[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5024
18. Wahlperiode 27.05.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4780 –
Zivile Handelsschiffe und die Seenotrettung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zivile Handelsschiffe haben nach Angaben des UNHCR (Hohen Kommissars
der Vereinten Nationen für Menschenrechte) im Jahr 2014 rund 40 000
Flüchtlinge aus der Seenot im Mittelmeer gerettet. In einem offenen Brief vom
31. März 2015 („Humanitarian Crisis in Mediterranean Sea“) an die
Regierungen der Europäischen Union (EU) fordern europäische Reeder und
internationale Seefahrergewerkschaften von der Europäischen Union entschlossene
Maßnahmen zur Seenotrettung. Es sei „nicht akzeptabel, dass die
internationale Gemeinschaft sich zunehmend auf Handelsschiffe und ihre Besatzungen
verlasse, um immer umfangreichere Rettungsoperationen vorzunehmen“. Die
Verbände führen zudem an, dass die Rettungsmaßnahmen beträchtliche
Risiken beinhalten und die Schiffe nicht für die Aufnahme hunderter Flüchtlinge
ausgelegt seien.
Die Fragesteller sind darüber besorgt, dass zivile Handelsschiffe bestrebt sein
könnten, ihre Maßnahmen zur Seenotrettung künftig einzuschränken. Anlass
dafür liefert ein ihnen vorliegendes Rundschreiben des Transport- und
Logistikunternehmens Hapag-Lloyd von November 2014 („Fleet Circular“), das die
Kapitäne seiner Schiffe auffordert, bei der allfälligen Rettung von Personen aus
Seenot „höchste Vorsicht“ („utmost caution“) walten zu lassen. In Zeiten von
Piraterie und ernsthaften Gesundheitsproblemen in Afrika „und anderen
zunehmenden Herausforderungen“ sollen die Kapitäne „aus angemessener
Entfernung“ beurteilen, ob beobachtete Boote tatsächlich in einer „wirklichen
Notlage“ sind.
Als Anlass für die Warnung nennt das Schreiben ausdrücklich die zunehmende
Zahl von Flüchtlingen, die aus Ländern Nordafrikas über das Mittelmeer nach
Europa zu gelangen versuchen, um dort Asyl zu beantragen.
Insbesondere im Hinblick auf kleinere Schiffe, wie sie zum Transport von
Flüchtlingen häufig genutzt werden, heißt es in dem Schreiben, nicht jedes
kleine Boot sei automatisch in einer Notlage. Es gebe keine Verpflichtung, sich
des Wohlergehens von Passagieren auf solchen Booten zu vergewissern, sofern
diese nicht „offensichtlich“ Hilfe erbitten in Form von „offensichtlichen“
Signalen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 22. Mai 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5024 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeOffensichtliche Notsignale in der Seefahrt sind unter anderem Signalraketen
oder entsprechende Beflaggung. Die Fragesteller gehen davon aus, dass die
große Mehrzahl von Flüchtlingen mit der korrekten Handhabung dieser
Signale nicht ansatzweise vertraut ist und die Boote häufig nicht entsprechend
ausgestattet sind. Auch die Besatzung wird häufig nicht einschlägig geschult
sein.
Die Fragesteller sehen in dem Rundschreiben eine kaum verklausulierte
Aufforderung, Zurückhaltung bei der Rettung von Flüchtlingen zu üben, die mit zu
kleinen, kaum hochseefähigen Booten die Überfahrt nach Europa
unternehmen. Darauf weist auch die Aufforderung des Absenders des
Flottenrundschreibens hin, bei Zweifeln, „ob und welcher Art Hilfe“ nötig sei, zunächst die
Leitung von Hapag Lloyd zu kontaktieren.
