[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5025
18. Wahlperiode 21.05.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Katrin Kunert,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4772 –
Multinationale Nutzung des Gefechtsübungszentrums Heer in der Altmark
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundeswehr unterhält in der Altmark ein Gefechtsübungszentrum Heer
(GefÜbZH). Das Gefechtsübungszentrum ist „die zentrale
Ausbildungseinrichtung des Heeres zur Einsatzausbildung und truppengattungsgebundenen
Ausbildung von Verbänden und Einheiten aller Truppengattungen des Heeres
sowie MilOrgBer in Einsatz- bzw. Gefechtsgliederung für landbasierte
Operationen verbundener Kräfte“ (vgl.
www.deutschesheer.de, militärischer
Organisationsbereich – MilOrgBer). Das Gefechtsübungszentrum bildet nach eigenen
Angaben auch multinational sowie auch Truppenteile anderer NATO-Partner
(NATO – Organisation des Nordatlantikvertrages) oder befreundeter Staaten
aus (ebd.).
Teil des Truppenübungsgeländes sind Areale mit Dorf- und Stadtkulissen, die
realen Einsatzgebieten nachempfunden sein sollen. Derzeit entsteht die
„Kampfübungsstadt Schnöggersburg“, ein Übungsareal mit über 500
Gebäuden, Hochhäusern, Straßen, Kanalisation, Industriegebiet, U-Bahn-Tunneln
und einem über 20 Meter breiten Fluss sowie einem Waldgebiet. In diesem
rund sechs Quadratkilometer großen Gelände sollen ab dem Jahr 2015 „mit
typischen urbanen Umweltbedingungen Gefechtsverbände mit bis zu 1 500
Soldaten trainieren“ (
www.rheinmetall-defence.com/de/rheinmetall_defence/
public_relations/themen_im_fokus/guez/index.php.) Die technische und
logistische Betreuung des Gefechtsübungszentrums erfolgt durch die „Rheinmetall
Dienstleistungszentrum Altmark GmbH“ im Auftrag des Bundesamtes für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
(ebd.).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. Mai 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5025 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wann wurde, bzw. wann wird die Kampfübungsstadt Schnöggersburg zum
ersten Mal für eine militärische bzw. polizeiliche oder andere Übung
genutzt?
Der urbane Ballungsraum Schnöggersburg (UrbBallR SB) wird nach jetzigem
Planungsstand mit einem ersten Abschnitt nicht vor dem vierten Quartal 2017
zur Nutzung freigegeben.
2. Welche Nationen haben seit dem Jahr 2005 das Gefechtsübungszentrum
Heer zu militärischen oder bzw. und polizeilichen oder anderen
Übungszwecken genutzt, und darunter befanden sich
a) welche NATO-Mitglieder (bitte nach Jahr, Anzahl der jeweils
teilgenommenen Soldatinnen und Soldaten sowie ggf. erzielte Einnahmen
aufschlüsseln),
Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte Übersicht sowie auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
NATO-Mitglieder
Jahr Nation Stärke
2005 Niederlande (NLD) 1 954
2006 NLD 1 010
2007 NLD 1 949
2008 Frankreich (FRA) 364
2008 Belgien (BEL) 120
2008 NLD 1 997
2009 NLD 1 744
2010 NLD 1 913
2011 BEL 130
2012 BEL 52
2012 Kroatien (HRV) 62
2012 NLD 2 785
2013 BEL 162
2013 NLD 2 489
2014 NLD 2 594
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5025b) welche „befreundeten Staaten“ (bitte nach Jahr, Anzahl der jeweils
teilgenommenen Soldatinnen und Soldaten sowie ggf. erzielte Einnahmen
aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte Übersicht sowie auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen. Befreundete Staaten dürfen das
Gefechtsübungszentrum Heer erst seit dem Jahr 2007 nutzen.
