[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4922
18. Wahlperiode 15.05.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4756 –
Die Westsahara im 40. Jahr der völkerrechtswidrigen Besetzung durch Marokko
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fraktion DIE LINKE. beschäftigt sich seit langem mit zahlreichen
parlamentarischen Anfragen und Initiativen mit dem Westsahara-Konflikt, infolge
der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara durch Marokko im Jahr
1975 (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 17/415, 17/1521, 17/5556, 17/8317).
Im Jahr 1991 erreichten die Vereinten Nationen einen Waffenstillstand
zwischen Marokko und der Befreiungsbewegung Polisario. Blauhelmsoldaten
sollten eine dauerhafte Lösung vorbereiten. Doch bis heute trennt eine mehr als
2 700 Kilometer lange Mauer das Land der Sahrauis, in dessen Westen der von
Marokko annektierte Teil des Landes mit der fischreichen Atlantikküste und
vielen Bodenschätzen und in dessen Osten ein verminter und fast
unbewohnbarer Streifen, der von der sahrauischen Polisario verwaltet wird, liegt. Immer
wieder hat die UNO (Organisation der Vereinten Nationen) Verhandlungen für
eine friedliche Lösung angestoßen und das zugesagte
Unabhängigkeitsreferendum eingefordert. Immer wieder sind sie gescheitert. Marokko betrachtet die
Westsahara als seine Südprovinz und beutet die Bodenschätze aus, denn die
Geschäfte mit den Ländern Europas versprechen auch in Zukunft lukrative
Gewinne.
Auf die Schriftliche Frage, inwieweit der Bundesminister des Auswärtigen,
Dr. Frank-Walter Steinmeier, am 22. Januar 2015 bei seinem Treffen mit dem
marokkanischen König Mohammed VI. und dem marokkanischen
Premierminister Abdelilah Benkirane Fragen im Zusammenhang mit der
völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara durch Marokko (Menschenrechtslage in
der Westsahara, Referendum, Fischerei- und Agrarabkommen der EU mit
Marokko) erörtert hat und inwieweit er sich dafür einsetzte, dass die über
70 Sahrauis, die sich im Gefängnis befinden, weil sie sich politisch engagiert
hätten, freigelassen werden, antwortete die Bundesregierung, dass die
„Westsahara-Frage eines der Themen der Gespräche“ war (Bundestagsdrucksache
18/4001, Antwort zu Frage 19). Darüber hinaus setze sich die Bundesregierung
„seit langem für eine gerechte, dauerhafte und für alle Seiten annehmbare
politische Lösung der Westsahara-Frage gemäß dem Völkerrecht und im
Rahmen der Vereinten Nationen ein. Dabei stehen tatsächliche Fortschritte beim Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Mai 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4922 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSchutz der Menschenrechte für die betroffene Bevölkerung, insbesondere auch
für politische Aktivisten, im Vordergrund“.
In einer Nachfrage bat die Abgeordnete Sevim Dağdelen um eine korrekte
Beantwortung ihrer Frage, die nicht darin bestand, lediglich erfahren zu wollen,
ob, sondern inwieweit der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier
bei dem besagten Treffen mit dem marokkanischen König Mohammed VI. und
dem marokkanischen Premierminister Abdelilah Benkirane Fragen im
Zusammenhang mit der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara durch
Marokko erörtert hat. Dabei hat sie konkret wissen wollen, in welcher Hinsicht
die Menschenrechtslage in der Westsahara, das Referendum sowie die
Fischerei- und Agrarabkommen der Europäischen Union (EU) mit Marokko
thematisiert wurden. Auch monierte die Abgeordnete Sevim Dağdelen, dass ihre
Unterfrage komplett unbeantwortet blieb. Doch auch hierauf blieb die
Bundesregierung eine konkrete Antwort schuldig und bat in einer E-Mail um
Verständnis dafür, dass aus Gründen der politischen Vertraulichkeit über den genauen
Inhalt der Gesprächs des Bundesaußenministers leider keine detaillierteren
Angaben gemacht werden können.
Im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué anlässlich des Arbeitsbesuchs des
Bundesaußenministers in Marokko am 22. und 23. Januar 2015 heißt es
bezüglich der Westsahara: „Beide Seiten nehmen zur Kenntnis, dass der VN-
Sicherheitsrat die Bemühungen Marokkos, den Prozess hin zu einer Lösung
voranzubringen, als seriös und glaubwürdig beschrieben hat.“ Seitens des Auswärtigen
Amts hieß es: „Steinmeier lobte den ‚beeindruckenden Weg‘ in der
Entwicklung Marokkos: Er habe ‚großen Respekt‘ davor, wie es dem Land gelungen
sei, ‚unterschiedliche politische, gesellschaftliche, auch religiöse Strömungen
in einem außerordentlich schwierigen politischen Umfeld‘ einzubinden, so der
Außenminister weiter“ (
www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/
Aktuelle_Artikel/Marokko/150122-BM-Maghreb_Marokko.html). Eine
andere Realität beschreibt Aminatou Haidar, Menschenrechtsaktivistin und
Vorsitzende des „Kollektiv der sahrauischen Menschenrechtsverteidiger“
(CODESA): „Wir Sahrauis, die unter marokkanischer Besatzung und
Verwaltung leben, haben keine Geduld mehr. Unsere Rechte werden mit Füßen
getreten. Wir werden marginalisiert, wir profitieren nicht vom Rohstoffreichtum
unseres eigenen Landes. Wir Sahrauis leben hier als Menschen dritter Klasse. All
unsere Rechte werden uns vorenthalten, ob wirtschaftlich, sozial oder
politisch.“ Darüber hinaus beklagt sie: „Es wird immer noch gefoltert, in
Polizeibüros, in den Straßen. Dabei hat Marokko die internationale Konvention gegen
Folter unterschrieben. Aber die Marokkaner wenden sie nicht an. Die Justiz ist
leider nicht unabhängig; hier in der Sahara wird sie instrumentalisiert. Richter
und Staatsanwälte können keine freien Entscheidungen treffen, weil sie
Anweisungen von oben erhalten.“ (
www.deutschlandradiokultur.de/westsahara-der-
vergessene-aufstand-der-sahrauis.979.de.html?dram:article_id=306486).
Auch Amnesty International (AI) beklagt in Marokko Folter durch die Polizei
bei Befragungen. Foltervorwürfe werden nur selten untersucht, obwohl
Misshandlungen durch den Staat auch in Marokko seit Jahren als Verbrechen gelten
(
www.spiegel.de/politik/ausland/folter-amnesty-bericht-ueber-graeueltaten-
weltweit-a-968992.html). AI kritisiert zudem, dass die EU mit Nachbarstaaten
wie Marokko kooperiert, um Flüchtlinge daran zu hindern, nach Europa zu
gelangen. „Die EU versucht, eine Pufferzone um sich herum zu schaffen. Dort
werden aber die Rechte der Flüchtlinge oft mit Füßen getreten“ (www.
amnesty.de/2014/7/8/eu-gibt-milliarden-fuer-festung-europa-aus).
