater im Büro für Rechtsfragen (März 1994 bis März 2004), Hans Corell, die Äußerungen des marokkanischen Königs Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marschs“ vom 6. November 2014 für unvereinbar mit der Entschließung des Rates (S/RES/ 2152/2014 of 29 April 2014) hält und diese auch im Widerspruch zum Gutachten des Internationalen Gerichtshofs im Fall der Westsahara sieht, das die marokkanischen Ansprüche auf das Territorium der Westsahara bereits im Jahr 1975 zurückwies, sowie im Widerspruch zur Resolution 1514 (XV) „Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker“ (www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html), in der das Recht auf Selbstbestimmung für koloniale Länder verankert ist, kraft dessen „sie frei ihren politischen Status und verfolgen frei ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung“ bestimmen (www.un.org/ depts/german/gv-early/ar1514-xv.pdf)? 19. Inwieweit hält die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Rede des marokkanischen Königs Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marschs“ vom 6. November 2014 mit der Entschließung des Rates (S/RES/2152/2014 of 29 April 2014) und auch mit dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs im Fall der Westsahara aus dem Jahr 1975 sowie der Resolution 1514 (XV) „Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker“ für vereinbar? 20. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die durch einen Hacker veröffentlichten geheimen Dokumente (vor allem Briefwechsel zwischen Marokkos UNO-Botschafter Omar Hilale und dem marokkanischen Außenminister), die bei den Fragestellern den Eindruck entstehen lassen, dass Marokko mit der Unterstützung im UNO-Hochkommissariat verhinderte, dass das Mandat der UN-Blauhelmmission MINURSO in der Westsahara um die Beobachtung der Menschenrechtslage erweitert wurde sowie verhinderte, dass die inzwischen abgelöste UNO-Hochkommissarin Navi Pillay die Westsahara besuchte, obwohl UNO-Vizegeneralsekretär Iwan Simonovic eine Visite im völkerrechtswidrig durch Marokko besetzten Gebiet dringend empfohlen hatte (www.srf.ch/news/international/ unohochkommissariat-am-gaengelband-von-rabat)? 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass inzwischen eine interne UNO-Kontrollbehörde OIOS eine Untersuchung eingeleitet hat (www.srf.ch/news/international/uno-hochkommissariat-am- gaengelbandvon-rabat)? 22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Marokko auch Einfluss im Flüchtlingshochkommissariat gehabt hat, um beispielsweise missliebige Veranstaltungen zu verhindern, worunter eine gewesen sei, an der Kerry Kennedy, eine engagierte Fürsprecherin der Anliegen der Bevölkerung der Westsahara, auftreten sollte (www.srf.ch/news/international/ uno-hochkommissariat-am-gaengelband-von-rabat)? 23. Worin konkret (bitte unter Angabe der Maßnahmen und Initiativen) sieht die Bundesregierung die Bemühungen Marokkos, den Prozess hin zu einer Lö- Drucksache 18/4756 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesung des Westsahara-Konflikts voranzubringen, wie im Deutsch- Marokkanischen Kommuniqué unter Punkt 20 behauptet wird? 24. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das, was im „Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué“ unter Punkt 20 für den Sicherheitsrat der VN behauptet wird, dort keine Entsprechung findet, da der Sicherheitsrat in dem besagten Dokument nicht „die“ Bemühungen Marokkos willkommen geheißen, sondern nicht weiter spezifizierte Maßnahmen positiv hervorgehoben hat, die, so der Wortlaut der zitierten Resolution, im Zusammenhang der Vorschläge zu sehen sind, die zwei Parteien vorgebracht haben, von denen Marokko nur eine ist (Stellungnahme des Vereins Freiheit für die Westsahara e. V. vom 10. April 2015 zum „Deutsch- Marokkanischen Kommuniqué“ vom 22. Januar 2015 – Westsaharapolitik)? 25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Sicherheitsrat in der Resolution 2152 eine Lösung im Sinne des Selbstbestimmungsrechts des sahrauischen Volkes auf Basis des Völkerrechts fordert? 26. Worin konkret (bitte unter Angabe der Maßnahmen und Initiativen) sieht die Bundesregierung die Fortschritte, die Marokko bei der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung bezogen auf das Gebiet a) Marokkos und b) der durch Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara gemacht hat, wie im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué unter Punkt 25 behauptet wird? 27. Worin besteht die im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué genannte „Partnerschaft für die Stärkung der Demokratie“, und welche konkreten Projekte sind in diesem Bereich geplant oder in der Vergangenheit bereits realisiert worden bezogen auf das Gebiet a) Marokkos und b) der durch Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara? 28. Worin genau besteht die im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué genannte Energiepartnerschaft zwischen Deutschland und Marokko, und inwieweit bezieht sich diese Energiepartnerschaft auch auf Ressourcen auf dem Gebiet der marokkanisch besetzten Westsahara und des angeschlossenen Küstenstreifens? 