Befreundete Staaten
c) Wer hat jeweils mit welchen Beträgen die Kosten getragen (bitte
zuordnen), und
Die Kosten für die Nutzung des Gefechtsübungszentrums Heer werden
entsprechend dem jeweiligen Nutzungsumfang durch die Streitkräfte ausländischer
Nationen erstattet (Vollkostenerstattung).
d) durch wen (siehe Fragen 2a und 2b) wurde die Kampfübungsstadt
Schnöggersburg oder Teile davon wann für Übungszwecke genutzt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Wird das Gefechtsübungszentrum Heer (inkl. Kampfübungsstadt
Schnöggersburg oder Teile davon) auch zur Erprobung von Prototypen von
Rüstungsgütern genutzt, und wenn ja,
a) welche konkreten Rüstungsgüter wurden durch welche Unternehmen
bzw. die Bundeswehr seit dem Jahr 2005 erprobt (bitte differenziert
aufschlüsseln), und
Weder die Bundeswehr noch Unternehmen haben seit dem Jahr 2005 Prototypen
von Rüstungsgütern im Gefechtsübungszentrum Heer (inkl. Kampfübungsstadt
Schnöggersburg) erprobt.
b) welche Einnahmen und welche Kosten sind seit dem Jahr 2005 in
diesem Zusammenhang entstanden (bitte den Fällen zuordnen)?
Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen.
Jahr Nation Stärke
2007 Österreich (AUT) 124
2008 AUT 246
2009 AUT 300
2010 AUT 224
2011 AUT 258
2012 AUT 123
2013 AUT 125
2014 AUT 258
2014 Georgien (GEO) 129
Drucksache 18/5025 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Wird das Gefechtsübungszentrum Heer (inkl. Kampfübungsstadt
Schnöggersburg oder Teile davon) auch zur Präsentation von deutschen
Rüstungsprodukten vor ausländischen Interessenten genutzt, und wenn ja,
a) welche konkreten Rüstungsgüter wurden durch welche Unternehmen
bzw. der Bundeswehr bzw. welchen entsprechenden Agenturen wem
(Personen, Länder etc.) vorgeführt, und
Im Gefechtsübungszentrum Heer finden regelmäßig Besuche von nationalen
und internationalen Gruppen statt. Dabei wurde unter anderem auch im Beisein
von Industrievertretern die Leistungsfähigkeit des Gefechtsübungszentrums
Heer vorgeführt. Die Industriebeteiligung war notwendig, um zukünftige
Systemanteile – unter anderem die notwendige Auswertetechnik für den urbanen
Übungsraum Schnöggersburg – realisieren zu können.
b) welche Einnahmen und welche Kosten sind seit dem Jahr 2005 in
diesem Zusammenhang entstanden (bitte den Fällen zuordnen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
5. Wird das Gefechtsübungszentrum Heer (inkl. Kampfübungsstadt
Schnöggersburg oder Teile davon) auch von privaten Anbietern von
Sicherheitsdienstleistungen genutzt, und wenn ja,
a) von welchen Firmen (bitte ab dem Jahr 2001 angeben und Zweck bzw.
Bezeichnung der Übung), und
b) welche Einnahmen und welche Kosten sind seit dem Jahr 2001 in
diesem Zusammenhang entstanden (bitte den Fällen zuordnen und bitte Art
der Einnahmen und Kosten angeben), und
c) in welcher Weise sind Angehörige der Bundeswehr im Zusammenhang
mit dieser Nutzung eingebunden bzw. aktiv?
Die Fragen 5a bis 5c werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Gefechtsübungszentrum Heer (inkl. Kampfübungsstadt Schnöggersburg
oder Teile davon) wurde bisher nicht von privaten Anbietern von
Sicherheitsdienstleistern genutzt.
6. Wie hoch sind die durch das Gefechtsübungszentrum Heer (inkl.
Kampfübungsstadt Schnöggersburg oder Teile davon) erzielten Gesamteinnahmen
seit dem Jahr 2001 (bitte unter Aufstellung der Einnahmen pro Jahr), und
welchem Zweck werden diese zugeführt?