Auch die Rechte der in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara lebenden
Sahrauis werden verletzt. Die Sahrauis sind laufend willkürlichen
Verhaftungen, Misshandlungen und der Folter durch die marokkanische
Besetzungsmacht ausgesetzt. „Die UNO-Mission MINURSO ist vor Ort, greift aber nicht
ein. Sie kann die Bevölkerung nicht schützen“ und ist wegen ihres Mandats
„blind für Menschenrechte“ (
www.terredeshommesschweiz.ch/?144/Der-
UNO-Mission-in-der-Westsahara-die-Augen-ffnen). Am 29. April 2014 hat
der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 2152 (2014) das
Mandat der Mission der Vereinten Nationen in der Westsahara MINURSO um
ein weiteres Jahr bis zum 30. April 2015 verlängert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4922Statt die polizeiliche und militärische Zusammenarbeit auf den Prüfstand zu
stellen, strebt die Bundesregierung allerdings eine engere Zusammenarbeit mit
den marokkanischen Sicherheitsbehörden an (
www.dw.de/glaube-politik-
undhoffnung/a-18213303).
1. Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die vermeintlichen
Bemühungen Marokkos, den Prozess hin zu einer Lösung des Westsahara-
Konflikts voranzubringen, den der VN-Sicherheitsrat als seriös und
glaubwürdig beschrieben habe?
In den Resolutionen des Sicherheitsrates zur jährlichen Verlängerung der
Mission MINURSO wird auf die Bemühungen Marokkos im Nachgang des im Jahr
2007 von Marokko vorgestellten Vorschlags zur Verhandlung eines Autonomie-
Statuts für die Westsahara Bezug genommen. Ebenso wird in den Resolutionen
auf den Vorschlag der Polisario aus dem Jahr 2007 verwiesen.
Zudem gehen die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen
Ban Ki-moon auf die Fortschritte und Hindernisse auf dem Weg zu einer
gerechten, dauerhaften und für beide Seiten annehmbaren politischen Lösung ein.
Neben den rein politischen Aspekten berücksichtigen diese auch Bemühungen der
Parteien bei der Einhaltung von Menschenrechten, der Durchführung von
vertrauensbildenden Maßnahmen oder der Verbesserung der sozioökonomischen
Rahmenbedingungen.
2. Welche konkreten Maßnahmen meint die Bundesregierung, wenn sie
„Marokkos Rolle bei der Terrorismusprävention und im Kampf gegen
terroristische Bedrohungen in der MENA Region und in Afrika sowie Marokkos
Beitrag zur Stabilisierung der Nachbarländer im Sahel-Sahara-Raum,
insbesondere in wirtschaftlicher und religiöser Hinsicht“ begrüßt (Deutsch-
Marokkanisches Kommuniqué)?
Marokko engagiert sich im internationalen und im regionalen Rahmen für die
Terrorismusbekämpfung, etwa im Rahmen der Vereinten Nationen oder des
Global Counterterrorism Forum (GCTF), das als Forum für den Austausch von
Erfahrungen, Expertise, Strategien und Kapazitätenaufbau im Bereich der
Terrorismusbekämpfung dient. Marokko war Gastgeber des fünften Treffens des
GCTF-Koordinierungsausschusses am 2. und 3. April 2014. Im Rahmen des
GCTF leitet Marokko zusammen mit den Niederlanden die Arbeitsgruppe zu
„Foreign Terrorist Fighters“, die aus einer marokkanisch-niederländischen
Initiative entstanden ist.
Marokko vereinbarte mit Mali beim Besuch des marokkanischen Königs in
Bamako im Februar 2014, sich dort wirtschaftlich stärker zu engagieren. Für den
Bereich Landwirtschaft wurde u. a. Unterstützung durch Experten zugesagt.
Marokko bildet bei sich im Land 500 malische Imame aus.
3. Inwieweit hat die Bundesregierung analog zu Algerien, dem
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier auf seiner Reise ein Angebot
unterbreitete, wonach Algerien nach Transportpanzern, Fregatten und
Hubschraubern aus deutscher Produktion jetzt auch eine eigene Panzerfabrik
von der Rheinmetall AG im Wert von 2,7 Mrd. Euro erhält, auch Marokko
militärische Ausrüstung angeboten (
www.abendblatt.de/politik/
deutschland/article136756796/Steinmeier-versucht-im-Maghreb-den-
deutschen-Ruf-zu-retten.html)?
Der Bundesregierung ist ein solches Angebot nicht bekannt.
Drucksache 18/4922 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in
Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur
Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/2009 –
genannt wird sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden
könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln und somit in
Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 – aufgeführt
wird, ist in den Jahren 2011 bis 2014 nach Marokko exportiert worden (bitte
entsprechend der Ausrüstungsgegenstände nach Umfang und Warenwert
auflisten)?
Die Bundesregierung verfügt über Informationen über die für den Export von
ausfuhrgenehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen,
jedoch grundsätzlich nicht über die auf dieser Grundlage tatsächlich exportierten
Güter.
In den Jahren 2011 bis 2014 wurden 45 Genehmigungen im Gesamtwert von
19 386 643 Euro für Rüstungsgüter, gelistet nach Teil I Abschnitt A der
Ausfuhrliste, zur endgültigen Ausfuhr nach Marokko erteilt. Näheres siehe folgende
Tabellen:
Jahr 2011
Land Anzahl der
Genehm.
AL-Pos. Gesamtwert
in Euro
Güter/in v. H. des Gesamtwertes
Marokko 15
A0004
A0006
A0008
A0009
A0010
A0011
A0015
A0021
6 552 778
Fallschirme und Teile für Fallschirme
(A0010/64,9%);
Minenräumgeräte [VN-Mission] und Teile für
Minenräumgeräte [VN-Mission]
(A0006/14,9%);
Kommunikationsausrüstung,
Kathodenstrahlröhren und Teile für
Kommunikationsausrüstung (A0011/11,2%);
Multisensorsysteme, Wärmebildkameras und
Teile für Multisensorsysteme (A0015/8,5%);
Software für Kommunikationsausrüstung
(A0021/0,3%);
Fallschirmbeleuchtungsraketen
(A0004/0,1%);
Landanschlussstecker (A0009/0,1%);
Laborchemikalien (A0008/< 0,1%)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4922Jahr 2012
Jahr 2013
Jahr 2014
Land
Anzahl der
Genehm. AL-Pos.
Gesamtwert
in Euro Güter/in v. H. des Gesamtwertes
Marokko 10
A0006
A0008
A0009
A0011
4 772 614
Teile für gepanzerte Fahrzeuge und
Minenräumgeräte (A0006/67,3%);
Kommunikationsausrüstung und Teile für
Kommunikationsausrüstung, Head-up-
Displays (A0011/32,6%);
Teile für Fregatten (A0009/0,1%);
Laborchemikalien (A0008/<0,1%)
Land Anzahl der
Genehm.