Hintergrund für eine solche Politik, die für viele Flüchtlinge tödliche Gefahren
birgt, könnten ökonomische Überlegungen sein. Im Schreiben von Hapag-
Lloyd heißt es, es werde immer schwieriger, Länder zu finden, die bereit sind,
solche Flüchtlinge an Land zu lassen. Die Nachrichtenagentur dpa berichtete
am 20. April 2015 über einen deutschen Reeder, er bange, „ob er seinen
Chartervertrag erfüllen kann – eine einzige Rettungsmission kann 24 Stunden
dauern“. Nach Informationen der Fragesteller kostet eine Verzögerung des
Handelsweges pro Tag schnell mehrere zehntausend Euro.
Wenn auch Hapag-Lloyd deutlich auf die völkerrechtliche Verpflichtung
hinweist, in Seenot geratene Menschen zu retten, deutet das Schreiben doch darauf
hin, dass die Handelsflotte dies in Zukunft mit mehr Zurückhaltung tun soll. Da
die Europäische Union Flüchtlingen keinen legalen Zugang nach Europa
gewährt und derzeit kein Seenotrettungsprogramm unterhält, droht sich die Zahl
ertrunkener Flüchtlinge noch erheblich zu erhöhen.
Die Fragesteller bitten darum, bei der Beantwortung der folgenden Fragen auch
von Dritten (etwa Flüchtlingshilfsorganisationen oder Internationalen
Organisationen) erworbene Kenntnisse mit anzugeben.
1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
fünf Jahren von zivilen Handelsschiffen aus Seenot gerettet worden
a) im Mittelmeer
b) in anderen Meeren
(bitte jeweils nach Schiffen deutscher, europäischer und sonstiger
Reedereien aufgliedern)?
Es liegen der Bundesregierung keine statistischen Auswertungen über die
Anzahl der von zivilen Handelsschiffen geretteten Personen im Mittelmeer oder in
anderen Meeren im genannten Zeitraum vor.
Das Bundesministerium des Innern kann auf Grundlage der dem
Bundespolizeipräsidium von den zuständigen italienischen Behörden für den Zeitraum vom
1. November 2014 (Einsatzbeginn der FRONTEX-Operation „Triton“) bis
einschließlich 27. April 2015 gelieferten Informationen die nachfolgenden
Angaben zum Mittelmeer machen:
Innerhalb der 30-Meilen-Zone erfolgten Rettungsmaßnahmen ausschließlich
durch behördliche Schiffe, außerhalb dieser Zone wurden bei drei Anlässen
insgesamt 721 Migranten durch die Handelsschifffahrt gerettet. Weitere 1 223
Migranten wurden durch die Handelsschifffahrt mit Unterstützung von Schiffen
der Operation „Triton“ gerettet. Bei gemeinsamen Rettungseinsätzen von
behördlichen Schiffen sowie der Handelsschifffahrt konnten weitere 1 532
Personen gerettet werden.
Außerhalb dieser regulären Einsatzgebiete (in relativer Nähe zu den libyschen
Küstengewässern) wurden durch die Handelsschifffahrt 6 504 Personen gerettet.
Mit Unterstützung von Schiffen der Operation „Triton“ wurden durch die Han-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5024delsschifffahrt in diesem Gebiet weitere 1 710 Personen und bei gemeinsamen
Rettungseinsätzen von behördlichen Schiffen sowie der Handelsschifffahrt bei
78 Einsätzen weitere 10 749 Migranten gerettet.
Inwieweit diese Angaben vollständig, belastbar oder abschließend sind, kann
von der Bundesregierung nicht beurteilt werden.
2. Wie viele von zivilen Handelsschiffen gerettete Personen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren jeweils in Zypern,
Griechenland, Kroatien, Italien, Malta, Frankreich und Spanien an Land
gegangen?
Es liegen der Bundesregierung keine statistischen Auswertungen über die
Anzahl der von zivilen Handelsschiffen geretteten Personen, die in den
aufgeführten Ländern an Land gegangen sind, im genannten Zeitraum vor.
3. Wie viele Rettungsmaßnahmen sind von zivilen Handelsschiffen in den
letzten fünf Jahren unternommen worden
a) im Mittelmeer
b) in anderen Meeren
(bitte analog zu Frage 1 aufgliedern), und wie viele Handelsschiffe waren
daran jeweils beteiligt?