Für die Jahre 2001 bis 2009 konnte die Höhe der jährlichen Einnahmen nicht
mehr ermittelt werden. Aufgrund der geltenden Aufbewahrungsfristen für
zahlungsbegründende Unterlagen (fünf Jahre) wurden die entsprechenden Akten
vernichtet.
Die Einnahmen des Gefechtsübungszentrums Heer aus den Jahren 2010 bis 2014
betrugen ca. 41 Mio. Euro. Eine Einzelaufstellung konnte aufgrund der zur
Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit
nicht ermittelt werden und wird innerhalb der nächsten drei Monate
nachgereicht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5025Die Einnahmen dienen
– der Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen,
– der Absicherung,
– dem Betrieb der Übungsplätze (Infrastrukturbetrieb, industrieller Betreiber,
Personalkosten),
– dem Erhalt von Feldzeugmaterial (Materialkosten, industrieller Betreiber,
Personalkosten) und
– der Erhaltung von Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterial.
7. Welche Einnahmen entstehen der Gemeinde nach Kenntnis der
Bundesregierung durch den Betrieb des Gefechtsübungszentrums Heer (inkl.
Kampfübungsstadt Schnöggersburg oder Teile davon), in der das Areal
liegt (wenn möglich, jeweils unter Angabe der Höhe)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
8. Gibt es für die betreffende Gemeinde Gewerbesteuereinnahmen durch den
Betrieb des Gefechtsübungszentrums Heer (inkl. Kampfübungsstadt
Schnöggersburg oder Teile davon) durch die „Rheinmetall
Dienstleistungszentrum Altmark GmbH“, und falls ja, wie hoch sind diese nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Ist es vorgesehen, dass private Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen
das Gefechtsübungszentrum Heer (inkl. Kampfübungsstadt
Schnöggersburg oder Teile davon) nutzen können, und welche Regelungen gibt es in
diesem Zusammenhang (ggf. bitte unter Angabe der genauen Quellen,
woher welche Regelungen stammen)?
Eine Mitbenutzung von Liegenschaften der Bundeswehr durch Dritte ist
grundsätzlich möglich. Die Voraussetzungen sind in Abschnitt 4 der
bundeswehrinternen Zentralvorschrift A1-18000/0-6002 „Die Liegenschaften der Bundeswehr“
geregelt.
10. Welche Teilstreitkräfte kommen als Nutzer des Gefechtsübungszentrums
Heer (inkl. Kampfübungsstadt Schnöggersburg) infrage, und welche
konkreten Großwaffensysteme sollen hierbei üblicherweise zum Einsatz
kommen?
Grundsätzlich können Kräfte aller Teilstreitkräfte im Gefechtsübungszentrum
Heer üben.
Grundsätzlich sind alle im Bestand befindlichen, bodengebundenen und
luftgestützten Waffensysteme für den Einsatz mit simuliertem Waffeneinsatz im
Gefechtsübungszentrum Heer (inkl. Kampfübungsstadt Schnöggersburg)
vorgesehen.
Drucksache 18/5025 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Hat das Areal nach Kenntnis der Bundesregierung die technischen
Voraussetzungen, den Einsatz von bewaffneten (bewaffnungsfähigen) Drohnen
zu üben, und sind solche Übungen erfolgt bzw. in Zukunft vorgesehen?
In die Simulations- und Systemtechnik des Gefechtsübungszentrums Heer (inkl.
Kampfübungsstadt Schnöggersburg) können diese Waffensysteme zurzeit nicht
integriert werden. Derzeit gibt es keine Planungen, die technischen
Voraussetzungen des Simulationssystems für das Beüben solcher Waffensysteme zu
schaffen. Entsprechende Übungen sind bisher nicht erfolgt.
12. Welche Finanzierungskosten waren für den Ausbau des
Gefechtsübungszentrums Heer im Hinblick auf die Kampfübungsstadt Schnöggersburg
vor Baubeginn ursprünglich vorgesehen, und für welche Areale,
Abschnitte und Übungseinheiten sind etwaige Kostensteigerungen
entstanden, und worauf sind diese im Einzelnen konkret zurückzuführen?