29. Für wann genau ist der im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué geplante Arbeitsbesuch des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach Marokko geplant, welchen Zielen dient dieser Besuch, und inwieweit soll die Westsahara-Frage während dieses Besuches thematisiert werden? 30. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der ehemalige UNO- Untergeneralsekretär und Rechtsberater im Büro für Rechtsfragen (März 1994 bis März 2004), Hans Corell, das EU-Fischereiabkommen mit Marokko kritisiert, weil es jenseits der Formulierung „Souveränität oder Zuständigkeitsbereich“ in Artikel 2(a) keinerlei Beschränkung von Marokkos Zuständigkeit in den Gewässern der Westsahara durch internationale Regeln der Selbstbestimmung gebe, sondern das Abkommen und die Protokolle lediglich mit Verweisen auf vermeintliche „marokkanische Fischereizonen“ versehen seien (www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 31. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass das EU-Fischereiabkommen mit Marokko einen ausdrücklichen Hinweis Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4756auf die Fischereigebiete Marokkos und der Westsahara, definiert durch Koordinaten, enthalten muss (www.judicialmonitor.org/current/ specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 32. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass die Regelungen, die die Fischereilizenzen in den Fischereigebieten Marokkos und der Westsahara betreffen, vollständig getrennt werden müssen und Einnahmen aus den Lizenzen für die Fischereigebiete in den Gewässern der Westsahara nicht in den öffentlichen Haushalt Marokkos o. Ä. fließen dürfen, sondern auf ein separates Konto eingezahlt werden müssten, das unabhängig von den Repräsentanten der Bevölkerung der Westsahara geprüft werden kann, sodass diese sicherstellen können, dass die Einnahmen ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen und Interessen der sahrauischen Bevölkerung in der Westsahara eingesetzt werden (www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 33. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass der UN-Sicherheitsrat die Rechtmäßigkeit des EU-Fischereiabkommens mit Marokko überprüfen soll und, um eine verbindliche Antwort zu dieser Frage zu erhalten, den Internationalen Gerichtshof um die Erstellung eines Gutachtens in Einklang mit Artikel 96 der UN-Charta zu ersuchen sowie im Falle, dass der Sicherheitsrat nicht hinter einem solchen Vorhaben steht, die Generalversammlung die Initiative ergreifen sollte (www.judicialmonitor. org/current/specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 34. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass die von ihm vorgetragenen Einwände zum EU-Fischereiabkommen auch auf die Ausbeutung anderer natürlicher Ressourcen in der Westsahara, wie Phosphate, Öl und Gas, ihren Niederschlag finden müssten (www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 35. Inwieweit wird die Bundesregierung in der EU darauf hinwirken, grundsätzlich bei Verträgen mit Marokko die Gültigkeit dieser Verträge für die von Marokko völkerrechtswidrig besetzte Westsahara explizit auszuschließen? 36. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass, wenn es vor April 2015 keinen Fortschritt gibt, der UN-Generalsekretär davon ausgeht, dass die Zeit gekommen sei, die Mitglieder des Sicherheitsrates zu einer Überprüfung des Rechtsrahmens zu bewegen, der für die Verhandlungen im April 2007 zur Verfügung gestellt wurde (www.judicialmonitor.org/current/ specialcommentary.html), und inwieweit sind der Bundesregierung bereits diesbezügliche Aktivitäten bekannt? 37. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der nun seit Jahrzehnten andauernde Prozess der Statusklärung der völkerrechtswidrig durch Marokko besetzten Westsahara zu ihrem Ende gekommen sei, weil es offensichtlich sei, dass die gegenwärtige Verhandlung sich zu einer Farce entwickelt hätte (www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html)? 38. Inwieweit ist der Bundesregierung der Vorschlag bekannt, analog zur Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Osttimor, UNTAET (United Nations Transitional Administration in East Timor), MINURSO zu einer Friedensmission der UN im Gebiet der völkerrechtswidrig durch Marokko besetzten Westsahara zu machen, die die legislativen und exekutiven Aufgaben übernimmt (www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary. html)? Drucksache 18/4756 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode39. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bezüglich der Verlängerung der UNO-Mission in der Westsahara (MINURSO) im April 2015 ausdrücklich für die Aufnahme eines Menschenrechtsmonitorings in das Mandat eingesetzt bzw. dafür geworben? 40. Inwieweit hat bzw. wird sich die Bundesregierung als Mitglied des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, dem Deutschland seit Januar 2013 bis 2015 angehört und dessen Präsident der deutsche Botschafter Joachim Ruecker für das Jahr 2015 ist (www.auswaertiges-amt.de/DE/ Aussenpolitik/Menschenrechte/MR-Rat_node.html), dafür einsetzen, dass der Westsahara-Konflikt zu einem Schwerpunkt gemacht wird, zumal Marokko in den Jahren 2014 bis 2016 Mitglied des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen sein wird (www.auswaertiges-amt.de/DE/ Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Marokko/Aussenpolitik_node.html)? 