Es liegen der Bundesregierung keine statistischen Auswertungen über die
Anzahl der von zivilen Handelsschiffen unternommenen Rettungsmaßnahmen im
genannten Zeitraum vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche weiteren Kenntnisse und welche Einschätzung hat die
Bundesregierung zur, ggf. zunehmenden, Bedeutung ziviler Handelsschiffe bei der
Rettung aus Seenot?
Die Handelsschifffahrt und das für Rettungssituationen in der
Handelsschifffahrt international vorgesehene auf dem Internationalen Übereinkommen aus
dem Jahr 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See beruhende Such- und
Rettungssystem ist für die Lösung der jetzt insbesondere im Mittelmeer zutage
tretenden Flüchtlingsproblematik nicht ausgelegt.
5. Wann, in welcher Weise, mit welchem Inhalt und welchem Ergebnis wurde
die Thematik der Seenotrettung von Flüchtlingen auf dem Mittelmeer durch
zivile Handelsschiffe in den Gremien der EU besprochen, und welche
Position hat die Bundesregierung dabei jeweils eingenommen (bitte auflisten
und ausführen)?
In der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Arbeit der Task Force
Mittelmeer vom 4. Dezember 2013 (COM(2013) 869 final, S. 18) werden die
Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Kapitäne von Handelsschiffen an die
Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach internationalem Seenotrettungsrecht zu
erinnern. Der Rat für Justiz und Inneres nahm auf seiner 3279. Tagung am 5. und
6. Dezember 2013 die Mitteilung der Kommission zur Kenntnis.
Drucksache 18/5024 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur beschriebenen
Problematik, es falle schwer, ein Land zu finden, das zur Aufnahme der geretteten
Flüchtlinge bereit ist?
Sofern hiermit die Ausschiffung von aus Seenot geretteten Flüchtlingen gemeint
ist, ergibt sich die Verpflichtung hierzu aus den einschlägigen Regeln des
internationalen Seenotrettungsrechts.
Nach Aussage des Verbandes Deutscher Reeder (VDR) gäbe es nach Berichten
von VDR-Mitgliedsunternehmen grundsätzlich keine Probleme, die im
Mittelmeer aufgenommenen Flüchtlinge an die Küstenwache oder Häfen in Italien und
Malta zu übergeben.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung zur beschriebenen Problematik
keine Erkenntnisse vor.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der
zeitlichen Verzögerungen, die Handelsschiffe in den letzten fünf Jahren jeweils
infolge von Seenotrettungsmaßnahmen in Kauf genommen haben?
8. Welche allgemeinen und konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung
über die finanziellen Folgen solcher Verzögerungen?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die sich aus dem allgemeinen Seevölkerrecht, namentlich Artikel 98 des UN-
Seerechtsübereinkommens (SRÜ) ergebende Verpflichtung, Personen Hilfe zu
leisten, die sich auf See in Lebensgefahr befinden, gilt für alle Schiffe unbedingt
und insbesondere ohne Berücksichtigung kommerzieller Interessen.
Verzögerungen im ursprünglich geplanten Reiseverlauf sind hinzunehmen. Die
Bundesregierung führt daher keine Statistik über zeitliche Verzögerungen, die
Handelsschiffe infolge Seenotrettungsmaßnahmen in Kauf nehmen mussten,
oder etwaige finanzielle Folgen solcher zeitlicher Verzögerungen.
9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang
Reeder in den letzten fünf Jahren ihre Vertragspflichten nicht einhalten
konnten, weil es aufgrund von Rettungsmaßnahmen zu Verzögerungen
kam?
b) Welche allgemeinen und konkreten Kenntnisse hat sie über die
finanziellen Kosten solcher Verzögerungen?
Zu den Fragen 9 und 9b wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
a) Inwiefern greifen nach Kenntnis der Bundesregierung in solchen Fällen
die in der Seefahrt üblichen Versicherungen, um ggf. entstandene
finanzielle Schäden auszugleichen?