AL-Pos. Gesamtwert
in Euro
Güter/in v. H. des Gesamtwertes
Marokko 11
A0001
A0004
A0005
A0009
A0010
A0011
A0021
6 348 243
Kommunikationsausrüstung und Teile für
Kommunikationsausrüstung,
Navigationsausrüstung (A0011/93,8%);
Jagdgewehr (A0001/1,8%);
Software für Kommunikationsausrüstung und
Navigationsausrüstung (A0021/1,7%);
Sauerstoffmasken (A0010/1,6%);
Entfernungsmesser und Teile für
Entfernungsmesser (A0005/0,7%);
Teile für Abschussgeräte (A0004/0,2%);
Teile für Küstenschutzboote (A0009/0,2%)
Land Anzahl der
Genehm.
AL-Pos. Gesamtwert
in Euro
Güter/in v. H. des Gesamtwertes
Marokko 9
A0001
A0007
A0008
A0009
A0010
A0011
A0016
1 713 008
Fallschirme und Teile für Fallschirme
(A0010/89,2%);
Gussstücke (A0016/5,8%);
Jagdselbstladeflinten (A0001/2,6%);
Teile für Kommunikationsausrüstung
(A0011/1,4%);
Teile für Patrouillenboote (A0009/0,9%);
Laborchemikalien (A0008/< 0,1%);
Laborchemikalien (A0007/< 0,1%)
Drucksache 18/4922 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIn den Jahren 2011 bis 2014 wurden insgesamt 107 Genehmigungen für Dual-
Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/
2009, im Wert von 7 148 960 Euro zur endgültigen Ausfuhr nach Marokko
erteilt.
Im gleichen Zeitraum wurde eine Genehmigung für Güter des Anhangs III der
Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 erteilt: VF341 04 – THIOPENTAL
ODER THIOPENTAL-NATRIUM im Wert von 5 500 Euro.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus über gelieferte
Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder,
Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), sogenannten weniger letalen
Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische
Reizstoffe („Tränengas“ etc.) und IT-Technologie, die sich für die
Überwachung des Internets, der Telekommunikation und deren Zensur eignet, nach
Marokko?
Die Bundesregierung verfügt über Informationen über die für den Export von
ausfuhrgenehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen, je-
Position Güter Wert in Euro
6A008H SPREIZSPEKTRUM O.FREQUENZSPRUNGRADAR 4 832 482
2B350I PUMPEN 407 044
5D002C1 SOFTWARE F. INFORMATIONSSICHERHEIT O. KRYPTOANALY 357 171
3A233A PLASMA-MASSENSPEKTROMETER 271 000
5A001F STÖRAUSRÜSTUNG FÜR MOBILFUNKDIENSTE 239 816
2B351A GAS-MONITORING-SYSTEME UND DETEKTOREN 158 085
1B119 STRAHLMÜHLEN 142 990
1A004C ABC-NACHWEISAUSRÜSTUNG 112 856
5D001C SOFTWARE F. LEISTUNGSM. AUS 5A001 ODER 5B001 106 454
7A003D TRÄGHEITSMESSGERÄTE 105 150
3C005 SUBSTRATE, STÄBE ODER ANDERE VORFORMEN 103 263
2B350G VENTILE 68 585
3A228B GETRIGGERTE SCHALTFUNKENSTRECKEN 48 350
1C350 CHEMIKALIEN 48 299
2B350D WÄRMETAUSCHER 43 082
1A004B SCHUTZANZÜGE FUR ABC-STOFFE 34 265
2B352F2 SICHERHEITSWERKBÄNKE UND ARBEITSBOXEN 30 935
7A002 KREISEL- ODER DREHRATENSENSOREN 20 850
3A201A KONDENSATOREN 8 334
2D351 SOFTWARE F.D. VERWENDUNG V.2B351 7 760
1C351D TOXINE 1 878
1C230 BERYLLIUM 250
1C001C EIGENLEITFÄH.POLYM.WERKST.F.ABSORPTION 61
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4922doch grundsätzlich nicht über die auf dieser Grundlage tatsächlich exportierten
Güter.
Im Jahr 2011 wurde ein Nullbescheid über nicht genehmigungspflichtiges
Zubehör für Fahrgestelle von Wasserwerfern zur Lieferung nach Marokko erteilt.
Im Jahr 2013 wurde die Ausfuhr von
Telekommunikationsüberwachungssoftware zur Kriminalitätsbekämpfung genehmigt.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die in den Fragen 4
und 5 aufgelisteten Gegenstände als von Deutschland an Marokko
gelieferte Ausrüstung auch im Zusammenhang mit internen
Repressionsmaßnahmen gegen Flüchtlinge und/oder politische Aktivistinnen und Aktivisten
beispielsweise in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara zur
Anwendung gebracht wurden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine Verwendung der
gelieferten Güter zu Repressionszwecken vor.
7. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung kein Risiko, dass die
zur Ausfuhr bestimmte Militärtechnologie und bestimmten Militärgüter aus
EU-Mitgliedstaaten nach Marokko nicht zur internen Repression benutzt
werden können, wie es der „Gemeinsame Standpunkt des Rates betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie
und Militärgütern“ vom 8. Dezember 2008 fordert (
www.auswaertiges-
amt.de/cae/servlet/contentblob/573166/publicationFile/151349/
GemeinsamerStandpunktEU.pdf)?
Sämtliche Entscheidungen über Anträge auf den Export von Rüstungsgütern
sind Einzelfallentscheidungen im Hinblick auf das jeweilige Rüstungsgut, den
Endverwender sowie die Situation im Empfängerstaat. Nach dem Gemeinsamen
Standpunkt verweigern die EU-Mitgliedstaaten eine Ausfuhrgenehmigung,
wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die Militärtechnologie oder die
Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zur internen Repression benutzt werden
könnten.
8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das im Jahr 1986
von Jean-Paul Carteron in der Schweiz gegründete Crans Montana Forum
(CMF) im März 2015 ein Gipfeltreffen in Dakhla in der völkerrechtswidrig
von Marokko besetzten Westsahara unter dem Patronat des
marokkanischen Königs durchführte (
www.woz.ch/-59f6)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Crans Montana Forum im März 2015
in Dakhla eine Veranstaltung durchgeführt hat.
9. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass auf der Webseite des CMF
der Ort des Gipfeltreffens fälschlicherweise mit „Dakhla (Morocco)“
angegeben (
www.cmf.ch/events/2015-03-14-2015-energy-access-
throughrenewables) und im Presse-Briefing als eine Stadt im Königreich Marokko
bezeichnet wird (
www.cmf.ch/sites/default/files/event_docs/Crans%20
Montana%20Forum_Media%20Briefing.pdf)?
Die Bundesregierung hat hiervon Kenntnis.
Drucksache 18/4922 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die
„Exilregierung der von der marokkanischen Armee vertriebenen Sahrauis […] das
Vorgehen des CMF und Marokkos völkerrechtswidrig“ nennt und einen
französischen Anwalt eingeschaltet hat (
www.woz.ch/-59f6)?
Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse.
11. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die Staats- und
Regierungschefs der Afrikanischen Union (AU) den Entscheid über den
Veranstaltungsort des CMF in Dakhla in einer Erklärung verurteilt haben
(
www.nzz.ch/meinung/kommentare/fragwuerdige-konferenz-in-
derwestsahara-1.18495373)?