41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre und Menschenrechtssituation im von Marokko kontrollierten Gebiet der Westsahara? a) Woher bezieht die Bundesregierung ihr Wissen über die humanitäre und Menschenrechtssituation in den von Marokko besetzten Gebieten der Westsahara? b) Sind der Bundesregierung Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen wie AI und Human Rights Watch (www.hrw.org vom 29. Januar 2015 „Morocco/Western Sahara: Rights Backsliding Outpaces Reforms“) über Menschenrechtsverstöße durch marokkanische Behörden gegenüber Aktivistinnen und Aktivisten der sahrauischen Unabhängigkeitsbewegung sowie generell der sahrauischen Bevölkerung in den besetzten Gebieten bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus solchen Berichten bezüglich ihrer Kontakte zum Königreich Marokko? c) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine gezielte Diskriminierung der sahrauischen Bevölkerung in den von Marokko besetzten Teilen der Westsahara bezüglich ihres Zugangs zu Infrastruktur, Wirtschaft und Arbeitsmarkt? 42. Wie ist die Zusammensetzung der Bevölkerung nach Kenntnis der Bundesregierung im von Marokko kontrollierten Gebiet der Westsahara bezüglich Sahrauis und marokkanischer Siedlerinnen und Siedler? a) Wie viele Sahrauis lebten bis zum Ende der spanischen Kolonialherrschaft in diesem Gebiet? b) Wie viele von ihnen sind anschließend geflohen? c) Wie viele Flüchtlinge sind wann in das von Marokko kontrollierte Gebiet der Westsahara zurückgekehrt? d) Wie viele marokkanische Siedlerinnen und Siedler leben seit wann in diesem Gebiet? e) Inwieweit gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine von Seiten des marokkanischen Staates geförderte Siedlungspolitik in diesem Gebiet? f) Inwieweit hält die Bundesregierung die Ansiedlung marokkanischer Siedlerinnen und Siedler im besetzten Westsaharagebiet als im Einklang mit dem Völkerrecht stehend? 43. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die humanitäre, soziale und Menschenrechtssituation in den Flüchtlingslagern der Sahrauis in Algerien? a) Wie viele und ggf. welche derartigen Lager gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wo befinden sich diese? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4756b) Wie viele Personen leben nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Lagern, und aus welchen Quellen stammen die diesbezüglichen Kenntnisse der Bundesregierung? c) Welche Altersstruktur herrscht in diesen Lagern nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Inwieweit bestehen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge? e) Inwieweit bestehen Bildungsmöglichkeiten, z. B. die Schul-, Aus-, Weiterbildung, politische Bildung betreffend, für die Flüchtlinge? f) Über welche Infrastruktur verfügen die Flüchtlingslager? g) Woher kommt die Versorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln, Wasser, Medizin etc.? h) Welche politischen Strukturen gibt es in den Lagern, und wie und von wem werden diese verwaltet oder kontrolliert? i) Welchen Einfluss nehmen algerische Behörden auf die sahrauischen Flüchtlinge und ihre Lager? j) Inwieweit und in welcher Form und mit welchen Mitteln in welcher finanziellen Höhe hat sich die Bundesregierung bislang an der materiellen Unterstützung der sahrauischen Flüchtlinge in Algerien beteiligt, und wie soll eine mögliche deutsche Hilfe in Zukunft aussehen? 44. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über ein im sogenannten Tannock-Report des Europäischen Parlaments genanntes wachsendes Gewaltpotenzial insbesondere unter jüngeren, arbeitslosen Sahrauis und eine mögliche Infiltration der Flüchtlingslager durch dschihadistische Gruppierungen (www.sahara-online.net/Western-Sahara/-Tannock--report- callsfor-population-census-in-Tindouf-camps-692-1443-12004.aspx)? 45. Gibt es zwischen der Bundesregierung und Marokko bzw. der EU und Marokko bilaterale Verträge oder Abkommen, in denen die unter marokkanischer Kontrolle stehenden Gebiete der Westsahara als „Südprovinzen des Königreichs Marokko“ bezeichnet werden, und wenn ja, um welche Verträge oder Abkommen handelt es sich, und wie beurteilt die Bundesregierung deren Rechtmäßigkeit angesichts einer solchen, den einschlägigen UN-Resolutionen widersprechenden Bezeichnung? 46. Welche Personen gehörten im Einzelnen der deutschen Delegation von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier während seines Arbeitsbesuches in Marokko vom 22. und 23. Januar 2015 an? 47. Wie sah der genaue Terminplan der deutschen Delegation während des Arbeitsbesuches von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in Marokko vom 22. und 23. Januar 2015 aus, und mit wem traf sich die Delegation auf marokkanischer Seite? 48. Inwieweit gehörten auch Treffen mit Vertretern von Menschenrechtsorganisationen, von Verbänden der Sahrauis oder der sahrauischen Unabhängigkeitsbewegung zum Programm des Arbeitsbesuches von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in Marokko vom 22. und 23. Januar 2015? Berlin, den 10. April 2015 Dr. Gregor Gysi und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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