Der Versicherungsschutz hängt naturgemäß vom jeweiligen
Versicherungsvertrag ab. Die Schiffsversicherer (P&I Clubs) decken die operativen Kosten der
Rettungseinsätze nahezu vollständig ab. Dazu gehören der zusätzliche
Brennstoff, die Gehälter der Seeleute, die Verpflegung und medizinische Ausrüstung
an Bord sowie etwaige Hafengebühren. Wirtschaftliche Folgeschäden sind
jedoch vom Versicherungsschutz üblicherweise ausgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5024c) Welche Kenntnisse hat sie darüber, inwiefern Reeder Aufträge
verloren haben, weil sie aufgrund von Rettungsmaßnahmen Verträge nicht
pünktlich einhalten konnten?
Die Bundesregierung führt keine Statistik über Aufträge, die Reedereien
verloren haben, weil sie aufgrund von Rettungsmaßnahmen Verträge nicht pünktlich
einhalten konnten.
d) Welche Kenntnisse hat sie darüber, inwiefern Reeder (nach eigenen
Angaben) wegen der finanziellen Folgen von Rettungsmaßnahmen
Insolvenz beantragen oder Konkurs anmelden mussten?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass deutsche Reeder wegen der
Durchführung von Rettungsmaßnahmen Insolvenz beantragen oder Konkurs
anmelden mussten.
10. Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, dass Handelsschiffe sich in
den letzten fünf Jahren der Verpflichtung zu Rettungsaktionen entzogen
haben (bitte ggf. ausführen), und welche Maßnahmen sind gegen die
Verantwortlichen ergriffen worden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Inwiefern haben sich einzelne Reeder, Reederverbände,
Schifffahrtsunternehmen oder Seefahrer- und Transportarbeitergewerkschaften hinsichtlich
der unterschiedlichen beschriebenen Problemlagen (vermehrte Aufnahme
von Flüchtlingen durch Handelsschiffe, Probleme, sie an Land zu bringen
sowie finanzielle und strafrechtliche Implikationen) an die
Bundesregierung bzw. Bundesbehörden gewandt, was war im Wesentlichen
Gegenstand der Mitteilungen, und was war Inhalt der Reaktionen der
Bundesregierung bzw. Bundesbehörden?
Bei der Bundesregierung sind ein gemeinsames Schreiben der European
Community Shipowners’ Association, der International Chamber of Shipping, der
European Transport Worker’s Federation und der International Transport
Workers Federation sowie ein Schreiben des Verbandes Deutscher Reeder und
einzelner Reeder eingegangen, in denen die Flüchtlingsproblematik im
Mittelmeer aufgegriffen wird. Eine Antwort wird derzeit innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt.
12. Inwiefern werden die beschriebenen Problematiken in (welchen)
internationalen Gremien erörtert, und welche Schlussfolgerungen,
Empfehlungen oder sonstige Hinweise haben diese erarbeitet?
Das Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) hat im März 2015
Empfehlungen an die EU zum Umgang mit Rettung von Schiffbrüchigen im
Mittelmeerraum veröffentlicht („Central Mediterranean Sea Initiative – Action
Plan“), in dem u. a. eine Kostenerstattung an Handelsschiff-Reedereien erwähnt
wird, für den Fall, dass deren Schiffe durch die rechtlich bindende Nothilfe bei
der Aufnahme von Schiffbrüchigen finanzielle Einbußen erleiden (dort Punkt 2).
Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat am 4. und 5. März
2015 ein hochrangiges Treffen mit dem Titel „Mixed Migration by Sea“
durchgeführt. Teilnehmende Organisationen waren neben der IMO u. a. die
Internationale Arbeitsorganisation (ILO), das UNHCR, das Büro der Vereinten
Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), das Büro des Hohen
Drucksache 18/5024 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKommissars für Menschenrechte (OHCHR), das Entwicklungsprogramm der
Vereinten Nationen (UNDP), die Vereinten Nationen (Abteilung
Meeresangelegenheiten und Seerecht – DOALOS), die Internationale Organisation für
Migration (IOM), die Europäische Kommission sowie INTERPOL. Die Veranstaltung
hatte die Zielsetzung, den Dialog zwischen den betroffenen UN-Organisationen,
internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, den IMO-
Mitgliedstaaten und der maritimen Wirtschaft zu fördern sowie zu einer
verbesserten Kooperation und Abstimmung beizutragen.