Die Versammlung der Afrikanischen Union, d. h. der Gipfel der Staats- und
Regierungschefs der Afrikanischen Union, vom 30. und 31. Januar 2015 in Addis
Abeba hat eine „Erklärung über die Durchführung des Crans Montana Forums
in der besetzten Stadt Dakhla, West-Sahara“ abgegeben. Darin hält die
Afrikanische Union ihre Position zum Status von West-Sahara fest, fordert „Crans
Montana“ auf, von einer Durchführung der geplanten Konferenz in Dahkla
abzusehen und ruft alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union sowie die
afrikanische Zivilgesellschaft und afrikanische Organisationen auf, nicht am Forum
teilzunehmen.
12. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. welche
Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft aus der Bundesrepublik Deutschland
an dem CMF in Dakhla teilgenommen haben?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Kreis der Teilnehmer
an der Veranstaltung vor.
13. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König
Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in
einer Rede vom 6. November 2014 bekräftigte, dass es bei der Lösung des
Westsahara-Konflikts nicht um eine Frage von Dekolonisierung und
Selbstbestimmung gehe, da Marokko dort Souveränität über sein
Territorium ausübe (
www.moroccoworldnews.com/2014/11/143369/full-text-
ofking-mohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-of-green-march/)?
14. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König
Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in
einer Rede vom 6. November 2014 bekräftigte, dass die Souveränität
Marokkos nicht die Geisel ideologischer Vorstellungen und stereotyper
Ansätze einiger internationaler Beamter sein dürfe und dass
Abweichungen oder Irrtümer in dieser Hinsicht die entsprechenden Maßnahmen der
Vereinten Nationen konterkarieren könnten (
www.moroccoworldnews.
com/2014/11/143369/full-text-of-king-mohammed-vis-speech-on-39
thanniversary-of-green-march/)?
15. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König
Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in
einer Rede vom 6. November 2014, bekräftigte, dass eine Ausweitung des
Mandats der MINURSO auf Menschenrechtsfragen für Marokko von
vornherein ausgeschlossen sei (
www.moroccoworldnews.com/2014/11/
143369/full-text-of-king-mohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-
ofgreen-march/)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/492216. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König
Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in
einer Rede vom 6. November 2014 bekräftigte, dass eine internationale
Anerkennung der Polisario bzw. der Westsahara als gleichberechtigtes
UN-Mitglied für Marokko von vornherein ausgeschlossen sei (www.
moroccoworldnews.com/2014/11/143369/full-text-of-king-
mohammedvis-speech-on-39th-anniversary-of-green-march/)?
17. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König
Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in
einer Rede vom 6. November 2014 faktisch bekräftigte, dass eine
internationale Anerkennung der Polisario bzw. der Westsahara als
gleichberechtigtes UN-Mitglied für Marokko von vornherein ausgeschlossen sei
(
www.moroccoworldnews.com/2014/11/143369/full-text-of-
kingmohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-of-green-march/)?
Die Fragen 13 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Rede von König Mohammed VI. vom 6. November 2014 ist der
Bundesregierung bekannt.
18. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der ehemalige UNO-
Untergeneralsekretär und Rechtsberater im Büro für Rechtsfragen (März
1994 bis März 2004), Hans Corell, die Äußerungen des marokkanischen
Königs Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen
Marschs“ vom 6. November 2014 für unvereinbar mit der Entschließung
des Rates (S/RES/2152/2014 of 29 April 2014) hält und diese auch im
Widerspruch zum Gutachten des Internationalen Gerichtshofs im Fall der
Westsahara sieht, das die marokkanischen Ansprüche auf das Territorium
der Westsahara bereits im Jahr 1975 zurückwies, sowie im Widerspruch
zur Resolution 1514 (XV) „Erklärung über die Gewährung der
Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker“ (
www.judicialmonitor.org/
current/specialcommentary.html), in der das Recht auf Selbstbestimmung
für koloniale Länder verankert ist, kraft dessen „sie frei ihren politischen
Status und verfolgen frei ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Entwicklung“ bestimmen (
www.un.org/depts/german/gv-early/ar1514-
xv.pdf)?
Der Bundesregierung sind die Ausführungen des ehemaligen UNO-
Untergeneralsekretärs und Rechtsberaters im Büro für Rechtsfragen, Hans Corell, zur Rede
Königs Mohammed VI. bekannt.
19. Inwieweit hält die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Rede des
marokkanischen Königs Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des
„Grünen Marschs“ vom 6. November 2014 mit der Entschließung des
Rates (S/RES/2152/2014 of 29 April 2014) und auch mit dem Gutachten des
Internationalen Gerichtshofs im Fall der Westsahara aus dem Jahr 1975
sowie der Resolution 1514 (XV) „Erklärung über die Gewährung der
Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker“ für vereinbar?
Die Rede von König Mohammed VI. vom 6. November 2014 ist der
Bundesregierung bekannt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der
völkerrechtliche Status der Westsahara ungeklärt. In seiner Resolution 2218 (2015)
bekräftigt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seine Entschlossenheit, den
Parteien bei der Herbeiführung einer gerechten, dauerhaften und für beide Seiten
annehmbaren politischen Lösung behilflich zu sein, die die Selbstbestimmung
des Volkes von Westsahara im Rahmen von Regelungen vorsieht, die mit den
Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen.
Drucksache 18/4922 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDies gelte in Anbetracht der Rolle und der Verantwortlichkeiten der Parteien.
Die Bundesregierung unterstützt diese Position nachdrücklich.
20. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die durch einen Hacker
veröffentlichten geheimen Dokumente (vor allem Briefwechsel zwischen
Marokkos UNO-Botschafter Omar Hilale und dem marokkanischen
Außenminister), die bei den Fragestellern den Eindruck entstehen lassen,
dass Marokko mit der Unterstützung im UNO-Hochkommissariat
verhinderte, dass das Mandat der UN-Blauhelmmission MINURSO in der
Westsahara um die Beobachtung der Menschenrechtslage erweitert wurde
sowie verhinderte, dass die inzwischen abgelöste UNO-Hochkommissarin
Navi Pillay die Westsahara besuchte, obwohl UNO-Vizegeneralsekretär
Iwan Simonovic eine Visite im völkerrechtswidrig durch Marokko
besetzten Gebiet dringend empfohlen hatte (
www.srf.ch/news/international/
uno-hochkommissariat-am-gaengelband-von-rabat)?
Die Enthüllungen des Hackers „Chris Coleman“ sind der Bundesregierung
durch Pressemeldungen bekannt. Zur Authentizität der Dokumente kann die
Bundesregierung keine Angaben machen.
21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass inzwischen
eine interne UNO-Kontrollbehörde OIOS eine Untersuchung eingeleitet
hat (
www.srf.ch/news/international/uno-hochkommissariat-
amgaengelband-von-rabat)?
Details zu einer internen VN-Untersuchung sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Marokko auch
Einfluss im Flüchtlingshochkommissariat gehabt hat, um beispielsweise
missliebige Veranstaltungen zu verhindern, worunter eine gewesen sei, an
der Kerry Kennedy, eine engagierte Fürsprecherin der Anliegen der
Bevölkerung der Westsahara, auftreten sollte (
www.srf.ch/news/
international/uno-hochkommissariat-am-gaengelband-von-rabat)?