Für den infrastrukturellen Ausbau des urbanen Ballungsraumes
„Schnöggersburg“ als Einrichtung zur einsatzvorbereitenden Ausbildung von Verbänden
bzw. Task Forces sind Gesamtkosten in Höhe von 117,8 Mio. Euro eingeplant.
Weitere 17,9 Mio. Euro sind für ein mobiles Auswertesystem vorgesehen.
Die Kosten vor Baubeginn waren mit 115,0 Mio. Euro haushaltsmäßig
anerkannt. Kostensteigerungen sind für die Bauabschnitte 0 „Verkehrsinfrastruktur“
und 2 „Industriestadt“ entstanden. Diese Kostensteigerungen sind einerseits
durch neue Erkenntnisse aus dem Projekt, wie die nachhaltigere Befestigung
von Straßen, zusätzliche Einzäunung, Vermessungsarbeiten und
Entmunitionierung von Flächen begründet und anderseits durch nutzerseitige Forderungen für
die Implementierung des Mobilen Auswertesystems Infanteristischer Einsatz
(MASIE) entstanden.
13. Ist das Gefechtsübungszentrum Heer baugleich mit dem
Gefechtsübungszentrum für Russland, für das eine Ausfuhrgenehmigung erteilt worden
war, und wenn nicht, worin bestehen die Unterschiede?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und inwieweit
das russische Gefechtsübungszentrum baugleich errichtet worden ist.
14. Für welche weiteren Länder hat die Bundesregierung bislang eine
Ausfuhrgenehmigung für ein Gefechtsübungszentrum erteilt (bitte unter
Angabe des Jahres, des Wertes und der Angabe, wann nach Kenntnis der
Bundesregierung das Gefechtsübungszentrum in Betrieb genommen
wurde)?
Im Jahr 2003 wurde eine Genehmigung für die Ausfuhr eines mobilen
Gefechtsübungszentrums (Wert: ca. 2,5 Mio. Euro) und im Jahr 2010 eine Genehmigung
für die Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums (Wert: ca. 70 Mio. Euro), jeweils
in die Vereinigten Arabischen Emirate, erteilt.
15. Welche Trainings hat die Bundeswehr im Zusammenhang mit der Ausfuhr
von Gefechtsübungszentren im Empfängerland durchgeführt (bitte nach
Land, Jahr und Zahl der entsendeten Personen aufschlüsseln)?
Die Bundeswehr war im russischen Gefechtsübungszentrum in Mulino mit einer
Militärberatergruppe von sechs Soldaten im November 2012 sowie September
2013 beratend beteiligt. Hierbei wurde eine „Ausbildung der Ausbilder“ in die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5025Systemkomponenten des Gefechtsübungszentrums durchgeführt. Der
Beratergruppe oblag nicht die Inaugenscheinnahme der Infrastruktur des russischen
Gefechtsübungszentrums.
16. Welche Ausfuhrgenehmigungen für welche Kriegswaffen und sonstige
Rüstungsgüter wurden im Zusammenhang mit dem Export von
Gefechtsübungszentren jeweils erteilt (bitte nach Land, Jahr und Wert
aufschlüsseln)?
Die Beantwortung der Frage müsste eine umfangreiche inhaltliche Prüfung von
einer Vielzahl von Antragsunterlagen vorgenommen werden, die für die
Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten
ist. Soweit sich die Frage auf Genehmigungen zur Ausfuhr von Kriegswaffen
bezieht, ist anzumerken, dass eine Erteilung solcher Genehmigungen für die
Ausfuhr von Kriegswaffen zur Verwendung in Gefechtsübungszentren sehr
unwahrscheinlich ist. Gefechtsübungszentren dienen lediglich der Simulation von
Gefechtssituationen. Dafür führen die trainierenden Streitkräfte üblicherweise
ihre jeweiligen, in der Streitkraft genutzten Kriegswaffen zu den Simulationen
im Gefechtsübungszentrum mit, wo selbige in der Regel mit Teilen eines
Duellsimulators ausgestattet werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]