Das Thema Migration auf dem Seeweg soll verstärkt in den kommenden
Sitzungen der relevanten IMO-Gremien behandelt werden (siehe auch Antwort zu
Frage 26).
13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
beschriebenen Problemlagen?
Das Thema wird von der Bundesregierung sehr ernst genommen und mit hoher
Priorität behandelt. Deutschland ist in den zuständigen europäischen und
internationalen Gremien vertreten.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche strafrechtliche
Folgen von Seenotrettungsmaßnahmen durch zivile Handelsschiffe und
Anlandungen Geretteter in den Mitgliedstaaten der EU in den jeweiligen
Mitgliedsländern (etwa Ermittlungen wegen Schleusungsaktivitäten), und
wie beurteilt die Bundesregierung dieses Problem?
a) Wie häufig wurden in den letzten fünf Jahren gegen Kapitäne ziviler
Handelsschiffe wegen des Verdachts auf Schleusung, Beihilfe zu
illegaler Einreise oder ähnlicher Delikte ermittelt (bitte auflisten)?
b) Welche Strafen wurden dabei verhängt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor.
15. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittelmeer ein
Piraterie-Problem?
Nach Kenntnissen der Bundesregierung gibt es im Mittelmeer kein Piraterie-
Problem.
a) Welche Kenntnisse hat sie über versuchte oder erfolgte Kaperungen
ziviler Handelsschiffe durch Piraten in den letzten fünf Jahren im
Mittelmeer (bitte angeben, wo sich die Vorfälle ereignet haben)?
Der Bundesregierung ist seit Jahresbeginn 2010 bis heute lediglich ein Fall von
Piraterie im Mittelmeer bekannt. Am 14. März 2011 wurde der libysche
Öltanker „ANWAAR AFRICA“ ca. 370 km nordwestlich Darnah/Libyen entführt.
Der Öltanker war mit 25 000 Tonnen Treibstoff auf dem Weg von Griechenland
nach Tripoli, als unbekannte Tätern das Schiff kaperten, alle
Besatzungsmitglieder als Geisel nahmen und in den libyschen Hafen Tobruk einliefen.
b) Gibt es eine allgemeine Warnung vor Piraterie im Mittelmeer, und
wenn ja, wer hat diese ausgesprochen, und auf welchen Erkenntnissen
beruht diese?
Der Bundesregierung ist keine allgemeine Warnung vor Piraterie im Mittelmeer
bekannt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/502416. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Seenotrettung im Mittelmeer ein Gesundheitsproblem aufgrund von
Seuchenerkrankungen in Afrika?
a) Hat nach Kenntnissen der Bundesregierung in den letzten Jahren die
Zahl jener Personen zugenommen, die an hamörrhagischem Fieber
(etwa Ebola, Lassa usw.) leiden oder von dessen Erregern befallen sind
und die Überfahrt über das Mittelmeer angetreten haben, und welche
konkreten Zahlen hat sie ggf. hierzu?
b) Inwiefern sind ihr Meldungen bekannt, dass die Besatzungen von
zivilen Handelsschiffen sich bei Seenotrettungsmaßnahmen mit schweren
Krankheiten infiziert haben?