Die Bundesregierung hat keine über die in der Presse veröffentlichen
Meldungen hinausgehenden eigenen Erkenntnisse.
23. Worin konkret (bitte unter Angabe der Maßnahmen und Initiativen) sieht
die Bundesregierung die Bemühungen Marokkos, den Prozess hin zu einer
Lösung des Westsahara-Konflikts voranzubringen, wie im Deutsch-
Marokkanischen Kommuniqué unter Punkt 20 behauptet wird?
Punkt 20 des Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué nimmt auf die
Feststellung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Bezug. Auf die Antwort zu
Frage 1 wird verwiesen.
24. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das, was im
„Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué“ unter Punkt 20 für den
Sicherheitsrat der VN behauptet wird, dort keine Entsprechung findet, da der
Sicherheitsrat in dem besagten Dokument nicht „die“ Bemühungen
Marokkos willkommen geheißen, sondern nicht weiter spezifizierte
Maßnahmen positiv hervorgehoben hat, die, so der Wortlaut der zitierten
Resolution, im Zusammenhang der Vorschläge zu sehen sind, die zwei
Parteien vorgebracht haben, von denen Marokko nur eine ist (Stellungnahme
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4922des Vereins Freiheit für die Westsahara e. V. vom 10. April 2015 zum
„Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué“ vom 22. Januar 2015 –
Westsaharapolitik)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Sicherheitsrat in der
Resolution 2152 eine Lösung im Sinne des Selbstbestimmungsrechts des
sahrauischen Volkes auf Basis des Völkerrechts fordert?
In seiner Resolution 2152 (2014) bekräftigt der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen seine Entschlossenheit, den Parteien bei der Herbeiführung einer
gerechten, dauerhaften und für beide Seiten annehmbaren politischen Lösung
behilflich zu sein, die die Selbstbestimmung des Volkes von Westsahara im
Rahmen von Regelungen vorsieht, die mit den Grundsätzen und Zielen der Charta
der Vereinten Nationen im Einklang stehen.
26. Worin konkret (bitte unter Angabe der Maßnahmen und Initiativen) sieht
die Bundesregierung die Fortschritte, die Marokko bei der Stärkung von
Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung bezogen auf das Gebiet
a) Marokkos und
b) der durch Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara
gemacht hat, wie im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué unter
Punkt 25 behauptet wird?
Derzeit befindet sich die Verfassung im Prozess der Umsetzung. Die
marokkanische Verfassung aus dem Jahr 2011 sieht einen Menschenrechtskatalog und
rechtsstaatliche Weiterentwicklungen sowie u. a. eine Stärkung der Stellung des
Parlaments vor. Die neue Verfassung erweitert den Schutz der Grundrechte und
gibt diesen Verfassungsrang. Die Rolle des Nationalen Menschenrechtsrat
wurde ebenfalls gestärkt. Ferner wurden zwei Büros des Nationalen
Menschenrechtsrats auf dem Gebiet der Westsahara in den Städten Laayoune und Dakhla
eingerichtet.
27. Worin besteht die im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué genannte
„Partnerschaft für die Stärkung der Demokratie“, und welche konkreten
Projekte sind in diesem Bereich geplant oder in der Vergangenheit bereits
realisiert worden bezogen auf das Gebiet
a) Marokkos und
b) der durch Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara?
Im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie werden Projekte aus Mitteln der
Transformationspartnerschaft durchgeführt. Auf Artikel 5 der deutsch-
marokkanischen Erklärung von Rabat vom 12. September 2013 wird in diesem
Zusammenhang hingewiesen.
In der Vergangenheit konnte in den Bereichen Rechtsstaatsförderung und Gute
Regierungsführung bezogen auf das Gebiet Marokko mehrere Projekten
realisiert werden. Das Engagement wird auch im Jahr 2015 fortgeführt.
Zu den Projekten im Bereich Rechtsstaatsförderung und Gute
Regierungsführung mit Marokko „Transformationspartnerschaften Nordafrika/Naher Osten“
(Kapitel 05 01 Titel 687 21 Objektnummer 03608182) zählen z. B.:
Drucksache 18/4922 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIn der Westsahara werden keine Projekte durchgeführt.
28. Worin genau besteht die im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué
genannte Energiepartnerschaft zwischen Deutschland und Marokko, und
inwieweit bezieht sich diese Energiepartnerschaft auch auf Ressourcen auf
dem Gebiet der marokkanisch besetzten Westsahara und des
angeschlossenen Küstenstreifens?
Die Deutsch-Marokkanische Energiepartnerschaft ist ein Format für die
vertiefte bilaterale energiepolitische Kooperation, in dessen Rahmen die
Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie einen regelmäßigen hochrangigen politischen Dialog mit kontinuierlicher
thematischer Sacharbeit unter Einbeziehung der Wirtschaft beider Länder
verbindet. Letztere erfolgt in zwei Arbeitsgruppen, „Energiepolitische
Zusammenarbeit bzw. Flankierung von marktnahen Investitions- und
Forschungsprojekten“ sowie „Entwicklungszusammenarbeit und
Niedrigemissionsstrategien durch Energieprojekte“.
Ziel der Energiepartnerschaft ist insbesondere, Marokko bei der Entwicklung
und Umsetzung seiner nationalen Energiepolitik in Richtung einer nachhaltigen
Energieversorgung zu unterstützen. Zudem kann Marokko aufgrund seiner
geographischen Nähe und seiner günstigen natürlichen Bedingungen für die
Entwicklung erneuerbarer Energien perspektivisch einen Beitrag zur europäischen
Stromversorgung leisten.
Die Aktivitäten der Energiepartnerschaft erstrecken sich nicht auf Ressourcen
und Projekte auf dem Gebiet der Westsahara.
Träger Titel
Max-Planck-Institut Regionalprogramm Constitutional Reform in
Arab Countries
Konrad-Adenauer-Stiftung Weiterentwicklung des demokratischen
Rechtsstaates in Marokko
Friedrich-Ebert-Stiftung Begleitung des Implementierungsprozesses der
neuen marokkanischen Verfassung
Heinrich-Böll-Stiftung Begleitung der Vorbereitungen für die Wahlen
2015 zum Aufbau einer partizipativen und
verantwortungsvollen Demokratie
Hanns-Seidel-Stiftung Stärkung lokaler und regionaler
Entwicklungsvorhaben durch Dezentralisierung und
partizipativen Demokratieansatz unter besonderer
Berücksichtigung von Genderaspekten in Marokko
Europäische Akademie
Berlin
Akademie gute Regierungsführung
International Commission
of Jurists (ICJ)
Contributing to ensuring a sustainable peace in
Libya and Morocco by upholding the rule of law
and human rights
GIZ Deutsch-Marokkanische Partnerschaft für Asyl
und internationalen Flüchtlingsschutz
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/492229. Für wann genau ist der im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué
geplante Arbeitsbesuch des Bundesministers für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung nach Marokko geplant, welchen Zielen dient
dieser Besuch, und inwieweit soll die Westsahara-Frage während dieses
Besuches thematisiert werden?
Der Arbeitsbesuch des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung Dr. Gerd Müller in Marokko ist für Oktober 2015 geplant. Er
dient dem politischen Dialog über die Entwicklungszusammenarbeit.
Thematisiert werden schwerpunktmäßig Fragen zu den Themen Energie, Wasser und
nachhaltige Wirtschaftsentwicklung.
30. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der ehemalige UNO-
Untergeneralsekretär und Rechtsberater im Büro für Rechtsfragen (März
1994 bis März 2004), Hans Corell, das EU-Fischereiabkommen mit
Marokko kritisiert, weil es jenseits der Formulierung „Souveränität oder
Zuständigkeitsbereich“ in Artikel 2(a) keinerlei Beschränkung von
Marokkos Zuständigkeit in den Gewässern der Westsahara durch
internationale Regeln der Selbstbestimmung gebe, sondern das Abkommen und
die Protokolle lediglich mit Verweisen auf vermeintliche „marokkanische
Fischereizonen“ versehen seien (
www.judicialmonitor.org/current/
specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
31. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass
das EU-Fischereiabkommen mit Marokko einen ausdrücklichen Hinweis
auf die Fischereigebiete Marokkos und der Westsahara, definiert durch
Koordinaten, enthalten muss (
www.judicialmonitor.org/current/
specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
32. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass
die Regelungen, die die Fischereilizenzen in den Fischereigebieten
Marokkos und der Westsahara betreffen, vollständig getrennt werden
müssen und Einnahmen aus den Lizenzen für die Fischereigebiete in den
Gewässern der Westsahara nicht in den öffentlichen Haushalt Marokkos o. Ä.
fließen dürfen, sondern auf ein separates Konto eingezahlt werden
müssten, das unabhängig von den Repräsentanten der Bevölkerung der
Westsahara geprüft werden kann, sodass diese sicherstellen können, dass die
Einnahmen ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen und
Interessen der sahrauischen Bevölkerung in der Westsahara eingesetzt
werden (
www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html), und
welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus?
33. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass
der UN-Sicherheitsrat die Rechtmäßigkeit des EU-Fischereiabkommens
mit Marokko überprüfen soll und, um eine verbindliche Antwort zu dieser
Frage zu erhalten, den Internationalen Gerichtshof um die Erstellung eines
Gutachtens in Einklang mit Artikel 96 der UN-Charta zu ersuchen sowie
im Falle, dass der Sicherheitsrat nicht hinter einem solchen Vorhaben
steht, die Generalversammlung die Initiative ergreifen sollte (www.
judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html), und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
34. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass
die von ihm vorgetragenen Einwände zum EU-Fischereiabkommen auch
auf die Ausbeutung anderer natürlicher Ressourcen in der Westsahara, wie
Phosphate, Öl und Gas, ihren Niederschlag finden müssten (www.
Drucksache 18/4922 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodejudicialmonitor.org/current/specialcommentary.html), und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Fragen 30 bis 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung sind die Ausführungen des ehemaligen VN-
Untergeneralsekretärs und Rechtsberaters im Büro für Rechtsfragen, Hans Corell, zum EU-
Fischereiabkommens mit Marokko nicht im Detail bekannt. Grundsätzlich ist
die Bundesregierung der Auffassung, dass Aktivitäten zur Ausbeutung
natürlicher Ressourcen in Gebieten ohne Selbstregierung mit den Verpflichtungen
des Staates, der die Verantwortung für diese Gebiete hat, mit der Charta der
Vereinten Nationen im Einklang stehen, wenn diese Aktivitäten zum Wohle der
Einwohner dieser Gebiete, für sie oder in Konsultation mit ihren Vertretern
unternommen werden.
Das aktuelle Protokoll zum Fischereiabkommen verpflichtet Marokko
ausdrücklich dazu, die EU jährlich über die Verwendung der Mittel aus der
finanziellen Gegenleistung zu unterrichten und einen Bericht über die Umsetzung der
damit geförderten Vorhaben vorzulegen, einschließlich der erwarteten
wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen und ihrer geografischen Verteilung.
35. Inwieweit wird die Bundesregierung in der EU darauf hinwirken,
grundsätzlich bei Verträgen mit Marokko die Gültigkeit dieser Verträge für die
von Marokko völkerrechtswidrig besetzte Westsahara explizit
auszuschließen?
Bei den Verhandlungen über die Verlängerung des Fischereiabkommens
zwischen der EU und Marokko hat sich die Bundesregierung im Jahr 2012 mit einer
Protokollerklärung dafür eingesetzt, dass die Bevölkerung der Westsahara im
Verhandlungsmandat genannt wird und dass diese wirtschaftlich und sozial von
dem Abkommen profitiert. Der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments
geht grundsätzlich von der Völkerrechtskonformität des Abkommens aus. Die
Bundesregierung wird sich auch weiterhin für die Völkerrechtskonformität von
Verträgen der EU mit Marokko einsetzen.
36. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass, wenn es vor
April 2015 keinen Fortschritt gibt, der UN-Generalsekretär davon
ausgeht, dass die Zeit gekommen sei, die Mitglieder des Sicherheitsrates zu
einer Überprüfung des Rechtsrahmens zu bewegen, der für die
Verhandlungen im April 2007 zur Verfügung gestellt wurde (
www.judicialmonitor.
org/current/specialcommentary.html), und inwieweit sind der
Bundesregierung bereits diesbezügliche Aktivitäten bekannt?
Diese Möglichkeit wurde im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen vom 10. April 2014 erwähnt, aber nicht in die Resolution des
Sicherheitsrates 2152 (2014) vom 29. April 2014 übernommen. Eine mögliche Anpassung
des derzeitigen Verhandlungsrahmens ist im Bericht des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen vom 10. April 2015 nicht mehr aufgenommen. Der Ansatz
des Persönlichen Gesandten des VN-Generalsekretärs („Pendeldiplomatie“
zwischen den Konfliktparteien unter Einbeziehung der Nachbarstaaten) soll
vielmehr fortgesetzt werden. In der jüngsten Resolution des Sicherheitsrates 2218
(2015) vom 28. April 2015 zu Westsahara werden die Parteien aufgefordert,
„weiter den politischen Willen zu zeigen und in einer dem Dialog förderlichen
Atmosphäre zu arbeiten, um in eine intensivere und stärker sachbezogene
Verhandlungsphase einzutreten“. Ferner werden die Parteien aufgefordert, „die
Verhandlungen unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs ohne Vorbedin-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4922gungen und in redlicher Absicht unter Berücksichtigung der seit dem Jahr 2006
unternommenen Anstrengungen und der späteren Entwicklungen fortzusetzen,
mit dem Ziel, eine gerechte, dauerhafte und für beide Seiten annehmbare
politische Lösung herbeizuführen, die die Selbstbestimmung des Volkes von
Westsahara im Rahmen von Regelungen vorsieht, die mit den Grundsätzen und
Zielen der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen“.
37. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der nun seit
Jahrzehnten andauernde Prozess der Statusklärung der völkerrechtswidrig
durch Marokko besetzten Westsahara zu ihrem Ende gekommen sei, weil
es offensichtlich sei, dass die gegenwärtige Verhandlung sich zu einer
Farce entwickelt hätte (
www.judicialmonitor.org/current/
specialcommentary.html)?
Der völkerrechtliche Status der Westsahara ist nach wie vor ungeklärt. Die
Bundesregierung unterstützt weiterhin die Bemühungen der Sonderbeauftragten des
VN-Generalsekretärs Kim Bolduc und des Persönlichen Gesandten des VN-
Generalsekretärs Christopher Ross für eine friedliche, tragfähige und
einvernehmliche politische Lösung der Westsahara-Frage.
38. Inwieweit ist der Bundesregierung der Vorschlag bekannt, analog zur
Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Osttimor, UNTAET
(United Nations Transitional Administration in East Timor), MINURSO
zu einer Friedensmission der UN im Gebiet der völkerrechtswidrig durch
Marokko besetzten Westsahara zu machen, die die legislativen und
exekutiven Aufgaben übernimmt (
www.judicialmonitor.org/current/
specialcommentary.html)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde eine solche Lösung weder vom
Generalsekretär noch vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erwogen.
39. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bezüglich der Verlängerung der
UNO-Mission in der Westsahara (MINURSO) im April 2015 ausdrücklich
für die Aufnahme eines Menschenrechtsmonitorings in das Mandat
eingesetzt bzw. dafür geworben?
Deutschland ist derzeit nicht Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen. Jedoch unterstützt die Bundesregierung alle Maßnahmen zur Überprüfung
und Verbesserung der Menschenrechtslage in der Westsahara und den
Polisarioverwalteten Lagern in Algerien, sowohl im Rahmen der MINURSO als auch
durch andere Institutionen und Mechanismen der Vereinten Nationen.
40. Inwieweit hat bzw. wird sich die Bundesregierung als Mitglied des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, dem Deutschland seit Januar 2013
bis 2015 angehört und dessen Präsident der deutsche Botschafter Joachim
Ruecker für das Jahr 2015 ist (
www.auswaertiges-amt.de/DE/
Aussenpolitik/Menschenrechte/MR-Rat_node.html), dafür einsetzen, dass
der Westsahara-Konflikt zu einem Schwerpunkt gemacht wird, zumal
Marokko in den Jahren 2014 bis 2016 Mitglied des Menschenrechtsrats
der Vereinten Nationen sein wird (
www.auswaertiges-amt.de/DE/
Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Marokko/Aussenpolitik_node.html)?
Beim Westsahara-Konflikt handelt es sich um eine in erster Linie politische
Problematik, mit der bereits der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen befasst ist.
Drucksache 18/4922 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAus diesem Grund sieht die Bundesregierung den Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen nicht als primäres Forum zur Behandlung des Konflikts.
41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre und
Menschenrechtssituation im von Marokko kontrollierten Gebiet der
Westsahara?
a) Woher bezieht die Bundesregierung ihr Wissen über die humanitäre
und Menschenrechtssituation in den von Marokko besetzten Gebieten
der Westsahara?
b) Sind der Bundesregierung Berichte internationaler
Menschenrechtsorganisationen wie AI und Human Rights Watch (
www.hrw.org vom
29. Januar 2015 „Morocco/Western Sahara: Rights Backsliding
Outpaces Reforms“) über Menschenrechtsverstöße durch marokkanische
Behörden gegenüber Aktivistinnen und Aktivisten der sahrauischen
Unabhängigkeitsbewegung sowie generell der sahrauischen
Bevölkerung in den besetzten Gebieten bekannt, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus solchen Berichten
bezüglich ihrer Kontakte zum Königreich Marokko?
Die Fragen 41a und 41b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung
ist in die Berichterstattung der Vereinten Nationen sowie der Europäischen
Union eingebunden und verfügt mit ihren Auslandsvertretungen über eigene
Erkenntnisquellen im Regierungs- und Nichtregierungsbereich. Die genannten
Berichte sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung setzt sich
gegenüber Marokko dafür ein, die Menschenrechte zu achten. Maßnahmen zur
Verbesserung des Menschenrechtsschutzes werden von der Bundesregierung
unterstützt.
c) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine gezielte
Diskriminierung der sahrauischen Bevölkerung in den von Marokko
besetzten Teilen der Westsahara bezüglich ihres Zugangs zu
Infrastruktur, Wirtschaft und Arbeitsmarkt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
42. Wie ist die Zusammensetzung der Bevölkerung nach Kenntnis der
Bundesregierung im von Marokko kontrollierten Gebiet der Westsahara
bezüglich Sahrauis und marokkanischer Siedlerinnen und Siedler?
a) Wie viele Sahrauis lebten bis zum Ende der spanischen
Kolonialherrschaft in diesem Gebiet?
b) Wie viele von ihnen sind anschließend geflohen?
c) Wie viele Flüchtlinge sind wann in das von Marokko kontrollierte
Gebiet der Westsahara zurückgekehrt?
d) Wie viele marokkanische Siedlerinnen und Siedler leben seit wann in
diesem Gebiet?
e) Inwieweit gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine
von Seiten des marokkanischen Staates geförderte Siedlungspolitik in
diesem Gebiet?
f) Inwieweit hält die Bundesregierung die Ansiedlung marokkanischer
Siedlerinnen und Siedler im besetzten Westsaharagebiet als im
Einklang mit dem Völkerrecht stehend?
Ungefähr zwei Drittel der marokkanischen Landstreitkräfte (100 000 bis
120 000 Personen) sind in dem Gebiet permanent stationiert. Marokko betreibt
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4922eine Subventionspolitik in der Westsahara, die sowohl auf Sahraouis zielt, als
auch Investitionen und Zuzug von Marokkanern unterstützt. Zahlen über Zuzug,
über die Höhe und Wirkung von Steuererleichterungen und
Gehaltssubventionen sowie genauere Angaben über die militärische Präsenz und ihre zivilen
Auswirkungen sind nicht verfügbar.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich eine erhebliche Anzahl
marokkanischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in den Gebieten der Westsahara
angesiedelt hat, wobei ihr keine genauen Zahlen vorliegen. Der völkerrechtliche
Status der Westsahara ist ungeklärt. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare
völkerrechtliche Bewertung dieser Ansiedlungen nicht möglich.
43. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die humanitäre, soziale und
Menschenrechtssituation in den Flüchtlingslagern der Sahrauis in
Algerien?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die humanitäre Lage der
sahrauischen Flüchtlinge in den letzten Jahren verschlechtert. Aufgrund der
Abgeschiedenheit der Flüchtlingslager im Südwesten der algerischen Wüste bleiben
die Betroffenen dort stark von humanitärer Hilfe abhängig. Zudem wirken sich
die anhaltenden Konflikte in den Regionen Sahel, Naher und Mittlerer Osten
sowie Nordafrika negativ auf die Sicherheitslage in Algerien aus und erschweren
den humanitären Zugang.