Die Fragen16, 16a und 16b werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist in den letzten Jahren keine Zunahme von Fällen
bekannt geworden, in denen Personen mit viral hämorrhagischen Fiebern die
Überfahrt über das Mittelmeer angetreten haben. Nach Deutschland sind seit
dem Jahr 2006 keine Fälle von den viral hämorrhagischen Fiebern Lassa,
Marburg oder Ebola importiert worden. Im Jahr 2006 war ein Lassa-Infizierter
mit dem Flugzeug aus Sierra Leone eingereist. Fälle von Einschleppungen von
hämorrhagischen Fiebern im Rahmen von Seenotrettungen oder Fälle, in denen
sich Besatzungsmitglieder von Schiffen bei Seenotrettungen an schweren
Infektionskrankheiten angesteckt haben, sind der Bundesregierung auch außerhalb
Deutschlands nicht bekannt.
c) Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende
Schutzmaßnahmen oder Schulungen unter den Besatzungen ziviler
Handelsschiffe vorgenommen?
Es existiert ein Leitfaden des Internationalen Reederverbandes (International
Chamber of Shipping – ICS) für Schiffsbesatzungen und Reedereien, um sich
auf die Rettung von großen Zahlen von Flüchtlingen vorzubereiten. Dieser
Leitfaden gibt Hinweise zum Umgang mit potenziell erkrankten Flüchtlingen.
Der VDR hat zudem mitgeteilt, dass er derzeit mit dem Hafenärztlichen Dienst
an einer ergänzenden Handreichung für Schiffsbesatzungen arbeite.
17. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern Flüchtlinge
bei Rettungsaktionen von Handelsschiffen aufgrund der für solche
Maßnahmen und hohen Passagierzahlen nicht ausreichenden medizinischen
und sonstigen Versorgungsmöglichkeiten an Bord zu Schaden kommen?
Nach Mitteilung des VDR wären Handelsschiffe trotz aller Vorbereitungen nicht
für die Rettung und medizinische Versorgung von teilweise mehreren Hundert
Flüchtlingen ausgerüstet. Nach Aussage des VDR sei es auch zu Todesfällen
(Unterkühlung) an Bord gekommen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
18. Welche Nachteile sind mit der Rettung von Menschen in Seenot durch
zivile Handelsschiffe gegenüber der Rettung durch spezialisierte und
entsprechend geübte und geschulte Seenotrettungs-, Marine- oder
Grenzschutzeinheiten verbunden (etwa in Bezug auf die Wendigkeit der Schiffe
und verfügbarer Rettungsboote und anderer Hilfsmittel, die Ausbildung
und Erfahrung der Besatzung usw.), und inwieweit ist dies aus Sicht der
Bundesregierung ein Argument dafür, die Seenotrettung insbesondere im
Drucksache 18/5024 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMittelmeer wieder verstärkt in nationalstaatlicher oder europäischer
Verantwortung zu organisieren?
Es ist oberste Priorität der EU, in Seenot geratene Flüchtlinge zu retten. Daher
beteiligt sich Deutschland bereits mit zwei Schiffen an der erweiterten
Seenotrettungsoperation. Bei einem konkreten Seenotrettungseinsatz sind die Vorteile,
die spezialisierte Einsatzkräfte mit maßgeschneiderten Einsatzmitteln
gegenüber zivilen Handelsschiffen haben, offenkundig. Handelsschiffe decken aber
einen wesentlich größeren Teil der Weltmeere ab und können damit oftmals
schneller vor Ort sein als spezialisierte SAR-Schiffe (SAR – Search and Rescue,
Such- und Rettungsdienst bei Seenotfällen). Im Mittelmeer hat sich jedoch
gezeigt, dass das bewährte System der internationalen Seenotrettung in der
derzeitigen Situation nicht allein ausreichend ist, um eine Rettung in Seenot geratener
Flüchtlinge in vollem Maße sicherzustellen.
19. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über weitere, zunehmende
Schwierigkeiten bzw. Herausforderungen, denen sich Reeder oder
Kapitäne (objektiv oder subjektiv) hinsichtlich der Seenotrettungsmaßnahmen
oder des Umgangs mit Flüchtlingen ausgesetzt sehen?
Die Bundesregierung hat Kenntnisse, die sich aus Gesprächen mit den
maritimen Verbänden sowie den in der Antwort zu Frage 11 genannten Schreiben
ergeben.