Informationen zum humanitären Bedarf bezieht die Bundesregierung aus den
Hilfsaufrufen der humanitären VN-Organisationen, insbesondere des
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), wie auch aus den
Veröffentlichungen der Europäischen Kommission (Generaldirektion für Humanitäre
Hilfe und Krisenmanagement/ECHO), die für Algerien einen eigenen
„Humanitarian Implementation Plan“ (HIP) erarbeitet hat. Ferner nehmen Vertreter der
Botschaft Algier in unregelmäßigen Abständen an vom UNHCR organisierten
Reisen nach Tindouf teil.
a) Wie viele und ggf. welche derartigen Lager gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wo befinden sich diese?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es insgesamt fünf Lager (Asserd,
Boujdour, Dakhla, Laayoune und Smara) im Südwesten der algerischen Wüste
in der Nähe der algerischen Stadt Tindouf.
b) Wie viele Personen leben nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen
Lagern, und aus welchen Quellen stammen die diesbezüglichen
Kenntnisse der Bundesregierung?
Nach offiziellen Angaben der algerischen Regierung beträgt die Anzahl der in
den o. g. Lagern lebenden Flüchtlinge 165 000 Menschen. Bis zur
Durchführung einer formellen Registrierung legt UNHCR seiner Planung eine Anzahl
von 90 000 Flüchtlingen zugrunde. Dies entspricht auch dem Ansatz der
Europäischen Kommission (ECHO).
c) Welche Altersstruktur herrscht in diesen Lagern nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/4922 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Inwieweit bestehen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die
Flüchtlinge?
Die Möglichkeiten der Flüchtlinge, eigene Einkommen zu generieren, sind
grundsätzlich beschränkt. Detaillierte Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
nicht vor.
e) Inwieweit bestehen Bildungsmöglichkeiten, z. B. die Schul-, Aus-,
Weiterbildung, politische Bildung betreffend, für die Flüchtlinge?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor.
f) Über welche Infrastruktur verfügen die Flüchtlingslager?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor.
g) Woher kommt die Versorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln,
Wasser, Medizin etc.?
Die Flüchtlinge werden durch internationale Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen mit humanitären Hilfsgütern versorgt. Informationen, wie
Hilfs- und Durchführungsorganisationen ihre Hilfe im Einzelnen hinsichtlich
Beschaffung, Transport und Verteilung abwickeln, liegen der Bundesregierung
nicht vor.
h) Welche politischen Strukturen gibt es in den Lagern, und wie und von
wem werden diese verwaltet oder kontrolliert?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor.
i) Welchen Einfluss nehmen algerische Behörden auf die sahrauischen
Flüchtlinge und ihre Lager?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor.
j) Inwieweit und in welcher Form und mit welchen Mitteln in welcher
finanziellen Höhe hat sich die Bundesregierung bislang an der
materiellen Unterstützung der sahrauischen Flüchtlinge in Algerien
beteiligt, und wie soll eine mögliche deutsche Hilfe in Zukunft aussehen?
In den Jahren 2008 bis 2012 hat das Auswärtige Amt UNHCR mit einer
Zuwendung von ca. 789 000 Euro unterstützt, um damit vertrauensbildende
Maßnahmen zwischen den Sahraui-Flüchtlingen und der algerischen Gastbevölkerung
zu fördern. Im Jahr 2015 wird das Auswärtige Amt das Internationale Komitee
vom Roten Kreuz aus Mitteln der humanitären Hilfe in Höhe von 800 000 Euro
im Bereich Minenopferfürsorge, physische Rehabilitationsmaßnahmen für
Menschen mit Behinderungen und medizinische Versorgung unterstützen, da die
Verminung des Geländes nach wie vor eine besondere Gefährdung darstellt.
44. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über ein im sogenannten
Tannock-Report des Europäischen Parlaments genanntes wachsendes
Gewaltpotenzial insbesondere unter jüngeren, arbeitslosen Sahrauis und eine
mögliche Infiltration der Flüchtlingslager durch dschihadistische
Gruppierungen (
www.sahara-online.net/Western-Sahara/-Tannock-report-
callsfor-population-census-in-Tindouf-camps-692-1443-12004.aspx)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4922Eine abstrakte Gefährdung durch die Möglichkeit, dass eine Infiltration der
Flüchtlingslager durch dschihadistische Gruppierungen stattfinden könnte, ist
nicht auszuschließen.
45. Gibt es zwischen der Bundesregierung und Marokko bzw. der EU und
Marokko bilaterale Verträge oder Abkommen, in denen die unter
marokkanischer Kontrolle stehenden Gebiete der Westsahara als „Südprovinzen
des Königreichs Marokko“ bezeichnet werden, und wenn ja, um welche
Verträge oder Abkommen handelt es sich, und wie beurteilt die
Bundesregierung deren Rechtmäßigkeit angesichts einer solchen, den
einschlägigen UN-Resolutionen widersprechenden Bezeichnung?
Derartige Verträge oder Abkommen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Nach Auffassung der Bundesregierung dürfen bilaterale wie EU-Abkommen
den zukünftigen Status der Westsahara nicht präjudizieren.
46. Welche Personen gehörten im Einzelnen der deutschen Delegation von
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier während seines
Arbeitsbesuches in Marokko vom 22. und 23. Januar 2015 an?
Der Delegation gehörten Mitglieder des Deutschen Bundestages, Gäste aus dem
kulturellen, akademischen, kunstschaffenden und zivilgesellschaftlichen Bereich,
Vertreter der Wirtschaft, Medienvertreter und Angehörige des Auswärtigen Amts
an.
47. Wie sah der genaue Terminplan der deutschen Delegation während des
Arbeitsbesuches von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in
Marokko vom 22. und 23. Januar 2015 aus, und mit wem traf sich die
Delegation auf marokkanischer Seite?
Am Donnerstag, den 22. Januar 2015, erfolgte die Anreise per Flug nach
Marrakesch (Landung um 10.55 Uhr Ortszeit). Der Bundesminister des Auswärtigen
Dr. Frank-Walter Steinmeier traf im Anschluss daran seinen Amtskollegen zu
einem Arbeitsgespräch. Daran schloss sich eine gemeinsame Pressekonferenz
sowie ein Arbeitsmittagessen an. Am Nachmittag traf der Bundesminister des
Auswärtigen mit dem König zu einem Gespräch zusammen. Im Anschluss daran
erfolgte ein Gespräch mit dem Minister für Industrie. Am späten Nachmittag
nahm der Bundesminister des Auswärtigen an einem runden Tisch mit
Wirtschaftsvertretern teil. Am Abend traf er sich zu einem Abendessen mit
Vertretern der Zivilgesellschaft. Die Abreise aus Marrakesch (Richtung Tunis) erfolgte
am nächsten Tag um 9.30 Uhr. An diesem Tag fanden in Marrakesch keine
Termine mehr statt.
48. Inwieweit gehörten auch Treffen mit Vertretern von
Menschenrechtsorganisationen, von Verbänden der Sahrauis oder der sahrauischen
Unabhängigkeitsbewegung zum Programm des Arbeitsbesuches von
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in Marokko vom 22. und
23. Januar 2015?
Am Abendessen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft nahmen
auf marokkanischer Seite auch Vertreter von Menschenrechtsorganisationen
teil. Vertreter sahrauischer Verbände nahmen nicht teil.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]