20. Inwiefern arbeiten zivile Handelsschiffe nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den
a) Grenzbehörden nordafrikanischer Länder,
b) Grenzbehörden von EU-Mittelmeeranrainern,
c) den Grenzbehörden weiterer Mittelmeeranrainer, und
d) mit FRONTEX (Europäische Agentur für die operative
Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union)
hinsichtlich von Seenotrettungsmaßnahmen zusammen?
Nach internationalem Seerecht (insbesondere Internationales Übereinkommen
von 1974 zum Schutz menschlichen Lebens auf See – SOLAS – Kapitel V
Regel 33) untersteht in Seenotsituationen ein zur Hilfeleistung fähiges Schiff
der Einsatzkoordination des nach Maßgabe der Regelungen der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und der Internationalen Zivilluftfahrt-
Organisation (ICAO) festgelegten und international zuständigen Such- und
Rettungsdienstes und hat dessen Anforderung nachzukommen und mit ihm zusammen zu
arbeiten. Inwieweit daneben eine Zusammenarbeit mit den in Frage 20a bis 20d
genannten Behörden erfolgt, richtet sich nach den konkreten Umständen des
Einzelfalles und der Entscheidung des Kapitäns.
21. Inwiefern erfolgen Meldungen der Handelsschiffe an die jeweiligen
Grenzbehörden oder an FRONTEX bezüglich der Aufnahme von aus
Seenot Geretteten, insbesondere von Flüchtlingen?
Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Seenotrettung für Schiffsführer
aus Artikel 98 des Seerechtsübereinkommens (SRÜ). Gemäß den SOLAS-
Richtlinien 1 (Internationales Übereinkommen aus dem Jahr 1974 zum Schutz
des menschlichen Lebens auf See) besteht die Verpflichtung, das nächstgelegene
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5024MRCC (Maritime Rescue Coordination Center) über die Rettung von Personen
aus Seenot zu informieren. Die Festlegung der nationalen Meldewege und
Verfahrensabläufe obliegt grundsätzlich den jeweiligen Küstenstaaten.
22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von nationalen
Grenzbehörden, anderen Behörden oder von FRONTEX Empfehlungen, Hinweise
oder vergleichbare Handreichungen für Handelsschiffe hinsichtlich des
Umgangs mit aus Seenot geretteten Flüchtlingen, die auf dem Weg in die
EU sind (bitte ggf. im Einzelnen benennen und den Inhalt angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
23. Welche Praxis verfolgen zivile Handelsschiffe nach Kenntnis der
Bundesregierung mit aus Seenot geretteten Personen?
a) Werden diese überwiegend zum nächstgelegenen Hafen gebracht, oder
erst am nächsten regulären Hafen von Bord gebracht?
b) Wie gehen Handelsschiffe damit um, wenn Gerettete zu erkennen
geben, dass sie um Asyl nachsuchen wollen?
c) Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung von zivilen
Handelsschiffen das Nonrefoulement-Gebot beachtet bzw. ist es überhaupt
bekannt?
Der Internationale Reederverband (International Chamber of Shipping – ICS)
hat zur Hilfestellung für die zivile Handelsschifffahrt, die sich mit dem Problem
der massenweisen Rettung von Flüchtlingen oder Migranten aus Seenot
konfrontiert sieht, eine Reihe von umfangreichen Empfehlungen herausgegeben,
namentlich
– „Large Scale Rescue Operations at Sea“ (2014),
– „Rescue at Sea, a guide to principles and practices as applied to refuges and
migrants“ (2014, Herausgabe zusammen mit Internationaler Seeschifffahrts-
Organisation – IMO und UNHCR) sowie
– „Recovery of Persons from the Water“ (2014).
Danach wird empfohlen, die geretteten Personen in Ansehung der Umstände des
Einzelfalls an den nächstgelegenen sicheren Platz an Land zu verbringen, wobei
darauf hingewiesen wird, dass die primäre Verantwortung für das
Anlandbringen der Geretteten bei den Behörden des Staates liegt, der für die entsprechende
internationale SAR-Region zuständig ist. Außerdem wird in einer „Important
note“ darauf hingewiesen, dass der Kapitän eines zivilen Handelsschiffes, selbst
wenn er von küstenstaatlicher Seite dazu aufgefordert werden sollte, gegenüber
geretteten Personen keine Zuständigkeit, Verpflichtung oder Verantwortlichkeit
habe in Bezug auf ihren rechtlichen Status oder etwaige Anträge auf Asyl. Die
ausschließliche Verantwortlichkeit das Kapitäns und der Besatzung liege darin,
die Sicherheit der Geretteten aufrecht zu erhalten und, soweit möglich, für
Gesundheit und Wohlergehen zu sorgen und an ihrer sicheren Ausschiffung
mitzuwirken.
24. Inwiefern sieht die Bundesregierung derzeit Defizite beim Umgang ziviler
Handelsschiffe mit Seenotrettungsmaßnahmen, insbesondere mit
Flüchtlingen?
Die Bundesregierung sieht keine Defizite, die der Handelsschifffahrt anzulasten
wären.
Drucksache 18/5024 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Inwiefern teilt sie die Befürchtung der Fragesteller, das zitierte Schreiben
von Hapag-Lloyd könne ein Indiz dafür sein, dass Handelsschiffe künftig
zögerlicher bei Seenotrettungsmaßnahmen sind, und was unternimmt sie
ggf., um die Reeder von einer solchen Zögerlichkeit abzuhalten?
Sowohl der Internationale Reederverband ICS als auch der VDR haben sich in
öffentlichen Verlautbarungen und Publikationen uneingeschränkt zu der
humanitären Verpflichtung der Schifffahrt bekannt, Menschen in Seenot
schnellstmöglich zu Hilfe zu eilen, ohne Ansehen der Nationalität, des rechtlichen Status
oder der Umstände, in der sie aufgefunden werden. Der Bundesregierung liegen
keine Erkenntnisse vor, dass von deutschen Schiffen ausgehend gegen diese
Verpflichtung verstoßen wird oder gar Straftaten nach § 323c des Strafgesetzbuchs
begangen werden. Daher teilt die Bundesregierung die Befürchtung der
Fragesteller nicht.
26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Seenot, wie sie etwa Pro
Asyl in einem Informationsblatt „Refugees in distress at sea: acting and
assisting“ vertritt, dass von Seenot nicht erst dann auszugehen sei, wenn
Insassen über Bord gegangen sind, sondern auch bei
Manövrierunfähigkeit oder -problemen, bei Schäden am Boot, Überlastung durch zu viele
Insassen oder bei mangelhafter Versorgung mit Nahrung, Trinkwasser und
notwendigen Medikamenten (bitte ggf. darlegen, inwiefern die
Bundesregierung abweichende Auffassungen vertritt)?
Auf der 102. Sitzung des IMO-Rechtsausschusses (LEG 102, 14. bis 16. April
2015) wurde eine Diskussion angestoßen, ob der in internationalen
Übereinkommen wie z. B. Artikel 98 SRÜ enthaltene Begriff „persons in distress [engl.
Original]“ – „Personen in Seenot“ [amtliche deutsche Übersetzung]
insbesondere im Hinblick auf die Problematik der Bootsflüchtlinge geeignet ist oder
präzisiert werden muss. Zur Untersuchung der internationalen Regelungen und
möglicher Lücken oder Schwachstellen wurde eine außerplanmäßige
Korrespondenzgruppe unter der Koordination von Malta eingesetzt. Eine Lösung der
Frage kann nach Auffassung der Bundesregierung nur im internationalen
Rahmen erfolgen. Der Fortgang der internationalen Diskussion wird daher
aufmerksam begleitet.
27. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem offenen
Brief der Reeder und Seefahrer?
Die im Offenen Brief der Reeder und Seefahrer genannte Problematik wird von
der Bundesregierung sehr ernst genommen und ist Gegenstand nationaler,
europäischer und internationaler Beratungen. Insofern wird unter anderem auf die
Antwort zu den Fragen 13 und 18 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]